Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Reduzierung des Verwaltungsaufwands des Gerichts (vgl BeckOKZPO/Jaspersen Rz 1), indem die Verkündung die Ladung ersetzt. Dies ist gerechtfertigt, weil die Parteien entweder bei der Verkündung anwesend sind und dabei von der Terminsbestimmung Kenntnis genommen haben (zB bei einer Entscheidungsverkündung iRe Verhandlungstermins oder unmittelbar n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 9 Der Ag kann seinen Widerspruch bis zum Beginn seiner mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zurücknehmen, sofern nicht Versäumnisurteil gegen ihn ergangen ist (§ 697 IV 1). § 182a SGG (Beitragsansprüche für die private Pflegeversicherung) legt die Grenze auf den Zeitpunkt, zu welchem die Abgabe an das Sozialgericht verfügt ist. Zum arbeitsgerichtlichen Verfahren vgl § 46...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschriften über den Beweisantritt beim Urkundenbeweis differenzieren danach, ob der Beweisführer oder der Beweisgegner die beweiserhebliche Urkunde ›in Händen hält‹, ob die Urkunde sich im Besitz eines Dritten oder ›in den Händen‹ eine Behörde oder eines Beamten befindet. § 421 regelt die Art des Beweisantritts in den Fällen, in denen die tatsächliche Verfügungsge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beteiligte, § 315.

Rn 14 Die Verfahrensbeteiligung in Unterbringungssachen ist in § 315 geregelt. Gem § 315 I Nr 1 ist das von der Unterbringungsmaßnahme betroffene Kind zu beteiligen, sofern es das 14. Lebensjahr vollendet hat, § 167 III. Entspr § 315 I Nr 2 iVm § 1823 BGB ist der aufenthaltsbestimmungsberechtigte gesetzliche Vertreter des Kindes (Eltern, Vormund oder Pfleger mit entsprechend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle des Abs 3.

Rn 13 In den Fällen des § 527 III hat der Einzelrichter kein Ermessen, ob er entscheiden oder an das Kollegium zurückgeben will. Der Gesetzeswortlaut (›entscheidet‹) macht deutlich, dass die Entscheidung durch ihn ergehen muss (Musielak/Voit/Ball Rz 8; St/J/Grunsky § 524 aF Rz 16). Möglich ist allerdings, dass der Einzelrichter dem Kollegium vor seiner Entscheidung Gelegenhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einlegung der Beschwerde, Form, Frist.

Rn 12 Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle nur bei dem Gericht eingelegt werden, dessen Beschwerde angefochten wird, § 64 I. Gem § 114 IV Nr 6 besteht kein Anwaltszwang (Brandbg FamRZ 14, 681; 12, 1894). Die Beschwerdefrist beträgt gem § 63 I einen Monat und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe (Zustellung gem § 113 I 2 iVm § 329 II 2 ZP...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 313 stellt die zentrale Vorschrift über die Gestaltung des Urteils dar. §§ 313a, b enthalten Vereinfachungsvorschriften für bestimmte Fallgestaltungen. § 313 unterstützt die Funktionen und Wirkungen des Urteils, indem es eine genaue Bezeichnung der Parteien (persönliche Grenze der Rechtskraft) und des Gerichts verlangt, ferner die Angabe des Datums des Verhandlungssch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gebühren.

Rn 7 Gericht: KV-FamGKG Hauptabschn 1 Ziff 1120 ff, Hauptabschn 2 Ziff 1211 f, 1222 ff, Hauptabschn 3 Ziff 1314 f, 1322 ff. Bei Zurückverweisung gem § 31 FamGKG kein neuer Gebührenanfall. RA: VV-RVG Teil 3 Abschn 2 u 5. Bei Zurückverweisung gem § 21 I RVG erneuter Gebührenanfall. Verfahrenswert: § 40 FamGKG. Zum EA-Verfahren s § 57 Rn 6.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fallgruppen zwingender Bestellung (Abs 2).

Rn 15a Abs 2 enthält nunmehr die Voraussetzungen, unter denen die Bestellung eines Verfahrensbeistands zwingend erforderlich ist. Hierbei handelt es sich um besonders grundrechtsrelevante Verfahren, bei denen eine tw oder vollständige Entziehung der Personensorge nach den §§ 1666 und 1666a BGB ein Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 BGB oder eine Verbleibensanordnung na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / dd) Minderjährige Kinder.

Rn 54 Bei minderjährigen Kindern folgt der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen ihre Eltern aus (§§ 1610 II, 1615a BGB iVm) § 1360a IV BGB analog (BGH FamRZ 04, 1633). Leisten die Eltern beide Barunterhalt, dann besteht der Anspruch gegen beide Elternteile anteilig (Teilschuldner), nicht gesamtschuldnerisch (Duderstadt FamRZ 95, 1305). Betreut ein Elternteil das Kind, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / l) BMVg.

Rn 15 Es existieren mehrere Vertretungsregelungen. Die allg Vertretungsordnung findet sich in der AnO v 31.10.18, GMBl 1139. Beachte des Weiteren die Nr. 2 ff BMVG. Für die Vertretung der BRD als Drittschuldner s AnO v 30.1.02, VMBl 131, geänd durch AnO v 31.8.07, VMBl 121. Bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aus Baumaßnahmen beachte § 8 V FVG. Für Stationierungs- und Trup...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zwischenurteil.

Rn 5 Über die Zulassung der Nebenintervention wird gem Abs 2 durch Zwischenurteil (Frankf NJW-RR 10, 140, 141 [OLG München 15.07.2009 - 31 AR 341/09]), das den Parteien vAw zuzustellen ist, entschieden. Inhaltlich handelt es sich um ein Feststellungsurteil, das auf Zulassung oder Zurückweisung des Nebenintervenienten lautet. Die Zulassung kann auf einzelne prozessuale Ansprü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Rolle bei Sachverhaltsermittlung iÜ.

Rn 13 SV können zur Erhebung anderer Beweise hinzugezogen werden, insb beim Augenschein (§ 372 I) aber auch beim Zeugenbeweis, uU kann ein eigenes Fragerecht erteilt werden. Zum anderen können sie eigene Ermittlungen übertragen bekommen (s § 404a IV, § 404a Rn 8–13, zur Übertragung einer im Ausland durchzuführenden Beweisaufnahme s § 404a Rn 14). Zum Augenscheinsgehilfen s §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Kostentragung in Scheidungssachen und Folgesachen. Sie geht als Spezialregelung den allgemeinen Bestimmungen vor (BTDrs 16/6308, 233), tritt aber ebenso wenig insgesamt an die Stelle der Kostenbestimmungen der ZPO wie auch § 243, sondern ersetzt wie diese Bestimmung als lex specialis lediglich die Vorschriften über die Verteilung der Kosten (BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass die Parteien unmittelbar nach der Beweisaufnahme zum Beweisergebnis Stellung nehmen können. Die Regelung konkretisiert damit den Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (BGH NJW 16, 2890, 2891 [BGH 28.07.2016 - III ZB 127/15] Rz 17 m Anm Manteuffel). Die Parteien haben auf diese Weise die Möglichkeit, auf die endgültige Bewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zeitpunkt.

Rn 14 Auch die zeitliche Grenze für die Abänderung richtet sich nach materiellem Recht. Prozessvergleiche (BGHZ 85, 64 = NJW 83, 228; NJW 92, 364; NJW 09, 1742, 1743; NJW 11, 3645; NJW 12, 1356, 1358 mwN) und vollstreckbare Urkunden (BGH FamRZ 84, 997; Nürnbg FamRZ 04, 212) über künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen können daher grds auf eine Klage nach § 323a au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Zuständigkeit; Abhilfeverfahren.

Rn 34 Die Beschwerde ist gem § 569 bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Beschwerdegericht ist das OLG, wenn das LG, das FamG oder das AG in einer FG-Sache – unter Ausnahme der Freiheitsentziehungssachen und den von den Betreuungsgerichten entschiedenen Sachen – den angefochtenen Beschl erlassen hat (§ 119 I GVG), g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 25 Brüssel Ia-VO(1) Haben die Parteien unabhängig von ihrem Wohnsitz vereinbart, dass ein Gericht oder die Gerichte eines Mitgliedstaats über eine bereits entstandene Rechtsstreitigkeit oder über eine künftige aus einem bestimmten Rechtsverhältnis entspringende Rechtsstreitigkeit entscheiden sollen, so sind dieses Gericht oder die Gerichte dieses Mitgliedstaats zuständ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erste Stufen.

Rn 217 Die Einzelbewertung der Ansprüche auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Rechnungslegung wird unter diesen Stichworten erläutert. Wegen der möglicherweise nach Einzelwerten anfallenden Terminsgebühren (s.u. Rn 220) empfiehlt sich generell eine differenzierte Festsetzung des Gebührenstreitwertes, welche die Einzelwerte und alsdann den höchsten Wert nach § 44 GK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Mehrere Anwälte.

Rn 73 Vertreten sich mehrere Anwälte in eigener Sache selbst, so kann grds nicht jeder von ihnen die Erstattung derjenigen Kosten verlangen, die entstanden wären, wenn er einen eigenen Anwalt beauftragt hätte. Vielmehr sind grds insgesamt nur die Kosten eines gemeinsamen Anwalts erstattungsfähig (BGH NJW 07, 2257 = AGS 07, 541 = JurBüro 07, 490; Ddorf JurBüro 07, 263 = MDR 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstige Sonderfälle.

Rn 13 Die Gehörsrüge des § 321a beseitigt partiell die Bindung nach § 318 bei nicht anfechtbaren Entscheidungen; denn andernfalls wäre das Gericht nicht in der Lage, die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Fortführung des Verfahrens zu heilen. Eine Gegenvorstellung vermag die Bindung hingegen nicht zu beseitigen (Dresd FamRZ 20, 37). Beim VU gibt es wegen § 343 keine Bind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beweisantritt durch Urkundenvorlage.

Rn 3 § 420 regelt den Grundfall des Antritts eines Urkundenbeweises, den Beweisantritt durch Urkundenvorlage. Die Vorschriften über den Beweisantritt beim Urkundenbeweis differenzieren danach, ob der Beweisführer (§ 429) oder der Beweisgegner (§ 421 ff) die beweiserhebliche Urkunde ›in Händen hält‹, ob die Urkunde sich im Besitz eines Dritten (§ 428 ff) oder ›in den Händen‹ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Keine unmittelbare Geltung der §§ 152 ff.

Rn 6 Nach dem Wortlaut der Verweisung in § 167 Abs 1 S 1 werden die allg für Kindschaftssachen geltenden Vorschriften der §§ 152 ff vollständig und abschließend durch die Vorschriften für das Verfahren in Unterbringungssachen ersetzt. Die §§ 152 ff können daher in einem Verfahren über die Genehmigung einer Unterbringung eines Minderjährigen oder freiheitsentziehender Maßnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tonaufzeichnung und elektronische Datenerfassung.

Rn 2 Die vorläufige Aufzeichnung des Protokolls ist die Regel. In der Praxis kommen überwiegend digitale Diktiergeräte zum Einsatz. Vor allem bei der Sachverständigenbefragung hat es sich bei komplexen Fragestellungen bewährt, die vorläufigen Aufzeichnungen durch Protokollführer in der Verhandlung durch Einsatz von Computertechnik zu fertigen, da dann evtl auftretende Verstä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Güterrechtssachen (§ 111 Nr 9 FamFG).

Rn 16 Zum Verfahrensgegenstand vgl § 261 FamFG. Die Regelung betrifft Streitigkeiten aus dem ehelichen Güterrecht (§§ 1363 ff BGB) sowohl bei bestehender als auch bei beendeter Ehe. Dazu gehören der Zugewinnausgleich (§§ 1372 ff BGB), Streitigkeiten auf Aufhebung der Gütergemeinschaft (§ 1447 BGB), des Gesamtgutes (§§ 1471 ff BGB) und auf Vermögensauseinandersetzung, soweit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Streitbefangen.

Rn 4 Eine Sache ist streitbefangen, wenn die Veräußerung der Sache oder die Abtretung eines Rechts dem Kl die Aktiv-, dem Bekl die Passivlegitimation nimmt (Frankf OLGR 06, 379). IdR geht es um Eigentum und Besitz, aber auch Ansprüche gg Störer (BGHZ 18, 223), auf ein Notwegrecht (BGH MDR 76, 917), Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach den §§ 1147, 1192 BGB (Schlesw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Hilfspersonen.

Rn 11 Ein von einem Rechtsanwalt eingeschalteter Unterbevollmächtigter fällt nur dann unter Abs 2, wenn ihm die Sache zur selbstständigen Bearbeitung in voller anwaltlicher Verantwortung übertragen wurde und er deshalb eine nicht nur untergeordnete Tätigkeit wahrnimmt (BGH VersR 84, 239, 240; 90, 874; NJW-RR 92, 1019, 1020; 04, 993). Die Grenzziehung im Einzelfall ist schwie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. 2Er soll zu diesem Zweck auch eine schriftliche Stellungnahme erstatten. 3Der Verfahrensbeistand hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. 4Endet das Verfahren durch Endentscheidung,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Sachwalter errichtet einen Umsetzungsfonds. In diesen sind der vorläufig festgesetzte Kostenbetrag und gegebenenfalls der kollektive Gesamtbetrag sowie gegebenenfalls dessen Erhöhung einzuzahlen. (2) Der Umsetzungsfonds ist vom Vermögen des Sachwalters getrennt zu führen. Der Sachwalter verwaltet den Umsetzungsfonds und verfügt über ihn. (3) Berechtigte Ansprüche von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Festzusetzender Kapitalbetrag (Abs 3).

Rn 5 Die externe Teilung vollzieht sich durch richterlichen Gestaltungsakt. Neben dem Ausspruch zur Begründung des Anrechts für die ausgleichsberechtigte Person – ggf unter Nennung der maßgeblichen Bedingungen der Zielversorgung (BGH Beschl v 17.7.19 – XII ZB 437/18 – NJW 19, 3228, 3230 f Rz 23 ff) – muss das Gericht nach Abs 3 auch den vom Versorgungsträger der ausgleichspf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gegenstand und Berechtigung der Beanstandung.

Rn 3 Beanstandet werden können alle Anordnungen bzgl der Sachleitung (s.o. Rn 2) und alle Fragen eines Gerichtsmitglieds. Als Beanstandung ist es anzusehen, wenn ein Beteiligter zu erkennen gibt, dass er eine Anordnung oder eine Frage für unzulässig hält. Eines formellen Antrags bedarf es nicht. Dagegen genügt es nicht, wenn die beteiligte Person die Unzweckmäßigkeit oder di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 309 (Erkennende Richter).

Rn 8 Die Regelung gilt nach § 329 I 2 ausdrücklich für auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergangene Beschlüsse. Somit gelten auch die §§ 192 ff GVG, dh die Beschlüsse haben durch die Richter zu ergehen, die an der Verhandlung teilgenommen haben. Der BGH verlangt zudem, dass nur diejenigen Richter mitwirken dürfen, die dazu im Zeitpunkt des Erlasses nach der Geschäftsvert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mögliche Rügen.

Rn 2 Inhaltlich kann der Antrag darauf gestützt werden, dass ein rechtliches Interesse (§ 66) fehlt (BGH NJW 16, 1018 [BGH 18.11.2015 - VII ZB 57/12]; Frankf NJW-RR 23, 638 [BGH 25.10.2022 - VI ZR 382/21]) oder die Form des Beitritts (§ 70) nicht gewahrt wurde. Schließlich kann auch geltend gemacht werden, dass die – ohnehin vAw zu prüfenden – Prozesshandlungsvoraussetzungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt nunmehr ausschließlich für Verfahren auf Scheidung der Ehe; in Verfahren auf Aufhebung oder Feststellung des Nichtbestehens einer Ehe ist ein besonderes Eheerhaltungsinteresse nicht gegeben; im Vordergrund steht entweder die Frage der Mangelhaftigkeit der Eheschließung bzw die Klärung der Rechtslage (MüKoFamFG/Heiter § 136 Rz 3; Prütting/Helms/Helms ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Antrag.

Rn 15 Die Kostenfestsetzung erfolgt nur auf Antrag. Ein solcher ist lediglich bei Einreichung der Kostenberechnung vor Urteilsverkündung entbehrlich, § 105 III. Fehlt es an einem Antrag, ist der dennoch erlassene Kfb aufzuheben (Musielak/Voit/Flockenhaus § 103 Rz 7). Wird in einer höheren Instanz die erstinstanzliche Kostenentscheidung geändert, bleibt der zunächst gestellte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bedeutung.

Rn 3 Der Schiedsort hat eine rein virtuelle Bedeutung im Hinblick auf die Festlegung der Zuständigkeit und des anzuwendenden Rechts. Wie Abs 2 zeigt, kann die faktische Handhabung des jeweiligen Handlungsortes davon in jeder Hinsicht abweichen. Im Einzelnen wird durch den Schiedsort zunächst die örtliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts (im Falle eines institutionellen Schi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 753 I begründet eine Auffangzuständigkeit für die Tätigkeit des GV als selbstständig handelndem Vollstreckungsorgan neben dem Vollstreckungs-, dem Prozessgericht und dem GBA. Er wird auf Antrag des Gläubigers tätig. Ob und wann der GV eine Vollstreckungshandlung vornimmt, steht allein in der Dispositionsbefugnis des Gläubigers (MüKoZPO/Heßler § 753 Rz 1). Zur Erteilun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anhängigkeit einer Ehesache.

Rn 3 Voraussetzung für die örtliche Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache ist die Anhängigkeit derselben. Ehesachen sind Verfahren auf Scheidung oder Aufhebung einer Ehe und auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe, § 121. Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts richtet sich in diesem Fall nach § 122 FamFG. Anhängig wird eine Ehesache durch Einreichen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Aus der Norm ergibt sich nicht, ob und welche Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden können. Aus den §§ 78 V, 79, 496 ergibt sich, dass die Norm in allen Bereichen zur Anwendung kommt, in denen ein Anwaltszwang nicht besteht. Jenseits dieses generellen Anwendungsbereichs vor den Amtsgerichten hat der Gesetzgeber bei verschiedenen einzelnen Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck.

Rn 56 Die durch das JuMoG v 24.8.04 eingeführten Vorschriften, die bislang in der gerichtlichen Praxis keine Bedeutung erlangt haben, sollen nach dem Willen des Gesetzgebers (BTDrs 15/1508, 12 ff) den Zivilprozess beschleunigen und effektiver gestalten sowie die Parteiherrschaft verstärken (krit dazu mit Recht Knauer/Wolf NJW 04, 2857, 2862; Völzmann-Stickelbrock ZZP 118, 35...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Anwendbarkeit von S 2.

Rn 17 Erfasst sind neben den gesetzlichen Pfandrechten auch Anfechtung (BGH WM 82, 435; 1443: § 6 analog), Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek (Ddorf NZBau 05, 697 [OLG Düsseldorf 24.08.2005 - I U 170/04]; MDR 09, 322 [OLG Düsseldorf 02.12.2008 - I-5 W 48/08]), anzusetzen ist der Wert der Forderung ohne Nebenforderungen (Stuttg NJW-RR 12, 1418), mit einer Werklo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 Die Bestimmung ist in Familiensachen, aber nur in wenigen Kernverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbar. Im Register- und Grundbuchverfahren fehlt es regelmäßig an mehreren mit demselben Ziel agierenden Beteiligten. Sofern das materielle Recht Rangwirkungen kennt (§ 879 BGB), müssen Anträge ohne Verbindung nacheinander abgearbeitet werden. In allen vAw eingel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt.

Rn 3 Da das Gesetz nur die Ablehnung einer ›Gerichtsperson‹ vorsieht, ist ein bestimmter Richter namentlich zu benennen. Davon kann nur abgesehen werden, wenn an der Person des Abgelehnten kein Zweifel besteht (Brandbg FamRZ 01, 290). Das Gesuch muss einen Grund, dh konkrete Tatsachen, keine Werturteile, substantiiert enthalten, aus denen sich nach der Ansicht des Ablehnende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonderfälle.

Rn 6 IV enthält eine enumerative Aufzählung v Angelegenheiten, die v für Ehe- u Folgesachen sowie für selbstständige Familienstreitsachen nach I, II geltenden Anwaltszwang befreit sind; er dispensiert also auch v Anwaltszwang nach II (BGH FamRZ 10, 1425; aA wohl MüKoFamFG/Fischer Rz 15, 17 u ThoPu/Hüßtege Rz 5). Dabei ist der Umfang der Befreiung nach IV jedoch beschränkt au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Das vereinbarte Schiedsgericht.

Rn 4 Die Parteivereinbarung muss sich auf die Entscheidung des Rechtsstreits durch ein Schiedsgericht beziehen. Dabei sind insb die Gelegenheitsschiedsgerichte (ad hoc-Schiedsgericht) von den institutionellen Schiedsgerichten (= ständiges Schiedsgericht) zu trennen. Vereinbaren die Parteien ein solches ständiges Schiedsgericht, das bei einer bestimmten Institution auf Dauer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist ein Schiedsrichter rechtlich oder tatsächlich außerstande, seine Aufgaben zu erfüllen, oder kommt er aus anderen Gründen seinen Aufgaben in angemessener Frist nicht nach, so endet sein Amt, wenn er zurücktritt oder wenn die Parteien die Beendigung seines Amtes vereinbaren. 2Tritt der Schiedsrichter von seinem Amt nicht zurück oder können sich die Parteien über dess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt den Übergang von der Güteverhandlung zum streitigen Verfahren in der mündlichen Verhandlung, die sich mit dem Ziel weiterer Konzentration und Beschleunigung an die Güteverhandlung anschließen soll. Der Gang der mündlichen Verhandlung (§ 128) wird nur tw geregelt, nämlich nur die Überleitung von der Güteverhandlung (§ 278) in die hiervon zu trennend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Schiedsgerichtliches Verfahren.

Rn 214 Das Schiedsgericht kann den Streitwert auch dann festsetzen, wenn sein Honorar davon abhängt; der Einwand überhöhter Festsetzung ist jedoch im Streit um die Höhe der Vergütung vor dem ordentlichen Gericht zulässig (BGH MDR 12, 739 [BGH 28.03.2012 - III ZB 63/10]). Für den Aufhebungsantrag (§ 1059) ist die Hauptsache maßgeblich. Eine Zusammenrechnung mit dem Vollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtlich gebilligte Vergleiche nach § 156 Abs 2 (Nr 2).

Rn 8 Nach § 156 II können Beteiligte (Eltern) in Kindschaftssachen mit gerichtlicher Billigung einen Vergleich über das Umgangsrecht oder über die Herausgabe eines Kindes treffen. Ein solcher, gerichtlich ausdrücklich gebilligter Vergleich kann nach den §§ 86 ff vollstreckt werden. Ändern die Beteiligten nachträglich ohne erneute gerichtliche Prüfung die Vereinbarung ab, ist...mehr