Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen (BGBl I, 2429) mit Wirkung zum 22.7.17 eingefügte Vorschrift (vgl. BTDrs 18/12086, 26) beinhaltet die Geltung des für Kindschaftssachen vorgesehenen besonderen Vorrang- und Beschleunigungsgebots (§ 155 Abs 1) auch für Verfahren zur Aufhebung von Ehen, die unter Verstoß gegen die Vorschrift zur Ehemündigkeit (§ 1303...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Anhörung und Rückgabe der alten Ausfertigung.

Rn 15 Grds wird bei der Titelumschreibung verfahren wie bei der Erteilung einer sog qualifizierten Klausel nach § 726 (s § 726 Rn 6 ff). Das gilt jedoch nur mit einigen Modifikationen (Lackmann FS Musielak, 287 ff): Nach § 730 ist die Anhörung des Schuldners in das pflichtgemäße Ermessen des Rechtspflegers gestellt (s § 730 Rn 2). Die Vorschrift beschränkt seinen Anspruch au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die vorläufige Kompetenz-Kompetenz des Schiedsgerichts (Abs 1 S 1).

Rn 2 Die Feststellung von Abs 1 S 1, wonach das Schiedsgericht über seine eigene Zuständigkeit und über das Bestehen und die Gültigkeit der Schiedsvereinbarung entscheiden kann, ist eine Selbstverständlichkeit. Jede Sachentscheidung des Schiedsgerichts enthält nämlich inzident die Behauptung, dass das Schiedsgericht für diese Entscheidung zuständig war und dass dem Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustimmung der Parteien.

Rn 3 Die Verwahrung und Vollstreckbarerklärung durch einen Notar kommt nur mit Zustimmung der am Vergleich beteiligten Parteien in Betracht. Liegt die Zustimmung der Parteien nicht vor, muss der Notar den Antrag auf Verwahrung und Vollstreckbarerklärung ablehnen. Die Zustimmung muss nicht auf einen konkreten Notar bezogen werden (Musielak/Voit/Voit Rz 2; aA MüKoZPO/Wolfstein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Isolierte Rechtsmittelverwerfung.

Rn 7 Ist umgekehrt das Rechtsmittel wegen Versäumung der Begründungsfrist bereits verworfen worden, steht das einem Wiedereinsetzungsantrag nicht entgegen. Wird nachträglich Wiedereinsetzung bewilligt, entzieht das dem Verwerfungsbeschluss die Grundlage (BGH NJW 13, 697, 698 [BGH 28.11.2012 - XII ZB 235/09]; NJW-RR 07, 1718 [BGH 15.08.2007 - XII ZB 101/07]), ohne dass es ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Grenzen der Schätzung.

Rn 16 Um eine Schätzung nach § 287 vornehmen zu können, muss die ersatzberechtigte Partei schlüssig sog Ausgangs- oder Anknüpfungstatsachen dargelegt haben (BGH NJW 96, 775; 13, 2584, 2585 Rz 20). Werden diese Tatsachen vom Gegner bestritten, so ist darüber Beweis zu erheben (BGH NJW-RR 98, 331, 333; DAR 23, 260, 262). Eine Schätzung ist nicht möglich, wenn sie mangels greif...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Art 39 betrifft ebenso wie Art 38 die Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen in den Fällen des Art 30 III und Art 40 I (zu öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen s Art 65 I). Vgl iÜ Art 38 Rn 1. Rn 1a Der EuGH (FamRZ 10, 1521 [Purrucker I]) hat unter der Geltung der vormaligen Brüssel IIa-VO auf Art 20 gegründete Eilmaßnahmen, die vom ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Zur Vorbereitung des frühen ersten Termins zur mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts dem Beklagten eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung setzen. 2Andernfalls ist der Beklagte aufzufordern, etwa vorzubringende Verteidigungsmittel unverzüglich durch den zu bestellenden Rechtsanwalt in einem Schriftsatz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung.

Rn 17 Wenn der Antragsteller die fehlerhafte Beurteilung der objektiven Voraussetzungen der Bewilligung mit der Beschwerde geltend machen will, muss er nach bereits ergangener Hauptsacheentscheidung auch die Hauptsache anfechten. Die Zulässigkeit der Beschwerde nach Beendigung der Instanz ist im Einzelnen streitig. Einigkeit besteht insoweit, als dann, wenn das Gericht 1. In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Entsprechende Anwendung.

Rn 28 Eine entsprechende Anwendung der Nr 3 ist geboten, wenn das erstinstanzliche Gericht aus anderen prozessualen Gründen von einer Sachentscheidung abgesehen hat, zB, weil es irrtümlich von einem Vergleich oder einem Anerkenntnis ausgegangen ist (Karlsr MDR 05, 1368; Frankf v 11.3.05 – 2 U 5/04; Ddorf NJW-RR 90, 1040 [OLG Düsseldorf 25.04.1990 - 9 U 1/90]; Anders/Gehle/Gö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 4 Die Pfändung erfordert einen Titel gegen den Gesellschafter. Sie erfolgt als Rechtspfändung gem den §§ 857, 829 und nicht als Forderungspfändung. Aus dem Pfändungsbeschluss muss ersichtlich werden, dass der Gesellschaftsanteil und nicht bloß Einzelansprüche gepfändet werden (Musielak/Voit/Flockenhaus § 859 Rz 3). Drittschuldner ist die Gesamthand (BGHZ 97, 392, 394 f). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 3 Ladungen erfolgen grds schriftlich, regelmäßig durch förmliche Zustellung (§ 329 II 2). Ist die Terminsbestimmung in einer verkündeten Entscheidung erfolgt, ist eine Ladung nicht erforderlich (§ 218). In vielen Fällen können Ladungen aber auch formlos übersandt werden, brauchen also nicht zugestellt zu werden, zT wird dann von bloßer Terminsmitteilung gesprochen (Bsp: Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Keine grundsätzliche Bedeutung (Nr 3).

Rn 8 In § 526 I Nr 3 ist der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im weitesten Sinn zu verstehen (Musielak/Voit/Ball Rz 6) und geht damit über die Auslegung desselben Begriffs an anderen Stellen (§§ 348 III Nr 2, 348a I Nr 2; 511 IV Nr 1; 522 II Nr 2; 543 II Nr 1) hinaus. Erfüllt ist er, wenn die Rechtssache eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachgebesserter Antrag, (teilweise) Antragsrücknahme.

Rn 5 Bessert der ASt auf einen Hinweis nach § 254 hin (ggf unter Zurücknahme des weitergehenden Antrags) seinen Antrag so nach, dass die Einwendungen nicht mehr begründet sind, ist § 254 nicht anzuwenden. In diesem Fall kann eine Festsetzung (in dem noch beantragten Umfang) gem § 253 ergehen. Dies setzt voraus, dass der Antragsgegner vorab von der Nachbesserung Kenntnis erhä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zeitpunkt.

Rn 4 Die Urkunden müssen nicht mit der Klageschrift, sondern können auch in einem späteren Schriftsatz oder in der mündlichen Verhandlung vorgelegt werden, in der Berufungsinstanz jedoch nur nach Maßgabe der §§ 529, 531. Allerdings muss zwischen der Zustellung bzw der Vorlage und dem – letzten – Termin zur mündlichen Verhandlung ein der Einlassungsfrist gleicher Zeitraum lie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 26 Der einschlägige Art 97 II 1 GG schützt, anders als bei der für alle Richter geltenden sachlichen Unabhängigkeit, nur die persönliche Rechtsstellung der hauptamtlichen und planmäßigen Richter auf Lebenszeit in Bezug auf vorzeitige Amtsenthebungen, Absetzungen und Versetzungen gegen ihren Willen. Solche Maßnahmen sind danach, insb hinsichtlich des einzuhaltenden Verfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Mehrere Bevollmächtigte.

Rn 2 Ohne Bedeutung ist, ob mehrere Anwälte von Anfang an oder nacheinander bevollmächtigt wurden. Im letzten Fall kann in der Bevollmächtigung des weiteren Anwalts der Widerruf der Bevollmächtigung des ersten zu sehen sein, notwendig ist eine solche Folge aber nicht. Es kommt darauf an, ob darin die Erklärung zu sehen ist, der Neue solle anstelle des Früheren bestellt werde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Musterverfahrensanträge, deren Feststellungsziele den gleichen zugrunde liegenden Lebenssachverhalt betreffen (gleichgerichtete Musterverfahrensanträge), werden im Klageregister in der Reihenfolge ihrer Bekanntmachung erfasst. (2) Das Gericht, das die Bekanntmachung veranlasst, trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die von ihm im Klageregister bekannt gemacht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schuldlose Versäumung.

Rn 10 Nicht nur die fehlende, sondern auch die schuldlose Versäumung kann mit der Berufung geltend gemacht werden. Der Verschuldensmaßstab entspricht dem bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233). Demnach gereicht es der Partei nicht zum Verschulden, wenn sie oder ihr Prozessbevollmächtigter wegen eines unvorhergesehenen Verkehrshindernisses (BGH NJW 99, 724 [BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erscheint nach dem Vorbringen des Antragstellers das vereinfachte Verfahren zulässig, verfügt das Gericht die Zustellung des Antrags oder einer Mitteilung über seinen Inhalt an den Antragsgegner. Zugleich weist es ihn darauf hin,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 23 Die Vorschrift ist entsprechend anwendbar, wenn das Berufungsgericht einen Teil der Ansprüche für entscheidungsreif erachtet und hinsichtlich des anderen Teils die Entscheidungsreife verneint und die Sache in diesem Umfang an die erste Instanz zurückverweist (BGH NJW 16, 2662 Rz 28; NJW 11, 2800 [BGH 13.07.2011 - VIII ZR 342/09] Rz 26). Ein solches Urteil kommt in sein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Zusatzgerichtsstand (§ 17 III).

Rn 11 Durch § 17 III wird den von § 17 erfassten Personen die Möglichkeit eröffnet, neben den Gerichtsständen des Abs 1 und 2 einen weiteren allg Gerichtsstand zu schaffen (BGH NJW 98, 1322 [BGH 13.01.1998 - X ARZ 1298/97]; Zö/Schultzky Rz 13; Musielak/Voit/Heinrich Rz 12; MüKoZPO/Patzina Rz 17; St/J/Roth Rz 17). Dabei spricht man auch von dem Gerichtsstand des Nebensitzes (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Reduzierung des Beweismaßes.

Rn 19 Eine Beweiserleichterung besteht zunächst darin, dass die Anforderungen an die richterliche Überzeugung durch eine Reduzierung des Beweismaßes verringert werden (BGHZ 149, 63, 66 = NJW 02, 128, 129; NJW-RR 06, 1238, 1239; NJW 20, 237 Rz 13). Wie sich aus dem unterschiedlichen Wortlaut beider Normen ergibt, braucht sich das Gericht iRd § 287 im Gegensatz zu § 286 I kein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Begrifflich handelt es sich um eine (selbstständige) streitgenössische Nebenintervention, sofern die Hauptsacheentscheidung auf ein zwischen dem Nebenintervenienten und der Gegenpartei bestehendes Rechtsverhältnis einwirkt. Neben den Voraussetzungen des § 66 verlangt § 69, der für den streitgenössischen Nebenintervenienten abw von §§ 67, 68 besondere Befugnisse und Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bewilligung.

Rn 3 Ist Wiedereinsetzung nach Auffassung des Gerichts ohne weiteres zu bewilligen, wird es idR sinnvoll sein, dies vorab auszusprechen, jedenfalls, wenn die Hauptsache noch nicht entscheidungsreif ist. Dem Gegner muss zuvor – selbstverständlich – rechtliches Gehör zu dem Wiedereinsetzungsgesuch gewährt werden. Nur im umgekehrten Fall, dass das Gesuch abgelehnt wird, ist ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift bezieht sich auf die Besonderheit, dass – im Gegensatz zum Arrest – das durch die einstweilige Verfügung zu schützende Sicherungsinteresse des Gläubigers im Regelfall nicht angemessen durch eine Sicherheitsleistung ausgeglichen werden kann. Mit dem als Sicherheit dienenden Geldbetrag könnte allenfalls ein an die Stelle des Erfüllungsanspruches tretender S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Klageart und -inhalt.

Rn 6 Mit welcher Klageart das Rechtsschutzziel verfolgt wird, ist ohne Bedeutung. Neben der Klage auf Herausgabe oder Übereignung kommen die Klage auf Leistung an die Erben nach § 2039 BGB (LG Dresden JurBüro 00, 83), auf Herausgabe an den Ehegatten nach § 1368 BGB (KG JurBüro 70, 1088), auf Freigabe einer hinterlegten Sache (KG AnwBl 78, 107) sowie auf Erwerbs- oder Veräuße...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Nichtbestehen der Gegenforderung.

Rn 72 Gibt das Gericht der Klage statt, weil es die Klageforderung bejaht und die Gegenforderung als zulässig, aber unbegründet ansieht, so wird damit rechtskräftig über das Bestehen der Klageforderung und nach § 322 II über das Nichtbestehen der Gegenforderung des Bekl in Höhe der Klageforderung entschieden. Der Bekl ist in diesem Fall in Höhe der Klageforderung und in Höhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung.

Rn 8 Abs 2 regelt die Folgen einer unterbliebenen bzw fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung und ergänzt § 39 (Maurer FamRZ 09, 465, 467). Das Gesetz vermutet aus Gründen des Vertrauensschutzes, dass Beteiligte, die keine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten haben, ohne Verschulden an der Einhaltung der Rechtsbehelfsfrist gehindert waren (Begr zu § 17 RegE in BTDrs 16/6308, S 183; B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einspruchsverwerfung (Abs 2 S 1 Nr 2).

Rn 19 Eine Zurückverweisung ist möglich, wenn das Erstgericht den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid (§ 700 I) nach § 341 I durch Endurteil als unzulässig verworfen hat, das Berufungsgericht den Einspruch aber für zulässig hält. In diesem Fall ist eine Verhandlung über den sachlichen Streitstoff in 1. Instanz nicht erfolgt, sie muss grds n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 und, soweit die Fristsetzung gegenüber einer Partei ergeht, 5, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 277) vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verfahren.

Rn 10 Der Güterichter lädt die Parteien (§ 216) und ordnet deren persönliches Erscheinen (Abs 3 S 1) zur nicht öffentlichen Verhandlung (§ 169 S 1 GVG) an. Den weiteren Verfahrensablauf kann er, ggf in Abstimmung mit den Parteien, frei bestimmen. Eine Protokollierung erfolgt nur auf übereinstimmenden Antrag der Parteien (§ 159 Abs 2). Der Güterichter kann (im Gegensatz zum M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkung innerhalb Deutschlands.

Rn 2 Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Anhängigkeit, dh des Eingangs bei Gericht. Später eingehende VDuG-Klagen in derselben Sache sind unzulässig. Diese Sperrwirkung setzt sich auch nach rechtskräftigen Verfahrensabschluss fort; der Vorgang soll dann trotz verschiedener Parteien als res iudicata behandelt werden (BTDrs 20/6520, 74). Rn 3 Die Sperrwirkung entfällt bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Pacht.

Rn 198 Die Kommentierung findet sich nebst alphabetischer Zusammenstellung von Einzelpunkten bei § 8 und hinsichtlich Miet- und Mieterhöhungsklagen bei § 9. Pächterpfandrecht s § 6 Rn 15, 17. Parabolantenne s Wohnungseigentum b), § 8 Rn 53. Parteiwechsel § 5 Rn 3. Patientenverfügung Regelwert 5.000 EUR nach § 36 III GNotKG (Hamm MDR 06, 1197 [OLG Hamm 08.11.2005 - 15 W 148/0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweismittel ›Öffentliche Zeugnisurkunde‹.

Rn 1 § 418 regelt die Beweiskraft der öffentlichen Zeugnisurkunden. Voraussetzung der Beweiswirkung sind Echtheit (§ 437) und Unversehrtheit (§ 419) der Urkunde. Urkunden, in denen Tatsachen bezeugt werden, müssen unterschieden werden von Urkunden über Erklärungen, die vor der Behörde oder der Urkundsperson abgegeben wurden (§ 415), und wirkenden Urkunden, die eine amtliche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, auf Anerkennung einer Urkunde oder auf Feststellung ihrer Unechtheit kann Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis oder die Echtheit oder Unechtheit der Urkunde durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde. (2) Bis zum Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 Nicht selten reichen Parteien nach Schluss der mündlichen Verhandlung Schriftsätze mit dem Ziel ein, die geschlossene Verhandlung wiederzueröffnen. Nur auf diese Weise kann es gelingen, die Schranke des § 296a zu durchbrechen, der der Berücksichtigungsfähigkeit von Angriffs- und Verteidigungsmitteln nach Schluss der mündlichen Verhandlung entgegensteht. Die Vorschrift k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vornahme der Beschränkung.

Rn 5 Die Beschränkung wirkt in beiden Varianten nur dann im Außenverhältnis ggü Gegner und Gericht, wenn sie eindeutig bekannt gemacht wird (BGHZ 16, 167, 170; NJW 19, 2397 Rz 15). Dies geschieht durch ausdrückliche schriftliche oder mündliche Mitteilung an den Prozessgegner. Es genügt auch die Aufnahme in die dem Gericht vorgelegte Vollmachtsurkunde (BFH NJW 97, 1029; BAG N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erhebung der Einrede.

Rn 2 § 305 betrifft nur die Verurteilung unter Vorbehalt in den Fällen des §§ 2014, 2015 BGB, nicht das Nachlassinsolvenzverfahren, Nachlassverwaltung oder sonstige Instrumente zur gegenständlichen Beschränkung der Haftung des Erben wie die Erschöpfungs- und Dürftigkeitseinrede (§§ 1989, 1990 BGB) (missverständlich Musielak/Musielak Rz 3). In allen Fällen stützt sich die Auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Weigerung.

Rn 4 Eine solche kann bzgl der Gutachtenerstattung, aber auch einer angeordneten Eidesleistung (s § 410 Rn 3) erklärt werden. Dies kann auch konkludent erfolgen, zB durch vollständige Untätigkeit (Dresd MDR 02, 1088). Zur Abgrenzung ggü § 411 II s Rn 1. Die Möglichkeiten nach § 409 bestehen nicht, wenn die Weigerung ordnungsgemäß, mit Begründung erklärt und nicht im Zwischen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zivilkammer entscheidet durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter. 2Dies gilt nicht, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenentscheidung.

Rn 7 IdR erfolgt die Kostenentscheidung bei einer Aufhebung und Zurückverweisung durch das Gericht, an das die Sache zurückverwiesen wird (Brandbg FamRZ 16, 1869; Köln FamRZ 15, 1128; Hamm FamRZ 14, 208). Gem § 150 I kommt eine Kostenaufhebung in Betracht. Gem § 150 IV 1 kann aus Billigkeitsgründen eine abweichende Kostenregelung erfolgen. Obsiegt ein Beteiligter nur deshalb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anfechtung.

Rn 29 Die Kostenentscheidung über die Nebenintervention ist grds nicht isoliert anfechtbar (§ 99 I). Nur soweit die Entscheidung in der Hauptsache anfechtbar ist (zB §§ 99 II, 91a II, 269 IV), kann der Nebenintervenient die Kostenentscheidung anfechten. Er kann sich dabei darauf beschränken, nur die Entscheidung über die Nebenintervention anzugreifen. Er kann jedoch auch die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Nichtbestehen der Klageforderung.

Rn 69 Das Gericht hat sich mit der Gegenforderung nur dann zu befassen, wenn diese entscheidungserheblich ist. Ist die Klage abzuweisen, weil die Klage unzulässig ist oder die Klageforderung nicht besteht, ergeht keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die nur hilfsweise geltend gemachte Gegenforderung. Eine gleichwohl gemachte Aussage zur Gegenforderung ist als reine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Dienstliches.

Rn 29 Das allgemeine dienstliche Verhalten des Richters bedarf ebf einer Handlung, die einen konkreten persönlichen oder sachlichen Bezug zu dem Streitstoff hat, um einen Ablehnungsgrund anzunehmen. Deswegen begründet die allgemeine (negative) Einschätzung eines Richters ein Misstrauen nicht (Musielak/Voit/Heinrich § 42 Rz 15), ebenso wenig der Vorwurf der fachlichen Unkennt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift regelt in seinen drei Absätzen insgesamt 5 verschiedene Fälle, in denen eine von den §§ 91, 92 abweichende Kostenentscheidung ergehen kann: § 93b I 1 ermöglicht es, einem Räumungskläger die Kosten des Verfahrens ganz oder tw aufzuerlegen, obwohl er mit der Räumungsklage durchdringt. § 93b I 2 ermöglicht es, einem beklagten Vermieter die Kosten des Rechtstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag auf Anordnung der Urkundenvorlage.

Rn 5 Ziel des Beweisantritts ist der Erlass einer Anordnung der Urkundenvorlage nach § 142. Obwohl § 142 an sich die Anordnung der Urkundenvorlage vAw regelt, handelt es sich im systematischen Zusammenhang des § 428 um eine Beweisanordnung nach Parteiantrag. Der Antrag auf Anordnung nach § 142 ist also ein echter Beweisantrag (Leipold FS Gerhardt, 563, 578; Saenger ZZP 121, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Einzeltätigkeiten.

Rn 35 Ist der Rechtsanwalt in Verfahren über die Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen und Anwaltsvergleichen ausschließlich mit der Bestellung eines Schiedsrichters (§§ 1034 II, 1035) oder Ersatzschiedsrichters (§ 1039), der Ablehnung eines Schiedsrichters (§ 1037 III) oder der Beendigung des Schiedsrichteramts (§ 1038 I 2), der Unterstützung bei der Beweisaufnahme oder de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einleitung von Amts wegen.

Rn 26 Das Gericht kann ein gerichtliches Festsetzungsverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen auch vAw einleiten, wenn es dies für angemessen hält (BGH FamRZ 15, 1880; Celle FamRZ 10, 1182). Das wird bspw auf Anregung des Bezirksrevisors als Vertreter der Staatskasse geboten sein oder dann, wenn Unrichtigkeiten der Festsetzung im vereinfachten Justizverwaltungsverfahren (vgl A...mehr