Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bildung der Senate.

Rn 1 Es müssen mindestens ein Zivil- und ein Strafsenat gebildet werden. Familiensenate (s.a. § 119 Rn 8) gehören zu den Zivilsenaten. Die Anzahl bestimmt die Justizverwaltung nach dem jeweiligen AusfG zum GVG, idR der Präsident des OLG. Einen Senat für Handelssachen sieht das Gesetz nicht vor. Die Geschäftsverteilung kann aber bestimmen, dass ein Zivilsenat für alle Rechtsm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Drittschuldner.

Rn 102 Der Drittschuldner, der nicht angehört wurde, kann bei formellen Mängeln des Vollstreckungsverfahrens regelmäßig Erinnerung nach § 766 einlegen (BGH NJW 77, 1881, 1882). Ist die Pfändung unwirksam, kann der Drittschuldner an sich negative Feststellungsklage erheben, soweit nicht das Feststellungsinteresse wegen der Möglichkeit fehlt, Erinnerung einzulegen. Besteht die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Prozessuales.

Rn 20 Da eine wirksame Gerichtsstandsabrede die Zuständigkeit eines Gerichts in Abweichung von der ›normalen‹ Zuständigkeitsverteilung begründet, mithin einen Ausnahmetatbestand darstellt, trägt derjenige die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen ihrer Gültigkeitsvoraussetzungen in tatsächlicher Hinsicht, der sich auf sie beruft (Frankf MDR 75, 232). Dies muss keinesw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat jemand das Vermögen eines anderen durch Vertrag mit diesem nach der rechtskräftigen Feststellung einer Schuld des anderen übernommen, so sind auf die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils gegen den Übernehmer die Vorschriften des § 727 entsprechend anzuwenden. (2) Das Gleiche gilt für die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung gegen denjenige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verletzung der Schutzpflichten gem § 618 BGB.

Rn 80 Ist der objektiv pflichtwidrige Zustand von Räumen, Vorrichtungen oder Gerätschaften iSd § 618 BGB unstr oder bewiesen und war dieser Zustand generell geeignet, den konkret beim Arbeitnehmer eingetretenen Schaden zu verursachen, muss der Arbeitgeber entgegen der Grundregel auch die fehlende Kausalität zwischen dem pflichtwidrigen Zustand und dem Eintritt des Schadens b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nachweise.

Rn 17 Der erforderliche Nachweis kann durch die Einzahlungsbestätigung oder ein mit einer Bescheinigung über die erfolgte Ausführung versehenes Überweisungsauftragsformular geführt werden; es muss sich um einen Beleg handeln, aus dem sich ergibt, dass der Betrag zur Auszahlung an den Gläubiger auf dessen Konto eingezahlt oder überwiesen worden ist. Erforderlich ist die Vorla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Praktische Überlegungen.

Rn 7 Bei Einreichung eines VKH-Antrags wird das Gericht idR zunächst dem Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme geben, wodurch dieser vorgewarnt sein kann und ggf selbst unverzüglich einen eigenen Antrag beim ausländischen Gericht rechtshängig machen wird. Zwar besteht ein Unterschied zwischen Rechtshängigkeit und Anrufung. Die – in Art 17 autonom definierte – Anrufung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Parteivernehmung auf Antrag.

Rn 8 Die Parteivernehmung auf Antrag ist nur subsidiär zulässig, dh wenn die Partei den ihr obliegenden Beweis mit anderen Beweismitteln nicht vollständig geführt oder andere Beweismittel nicht vorgebracht hat. Das Gesetz knüpft an die Beweislast an und regelt in §§ 445, 446 die Vernehmung des Gegners auf Beweisantrag der beweisbelasteten Partei. Nach § 447 kann die beweisbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Geldforderung.

Rn 13 Unter diesen Begriff fällt jeder Anspruch, der auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages gerichtet ist. Dies gilt auch, wenn er von einer Gegenleistung abhängig ist (RGZ 54, 162, 164; Schuschke/Walker/Walker Rz 2; Zö/Vollkommer Rz 5). Ansprüche auf Duldung der Zwangsvollstreckung stehen Geldforderungen nicht gleich. Sie sind als Individualansprüche im Wege der einstwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Begründung.

Rn 4 Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben. Das dem Ag übersandte Widerspruchsformular gibt dafür keinen Raum. Eintragungen außerhalb der für sie vorgesehenen Felder sind im automatisierten Verfahren nicht sachdienlich. Sie würden, wenn bemerkt, nur verzögern, dass der Widerspruch erfasst wird. Rn 5 Wer meint, die Widerspruchsbegründung könne die Qualität der A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Bekanntmachungsfrist (Abs 2).

Rn 12 Der anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung ist den Parteien des Berufungsverfahrens und evtl Streithelfern bekannt zu machen. Dies muss durch förmliche Zustellung nach den Vorschriften der §§ 166 ff geschehen (§ 525 iVm § 329 II 2). Rn 13 Zwischen der Zustellung der Terminsbestimmung und dem Termin muss ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen (Einlassungsfrist) li...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Versuche mittelbarer Beeinflussung.

Rn 4 Zu Weisungen im Bereich richterlicher Tätigkeit ist der Dienstherr unter keinen Umständen befugt. Das gilt auch, soweit bei der Ausübung richterlicher Tätigkeit lediglich der Bereich der äußeren Ordnung tangiert ist (BGH NJW 15, 1250: Anweisung des Gerichtspräsidenten, Anhörungen iRd Ermittlungsrichtertätigkeit in einem bestimmten Raum durchzuführen). Die richterliche U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Definition.

Rn 3 Zum Einkommen zählen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Die Definition ist § 82 I 1 SGB XII entnommen. Daraus folgt auch, dass der Einkommensbegriff nicht dem des Unterhaltsrechts entspricht, sondern dem des Sozialrechts. Rn 4 Es kommt nur auf das Einkommen der bedürftigen Partei an, nicht auf das Familieneinkommen. Das Einkommen des anderen Ehegatten spielt nur iRd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fortbildung des Rechts.

Rn 47 Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder tw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm und Gesetzgebungshinweise.

Rn 1 Der als ›Erinnerung‹ bezeichnete Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist ein Rechtsbehelf, der zu einer Überprüfung einer Entscheidung in demselben Rechtszug durch dasselbe Gericht führt. Der beauftragte (§ 361) oder ersuchte (§ 362) Richter ist regelmäßig (Ausn zB §§ 229, 365, 400) an die Anordnungen des beauftragenden oder ersuchenden Gerichts gebunden; dieses – nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners gepfändet, kann der Schuldner jeweils bis zum Ende des Kalendermonats aus dem Guthaben über einen Betrag verfügen, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt; insoweit wird das Guthaben nicht von der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aktivprozess (Abs 1).

Rn 4 Bezieht sich die Klage auf ein der Testamentsvollstreckung unterliegendes Recht, so ist der Testamentsvollstrecker unabhängig von der Klageart allein prozessführungsbefugt (§ 2212 BGB). Die Rechtskraft des von ihm erstrittenen Urteils wirkt für und gegen den Erben. Es ist im Einzelfall nach §§ 2205 ff BGB zu prüfen, ob Gegenstand der Klage eine Streitigkeit über einen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Statusverfahren.

Rn 12 Im Vaterschaftsanfechtungsprozess des Ehemannes gegen das Kind kann ein als Vater in Betracht kommender Mann zur Abwendung der Rechtsfolgen aus §§ 1607 III 2, 640e II 1 BGB dem Kind beitreten (BGHZ 83, 391, 395 = NJW 82, 1652 f). Nimmt der Dritte hingegen die Vaterschaft für sich in Anspruch, kann er den Beitritt aufseiten des Anfechtungsklägers erklären und Rechtsmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Steigerungsbeträge (Abs 2 S 3 und 4).

Rn 42 Entspr § 850c II 2 wird ein über den Gesamtbetrag hinausgehender Anteil des Vorsorgekapitals vor der Pfändung geschützt, um dem Gläubiger einen Anreiz für eine weitergehende Alterssicherung zu geben. Übersteigt der Rückkaufswert den unpfändbaren Betrag von EUR 340.000,–, sind nach Abs 2 S 3 3/10 des überschießenden Betrags unpfändbar. Abs 2 S 4 begrenzt den erhöhten Fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f)

Rn 10 Wendet sich der Zeuge an das Gericht mit der Bitte um Abstimmung des Vernehmungstermins, so ist zu unterscheiden: Einen – Zwangsmaßnahmen ausschließenden – Anspruch des Zeugen auf eine derartige Absprache wird man nur dann bejahen können, wenn der Zeuge gleichzeitig mit seinem Begehren hierfür dringende berufliche Hinderungsgründe geltend macht, oder wenn das prozessua...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen.

Rn 53 Nicht wiederkehrende Vergütungen unterliegen im vollen Umfang dem Gläubigerzugriff und sind abtretbar (MüKoZPO/Smid § 850i Rz 7). Der Pfändungs- und Abtretungsschutz wird erst durch den Beschl des Vollstreckungsgerichts begründet. Auf den Schutz kann nicht verzichtet werden. Mit dem Antrag wird nicht die Überprüfung des Pfändungsbeschlusses, sondern die Berücksichtigun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zugängliche Informationsquellen sind zu nutzen.

Rn 50 Das schweizerische Bundesgericht (4A 506/2007, abrufbar über www.bger.ch) hat entschieden, dass sich eine Partei auf Ablehnungsgründe nicht berufen kann, die sie bei der Anwendung der erforderlichen Sorgfalt bei der Konstituierung des Schiedsgerichts aus allgemein öffentlich zugänglichen Informationsquellen hätte entnehmen können. Der Gedanke ist richtig und auch für d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Hinterlegung.

Rn 166 Bei Klage auf Vornahme ist das wirtschaftliche Interesse des Kl nach § 3 zu schätzen. Verlangen der Freigabe richtet sich zwar auf Abgabe einer Willenserklärung, ist aber nach § 6 mit dem Wert des Gegenstandes anzusetzen (KG AnwBl 78, 107; Frankf KostRspr § 5 ZPO Nr 93). Aufgelaufene Zinsen sind zu addieren (BGH MDR 67, 280; Köln JurBüro 80, 281; LG Hambg NJWE-Mietr 9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 34 Der Schuldner ist gem Abs 1 S 1 mittels Zwangsgeld oder Zwangshaft zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung anzuhalten. Es handelt sich um reine Zwangsmittel bzw Beugemaßnahmen, aber keine Kriminalstrafen (unstr, vgl Zweibr FamRZ 98, 384; Hamm NJW-RR 88, 1087, 1088). Das Gericht setzt das Zwangsmittel für den Fall fest, dass die geschuldete Handlung bis zu einem best...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ermittlung der materiell-rechtlichen lex causae.

Rn 12 Anders als bei der Klagebefugnis des Verbandsklägers ist es aber unstrittig, dass die bei der objektiv-rechtlichen Kontrolle anzuwendenden materiell-rechtlichen Maßstäbe unter Rückgriff auf das Kollisionsrecht zu ermitteln sind. Die im UKlaG geregelten Verbandsklagen betreffen insoweit nicht konkrete Verträge, sondern ein möglicherweise objektiv rechtswidriges Verhalte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kostenwarnungspflicht (S 2).

Rn 10 Parteien und Gericht können die voraussichtlich entstehenden Kosten nicht immer ohne weiteres einschätzen, insb der Zeitaufwand kann zunächst unklar sein, Eingriffe in die zu begutachtende Sache können kostspielig sein. Der Auslagenvorschuss nach §§ 402, 379 (404a II) ist nicht verbindlich. Die Informationspflicht des SV ermöglicht es, das Kostenrisiko abzuschätzen und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Aus einem Kfb, der nicht auf das Urt gesetzt ist, aus Beschlüssen nach § 794 I Nr 4b sowie aus den nach § 794 I Nr 5 aufgenommenen Urkunden darf die Zwangsvollstreckung erst beginnen, wenn der Schuldtitel mindestens zwei Wochen vorher zugestellt ist. Mit der Zweiwochenfrist soll dem Schuldner Gelegenheit gegeben werden, die Leistung von sich aus zu erbringen; er soll zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Weiteres Verfahren.

Rn 19 Die abgelehnte Gerichtsperson hat sich dienstlich zu äußern (§ 44 Abs 3 ZPO). Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem die abgelehnte Gerichtsperson angehört, ohne deren Mitwirkung (§ 45 Abs 1 ZPO). Bei der Ablehnung einer Gerichtsperson des AG entscheidet ein anderer Entscheidungsträger dieses Gerichts (§§ 45 Abs 2 S 1, 49 ZPO). Wird der Rechtspfleger ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Belehrung (Abs 3).

Rn 9 Der Schuldner ist über die Möglichkeit des Widerspruchs (§ 882d I) und des Antrags auf einstw Aussetzung (§ 882d II) mit der Bekanntgabe der Eintragungsanordnung zu belehren (§ 882d III 1). Die Belehrung muss die Gerichtsadresse angeben (LG Karlsruhe DGVZ 14, 260). Das Vollstreckungsgericht (§ 764 II) muss seine Entscheidung über den Widerspruch bzw die Eintragungsausse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Förmliches Beweisverfahren.

Rn 9 Dem Gericht steht schließlich die Möglichkeit offen, einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens über die jeweilige Rechtsfrage zu beauftragen. Wählt es diesen Weg, ist es an die Regeln über den Sachverständigenbeweis gebunden, dh es gilt der Strengbeweis (BGH NJW 94, 2959, 2960; krit Geisler ZZP 91, 176, 193 ff). Das Gericht hat dementsprechend zunächst ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 2 Kosten der Nebenintervention sind nicht Kosten des Rechtsstreits, da der Nebenintervenient – selbst im Falle seines Beitritts – nicht Partei wird, so dass gesondert über seine Kosten entschieden werden muss. Erforderlich ist ein wirksamer Beitritt des Nebenintervenienten. Dazu gehört nicht nur, dass der Beitritt erklärt wird; der Beitretende muss auch erklären, auf wesse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahme.

Rn 6 Für die 5-Monatsfrist zur Niederlegung des vollständig abgefassten und unterschriebenen Urteils auf der Geschäftsstelle (vgl dazu die Grundsatzentscheidung GemS-OGB NJW 93, 2603 [GmSOGB 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92]) gilt die Vorschrift nicht (BAG NJW 22, 3732 [BAG 15.09.2022 - 10 AZB 11/22] Rz 9 ff; NJW 00, 2835 [BAG 17.02.2000 - 2 AZR 350/99]; Frankf NJW 72, 2313 [OLG Fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. 2Die Notfrist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung des Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Grenzen der Abänderung.

Rn 10 Wie das erstinstanzliche Gericht (§ 308 I) ist auch das Berufungsgericht an die Anträge der Parteien gebunden. Was mit den Berufungsanträgen nicht angegriffen ist, kann auch dann nicht abgeändert werden, wenn es offensichtlich falsch ist (Anders/Gehle/Göertz ZPO Rz 11). Die Bindungswirkung tritt nicht unbedingt im Umfang des Antragswortlauts ein, wie jede Parteiprozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Strafgerichtsbarkeit (Strafsachen).

Rn 15 Abgrenzungsprobleme können sich im Zuständigkeitsbereich der Strafvollstreckungskammern (§§ 13 GVG; 109, 110 StVollzG) stellen, bspw bei dem Verlangen des Insassen einer JVA auf Entfernung von Kruzifixen in der Anstalt (VGH München Beschl v 29.6.00 – 5 C 99.1556). Die Strafvollstreckungskammern sind auch zuständig für Klagen von Gefangenen auf Widerruf bzw Unterlassung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 32 begründet einen besonderen Gerichtsstand für unerlaubte Handlungen am Ort, an dem die unerlaubte Handlung begangen ist (sog Begehungs-/Tatort; Rn 13). Sinn und Zweck dieser Zuständigkeitsregelung ist es, die Streitsache dort zu behandeln, wo die sachliche Aufklärung und Beweiserhebung idR am besten, sachlichsten und mit den geringsten Kosten erfolgen kann (BGH NJW ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Parteiprozess.

Rn 3 Zur Beendigung der Vollmacht im Außenverhältnis ist die alleinige Anzeige des Erlöschens erforderlich, der Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten bedarf es nicht. Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben; dies kann deshalb durch jede Art von Mitteilung durch die Partei selbst oder ihres Prozessbevollmächtigten geschehen (BGH NJW 80, 2309, 2310 [BGH 21.05.198...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für den Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beendigung der Bestellung (Abs 4).

Rn 57 Abs 4 S 1 enthält verschiedene Gründe für die Beendigung der Bestellung. Die Verfahrensbeistandschaft endet zum einen mit der Aufhebung der Bestellung (auf Antrag des Verfahrensbeistands, Abs 4 S 2 Nr 1 oder Entlassung wegen Gefährdung der Interessen des Kindes, Abs 4 S 2 Nr. 2), zum anderen mit Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung oder schließlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wirtschaftlich Beteiligte.

Rn 5 Wirtschaftlich beteiligt sind die Personen, deren endgültigen Nutzen der Rechtstreit anstrebt (BGH NJW 77, 2310 [BGH 19.09.1977 - II ZB 9/76]; Bambg NJW-RR 90, 638 [OLG Bamberg 23.10.1989 - 4 W 63/89]). Rn 6 Im Insolvenzverfahren können das sowohl Masseals auch Insolvenzgläubiger sein. Nachrangige Insolvenzgläubiger kommen als Vorschusspflichtige nur dann in Frage, wenn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsverfahren.

Rn 3 In Antragsverfahren (s § 51 Rn 2) hat das Gericht gem II auf Antrag anzuordnen, dass der Beteiligte, der die EA erwirkt hat, binnen einer ihm zu setzenden Frist v nicht mehr als drei Monaten das Hauptsachverfahren einleitet. Dem gleichgestellt ist ein Ersuchen auf Bewilligung v VKH für ein Hauptsacheverfahren. Der Antrag nach II 1 unterliegt nicht dem Anwaltszwang (§§ 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Abwehr von Drittansprüchen.

Rn 11 Die Partei hat den Anspruch eines Dritten zu besorgen, sofern ihr bei Unterliegen eine eigene Schadensersatzpflicht droht. Dies ist in Situationen anzunehmen, in denen die streitverkündende Partei – gleich ob in eigenem oder fremdem Interesse – den Rechtsstreit über ein fremdes Recht führt und dem Dritten für den Ausgang des Prozesses verantwortlich ist. Beispiele sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Aufgaben nach dem Jugendgerichtsgesetz, Nr 8.

Rn 23 Nr 8 erklärt schließlich die aufgrund des JGG dem Familiengericht zugewiesenen Aufgaben zu Kindschaftssachen. Das sind insb die Festsetzung von Erziehungsmaßregeln nach § 9 JGG durch das Familiengericht (§§ 53, 104 IV JGG) als Rechtsfolge einer Straftat des Jugendlichen. In Betracht kommen auch Entscheidungen nach § 67 IV 3 JGG, wonach dem Erziehungsberechtigten oder d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Die Norm regelt den Abschluss des Verfahrens. Sie schließt unmittelbar an die Verfahrensabläufe der §§ 19, 20 an. Mit der vorgeschriebenen Ergebnisübermittlung ist ein nach außen erkennbarer Akt der Verfahrensbeendigung erreicht. Im Einzelnen sind dabei drei Endergebnisse möglich: Erstens: Die Verbraucherschlichtungsstelle teilt mit, dass beide Parteien den Schlichtungsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Umsatzsteuerprobleme.

Rn 7 Die Frage unterschiedlicher Vorsteuerabzugsberechtigung bei mehreren Streitgenossen ist nicht iRd Kostenentscheidung, sondern in Rahmen der Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff zu berücksichtigen. Die Frage der (anteiligen) Erstattung der Umsatzsteuer ist eine Frage der Notwendigkeit nach § 91. Ist ein Teil der obsiegenden Streitgenossen vorsteuerabzugsberechtigt, der ander...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die durch das ZPO-RG 2002 (G v 27.7.01, BGBl I 1887) eingeführte und 2013 geänderte Norm (G v 25.4.13 BGBl I 935) wird im Jahre 2024 weitgehend neu gestaltet und erheblich erweitert. Dazu wurde im Oktober 2022 ein Referentenentwurf und am 23.8.23 ein Regierungsentwurf (BTDrs 20/8095) veröffentlicht. Der Rechtsausschuss hat diesen Entwurf noch weiter liberalisiert (BTDrs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensabschluss und Verjährung.

Rn 4 Mit dem Eingang des Antrags bei einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle wird gemäß § 204 I Nr 4 BGB nF die Verjährung gehemmt. Dies bedeutet gemäß § 209 BGB, dass der Zeitraum, währenddessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird. Der Zeitraum der Hemmung der Verjährung dauert somit vom Eingang des Antrags bei der Streitbeilegungsste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Funktionelle Zuständigkeit.

Rn 4 Die funktionelle Zuständigkeit betrifft die gesetzliche Zuordnung von bestimmten Geschäften an bestimmte Rechtspflegeorgane eines Gerichts (OLGR Rostock 07, 287). Ist ein Spruchkörper nach der Geschäftsverteilung unzuständig, ein anderer Spruchkörper desselben Gerichts aber zuständig, erfolgt formlose Abgabe (ohne Bindungswirkung) an den nach der Geschäftsverteilung zus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorläufige Festsetzung der Kosten des Umsetzungsverfahrens.

Rn 2 Diese Festsetzung dient der Berechnung der vom Beklagten zu zahlenden Kosten des Umsetzungsverfahrens. Die Festsetzung ist vorläufig in dem Sinne, dass am Ende des Umsetzungsverfahrens sämtliche entstandene Kosten vom Beklagten zu tragen sind (§ 20 II). Um aber das Insolvenzrisiko des Beklagten nicht zu stark auf den Sachwalter zu verlagern, ist hier ein im Zweifel ausr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Streit über Vorlegungspflicht, Folgen der Nichtvorlage.

Rn 10 Bestreitet der Beweisgegner die Vorlegungspflicht, so kann hierüber durch Zwischenurteil entschieden werden (R/S/G § 120 Rz 39; Wieczorek/Schütze/Ahrens § 422 Rz 26; s.a. BGH ZZP 92 [1979], 362 mit Anm Gottwald). Bestreitet der Gegner, dass die Urkunde sich in seinem Besitz befindet, so ist er nach § 426 über den Verbleib der Urkunde zu vernehmen. Legt der Beweisgegner...mehr