Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostenaufhebung.

Rn 4 Wenn die Kosten durch Urt gegeneinander aufgehoben werden, dann zahlt der Kl die Hälfte der Gerichtskosten als Entscheidungsschuldner. Die andere Hälfte der Gerichtskosten kann nicht gegen den Kl geltend gemacht werden. Die Antragstellerhaftung des Klägers ist wegen § 31 III GKG nachrangig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 6 Erhoben wird im Verfahren nach Abs 1 S 2 eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr 1624 KV.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 5 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Durchsetzung.

Rn 47 Eine Hausgeldschuld wird durch die GdW beigetrieben. Der Verw ist nach § 27 I Nr 1 grds vGw berufen, Ansprüche der GdW gerichtlich geltend zu machen (zum alten Recht BGH NJW 12, 2797 [BGH 01.06.2012 - V ZR 171/11] Rz 6; 11, 1361 Rz 13).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1141 BGB – Kündigung der Hypothek.

Gesetzestext (1) 1Hängt die Fälligkeit der Forderung von einer Kündigung ab, so ist die Kündigung für die Hypothek nur wirksam, wenn sie von dem Gläubiger dem Eigentümer oder von dem Eigentümer dem Gläubiger erklärt wird. 2Zu Gunsten des Gläubigers gilt derjenige, welcher im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, als der Eigentümer. (2) Hat der Eigentümer keinen Wohnsitz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Vorerbe kann den Zustand der zur Erbschaft gehörenden Sachen auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen. 2Das gleiche Recht steht dem Nacherben zu.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Forderung.

Rn 8 Die Forderung ist betragsmäßig anzugeben, aufgeteilt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten. a) Hauptforderung. Rn 9 Als Hauptforderung ist die Forderung einzutragen, wegen der der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt. b) Zinsen. Rn 10 Kapitalisierte Zinsen können nur eingetragen werden, wenn sie im Titel betragsmäßig ausgewiesen sind (Nürnbg Rpfleger 14, 585 [OLG Nür...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 19 Urkunden- und Wechselprozess einerseits und Nachverfahren bzw ordentliches Verfahren nach Abstandnahme andererseits sind ein Verfahren, so dass die Gerichtsgebühren nur einmal erhoben werden. Eine Gerichtskostenermäßigung scheidet im Nachverfahren bzw im ordentlichen Verfahren aus, wenn im Urkundenverfahren bereits ein nicht privilegiertes Urt ergangen ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Umsatzsteuer.

Rn 62 Die Umsatzsteuer ist erstattungsfähig, wenn die Partei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. S hierzu § 104 I 2.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsgebühren.

Rn 26 Da der Kostenausspruch erst im Endurteil erfolgt, stellen sich Grund- und Betragsverfahren als ein einheitlicher Rechtszug dar; wie § 302 Rn 18.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Testkaufkosten.

Rn 59 Testkaufkosten können erstattungsfähig sein, wenn sie Testbezogen sind (München OLGR 04, 205 = AGS 04, 363; Dresd NJW-RR 97, 573 = GRUR 97, 401).mehr

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FoVo 06/2023, Beantragung e... / II. Die Lösung

Die Zuständigkeit in der Forderungspfändung Soll die Zuständigkeit in der Zwangsvollstreckung bestimmt werden, ist nach der sachlichen, der örtlichen und der funktionellen Zuständigkeit zu fragen. Für die Forderungspfändung beantworten sich die Fragen aus § 828 ZPO und § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vorabentscheidung.

Rn 252 § 718. Der GeS ist nach § 3 auf die einzusparenden Kosten der Sicherheitsleistung (Hamm FamRZ 94, 248; Frankf JurBüro 96, 312; Köln KostRspr § 3 ZPO Nr 456: Avalkosten) oder bei deren Ermäßigung auf einen Bruchteil der Differenz zu schätzen (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 801: 1/10).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorläufige Vollstreckbarkeit.

Rn 10 Für vorläufig vollstreckbar (§ 708 Nr 10) kann nur der Kostenausspruch des Zwischenurteils erklärt werden. Wie sich aus § 390 ergibt, setzt die Vollstreckung des Zwischenurteils, die darin besteht, dass dem Zeugen Kosten, Ordnungsgeld und Ordnungshaft auferlegt werden, ein rechtskräftiges (und nicht nur für vorläufig vollstreckbar erklärtes) Zwischenurteil voraus (Musi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 21 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 7 Der Tenor soll die Entscheidung so vollständig enthalten, wie es die Lage gestattet (R/S/G § 60 Rz 19). Der Tenor folgt regelmäßig der Dreiteilung nach Ausspruch zur Sache, zu den Kosten und zur Vollstreckbarkeit. Beim Vorbehaltsurteil sollte der Vorbehalt dem Sachausspruch folgen (§ 302 Rn 11). Die Berufungszulassung schließt die Urteilsformel ab; einer Nichtzulassung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden, ohne dass es eines Antrages bedarf, die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. 2Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt. (2) Im Falle wiederholten Ausbleibens wird das Ordnungsmittel noch einmal festgeset...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 13 Es fällt die volle Terminsgebühr von 1,2 an (VV 3104). Bei vorterminlicher Klagerücknahme stellt sich der Mandant daher günstiger, soweit nicht die Terminsgebühr schon verdient war.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen und Abschriften (Abs 3).

Rn 10 § 13 Abs 3 S 1 erstreckt das Recht auf Akteneinsicht auf die Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen und Abschriften (Kosten: § 34 Abs 3 S 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 15 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 8 Urteilsgebühren fallen nicht an, auch nicht bei einem Ergänzungsurteil (§ 321).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 2 Gem S 1, 1. Var sind v kostenpflichtigen Beteiligen die Gerichtskosten (Gebühren u Auslagen nach dem FamGKG) zu erstatten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 30 Nach § 19 I 2 Nr 3 RVG zum Rechtszug gehörender Zwischenstreit. Zu den Beschwerdegebühren s. BGH NJW 19, 428 [BGH 07.11.2018 - IV ZB 13/18] mwN.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kontoumwandlung.

Rn 22 Nach Abs 7 S 2 kann der Kunde jederzeit verlangen, also auch länger als vier Wochen nach einer Pfändung (BVerfG NJW 14, 3771 Rz 9), dass sein Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Dabei handelt es sich um einen durchsetzbaren Rechtsanspruch des Kunden (BGHZ 195, 298 Rz 28). Das Pfändungsschutzkonto kann auch vorsorglich eingerichtet werden, unabhängig davon, ob ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 4 Die Bezeichnung ›Mahnbescheid‹ wird seinem Inhalt besser gerecht, als die frühere ›Zahlungsbefehl‹. Mit den Formulierungen gem Nr 2 und 3 wird dem Gegner verdeutlicht, dass das Mahngericht sich zur behaupteten ›Schuld‹ keine Meinung gebildet hat und dass die bloße Aufforderung zu zahlen, sich nur an denjenigen Gegner richtet, der nach eigener Überlegung den Anspruch als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO O

Obergutachten selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 25 Oberstes Landesgericht 8 EGGVG 1; 9 EGZPO 1 Obhut 158 FamFG 22 Obhutsperson Trennung 158 FamFG 22 objektive Klagenhäufung erfolgloses Angriffs- und Verteidigungsmittel 96 ZPO 23 Obligatorischer Einzelrichter 348a ZPO 1 Rechtsmittel 348a ZPO 5 Übernahme durch Kammer 348a ZPO 4 Übertragung 348a ZPO 1 obligatorisches Güteverfahren 15...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Investitionsverpflichtung.

Rn 172 Nach § 3 ist das Interesse des Berechtigten, nicht der Aufwand des Verpflichteten maßgeblich (Hamm JurBüro 94, 555; Ddorf RPfleger 94, 520). Inzidentantrag § 717 II 2, Zinsen und Kosten sind als Nebenforderungen nicht zu berücksichtigen (BGHZ 38, 237). Jagdrecht s § 9 Rn 4. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz § 51a GKG: Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist von der Summe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 13 Die Streitverkündung wird durch die jeweilige Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts mit abgegolten (§ 19 I 1b RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sozialleistungen.

Rn 8 Als Grundsatz kann festgehalten werden, dass als Einkommen alle Sozialleistungen anzusehen sind, die Lohnersatzfunktion haben. Leistungen nach SGB II sind Einkommen, auch die Beträge, die als Mehrbedarf für Alleinerziehung gewährt werden (BGH FamRZ 10, 1324). Streitig ist, ob die Hilfe zum Lebensunterhalt gem § 27 ff SGB XII zum Einkommen hinzuzurechnen ist. § 115 I 3 N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wer berechtigt ist, von einer Sache, die er einem anderen herauszugeben hat, eine Einrichtung wegzunehmen, hat im Falle der Wegnahme die Sache auf seine Kosten in den vorigen Stand zu setzen. 2Erlangt der andere den Besitz der Sache, so ist er verpflichtet, die Wegnahme der Einrichtung zu gestatten; er kann die Gestattung verweigern, bis ihm für den mit der Wegnahme verbun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Gesonderter Kostenschiedsspruch.

Rn 18 Hat das ausländische Schiedsgericht über die Kosten des Schiedsverfahrens in einem gesonderten Schiedsspruch entschieden, ist auch dieser Schiedsspruch für vollstreckbar zu erklären. Für das Verfahren gelten insoweit keine Besonderheiten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bindendes Verkaufsangebot.

Rn 12 Resultat des Optionsrechts kann auch über ein meistens mit fester Bindungsfrist ausgestattetes unwiderrufliches Verkaufsangebot erreicht werden. Durch Abgabe im Angebotsvertrag lassen sich auch Verpflichtungen des Berechtigten, zB auf Zahlung der Kosten oder einer Optionsprämie, begründen. Sicherung durch Vormerkung ist möglich. Der Nachteil liegt in der komplizierten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändungsverfahren.

Rn 25 Die Pfändung erfolgt auf einen Antrag des Gläubigers, der beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen ist (§ 828 Rn 7 f). Das Pfändungsgesuch kann mit den Anträgen nach den §§ 850b, 850c VI, 850d, 850f II verbunden werden. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger zu erlassen (§ 828 Rn 3). Regelmäßig wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Für die Verpflichtung des Bürgen ist der jeweilige Bestand der Hauptverbindlichkeit maßgebend. 2Dies gilt insbesondere auch, wenn die Hauptverbindlichkeit durch Verschulden oder Verzug des Hauptschuldners geändert wird. 3Durch ein Rechtsgeschäft, das der Hauptschuldner nach der Übernahme der Bürgschaft vornimmt, wird die Verpflichtung des Bürgen nicht erweitert. (2) Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 9 Es entstehen keine besonderen Gerichtsgebühren. Die Tätigkeit des Gerichts wird durch die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen mit abgegolten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. 2Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt. (2) Als Leistung gilt auch die durch Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 21 AVAG – Versteigerung beweglicher Sachen.

Gesetzestext Ist eine bewegliche Sache gepfändet und darf die Zwangsvollstreckung nicht über Maßregeln zur Sicherung hinausgehen, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag anordnen, dass die Sache versteigert und der Erlös hinterlegt werde, wenn sie der Gefahr einer beträchtlichen Wertminderung ausgesetzt ist oder wenn ihre Aufbewahrung unverhältnismäßige Kosten verursach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Prozessuales.

Rn 17 Die Frage der Unverhältnismäßigkeit iSv § 21 II 1 Nr 1 bzw. der Amortisation iSv § 21 II 1 Nr 2 wird bei einem Streit, ob Kosten nach § 21 II oder § 21 III umzulegen sind, idR nur durch ein Gutachten zu ermitteln sein. Die negative Formulierung des § 21 II 1 Nr 1 soll dabei zum Ausdruck bringen, dass derjenige die Unverhältnismäßigkeit zu beweisen hat, der sie behauptet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Teilschiedsspruch.

Rn 9 Für vollstreckbar erklärt werden kann auch ein Teilschiedsspruch (s § 1054 Rn 2), mit dem das Schiedsgericht endgültig eine Sachentscheidung über einen Teil des Streitgegenstandes getroffen hat (BGH WM 07, 1050 Rz 6). Als Teilschiedsspruch gilt auch eine Kostenentscheidung in einem Zwischenschiedsspruch, wenn das Schiedsgericht hierin endgültig über die Kosten des betref...mehr

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ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / V. Fazit

Effektiver Rechtsschutz ist eine zentrale Idee unseres Grundgesetzes, Art. 19 Abs. 4 GG.[35] Dies setzt aber voraus, dass zunächst überhaupt ein Zugang zum Recht besteht.[36] Die Furcht vor einem zu hohen Kosten- und Zeitaufwand hält eine Vielzahl von Verbrauchern von der Auseinandersetzung mit ihren rechtlichen Problemstellungen ab.[37] Durch das Konzept von Legal Tech erge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Auf MB setzen (Abs 2).

Rn 14 Schon weil der VB nur dann auf den MB gesetzt werden kann, wenn das Mahnverfahren nicht maschinell betrieben wird, wird § 699 III nur selten Anwendung finden. Außerdem ist der Inhalt eines VB regelmäßig zu komplex (zB durch die Festsetzung weiterer Kosten), als dass der MB genügend Raum bieten könnte. Ein praktisches Bedürfnis besteht nicht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Korrekturmöglichkeiten.

Rn 7 S § 2353 Rn 30. Der erteilte Erbschein kann berichtigt werden, wenn zunächst nur abstrakt, nicht namentlich bekannte Nacherben später der Person nach feststehen (Firsching/Graf Rz 4.295; aA Köster Rpfleger 00, 133, 139). Ansonsten ist ein erteilter Erbschein, der aufgrund späterer Veränderungen unrichtig wird, einzuziehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Schadensersatz.

Rn 30 Der Vermieter hat dem Mieter gem § 283a IV bei unberechtigter Sicherheitsleistung Schadensersatz zu leisten. In Betracht kommen vor allem die Kosten der Sicherheit aber auch jeder weitergehende kausale Schaden, der dem Mieter wegen der fehlenden Liquidität entstanden ist. Der Anspruch kann gesondert oder im anhängigen Verfahren gem § 717 II 2 geltend gemacht werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Subsidiärer Umlageschlüssel.

Rn 35 Hat der Gebäudeeigentümer keine Bestimmungen getroffen, gilt für die Umlage der Kosten subsidiär § 9a HeizkostenV.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 12 Das Beschwerdeverfahren ist nach §§ 18 I Nr 3 RVG eine eigene Angelegenheit. Der Anwalt erhält die Gebühren nach den Nr 3500, 3513 VV RVG. Im Rechtsbeschwerdeverfahren entsteht die Gebühr nach Nr 3502 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prüfungsreihenfolge und Entscheidungsvarianten.

Rn 16 Aus der Prüfungsreihenfolge des Gerichts ergeben sich die möglichen Entscheidungsinhalte. Die Regelung ist an die § 341 ff (Einspruch gegen das VU) angelehnt. Zunächst ist die Zulässigkeit der Rüge nach Maßgabe von Statthaftigkeit, Form und Frist zu prüfen (Abs 4 S 1). Ist sie unzulässig, so ist die Rüge als unzulässig zu verwerfen (Abs 4 S 2), also zB wenn die angegrif...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Nachlassverwaltung endigt mit der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. (2) Die Nachlassverwaltung kann aufgehoben werden, wenn sich ergibt, dass eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 186 GVG – [Hör- oder sprachbehinderte Personen].

Gesetzestext (1) 1Die Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person erfolgt nach ihrer Wahl mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. 2Für die mündliche und schriftliche Verständigung hat das Gericht die geeigneten technischen Hilfsmittel bereitzustellen. 3Die hör- oder sprachbehindert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 10 In Verfahren über die Aufhebung werden die Gebühren gesondert erhoben (Vorbem 1.4.1 S 1 KV).mehr