Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhaltsänderung (§ 399 Alt 1 BGB).

Rn 21 Ansprüche, die nicht ohne eine Inhaltsänderung übertragen werden können, sind nach § 399 Alt 1 BGB nicht abtretbar und demzufolge gem § 851 I, II unpfändbar. Befreiungsansprüche aus § 257 S 1 BGB sind deswegen grds nicht abtretbar. Dies gilt auch für den Befreiungsanspruch eines Betriebsrats wegen der Kosten einer Fortbildungsmaßnahme. Zugunsten des Trägers der Fortbil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besserer Rang aufgrund Zeitabfolge.

Rn 8 Geltend gemacht werden kann auch der bessere Rang des Gläubigers iRd Forderungspfändung. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach einer erfolgten Pfändung der Bezüge hat der Gläubiger nur dann den Rang vor einer Pfändung, die nach der Beendigung und vor einer Wiedereinstellung des Schuldners erfolgt ist, wenn das Arbeitsverhältnis durch die Wiedereinstellung fortges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wiedereinsetzungsantrag nach Entscheidung über das Rechtsmittel.

Rn 2 Die Zuständigkeit des für die Entscheidung über die versäumte Prozesshandlung berufenen Gerichts für den Wiedereinsetzungsantrag besteht auch dann, wenn es das Rechtsmittel bereits verworfen hatte (BGH MDR 18, 296 [BGH 06.12.2017 - XII ZB 107/17]; BGH 26.1.16 – II ZR 57/15, juris Rz 4; NJW-RR 14, 758; NJW-RR 13, 702 [BGH 26.02.2013 - VI ZR 374/12]). Dies sollte eigentli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ordnungsmittelandrohung.

Rn 4 Der Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln (§ 890 II) gehört nicht zwingend zum Inhalt des Antrags auf Erlass einer Unterlassungsverfügung. Er sollte aber immer mit diesem zugleich gestellt werden, weil in der Zustellung der einstweiligen Verfügung ohne Ordnungsmittelandrohung noch keine Vollziehung der Eilmaßnahme iSd § 928 liegt (BGHZ 131, 141, 144 f = NJW 96, 198 –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kraft entsprechender Anwendung.

Rn 4 Analog wird § 707 in mehreren Fallgestaltungen angewendet, in denen der Bestand des Vollstreckungstitels zweifelhaft wird, so wenn in einem Verfahren um die Wirksamkeit eines Prozess- (BGHZ 28, 171, 175) oder Zwischenvergleichs (Hamm FamRZ 85, 306, 307) gestritten wird, ebenso wenn die Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung nach § 927 (Zweibr FamRZ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 778 I.

Rn 6 Verstoßen die Vollstreckungsorgane gegen § 778 I kann der Erbe einer Vollstreckung wegen Nachlassschulden in sein eigenes Vermögen im Weg des § 771 begegnen, da er insofern Dritter ist (St/J/Münzberg Rz 3; so im Ergebnis auch MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann § 779 Rz 7). Er kann auch Erinnerung gem § 766 bzw sofortige Beschwerde nach § 793, ggf iVm § 11 I RPflG einlegen (St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Inhaberschecks und kleine Inhaberpapiere mit festem Rücknahmepreis.

Rn 10 Ein Inhaberscheck wird verwertet, indem der GV ihn der bezogenen Bank vorlegt und den so erlangten Betrag dem Gläubiger abliefert (LG Göttingen NJW 83, 635 [LG Göttingen 28.09.1982 - 5 T 150/82]; zur Ablieferung s § 815 Rn 3). Löst die Bank den Scheck nicht ein, kann auf Antrag des Gläubigers nach § 825 angeordnet werden, dass ihm der Scheck ausgehändigt wird, damit er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 7 Eine Zurückverweisung setzt grds den Antrag zumindest einer Partei voraus. Ohne einen solchen Antrag ist eine Zurückverweisung allein in den Fällen der Nr 7 möglich. Verzichten die Parteien übereinstimmend auf eine Neuverhandlung in erster Instanz, so muss der Rechtsstreit vom Berufungsgericht auch dann zu einer sachlichen Entscheidung geführt werden, wenn dies mit eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 76 Für Pfändung und Überweisung entsteht grds eine Gerichtsgebühr von 22 EUR gem KV Nr 2110. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 und ggf 3310 erfasst als Gebühr für die gleiche Angelegenheit auch die Verwertung. Für die Pfändung von grundbuchfähigen Rechten gelten die Ausführungen zu § 830 Rn 16. Bei einer Doppelpfändung ent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Zustellung von RA zu RA entfaltet alle Zustellungswirkungen. Sie ist immer möglich bei Parteizustellungen, kann aber auch eine Amtszustellung ersetzen, wenn nicht zugleich eine gerichtliche Anordnung zuzustellen ist (Abs. 1 S 2). Wichtigster Anwendungsfall ist die Zustellung von Schriftsätzen im laufenden Prozess, auch wenn diese eine Klageänderung/-erweiterung oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellungsalternativen.

Rn 7 Eine Zustellung ist gem § 765 Nr 1 Hs 2 dann nicht erforderlich, wenn der GV die Zwangsvollstreckung bereits nach § 756 I begonnen hatte und der Beweis hierfür durch das Protokoll des GV geführt wird. Das Protokoll muss die Angaben zum Vorliegen des Annahmeverzuges oder aber der Bewirkung der Gegenleistung enthalten. Hatte der Gläubiger dem GV für die Sachpfändung seine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Qualifikation als öffentliche Urkunde.

Rn 3 § 417 verwendet den Begriff der öffentlichen Urkunde und knüpft damit an die Legaldefinition des § 415 I an. Es muss sich also um eine Urkunde handeln, die die Behörde innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs formgerecht errichtet hat. Die Beurkundungskompetenz resultiert bei wirkenden Urkunden jedoch bereits daraus, dass die Behörde die Anordnung, Verfügung oder Entschei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unanwendbarkeit aufgrund §§ 511 ff.

Rn 11 Von den erstinstanzlichen Vorschriften zumindest tw abweichende besondere Regelungen enthalten die §§ 511 ff für den Ablauf des Verfahrens (§§ 521–523), das Tätigwerden des Einzelrichters (§§ 526, 527 – §§ 348 ff), die Bindung an die Parteianträge (§ 528 – § 308 I), die Möglichkeit zum Vortrag neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel (§§ 529 ff – § 296), zur Geltendmach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Praxis.

Rn 18 Die Erhebung einer Klage im Urkundenprozess will wohlbedacht sein. Sie bietet sich bei Anzeichen dafür an, dass der Bekl das Nachverfahren nicht durchführt, va aber dann, wenn der Kl ein besonderes Interesse hat, möglichst schnell einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. In einer solchen Situation kann der Anwalt, der den Urkundenprozess nicht in Erwägung zieht, sich s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift soll zum einen die Durchführung des Sachverständigenbeweises (wie §§ 380, 390 für den Zeugenbeweis, jedoch ohne die Möglichkeit von [Ersatz-]Ordnungshaft und Vorführung), zum anderen die Befolgung der Herausgabe- und Mitteilungspflichten des § 407a V sichern. Außerdem soll der SV (anstelle der Parteien) in von ihm zu vertretender Weise verursachte Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nachweispflicht, Abs 1 S 2.

Rn 6 Gem Abs 1 S 2 hat der Verfahrensbeistand die nach S 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf Verlangen des Gerichts nachzuweisen. Vor der Bestellung einer als Verfahrensbeistand in Betracht kommenden Person soll das Gericht die für die Beurteilung der Eignung erforderlichen Informationen erhalten können. Das wird insb dann relevant werden, wenn es sich von der fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kausalität.

Rn 7 Die angefochtene Entscheidung muss auf der Rechtsverletzung beruhen. Wann das der Fall ist, beurteilt sich nach dem Objekt der Rechtsverletzung. Auf der Verletzung einer materiell-rechtlichen Norm beruht die Entscheidung, wenn sie ohne den Rechtsfehler für den Berufungsführer im Ergebnis günstiger ausgefallen wäre. Wurde jedoch eine verfahrensrechtliche Norm verletzt, b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 17 Grds sind auch Entscheidungen anerkennungsfähig, die ohne Mitwirkung des Bekl ergangen sind. Auch Versäumnisurteilen wird im deutschen Recht die Anerkennung nicht verwehrt. Der Bekl musste jedoch wenigstens von dem Verfahren wissen, um sich hierzu äußern zu können. Zweck der nach § 328 I Nr 2 erforderlichen Ladung ist es daher, die Gewährung rechtlichen Gehörs sicher z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirksamer Beitritt.

Rn 3 Eine Partei des Folgeprozesses muss der anderen Partei in dem früheren Prozess beigetreten sein. Es genügt, wenn die allgemeinen Prozesshandlungsvoraussetzungen (vgl § 66 Rn 14) vorlagen, der Beitritt erklärt und nicht nach § 71 zurückgewiesen wurde. Erfolgte keine Zurückweisung, ist es ohne Bedeutung, wenn die Voraussetzungen eines Beitritts (§ 66), insb ein rechtliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Im Unterschied zum Arrestverfahren, das nur zwei Sicherungsmittel (§§ 917, 918) zur Verfügung stellt, ist im einstweiligen Verfügungsverfahren angesichts der Vielfalt der durch eine Verfügung abzuwehrenden Gefahrenquellen für das Gericht ein eigenständiger Gestaltungsrahmen geboten. § 938 I räumt daher dem Gericht die Möglichkeit ein, nach freiem Ermessen zu bestimmen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristbeginn (Abs 1, 2).

Rn 3 Nach Abs 1 beginnt der Lauf einer Frist grds mit der Bekanntgabe des betroffenen Dokuments (§§ 15, 41), falls das Gesetz nichts anderes bestimmt (zB nach § 1600b Abs 1 S 2 BGB) und ein Zustellungswille des Gerichts besteht (BGH MDR 22, 118). Ist für den Beginn einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, wird bei der Berechnun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit (Abs 2).

Rn 3 Örtlich zuständig für die Klage gem § 805 ist das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattgefunden hat, wo also der betroffene Gegenstand gepfändet worden ist (§ 764 II). Die sachliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Streitwert (§ 23 Nr 1, § 71 I GVG), also nach dem Wert der Sache oder nach der Höhe der Forderung, deren vorrangige Befriedigung der Kl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zweck der Norm ist es, dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 355 I 1) nachzukommen. Der Augenschein wird dem Gericht praktisch immer einen unmittelbareren Eindruck von dem Beweisgegenstand verschaffen als andere Methoden der Beweiserhebung, insb die Schilderung bestimmter Zustände durch Zeugen. § 144 I 1 eröffnet dem Gericht die Möglichkeit, nach seine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einwand fehlender oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit (Abs 4).

Rn 10 Auch der Einwand fehlender oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit setzt voraus, dass der Antragsgegner eine Erklärung nach Abs 2 abgibt, also erklärt, inwieweit er zur Unterhaltszahlung bereit ist und er sich insoweit zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs verpflichtet. Das macht allerdings nur dann Sinn, wenn sich der Antragsgegner nur auf seine eingeschränkte Leistun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorgreifliche Ehe- und Kindschaftsverfahren.

Rn 1 Die Aussetzung nach § 152–154 vermeidet die Inzidentprüfung von Rechtsverhältnissen in Ehe- und Kindschaftssachen, deren rechtsgestaltende Entscheidung den Familiengerichten vorbehalten ist. Eine Aussetzung ist zu erwägen, wenn die statusrechtlichen Fragen nach den zu § 148 entwickelten Kriterien ›vorgreiflich‹ für die Entscheidung des Rechtsstreits sind. Da die Aufhebu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verurteilung des Schuldners zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach bürgerlichem Recht.

Rn 3 Der Schuldner muss aufgrund der Vorschriften des BGB zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verurteilt worden sein. Materielle Ansprüche auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung finden sich etwa in §§ 259 II, 260 II, 2006 I, 2028 II, 2057 S 2 BGB. Abzugrenzen sind sie von prozessrechtlichen Offenbarungsversicherungen nach §§ 802c III, 836 III 2, 883 II 1 (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Folgen der Unwirksamkeit.

Rn 11 Sind die inkriminierten Klauseln unwirksam, so ist die Unterlassungsklage begründet und es ist entsprechend zu verurteilen. Eine geltungserhaltende Reduktion von AGB-Klauseln (s PWW/Berger § 306 Rz 4) kommt gerade im Verbandsklageverfahren aus präventiven Gründen nicht in Betracht (BGHZ 145, 203; MüKoBGB/Basedow § 306 Rz 12). Es ist auch keine ergänzende Vertragsausleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Versicherungsbeiträge (Nr 3).

Rn 19 Als Abzüge anzuerkennen sind die gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwilligen Versicherungsbeiträge, soweit sie angemessen sind. Zum Beispiel für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Rentenversicherung. Bei nicht gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen hat das Gericht zu prüfen, ob die Versicherungsbeiträge angemessen sind Das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung.

Rn 7 Bezüglich solcher Anrechte, die bei der Scheidung nicht (dinglich) ausgeglichen wurden (zB wegen § 19 II VersAusglG), besteht unter den Voraussetzungen der §§ 20–24 VersAusglG Anspruch auf eine schuldrechtliche Ausgleichsrente oder Kapitalabfindung. Verstirbt die ausgleichspflichtige Person und besteht ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht, kann die ausgleichsberechtigt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fristen.

Rn 4 In Abs 1 sind mit Fristen alle eigentlichen Fristen des Prozessrechtes gemeint, auch die nach § 544 II (BGH WM 16, 1747), und zwar unabhängig davon, ob es sich um gesetzliche oder richterliche Fristen sowie um Notfristen oder gewöhnliche Fristen handelt; nicht hierunter fallen die uneigentlichen und die materiell-rechtlichen Fristen (LAG Sachsen MDR 01, 834 [LAG Sachsen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gerichtsstandsvereinbarung, rügelose Einlassung.

Rn 14 Soweit eine Abweichung durch Gerichtsstandsvereinbarung grds möglich ist, richtet sich die Zulässigkeit und Wirksamkeit nach § 38 (BGH MDR 05, 1126, 1127). Ob durch rügeloses Verhandeln (§ 39) die Anerkennungszuständigkeit begründet wird, hängt davon ab, ob eine Rüge nur mit Blick auf die Anerkennung oder auch für das Erstverfahren relevant gewesen wäre. Hätte sich das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ausschluss der Anschließung (Abs 3).

Rn 14 Abs 3 soll verhindern, dass die Rechtskraft des Scheidungsausspruchs deshalb nicht eintritt, weil die Entscheidung einem beteiligten Versorgungsträge entweder gar nicht oder aber fehlerhaft bekannt gemacht wird und deshalb für den Versorgungsträger schon nicht die Rechtsmittelfrist läuft (BGH FamRZ 17, 727). Das Anschlussrechtsmittel der Ehegatten zum Scheidungsausspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rücknahme des Beitritts.

Rn 20 Nimmt der Nebenintervenient seinen Beitritt zurück, soll insoweit § 269 III 2 gelten (Zö/Herget § 101 Rz 3). Ebenso OLG Köln (Köln JurBüro 22, 468 = NJW-RR 22, 1439), wonach die Kosten der Nebenintervention dem Nebenintervenient nach § 269 III 2 auferlegt werden sollen, wenn er seinen Beitritt zurücknimmt. Dafür dürfte jedoch keine Veranlassung bestehen. Wird der Beitr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Identischer Gegenstand.

Rn 26 Keine Zusammenrechnung erfolgt zB bei bloßer Verneinung der Klage (Brandbg FamRZ 04, 962), wie etwa Klage auf Vertragserfüllung und Widerklage auf Feststellung der Nichtigkeit des Vertrags (BGH NJW-RR 92, 1404; NJW-RR 06, 378), des Weiteren bei Streitverfahren nach Vollstreckungsbescheid, aus dem bereits vollstreckt wurde und Widerklage auf Rückzahlung (BGHZ 38, 237), ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gestaltungsurteil.

Rn 64 Nach heute einhelliger Meinung tritt bei Gestaltungsurteilen neben die Gestaltungswirkung, durch die eine neue Rechtslage herbeigeführt wird, die materielle Rechtskraft (ThoPu/Reichold § 322 Rz 3; MüKoZPO/Gottwald § 322 Rz 189). Das stattgebende Gestaltungsurteil stellt fest, dass der Anspruch des Kl auf Rechtsgestaltung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Förmliche Zustellung nach der ZPO.

Rn 5 Nach § 15 Abs 2 S 1, 1. Alt. kann die Zustellung nach den §§ 166–195 ZPO, dh im Amtsbetrieb, erfolgen. Die förmliche Zustellung hat zu erfolgen, wenn es sich um eine anfechtbare Entscheidung (BGH MDR 21, 638 [BGH 19.01.2021 - VI ZB 41/20]) oder eine solche handelt, die nicht dem erklärten Willen eines Beteiligten entspricht (§ 41 Abs 1 S 2; BGH MDR 21, 1212). Für eine Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Kriterien.

Rn 7 Der Gesetzgeber schweigt zu den möglichen Kriterien. Gleichwohl bietet das Gesetz in § 41 einen Ansatzpunkt. Hier wird an besondere persönliche und sachliche Beziehungen angeknüpft, aus denen sich typisierende Fallgruppen bilden lassen (MüKoZPO/Stackmann § 42 Rz 7; Zö/Vollkommer § 42 Rz 10). Diese geben allerdings nur eine grobe Struktur vor (St/J/Bork § 42 Rz 3) und kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Gegenseitigkeitserfordernis.

Rn 14 Wie § 328 I Nr 5, II ZPO aF fordert IV die Gegenseitigkeit nur in bestimmten, abschließend aufgezählten Fällen (MüKoFamFG/Rauscher Rz 58); iÜ ist sie gerade nicht Anerkennungsvoraussetzung. Das zusätzliche Anerkennungshindernis fehlender Verbürgung der Gegenseitigkeit soll die Anerkennung deutscher Entscheidungen im Ausland sichern (Prütting/Helms/Hau Rz 67). Erforderl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Stufenklage.

Rn 31 Auch bei einer Stufenklage kann sich eine Kostenquotierung ergeben. Hier ist das Obsiegen und Unterliegen iSd § 92 I hinsichtlich jeder einzelnen Stufe gesondert zu prüfen (München MDR 88, 782 = JurBüro 88, 1238; Brandbg FamRZ 09, 1699). Insoweit stellt die Rspr häufig unzutreffend darauf ab, dass bei einer Stufenklage nach § 44 GKG nur der höhere Wert gelte und damit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 Nichtvorlage der Urkunde trotz Anordnung und Nichterfüllung der Nachforschungspflicht sind als Fälle der Beweisvereitelung zu qualifizieren, die das Gesetz mit möglichen Beweisnachteilen sanktioniert. Die Würdigung bleibt dem Gericht überlassen; § 427 gibt kein Beweisergebnis vor. Das Gericht kann in freier richterlicher Beweiswürdigung über die Beschaffenheit und den I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausländischer oder noch nicht bestimmter Schiedsort (Abs 2 und 3).

Rn 27 Während Abs 1 nach der rein örtlichen Abgrenzung darauf abstellt, dass Ort des schiedsgerichtlichen Verfahrens ein Ort im Geltungsbereich der ZPO ist, gehen die Abs 2 und 3 davon aus, dass der Ort des Schiedsgerichts im Ausland liegt oder noch nicht bestimmt ist. In beiden Fällen ermöglicht Abs 2 die Anwendung einzelner Normen, die eine Schnittstelle zum staatlichen Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 1 Brüssel Ia-VO(1) Diese Verordnung ist in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten oder die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (acta iure imperii). (2) Sie ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 266 Abs 1 Nr 1 FamFG.

Rn 1a Bei einem Verlöbnis (§§ 1297 ff BGB) handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei Personen, die sich gegenseitig versprechen, künftig die Ehe miteinander einzugehen (Weinreich/Waruschewski FamRMandat, § 3 Rz 3). Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses stehen, sind Schadensersatz- und Rückgabeansprüche. Hierunter fallen nicht nur die Ansprüc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Lagerhalterpfandrecht.

Rn 182 s § 6 Rn 15, 17. Landvermessung § 3 Interesse des Klägers (BGH JurBüro 71, 718). Lebenspartnerschaft s die entspr Stichworte zu Ehe- und Familiensachen; einstweilige Anordnung. Leibgedinge, Leibrente s § 9 Rn 3. Licht- und Fensterrecht s § 7 Rn 3. Löschung s § 6 Rn 17, 19; Löschung von E-Mails: für Beschwer des Bekl dessen Aufwand ohne Rücksicht auf das Interesse des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Normzweck.

Rn 2 Im Gegensatz zur Bedeutung des § 33 I besteht über dessen Zweck in Rspr und Lit weitgehend Einigkeit. Durch § 33 I soll die Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen vermieden werden. Zusammengehörende Ansprüche sollen iSd Prozessökonomie einheitlich verhandelt und entschieden werden können (allgM; BGHZ 40, 185, 188; 147, 220, 222; NJW 19, 1610; VersR 22, 979; Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sicherheitsleistung.

Rn 4 Die Anordnung einer Sicherheitsleistung (§§ 108, 109) steht ebenfalls im Ermessen des Gerichts und geschieht in der Form des Beschlusses, in dem dafür eine Frist gesetzt wird, deren Länge unabhängig von der Länge der Frist zu Beibringung der Vollmacht ist. Beschreitet das Gericht diesen Weg, muss die Verhandlung vertagt werden, denn dann darf die Zulassung erst dann erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verfahren.

Rn 1 Die prozessleitenden Maßnahmen der Trennung, Verbindung und Aussetzung sind reversibel. Das Gericht kann die getroffenen Maßnahmen durch Beschl, dem keine mündliche Verhandlung vorausgehen muss (§ 128 IV), bei gegebener Sachdienlichkeit wieder aufheben, sofern die Ermessensbindung nicht zur Trennung oder Aussetzung zwingt (vgl hierzu § 145 Rn 5, § 149 Rn 5). War das Ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Subjektive Klageänderung.

Rn 9 Während beim gesetzlichen Parteiwechsel die neue Partei in den Prozess eintritt (§§ 239 f), ist der gewillkürte Parteiwechsel als Klageänderung zu behandeln, deren Zulässigkeit sich nach § 263 richtet (BGH NJW 76, 239 [BGH 13.11.1975 - VII ZR 186/73]). Bei der Prüfung der sachlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ist bei der Klageerhöhung § 506, bei der Klageerm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fälle mit Auslandsberührung.

Rn 8 Die Kontrollbefugnis gem § 1 bezieht sich nach Ansicht der Rspr nur auf Fälle, in denen bei typisierender Betrachtung deutsches Sachrecht als Vertragsstatut gilt (BGH NJW 09, 3371, 3373 [BGH 09.07.2009 - Xa ZR 19/08]; vgl aber die Prüfung von Klauseln anhand international vereinheitlichten Sachrechts in BGH NJW 07, 997, 998 [BGH 05.12.2006 - X ZR 165/03]). Bei Verwendun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entfall des Bezugs auf Art 72.

Rn 17 Anders als in der Vorläufervorschrift (Art 35 I aF) wird die Nachprüfbarkeit einer Missachtung von Art 72 (betrifft fortgeltende Abkommen, welche exorbitante Gerichtsstände ausschließen) durch das Erstgericht nicht mehr explizit offengehalten. Das wird mit Blick auf Erwägungsgründe 29 S 4 und 36 teils als Redaktionsversehen eingeordnet (vgl v Hein RIW 13, 97, 109).mehr