Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 102 Objektiv muss ein Tun oder Unterlassen vorliegen, ohne dass die Klärung des Sachverhalts möglich gewesen wäre (vgl BGH VersR 60, 844, 846). Das beweisvereitelnde Verhalten muss also ursächlich für die Nichtaufklärung eines entscheidungserheblichen Umstandes geworden sein. Bezüglich der rechtlichen Behandlung besteht kein Unterschied zwischen der völligen Beweisvereite...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. 2Als Kosten der Zwangsvollstreckung gelten auch die Kosten der Ausfertigung und der Zustellung des Urteils. 3Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Einführung einer statutarischen Schiedsklausel durch Satzungsänderung.

Rn 15 Enthält die Satzung keine Schiedsklausel, kann sie nachträglich durch Satzungsänderung eingeführt werden. Dies ist auch durch Mehrheitsbeschluss möglich, wenn das Mitglied, das der Satzungsänderung nicht zugestimmt hat, aus der Gesellschaft oder dem Verein austreten kann, ohne dass hierdurch dessen wirtschaftliche oder soziale Belange wesentlich berührt werden (BGHZ 14...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung der Mitteilung.

Rn 3 Soweit der Widerspruch materiell-rechtliche Folgen hat, ist idR der Zugang an den ASt und der Zeitpunkt erheblich. Der dem ASt mitgeteilte Widerspruch ist als ablehnende Entscheidung iSv § 12 VVG aF anzusehen (Köln NJW-RR 03, 890 [OLG Köln 08.04.2003 - 9 U 123/02]). Nach § 15 VVG nF ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung im Wege der Klage bei dem Gericht geltend zu machen, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgt. (2) Wird die Klage gegen den Gläubiger und den Schuldner gerichtet, so sind diese als Streitgenos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 32 Für das Verfahren wird nach Nr 2112 KV eine Festgebühr iHv 37 EUR erhoben. Die Gebühr fällt für jedes Verfahren gesondert an. Wird also nacheinander mehrmals Vollstreckungsschutz beantragt, so ist die Gebühr jeweils gesondert zu erheben. Im Beschwerdeverfahren entsteht nach Nr 2121 KV eine weitere Festgebühr iHv 33 EUR, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sachverhaltsermittlung und Beibringungsgrundsatz.

Rn 12 Soweit sich die Feststellungsziele auf Tatsachen beziehen, gilt zunächst der im Vorlagebeschluss dargestellte Tatsachenstoff als vorgetragen. Schriftlicher Vortrag reicht aus (KK-KapMuG/Vollkommer Rz 52). Bei widersprüchlichem Vortrag auf Seiten der Kläger gilt § 14 KapMuG. Ein Geständnis iSv § 288 ZPO ist im Musterverfahren nicht möglich, weil damit das vom Vorlagebes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahrensvergleich.

Rn 11 Für die Vollstreckung arbeitsgerichtlicher Titel ist § 804 aufgrund der Verweisung in § 62 II 1, § 85 I 3 ArbGG anzuwenden. § 282 AO enthält eine § 804 entsprechende Regelung. Gemäß § 5 I VwVG ist § 282 AO für die Verwaltungsvollstreckung anwendbar, ebenso (über die Verweisung in § 169 I 1 VwGO auf § 5 I VwVG) für die Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Titel zuguns...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zulässigkeit und Begründetheit.

Rn 23 Über die Zulässigkeit und Begründetheit der Anschlussberufung ist nicht in einem gesonderten Verfahren, sondern in dem Berufungsrechtsstreit zu entscheiden; denn die beiden Rechtsmittel Berufung und Anschlussberufung führen nicht zu zwei Prozessen. Rn 24 Die unzulässige Anschlussberufung ist zu verwerfen, die unbegründete zurückzuweisen. Wegen der Abhängigkeit der Ansch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 56 Der Anwalt erhält für das Verfahren eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG. Das Verfahren zur Ausführung der Zwangsvollstreckung stellt jedoch eine besondere Angelegenheit nach § 18 I Nr 13 RVG dar und löst damit eine zusätzliche 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG aus. Werden mehrfach Zwangsmittel nach § 888 beantragt, stellt dies eine einzige besondere An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klageart.

Rn 10 Aus dem Zweck des Urkundenprozesses und der Vorschrift des § 592 folgt, dass die Ansprüche im Wege der Leistungsklage erhoben werden müssen, während Gestaltungs- und (selbst auf Feststellung eines Leistungsanspruchs gerichtete) Feststellungsklagen im Urkundenprozess ausgeschlossen sind (BGHZ 16, 207, 213; WM 79, 614; NJW-RR 12, 1179 Rz 34). Umstritten ist die Statthaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensgestaltende richterliche Maßnahmen.

Rn 12 Der geschützte Kernbereich der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit betrifft zwar im Ansatz nur die eigentliche Rechtsfindung. Zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes ist es aber notwendig, sämtliche mittelbar der Rechtsfindung dienenden, vorbereitenden und nachfolgenden Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der Unabhängigkeitsgarantie einzubez...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Berechnung der Teilsicherheit.

Rn 4 Die Teilsicherheit bestimmt sich nach S 1 nach dem Verhältnis zwischen dem vollstreckten Teilbetrag und der gesamten Summe, wobei ein Teilbetrag, der bereits vorher vollstreckt wurde, in die Rechnung nicht mit eingestellt wird. Dafür ist der zu vollstreckende Teilbetrag mit dem Betrag der Gesamtsicherheitsleistung zu multiplizieren und das Ergebnis durch den Gesamtbetra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Haftungsbeschränkung für Seeforderungen und gleichgestellte Forderungen (Abs 1 S 1).

Rn 3 Die Qualität als Seeforderungen ergibt sich aus dem in Rn 1 genannten Übereinkommen iVm § 611 I HGB. Gleichgestellt sind Forderungen aus Ölverschmutzungsschäden (§ 611 III HGB iVm dem Haftungsübereinkommens von 92 [BGBl 94 II 1152]), wenn sie gegen andere Personen als den Schiffseigentümer gerichtet sind oder für sie das HaftungsÜbk nach Art 2 nicht gilt. Eine Haftungsb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Renten.

Rn 16 Alle Renten, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund sie gezahlt werden, sind Einkommen. Entschädigungen nach § 83 III 3 SGB XII, die wegen eines Gesundheit- oder Körperschadens geleistet werden, sind grds nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Bei der Schwerbehindertenzulage gilt die Deckungsvermutung des § 1610a BGB; sie ist daher ohne weiteren Nachweis grds als a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts (§ 511 Rn 1) beschränkt sich nicht nur auf das angefochtene Urt, sondern erstreckt sich auch auf Vorentscheidungen, die das erstinstanzliche Gericht bis zum Erlass seines Urteils getroffen hat. Das ermöglicht die umfassende Überprüfung der Entscheidungsfindung des Vordergerichts. Allerdings schränkt das Gesetz diese Kompetenz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Internationale Zuständigkeit der ausl Gerichtsbarkeit (Abs 1 Nr 1).

Rn 8 Die Entscheidung eines ausl Gerichts wird nicht anerkannt, wenn die Gerichte des Staates nach deutschem Recht international unzuständig waren. Die Regelung soll sicherstellen, dass nur solche Entscheidungen im Inland Wirkungen entfalten, bei denen aus deutscher Sicht die Gerichte eines Staates entschieden haben, zu dem der Rechtsstreit eine hinreichende Nähe aufweist (B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Erleichterte Beeidigung.

Rn 7 Das Prozessgericht hat sowohl nach durchgeführter wiederholter als auch nachträglicher Vernehmung zu entscheiden, ob der Zeuge seine Aussage zu beeiden hat. Es kann hierbei wie bei einer ersten Vernehmung gem § 391 vorgehen. Es kann aber auch für ausreichend befinden (sofern nicht der Gegenstand der Vernehmung erweitert wurde), den Zeugen seine frühere Beeidigung bekräf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Andere Familiensache.

Rn 4 Die Vorschrift des § 145 behandelt ausschließlich die nachträgliche Rechtsmittelerweiterung oder Anschließung in Bezug auf Teile des Verbundbeschlusses, die eine andere Familiensache betreffen als diejenige, die bereits mit einem Hauptrechtsmittel angefochten worden ist. Es muss unterschieden werden, ob es sich um einen anderen Verfahrensgegenstand handelt oder ob nur e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollbeweis und Glaubhaftmachung.

Rn 16 Der Vollbeweis unterscheidet sich von der Glaubhaftmachung durch das jeweils erforderliche Beweismaß, dh den Grad der Überzeugung, den das Gericht gewinnen muss, um eine streitige Tatsache seiner Entscheidung zugrunde legen zu dürfen. Während der Vollbeweis entsprechend dem in § 286 I 1 festgelegten Regelbeweismaß die volle Überzeugung des Gerichts vom Vorliegen der be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Prozessorganisation und der Prozessbeschleunigung und trägt dem Umstand Rechnung, dass das erst- und zweitinstanzliche Verfahren (anders als das Revisionsverfahren, für das eine eigene Akte angelegt wird) in der gleichen Akte dokumentiert werden. Das Berufungsgericht muss sich diese Akte zu Beginn des Berufungsverfahrens vom erstinstanzlichen Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Streitwertunabhängige Zuständigkeit.

Rn 23 Wird am AG ein in dessen ausschl Zuständigkeit fallender Anspruch (zB aus Wohnraum-Miete) mit einem Anspruch verbunden, für den die Zuständigkeit wertabhängig ist (zB aus Verletzung des Vermieters durch den Mieter), ist für die Bestimmung der wertabhängigen Zuständigkeit keine Addition der beiden Einzelwerte vorzunehmen, sondern eine isolierte Betrachtung geboten. Werd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlerhafte Beurteilung der Beweislast.

Rn 4 Wird die falsche (nämlich die beweisbelastete) Partei auf Antrag der nicht beweispflichtigen vernommen, so ist deren Aussage grds unverwertbar; streitig ist, ob der Verstoß nach § 295 I geheilt werden kann (so St/J/Berger Rz 10; aM MüKoZPO/Schreiber Rz 9; Wieczorek/Schütze/Völzmann-Stickelbrock Rz 37; Musielak/Voit/Huber Rz 7: keine Heilung, wenn die Beweislastnorm nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Klageänderung, -ermäßigung, -erweiterung, -rücknahme.

Rn 177 Ab deren Eintritt ist der neue Wert des Gegenstandes anzusetzen (Ddorf NJW-RR 00, 1594); maßgeblich ist die Anhängig-, nicht die Rechtshängigkeit (Brandbg JurBüro 22, 143). Für Änderung auf einen neuen Streitgegenstand wird zT jedenfalls für die Anwaltsgebühren eine Wertaddition befürwortet (OLGR Hamm 07, 324; OLGR Celle 08, 630; KG MDR 08, 173 [KG Berlin 27.08.2007 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Unterschrift der Richter, die an der Entscheidung (nicht bloß an deren Verkündung) mitgewirkt haben, soll bestätigen, dass der Spruchkörper (nicht notwendigerweise jeder einzelne beteiligte Richter) das Urt, so wie es unterschrieben wird, für verbindlich erachtet und das abgefasste Urt dem Beratungsergebnis entspricht; Änderungen nach Unterschrift sind unzulässig (S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anscheinsbeweis.

Rn 4 1. § 371a I 2 kodifiziert einen Anscheinsbeweis zugunsten des Empfängers eines elektronischen Dokuments, wenngleich darauf zu verweisen ist, dass die eigentlichen Voraussetzungen des Anscheinsbeweises (nämlich Vorliegen eines typischen Geschehensablaufs, der nach der Lebenserfahrung auf bestimmte Umstände hinweist), hier gerade nicht gegeben sind (Musielak/Voit/Huber § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ermessensbindung.

Rn 3 Der zu erwartende Erkenntnisgewinn aus der Verwertung der strafrechtlichen Ermittlungen und die Nachteile, die den Prozessbeteiligten aus einer Verzögerung des Zivilverfahrens drohen, sind gegeneinander abzuwägen. Ist ein zeitnaher Abschluss des Strafverfahrens innerhalb eines Jahres nicht zu erwarten, scheidet eine Aussetzung idR aus (Zö/Greger Rz 2). In Arzthaftungssa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soll ein Minderjähriger als Kind angenommen werden, hat das Gericht eine fachliche Äußerung darüber einzuholen, ob das Kind und die Familie des Annehmenden für die Annahme geeignet sind. (2) Die fachliche Äußerung ist von der Adoptionsvermittlungsstelle einzuholen, die das Kind vermittelt oder den Beratungsschein nach § 9a Absatz 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes ausge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 305a gehört – wie zB Art 9 EuGVO – zu den prozessualen Sonderregelungen über die in Gestalt der Errichtung eines Haftungsfonds möglichen seerechtlichen Haftungsbeschränkungen. Die Vorschrift hat in Abs 1 S 1 die Haftungsbeschränkung nach den Vorschriften der §§ 486 I, III, 487–487d HGB aF, seit 25.4.13 nach den Vorschriften der §§ 611 ff HGB im Blick, die das Londoner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anordnung der sofortigen Wirksamkeit.

Rn 3 Das FamFG kennt keine vorläufige Vollstreckbarkeit iSd §§ 708 ff ZPO. Das FamG soll aber nach § 216 I 2 die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung anordnen. Dadurch soll eine effektive Durchsetzung von Gewaltschutzanordnungen ermöglicht werden. Dem Opfer einer Handlung iSd § 1 GewSchG soll nicht zugemutet werden, die Rechtskraft der Entscheidung abzuwarten zu müssen u b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulässigkeit.

Rn 16 Grds können nach Abs 4 Erklärungen mit Nichtwissen nur über diejenigen Tatsachen abgegeben werden, die nicht Gegenstand eigener Handlungen oder Wahrnehmungen gewesen sind (BGH ZIP 21, 251 Rz 24; NJW 09, 2894 f). Eine Ausnahme dazu bilden Tatsachen, die in weiter Vergangenheit liegen, sofern die Partei nach der Lebenserfahrung glaubhaft machen kann, dass sie sich nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Anerkennung von Sachentscheidungen eines ausl Gerichts in Zivilsachen. Sie bestimmt dem Wortlaut nach nur Anerkennungshindernisse; die Nr 1 und 5 werden jedoch als Anerkennungsvoraussetzungen verstanden, dh dass derjenige sie beweisen muss, der die Anerkennung begehrt (für Nr 1: Kobl RIW 04, 302, 303; für Nr 5: BGHZ 141, 286, 302 = NJW 99, 3198...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Das Ergänzungsverfahren richtet sich nach § 321. Erforderlich ist dazu ein Antrag, der binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Urteils gestellt werden muss (zum Fristbeginn mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses nach Tatbestandsberichtigung BGH NJW 84, 1240; NJW 82, 1821 [BGH 18.02.1982 - VIII ZR 39/82]). Er ist nach mündlicher Verhandlung vom Gericht,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. 2Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig. 3Die Tonübertragung in einen Arbeitsraum für Personen, die für Presse, Hörfunk, Fernsehen oder fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Rechtsmittel (§ 97).

Rn 12 Legt die unterstützte Partei ein Rechtsmittel ein, das erfolglos ist, so dass sie nach § 97 I die Kosten des Rechtsmittels trägt, gilt dies auch für den Nebenintervenienten. Soweit bei einem erfolgreichen Rechtsmittel die Kostenentscheidung nach § 97 II ergeht, gilt auch dies kraft der Kostenparallelität für den Nebenintervenienten (Hamm MDR 94, 311 [OLG Hamm 15.12.199...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anhörung der unmittelbar Beteiligten (Abs 1).

Rn 1 Geht es um die Annahme als Kind (§ 186 Nr 1) oder die Aufhebung des Annahmeverhältnisses (§ 186 Nr 3), ist die persönliche Anhörung des Annehmenden und des Kindes – im Falle der Anhörungsfähigkeit unabhängig von seinem Alter – geboten (§ 192 Abs 1). Dabei geht es insb um die Beurteilung, ob die Voraussetzungen des § 1741 Abs 1 S 1 BGB erfüllt sind. Das Gericht soll in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Zwischenurteile.

Rn 37 Zwischenurteile des erstinstanzlichen Gerichts unterliegen der Berufung grds nicht. Eine Ausnahme gilt nur für Grundurteile (dazu unten Rn 38) und Zwischenurteile über die Zulässigkeit der Klage (§ 280 II). Bei letzteren erstreckt sich die zu treffende Entscheidung nur auf diejenigen Prozessvoraussetzungen, auf die sich das Zwischenurteil bezieht (MüKoBGB/ Prütting § 28...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Zusammentreffen von Ansprüchen.

Rn 100 Nach § 33 I 2 FamGKG zählt bei Zusammentreffen mit einem vermögensrechtlichen Anspruch der höhere, Werte nichtvermögensrechtlicher Ansprüche werden addiert (Zweibr FamRZ 02, 255: Scheidung und Aufhebung). Für Folgesachen (s dort) gelten §§ 33 I 1, 44 I FamGKG. Vgl auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 43 FamGKG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (1) Unstreitige Hilfsaufrechnung.

Rn 24 War die Hilfsaufrechnungsforderung unstr, so hat sie nicht den Streitwert des Verfahrens erhöht, unabhängig davon, ob über sie entschieden worden ist oder nicht (§ 45 III GKG). Wird die Klage abgewiesen, weil die Klageforderung nicht besteht, unterliegt der Kl in vollem Umfang und hat die Kosten nach § 91 zu tragen. Wird die Klage abgewiesen, weil zwar die Klageforderu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 14. Verbands- und Vereinsrecht.

Rn 19 Bei den Verbands- und Vereinsschiedsgerichten muss man unterscheiden, ebenso va im Bereich der Sportschiedsgerichtsbarkeit (s.o. Rn 18). Es gibt dort häufig sog Verbands- und Vereinsgerichte, die nicht als echte Schiedsgerichte anzusehen sind, sondern die nur als verbands- oder vereinsinterne Organe angesiedelt sind. Es gibt aber auch (manchmal als letzte Instanz) echt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Parteien können die Anzahl der Schiedsrichter vereinbaren. 2Fehlt eine solche Vereinbarung, so ist die Zahl der Schiedsrichter drei. (2) 1Gibt die Schiedsvereinbarung einer Partei bei der Zusammensetzung des Schiedsgerichts ein Übergewicht, das die andere Partei benachteiligt, so kann diese Partei bei Gericht beantragen, den oder die Schiedsrichter abweichend von de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhalt (Abs 1).

Rn 2 Der Bekl muss nicht alle Verteidigungsmittel (vgl § 282) auf einmal vorbringen, auch nicht bei Fristsetzung (vgl §§ 282, 296 II). Dem Berufungsbekl obliegt es nur, seine Verteidigungsmittel insoweit vorzubringen, als es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht (BGH NJW-RR 21, 1093 [BGH 22.06.2021 - VIII...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 23 Die Frage der Ausgestaltung des Prozesses durch die ihn prägenden Verfahrensgrundsätze (= Prozessmaximen) gehört zu den fundamentalen Positionen jedes Verfahrensrechts. Die Verfahrensgrundsätze bestimmen die wesentlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Prozessarten (Zivilprozess, Verwaltungsprozess, Strafprozess). Die Vorwürfe gegen ein angeblich überholtes ›Ma...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Neu in die VO aufgenommen wurden Gründe für die Aussetzung und Ablehnung der Vollstreckung. Art 56 enthält erstmals Vorschriften über die Aussetzung der Zwangsvollstreckung nach dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats. Für privilegierte Entscheidungen iSv Art 42 I ist die Aussetzung in Art 44 vorgesehen (Vorlage eines Antrages wegen Unvereinbarkeit mit einer späteren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klagen.

Rn 12 Das Begehren muss seine Grundlage (auch) in einer unerlaubten Handlung (Rn 3) haben (s näher Rn 15). Unerheblich ist die Art des prozessualen Antrags (vgl BayObLG MDR 03, 1311 [BayObLG 12.06.2003 - 1 Z AR 26/03]; Zö/Schultzky Rz 18; Musielak/Voit/Heinrich Rz 14), so dass auch Unterlassungsklagen von § 32 erfasst werden (vgl nur BGHZ 217, 350 – Internetforum mwN; zur Un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aussetzung und Verjährung.

Rn 28 Die Parteien sind zum Erhalt der Verjährungseinrede gehalten, den Verfahrensstand des anderen Rechtsstreits engmaschig zu beobachten: Wird die Verjährung nach Maßgabe von § 204 Abs 1 BGB etwa durch Klageerhebung (§ 204 Abs 1 Nr 1) gehemmt, bleibt die Hemmung während der Aussetzung erhalten. Da die Aussetzung jedoch mit der Erledigung des anderen Rechtsstreits endet, oh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa)

Rn 19 Eine Pflicht des Gerichts, den SV vAw zur mündlichen Erläuterung zu laden, kann sich aus seiner Pflicht zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts (§§ 286, 411 III) ergeben. Das Ermessen des Gerichts ist insoweit gebunden, als vorhandene Aufklärungsmöglichkeiten zur Beseitigung von Unklarheiten des Gutachtens nicht ungenutzt bleiben dürfen. Neben der eigenen Auseinand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Der persönliche Eindruck vom Kind.

Rn 6 Die Neufassung der Vorschrift regelt ausdrücklich, dass sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen hat. Das ist mit der Anhörung eines Kindes eigentlich untrennbar verbunden. Der Gesetzgeber hielt es für sachgerecht, auch diese Erkenntnisquelle – wie bei der Anhörung in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 278 I, 319 I) – ausdrücklich i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahrenseinleitendes Schriftstück.

Rn 6 Der auch in Art 28 II angesprochene Begriff des verfahrenseinleitenden Schriftstücks umfasst jedes Schriftstück, durch welches dem Beklagten Kenntnis von der Verfahrenseinleitung und dadurch die Möglichkeit verschafft wird, seine Rechte im Erkenntnisverfahren vor dem Erstgericht geltend zu machen (EuGH C-474/93 – Hengst Import/Campese, EuZW 95, 803). Maßgeblich hierfür ...mehr