Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Fehlen der Unterschrift.

Rn 10 Das Fehlen einer Unterschrift unter einen bestimmenden Schriftsatz führt wie die fehlende Individualität der Unterschrift und jede Form einer unwirksamen Unterschrift zur Unwirksamkeit des gesamten Schriftsatzes (BGH NJW-RR 23, 209 [BGH 06.12.2022 - VIII ZA 12/22]; BAG NJW 19, 698 [BAG 24.10.2018 - 10 AZR 278/17]; NJW 15, 3533 [BAG 25.02.2015 - 5 AZR 849/13]). Er wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtsanwendungsfehler unterhalb der Schwelle einer Divergenz im strengen Sinne.

Rn 17 Vgl § 543 Rn 15, 16. Hierbei ist darzulegen, dass die angefochtene Entscheidung von höherer oder gleichrangiger Rspr abweicht und die als fehlerhaft gerügte Rechtsanwendung entscheidungserheblich ist. Zudem müssen die konkreten Anhaltspunkte vorgetragen werden, aus denen sich nach der Rspr ein grundlegendes Missverständnis des rechtlichen Ansatzpunktes der BGH-Rspr, da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ende.

Rn 13 Dass die Zwangsvollstreckung nicht länger andauern darf, als bis sie ihren Zweck erfüllt hat (s Rn 1), ist ein Gebot der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Wieser 61 ff). Beendet ist die Vollstreckung insgesamt, wenn der Gläubiger hinsichtlich des Vollstreckungsanspruchs und der Vollstreckungskosten nach § 788 Befriedigung erlangt hat. Einzelne Vollstreckungsmaßnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sofortiges Anerkenntnis.

Rn 31 Das Anerkenntnis, das zu dem Anerkenntnis auf Räumung geführt hat, muss ein sofortiges gewesen sein. Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei § 93. Die Erklärung der Verteidigungsbereitschaft gegen die Räumungsklage steht einem sofortigen Anerkenntnis des Räumungsanspruchs in der darauffolgenden Klageerwiderung nicht entgegen (LG Stuttgart WuM 04, 620 [LG Stuttg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Deutsche Gerichtsbarkeit.

Rn 70 Ein deutsches Gericht ist nur dann befugt, einen Rechtsstreit mit Auslandsberührung zu entscheiden, wenn die deutsche Gerichtsbarkeit gegeben ist. Da jeder Staat für sich die Befugnis in Anspruch nimmt, auf seinem Staatsgebiet Recht zu sprechen, folgt daraus, dass keinem Staat die Gerichtsbarkeit über einen anderen Staat zusteht. Die Ausübung der Gerichtsbarkeit als Ho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Vernehmung des Kindes als Zeuge oder Beteiligter.

Rn 3 Die in § 30 III begründete Verpflichtung des Gerichts zur Durchführung einer förmlichen Beweisaufnahme (auch) in Kindschaftssachen wird aufgrund der Regelung des § 163a dahingehend eingeschränkt, dass das Kind nicht als Zeuge vernommen werden darf. Hierdurch soll eine zusätzliche Belastung des Kindes durch eine Befragung als Zeuge in Anwesenheit der Eltern und anderer B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 2 PKH muss für jeden Rechtszug besonders beantragt und bewilligt werden. Der Begriff Rechtszug ist kostenrechtlich zu verstehen, er ist dementsprechend identisch mit § 35 GKG. Der Rechtszug beginnt mit der Einreichung eines Antrags oder einer Klage bei Gericht. Er endet mit der die Instanz abschließenden gerichtlichen Entscheidung, der sonstigen Erledigung des Rechtsstrei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 26 normiert einen besonderen Gerichtsstand, der dem Kl die Wahl eröffnet (§ 35), den Bekl auch außerhalb seines allg Gerichtsstandes zu verklagen. Dabei bezweckt die Vorschrift, für bestimmte persönliche Klagen mit zwingendem Bezug zum Grundstückseigentum–wobei auch hier wie bei § 24 grundstücksgleiche Rechte mitgemeint sind (§ 24 Rn 3; BeckOKZPO/Toussaint § 26 Rz 1) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift räumt einem minderjährigen, das 14. Lebensjahr vollendet habenden Kind in bestimmten Fällen (s Rn 2) ein eigenes Beschwerderecht ein. Das Beschwerderecht eines dem Kind bestellten Verfahrensbeistands gem § 158b III 2 (s § 59 Rn 1, 4) bleibt daneben unberührt. Gleiches gilt für die Vertretungsbefugnis des Sorgerechtsinhabers (s Rn 3), denn § 60 begründet l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichte mit Anwaltszwang.

Rn 13 Der Anwaltszwang gilt vor den in Abs 1 aufgeführten Gerichten. Vor dem LG kann jeder allgemein zugelassene Rechtsanwalt auftreten, egal wo er residiert. Dies gilt auch, wenn das LG als Berufungsgericht tätig wird. Der Anwaltszwang besteht auch in den dem LG zugewiesenen Verfahren nach § 13 StrEG (BGH MDR 93, 766 [BGH 07.04.1993 - XII ZR 266/91]), nach § 140 I MarkenG u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verlust des Ablehnungsrechts.

Rn 18 Im Falle des § 404 V verzichten die Parteien auf bis zur Einigung bekannte Ablehnungsgründe (BGH VersR 06, 1707). Ein einseitiger Verlust ist hinsichtlich bekannter Gründe durch Erklärung, es bestünden keine Einwände (BGH NJW 12, 1517 [BGH 03.04.2012 - X ZR 67/09]), und rügelose Verhandlung zur Sache (auch § 285) möglich (Präklusion entspr § 43, Dresd MedR 21, 907, 908...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Im Wege der einstweiligen Anordnung kann bereits vor der Geburt des Kindes die Verpflichtung zur Zahlung des für die ersten drei Monate dem Kind zu gewährenden Unterhalts sowie des der Mutter nach § 1615l Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Betrags geregelt werden. (2) Hinsichtlich des Unterhalts für das Kind kann der Antrag auch durch die Mutter gestellt wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einzelrechtsnachfolge.

Rn 30 Bei der aufgrund Rechtsgeschäft, Gesetz oder Hoheitsakt (s Rn 25) eintretenden Einzelrechtsnachfolge bleibt der Rechtsvorgänger gem § 265 II 1 prozessführungsbefugt. Aus Gründen der Prozessökonomie und um den Prozessgegner nicht zu einer neuen Klage gegen den Rechtsnachfolger zu zwingen, wird der Prozess gegen den bisherigen Inhaber der streitbefangenen Sache oder Ford...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sanktion beim Ausbleiben (Abs 3, 4).

Rn 5 Liegt eine ordnungsgemäße Ladung vor und ist zwischen Ladung und Termin ein zumutbarer Zeitraum gegeben, so führt das Nichterscheinen des geladenen Beteiligten zu den im Gesetz vorgesehenen Sanktionen, wenn dieser sein Ausbleiben nicht entschuldigt. Eine Entschuldigung ist nur möglich, wenn nachvollziehbare Hinderungsgründe in der Person des Geladenen vorliegen. Eine En...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage.

Rn 5 Des Weiteren soll die Beeidigung angeordnet werden, um eine wahrheitsgemäße Aussage herbeizuführen. Da der Eid gem § 392 nach der Aussage zu leisten ist, bedeutet dies, dass das Gericht durch die Anordnung des Eides den Zeugen zu einer Abkehr von einer bereits geleisteten unwahren Aussage bewegen soll. Ob dies erreicht werden kann, muss in der Gerichtspraxis als zweifel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umfang.

Rn 6 Die Vollmacht ermächtigt zu allen Verfahrenshandlungen einschließlich der Wiederaufnahme (§ 48), Gehörsrüge (§ 44), Zwangsvollstreckung, Bestellung eines Vertreters, Abschluss eines Vergleichs oder Rücknahme des Antrags. Der Umfang der Vollmacht kann entspr § 83 ZPO für Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis beschränkt werden. Rn 7 Nach § 84 S 1 ZPO können mehrere Bevollm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Andere Verfahrensarten.

Rn 12 Arbeitsgericht: Die Verweisung in § 46 II ArbGG umfasst auch die Zustellungsvorschriften der ZPO. Zu beachten ist jedoch die Sonderregelung des § 50 ArbGG. Entschädigungsgericht: § 209 I BEG verweist allgemein auf die Vorschriften der ZPO; hinsichtlich der Zustellung bestimmt § 209 V BEG, dass diese stets vAw zu erfolgen hat. Freiwillige Gerichtsbarkeit: § 15 II FamFG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen. (2) In Verfahren auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe dürfen von den Beteiligten nicht vorgebrachte Tatsachen nur berücksichtigt werden, wenn sie geeignet sind, der Aufrechterhaltung der Ehe zu dienen oder wenn der Antragsteller einer Berü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. EU-rechtlicher ordre public.

Rn 46 Normen, die zum EU-rechtlichen ordre public gehören, wie Art 101, 102 AEUV, sind von den Gerichten vAw anzuwenden (EuGH, Slg 06, I-6653 Rz 31 – Manfredi zu Art. 81, 82 EGV). Handelt es sich um die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs, sind sie daher wie Normen zu behandeln, die zum op gehören. Zur Unwirksamkeit von Schiedssprüchen aus ISV-Verträgen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung vorliegen (s vor §§ 704 ff Rn 9). Zudem muss durch Pfändung nach §§ 803, 808 f eine wirksame Verstrickung bewirkt worden sein; das Bestehen eines Pfändungspfandrechts nach § 804 ist nicht erforderlich (MüKoZPO/Gruber Rz 5; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2). Verwertungshindernisse, die d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mit der Klage aus einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld verbundene Schuldklage.

Rn 4 Die Klage des Grundpfandrechtsinhabers gegen den Eigentümer wird regelmäßig auf Duldung der Zwangsvollstreckung (vgl § 1147 BGB) gerichtet sein, weil das Grundpfandrecht eine Befugnis zur Verwertung des belasteten Grundstücks beinhaltet (Reischl JuS 98, 614). Da allerdings unter den Grundpfandrechten lediglich die Hypothek mit dinglicher Wirkung akzessorisch ausgestalte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Innerhalb des mit mehreren Richtern besetzten Spruchkörpers werden die Geschäfte durch Beschluss aller dem Spruchkörper angehörenden Berufsrichter auf die Mitglieder verteilt. 2Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium. (2) Der Beschluss bestimmt vor Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer, nach welchen Grundsätzen die Mitglieder an den Verfahren mitwirken; er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ehescheidung.

Rn 16a Der beantragte Scheidungsausspruch kann m der Begründung angefochten werden, dass die Ehescheidung entgegen § 137 I vor Entscheidungsreife der Folgesachen oder entgegen § 140 II unter Auflösung des Scheidungsverbunds ausgesprochen wurde (BGH FamRZ 13, 1879). Ein zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Ehe eingelegtes Rechtsmittel ist auch ohne formelle Beschwer zulässig,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Gesetzgeber stellt mit dieser Norm den Schiedsspruch (der kein Hoheitsakt ist) einem rechtskräftigen gerichtlichen Urt gleich. Diese Gleichstellung dient der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit. Die Parteien können dadurch sicher sein, ähnl wie vor einem staatlichen Gericht eine abschließende Entscheidung zu erhalten, die vollstreckbar ist. Allerdings wirft die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Norm ist im Zusammenhang mit § 139 zu sehen. Spricht der Gesetzgeber dort von der ›materiellen‹ Prozessleitung, so kann man § 136 als ›formelle‹ Prozessleitung bezeichnen (zu den Einzelheiten s.u. Rn 2). Die Förmlichkeiten des Verfahrens insgesamt werden weithin vom Amtsbetrieb geprägt (s Einl Rn 30). Für die mündliche Verhandlung stellt § 136 klar, dass der formale...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bestimmte Dauer (§ 9 S 2).

Rn 9 Die Frage nach der bestimmten Dauer beantwortet sich aus dem Rechtsverhältnis, das dem str Recht zugrunde liegt. Sie liegt auch vor, wenn ein Vertrag, dessen fristlose Kündigung im Streit ist, in jedem Falle bereits fristgerecht gekündigt wurde (OLGR Frankf 98, 349) oder der Kl das Recht nur für einen bestimmten Zeitraum geltend macht (BGH MDR 97, 504 [BGH 08.01.1997 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Firma.

Rn 32 Der Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 HGB). Träger der geltend gemachten Rechte und Verbindlichkeiten ist aber nicht die Firma, sondern stets, wer im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des prozessualen Anspruchs Inhaber der Firma ist. Erlischt die Firma während des Prozesses oder wird sie veräußert, bleibt der Inhaber unter seinem bürgerlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verbindung von Ehesachen (Abs 1).

Rn 2 Gem § 113 I 1 ist die Vorschrift des § 20, wonach eine Verbindung oder Trennung von Verfahren möglich ist, soweit das Gericht dies für sachdienlich hält nicht auf Ehesachen anzuwenden (aA wohl B/L/A/H [76. Aufl] § 126 Rz 4). Vielmehr bestimmt sich die Verbindung der Ehesachen gem § 113 I 2 nach den Vorschriften der ZPO (§§ 33, 147, 260 ZPO) und wird durch die in § 126 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gleichzeitige Entscheidung über Hauptsache und Kosten.

Rn 4 Neben der Entscheidung der Hauptsache muss auch zugleich eine Kostenentscheidung ergangen sein. Die Entscheidung muss allerdings nicht zeitgleich ergangen sein und auch nicht in der Entscheidung selbst enthalten sein. Das betrifft zB die Fälle, in denen über die Hauptsache durch Teilurteil und über die Kosten durch Schlussurteil entschieden worden ist oder im Verfahren ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Titel bei Alleinverwaltung (Abs 1).

Rn 3 Ein Leistungstitel gegen den allein verwaltenden Ehegatten oder Lebenspartner ist nach Abs 1 ausreichend. Ein Duldungstitel reicht nach der hM, die sich am Wortlaut des § 740 I orientiert, nicht aus (Musielak/Voit/Lackmann § 740 Rz 3 mwN; aA ThoPu/Seiler § 740 Rz 2), ebenso wenig ein Titel gegen den nicht verwaltenden Ehegatten, abgesehen vom Sonderfall des § 741. Aus i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Feststellungsziele.

Rn 2 Der Klageantrag besteht aus einem oder mehreren Feststellungszielen. Der Begriff ist aus dem KapMuG entlehnt. Jedes Feststellungsziel bildet gemeinsam mit dem zugehörigen Lebenssachverhalt einen eigenen Streitgegenstand (BGH ZIP 19, 1982). Gegenstand der Feststellung können Tatsachen oder Rechtsfragen sein, sofern von ihnen die betreffenden Ansprüche oder Rechtsverhältn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerspruch und Aufhebung.

Rn 50 Der Wert für den Widerspruch ist mit dem des Arrestverfahrens identisch; bei Kostenwiderspruch: Kosteninteresse (Frankf JurBüro 90, 1332; Hambg JurBüro 98, 150). Für Aufhebungsverfahren nach § 927 gilt das gleiche; hat der Arrest für den Kl nur noch geringeren Wert, ist dieser maßgeblich. Im Fall des § 926 II ist geringerer Wert anzusetzen, wenn die Parteien über die R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuweisung an die Gerichte.

Rn 7 Das FamFG gilt für Familiensachen und die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nur insoweit, als sie durch Bundesgesetz den Gerichten zugewiesen sind. Das ist bei allen in Rn 2 ff genannten Angelegenheiten der Fall. Falls nach Landesrecht in Übereinstimmung mit § 488 Abs 1 andere als gerichtliche Behörden zuständig sind, ist das FamFG mit bestimmten Einschränkunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Widerspruchsberechtigung.

Rn 3 Widerspruchsberechtigt ist jeder Gläubiger, dessen Recht durch die Zuteilung ganz oder tw verdrängt wird. Voraussetzung ist weiterhin, dass nach den vorgelegten Unterlagen dem widersprechenden Gläubiger ein Pfandrecht tatsächlich zusteht (Zö/Seibel Rz 3). Dritte sind nicht widerspruchsberechtigt, sie sind darauf verwiesen, ggf ihre Rechte mit den Klagen nach § 771 oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fortgang des Verfahrens.

Rn 4 Im Falle der dem Antrag stattgebenden Entscheidung, die wie im Falle der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 IV) durch Beschl erfolgt, der den Parteien zuzustellen ist (§ 566 V), wird das Verfahren als Revisionsverfahren fortgesetzt (§ 566 VII/§ 544 VI). In beiden Fällen gilt der form- und fristgerechte Antrag auf Zulassung der Revision nach Zulassung der Revision als Einl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeitsregeln.

Rn 2 Wie nach § 43b I 1 FGG aF sind gleichrangige Anknüpfungspersonen der Annehmende, einer der annehmenden Ehegatten oder das ›Kind‹, dh der Anzunehmende. Bei Stiefkindadoption genügt Erfüllung der Voraussetzungen durch den Ehegatten (oder Lebenspartner), der bereits Elternteil des Kindes ist (MüKoFamFG/Rauscher Rz 14); dies ist nunmehr auf in verfestigter Lebensgemeinschaf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Dokument.

Rn 8 Es können nicht nur Urkunden, sondern alle schriftlich abgefassten Texte (auch: elektronische Dokumente) zugestellt werden. Ob die Urschrift, eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift zuzustellen ist, richtet sich nach der gesetzlichen oder gerichtlichen Anordnung (Rn 6). In der Regel verbleibt die Urschrift des zuzustellenden Dokuments bei den Akten und es wird...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Folgen der Auskehr.

Rn 5 Zur Wirkung der Auszahlung s § 815 Rn 4, zur Auszahlung an einen Vertreter s § 815 Rn 3. Solange ein etwaiger Übererlös an den Schuldner noch nicht ausgekehrt ist, kann der Übererlös wegen einer weiteren Forderung gegen den Schuldner durch Anschlusspfändung (§ 826) gepfändet werden. Bei der Auszahlung eines Übererlöses wird dem Schuldner das Geld nicht übereignet; entwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. fG-Familiensachen.

Rn 3 Das Vorliegen der – über den Wortlaut v II hinausgehenden – Voraussetzungen der §§ 57, 58–64, 66 f zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung ist vAw (§ 26) zu prüfen. Trotz Amtsprüfung trifft den Beschwerdeführer gem § 27 eine Mitwirkungspflicht. Freibeweis ist zulässig (§ 30 I). Eine unzulässige Beschwerde ist nach Gewährung rechtlichen Gehörs gem II 2 iVm § 69 zu verwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift tritt an die Stelle des § 653 ZPO aF; es wird einem Kind in beschränktem Umfang ermöglicht, bereits vor Feststellung der Vaterschaft einen Antrag auf Zahlung von Unterhalt zu stellen. Das Verfahren ist nicht mehr zwingend Teil des auf Feststellung der Vaterschaft gerichteten Abstammungsverfahrens, sondern ein selbstständiges Verfahren, das von dem Abstamm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bestimmen, bestellen, regeln oder verteilen.

Rn 69 Diese Handlungen des Präsidiums sind in Abs 3 S 1 abstrakt in dem Begriff Anordnungen zusammengefasst. Die Summe der Anordnungen ist nach Abs 2 die Geschäftsverteilung, ihre Niederschrift nach Abs 9 der Geschäftsverteilungsplan. Nach den Elementen des Anordnungsbegriffs wird der Geschäftsverteilungsplan gelegentlich zerlegt in den ›Besetzungsplan‹, den ›Bestellungsplan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag (Abs 2).

Rn 3 Es besteht Antrags-, hierfür jedoch kein Anwaltszwang. Die Monatsfrist berechnet sich nach §§ 222, 224. Die formlose Mitteilung der Streitwertfestsetzung setzt die Frist nicht in Gang (München Rpfleger 91, 340). Der Fristablauf steht nur einer neuen Kostenfestsetzung entgegen. Nicht ausgeschlossen ist ein Bereicherungsanspruch (§ 812 BGB) oder eine Vollstreckungsgegenkl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Mitteilung des Schiedsspruchs (Abs 4).

Rn 5 Das Gesetz sieht keine förmliche Zustellung des Schiedsspruchs vor. Es genügt eine Übersendung an beide Parteien, wobei das Schiedsgericht sinnvoller Weise Maßnahmen ergreifen sollte, um den Zugang letztlich nachzuweisen. Insofern empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein. Die jeweils den Parteien übersandten Schiedssprüche müssen iSv Abs 1 unterschrieben sein. Hat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Aufnahme des Zeugenbeweises darf einem Mitglied des Prozessgerichts oder einem anderen Gericht nur übertragen werden, wenn von vornherein anzunehmen ist, dass das Prozessgericht das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag, undmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Ein Beweisbeschluss darf – auch soweit er nach §§ 358, 358a vorgeschrieben ist – nur ergehen, wenn eine Beweiserhebung notwendig ist: Die Klage muss schlüssig sein. Die Tatsache muss beweisbedürftig, also entscheidungserheblich und streitig sein. Der Beweis muss von der beweisbelasteten Partei angeboten worden sein. Die Beweiserhebung muss auch dem Verfahrensstand entsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zur Pfändung einer Forderung, für die eine Schiffshypothek besteht, ist die Eintragung der Pfändung in das Schiffsregister oder in das Schiffsbauregister erforderlich; die Eintragung erfolgt auf Grund des Pfändungsbeschlusses. (2) Wird der Pfändungsbeschluss vor der Eintragung der Pfändung dem Drittschuldner zugestellt, so gilt die Pfändung diesem gegenüber mit der Zuste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Politische Parteien.

Rn 29 Die regelmäßig als nicht rechtsfähiger Verein geführten politischen Parteien sind gem § 3 S 1 PartG in allen gerichtlichen Verfahren gleich welchen Gerichtszweiges aktiv und passiv parteifähig (Zweibr NJW-RR 00, 749 f; Kempfler NJW 00, 3763 [OLG Zweibrücken 17.09.1999 - 3 W 138/99]). Dies gilt nach § 3 S 2 PartG auch für die Gebietsverbände der obersten Stufe. Die örtl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Ablehnungsentscheidung aus materiell-rechtlichen Gründen.

Rn 7 Kommt der Streitmittler im Rahmen seiner materiell-rechtlichen Vorprüfung zu dem Ergebnis, dass ein Gesichtspunkt vorliegt, der zur Ablehnung des Streitbeilegungsverfahrens führt, so teilt er die Ablehnung nach Abs 3 dem Antragsteller in Textform (vgl § 126b BGB) unter Angabe der Gründe innerhalb von drei Wochen mit. Bestehen prozessuale und materiell-rechtliche Ablehnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm macht noch einmal deutlich, dass die Unparteilichkeit und die Unabhängigkeit der Schiedsrichter die absolut zentrale Grundlage jedes schiedsgerichtlichen Verfahrens darstellt. Insofern knüpft die Norm an die Regelungen der §§ 1034 II, 1035 V an. Die Verpflichtung zur Wahrung der Unparteilichkeit und der Neutralität wird sowohl dem Schiedsrichter selbst im Wege ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung über die Erinnerung.

Rn 4 Zuständig für die Erinnerungen gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters ist dasjenige Gericht, von dem der Auftrag oder das Ersuchen ausging, für Erinnerungen gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle das Gericht, dem er angehört (BTDrs 14/4722, 115). Beim beauftragten Richter entscheidet das beauftragende Kollegium, beim ersuchten...mehr