Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorliegen der allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen.

Rn 6 Da das Versäumnisurteil über den Anspruch entscheidet, hat das Gericht das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen vAw zu prüfen. Beantragt der Bekl den Erlass des Versäumnisurteils, muss er nach § 335 I Nr 1 diese Voraussetzungen dem Gericht nachweisen (MüKoZPO/Prütting Rz 24; Musielak/Voit/Stadler Rz 2; St/J/Bartels Rz 12; Wieczorek/Schütze/Büscher v § 330 Rz 72). So...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 13 Voraussetzung für die Geständniswirkung des Abs 3 ist, dass die belastete Partei das Vorbringen des Gegners weder ausdrücklich noch konkludent bestreitet. Ausdrückliches Bestreiten (›die Behauptung X trifft nicht zu‹) stellt den Regelfall im Prozessalltag dar. Wie substantiiert dieses Bestreiten sein muss, richtet sich nach dem Substantiierungsgrad des von der anderen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Die Entkräftung des Anscheinsbeweises.

Rn 31 Sind die Voraussetzungen des Anscheinsbeweises unstr oder bewiesen, hat dies eine Umkehr der konkreten Beweisführungslast zur Folge (Hk-ZPO/Saenger Rz 40; Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 17 Rz 32). Der Beweisgegner kann die durch das Vorliegen eines typischen Geschehensablaufs begründete Überzeugung des Gerichts durch die Führung des Gegenbeweises erschüttern, indem er Tats...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Erledigung der Hauptsache (§ 91a).

Rn 8 Wird von den Hauptparteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt, hat eine Kostenentscheidung nach § 91a zu ergehen. Diese Kostenentscheidung ist dann auch maßgebend für die Entscheidung über die Kosten der der Nebenintervention. Hebt das Gericht die Kosten der Hauptparteien gegeneinander auf, ist entsprechend gegen den Nebenintervenienten zu entscheiden. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Übermittlung des Antrags (Abs 2).

Rn 6 Die Übermittlung des Antrags an die Beteiligten iSv § 7 soll das Gericht veranlassen. Dies ist formlos möglich. Zur Ausnahme bei Termins- oder Fristbestimmungen vgl § 15. Die Übermittlung ist keine Voraussetzung der Rechtshängigkeit. Die fG trennt nicht zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit. Daher ist der Antrag mit dem Eingang bei Gericht wirksam gestellt. Die Übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Begriff des Verfahrensbeistands entspricht § 158. Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen (§ 191 S 2, § 158 Abs 4 S 1). Ihm obliegt es, das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. Es darf nur eine Person bestellt werden, die p...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 93 Ein ZuS besteht nicht; GeS und ReS sind identisch. Die Wertfestsetzung ist in die Streitwertbestimmung für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten eingebettet, mithin ist eine umfassende Abwägung geboten (Hamm JurBüro 89, 1303; § 3 Rn 8). Für die Einkommensverhältnisse als eines (!) ihrer Elemente gibt § 43 II FamGKG (§ 48 III 1 GKG aF) das Dreimonatseinkommen als Ausg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Künftige Guthaben.

Rn 12 Entspr dem Gedanken aus § 832, wonach sich bei einer Pfändung laufender Bezüge das Pfandrecht auf die nach der Pfändung fällig werdenden Bezüge erstreckt, gilt § 833a auch für die Tagesguthaben der auf die Pfändung folgenden Tage. Gemeint sind die während des Bestands des Pfändungspfandrechts folgenden Tage, wofür keine zeitliche Restriktion gilt, also jedes künftige G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Vernommener Zeuge oder Sachverständiger (Nr 5).

Rn 30 Über den allgemeinen Normzweck hinaus (s Rn 1 ff, 19) soll hier die Objektivität der Beweiswürdigung geschützt werden (MüKoZPO/Stackmann § 41 Rz 21). Der Begriff ›Sache‹ ist entgegen der überwiegenden Meinung (Frankf FamRZ 89, 518, 519; Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 12; St/J/Bork § 41 Rz 14; Wieczorek/Schütze/Niemann § 41 Rz 11) hier ebf nur prozessual zu verstehen. D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachverständige.

Rn 17 Sofern der Sachverständige sein Gutachten unmittelbar in der Verhandlung erstattet, ist das vollständige Gutachten zu protokollieren. Auch bei der Erläuterung eines zuvor schriftlich eingereichten Gutachtens reicht die floskelhafte Formulierung: ›Der Sachverständige erläutert ausf sein Gutachten. ‹ nicht aus (BGH NJW 01, 3269, 3270). Allerdings kann der Pflicht zur Pro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Der Klageantrag.

Rn 20 Die bisherigen Überlegungen zeigen, dass das im Klageantrag zum Ausdruck gebrachte klägerische Begehren und seine Rechtsbehauptung nach wie vor entscheidend für die Bestimmung des Streitgegenstandes sind (weitergehend Althammer Streitgegenstand und Interesse 12, der über den Antrag hinaus auf das klägerische Interesse abstellt; dazu Prütting FS Pekcanitez 15, 301). Dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Streitwertunabhängige Zuständigkeit (Nr 2).

Rn 5 Die Zuständigkeit ist nur für Nr 2a (Wohnraummiete) und Nr 2c (Verfahren nach § 43 II WEG) ausschließlich. Soweit keine ausschließliche Zuständigkeit besteht, bleibt es den Parteien unbenommen, die Zuständigkeit des LG durch Prorogation (§ 38 ZPO) oder durch rügelose Einlassung (§ 39 ZPO) zu begründen. Ebenso kann auch eine zur Zuständigkeit des LG gehörende Streitigkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Freihändige Veräußerung durch den GV.

Rn 6 Auch der freihändige Verkauf ist wie die öffentliche Versteigerung Hoheitsakt und folgt nicht privatrechtlichen Regeln (vgl § 817 Rn 2). Die Übereignung erfolgt durch Ablieferung der Sache (MüKoZPO/Gruber Rz 9; Zö/Seibel Rz 12; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 3; vgl § 817 Rn 11). Das Mindestgebot (§ 817a) ist zu beachten (vgl Rn 5), das Barzahlungsgebot (§ 817 II), wenn ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Schiedsspruch mit nicht vollstreckbarem Inhalt.

Rn 11 Für die Vollstreckbarerklärung kommt es nicht darauf an, ob der Schiedsspruch einen vollstreckbaren Inhalt hat. Auch ein Schiedsspruch mit nicht vollstreckbarem Inhalt ist für vollstreckbar zu erklären. Hieran besteht ein rechtlich anzuerkennendes Interesse des Antragsstellers. Denn die Vollstreckbarerklärung ermöglicht nicht nur die Zwangsvollstreckung. Sie sichert de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arten des Präsidiums.

Rn 6 Die unterschiedliche Belastung mit Justizgewährungspflichten und der dadurch bedingte richterliche Personalbedarf der Gerichte – vom kleinsten AG bis zu LGen mit über 300 Richtern – fordert eine Repräsentanz der Richterschaft durch unterschiedlich große Präsidien, deren Größe jedoch im Interesse der Überschaubarkeit und Effizienz der Entscheidungsfindung in der Höchstza...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gesundheitliche Gründe (Buchst c).

Rn 15k Buchst c soll gewährleisten, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen des Schuldners und seiner Haushaltsangehörigen behandelt werden können und die aus den Beeinträchtigungen resultierenden Nachteile ausgeglichen oder verringert werden (BGH NJW-RR 22, 1651, 1652). Nach diesem Zweck bestimmt sich, welche Sachen im Einzelfall pfändungsfrei bleiben. Der unpfändbare Gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Erfasst werden zunächst nur Entscheidungen iSv Art 2 lit a, soweit der Anwendungsbereich der EuGVO eröffnet ist. Die Norm enthält in Abs 1 (iVm Abs 3 S 2) eine abschließende Enumeration der Versagungsgründe für eine Anerkennung (Art 36). Diese sind aufgrund ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen (stRspr des EuGH, vgl EuGH–C-7/98 – Krombach/Bamberski, Rz 21, NJW 00, 185...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berufungsinstanz.

Rn 5 Eine Abstandnahme vom Urkundenprozess ist unter den Voraussetzungen für eine Klageänderung gem § 263 auch noch im Berufungsverfahren zulässig (BGHZ 189, 182 Rz 17 ff mvN; NJW 12, 2662 Rz 11 ff), und zwar auch noch nach Erteilung eines gerichtlichen Hinweises auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung durch Beschl gem § 522 II (BGH MDR 22, 1108 [BGH 07.07.2022 - IX...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Entschuldigung der Säumnis (Abs 4).

Rn 6 Alle in § 1048 genannten Säumnisfolgen treten nicht ein, wenn nach Abs 4 S 1 die Säumnis von der säumigen Partei genügend entschuldigt wird. Auch hier zeigen sich ein großer Spielraum des Schiedsgerichts und der Versuch des Gesetzes, das Schiedsverfahren in jedem Falle zu fördern und zum Abschluss zu bringen. Einzelne Entschuldigungsgründe nennt das Gesetz nicht. Nach d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt.

Rn 5 Innerhalb der Monatsfrist müssen die Tatsachen dargestellt werden, aus denen sich eine Rechtsverletzung des Antragstellers ergeben könnte. Die bloße Angabe von Daten der angefochtenen Entscheidung genügt grds nicht, kann aber noch nach Ablauf der Monatsfrist nachgeholt werden (BVerfG 12.10.98 – 2 BvR 753/89, anders: Schlesw SchlHA 03, 186). Der Begründungszwang ergibt s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Pfändung und die Überweisung der Forderung erfassen nach § 401 BGB die Nebenrechte und damit auch ein dem Schuldner bestelltes Pfandrecht. Infolgedessen kann der Gläubiger die aus dem Pfandrecht resultierenden Befugnisse geltend machen und vom Schuldner entspr § 1251 I BGB Herausgabe der Sache verlangen. § 838 dient dann der Sicherung des Schuldners für dessen fortb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die gesamte Norm bezieht sich ausschließlich auf Schiedsvereinbarungen. Durch diese Festlegung sind vom Anwendungsbereich zunächst die außervertraglichen Schiedsgerichte nach § 1066 ausgeschlossen. Ebenso von dem Formerfordernis nicht betroffen sind alle Vereinbarungen, die nicht echte Schiedsvereinbarungen darstellen. Nicht anwendbar ist § 1031 also auf Schiedsgutachte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 S 1 eröffnet dem Amtsrichter im Hinblick auf sog ›Bagatell- oder Kleinverfahren‹ im untersten Streitwertsegment sowohl ein Ermessen hinsichtlich der Frage, ob er in das vereinfachte Verfahren eintreten will, als auch hinsichtlich der Art der Verfahrensführung. Die Vorschrift dient der Vereinfachung (vgl BTDrs 11/4155, 11) und damit va auch der Beschleunigung der von ihr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist grds die erstinstanzliche Zuständigkeit des LG gegeben. Das folgt aus § 23 iVm § 71 I. §§ 23 ff regeln – nicht abschließend – die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts. Zu weiteren Zuständigkeiten der Amtsgerichte s § 27 Rn 3. Zur örtlichen Zuständigkeit vgl §§ 12 ff ZPO. Unterschieden wird zwischen streitwertabhängiger (Nr 1)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Der Erbe kann auf Grund der ihm nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden nur verlangen, dass die Zwangsvollstreckung für die Dauer der dort bestimmten Fristen auf solche Maßregeln beschränkt wird, die zur Vollziehung eines Arrestes zulässig sind. 2Wird vor dem Ablauf der Frist die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragt, so ist a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Schon vor der Pfändung kann der Gläubiger auf Grund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, zustellen lassen mit der Aufforderung an den Drittschuldner, nicht an den Schuldner zu zahlen, und mit der Aufforderung an den Schuldner, sich jeder Verfügung über di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm macht den Versuch, die zentralen Elemente eines Mediationsverfahrens darzustellen. Es ist anerkannt, dass die Norm keine abschließende Regelung enthält. Die Norm setzt die Existenz einer Mediationsvereinbarung und eines Mediatorvertrags voraus. Abs 1 bekräftigt diese autonome Auswahl des Mediators durch die Parteien noch einmal. In diesem Zusammenhang sind die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensweise.

Rn 4 Die Anordnung der Sicherheitsleistung steht im Ermessen des Gerichts (KG WRP 95, 24 f [KG Berlin 29.08.1994 - 25 U 5213/94]). Sie kann durch gesonderten, dem Schuldner nicht mitzuteilenden (§ 922 III) Beschluss – so S 2 – angeordnet werden, dem dann, wenn die Sicherheitsleistung erbracht ist, die eigentliche Arrestentscheidung nachfolgt. In der Praxis ist aber die in S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Prozessstandschaft.

Rn 15 Bei der Prozessstandschaft macht der Prozessstandschafter ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend, es kommt daher grds auf seine Hilfsbedürftigkeit an. Der Prozessstandschafter kann nicht geltend machen, sachlich sei nur der Rechtsinhaber interessiert, weshalb es nur auf dessen Bedürftigkeit ankomme, denn dann fehlte auch das eigene Interesse des Prozessstandschafte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Endgültiger Schiedsspruch.

Rn 7 Vollstreckbar ist nur ein endgültiger Schiedsspruch. Liegt dem Schiedsspruch eine Schiedsvereinbarung zugrunde, die es den Parteien in gleicher Weise ermöglicht, innerhalb einer bestimmten Frist nach Erlass des Schiedsspruchs das staatliche Gericht anzurufen, um den Streit erneut durch das Gericht entscheiden zu lassen, so liegt ein endgültiger und damit wirksamer Schie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 21a I ordnet an, dass bei jedem Gericht ein Präsidium zu bilden ist. Das Präsidium ist nach der Systematik des Zweiten Titels der Urheber der gerichtsinternen Geschäftsverteilung. Das Präsidium ist der Träger der richterlichen Selbstverwaltung, aufgrund seiner konkludent zum Zwecke der Gewaltenteilung mitgeregelten Unabhängigkeit der Präsidiumsmitglieder hinsichtlich de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Kappungsgrenze.

Rn 30a Erzielt der Schuldner andere nicht gepfändete Einkünfte, sind diese bei dem Unterhaltsbedarf des Schuldners zu berücksichtigen, weil und wenn sie dessen Bedarf mindern. Die anzurechnenden Beträge sind entspr den Regelungen zur Bestimmung des sozialrechtlichen Existenzminimums iSd SGB XII zu bemessen, weil dem Schuldner nicht weniger, aber auch nicht mehr belassen werd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Festsetzung bei Fortfall des Titels.

Rn 26 Die Festsetzung von Ordnungsmitteln kann nur auf Grundlage eines wirksamen Titels erfolgen. Eine Verurteilung des Schuldners im Falle eines Titelfortfalls kommt nicht in Betracht, wenn der Titel bzw seine Vollstreckbarkeit vor Begehung der Zuwiderhandlung aufgehoben wurde (Frankf NJW-RR 11, 1290 [BGH 05.05.2011 - VII ZR 47/08]; KG NJW-RR 04, 68, 69 [KG Berlin 06.05.200...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zwangsverbund zwischen Scheidung und Versorgungsausgleich, Abs 2 S 2.

Rn 36 Gem Abs 2 S 2 unterliegt der Antrag auf Durchführung des VA nicht der Zwei-Wochen-Frist des § 137 Abs 2 S 1 FamFG, da das Verfahren grds vAw durchzuführen ist. Dies gilt auch bei einem notariell vereinbarten Ausschluss des VA im Ehevertrag (AG Kerpen FamRZ 11, 1084). Bei kurzer Ehedauer kann der Antrag auf Durchführung des VA, § 3 Abs 3 VersAusglG, deshalb noch in der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Säumnis des Klägers (Abs 1).

Rn 2 Abweichend vom staatlichen Prozess und wegen des Fehlens einer zwingenden Mündlichkeit (§ 1047) ist aus der Sicht des Klägers die Einreichend der Klage innerhalb der vom Schiedsgericht bestimmten Frist (§ 1046) ein absolut zentrales Element des schiedsrichterlichen Verfahrens. Das Gesetz knüpft deshalb an die Versäumung der Einreichung der Klage eine Säumniswirkung. § 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsfolgen.

Rn 7 Ist die Hypothekenforderung zur Einziehung überwiesen, erlangt der Gläubiger ein eigenes Einziehungsrecht. Der Schuldner bleibt Inhaber von Forderung und Hypothek. Nach Befriedigung durch den Drittschuldner kann ihm der Gläubiger eine löschungsfähige Quittung ausstellen (Hamm Rpfleger 85, 187; LG Düsseldorf MittRhNotK 82, 23, 24). Eine Löschungsbewilligung ohne Zahlungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwerdeverfahren.

Rn 12 Es richtet sich nach §§ 569, 571, 572. Die Beschwerde ist in der Frist des § 569 I 1 zu begründen. Zur Überprüfung kann nur das Vorbringen gestellt, werden, das Gegenstand der Ausgangsentscheidung ist (Ddorf OLGR 00, 455, 456). Deswegen ist die Möglichkeit des § 571 II 1, Nachschieben neuer Gründe, nicht gegeben (Brandbg FamRZ 13, 1600). Das Rechtsschutzinteresse kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Notwendiger Inhalt (Abs 2).

Rn 9 Ist vAw zu beachten, auch noch im Revisionsverfahren (BGHZ 144, 255; 201, 129). Gericht muss auf eine Heilung dieses Mangels hinwirken, damit Partei Antrag anpassen kann (BGH NJW-RR 10, 70 [BGH 23.04.2009 - IX ZR 95/06]). Muss die Klage innerhalb einer gesetzlichen Ausschlussfrist erhoben werden, wirkt die Heilung erst ab dem Zeitpunkt der Behebung des Mangels (BGH NJW ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand des Abs 1 S 2.

Rn 5 Ob bei einer eingelegten Berufung, einem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil oder einem Vollstreckungsbescheid nach § 700 I die Zwangsvollstreckung eingestellt wird, ergibt sich aus § 707, nicht aus § 719. Allerdings ist für das ›Wie‹ der Einstellung die ggü § 707 strengere Regelung des Abs 1 S 2 zu beachten (zur ratio s Rn 2). Streitig wird diskutiert, ob für die Eins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bestellung eines Gegnervertreters (Abs 2).

Rn 3 Das Gericht muss nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob für den unbekannten Gegner ein Vertreter bestellt wird, der dann gegenständlich beschränkt auf das selbstständige Beweisverfahren gesetzlicher Vertreter gem § 51 ist. Der Bestellte ist nicht zur Übernahme des Amtes verpflichtet. Ergibt sich später die Person des Ag konkret, hat dieser Ag dem Vertreter die Auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 10 Versäumt ist eine Prozesshandlung, wenn sie überhaupt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht (Berufungseinlegung durch einen nicht postulationsfähigen Anwalt oder die Partei selbst) oder beim unzuständigen Gericht vorgenommen wurde. Der Zeitpunkt des Eingangs einer Rechtsmittelschrift wird regelmäßig durch den Eingangsstempel des Gerichts belegt, § 418. Der Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Parteien des Verfahrens.

Rn 5 Da es sich bei der Mediation nicht um ein innerprozessuales Verfahren handelt, kann es in diesem Verfahren noch keinen Kläger und Beklagten oder Antragsteller und Antragsgegner geben. Es gibt nur Beteiligte des Verfahrens, wobei die Anzahl der Beteiligten je nach dem Streitpunkt beliebig sein kann. Ausgeschlossen ist allerdings eine Mediation mit nur einem Beteiligten. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Klageerhebung nach Inkrafttreten (Abs 1).

Rn 2 Abs 1 bestimmt, dass die Neufassung der EuGVO (VO 1215/2012) nur auf solche ›Verfahren‹ Anwendung findet, die nach dem 10.1.2015 (entspricht dem zeitlichen Geltungsbereich nach Art 81 II) ›eingeleitet‹ worden sind. Zwar hat man damit die vorherige Wendung von der ›erhobenen Klage‹ aufgegeben, doch liegt darin wohl eine Angleichung an die schon in der Ursprungsfassung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbare Zulässigkeitsrügen.

Rn 3 Anwendbar ist § 532 nur auf diejenigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, die nicht vAw zu berücksichtigen sind, sondern einer Geltendmachung durch eine Partei bedürfen. Hierzu gehören die Einrede der mangelnden Prozesskostensicherheit eines ausländischen Klägers nach § 113 iVm § 110 ff (Nürnbg MDR 16, 1112 [OLG Nürnberg 04.07.2016 - 14 U 612/15]), die Einrede der mangelnden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Auskunft des Schuldners über sein Vermögen ist ein Hilfsmittel iRd Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen und zugleich selbst eine Vollstreckungsmaßnahme. Sie soll dem Gläubiger ein effektives Mittel zur Durchsetzung seiner Rechte an die Hand geben, das verfassungsrechtlich aufgrund des Zwangsmonopols des Staates und des damit einhergehenden Verbots der Selbsthil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unanfechtbarkeit.

Rn 7 Der Verwerfungsbeschluss gem Abs 1 ist nunmehr vom Gesetzgeber im Interesse der ›Rechtsklarheit und der Verfahrensbeschleunigung‹ (BTDrs 17/8799, 17) als unanfechtbar ausgestaltet. Dies gilt auch dann, wenn die Unzulässigkeit nicht auf einen der in Abs 1 genannten Gründe, sondern auf den fehlenden Anwendungsbereich des KapMuG gestützt wird (BGH ZIP 20, 1702). Führt aber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umfang und Höhe.

Rn 3 Zu den einzelnen Positionen s Rn 1, § 8 I JVEG. Das Honorar wird idR nach dem Zeitaufwand (zur Bestimmung BGH NJW-RR 87, 1470 [BGH 04.06.1987 - X ZR 27/86]; GRUR 07, 264) mit einem bestimmten Stundensatz bemessen (zB LSG Schlesw MedR 10, 522 [LSG Baden-Württemberg 23.09.2009 - L 5 KA 1375/09]). Der Stundensatz richtet sich gem § 9 I JVEG nach Honorargruppen, die in Anl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anspruch auf rechtliches Gehör.

Rn 2 Bereits vor der Bewilligung von PKH hat der Prozessgegner Anspruch auf rechtliches Gehör. Ihm ist daher Gelegenheit zur Stellungnahme zum PKH-Gesuch zu geben. Die Anhörung ist verpflichtend zu den Ausnahmen s Rn 5 f), das Gericht hat kein Ermessen, ob Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben oder direkt PKH bewilligt wird. Die Nichtbeachtung der Anhörungsverpflichtung ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In einem Beschluss, durch den das Gericht die Annahme als Kind ausspricht, ist anzugeben, auf welche gesetzlichen Vorschriften sich die Annahme gründet. Wurde die Einwilligung eines Elternteils nach § 1747 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht für erforderlich erachtet, ist dies ebenfalls in dem Beschluss anzugeben. (2) In den Fällen des Absatzes 1 wird der Beschluss...mehr