Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besondere Fälle.

Rn 9 Wenn der Gläubiger vorleistungspflichtig ist und der Schuldner sich zur Zeit seiner Verurteilung noch nicht im Annahmeverzug befindet, ist das ein Fall des Abs 1 (Hamm Rpfleger 83, 393). Der Schuldner kann zwar verklagt werden, wenn die Voraussetzungen des § 259 vorliegen. Allerdings wird die Klausel erst erteilt, wenn die Vorleistung nach §§ 726 I, 731 nachgewiesen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachträgliche Einwendungen.

Rn 13 Einwendungen, welche die Wirksamkeit des Vergleichs nicht in Frage stellen, wie Erfüllung, Stundung, Erlass oder Aufrechnung, müssen über den Wortlaut des § 796a III hinausgehend im Verfahren der Erteilung der Vollstreckbarerklärung vorgebracht werden; andernfalls unterfallen sie der Präklusionswirkung nach § 767 II (§ 767 Rn 40). Für den Schiedsspruch hat der BGH ausg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ausschluss der Anerkennung.

Rn 16 Die Anerkennung eines Urteils ist ausgeschlossen, wenn die Angelegenheit nicht der Gerichtsbarkeit des Urteilsstaates unterlag. Dies ist insb der Fall bei Entscheidungen, die den Grundsatz der Staatenimmunität (BVerfG NJW 06, 2542; BGHZ 155, 279 = NJW 03, 3488) oder die Immunität des diplomatischen Personals (kodifiziert in Art 31 WÜD für den Diplomaten selbst, in Art ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Abs 1 Nr 1b).

Rn 6 Die Neufassung dieser Vorschrift begründet eine umfassende Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit iSd § 23a II (s dort Rn 28); ausgenommen sind nur die Beschwerden in Freiheitsentziehungssachen und den von den Betreuungsgerichten entschiedenen Sachen. So entscheidet das OLG über die Beschwerde gegen die Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Bestimmung statuiert die sog Interventionswirkung, die darin besteht, dass das unter Beteiligung des Nebenintervenienten im Vorprozess ergangene rechtskräftige Urt für ein späteres Verfahren zwischen dem Nebenintervenienten und der Hauptpartei Bindungswirkung entfaltet (BGH NJW 17, 3530 Rz 56). Die auch in WEG-Verfahren mögliche (LG Karlsruhe NJW-RR 15, 1352) Interv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wird der Scheidungsantrag abgewiesen (insb, weil die Voraussetzungen für die Scheidung nicht vorgelegen haben), hat dies gem § 142 II 1 grds zur Folge, dass die Folgesachen gegenstandslos werden. Wird gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt, gelangen die Folgesachen nicht in die höhere Instanz. Allerdings gebietet § 142 I die gleichzeitige Entscheidung der Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Protokoll der Beweisaufnahme (Abs 2).

Rn 9 Die die mündliche Anhörung des im selbstständigen Beweisverfahren herangezogenen gerichtlichen SV begehrenden Parteien achten darauf, dass die in dieser Anhörung von dem SV dann gelieferten mündlichen Mitteilungen sorgsam zu richterlichem Protokoll genommen werden; die von dem gerichtlichen SV bei seiner Anhörung gelieferten Äußerungen sind nämlich Teile seines Gesamtgu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidung.

Rn 8 Bestehen bzgl des Fristbeginns Zweifel, muss das Attest zwar ausgestellt werden. Bescheinigt werden darf in diesem Fall allerdings nur, dass ›bis heute‹ oder bis zu einem bestimmten Datum kein Rechtsmittel oder Einspruch eingelegt wurde (BGH NJW-RR 03, 1005). Sonst bestehen folgende Entscheidungsmöglichkeiten: Das Notfristzeugnis wird erteilt, wenn bis zum Ablauf der No...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweislastverträge.

Rn 106 Unter den Begriff ›Beweislastverträge‹ fallen ausschließlich solche Vereinbarungen, die sich unmittelbar und ausdrücklich auf die Verteilung der Beweislast zwischen den Parteien beziehen, dh die Rechtsanwendung im Falle eines non liquets bzgl eines bestimmten Tatbestandsmerkmals zum Gegenstand haben. Nicht hierher gehören Verträge, in denen eine Änderung der Beweislas...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit, Form.

Rn 18 Der Erblasser kann in einer letztwilligen Verfügung nach § 2064 BGB bestimmen, dass alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der letztwilligen Verfügung durch ein Schiedsgericht entschieden werden sollen. Die Zulässigkeit ergibt sich unmittelbar aus § 1066. Dem Schiedsgericht kann auch die Entscheidung über die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung übertragen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Positive Feststellungsklage.

Rn 65 Wird einer positiven Feststellungsklage stattgegeben, ist das Bestehen des betreffenden Rechts oder Rechtsverhältnisses rechtskräftig festgestellt, auch wenn das Gericht nicht alle einschlägigen Aspekte gesehen und zutr gewürdigt hat (BGH NJW 79, 1046). Einwendungen, die sich auf Tatsachen stützen, die schon zz der letzten Tatsachenverhandlung vorgelegen haben, können ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausführung.

Rn 2 Der GV erteilt den Auftrag auf dem Vordruck gem § 168 I 3 und übergibt gem § 176 I das Schriftstück in einem verschlossenen Umschlag (Formular gem § 190) mit einem vorbereiteten Vordruck der Zustellungsurkunde an die Post. Auf dem zuzustellenden Schriftstück vermerkt der GV (mit Unterschrift) den Zustellungsveranlasser (§ 191 Rn 4). Das Übergabezeugnis gem Abs 1 S 2 die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Arrestgrund nach Abs 2.

Rn 6 Der privilegierte Arrestgrund der Auslandsvollstreckung findet nur noch im Verhältnis zu Staaten Anwendung, in denen die Gegenseitigkeit (§ 328 I Nr 5) nicht verbürgt ist. In diesen Fällen liegt bereits in der Notwendigkeit der Auslandsvollstreckung ein ausreichender Arrestgrund; auf die besonderen Voraussetzungen des Abs 1 kommt es nicht an (Celle NJW-RR 14, 1283, 1286...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verkündungs-/Zustellungsvermerk (Abs 3).

Rn 9 Abs 3 verlangt von dem UdG die Angabe des Verkündungstags oder – in Fällen des § 310 III – des Zustellungstages auf dem Urt. Der Vermerk ersetzt nicht die Verkündung selbst (Frankf 12.9.12 – 1 U 32/09, BeckRS 13, 02866). Der Vermerk bezeugt die Übereinstimmung des verkündeten Ausspruchs mit der Urschrift (St/J/Althammer Rz 29) und ist daher auf die Urschrift selbst zu s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aktivlegitimation.

Rn 2 Zur Klage nach § 805 legitimieren all jene Rechte, die gem §§ 50, 51 InsO auch im Insolvenzverfahren zur vorzugsweisen Befriedigung berechtigen. Dies sind zunächst besitzlose Pfandrechte, also das Pfandrecht des Vermieters (§§ 562 ff, § 578 I BGB), des Verpächters (§ 581 II, §§ 562 ff bzw § 592 BGB) und des Gastwirts (§ 704 BGB), aber auch Grundpfandrechte, soweit sie s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Raten aus dem Vermögen.

Rn 7 Bei der Anordnung des Einsatzes eines Vermögensbestandteils ist diese ziffernmäßig anzugeben und der Zeitpunkt der Zahlung zu bestimmen (Köln FamRZ 01, 632). Die Anordnung von Zuzahlungen aus dem Vermögen kann als Einmalzahlung oder auch in Raten erfolgen. Bei der Anordnung von Raten gilt die Grenze von 48 Monaten aus dem Vermögen nicht. Daher muss er auch die Anzahl de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Nach der schriftlichen Einleitung und Vorbereitung des Berufungsverfahrens in den §§ 511–524 regeln die §§ 525 ff den weiteren Ablauf des Berufungsverfahrens. Dies geschieht zT mit einer Verweisung auf das erstinstanzliche Verfahren in den §§ 253–494a, zT mit besonderen, hiervon abweichenden Vorschriften in den §§ 525–541. Die tw Bezugnahme auf das erstinstanzliche Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zweiter Rechtszug.

Rn 14 § 533, der die Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz einschränkt, bezieht sich nur auf § 263. Auf Fälle des § 264 findet § 533 keine Anwendung (BGHZ 158, 295, 307 f; BGH NJW-RR 2010, 1286). Rn 15 Klägerwechsel ist wie in 1. Instanz zulässig (BGHZ 155, 21). Die verweigerte Einwilligung des Bekl kann durch Sachdienlichkeitserklärung des Gerichts überwun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die BGH-Entscheidung ›Weißes Ross‹.

Rn 4 Der II. Zivilsenat des BGH hat mit Urt vom 29.1.01 die GbR für rechts- und parteifähig erklärt (BGHZ 146, 341 = EWIR 01, 341 m Anm Prütting). Diese Entscheidung war gesellschaftsrechtlich von der Wissenschaft gut vorbereitet gewesen und hat die Einordnung der GbR von einer Gesamthand hin zu einem Rechtssubjekt ohne Rechtspersönlichkeit geschaffen. Diese materiell-rechtl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abs 2.

Rn 4 Betroffen sind zum einen die Amtsverschwiegenheit und das Beratungsgeheimnis (vgl § 67 BBG, § 37 BeamtStG), insoweit hat das Prozessgericht die Genehmigung einzuholen (§ 376 III). Zum anderen sind die Vorschriften über Nebentätigkeiten zu beachten (§§ 64 ff, 97 ff BBG, § 46 DRiG und die entspr Vorschriften der Länder), die Nebentätigkeitsgenehmigung hat der Bedienstete ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlende gesetzliche Regelung.

Rn 12 Mangels ausdrücklicher Regeln zur internationalen Zuständigkeit in allen sonstigen Fällen ergibt sich diese aus einer entsprechenden Anwendung der innerstaatlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit aufs Ausland (BGHZ 44, 46, 47 = NJW 65, 1665 [BGH 14.06.1965 - GSZ 1/65]; 120, 334, 337 = NJW 93, 1073 [BGH 03.12.1992 - IX ZR 229/91]), denn wenn der Gesetzgeber ein besti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die Monatsfrist des Abs 1.

Rn 10 Gem Abs 1 S 1 kann die Anfechtung anderer Folgesachen nur noch binnen eines Monats erfolgen. Der Fristbeginn knüpft an die Bekanntgabe der Rechtsmittelbegründung an. Erfolgen mehrere Bekanntgaben, ist im Interesse einer einheitlichen Fristbestimmung für alle Beteiligten die letzte entscheidend, Abs 1 S 1 aE. Beschwerden gegen Entscheidungen in Familiensachen der freiwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Strengbeweis.

Rn 18 Der Strengbeweis ist die Beweiserhebung in dem vom Gesetz (§§ 355 ff) vorgesehenen Verfahren – dh unter Wahrung der Grundsätze der Unmittelbarkeit und Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme – und ausschließlich mit den fünf in der ZPO genannten Beweismitteln Augenschein (§§ 371 ff), Zeuge (§§ 373 ff), Sachverständiger (§§ 402 ff), Urkunde (§§ 415 ff) und Parteivernehm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausnahmen.

Rn 4 Eine Ausnahme kommt – selbst bei Zustimmung des betroffenen Zeugen – gem § 382 III nur in Frage, wenn das jeweilige Organ als solches zustimmt. § 382 stellt demnach im Ergebnis weniger ein Vorrecht des Zeugen als der Regierung bzw der Versammlung, deren Mitglied er ist, dar. Sagt der Zeuge ohne Genehmigung aus, ist nach allgemeiner Auffassung die Aussage gleichwohl verw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Für Klagen nach diesem Gesetz ist das Oberlandesgericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seine gewerbliche Niederlassung oder in Ermangelung einer solchen seinen Wohnsitz hat. 2Hat der Beklagte im Inland weder eine gewerbliche Niederlassung noch einen Wohnsitz, so ist das Gericht des inländischen Aufenthaltsorts zuständig, in Ermangelung eines so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Räumungsklage.

Rn 29b Gewinnt der Kl mit seiner Räumungsklage, so ist es für die Kostenentscheidung unerheblich, mit welcher von mehreren ausgesprochenen Kündigungen der Kläger letztlich obsiegt, weil im Kern die Räumung als eine einheitliche Leistung verlangt wird und die Kündigung lediglich Vorfrage für die Entscheidung über das Räumungsbegehren ist, abgesehen davon, dass das Gericht nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung nach Vernehmung.

Rn 5 Sieht das Gericht den Urkundenbesitz des Beweisgegners nach dessen Vernehmung als erwiesen an, erlässt es gem § 426 S 4 die Vorlegungsanordnung. Legt der Beweisgegner die Urkunde dann nicht vor, findet § 427 Anwendung. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass eine Nachforschungspflicht bestand (s Rn 4), die der Beweisgegner nicht erfüllt hat, dann kann es nach § 427 die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Auf Antrag kann das Gericht durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Regelung nach § 1 oder § 2 des Gewaltschutzgesetzes treffen. 2Ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden liegt in der Regel vor, wenn eine Tat nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes begangen wurde oder auf Grund konkreter Umstände mit einer Begehung zu rechnen ist. (2) 1Der Beschluss nach A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 266 schafft die Grundlage des ›Großen Familiengerichts‹, dessen Zuständigkeit all jene Streitigkeiten erfassen soll, die eine besondere Nähe zu familienrechtlich geregelten Rechtsverhältnissen aufweisen. Es genügt die Sachnähe (BGH Beschl v 5.12.12 – XII ZB 652/11, openJur 13, 96 = FamRZ 13, 281). Das Familiengericht soll in der Lage sein, alle Rechtsstreitigkeiten, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beteiligte Richter.

Rn 2 Die bei der Entscheidungsfällung mitwirkenden Richter müssen das Urt unterschreiben (Abs 1 S 1). Der Kreis der zur Unterschrift verpflichteten Richter bestimmt sich daher nach den Maßgaben des § 309. Ein Richter, der an der Beschlussfassung mitgewirkt hat, aber überstimmt wurde, ist gleichwohl zur Unterschrift verpflichtet; das deutsche Zivilprozessrecht kennt dissentin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 6 Das Gericht entscheidet über eine Aussetzung nach § 149 vAw. Den Parteien ist zuvor rechtliches Gehör zu gewähren (Art 103 I GG). Der Beschl ist zu begründen und unterliegt der Anfechtung nach § 252, weshalb er nach Maßgabe des § 232 eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten muss. Eine Darstellung des Sachverhalts ist nicht erforderlich (Bremen MDR 11, 881 [OLG Bremen 16.12...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag.

Rn 4 Bsp: Abstandnahme vom Urkundenprozess (BGH NJW 11, 2796); Hilfsantrag wird Hauptantrag (BGHZ 170, 176); Wechsel von Kauf zu Rückabwicklung (BGH NJW 90, 2682) oder zwischen Gewährleistungsansprüchen, zB von Minderung zu rücktrittsbedingter Rückgewähr (BGH NJW 15, 2106 [BGH 29.04.2015 - VIII ZR 180/14]); Austausch der Zinsforderungen bei unveränderter Klagebezifferung (Ba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kontrolle des Umgehungsverbots.

Rn 6 Über den Wortlaut des § 1 hinaus hat die Rechtsprechung auch bei einem Verstoß gegen das Umgehungsverbot des § 306a BGB diesbzgl die Verbandsklage gem § 1 zugelassen (BGHZ 162, 294, 301 für den Fall einer bankinternen Anweisung zur Umgehung der AGB-Kontrolle; ebenso für einseitiges Bankschreiben LG Leipzig, VuR 14, 232 [LG Dortmund 20.09.2013 - 3 O 139/13]; ebenso bei P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beklagte Person.

Rn 2 Beklagte Person kann nach allgM nur eine natürliche, nicht aber eine juristische Person sein (MüKoZPO/Patzina § 20 Rz 2; Musielak/Voit/Heinrich § 20 Rz 2). Dies ergibt sich aus der beispielhaften Aufzählung möglicher Bekl im Gesetzestext sowie aus dem Umstand, dass der Begriff des ›Aufenthaltes‹ vom allg Sprachgebrauch her nur auf natürliche Personen abzielt. Eine analo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nichterfüllung der Auflage.

Rn 20 Ausreichend ist es, wenn diese nach Fristablauf aber vor der Anordnung nach Abs 2 erfüllt wird, etwa die Einwilligung in die Rückgabe der Bürgschaft in dieser Zeitspanne erklärt wird (München OLGR 95, 155). Möglich ist die Nachholung noch bis zum Abschluss des Rechtsmittelverfahrens (München OLGZ 66, 549). Es genügt der – formlose – Nachweis der Klageerhebung. Im Falle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidungen des Gerichts nach § 251a.

Rn 21 Erscheint der Kl nicht und stellt der Bekl gleichwohl nicht den Antrag auf Entscheidung durch Versäumnisurteil, so liegt darin ein Nichtverhandeln, mit der Folge, dass auch er nach § 333 säumig wird und das Gericht die in § 251a vorgesehenen Entscheidungsmöglichkeiten hat (Zweibr FamRZ 83, 1154, 1155). Hierbei sollte das Gericht prüfen, ob der Bekl nicht gute Gründe fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erneute Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung.

Rn 5 II ermöglicht dem durch die im EA-Verfahren getroffene Entscheidung in seinen subjektiven Rechten betroffenen Beteiligten eine erneute Entscheidung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu erzwingen. Da auch das Verfahren nach II das ursprüngliche EA-Verfahren fortsetzt, besteht keine Präklusion (s Rn 4). II gilt gleichermaßen für Amts- u Antragsverfahren. Nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hauptsacheverfahren.

Rn 5 Nach § 216 II 1 kann das FamG mit der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit auch die Zulässigkeit der Vollstreckung vor der Zustellung an den Ag anordnen. Darin liegt eine Ausnahme vom Grundsatz, dass die Vollstreckung nur beginnen darf, wenn der Beschluss bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird (§ 87 II). Auch diese Regelung dient dem Schutz des Opfers ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Prozessuale Folgen.

Rn 19 Gibt die Partei unzulässigerweise eine Erklärung mit Nichtwissen ab, hat dies ebenfalls die Geständniswirkung des Abs 3 zur Folge. Ist die Erklärung mit Nichtwissen zulässig, so erhöht dies nicht die Substanziierungsanforderungen der Gegenseite. Es führt nur dazu, dass die mit Nichtwissen bestrittene Behauptung nunmehr beweisbedürftig ist (BGH MDR 19, 119 [BGH 25.09.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Schiffsverkehr.

Rn 43 Bei dem Zusammenstoß von Schiffen spricht der erste Anschein für ein Verschulden des Schiffsführers, wenn er gegen einschlägige Vorschriften des Schiffsverkehrs (BGH MDR 71, 562 – Nichtabgabe der vorgeschriebenen Nebelzeichen; Hambg MDR 74, 675 – unterlassene Schallsignale) oder gegen Regeln der seemännischen Praxis verstoßen hat (BGH NJW 69, 1109 – Verlust eines Anker...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Feststellungsklage.

Rn 31 Für positive wie negative Feststellungsklagen gilt grds die allg Regelung (vgl § 3 Streitwert-Lexikon Feststellungsklage). Für die Feststellung der Mietzahlungspflicht sind §§ 8 f ZPO, 41 I GKG unanwendbar, wenn das Mietverhältnis selbst nicht im Streit ist. Besteht ein solcher Streit, ist abw vom Üblichen kein Abschlag zu machen, weil dies einen Regelfall von § 8 dars...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorteile.

Rn 3 Die Mündlichkeit des Verfahrens hat ggü der Schriftlichkeit anerkanntermaßen eindeutige Vorteile: das Gericht gewinnt einen lebendigen und unmittelbaren Eindruck von dem Vortrag und den Interessen der Parteien und kann wesentliche Punkte mit den Parteien erörtern. Missverständnisse können rasch aufgedeckt und beseitigt, Hinweise des Gerichts (§ 139) je nach Lage des Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Eigentum.

Rn 104 s § 6, s Enteignung. Eigentumsstörung Der Abwehranspruch ist nach § 3 mit dem Interesse des Kl zu bewerten (BGH NJW 94, 735 [BGH 10.12.1993 - V ZR 168/92]; 06, 2639 [BGH 17.05.2006 - VIII ZB 31/05]; BGH NZM 22, 754: niedrige Schätzung bei Klage des Grundstückseigentümers gegen Wasserversorgungsunternehmen, keine Informationszettel über Wassersperrungen anzubringen; Kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Erleichterte Terminsverlegung.

Rn 7 Nach Abschaffung der gesetzlichen Gerichtsferien (früher § 200 GVG) sieht Abs 3 nunmehr für die Hauptferienmonate Juli und August eine Terminsverlegung auf Antrag vor, ohne dass es der Darlegung eines erheblichen Grundes bedarf. Anwälten und Parteien soll in dieser Zeit eine vereinfachte Terminsverlegung ermöglicht werden. Abs 3 findet ausdrücklich keine Anwendung auf V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ablehnung wegen Ausschlusses des Richters.

Rn 3 Diese Alternative ist in der Praxis zu vernachlässigen, da entweder der Ausschlussgrund ohne Weiteres vom Gericht berücksichtigt wird oder in Zweifelsfragen Gegenstand einer Selbstanzeige gem § 48 ist. Kommt es nicht zur Selbstanzeige, greift immer Alt 2 (s Rn 43). Da der Ausschluss gesetzlich normiert ist, muss er zu jedem Zeitpunkt des Rechtsstreits beachtet werden. W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bei den Oberlandesgerichten werden Zivil- und Strafsenate gebildet. 2Bei den nach § 120 zuständigen Oberlandesgerichten werden Ermittlungsrichter bestellt; zum Ermittlungsrichter kann auch jedes Mitglied eines anderen Oberlandesgerichts, das in dem in § 120 bezeichneten Gebiet seinen Sitz hat, bestellt werden. (2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zuständigkeitsmängel, Nr 1.

Rn 7 Keine Anerkennung erfolgt, wenn die internationale Zuständigkeit des ausl Ursprungsgerichts nach den deutschen Bestimmungen (§§ 98–105) nicht gegeben gewesen wäre (sog ›Spiegelbildprinzip‹, zB BGH NJW 20, 3026; 19, 3575 Rz 8; BGHZ 203, 350 Rz 25; OVG Münster FamRZ 16, 2130). Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Verfahrenseinleitung bzw der Entscheidungserlass im Ausland, nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Klagerücknahme, teilweise.

Rn 27 Wird die Klage tw zurückgenommen und iÜ entschieden, ist eine Kostenmischentscheidung zu treffen. Soweit die verbleibende Klage in voller Höhe zugesprochen oder abgewiesen wird, ist die Kostenentscheidung nach §§ 91, 269 zu treffen. Es liegt kein teilweises Unterliegen vor, da mit der verbleibenden Klage der Kl voll durchdringt. Wird der verbleibenden Klage tw stattgeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bestreiten der Urkundenexistenz.

Rn 2 Das Verfahren nach § 426 bezweckt an sich nicht, dem Gericht Gewissheit über die Existenz der Urkunde zu verschaffen (MüKoZPO/Schreiber § 426 Rz 2; Musielak/Voit/Huber § 426 Rz 1). Eine Vorlegungsvernehmung ist jedoch auch dann anzuordnen, wenn die Errichtung der Urkunde feststeht, der Beweisgegner jedoch bestreitet, dass die Urkunde noch existent ist (MüKoZPO/Schreiber...mehr