Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verwertung.

Rn 20 Die Verwertung der Sicherungshypothek erfolgt durch Zwangsversteigerung. Der Gläubiger kann gem § 867 III aus der Sicherungshypothek die Zwangsversteigerung betreiben, es bedarf keines dinglichen Titels gegen den Eigentümer. Zur Antragstellung genügt die Vorlage des Vollstreckungstitels, auf welchem die Eintragung der Sicherungshypothek vermerkt ist. Eine erneute Zuste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Revision.

Rn 20 Die Revisionsinstanz überprüft, ob der Tatrichter sein Ermessen unsachgemäß ausgeübt oder dessen Grenzen überschritten hat, oder ob er das Ermessen in den Fällen, in denen eine Vernehmung nach § 448 in Betracht kam, nicht hat walten lassen (BAG NJW 14, 1326 [BAG 14.11.2013 - 8 AZR 813/12]), insb wenn sich eine Parteivernehmung aufdrängt. Zu den vom Revisionsgericht zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 15 Der Klageantrag geht dahin, die Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Gegenstand für unzulässig zu erklären. Die Klage ist dann begründet, wenn dem Kl ein die Veräußerung hinderndes Recht (krit zu dieser Formulierung MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 16) an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung zusteht und diesem Recht keine Einwendungen entgegenstehen. Ein solches Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Pflichtverletzungen.

Rn 4 Führt der Mediator das Mediationsverfahren nicht ordnungsgemäß durch, so liegt eine Pflichtverletzung seines Mediatorvertrags vor. Dabei kann nach allgemeinen schuldrechtlichen Kategorien die Pflichtverletzung in einer Nichtleistung oder einer Schlechtleistung bestehen. Rechtsfolge solcher Pflichtverletzungen kann ein Anspruch auf Schadensersatz gem § 280 BGB, ein Anspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorbemerkung.

Rn 89 Die dritte Stufe des Pfändungsschutzes bildet die vollstreckungsgerichtliche Entscheidung (Kohte VuR 10, 257 [258]; Perleberg-Kölbel FuR 10, 311 [312]). Es besteht eine funktionelle Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts unabhängig von der Herkunft des Guthabens, also auch bei einem Guthaben aus Sozialleistungen (LSG Bayern ZInsO 15, 1171, 1172). Diese Zuständigkeit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung sieht in Abs 1 vor, dass die Arrestentscheidung nicht zwingend aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergehen muss. Soweit die Arrestentscheidung ohne mündliche Verhandlung getroffen wird, ist zugleich die Möglichkeit eröffnet, den Schuldner hieran nicht zu beteiligen. Die damit verbundene Beschleunigung der richterlichen Entscheidungsfindung dient der Gew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Europäisches Mahnverfahren (§ 688 IV).

Rn 28 § 688 ist um Abs 4 ergänzt, um ›die Aufmerksamkeit auf das alternativ zur Verfügung stehende Europäische Mahnverfahren zu lenken und das Auffinden der ergänzenden Verfahrensvorschriften zu erleichtern‹. S §§ 1087 ff und Anhang nach § 1096: EuMVVO. Rn 29 Im Europäischen Mahnverfahren gilt § 12 III 1 GKG entsprechend (§ 12 IV GKG). Das bedeutet Vorauszahlungspflicht für d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. (Partei-)Öffentlichkeit.

Rn 2 Wie jede andere Beweisaufnahme hat der Augenschein öffentlich zu erfolgen, § 169 GVG. Den Parteien ist die Anwesenheit gestattet gem § 357. Einschränkungen mögen bei der Untersuchung einer Person unter der Bedingung hinnehmbar sein, dass durch entsprechende verfahrensmäßige Ausgestaltung seitens des Gerichts (rechtzeitige Hinweise gem § 139 I; ggf Schriftsatzfristen gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Löschung der Eintragungen im Klageregister (Abs 4).

Rn 3 Die Löschung nach Zurückweisung des Musterfestellungsantrags gem Abs 4 (Nichterreichung des Quorums binnen sechs Monaten) wird nicht sofort vorgenommen, sondern gem § 4 II 2 KlagRegV bleibt der Eintrag zunächst bis zu sechs weitere Monate sichtbar. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Einträge auch später noch für die Erreichung des Quorums herangezogen werden k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkungen der Zahlungsvereinbarung und Vollstreckungsaufschub (Abs 2 S 2).

Rn 5 Da die Zahlungsvereinbarung keine materiell-rechtliche Wirkung (o Rn 1) auf Fälligkeit und Verzug hat und den weiteren Zinslauf nicht unterbricht, laufen die Zinsen auch nach einer solchen Vereinbarung grds weiter (S/W/K/T/Vuia § 802b Rz 5; BTDrs 16/13432, 42 f; Mroß DGVZ 12, 169). Hauptwirkung des Zahlungsplans ist der Aufschub der Vollstreckung. Solange der Aufschub g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kein Rechtsmittel in Bezug auf die Hauptsache.

Rn 2 Die Nichtzulassungsbeschwerde hat zwar Suspensiv- und begrenzten Devolutiveffekt, ein Rechtsmittel in Bezug auf die Hauptsache ist sie jedoch nicht. Ihre Einlegung hemmt gem § 544 VII 1 den Eintritt der Rechtskraft des Berufungsurteils, ihr fehlt jedoch hinsichtlich der Hauptsache der Devolutiveffekt. Die Hauptsache fällt in der Revisionsinstanz erst an, wenn das Revisi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung des Abs 1 dient der wirksamen Rechtsdurchsetzung seitens des Gläubigers und erleichtert deshalb die Vollziehungsvoraussetzungen. Die Vollziehungsfrist nach Abs 2 dient dem Schuldnerschutz (BVerfG NJW 88, 3141). Sie soll verhindern, dass aufgrund eines summarischen Eilverfahrens erlassene Entscheidungen über längere Zeit und trotz möglicherweise veränderte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristversäumung.

Rn 8 Nach Ablauf der Frist vorgebrachte verzichtbare Rügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Nichteinhaltung der Frist genügend entschuldigt wird (dazu § 530 Rn 11). Dies ist nicht der Fall, wenn die Partei an der Verspätung irgendeine Form des Verschuldens trifft, wobei bereits einfache Fahrlässigkeit schadet (BGH NJW 85, 743, 744 [BGH 29.03.1984 - I ZR 230/81...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prozessverträge.

Rn 55 Prozessverträge sind Verträge, die ihre unmittelbare Hauptwirkung auf prozessualem Gebiet entfalten (R/S/G § 66 Rz 1; grdl Wagner Prozessverträge 1998). Die ZPO kennt nur in seltenen Fällen Prozessverträge, so den Vertrag über die Vereinbarung einer Zuständigkeit (§ 38), den Schiedsvertrag (§ 1029), die vertragliche Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Öffentliche Bekanntmachung (Abs 2 Nr 3).

Rn 18 Gemäß § 688 II Nr 3 ist das Mahnverfahren auch dann nicht statthaft, wenn der MB durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden müsste. Das betrifft zunächst den Fall, dass schon zur Zeit des Mahnantrags die Notwendigkeit einer öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr 1, 2 oder 3 bekannt ist. Es ist Sache des ASt, sich zu vergewissern, bevor er den Mahnantrag stellt, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschäftigte des Beteiligten (Abs 2 S 2 Nr 1).

Rn 7 Nach Abs 2 S 2 Nr 1 sind auch Beschäftigte des Beteiligten vertretungsbefugt. Unerheblich ist dabei, ob der Beteiligte eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person des privaten oder Öffentlichen Rechts ist (Prütting/Helms/Ahn-Roth § 10 Rz 9). Als ›juristische Person des öffentlichen Rechts‹ ist jede Behörde zu verstehen, etwa das Jugend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahren und Form.

Rn 27 In der Regel wird im schriftlichen Verfahren entschieden. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung steht im Ermessen des Gerichts. Die Entscheidung ergeht durch Beschl, der wegen § 329 III zuzustellen ist. Den Parteien ist nach allgemeinen Grundsätzen rechtliches Gehör zu gewähren (Art 103 GG). Der Hauptsachetenor lautet: ›Die Kosten des Rechtsstreits trägt/tragen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Handhabung.

Rn 5 Mängel sind vorrangig insb über § 411 III auszuräumen (vgl BGH GRUR-RR 09, 120; LSG SchlH MedR 08, 576 [LSG Schleswig-Holstein 22.04.2008 - L 1 B 89/08 SK]). Das Gericht muss nicht nach § 409 vorgehen, sondern kann den SV mit der Folge des Verlusts des Vergütungsanspruchs entlassen (Brandbg VersR 06, 1238: Verweigerung der mündlichen Erläuterung). Eine unzulängliche Anl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anhörung von Pflege- oder Bezugspersonen (Abs 2).

Rn 10 Die in Abs 2 geregelte Anhörung der Pflege- und Bezugspersonen entspricht inhaltlich § 50c S 1 FGG aF. Allerdings liegt die Entscheidung über die Anhörung nunmehr nicht mehr im Ermessen des Gerichts; dieses ist zur Anhörung der in Abs 1 S 1 und 2 genannten Personen verpflichtet (›sind anzuhören‹), ohne dass hierfür deren förmliche Beteiligung erforderlich ist. Die Anhö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berufungsbeschränkung.

Rn 25 Der Berufungskläger kann sein Rechtsmittel durch die Berufungsanträge auf einen von mehreren Ansprüchen, auf einen mit Klage oder Widerklage erhobenen Anspruch und auf einen quantitativ abtrennbaren, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht von dem Schicksal des übrigen Teils unabhängigen Teil des in der 1. Instanz erhobenen Anspruchs beschränken. Dasselbe gilt für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausland.

Rn 3 Bei einer Beweiserhebung im Ausland ist – vorbehaltlich vorrangiger europa- oder völkerrechtlicher Regelungen – eine Übertragung auf eine ausländische Behörde (§ 363 III 1) oder einen deutschen Konsularbeamten (§ 363 III 2) sowie einen Beauftragten des Gerichts gem Art 17 HBÜ möglich (jedenfalls § 405 entspr). Zur mündlichen Anhörung s § 411 Rn 8. Nach der EuBVO kann ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Haftungsvoraussetzung bei Aufhebung wegen Fristversäumnis (Alt 2).

Rn 7 Die Schadensersatzhaftung aus § 945 Alt 2 hat zur Voraussetzung, dass die einstweilige Verfügung durch Endurteil aufgehoben worden ist (§ 926 II, § 942 II). Die in § 945 Alt 2 dem Grunde nach ausgesprochene Schadensersatzverpflichtung des Verfügungsklägers knüpft an die Tatbestandswirkung des die einstweilige Verfügung aufhebenden Endurteils an (BGH NJW-RR 92, 998, 1001...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beschränkung der Rechtskraft auf die Parteien.

Rn 5 Der 1. Hs des § 325 bringt den allg Grundsatz zum Ausdruck, dass das rechtskräftige Urt nur zwischen den Parteien des Rechtsstreits wirkt, wobei es auf die formale Parteistellung ankommt (BGHZ 124, 86, 95 = NJW 94, 453, 454; vgl § 50 Rn 2). Hat ein gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter den Prozess geführt, wird nicht dieser, sondern nur die Partei gebunden. B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 2 Eine prozessrechtlich notwendige Streitgenossenschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass die gegen einen Streitgenossen ergehende Entscheidung im Verhältnis zu dem anderen Streitgenossen Rechtskraft oder Gestaltungswirkung ausübt (St/J/Bork Rz 5; MüKoZPO/Schilken Rz 5). Im Fall der Rechtskrafterstreckung ist eine einheitliche Entscheidung geboten, weil sogar dann, wenn di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beschluss.

Rn 5 Die Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ergeht durch Beschl. Eine stillschweigende PKH-Bewilligung ist nicht möglich (Zö/Schultzky Rz 2). Ausnahmsweise kann in der Nichtbescheidung eines Antrags eine Entscheidung gesehen werden, die isoliert anfechtbar ist. Wenn das Gericht das Bewilligungsverfahren aussetzt oder seine Entscheidung so verzögert, das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Kommt ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer Verpflichtung nach § 235 Abs. 1 nicht oder nicht vollständig nach, kann das Gericht, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist, über die Höhe der Einkünfte Auskunft und bestimmte Belege anfordern beimehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 8 Das Gericht stellt den Ergänzungsantrag vAw zu (Abs 3 S 2). Es entscheidet nach mündlicher Verhandlung (Abs 3 S 1), wenn der Antrag eine Ergänzung des Urteils um einen Hauptanspruch zum Gegenstand hat, andernfalls nur fakultativ und zwingend nur dann nach mündlicher Verhandlung, wenn die Bedeutung der Sache dies erfordert (Abs 3 S 3 nF). Eine etwaige Verhandlung betriff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es kommt nicht darauf an, aus welchen Gründen die Partei den Verkündungstermin versäumt hat. Hat das Gericht das Urt in einem Termin verkündet, der den Parteien nicht bekanntgegeben worden war, so berührt dies die Wirksamkeit der Verkündung und des Urteils nicht (§ 310 Rn 8). Der Bekanntmachungsfehler führt als Verfahrensfehler nur dann zur Aufhebung des Urteils, wenn d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorlage von Belegen.

Rn 11 Das Gericht kann verlangen, dass zusammen mit der Auskunft Belege vorgelegt werden; diese müssen genau bezeichnet werden. Vorzulegen sind zB monatliche Lohn-, Verdienst- bzw Gehaltsbescheinigungen, Steuererklärungen nebst der Steuerbescheide, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Bescheide über erhaltene Sozialleistungen usw. Geschuldet ist nur die Vorlage vorhanden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unsubstantiierte Sachverhaltsdarstellung.

Rn 13 Lässt die zur Aufrechnung gestellte Forderung eine hinreichende Individualisierung vermissen, so ist mit der Sachentscheidung über die Klageforderung keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die zur Aufrechnung gestellte Forderung verbunden (§ 322 Rn 71; Zö/Vollkommer § 322 Rz 18). Hier ist es dem Beklagten möglich, das Substantiierungsdefizit in einem Folge-(Akt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Methoden.

Rn 26 Soweit das Präsidium nicht durch den Vorrang des Gesetzes an eine bestimmte Geschäftsverteilung gebunden ist, steht die Methode der Verteilung der Geschäfte in seinem Ermessen. Denkbar ist die Verteilung nach Anfangsbuchstaben des Namens (idR des Beklagten), durch örtliche Bestimmungen nach dem Wohnsitz oder Unterbringungssitz, durch Zuweisung von Sachgebieten oder nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälligkeit.

Rn 2 Kalendermäßige Fälligkeit nach Ablauf der Zahlungsfrist oder nach Stundung. Nicht Anspruch auf Durchführung von Schönheitsreparaturen, weil Fälligkeit sich nach dem Grad der Abnutzung der Wohnung richtet (LG Hannover NZM 02, 120 [LG Hannover 28.02.2001 - 12 S 1107/00]). Kalendermäßig bestimmt, wenn die Leistung im Laufe eines bestimmten Jahres oder in gleich bleibenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Zwangsvollstreckung wird, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist, durch Gerichtsvollzieher durchgeführt, die sie im Auftrag des Gläubigers zu bewirken haben. (2) 1Der Gläubiger kann wegen Erteilung des Auftrags zur Zwangsvollstreckung die Mitwirkung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. 2Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher gilt als von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Abgesehen von Entscheidungen in Ehesachen sowie von Entscheidungen nach § 1 Absatz 2 des Adoptionswirkungsgesetzes werden ausländische Entscheidungen anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. (2) 1Beteiligte, die ein rechtliches Interesse haben, können eine Entscheidung über die Anerkennung oder Nichtanerkennung einer ausländischen Entscheidung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen.

Rn 5 Es gelten die normalen Wirkungen eines Kfb. Der intendierte Beschleunigungseffekt setzt sich iRd Vollstreckung fort. Es bedarf keiner besonderen Vollstreckungsklausel, § 795a, und es ist keine Wartefrist zu beachten, § 798. Mit der förmlichen Zustellung der vollstreckbaren Titelausfertigung samt Kfb, nicht schon mit der formlosen Mitteilung, beginnt die Frist zur Einleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Normzweck.

Rn 3 Die gütliche Streitbeilegung ist im schiedsrichterlichen Verfahren ebenso ein zentrales Anliegen des Gerichts wie im staatlichen Verfahren. Gütliche Streitbeilegung hat vielerlei Vorteile. Sie wird deshalb im staatlichen Verfahren dem Richter ganz besonders ans Herz gelegt (§ 278 I). Obgleich das 10. Buch der ZPO eine solche Norm nicht enthält, gilt der Rechtsgedanke de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fehlende und verspätete Begründung.

Rn 13 Enthält das Berufungsgericht keine Begründung, ist ein evidenter Fall des § 547 Nr 6 gegeben. Eine Entscheidung ohne Gründe iSv § 547 Nr 6 liegt jedoch nicht nur dann vor, wenn das Berufungsurteil überhaupt keine Begründung enthält. Es entspricht vielmehr einem mittlerweile für alle Prozessarten anerkannten Grundsatz, dass ein bei Verkündung noch nicht vollständig abge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Rechtspfleger.

Rn 19 Die Vorschriften über den gesetzlichen Richter (Art 101 I 2 GG, 16 S 2 GVG) sind auf Rechtspfleger ungeachtet der Weisungsfreiheit nach § 9 RPflG (dazu § 1 Rn 30) weder unmittelbar noch entspr anwendbar (dazu BVerfGE 101, 397, 405 [BVerfG 18.01.2000 - 1 BvR 321/96]). Auch aus den Bestimmungen des RPflG folgt nicht, dass die Verteilung der von den Rechtspflegern zu erle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Pflicht zur Wiedereinsetzung von Amts wegen.

Rn 12 Unter den Voraussetzungen von Abs 2 S 2 muss (kein Ermessensspielraum) Wiedereinsetzung vAw bewilligt werden. Dies kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung innerhalb der Frist des § 234 I offenkundig oder aktenkundig sind (BGH MDR 23, 439 [BGH 25.01.2023 - XII ZB 29/20] Rz 10 ff; NJW-RR 04, 408, 409 [BGH 16.10.2003 - IX ZB 36/03]) oder n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 29 und § 30 regeln das Beweisverfahren. Nach seinem pflichtgemäßen Ermessen kann der Richter den Strengbeweis (§ 30 I) oder den Freibeweis (§ 29) wählen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob der Richter das Beweisverfahren nach den strikten Regeln der ZPO gestaltet und sich dabei auf die im Gesetz genannten fünf Beweismittel beschränkt (Strengbeweis) oder ob er von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prioritätsprinzip bei Rechtshängigkeit gleichrangiger Ehesachen (S 2).

Rn 4 Ein Anwendungsfall des S 1 liegt nicht vor, wenn a) entweder mehr als eine Scheidungssache anhängig ist oder b) ausschließlich Ehesachen iSv § 121 Nr 2 und 3 FamFG anhängig sind. Dann hat die Abgabe nach § 123 S 2 nach dem Prioritätsprinzip an das Familiengericht zu erfolgen, bei dem die zuerst rechtshängig gewordene Ehesache noch anhängig ist. Im Unterschied zu S 1 ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umfang der Einschränkung.

Rn 4 § 177 I durchbricht teilw den Amtsermittlungsgrundsatz für Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft (§ 169 Nr 4). Hintergrund der Beschränkung ist das regelmäßig fehlende öffentliche Interesse an der Beseitigung einer rechtlichen Eltern-Kind-Beziehung, auch wenn es sich um eine Scheinvaterschaft handelt (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 3, 6). Rn 5 Gegen den Widerspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ablehnung von Richtern, Sachverständigen.

Rn 31 §§ 42, 1036. Für GeS und ReS zählt der volle Wert der Hauptsache (BGH NJW-RR 07, 776: für Beschwer; Ddorf NJW-RR 94, 1086; Brandbg NJW-RR 00, 1091; Frankf JurBüro 06, 370 und JurBüro 17, 364; Bremen MDR 11, 1134: jedenfalls bei Einzelrichter; Frankf JurBüro 17, 364; aA Frankf MDR 07, 1399: generell Bruchteil der Hauptsache, 25 %), weil das Interesse an unparteiischer B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Vermeidung der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 82 [Autor/Stand] Durch Aufgabe des Wohnsitzes oder den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit lässt sich diese unbeschränkte Steuerpflicht vermeiden, wobei sowohl auf Erwerberseite als auch auf Seiten des Erblassers oder Schenkers dies vorliegen muss. Außerdem müssen im Allgemeinen zudem ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland sowie Inlandsvermögen nach § 121 BewG v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Pfändungspfandrecht.

Rn 70 Mit der öffentlich-rechtlichen Verstrickung entsteht das Pfändungspfandrecht. Außerdem muss eine Vollstreckungsforderung bestehen, denn bei der Pfändung einer künftigen Forderung wird ein Pfandrecht erst mit deren Entstehung begründet (BGH NJW 04, 1444 [BGH 22.01.2004 - IX ZR 39/03]; NJW-RR 08, 1441 [BGH 26.06.2008 - IX ZR 87/07] Rz 10). Demzufolge wird ganz überwiegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit in Fällen mit Auslandsberührung.

Rn 5 In Fällen mit Auslandsberührung ist § 38 I anwendbar, sofern die Vorschrift nicht durch speziellere Normen des internationalen Zivilprozessrechts, einschließlich solcher in etwaigen bi- oder multilateralen Staatsverträgen, verdrängt wird. Im Anwendungsbereich der EuGVVO verdrängt Art 23 EuGVVO aF (= Art 25 EuGVVO in der seit dem 10.1.15 geltenden Fassung; s.a. Rn 9) § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorrang des Verteilungsverfahrens.

Rn 5 Liegen die Voraussetzungen des Verteilungsverfahrens vor, dann besteht kein Wahlrecht der Gläubiger, eine andere Verfahrensart oder Klage zu benutzen, um den Streit zu klären. Das Verfahren tritt vAw ein. Während des Verteilungsverfahrens ist eine auf § 812 BGB gestützte Klage auf Zustimmung zur Auszahlung des hinterlegten Betrages durch die Hinterlegungsstelle oder auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Den Eigentumserwerb hindernde Umstände.

Rn 12 Die Ablieferung verschafft dem Meistbietenden kein Eigentum, wenn im Zeitpunkt der Übergabe keine wirksame Verstrickung (mehr) besteht (MüKoZPO/Gruber Rz 13 mwN; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 4; vgl BGHZ 100, 95, 98), die Öffentlichkeit der Versteigerung nicht gewahrt war (s § 814 Rn 7 f, § 816 Rn 11) oder das Barzahlungsgebot missachtet wurde. Der gute Glaube des Meist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Gesetzliche Schuldverhältnisse.

Rn 7 Gesetzliche Schuldverhältnisse werden vom Normzweck nicht erfasst (s Rn 1) und sind daher grds vom Anwendungsbereich des § 29 ausgenommen; zB Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung, deliktische Schuldverhältnisse (zum Prüfungsumfang iRd § 29s Rn 15), die GoA, auch die Ansprüche nach § 368 BGB und § 371 BGB. Eine Ausnahme muss aber dort gelten, wo das gesetzliche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt eine Auskunftsverpflichtung der Beteiligten gegenüber dem Gericht, die in § 236 durch eine Auskunftspflicht Dritter ergänzt wird. In Unterhaltsverfahren besteht keine Amtsermittlung, sondern es gilt der Beibringungsgrundsatz; der Gesetzgeber wollte hieran auch nicht rütteln (§ 113 I 1 schließt die Anwendung des § 26 ausdr aus), gleichwohl steht die...mehr