Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Höhe der Sicherheit.

Rn 1 Zum Verfahren s § 110 Rn 19. Der nach freiem Ermessen festzusetzende Betrag orientiert sich an den vom Beklagten aufzuwendenden Prozesskosten. Maßgebend sind die voraussichtlichen Kosten aller Rechtszüge (BGH NJW-RR 18, 1458 Rz 4; NJW-RR 05, 148 [BGH 30.06.2004 - VIII ZR 273/03]; aA Musielak/Voit/Foerste § 112 Rz 1; Primozic/Broich MDR 07, 188, 189 ff [BGH 18.07.2007 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Insolvenzanfechtung.

Rn 79 Der materiell-rechtliche op ist auch nicht verletzt, wenn der Schiedsspruch den Schuldner/Drittschuldner zur Zahlung einer Forderung verurteilt, die möglicherweise der Insolvenzanfechtung unterliegt (BGH NJW-RR 08, 558 Rz 13). Denn Ansprüche aus einer Insolvenzanfechtung werden von der Schiedsvereinbarung nicht erfasst (BGH NJW-RR 08, 558 [BGH 17.01.2008 - III ZB 11/07...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 7 Über die zuvor genannten völkergewohnheitsrechtlichen Grundsätze hinaus gibt es aktuell eine Vielzahl einschlägiger, für die BRD verbindlicher völkervertraglicher Vereinbarungen, die über die in §§ 18, 19 GVG genannten Übereinkommen (WÜD/WÜK) hinausgehen bzw diese ergänzen, sei es inhaltlich oder hinsichtlich der jeweiligen Vertragspartner. Nach § 20 II GVG erstreckt si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Durchführungsanordnungen.

Rn 5 II 3 ermächtigt das Gericht zur amtswegigen (BTDrs 16/6308, 199) Anordnung v zur Durchführung der EA erforderlichen Maßnahmen (sog flankierende Maßnahmen). Hierunter fallen zB unmittelbarer Zwang u die Wohnungsdurchsuchung bei einer Kindesherausgabe (Kobl FamRZ 14, 496) oder die Räumung u die Schlüsselherausgabe in Ehewohnungssachen (Sternal/Giers Rz 18). In Ehewohnungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aussetzung auf Antrag (Abs 2).

Rn 5 Stellt der ASt einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens, darf das Gericht die Scheidung der Ehe nicht aussprechen, bevor das Verfahren ausgesetzt war. Ein Ermessensspielraum des Gerichts besteht in diesem Fall nicht. Dem Aussetzungsbegehren muss aber nicht entsprochen werden, wenn der Scheidungsantrag bereits abweisungsreif ist, weil das Scheitern der Ehe iSv § 1565 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ort der konkreten Gerichtshandlung.

Rn 5 Abs 2 macht deutlich, dass der einzelne Ort der jeweiligen Gerichtshandlung vom abstrakten Schiedsort des Abs 1 in jeder Hinsicht abweichen kann. Der Ort der einzelnen Gerichtshandlung und damit der faktische Schiedsort ist also ganz nach Zweckmäßigkeit für die tatsächliche Durchführung des Verfahrens vom Schiedsgericht zu bestimmen. Zwar gelten auch hier vorrangig die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das schiedsrichterliche Verfahren wird mit dem endgültigen Schiedsspruch oder mit einem Beschluss des Schiedsgerichts nach Absatz 2 beendet. (2) Das Schiedsgericht stellt durch Beschluss die Beendigung des schiedsrichterlichen Verfahrens fest, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 5 Für die Anhängigkeit einer Ehesache genügt auch das Einreichen einer Antragsschrift bei einem eigentlich örtlich unzuständigen Gericht (Sternal/Giers § 201 Rz 4). Auch dieses ist dann jedenfalls zunächst örtlich für das Ehewohnungs- oder Haushaltsverfahren zuständig. Wird die Ehesache weiterverwiesen, dann greift § 202. Wird die örtliche Zuständigkeit nicht gerügt, blei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Zeiträume.

Rn 139 Der Zwölfmonatszeitraum beginnt mit dem Monat nach der Klageerhebung, Unterhalt für den Monat der Klageeinreichung oder des PKH-Antrags zählt wegen Fälligkeit zum Monatsbeginn zu den Rückständen (Brandbg FamRZ 03, 1682; OLGR Saarbr 09, 79). Es kommt auf die ersten zwölf Monate an, für die Unterhalt gefordert wird (Hambg FamRZ 03, 1198). Nach Einreichen der Klage erfol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Glaubhaftmachung.

Rn 5 Die Tatsachen sind mit den Mitteln des § 294, mit Ausnahme der Versicherung an Eides Statt, glaubhaft zu machen. Dieser Nachteil wird nach S 2 durch die Möglichkeit der Bezugnahme auf das Zeugnis des Richters ausgeglichen. Gemeint ist damit die dienstliche Äußerung gem Abs 3 (Wieczorek/Schütze/Niemann § 44 Rz 15; Zö/Vollkommer § 44 Rz 3). Die Bezugnahme auf die dienstli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bezug von Abdrucken.

Rn 4 Abdrucke (Vollabdrucke und Teilabdrucke nach § 8 SchuVAbdrV) können ausschl an die in Abs 2 Nr 1–3 genannten Interessenten und nur zum laufenden Bezug erteilt werden, da ein zeitlich unterbrochener Bezug nicht sicherstellt, dass die Bezieher regelmäßig auch die Löschungsmitteilungen erhalten. Nur dann sind sie aber im Stande, ihrer Pflicht gem § 882g III 1 (§ 915d II aF...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahrenskostenhilfe.

Rn 8 In erster u zweiter Instanz besteht kein Anwaltszwang (§ 114 IV Nr 5 bzw § 10 IV 1), auch nicht für einen Vergleichsabschluss (§ 76 I bzw § 113 I 2 jew iVm § 118 I 3 aE ZPO). Das gilt auch für die sofortige Beschwerde (§§ 76 II bzw 113 I 2 jew iVm §§ 127 II 2, 569 III Nr 2, 571 IV, 78 III ZPO, § 114 IV Nr 6). Die Rechtsbeschwerde zum BGH kann auch im VKH-Verfahren aller...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nationale Schiedsvereinbarung und Auslandsbezug.

Rn 6 Zu trennen sind schließlich rein nationale Schiedsvereinbarungen, bei denen Parteien und Schiedsgericht in Deutschland ihren Sitz haben, von Schiedsvereinbarungen mit Auslandsbezug. Im Falle des Auslandsbezugs ist zunächst die internationale Zuständigkeit des Schiedsgerichts zu klären (s.o. § 1025 Rn 28). Sodann ist kollisionsrechtlich zu unterscheiden, welches Recht au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mitteilung über die fehlende Bestimmung des Geburtsnamens (Abs 2).

Rn 4 Die Mitteilungspflicht nach Abs 2 korrespondiert mit § 1617 II BGB, wonach das Gericht einem Elternteil das alleinige Namensbestimmungsrecht überträgt, wenn die (gemeinsam sorgeberechtigten) Eltern ohne Ehenamen nicht binnen eines Monats nach der Geburt des Kindes seinen Geburtsnamen bestimmt haben. Soweit die Eltern sich nicht auf einen Vornamen des Kindes verständigen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Das VDuG schafft zwar ein aus der ZPO ausgelagertes Sonderverfahrensrecht, jedoch wird für die allgemeinen Verfahrensvorschriften in Abs 1 auf die ZPO verwiesen. Der in Abs 2 enthaltene Ausschluss der Anwendung von §§ 66 ff ZPO dient dazu, dass den betroffenen Verbrauchern die Entscheidung, sich an den Verfahrenswirkungen durch Anmeldung (§ 46) zu beteiligen, nicht durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsbescheid ohne erforderliche Vollstreckungsklausel.

Rn 3 Das elektronische Antragsverfahren ist allein bei einer Vollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid eröffnet, der keine Vollstreckungsklausel benötigt. Wird durch ein Urteil der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid verworfen oder wird der Vollstreckungsbescheid aufrechterhalten, §§ 700, 343, 345, hat dieses Urteil insoweit keinen vollstreckungsfähigen Inhalt (L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwangsverwaltung.

Rn 3 Die Zwangsverwaltung dient der Befriedigung des Gläubigers aus den Erträgnissen des Grundstücks, auch hier sind Verfahrensvoraussetzungen und Ablauf geregelt im ZVG. Die Zwangsverwaltung ist eine geeignete Vollstreckungsmaßnahme, wenn das Grundstück ausreichend hohe Erträge abwirft, um in absehbarer Zeit die Schuld zu begleichen. Außerdem umfasst die Zwangsverwaltung an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckbarkeit (Abs 2).

Rn 11 Das vom FamFG gewählte Modell der Vollstreckbarkeit weicht von der ZPO ab. Sind nach der ZPO grds rechtskräftige und für vorläufig vollstreckbar erklärte Entscheidungen vollstreckbar (§ 704 ZPO), kommt es nach § 86 II auf die Wirksamkeit der Entscheidung an. Diese wird in § 40 genauer definiert. Eine gerichtlich anzuordnende vorläufige Vollstreckbarkeit existiert im Fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlende Deckung.

Rn 2 Die nachträgliche Pflicht zur Prozesskostensicherheit tritt nicht ein, wenn die Kosten durch einen unbestrittenen Teil des erhobenen Anspruchs gedeckt sind. Diesen kann der Beklagte einbehalten. Der Klageanspruch muss so hoch wie die Sicherheitsleistung sein. Die Unbestrittenheit des Anspruchs setzt ein unstr Klagevorbringen voraus, das die Verurteilung rechtfertigt; ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Handeln auf eigenes Risiko.

Rn 74 Der verfahrensrechtliche op ist nicht verletzt, wenn die Parteien auf eigenes Risiko handeln. Sie sind berechtigt, das Schiedsverfahren selbst zu regeln, § 1042 III. Sie können daher auch in der Schiedsvereinbarung ein eigenes Verfahren für die noch beim Schiedsgericht vorzubringende Rüge vorsehen, das Schiedsgericht habe das rechtliche Gehör verletzt, und hierfür eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 59 regelt die Beschwerdebefugnis. Die Vorschrift wird ergänzt um eine Sonderregelung für Minderjährige in § 60. Weitere vorrangige bzw ergänzende Spezialregelungen enthalten §§ 158b III 2 (Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen), 162 III 2 (JugA in Kindschaftssachen), 174 S 2, 158b III 2 (Verfahrensbeistand in Abstammungssachen), 176 II 2, 184 III (JugA u Beteiligte ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fristsetzung zur Ausübung des Wahlrechts (Abs 1).

Rn 2 Um das Verfahren voranbringen zu können, räumt Abs 1 dem Gericht – in Ermangelung gesetzlicher Fristen – die Möglichkeit der Fristsetzung für Erklärungen ein, welche die Voraussetzungen für eine externe Teilung nach § 14 II VersAusglG herbeiführen sollen oder die Wahl einer bestimmten Zielversorgung nach § 15 I VersAusglG zum Gegenstand haben. Bei dieser Frist handelt e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht weitgehend § 614 ZPO aF und soll es ermöglichen, bestehende Chancen auf Fortsetzung der Ehe zu nutzen, die nach Art 6 I GG unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung steht. Mit der Aussetzung soll den Ehegatten ein Zeitfenster geöffnet werden, in dem sie ohne Druck des laufenden Verfahrens ausloten können, ob eine einvernehmliche Beile...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unterwerfung durch den Nichteigentümer.

Rn 6 Auch derjenige, der noch nicht Grundstückseigentümer ist, kann sich der Vollstreckung in das Grundstück unterwerfen. Entscheidend ist, dass der Schuldner die Eigentümerstellung zu dem Zeitpunkt besitzt, zu dem die Unterwerfungserklärung nach § 800 I 2 eingetragen und damit wirksam wird (BGHZ 108, 372, 376). Es liegt eine bedingte Unterwerfung vor; als Verfügung, die nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Für die erschienene Partei.

Rn 6 Nach hM wirkt § 342 auch zu Gunsten der erschienenen Partei, was damit begründet wird, dass der Prozess an den Beginn des versäumten Termins zurückversetzt wird. Dadurch werden auch für die erschienene Partei die für sie nachteiligen Folgen des Verhandelns in dem vom Gegner versäumten Termin beseitigt (Bremen NJW 62, 1822 [OLG Bremen 12.04.1962 - 2 U 114/61]; Hamm Besch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Nicht wiederkehrende Leistungen (Abs 4).

Rn 46 Mit der gesetzlichen Leistungssperre wird der Vollstreckungsschutz für Schuldner erweitert, deren Einkünfte iSd § 850i gepfändet und dem Gläubiger überwiesen sind. Die antragsunabhängige Sperrfrist nach Abs 4 setzt nicht beim Kontoguthaben an, sondern besteht bereits bei der Pfändung und Überweisung von Forderungen an der Quelle der Einkünfte. Diese Regelung ermöglicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Dringende Fälle (Abs 1).

Rn 2 Die von § 942 I verlangte besondere Dringlichkeit ist von der allgemeinen Dringlichkeit, die für den Verfügungsgrund erforderlich ist, sowie von der gesteigerten Dringlichkeit nach § 937 II und § 944 zu unterscheiden. Sie liegt nur vor, wenn die Anrufung des zuständigen Gerichts der Hauptsache anstelle des Amtsgerichts der belegenen Sache nur mit erheblichen Verzögerung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Fakultative Zurückverweisung nach § 563 IV.

Rn 14 Würde die ersetzende Entscheidung nach § 563 III die Anwendung nicht revisiblen Rechts (vgl § 545 Rn 6) erfordern, kann das Revisionsgericht nach seiner Wahl zurückverweisen oder selbst entscheiden (BGHZ 118, 151, 168). Entscheidet es selbst, ist es jedoch an die Feststellungen des Berufungsgerichts zum nicht revisiblen Recht gebunden (Musielak/Voit/Ball § 563 Rz 29). ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / K. Sonstige bebaute Grundstücke (Abs. 9)

Rz. 170 [Autor/Stand] Sonstige bebaute Grundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 9 BewG sind all jene Grundstücke, die nicht unter § 249 Abs. 2 bis 8 BewG fallen, d.h. die sich keiner der anderen Grundstücksarten zuordnen lassen. Folglich gehen die sieben anderen Grundstücksarten den sonstigen bebauten Grundstücken vor. Zu den sonstigen bebauten Grundstücken i.S.d. § 24...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Mängel.

Rn 54 Fehlen die Prozesshandlungsvoraussetzungen bei der Vornahme einer Prozesshandlung, so ist die einzelne Prozesshandlung in aller Regel unwirksam. In diesen Fällen ist eine (wirksame) Neuvornahme der Prozesshandlung grds möglich und erforderlich. Denkbar sind in Einzelfällen auch die Umdeutung der unwirksamen Prozesshandlung analog § 140 BGB (BGH NJW 01, 1217) oder die H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 11 Ein Verstoß gegen die Vorschriften über die örtliche und internationale Zuständigkeit führt nicht zur Unwirksamkeit der Vollstreckungsmaßnahme, ist aber mit der Erinnerung anfechtbar (St/J/Würdinger § 828 Rz 10; Stöber/Rellermeyer Rz B.19). Gleiches gilt, wenn die Regeln über die sachliche Zuständigkeit verletzt sind (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke § 828 Rz 10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen unzulässiger Pfändung.

Rn 18 Gegen die unzulässige Zubehörpfändung ist die Vollstreckungserinnerung gem § 766, dann die sofortige Beschwerde nach § 793 gegeben. Der Rechtsbehelf steht dem Schuldner, jedem dinglich betreibenden Gläubiger und auch dem Zwangsverwalter zu. Sofern Zubehörgegenstände, die der Immobiliarvollstreckung unterliegen, im Wege der Mobiliarvollstreckung gepfändet worden sind, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prüfung von Verfahrensfragen.

Rn 20 Den Ablauf des erstinstanzlichen Verfahrens muss das Berufungsgericht nicht in jedem Fall in vollem Umfang prüfen. Entsprechende Fehler werden grds nur auf eine Rüge der Parteien hin berücksichtigt (Satz 1). Nur soweit nicht bloß ein Mangel des Verfahrens, sondern ein Mangel des Urteils vorliegt, erfolgt ausnahmsweise eine Prüfung vAw (S 2). Dabei entspricht die Abgren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Schuldnermehrheit.

Rn 5 Lautet der Schuldtitel auf mehrere Schuldner, muss für den Empfang der vollständigen Leistung nach § 757 danach unterschieden werden, ob es um Teil-, Gesamt- oder Gesamthandsschulden geht. Handelt es sich um eine Mehrheit von Teilschuldnern iSv § 420 BGB, wird demjenigen, der zuletzt leistet, die vollstreckbare Ausfertigung des gesamten Titels ausgehändigt, weil er die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Ermessen.

Rn 24 Eine Anordnung kann gerade auch bei Zweifeln über die persönliche Erstellung des schriftlichen Gutachtens sinnvoll sein (s § 407a Rn 6). Eine erneute Erläuterung kann geboten sein, zB nach einer schriftlichen Ergänzung (BGH NJW 86, 2886 [BGH 03.06.1986 - VI ZR 95/85]), s.a. §§ 402, 398. Zur (erneuten) Anhörung in der Berufungsinstanz s Rn 33.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Örtliche Zuständigkeit (Abs 1).

Rn 3 Im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit verweist die Regelung auf das Amtsgericht am Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Schuldners, und zwar zum Zeitpunkt der Auftragserteilung (LG Ellwangen DGVZ 18, 146 mwN; Hamm v 20.11.15 – I-32 SA 63/15, Rz 10 f mwN – nv). Einschlägig sind also bei natürlichen Personen §§ 7–11 BGB (Wohnsitz als ständige Niederlassung, Wohnsitz von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 3 Es besteht kein Formzwang, der Antrag kann schriftlich gestellt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Möglich ist auch die Antragstellung bei der Rechtsantragstelle oder zu Protokoll des Gerichts in der mündlichen Verhandlung. Auch wenn für das beabsichtigte Verfahren Anwaltszwang besteht, gilt dies nicht für das PKH-Verfahren (§ 78 V). Stellt ein Anwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift soll das Ziel der ZPO fördern, den Rechtsstreit möglichst in einem Termin zu erledigen (§ 272 I), indem sie den Erlass von Beweisbeschlüssen bereits vor der ersten mündlichen Verhandlung zulässt und hierfür das Mündlichkeitsprinzip lockert. Insoweit ergänzt es die vorbereitenden Maßnahmen gem § 273 und ermöglicht Beweisaufnahmen im Haupt- oder frühen erst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahrensverbindung.

Rn 10 Im Interesse der Prozessökonomie und der Kostenersparnis schreibt S 2 der Vorschrift die Verbindung der beiden Berufungsverfahren vor, wenn dieselbe Partei sowohl gegen das Haupt- als auch gegen das Ergänzungsurteil Berufung eingelegt hat. Das gilt auch, wenn das Ergänzungsurteil erst nach dem Ablauf der Berufungsfrist für das bereits angefochtene Haupturteil erlassen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gegenstand.

Rn 1 Rechtshilfe ist der im Bereich der rechtsprechenden Tätigkeit geleistete Beistand (Celle NJW 67, 993 [OLG Celle 01.12.1966 - 1 Ss 113/66]). Gegenstand der Rechtshilfe ist eine Amtshandlung, zu deren unmittelbarer Vornahme das ersuchende Gericht an sich berechtigt wäre und die es nur aus Zweckmäßigkeitsgründen einem anderen Gericht überträgt (RGZ 115, 368, 369; Beispiele...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c)

Rn 10 Sofern der SV einen Eingriff vornimmt oder vornehmen muss (zum Streitstand vgl Rn 9), ist er grds auch verpflichtet, die Folgen wieder zu beseitigen (Frankf NJW 98, 2834; Ddorf MDR 97, 886; Celle BauR 98, 1281; Zö/Greger vor §§ 402 ff Rz 19; s aber Köln MDR 18, 271; Celle MDR 17, 422: keine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands durch SV, da zur Begutachtung nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formlose schriftliche Ladung.

Rn 3 Gemäß Abs 1 S 2 gilt darüber hinaus die formlose schriftliche Ladung in entsprechender Anwendung von § 270 S 2 bei Übersendung durch die Post im Ortsbereich am nächsten, ansonsten am zweiten Werktag nach der Aufgabe als bewirkt. Entgegen dem Wortlaut des § 270 S 2 soll jedoch eine Zugangsvermutung hierdurch nicht begründet werden (MüKoZPO/Deubner Rz 4; St/J/Leipold Rz 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Jeder Gläubiger, dem der Anspruch über- wiesen wurde, ist berechtigt, gegen den Drittschuldner Klage auf Erfüllung der nach den Vorschriften der §§ 853 bis 855 diesem obliegenden Verpflichtungen zu erheben. (2) Jeder Gläubiger, für den der Anspruch gepfändet ist, kann sich dem Kläger in jeder Lage des Rechtsstreits als Streitgenosse anschließen. (3) Der Drittschuldner hat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung.

Rn 3 Der Eingang des Antrags bei dem Grundbuchamt (nicht erst die Eintragung) ist als Vollziehung iSd § 929 II anzusehen (Kobl NJW 80, 948, 949; Celle OLGR 00, 333; Zö/Vollkommer Rz 2; Schuschke/Walker/Schuschke Rz 4). In den von § 941 erfassten Fällen kann hiernach eine ›Vollziehung‹ auch ohne unmittelbare Veranlassung durch den Gläubiger stattfinden. Will er diese Wirkung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 6 Da dem Revisionsgericht ein durch § 563 II näher ausgeformtes Beurteilungsmonopol zugewiesen ist, hat das Berufungsgericht die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegen hat, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen. Damit soll vermieden werden, dass die endgültige Entscheidung der Sache dadurch verzögert oder gar verhindert wird, dass sie ständig zwis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Fiktive Leistungsfähigkeit.

Rn 37 Probleme bereitet der Fall der fortdauernden Arbeitslosigkeit desjenigen Unterhaltsschuldners, dessen Leistungsfähigkeit fingiert wurde, indem ihm tatsächlich nicht erzielte Einkünfte wegen Verletzung seiner Erwerbsobliegenheit zugerechnet wurden. Hat er sich anschließend hinreichend, aber erfolglos um eine neue Beschäftigung bemüht, steht ihm nach obergerichtlicher Rs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessuale Stellung der Beteiligten.

Rn 5 Der Vertreter ist nicht zur Übernahme des Amtes verpflichtet. Gegen den Bekl und den zur Kostentragung Verurteilten hat er einen Anspruch auf Vergütung und Auslagenersatz. Die Beiordnung des Prozesspflegers, der von dem Kl einen Kostenvorschuss verlangen kann, ist im Wege der Prozesskostenhilfe möglich. Im Verfahren hat er die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachliche Berechtigung.

Rn 7 Über die sachliche Berechtigung der Zeugnisverweigerung wird erst im Verfahren gem § 387 entschieden. Auch bei inhaltlich nicht bestehendem Zeugnisverweigerungsrecht darf der Zeuge also fernbleiben, sofern nur die formellen Voraussetzungen des § 386 eingehalten sind (Musielak/Voit/Huber § 386 Rz 3), sofern nicht ein Fall vorliegt, in dem – auch für den Zeugen selbst erk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Guthabenübertragung des Nichtschuldners, Abs 3.

Rn 19 Abs 3 ermöglicht einen weitgehenden Gleichlauf der Rechtsstellung zwischen Nichtschuldner und Schuldner. Die Vorschrift gilt allerdings nur, wenn der Nichtschuldner eine natürliche Person ist. Sind mehrere natürliche Personen Nichtschuldner, gilt für jeden von ihnen die Vorschrift. Bestimmt ist eine entspr Anwendung von Abs 2 S 1 sowie 3–5. Der Nichtschuldner kann dana...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Inhalt des Urteils.

Rn 4 Der mögliche Inhalt des Endurteils, mit dem das Widerspruchsverfahren abgeschlossen wird, folgt aus § 925 II. Danach kann das Gericht den im Beschlussverfahren erlassenen Arrestbefehl ganz oder tw bestätigen, abändern oder aufheben. Ferner kann es seine Entscheidung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen (Schuschke/Walker/Walker Rz 10; Zö/Vollkommer Rz 7). Im Fal...mehr