Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kosten und Gebühren.

Rn 16 Für die Unterhaltssache ist für die Festsetzung des Verfahrenswerts § 51 FamGKG maßgeblich; der Wert der Abstammungssache richtet sich nach § 47 I 1 FamGKG. Werden beide Gegenstände verbunden, ist nach § 33 I 2 FamGKG der höhere Wert maßgebend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 18 Für das Verfahren über den Widerspruch werden keine gesonderten Gerichtsgebühren erhoben. Auch der Anwalt des ASt erhält keine gesonderten Gebühren. Für den Anwalt des Ag entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr 3307 VV RVG, die sich bei mehreren Antragsgegnern gem Nr 1008 VV RVG um 0,3 je weiteren Auftraggeber erhöht. Die Gebühr ist auf die Verfahrensgebühr des strei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel, Kosten.

Rn 6 Umstr ist, ob gg die Fristsetzung oder die Ablehnung eines Antrages auf Fristsetzung gem § 52 II 1 ein Rechtsmittel statthaft ist. Bejahend: Stuttg FamRZ 15, 2078; Karlsr FamRZ 11, 571; verneinend: Frankf FamRZ 18, 519; Brandbg FamRZ 17, 1248; Dresden FamRZ 16, 2141. Ebenso umstr ist, ob die Aufhebungsentscheidung nach II 3 oder deren Ablehnung anfechtbar ist. Bejahend:...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten.

Rn 11 Stellt die Verwaltungsbehörde oder der Erstehegatte einen verfahrenseinleitenden Antrag auf Aufhebung der Ehe, gelten für erfolgreiche wie auch für erfolglose Anträge die allgemeinen Kostenregelungen der §§ 91 ff ZPO entsprechend, § 132 II.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 38 Der Gerichtsvollzieher erhält die Gebühr gem § 9 GVKostG iVm KV Nr 221 von EUR 28,60, ggf zuzüglich des Zeitzuschlags nach KV Nr 500 sowie ggf Wegegeld nach KV Nr 711. Bei Erfolglosigkeit erhält er die Gebühr gem KV Nr 604 von EUR 16,50. Für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erhält er die Gebühr nach KV Nr 260 von EUR 36,30. Für die Verhaftung entsteht eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Entscheidung, Kosten.

Rn 7 Liegen die Voraussetzungen (s.o. Rn 4 f) vor, ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken. Ermessen besteht also nicht hinsichtlich des Ob, sondern nur in Bezug auf das Wie. Es kommt zB eine Einstellung gg Sicherheitsleistung oder auch eine Beschränkung der Höhe nach in Betracht (Sternal/Weber Rz 25). Entscheidungen nach II sind – entspr § 707 II 2 ZPO – nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 16 Mit Klageeinreichung wird die volle Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen der jeweiligen Instanz (s § 578 Rn 12) fällig. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I 1 GKG (Oldbg NdsRpfl 17, 119).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 20 Ergeht eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 495a oder wird eine Einigung geschlossen, entsteht eine Terminsgebühr nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 VV RVG. Die volle 1,2-Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn der Beklagte sich im Verfahren nicht verteidigt (Ddorf AGS 09, 172 = JurBüro 09, 364; AG Kleve AGS 06, 542; unzutreffend: nur eine 0,5-Terminsgebühr gem A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 52 Gericht. Wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird, fällt gem KV-GKG 1812 bzw KV-FamGKG 1912 eine Gebühr von 66 EUR an. Das Gericht kann die Gebühr bei einem Teilerfolg ermäßigen oder von der Erhebung absehen. Für die Rechtsbeschwerde beträgt die Gebühr 198 EUR nach Nr 1823 KV-GKG. Rechtsanwalt. Wert nach §§ 23 ff RVG der Wert der Hauptsache. Bei Rechtsmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten.

Rn 8 Die Verfahrenswerte bestimmen sich nach dem FamGKG. Kennt das FamGKG keine Wertvorschriften, wird auf § 42 Abs 1 FamGKG zurückgegriffen. Der Wert bestimmt sich dann nach billigem Ermessen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass keine Wertungswidersprüche zu Wertfestsetzungen in ›normalen‹ Zivilverfahren entstehen dürfen. Es sollte also vermieden werden, dass Beteiligte nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten.

Rn 7 Für die Anmeldung ensteht eine halbe Gerichtsgebühr gem Nr. 1902 KV GKG sowie eine Anwaltsvergütung von 0,8 Gebühren gem Nr. 3338 VV RVG. Diese Gebühren werden auf die Gebühren eines sich ggf anschließenden Prozesses über den angemeldeten Anspruch angerechnet (BTDrs 17/10160, 8 f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten und Gebühren.

Rn 48 Es entstehen Gebühren wie im Ausgangsverfahren; das Abänderungsverfahren ist eine neue Angelegenheit, §§ 31 II 1 FamGKG, 15 II RVG (Sternal/Weber § 238 Rz 112 ff). Rn 49 Der Verfahrenswert ist auf der Grundlage von § 51 FamGKG festzusetzen; maßgebend ist die Differenz zwischen dem titulierten und dem erstrebten Abänderungsbetrag. Zum Wert eines Antrags auf Abänderung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Form, Umfang, Wirkungen und Kosten der Abgabe.

Rn 9 Die Entscheidung über die Abgabe erfolgt durch Beschluss (§ 38), in dem die Gründe für die Abgabe darzustellen sind. Die abgegebene Angelegenheit geht als Ganzes auf das übernehmende Gericht über. Das gilt nicht für gesonderte Verfahren, auch wenn sie mit der abgegebenen Sache sachlich zusammenhängen; so gilt die Abgabe in Betreuungssachen nur für den im Abgabebeschluss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 62 Für die Änderung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens entsteht keine Gerichtsgebühr. Ob ein Antrag auf Feststellung eines Anspruchs aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung iSd § 850f II streitwerterhöhend wirkt, hängt vom Risiko einer privilegierten Vollstreckung ab (Schlesw JurBüro 21, 257). Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 10 Es gilt § 51 IV (s § 51 Rn 6). Es werden keine neuen Gebühren ausgelöst (Vorbem 1.4 VV-FamGKG u § 16 Nr 5 RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten und Gebühren.

Rn 7 Gem § 6 I FamGKG ist das frühere Verfahren auch kostenrechtlich als Teil des Verfahrens vor dem übernehmenden Gericht zu behandeln. Gem § 29 FamGKG fallen Gerichtsgebühren für denselben Verfahrensgegenstand nur einmal an. Mehrkosten werden auch nicht gem § 6 III FamGKG erhoben, weil auch das abgebende Gericht zunächst für sich genommen örtlich zuständig war (vgl Zö/Lore...mehr

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AGS 04/2024, Die Kosten im ... / V. Besondere Verfahren und Kostenschuldner

1. Versagung der Restschuldbefreiung Hinweis Für die Festgebühr i.H.v. 39,00 EUR, die nach Nr. 2350 GKG KV (Stand: 1.1.2021) für die Entscheidung über einen Antrag auf Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 3 Keine Gerichtsgebühren. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist mit der Verfahrensgebühr VV 3100 RVG abgegolten. War der Rechtsanwalt insoweit noch nicht tätig, ist die Tätigkeit nach VV 3403 RVG zu vergüten; im Einzelfall ermäßigt sich die Gebühr nach VV 3405 RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 76 Für Pfändung und Überweisung entsteht grds eine Gerichtsgebühr von 22 EUR gem KV Nr 2110. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 und ggf 3310 erfasst als Gebühr für die gleiche Angelegenheit auch die Verwertung. Für die Pfändung von grundbuchfähigen Rechten gelten die Ausführungen zu § 830 Rn 16. Bei einer Doppelpfändung ent...mehr

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AGS 04/2024, Die Kosten im ... / 6. Antragsrücknahme

In diesen Fällen besteht unzweifelhaft die Antragstellerhaftung, also regelmäßig die des Gläubigers. a) Eröffnetes Verfahren Im eröffneten Insolvenzverfahren ist Kostenschuldner grds. die Insolvenzmasse – damit also der Schuldner selbst. b) Nachträglicher Prüfungstermin Hinweismehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 19 Erscheinen beide Anwälte im Termin, erhalten sie jeweils eine volle Terminsgebühr, auch wenn (mangels Antragstellung) ein Versäumnisurteil ergeht (3202 VV). Bei Nichterscheinen des Berufungsklägers reduziert sich die Terminsgebühr für den Berufungsbeklagtenvertreter auf 0,5, wenn lediglich ein Versäumnisurteil beantragt wird (3203 VV). Im Einspruchstermin kann die Gebü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten und Gebühren.

Rn 20 Der Beschwerdewert ist gem §§ 40, 51 FamGKG festzusetzen. Im Beschwerdeverfahren entstehen Gerichtsgebühren gem FamGKG-KV Nr 1211 bzw bei Rücknahme der Beschwerde Nr 1212. Die Gebühren des Anwalts richten sich nach RVG-VV Nr 3200 ff.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren.

Rn 56 Gerichtsgebühren für die Anordnungen nach § 850e Nr 2, 2a, 4 entstehen nicht. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 37 Die Gerichtsgebühr für Pfändung und Überweisung beläuft sich gem § 3 II GKG iVm KV Nr 2110 auf 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an.mehr

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AGS 04/2024, Die Kosten im ... / [Ohne Titel]

Der vorliegende Beitrag knüpft an die 2012 veröffentlichten Ausführungen über die anfallenden Gerichtskosten in einem Insolvenzverfahren[1] an und bringt sie auf den aktuellen Stand: Was hat sich geändert, was ist geblieben, wie viel betragen die Gerichtskosten heute?mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 30 EGGVG – [Kosten].

Gesetzestext 1Das Oberlandesgericht kann nach billigem Ermessen bestimmen, dass die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, ganz oder teilweise aus der Staatskasse zu erstatten sind. 2Die Vorschriften des § 91 Abs. 1 Satz 2 und der §§ 103 bis 107 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. 3Die Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 93b ZPO – Kosten bei Räumungsklagen.

Gesetzestext (1) Wird einer Klage auf Räumung von Wohnraum mit Rücksicht darauf stattgegeben, dass ein Verlangen des Beklagten auf Fortsetzung des Mietverhältnisses auf Grund der §§ 574 bis 574b des Bürgerlichen Gesetzbuchs wegen der berechtigten Interessen des Klägers nicht gerechtfertigt ist, so kann das Gericht die Kosten ganz oder teilweise dem Kläger auferlegen, wenn de...mehr

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AGS 04/2024, Kosten- und Au... / Leitsatz

Zur Kosten- und Auslagenentscheidung im Adhäsionsverfahren, wenn der Angeklagte seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl teilweise zurückgenommen hat und durch die Einspruchsrücknahme bzw. -beschränkung dem Gericht damit eine Entscheidung über die nach § 472a StPO vorgesehene Billigkeitsentscheidung entzogen ist. LG München II, Beschl. v. 1.12.2023 – 6 Qs 7/23mehr

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AGS 04/2024, Die Kosten im ... / 2. Abweisung des Insolvenzantrages

Dieser Fall kommt oftmals in der Praxis vor. Ergeht keine Entscheidungsschuldnerbestimmung, ist Kostenschuldner in einem solchen Falle der Antragsteller. Mit anderen Worten: Ein Gläubiger beantragt wegen ausbleibender Zahlungen die Insolvenz über das Vermögen eines Schuldners. Kommt es nicht zur Eröffnung, trägt der Gläubiger auch noch die Kosten des Antragsverfahrens. Zudem...mehr

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AGS 04/2024, Kosten- und Au... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung entspricht der Auffassung der Rspr. in den vom LG angeführten Entscheidungen. M.E. ist es zunächst auch nicht unbillig, den Adhäsionskläger in diesen Fällen mit den Kosten und Auslagen des Adhäsionsverfahrens zu belasten. Denn er ist derjenige, der sich eines Anspruchs gegen den Angeklagten berühmt hat, wobei ihm bewusst gewesen sein muss, dass das Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 15 EuZVO – Kosten der Zustellung.

Gesetzestext (1) Die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke aus einem Mitgliedstaat begründet keine Verpflichtung zur Zahlung oder Erstattung von Gebühren und Auslagen für die Tätigkeit des Empfangsmitgliedstaats. (2) Abweichend von Absatz 1 zahlt oder erstattet der Antragsteller die Kostenmehr

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AGS 04/2024, Kosten- und Au... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat am 15.2.2023 beantragt, gegen den Angeklagten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung zu erlassen. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, als Fahrer eines Pkws an einem Fußgängerweg den Geschädigten verletzt zu haben, indem er das Vorderrad des vom Geschädigten geschobenen Fahrrads erfasste, wodurch der Geschädigte zu Boden fiel. Das AG h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Die Kosten des Verfahrens werden vom System berechnet und dem Betrag nach bezeichnet (Abs 1 Nr 3). Sie bestehen insb aus Gerichtskosten (GKG KV 1100: 0,5 Gebühr, mindestens 36 EUR). Wenn aus den zugehörigen Eintragungen im Antrag ersichtlich ist, dass der ASt durch einen RA vertreten ist, werden dessen Kosten (Verfahrensgebühr nach VV 3305 usw) errechnet und bezeichnet....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Für den Gläubiger entstehen grds keine Geb, da die Einholung von Auskünften durch den GV nach § 882c III 2 nicht auf Antrag des Gläubigers, sondern vAw erfolgt (vgl Nr 100–102 KV GvKostG; jetzt ausdr kodifiziert in Abs 2 S 2, bereits zuvor ghRspr, vgl nur Ddorf DGVZ 15, 91; LG Meiningen 7.10.15 – 5 T 116/15; AG Mannheim NJOZ 15, 1137; LG Lüneburg DGVZ 15, 173; AG Offen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Gericht: Zwangsversteigerung KV 2210 ff, Zwangsverwaltung KV 2220 ff. Der Gläubiger ist vorschusspflichtig, auch für die Auslagen für Sachverständigen und Zwangsverwalter. Wert: Wert der Hauptforderung §§ 54–56 GKG. Für die Eintragung einer Zwangshypothek eine volle Gebühr nach §§ 32, 62 KostO. Bei Belastung mehrerer Grundstücke fällt für jede Eintragung eine Gebühr an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Gerichtsgebühren für die Bestimmung des Gerichtsvollziehers entstehen nicht. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Übernahme einer beweglichen Sache zum Zweck der Verwertung die Gebühr aus § 9 GVKostG iVm KV Nr 206 von EUR 17,60. Für die Verwertung ist ihm die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 300 iHv 57,50 EUR sowie ggf der Zeitzuschlag nach KV Nr 500 von EUR 22,– ab d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 16 Es entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Übernahme einer beweglichen Sache zum Zweck der Verwertung die Gebühr aus § 9 GVKostG iVm KV Nr 206 von EUR 17,60. Gibt der Dritte die Sache nicht heraus, entsteht die Gebühr aus § 9 GVKostG iVm KV Nr 221 iHv EUR 28,60. Für die Verwertung ist ihm die Gebühr nach § 9 GVKost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 8 Die Streitgenossenschaft bewirkt, dass mehrere Streitgenossen grds gem § 100 I nach Kopfteilen haften. Soweit sie als Gesamtschuldner verurteilt sind, haften sie gesamtschuldnerisch (§ 101 IV). Das Gericht kann auch eine abweichende anteilige Verteilung aussprechen (§ 101 II) oder die Kosten bestimmter Angriffs- und Verteidigungsmittel einem Streitgenossen gesondert auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Die Anträge nach §§ 239 ff lösen grds keine zusätzlichen Gebühren und Kosten aus. Das Verfahren vor und nach Aufnahme bildet für die Gerichtskosten eine einheitliche Gebühreninstanz (§ 35 GKG); für eventuelle Zwischenurt fallen keine Gebühren an (Musielak/Voit/Stadler § 239 Rz 17; Zö/Greger § 239 Rz 19). Entsprechendes gilt grds für die Rechtsanwaltsgebühren; die Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und Gebühren.

Rn 12 Durch die Verweisung an ein anderes Gericht entsteht kein neues Verfahren; es zieht lediglich um und bleibt ansonsten dasselbe Verfahren mit allen sich hieraus ergebenden Konsequenzen (zB Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 6 FamGKG Rz 5). Die Vorschrift verweist weder auf § 3 IV noch – anders als § 153 S 2 – auf § 281 III 1 ZPO. Gem § 6 I FamGKG ist das frühere Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 22 Der GV erhält für die Wegnahme und Übergabe der Sache die Geb aus Nr 221 KV GVKostG zzgl Auslagenersatz gem Nr 700 ff KV GVKostG. Hierzu zählt ua das Wegegeld nach Nr 711 KV GVKostG. Ggf tritt ein Zeitzuschlag nach Nr 500 KV GVKostG hinzu. Beförderungskosten sind erstattungsfähig, wenn man sie als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung ansehen kann, weil sich unmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Haftung, Kosten.

Rn 10 Die Art und Weise der Zwangsvollstreckung ist förmlich im Wege der Erinnerung gem § 766 ZPO überprüfbar (vgl BGH 24.5.23 – VII ZB 73/21); der Gerichtsvollzieher ist nicht Beteiligter des Erinnerungsverfahrens. § 766 ZPO ist auch dann einschlägig, wenn der Gerichtsvollzieher innerhalb eines Vollstreckungsverfahrens eine Zustellung ablehnt (Stuttg 15.2.21 – 8 VA 1/21 = M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 19 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Weitere Gerichtsgebühren, etwa für die Ernennung des Sequesters durch das Gericht der belegenen Sache, fallen nicht an. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist die Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie e...mehr

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AGS 04/2024, Kosten des Rec... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Hamm bedarf einiger Anmerkungen. 1. Verfahrensrechtliches Das OLG Hamm ist mit keinem Wort auf die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des vor der Rechtspflegerin des LG Essen geführten Kostenfestsetzungsverfahrens eingegangen. a) Teilrücknahme des Kostenfestsetzungsantrags Der Kläger hatte seinen ursprünglich die Einigungsgebühr mit erfassenden Kostenf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zu berücksichtigende Einnahmen u Ausgaben

Rn. 47 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Besteht nach den vorstehenden Ausführungen ein Zusammenhang der Jagd mit dem Betrieb der LuF, stellt diese lediglich einen Betriebszweig innerhalb des Gesamtbetriebs dar, mit der Folge, dass die Jagdausübung selbst dann zu keiner Liebhaberei führt, wenn sie – für sich betrachtet – ständig Verluste erbringt, sofern nicht dadurch der Gesamtbet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 16 EuGFVO – Kosten.

Gesetzestext Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Verfahrens. Das Gericht spricht der obsiegenden Partei jedoch keine Erstattung für Kosten zu, soweit sie nicht notwendig waren oder in keinem Verhältnis zu der Klage stehen. Rn 1 Für die im EuGFVO-Urteil zu treffende Kostengrundentscheidung übernimmt S 1 der Vorschrift die in Europa weitgehend anerkannte ›loser pays‹-R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 28 EuZVO – Kosten des dezentralen IT-Systems.

Gesetzestext (1) Jeder Mitglied-staat trägt die Kosten für Installation, Betrieb sowie Wartung und Pflege seiner Zugangspunkte, über welche die nationalen IT-Systeme im Rahmen des dezentralen IT-Systems vernetzt sind. (2) Jeder Mitgliedstaat trägt die Kosten für die Einrichtung und Anpassung seiner nationalen IT-Systeme zur Herstellung der Interoperabilität mit den Zugangspun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 28 EuBVO – Kosten des dezentralen IT-Systems.

Gesetzestext (1) Jeder Mitgliedstaat trägt die Kosten für Installation, Betrieb sowie Wartung und Pflege seiner Zugangspunkte, über welche die nationalen IT-Systeme im Rahmen des dezentralen IT-Systems vernetzt sind. (2) Jeder Mitgliedstaat trägt die Kosten für die Einrichtung und Anpassung seiner nationalen IT-Systeme zur Herstellung der Interoperabilität mit den Zugangspunk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 183 FamFG – Kosten bei Anfechtung der Vaterschaft.

Gesetzestext Hat ein Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft Erfolg, tragen die Beteiligten, mit Ausnahme des minderjährigen Kindes, die Gerichtskosten zu gleichen Teilen; die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Rn 1 Die Vorschrift regelt die Kostentscheidung nach einem erfolgreichen Antrag in einem Anfechtungsverfahren gem § 169 Nr 4 als lex specialis. F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesskosten.

Rn 13 Festgesetzt werden die Kosten des gesamten Rechtsstreits, dh Gerichts- und außergerichtliche Kosten aller Rechtszüge (zur Notwendigkeit s § 104 Rn 13). Zu den Gerichtskosten zählen die Gebühren und Auslagen, § 1 I GKG. Außergerichtliche Kosten sind va die Rechtsanwaltskosten, daneben etwa auch Reisekosten, Kosten für die Terminswahrnehmung auf Seiten der Partei oder im...mehr