Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Da das Beschwerdeverfahren einen Teil der Hauptsache bildet, ergeht in der Rechtsmittelinstanz keine Kostenentscheidung; die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind Teil der Prozesskosten und werden bei der Hauptsacheentscheidung berücksichtigt (BGH NJW-RR 14, 758 Rz 26; 20, 98 Rz 46; 21, 638 Rz 23).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 158c FamFG – Vergütung; Kosten.

Gesetzestext (1) 1Führt der Verfahrensbeistand die Verfahrensbeistandschaft berufsmäßig, erhält er für die Wahrnehmung seiner Aufgaben in jedem Rechtszug jeweils eine einmalige Vergütung von 350 Euro. 2Im Fall der Übertragung von Aufgaben nach § 158b Absatz 2 erhöht sich die Vergütung auf 550 Euro. 3Die Vergütung deckt auch Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Verfahrensbeist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 96 ZPO – Kosten erfolgloser Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Gesetzestext Die Kosten eines ohne Erfolg gebliebenen Angriffs- oder Verteidigungsmittels können der Partei auferlegt werden, die es geltend gemacht hat, auch wenn sie in der Hauptsache obsiegt. A. Überblick. Rn 1 § 96 betrifft neben den §§ 94, 95 einen weiteren Fall der Kostentrennung und damit eine weitere Ausnahme des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten.

Rn 9 Wenn der Schuldner die eidesstattliche Versicherung freiwillig leistet, sind die Kosten gesondert einzuklagen, weil das Prozessgericht nicht über sie entscheiden kann (KG NJW-RR 93, 63, 64). IÜ gelten iRd § 889 keine Besonderheiten im Vergleich zum Verfahren nach § 888.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 100 ZPO – Kosten bei Streitgenossen.

Gesetzestext (1) Besteht der unterliegende Teil aus mehreren Personen, so haften sie für die Kostenerstattung nach Kopfteilen. (2) Bei einer erheblichen Verschiedenheit der Beteiligung am Rechtsstreit kann nach dem Ermessen des Gerichts die Beteiligung zum Maßstab genommen werden. (3) Hat ein Streitgenosse ein besonderes Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend gemacht, so h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Wegen der Kosten wird auf die Erläuterungen oben vor §§ 239 ff Rn 11 verwiesen. Der Streitwert einer Klage nach § 184 InsO richtet sich nach den späteren Vollstreckungsaussichten für den Insolvenzgläubiger nach Beendigung des Insolvenzverfahrens (BGH 09, 920; FG Ddorf EFG 14, 1619).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 132 FamFG – Kosten bei Aufhebung der Ehe.

Gesetzestext (1) Wird die Aufhebung der Ehe ausgesprochen, sind die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben. Erscheint dies im Hinblick darauf, dass bei der Eheschließung ein Ehegatte allein die Aufhebbarkeit der Ehe gekannt hat oder ein Ehegatte durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung seitens des anderen Ehegatten oder mit dessen Wissen zur Eingehung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 95 ZPO – Kosten bei Säumnis oder Verschulden.

Gesetzestext Die Partei, die einen Termin oder eine Frist versäumt oder die Verlegung eines Termins, die Vertagung einer Verhandlung, die Anberaumung eines Termins zur Fortsetzung der Verhandlung oder die Verlängerung einer Frist durch ihr Verschulden veranlasst, hat die dadurch verursachten Kosten zu tragen. A. Überblick. Rn 1 Die Vorschrift des § 95 regelt einen Fall der Kos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1057 ZPO – Entscheidung über die Kosten.

Gesetzestext (1) 1Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, hat das Schiedsgericht in einem Schiedsspruch darüber zu entscheiden, zu welchem Anteil die Parteien die Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens einschließlich der den Parteien erwachsenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen haben. 2Hierbei entscheidet das Schiedsg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Die Kosten und Gebühren, die in Verfahren aus Schiedsklauseln nach § 1066 anfallen, richten sich nach der vom jeweiligen Gericht angewendeten ›Grundnorm‹. Das sind die §§ 1032, 1033, 1037 III, 1039 I, 1040 III, 1050, 1059–1061, 1065.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Veröffentlichung im Bundesanzeiger auf Kosten des Beklagten (S 1 Alt 1).

Rn 1 Die Vorschrift sollte die faktische Breitenwirkung eines Urteils verbessern, indem die Urteilsformel auf Kosten des unterlegenen Beklagten im Bundesanzeiger bekannt gemacht wird. Sie wird heute der Sache nach ersetzt durch eine Publikation des Urteils gem § 5a II .mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sanktionen, Kosten.

Rn 8 Ordnungsmittel oder kostenrechtliche Nachteile können mangels Aussagepflicht nicht angeordnet werden (Oldbg RPfleger 65, 316; MüKoZPO/Schreiber Rz 1; Zö/Greger Rz 2; aA Anders/Gehle/Gehle ZPO Rz 4: Verzögerungsgebühr; Wieczorek/Schütze/Völzmann-Stickelbrock Rz 5: Kosten des vergeblichen Termins und Verzögerungsgebühr).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und Gebühren.

Rn 31 Für das Verfahren über die Beschleunigungsrüge fallen keine gesonderten Gerichtsgebühren an. Das Verfahren ist bereits mit der in der Kindschaftssache anfallenden Verfahrensgebühr (Nr 1310, 1314, 1316, 1410 FamGKG-KV) abgegolten. Gerichtliche Auslagen (Nr 2000 ff FamGKG-KV) können entstehen, sind aber Teil der Gerichtskosten des jeweiligen Verfahrens, in dem die Beschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Kosten des Gutachtens, Kostenvorschuss.

Rn 34 Ein familienpsychologisches Gutachten verursacht idR Kosten im vierstelligen Bereich, die als Auslagen des Gerichts (FamGKG-KV Nr. 2005) von den beteiligten Eltern erhoben werden können; diese haben regelmäßig die Gerichtskosten je zur Hälfte zu tragen. Selbst wenn ihnen zunächst ratenfreie VKH bewilligt worden ist, kann ihre Kostenbeteiligung bei einer späteren Verbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 22 EuBVO – Kosten.

Gesetzestext (1) Die Erledigung eines Ersuchens um Beweisaufnahme nach Artikel 12 begründet keinen Anspruch auf Erstattung von Gebühren oder Auslagen. (2) Abweichend von Absatz 1 kann das ersuchte Gericht die Erstattung von Gebühren oder Auslagen verlangen. Falls das ersuchte Gericht das verlangt, stellt das ersuchende Gericht unverzüglich die Erstattung folgender Beträge si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kostenentscheidung, Kosten und VKH.

Rn 21 Hinsichtlich der Gerichtskosten findet FamGKG-KV Nr 1912 Anwendung; die Gebühr beträgt 66 EUR (Art 2 II Nr 22 KostRÄG); ist das Beschwerdeverfahren vor dem BGH geführt worden, beträgt die Gebühr nach FamGKG-KV Nr 1923 132 EUR (Art 2 II Nr 26 KostRÄG). Gerichtskosten können nur im Fall der Zurückweisung oder Verwerfung der Beschwerde als unzulässig erhoben werden. Wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten eines unselbstständigen Anschlussrechtsmittels.

Rn 7 Wird über ein unselbstständiges Anschlussrechtsmittel entschieden, so gelten dieselben Regelungen wie bei einer Entscheidung über das Hauptrechtsmittel. Soweit es keinen Erfolg hat, trägt der Anschlussrechtsmittelführer die Kosten. Soweit Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel keinen Erfolg haben, ist nach Abs 1 iVm § 92 II zu quoteln. Verliert das Anschlussrechtsmittel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ersatz notwendiger Kosten.

Rn 49 Die durch die Ersatzvornahme entstehenden Kosten (Kosten der Durchführung) stellen Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 dar. Der Gläubiger ist berechtigt, Verträge im eigenen Namen abzuschließen. Die notwendigen Kosten sind nach § 788 I 1 vom Schuldner zu ersetzen, zB Architektenhonorare (Ddorf JurBüro 85, 471), Gutachter- (Frankf DB 83, 495) oder Finanzierungskos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten des Rechtsstreits.

Rn 8 Die Kosten des Rechtsstreits sind nach S 2 grds ebenfalls gegeneinander aufzuheben, es sei denn die Parteien haben ein anders vereinbart oder über die Kosten ist bereits rechtskräftig erkannt. Haben die Parteien nichts Abweichendes vereinbart, ist auch hier grds davon auszugehen, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden sollen. Das Gericht kann jedoch in begründeten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 48 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustellung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 von EUR 11,–...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 5 Es entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv 22 EUR. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Verwertung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 300 iHv 57,20 EUR sowie ggf den Zeitzuschlag nach KV Nr 500 von 22 EUR ab der vierten Stunde für jede weitere angefangene Stunde. Muss ein erneuter Versteigerungstermin anberaumt werden, beträgt die Gebühr dafür nach KV Nr 302 E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten/Gebühren.

Rn 23 Gerichtsgebühren fallen nicht an. Auslagen macht der GV nach KVGv Nr 704 geltend. Bei einer Vollstreckungshandlung nach Abs 4 verdoppeln sich die Gebühren nach § 11 GvKostG. Die Anwaltsgebühren sind durch die Vollstreckungsgebühr nach Nr 3309 VV RVG abgedeckt, was sich aus §§ 18 Nr 3, 15 II Nr 1 RVG ergibt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 14 Da bereits der Erlass des Pfändungsbeschlusses eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv 22 EUR auslöst, ist für den Schutzantrag des Schuldners keine zusätzliche Gebühr vorgesehen. Es können aber Sachverständigenkosten entstehen. Dem Rechtsanwalt steht eine besondere Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 8 RVG iVm VV 3309 zu, die nicht durch eine bereits früher entst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren.

Rn 35 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 in Höhe von 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustellung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Da bereits der Erlass des Pfändungsbeschlusses eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv 22 EUR auslöst, ist für den Schutzantrag des Schuldners keine zusätzliche Gebühr vorgesehen. Es können aber Sachverständigenkosten entstehen. Dem Rechtsanwalt steht eine besondere Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 8 RVG iVm VV 3309 zu, die nicht durch eine bereits früher entst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 8 Beim Gerichtsvollzieher entsteht für die Wegnahme des Papiers eine Gebühr von EUR 26,– gem Nr 221 KV zu § 9 GvKostG zuzüglich etwaiger Auslagen. Zu den Gerichtsgebühren bei Erlass des Überweisungsbeschlusses s bei § 835 Rn 33. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 und ggf 3310 erfasst als Gebühr für die gleiche Angelegenheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten/Gebühren.

Rn 56 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gegenstandswert einer Vorratspfändung ist nach § 25 I Nr 1 Hs 2 RVG iVm § 42 I GKG zu berechnen. Der G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten.

Rn 159 Im gerichtlichen Verfahren nach Abs 4 gelten die für die jeweiligen Änderungsgründe bestimmten Kosten. In den Verfahren nach Abs 5 und 9 sind keine besonderen Gerichtsgebühren vorgesehen. Die Anwaltsgebühren in diesen beiden Verfahren mit einem Satz von 0,3 der Gebühr entstehen gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309. Der Gegenstandswert ist nach dem Betrag der zu vollstrecke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten bei Antragsrücknahme.

Rn 3 II umfasst nur die Antragsrücknahme gem § 22 I in reinen Antragsverfahren, also nicht in solchen, die auch vAw eingeleitet werden können (zur Differenzierung s § 51 Rn 2; s.a. Frankf FamRZ 22, 798: keine Antragsrücknahme in Umgangsverfahren). Die Kostenverteilung erfolgt gem § 81 nach billigem Ermessen. Die Antragsrücknahme allein rechtfertigt nicht, dem ASt die gesamte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten.

Rn 38 Die Kosten des Antrags trägt gem § 788 der Schuldner. Für die Pfändung entsteht eine Gerichtsgebühr von 22 EUR gem KV 2110. Gesonderte Gerichtsgebühren für den Schutzantrag des Schuldners oder den Aufhebungsantrag des Gläubigers sind nicht vorgesehen. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr entsteht gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309. Der Gegenstandswert ist n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Kosten/Gebühren.

Rn 49 Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei, § 11 IV RPflG. Der Rechtsanwalt erhält die Gebühr der Nr 3500 VV. Dabei ist jede Erinnerung/Beschwerde eine besondere Angelegenheit, § 18 I Nr 3 RVG, wobei § 16 Nr 10 RVG mehrere Verfahren über die Erinnerung/Beschwerde zu einer Angelegenheit zusammenfasst. Bei voller Abhilfe des Rechtspflegers hat dieser auch über die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 28 Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Für das Beschwerdeverfahren gilt KV 1812 GKG. Die Kosten des Rechtsanwaltes sind durch die Verfahrensgebühr abgegolten, § 19 I 2 Nr 7 RVG. War der Rechtsanwalt nicht Prozessbevollmächtigter, erhält er eine 0,8 Gebühr nach VV 3403 RVG. Im Beschwerde- bzw Erinnerungsverfahren fällt eine 0,5 Gebühr nach VV 3500 RVG an. Findet ausnahms...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 6 Gericht: ½ Gebühr für das gesamte Verteilungsverfahren (KV 217). Beschwerdeverfahren: 1,0 Gebühr nach KV 2120 für die Zurückweisung oder Verwerfung der Beschwerde. Rechtsbeschwerde 2,0 Gebühren nach KV 2122, Ermäßigung auf 1,0 bei Rücknahme oder anderweitige Erledigung. Bei Stattgabe keine Gebühr. Fälligkeit bei Aufforderung an den Gläubiger, eine Berechnung gem § 873 e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Zuständigkeit; Kosten.

Rn 18 Über Aufhebungsanträge gem § 381 entscheidet das Prozessgericht, im Falle der Beweisaufnahme durch den beauftragten oder ersuchten Richter auch dieser (§ 400 Rn 3; Zö/Greger § 381 Rz 4 und § 400 Rz 1; Musielak/Voit/Huber § 381 Rz 12). Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (BGH NJW-RR 2007, 1364 [BGH 12.06.2007 - VI ZB 4/07]; aA LSG Berlin-Brandenburg 11.1.10, L ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Gebühren und Kosten.

Rn 74 Bei dem der einseitigen Erledigungserklärung nachfolgenden Verfahren handelt sich um ein normales Erkenntnisverfahren (vgl Rn 56), so dass hinsichtlich der anfallenden Gebühren und Kosten keine Besonderheiten gelten. Bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen und einer Entscheidung durch Beschl gelten KV-GKG Nr 1210, 1220, 1230, 1250, 1310, 1410. Eine Reduzierung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten.

Rn 5 Die §§ 261 ff enthalten keine dem § 243 entsprechende Kostenregelung. Dort ist in S 2 Nr 2 geregelt, dass bei der Kostenentscheidung insb der Umstand zu berücksichtigen ist, dass ein Beteiligter vor Beginn des Verfahrens einer Aufforderung des Gegners zur Erteilung der Auskunft nicht nachgekommen ist. Wegen des Fehlens einer solchen Regelung ist eine entsprechende Anwen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten.

Rn 9 Die Kostenentscheidung (s hierzu H. Schneider JurBüro 22, 225) ergibt sich aus § 91 I, die Kosten tragen also nicht die Parteien des Ausgangsverfahrens, sondern die Parteien des Zwischenstreits je nach Unterliegen (Nürnbg ZIP 15, 38, Rz 17). Der Streitwert ist gem § 3 nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Bedeutung der Aussage des Zeugen für den Verfahrensausg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Kosten für den Fiskus

Rz. 219 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die USt-Senkung und all die anderen Konjunkturmaßnahmen belasten die Kassen des Fiskus in erheblichem Umfang, denn 28,2 Milliarden EUR Steuermindereinnahmen prognostiziert der Gesetzgeber im Gesetzesentwurf vom 06.06.2020, 14 Milliarden EUR dieser Mindereinnahmen entfallen auf die sechsmonatige Absenkung der MwSt und 130 Milliarden EUR werden f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick, Normzweck, erstattungsfähige Kosten.

Rn 1 Die Vorschrift regelt, welche Kosten der nach der Kostengrundentscheidung kostenpflichtige Beteilige in fG-Familiensachen zu erstatten hat. Die Entscheidung, welchen Beteiligten die Kostenpflicht als solche trifft, richtet sich demggü nach §§ 81 ff. Die Kostenfestsetzung ist in § 85 geregelt. In Ehe- u Familienstreitsachen treten an die Stelle der §§ 80 ff – abgesehen v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten.

Rn 6 Jede Auskunft nach § 755 ist nach § 10 GvKostG gebührenrechtlich als selbstständige Angelegenheit zu behandeln. Die Gebühr des GV bestimmt sich nach Nr 440 KV des GvKostG (10 Euro nebst Auflagenpauschale von 3 Euro pro Auskunftsermittlung). Zusätzlich fallen die Kosten der jeweiligen Auskunftsstelle an, ebenso die der weiteren Vollstreckung (Goebel FoVo 12, 101, 104). Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien u der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind; im selbstständigen Beweisverfahren ergeht grds keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Regelfall im H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 30 Die Kosten des Drittschuldnerprozesses, also des Rechtsstreits zwischen dem Gläubiger und dem Drittschuldner über eine gepfändete und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesene Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner, sind als Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 I grds erstattungsfähig (BGH NJW 19, 1816 Tz 7). Im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Aufteilung der Kosten (Abs 1).

Rn 2 Wie allgemein im schiedsrichterlichen Verfahren können die Parteien eine Vereinbarung darüber treffen, ob das Schiedsgericht über die Kosten entscheiden soll. In der Praxis ist allerdings eine Kostenentscheidung durch das Schiedsgericht nach Abs 1 die Regel. Als Maßstab für die Aufteilung der Kosten nennt das Gesetz eine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen unter B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verteilung der Kosten.

Rn 3 Ist die Rechtsbeschwerde gänzlich erfolglos, so tragen der Musterrechtsbeschwerdeführer und ggf diejenigen Beteiligten die Kosten, welche der Rechtsbeschwerde beigetreten sind. Unter diesen Personen werden die Kosten nach dem Grad ihrer Beteiligung aufgeteilt, dh nach dem Verhältnis, in dem die von ihnen im jeweiligen Ausgangsverfahren geltend gemachten Beträge stehen (...mehr

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AGS 04/2024, Die Kosten im ... / I. Grundlage der Berechnung

Die Gebühren und Auslagen des Gerichts werden im Insolvenzverfahren grds. aus der Masse entnommen. Sie gelten nach § 54 Nr. 1 InsO als Masseverbindlichkeiten. Die Grundlage für die Gebührenberechnung der Gerichtskosten ist dabei nur im Gerichtskostengesetz (GKG) in § 1 Abs. 1 Nr. 2 GKG geregelt. Neben den dort geregelten Gebühren- und Auslagentatbeständen fallen also keine w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geschützte Ausgaben.

Rn 4 Abs 1 S 1 schützt die für drei Arten von Aufwendungen unentbehrlichen Mittel. Erfasst werden zunächst die zur laufenden Unterhaltung des Grundstücks erforderlichen Kosten. Hierzu gehören die Kosten für Wasser- und Energieversorgung, Müll- und Abwasserentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst, öffentlichen Abgaben, wie Steuern und Anliegerbeiträge, Pflichtversicherun...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtu... / 3. Niederschlagung der Kosten

Im Einzelfall kann auch an § 20 FamGKG gedacht werden. Danach sind Kosten nicht zu erheben, die bei einer richtigen Behandlung der Sache nicht entstanden wären. Grundsätzlich kann auf dieser Grundlage von der Erhebung der Auslagen für den zweiten Verfahrensbeistand abgesehen werden.[53] Voraussetzung hierfür ist freilich, dass dem Familiengericht im Verfahrensverlauf ein Feh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten/Gebühren.

Rn 51 Die vom Gläubiger zur Beitreibung der Forderung gegen den Drittschuldner aufgewendeten Kosten gehen zulasten des Schuldners, §§ 91, 788 (Wieczorek/Schütze/Lüke § 835 Rz 26). Schließt der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch die Zustellungskosten für diesen Beschluss ein, umfasst die Pfändung auch die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und die i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Teilurteil über einen Teil der Hauptsache und Schlussurteil über die restliche Hauptsache nebst Kosten.

Rn 12 Ergeht zunächst ein Teilurteil über einen Teil der Verfahrensgegenstände und später ein Schlussurteil über die restlichen Verfahrensgegenstände mit Kostenentscheidung über die gesamten Kosten des Verfahrens, bestehen mehrere Möglichkeiten. Das Schlussurteil kann jetzt – sofern in der Hauptsache die erforderliche Beschwer gegeben ist oder die Berufung zugelassen worden i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten.

Rn 62 Der Verweisungsbeschl ergeht ohne Kostenentscheidung (Abs 3). Über die gesamten Kosten entscheidet das Gericht, an das verwiesen wird. Der Fall der Abtrennung und Teilverweisung (abweichende örtliche Zuständigkeit bei mehreren Bekl) ist in Abs 3 S 1, § 4 I GVG und § 20 RVG nicht geregelt. Da für die Zukunft selbstständige Verfahren entstehen, fallen für diese auch die ...mehr