Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Mediation.

Rn 22 Echte Mediation ist der Versuch der Streitparteien, mit Hilfe eines neutralen Dritten (des Mediators) zu einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts zu gelangen, ohne dass der Mediator autoritative Vorgaben macht, Druck auf die Parteien ausübt oder gar eine eigene Entscheidung vorschlägt oder trifft. Mediation ist also ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Mediator stellt in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung sicher, dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. Eine geeignete Ausbildung soll insbesondere vermitteln:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / X. Protokollanlage (Abs 5).

Rn 24 Eine Anlage zum Protokoll nimmt an der Beweiskraft des Protokolls teil (St/J/Roth Rz 33), wenn die Anlage dem Protokoll beigefügt und im Protokoll als solche bezeichnet ist. Es empfiehlt sich, auch auf der Anlage selbst einen Vermerk über ihre Eigenschaft als Protokollanlage anzufügen (das Fehlen dieses Vermerks steht der Gleichstellung der Anlage nicht entgegen BGHZ 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Dispositionsmaxime.

Rn 25 In der ZPO gilt durchgehend die Dispositionsmaxime. Diese gilt nicht nur in 1. Instanz, sondern auch in allen Rechtsmittelinstanzen bis hinauf zur Revisionsinstanz und zum Verfahren vor dem Großen Senat für Zivilsachen (§ 132 GVG). Es ist daher zulässig, eine Entscheidung durch einen Dispositionsakt der Parteien zu verhindern (Klagerücknahme, Rechtsmittelrücknahme, Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abmahnung.

Rn 2 Der Verweis auf das Abmahnverfahren gem § 13 UWG entspricht der Praxis. Die Abmahnung ist Obliegenheit des Verbandsklageberechtigten zur Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO. Sie ist aber entbehrlich, wenn der Bekl sich der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens berühmt (P/O/S § 12 UWG Rz 7), denn dann gibt er schon dadurch Anlass zur Klageerhebung iSv § 93 ZPO. In der Abm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Nach Auswahl des Musterklägers macht das Oberlandesgericht im Klageregister öffentlich bekannt: (2) Innerhalb einer Frist von sechs Monate...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Das Kind ist offensichtlich nicht in der Lage, seine Neigungen und seinen Willen kundzutun, Abs 2 S 1 Nr 2.

Rn 17 Von einer Anhörung und Verschaffung eines persönlichen Eindrucks kann auch dann abgesehen werden, wenn das Kind offensichtlich nicht in der Lage ist, seine Neigungen und seinen Willen kundzutun. Diese Regelung betrifft vor allem Säuglinge und Kleinstkinder, die alters- und entwicklungsbedingt diese Fähigkeiten noch nicht besitzen. Daneben können auch Kinder mit erhebli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Legitimation, Prozessführungsbefugnis.

Rn 20 Aktivlegitimiert ist der Titelschuldner, bei Umschreibung des Schuldners nach §§ 727 ff derjenige, gegen den der Titel umgeschrieben worden ist (BGHZ 92, 346, 349). Richtet sich der Titel gegen mehrere Schuldner, sind diese einzeln aktivlegitimiert; dies gilt auch dann, wenn nur gegen einen von ihnen vollstreckt wird (Frankf MDR 82, 934 [OLG Frankfurt am Main 28.04.198...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Sonstige Zuständigkeiten.

Rn 2 Außerhalb der §§ 23 ff GVG wird das AG ua tätig in Rechtshilfesachen (§ 157 GVG), Mahnsachen (§ 689 ZPO), Vollstreckungssachen (§ 764 ZPO), bei Vermögensauskunft und eidesstattlichen Versicherungen (§ 802e ZPO), als Zentrales Vollstreckungsgericht (§ 802k ZPO), bei Arrest und einstweiligen Verfügungen (§§ 919, 942 ZPO), in Insolvenzverfahren (§ 2 I InsO), Zwangsversteig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Keine Zurückweisungsgründe nach § 335 I Nr 1, 2 und 5.

Rn 13 Das Gericht darf dem Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils nur entsprechen, nachdem es festgestellt hat, dass die in § 335 I ZPO bestimmten Hindernisse nicht vorliegen. Die vAw zu beachtenden Verfahrensmängel (§ 335 I Nr. 1) müssen – soweit möglich – von dem Bekl behoben worden sein (Rn 6). Bestehen begründete Zweifel an der Prozessfähigkeit einer Partei bzw sind d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Materiell-rechtliche Folgen der Nebenintervention.

Rn 7 Die Zustellung einer ordnungsgemäßen Streitverkündung (§§ 72, 73) hemmt nach § 204 I Nr 6, § 209 BGB die Verjährung (BGH VersR 01, 253 f). Die Einreichung genügt, sofern alsbald zugestellt wird (§ 167). Die Streitverkündung muss zulässig sein (BGHZ 179, 361 Rz 18; 175, 1, 6 f; 160, 259, 263; 70, 187, 189 = NJW 78, 643; BGHZ 65, 127, 130 = NJW 76, 39; Saarbr OLGR 05, 371...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unstatthaftigkeit (Abs 2).

Rn 3 Die Klage ist als im Urkundenprozess unstatthaft abzuweisen, wenn kein Anspruch iSd § 592 geltend gemacht wird (vgl § 592 Rn 5 ff), wenn der Kl die anspruchsbegründenden (und nicht unstreitigen, vgl § 592 Rn 12) Tatsachen nicht durch Urkunden beweisen kann (§ 592) oder wenn der Kl gem § 595 II beachtlichen Einwendungen des Bekl zwar – wofür mit Blick auf § 599 I einfach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unbekannter Wohnsitz oder Aufenthaltsort sowie Zuständigkeit des GV.

Rn 2 Grund für die Ermittlung des GV nach § 755 ist, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt ist. Das ist in den folgenden drei Fällen denkbar: der Wohn- und Aufenthaltsort des Schuldners ist schon vor der Beauftragung des GV unbekannt, der GV trifft den Schuldner bei dem Sachpfändungsversuch nicht an und stellt fest, dass er unbekannt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Betriebskosten.

Rn 27 Bei Klage auf Zahlung der Betriebskosten und Widerklage auf Rückzahlung der Vorschüsse erfolgt Zusammenrechnung der Werte (Ddorf NJW 09, 1515 [OLG Düsseldorf 11.11.2008 - I -10 W 114/08]). Betriebskosten erhöhen den Wert des Räumungsstreits nicht (BGH NJW-RR 16, 1235 [BGH 14.06.2016 - VIII ZR 291/15]). Rechnungslegungsanspruch ist mit einem Bruchteil des zu erwartenden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anregung (Abs 1).

Rn 2 Ein Amtsverfahren wird auch ohne jede Initiative Dritter durch das Gericht eingeleitet. Wird von einer Seite ein Antrag gestellt, ist dieser als Anregung auszulegen. Diese Anregung ist ein formfreier Hinweis an das Gericht, seine vAw bestehende Befugnis zur Einleitung eines Verfahrens im Lichte der Verfahrensanregung und der vorgebrachten Tatsachen zu prüfen. Die Anregu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung.

Rn 8 Eine entgegen der Wartepflicht vorgenommen richterliche Handlung ist bei einer Ablehnung wg Befangenheit wirksam, aber fehlerhaft. Hierin kann indes ein neuer Ablehnungsgrund gesehen werden. Wird das Ablehnungsgesuch rechtskräftig zurückgewiesen, tritt Heilung ein (hM; aA Zö/Vollkommer § 47 Rz 5), ansonsten ist die Handlung zu wiederholen. Ist dies nicht möglich, leidet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sonderfälle.

Rn 5 (Versäumnisbeschl, Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme u Gehörsrüge). Ist Vollstreckungstitel ein Versäumnisbeschl oder ist Antrag auf Wiedereinsetzung bzw Wiederaufnahme gestellt oder eine Gehörsrüge erhoben, schränkt II 3 die Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung ein; diese können nur unter den in §§ 707 I, 719 I ZPO normierten Voraussetzungen, also regelmäßig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Umfang und Bedeutung.

Rn 99 Entscheidend für den Umfang ist der objektiv erforderliche Aufwand des Gerichts (Schulte-Bunert § 43 FamGKG Rz 15 ff; Ddorf AnwBl 86, 250). Die einvernehmliche Scheidung rechtfertigt keinen Streitwertabschlag (Brandbg FamRZ 08, 1206; Stuttg FamRZ 09, 1176); die Begründung eines Wertabschlags mit der ›Einfachheit‹ des Verfahrens erscheint generell ungeeignet (aA Oldbg F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsfortbildungsvorlage (Abs 4).

Rn 10 Die Rechtsfortbildungsvorlage dient dem aus Art 3 I GG hergeleiteten Gebot nach Rechtsanwendungsgleichheit und stellt sich zugleich als aus Art 20 III GG abgeleitete Normierung der Rechtsfortbildung als richterliche Gestaltungsaufgabe dar (MüKoZPO/Pabst Rz 21). Sie setzt eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung voraus, deren Klärung zur Fortbildung des Rechts oder zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vollstreckungsklausel.

Rn 250 Für die Klage nach § 731 ist der volle Wert der Leistung anzusetzen, wenn es um die Vollstr schlechthin geht, sonst ein Bruchteil (Köln MDR 80, 852) oder der Aufwand des Gl (OLGR Zweibrücken 98, 376); das ist im Fall des § 733 wegen Nr 2110 KV Anl 1 GKG nur für die Anwaltsgebühren bedeutsam. Nebenforderungen bleiben außer Ansatz (Frankf JurBüro 94, 117; § 4 Rn 10 ff)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ermessen.

Rn 6 Bei der Verfahrensgestaltung selbst ist der Amtsrichter grds im Rahmen billigen, also pflichtgemäßen Ermessens völlig frei (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 12). ›Sein Verfahren‹ iSd § 495a umfasst das gesamte Verfahren von dessen Einleitung bis zu dessen Abschluss (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 11). Eine Beschränkung des amtsrichterlichen Ermessens erfolgt insoweit alle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Enthält eine rechtskräftige Endentscheidung nach § 237 oder § 253 eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen, sofern nicht bereits ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach § 255 gestellt worden ist. (2) Wird ein Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts nicht innerhalb eines Monats n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschluss neuer Sachanträge.

Rn 4 Auch die Erhebung neuer Ansprüche ist in der Revisionsinstanz schon deshalb grds ausgeschlossen, weil sie regelmäßig neuen Tatsachenvortrag voraussetzen (Musielak/Voit/Ball § 559 Rz 3; vgl dazu auch § 551 Rn 8). Im Revisionsverfahren ausgeschlossen ist daher eine Klageänderung (BGHZ 28, 131, 136 f), ebenso eine Erweiterung der Klage (BGH ZIP 09, 1477 Tz 9) und eine Ände...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Entscheidungen (Nr 6).

Rn 20 Ergehen im Verhandlungstermin Beschlüsse, Urteile und Verfügungen, so ist deren Erlass durch Aufnahme der Entscheidungsformel in das Protokoll oder durch Bezugnahme auf eine Protokollanlage zu protokollieren. Hierbei sind bei der Verkündung von Urteilen die unter Nr 7 dargestellten Förmlichkeiten zu wahren. Bei abgekürzten Urteilen nach § 313b genügt die protokollierte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Streitigkeiten nach WEG (Nr 2c).

Rn 8 Ob eine Wohnungseigentumssache iSd § 43 Abs 2 WEG oder eine allgemeine Zivilsache vorliegt, richtet sich nach der Klagebegründung. Erfasst sind nur Binnenstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern, der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter, nicht dagegen Klagen Dritter oder gegen Dritte. Entscheidend ist, ob das von einem Wohnungseigentümer in Anspruch genom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verstöße.

Rn 18 Wird eine Parteivernehmung durchgeführt, ohne dass die Voraussetzungen des § 448 vorlagen, darf das Beweisergebnis der Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden. Der Verfahrensfehler kann durch Rügeverzicht (§ 295 I) geheilt werden. Grds genügt die Rüge in der Berufungsbegründung, weil erst die Urteilsgründe darüber Aufschluss geben, wie das Gericht das Parteivorbringe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerde.

Rn 25 Bei Eintragung und Ablehnung des Antrags ist die Beschwerde nach § 71 GBO (München NJW 19, 2134) bzw § 76 Schiffsregisterordnung gegeben. Die Beschwerde nach § 71 GBO ist der statthafte Rechtsbehelf gegen die iR einer Zwangsvollstreckung entfalteten Eintragungstätigkeit des Grundbuchamts, wenn der (Mit-)Eigentümer das Fehlen von Vollstreckungsvoraussetzungen beanstande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Unterschiede zum Verfügungsverfahren.

Rn 4 Eine § 937 II entsprechende Regelung, wonach die Anordnung einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung nur in dringenden Fällen zulässig ist, besteht im Arrestrecht nicht. § 921 I aF sah – ohne weitere Voraussetzungen aufzuführen – ausdrücklich vor, dass die Entscheidung über den Arrestantrag ohne mündliche Verhandlung ergehen kann. Trotz des unterschiedlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beschwerde.

Rn 20 Die Beschwerde hat hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn in einer negativen Hauptsacheentscheidung die weitere Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden würde (Karlsr IPRax 88, 176). Für den Beschwerdegegner kann PKH nicht bewilligt werden, wenn sich dieser weder der Beschwerde widersetzt, noch das Verfahren auf andere Art und Weise fördert (Hamm Fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XI. Unterbrechung des Verfahrens durch Insolvenz einer Partei nach § 240.

Rn 14 Das Verfahren nach § 1060 wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei nach § 240 unterbrochen, wenn es die Insolvenzmasse betrifft. Die Aufnahme des Verfahrens kann nur nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften erfolgen (BGH SchiedsVZ 17, 266 Rz 14). Im ordnungsgemäß aufgenommenen Verfahren sind Anträge auf Feststell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Leibgedings-, Leibzuchts-, Altenteils- oder Auszugsvertrag (Nr 2g).

Rn 10 Geregelt ist die Zuständigkeit für Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Überlassung eines Grundstücks stehen, das mit einem Leibgedings-, Leibzuchts-, Altenteils- oder Auszugsvertrag belastet ist. Betroffen sind die in Art 96 EGBGB aufrechterhaltenen landesrechtlichen Rechtsinstitute, bei denen der Veräußerer eines Grundstücks sich oder einem Dritten wiederkehrende L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Familienstreitsachen des Abs 1.

Rn 2 Die in Abs 1 aufgezählten Unterhaltsverfahren sind Familienstreitsachen iSv § 112 Nr 1, für die gem § 113 I 2 grds die allgemeinen Vorschriften der ZPO und die Vorschriften der ZPO über das Verfahren vor den LG (§§ 1–494a ZPO) maßgebend sind, soweit das FamFG keine abweichenden Bestimmungen enthält. I. Übersicht. 1. Die Beteiligten in Unterhaltssachen. Rn 3 Unterhaltssache...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebsvermögen (Nr. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG ist der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen gesondert festzustellen, wenn er für die Erbschaft- und Schenkungsteuer von Bedeutung ist. Die Entscheidung darüber trifft das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt (§ 152 Abs. 1 Satz 2 BewG). Zur § 152 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wohnungsinhaber, Vermieter und Untermieter.

Rn 8 Der Wohnungsinhaber, gleichviel ob er Eigentümer oder Mieter ist, hat grds Alleingewahrsam an allen Sachen, die sich in der Wohnung befinden, auch wenn sie mitgemietet sind (zB bei möbliert gemietetem Zimmer). Der Vermieter, dem ein Betretungsrecht eingeräumt ist, etwa zur Pflege der in seinem Eigentum stehenden Sachen oder zur Erbringung von Dienstleistungen (zB bei Ho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung gilt für Zivilsachen mit folgendem Gegenstand: (2) Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zivilsachen umfassen insbesondere:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Rechtsbehelfe.

Rn 53 Gegen eine ganz oder tw die bevorrechtigte Pfändung ablehnende Entscheidung steht dem Gläubiger die sofortige Beschwerde zu, bei einer richterlichen Entscheidung gem §§ 793, 567 ff, sonst nach § 11 I RPflG iVm §§ 793, 567 ff. Dieses Rechtsmittel ist auch einzulegen, wenn das Gericht einen höheren Unterhaltsbedarf des Schuldners zugrunde gelegt hat, als vom Gläubiger an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weiteres Verfahren.

Rn 8 Der Rechtsstreit bleibt nach der Abstandnahme unter Fortdauer der Rechtshängigkeit im ordentlichen Verfahren anhängig. Ein noch in erster Instanz anhängiges Nachverfahren wird bei zweitinstanzlicher Abstandnahme gegenstandslos (BGH NJW 20, 2407 [BGH 02.04.2020 - IX ZR 135/19] Rz 17). Die bisherigen prozessualen Geschehnisse (Geständnis, Heilung, Beweisaufnahme, Zurückwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Vorschrift ist nur in Scheidungsverfahren anwendbar und gem § 270 I auf die Lebenspartnerschaftssachen iSv § 269 I Nr 1 entsprechend anzuwenden. Ausreichend ist, dass ein Scheidungsverfahren anhängig ist; die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ist nicht vorausgesetzt (ausdr MüKoFamFG/Heiter § 138 Rz 4; ThoPu/Hüßtege § 138 Rz 2). Rn 3 Die Beiordnung muss zum Schut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Grundlagen des Beweisrechts.

Rn 2 Die Grundlagen des Beweisrechts im schiedsrichterlichen Verfahren sind in § 1042 IV 2 festgelegt. Danach ist das Schiedsgericht im Wesentlichen frei, ob und wie es eine Beweisaufnahme anordnet und durchführt und welche konkreten Beweisbeschlüsse es formuliert. Das Schiedsgericht ist ferner nicht an Regeln über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gebunden und es ist n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelf.

Rn 9 Erfolgt die Vollstreckung ohne vollstreckbare Ausfertigung, ist das ein so schwerwiegender Mangel, dass die Vollstreckungsmaßnahme in entsprechender Anwendung des § 44 VwVfG unwirksam ist (s vor §§ 704 ff Rn 14). Geltend gemacht werden kann das mit der Erinnerung nach § 766 . Sie ist auch der statthafte Rechtsbehelf, wenn der GV die vollstreckbare Ausfertigung dem Schuld...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unkenntnis vom Fristbeginn.

Rn 8 Der Antragsteller muss die organisatorischen Vorkehrungen treffen, um zB Kenntnis von einer wirksamen Zustellung durch Niederlegung zu erlangen. Dazu gehört ein Briefkasten, der gewährleistet, dass die Benachrichtigung über die Zustellung nicht verloren geht (BVerfG NJW 76, 1537 [BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75]). Erlangt der Antragsteller erst kurz vor Ablauf der Fris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitlich.

Rn 3 Einigkeit besteht, dass die Wartefrist mit dem Eingang des ordnungsgemäßen Gesuchs beginnt, auch wenn der Richter keine Kenntnis hat (Frankf NJW 88, 1238 zu § 29 I StPO). Zu weitgehend ist es, bei nicht begründeten Gesuchen die Sperrwirkung zu verneinen, es sei denn, bei rechtsmissbräuchlichen Gesuchen (§ 45 Rn 1), da diese einer Entscheidung nicht bedürfen. Sie endet m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 11 Neben einem Gläubigerauftrag (§ 753) müssen die allg Zulässigkeitsvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Der Vollstreckungstitel hat die herauszugebende Sache eindeutig zu bezeichnen und die Herausgabeverpflichtung anzuordnen. Ein Titel, der die Übergabe und Übereignung eines Fahrzeugs aus einer Gattung anordnet, wäre nicht hinreichend bestimmt (LG Flensbur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 9 Ist die angefochtene Entscheidung fehlerhaft und erweist sie sich auch nicht aus anderen Gründen als richtig, muss sie aufgehoben werden, um den Weg zu einer erneuten Entscheidung freizumachen (Abs 4, Abs 5). Das weitere Verfahren richtet sich danach, ob die Sache entscheidungsreif ist oder nicht. Sind weitere Feststellungen erforderlich, wird die Sache zur erneuten Ent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckbarkeit und Durchführung der Vollstreckung.

Rn 2 II 1 verlangt als allg Voraussetzung der Vollstreckung v Endentscheidungen in Ehe- (§ 121) u Familienstreitsachen (§ 112) – entspr § 86 II für fG-Familiensachen – deren Wirksamkeit (§§ 116 II, III, 148). Zur Anordnung der sofortigen Wirksamkeit s § 116 Rn 5 f. Die Vollstreckung als solche richtet sich gem I nach §§ 705 ff ZPO; zu den aufgrund der Regelung in II 1 dennoc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 720a erlaubt die Sicherungsvollstreckung aus Urteilen, die den Schuldner zur Zahlung von Geld gleich welcher Währung verurteilen und nach §§ 709, 712 II 2 gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt worden sind (BGH FGPrax 13, 189; Rpfleger 05, 547; Fölsch NJW 09, 1128). Titel auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück wegen einer Geldford...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schriftform.

Rn 4 Abs 1 nimmt in seiner 1. Alt auf den Normalfall der Schriftform Bezug, also auf die Regelung des § 126 BGB. Diese erfordert die eigenhändige Namensunterschrift unter einen schriftlich fixierten Text. Im Falle zweiseitiger Vereinbarungen wie bei einem Schiedsvertrag müssen damit beide Parteien auf derselben Urkunde unterschreiben. Allerdings lässt bereits § 126 BGB eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Berufung.

Rn 61 Vortrag, der von der Partei erstinstanzlich nicht gebracht wurde, darf nicht nach § 531 I unberücksichtigt gelassen werden, weil der Vortrag gerade nicht im vorangegangenen Rechtszug angewendet wurde. Allerdings greift § 531 II Nr 3 (s dort; hier Rn 1, 62). Nach der Zulassung eines neuen Verteidigungsmittels nach § 531 II muss das Gericht dem Gegner ermöglichen, hierzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 4 Nachdem sich die Regelung in § 495a von ihrer Systematik her auf das ›Verfahren vor den Amtsgerichten‹ bezieht, gilt sie grds für alle, auch nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten im Zuständigkeitsbereich des AG (Ausnahmen: vgl § 495 Rn 1, insb seit 1.9.09 § 113 I 2 FamFG für Ehesachen und Familienstreitsachen, zuvor bereits §§ 608, 621b, 624 III, 661 I Nr 3, II ZPO a...mehr