Fachbeiträge & Kommentare zu Künstliche Intelligenz (KI)

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prozessmanagement im HR-Ber... / 5.1.1 Wissen

Menschen brauchen Wissen, um Leistung zu erbringen. Zu diesem Wissen gehören Fachwissen, Kundenwissen und Prozesswissen. Das Prozesswissen (Wie machen wir es hier im Unternehmen?) gewinnen wir, wenn wir Prozesse sichtbar und verständlich machen. Solange es Unklarheit darüber gibt, was von wem in welcher Reihenfolge womit zu erledigen ist, kann niemand gute Arbeit leisten. Pr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prozessmanagement im HR-Ber... / 3.2.2 Kunden erleben

Neben den (mehr oder weniger) expliziten Kundenerwartungen zählt auch das Kundenerleben: Wie nehmen Kunden die Leistung und die Interaktionen zur Erbringung der Leistung wahr? Fühlen sich Mitarbeitende von ihren HR-Ansprechpartnern kompetent und fair beraten? Verstehen Mitarbeitende ihre Gehaltsabrechnung? Sehen Führungskräfte ihren HR-Businesspartner wirklich als eine Hilfe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Change Management / Zusammenfassung

Überblick Der Wandel gewinnt an Komplexität. Waren Veränderungsprojekte noch Mitte des vorigen Jahrhunderts zeitlich begrenzte Eingriffe in die Unternehmensentwicklung, standen sie spätestens in den 1990er Jahren bereits auf dem Dauerspielplan der Unternehmen. Seither haben die Dynamik der technologischen Entwicklung und die Herausforderungen globalisierter Märkte noch weite...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Brennpunkt-Themen / Tipp der Redaktion: Weitere wichtige Fachbeiträge

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3a § 29c AO umfasst – wie § 29b AO [1]- das gesamte Steuerverfahren[2] und entfaltet mit der Regelung des § 2a Abs. 5 AO eine umfassende Geltung der DSGVO-Regelungen im Anwendungsbereich der AO.[3] Dabei ist der Anwendungsbereich der DSGVO nicht nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO nur auf den Bereich der harmonisierten Steuern beschränkt.[4] § 29c AO legitimiert die Finan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 6.1 Ermächtigung zum Einsatz automationsgestützter Risikomanagementsysteme (Abs. 5 S. 1)

Rz. 136 Risikomanagementsysteme (RMS) sollen nach S. 1 des Abs. 5 dazu dienen, prüfungsbedürftige Steuererklärungen automatisiert zu erkennen und auszusteuern und durch die verbesserte Bearbeitungsqualität im Besteuerungsverfahren den Grundsätzen der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung[1] zur verbesserten Umsetzung zu verhelfen.[2] Rz. 137 Der BRH hatte seiner...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Technologie und ... / 7.2.1 Potenziale im Bereich der Verrechnungspreise/Intercompany Agreements

Eine Einsatzmöglichkeit der Blockchain-Technologie in der direkten Besteuerung liegt im Bereich der datenverarbeitungsintensiven Verrechnungspreise bei Konzernen. Der Einsatz der Blockchain-Technologie bei Verrechnungspreisen muss jedoch im großen Zusammenhang der Automatisierung von Steuerfunktionen gesehen werden, in der moderne Technologien (wie z. B. Künstliche Intellige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 6.3.4 Überprüfung der Risikomanagementsysteme (Abs. 5 S. 3 Nr. 4)

Rz. 167 Die Risikomanagementsysteme (RMS) sind regelmäßig auf Ihre Zielerfüllung zu überprüfen. Blindes Vertrauen auf die Leistungsfähigkeit der vorhandenen RMS wäre dementsprechend gesetzeswidrig.[1] Der Gesetzgeber hat dazu keine zeitlichen, qualitativen oder quantitativen Vorgaben zur Durchführung der vorzunehmenden Evaluation gemacht. Vielmehr hat er es letztendlich der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 6.4 Veröffentlichungsverbot (Abs. 5 S. 4)

Rz. 171 Nach § 88 Abs. 5 S. 4 AO dürfen Einzelheiten der RMS – insbesondere die eingesetzten Risikofilter – nicht veröffentlicht werden, soweit dies die Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung gefährden könnte. Dabei wird die Finanzverwaltung und ggf. auch das Gericht jeweils zu prüfen haben, ob dieser "konditionierte Geheimnisvorbehalt" letztlich zum Veröffentli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Technologie und ... / 2.10 Assoziierte Rechtsfragen bei Decentralized Autonomous Organizations (DAOs)

Neben Einsatzmöglichkeiten der Blockchain-Technologie im Finanzsektor und Kryptowährungen, eröffnen sich auch Potenziale die Koordinierung von Personen und Organisationen in einer globalisierten Welt. Die Blockchain-Technologie kann für die Governance eingesetzt werden. Konkret erfolgt dies technisch durch Smart Contracts, die Stimmabgabe und anschließende Exekution von Ents...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kryptowährungen: Auswirkung... / Zusammenfassung

Überblick Die Kursentwicklungen von Bitcoin (BTC) und Ethereum (ETH), als kapitalisierungsstärkste Kryptowährungen, entwickelten sich nach der Wahl von Donald Trump grundsätzlich positiv, jedoch in unterschiedlichem Ausmaß. Während der BTC von einem neuen Höchststand zum anderen eilte, sprang der ETH-Kurs zwischenzeitlich auch deutlich an, entwickelte sich im Anschluss jedoc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kryptowährungen: Auswirkung... / 2.1 "Krypto-Mining im Zusammenhang mit der US-Energiepolitik"

Trump zielt darauf ab, die gesamte Krypto-Wertschöpfungskette der USA zu stärken. Insbesondere die international zunehmend verlautete Kritik an den ökologischen Bedingungen und der Umweltschädlichkeit des energieintensiven Schürfens von Kryptowährungen scheint unter der Präsidentschaft von Trump keine Rolle mehr zu spielen. Diese Annahme knüpft nahtlos an seine grundlegende ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.57 IT-Bilanzierung

Lüdenbach, Konfigurations- und Anpassungskosten bei SaaS-Vereinbarungen, StuB 16/2024, S. 639; Lüdenbach/Freiberg, Bilanzierung der Entwicklung und Lizenzierung KI-basierter Sprachmodelle nach IFRS und HGB, BB 36/2024, S. 2027; Schramm/Wagner/Kern, KI: Neu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 1.1 Allgemeines

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.86 Prüfung des Jahresabschlusses

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.51 Immaterielles Vermögen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / V. Fazit

Die Geschäftsführung ist gesellschaftsrechtlich (u.a. § 43 Abs. 1 GmbHG) wie auch insolvenzrechtlich (§ 1 StaRUG) zur Krisenfrüherkennung verpflichtet. Soweit sie diesen Pflichten nachkommt und die finanzielle Situation der Kapitalgesellschaft keine Krise erkennen lässt – daher insbesondere keine drohende Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 18 InsO vorliegt – kann eine Gewinnausschütt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 1.2 KI-Begriff

Ein allgemeingültiger KI-Begriff für die Rechtsanwendung besteht derzeit nicht. Allgemeines Verständnis: Als grobe Faustregel kann man immer dann von "künstlicher Intelligenz" sprechen, wenn ein Computersystem nicht nach fixen Regeln für sämtliche Anwendungsfälle vorprogrammiert ist und völlig vorhersehbar agiert, sondern die Regeln für die Lösung eines Problems autonom durch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 3.1 Einsatz von KI und Sachverständige

Muss der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von KI-Systemen beurteilen, unterstellt das BetrVG[1] pauschal, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich ist. Dies bedeutet aber nicht, dass der Betriebsrat einfach einen Sachverständigen beauftragen darf. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (zur Person, zum Beratungsumfang und der Vergüt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 3.2 Planung von Arbeitsverfahren und Einsatz von KI

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen "einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz" rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.[1] Er hat die geplanten Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer (z. B. Art ihrer Arbeit und sich daraus ergebende Anforderungen an die Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 1.1 Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bei KI-Themen

Vorweggenommen: Bei einer zukunftsweisenden Schlüsseltechnologie wie der KI ist ein konfrontativer Ansatz bei Mitbestimmung in der Regel nicht zielführend. Unternehmen sind gerade bei diesen Themen – mehr denn je – auf die Kooperation mit ihren Betriebsräten angewiesen, um Projekte schnell umzusetzen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern. Vielfach dürfte es sich daher wirts...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Arbeit... / 1.3 Einsatz von "starker" KI

Wird von einem Unternehmen starke KI eingesetzt und die Daten nicht entsprechend vorsortiert eingespielt, sind die vorgenannten Risiken ungleich höher. Sowohl unmittelbare als auch mittelbare Diskriminierungen können nicht oder zumindest nur mit einem erheblichen Aufwand durch ein Unternehmen ausgeschlossen werden. Insbesondere dürfte der Darlegungs- und Beweislast in einem ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4 Mitbestimmungsrechte

4.1 Recruiting und Einstellung In der Anbahnungsphase zum Arbeitsverhältnis sind vor allem folgende Mitbestimmungsrechte relevant: Personalfragebögen: Zweck der Mitbestimmung des Betriebsrats bei § 94 Abs. 1 BetrVG ist der Schutz der Arbeitnehmerrechte durch die Begrenzung des Fragerechts des Arbeitgebers auf berechtigte Interessen. Der Betriebsrat hat ein Zustimmungsrecht bez...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 5 Einführung von KI- und IT-Systemen ohne Mitbestimmung des Betriebsrats

Nicht mitbestimmungspflichtig werden in aller Regel aber KI-Systeme und allgemein IT-Systeme sein, wenn sie das Verhalten von Arbeitnehmern gar nicht erst individualisierbar erfassen, etwa bei der Analyse ausreichend großer (anonymisierter) Leistungsdaten zur Messung der Leistung einer (ausreichend großen) Abteilung oder der Arbeitnehmerleistung im Unternehmen als Ganzes; das ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 6 Ausblick

Die Einführung KI-gestützter Systeme erfordert arbeitgeberseitig bereits jetzt eine durchdachte Planung und offene Kommunikation. Ein Betriebsrat, der gut informiert ist, kann ein starker Partner sein und die Umsetzung von KI-Projekten massiv beschleunigen. Auch kann er dabei unterstützen, Ängste vor Überwachung und Jobverlust in konstruktive Bahnen zu lenken. Ein Ausblick i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Arbeit... / 1 Diskriminierungsaspekte beim Einsatz von IT-Tools und KI

Das Antidiskriminierungsrecht spielt im Bewerbungsverfahren und dort insbesondere beim Einsatz von IT-Tools und KI eine zentrale Rolle. Die Normen des AGG knüpfen nicht an die Verwendung bestimmter Technologien an. Gemäß §§ 1, 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte (zu denen auch Bewerber zählen) nicht aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 1 Einführung

Die rasanten Entwicklungen im Bereich künstliche Intelligenz (KI) und der Druck der Wettbewerber machen es oft wichtiger denn je, neue IT-Systeme zügig einzuführen. Als Faustregel ist davon auszugehen, dass der Betriebsrat bei den meisten Formen des personalbezogenen KI-Einsatzes im Unternehmen zu beteiligen ist. Gemeint ist nicht nur die rechtzeitige und umfassende Informat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 3 Informations- und Beratungsrechte

Der Betriebsrat ist grundsätzlich bei jeder Form des personaldatenbasierten KI-Einsatzes im Unternehmen rechtzeitig und umfassend zu informieren. Der Informationsanspruch ist auf Informationen beschränkt, die der Arbeitgeber tatsächlich selbst in Besitz hat. 3.1 Einsatz von KI und Sachverständige Muss der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von KI-Systemen beurteilen, un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 2 Übersicht über alle relevanten Beteiligungsrechte

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.2 Ordnungsverhalten

Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Interessen in Bezug auf die betriebliche Ordnung und das Verhalten im Betrieb einzubringen und somit sicherzustellen, dass ihre Belange bei der Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Der Schutzzweck liegt darin, das Direktionsrecht des Arbeitgebers einzuschränken ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.3 Überwachungseinrichtungen

Der Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist, die Persönlichkeitssphäre betroffener Arbeitnehmer zu schützen. Unzulässige Beeinträchtigungen sollen bereits im Vorfeld verhindert, bzw., sofern zulässig, möglichst reduziert werden. In anderen Worten: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dient nicht dazu, die Einführung von Überwachungseinrichtungen zu verhinde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.5 Sonstige relevante Mitbestimmungsrechte

Bei KI-Systemen, die Arbeitsaufträge verteilen, Kapazitäten steuern oder Mitarbeitern Aufträge zuweisen, die für die Erledigung am besten qualifiziert sind, kommen Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 (Arbeitszeit) und Nr. 3 (Mehrarbeit) BetrVG in Betracht. Konkret wäre dies beispielsweise die vollautomatisierte KI-gestützte Dienstplanerstellung, die etwa auf historisc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.1 Recruiting und Einstellung

In der Anbahnungsphase zum Arbeitsverhältnis sind vor allem folgende Mitbestimmungsrechte relevant: Personalfragebögen: Zweck der Mitbestimmung des Betriebsrats bei § 94 Abs. 1 BetrVG ist der Schutz der Arbeitnehmerrechte durch die Begrenzung des Fragerechts des Arbeitgebers auf berechtigte Interessen. Der Betriebsrat hat ein Zustimmungsrecht bezüglich des Inhalts jeder Frage...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betriebsrats

Zusammenfassung Überblick Der Beitrag beleuchtet die relevanten Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von KI-Systemen im Personalwesen und gibt praktische Hinweise für den Umgang mit den entsprechenden Herausforderungen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetze: §§ 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 80 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BetrVG, § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag beleuchtet die relevanten Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von KI-Systemen im Personalwesen und gibt praktische Hinweise für den Umgang mit den entsprechenden Herausforderungen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetze: §§ 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 80 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BetrVG, § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 N...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.4 Gesundheitsschutz

Der Zweck der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer.[1] Die Mitbestimmung soll im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer eine möglichst effiziente Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes im Betrieb erreichen. Sie umfasst sämtliche Maßnahmen, die dazu dienen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Arbeit... / 1.1 KI-Tools

Werden "klassische" IT-Tools im Bewerbungsverfahren eingesetzt, muss bei der Programmierung darauf geachtet werden, dass hierdurch keine Diskriminierung "vorprogrammiert" ist. Beispielsweise indem potenziell diskriminierende Aspekte gar nicht erst abgefragt werden. Hilfreich ist es deshalb – wie bei jedem Einsatz von IT – wenn die Eingabe von Datensätzen möglichst einheitlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Arbeit... / Zusammenfassung

Überblick Bewerbungsverfahren werden – nicht zuletzt durch die rechtlichen Herausforderungen und den Bewerbermarkt – immer komplexer. Recruiter müssen immer mehr Aufgaben übernehmen und dürfen dabei nicht die wichtigsten Punkte aus den Augen verlieren. Schon deshalb kommen seit vielen Jahren IT-Tools in den Bewerbungsverfahren zur Anwendung. Seit geraumer Zeit tritt zudem im...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Arbeitsrechtliche Aspekte beim Einsatz von IT-Tools und KI

Zusammenfassung Überblick Bewerbungsverfahren werden – nicht zuletzt durch die rechtlichen Herausforderungen und den Bewerbermarkt – immer komplexer. Recruiter müssen immer mehr Aufgaben übernehmen und dürfen dabei nicht die wichtigsten Punkte aus den Augen verlieren. Schon deshalb kommen seit vielen Jahren IT-Tools in den Bewerbungsverfahren zur Anwendung. Seit geraumer Zeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Arbeit... / 3 Hinweise zum Datenschutzrecht

Der Einsatz von KI bringt vielschichtige datenschutzrechtliche Fragestellungen mit sich; auf drei soll hier noch einmal gesondert hingewiesen werden: Insbesondere stellt sich hier die Frage nach der Erlaubnis, personenbezogene Daten mittels KI zu verarbeiten. Mit Blick auf das Arbeitsrecht gibt hier § 26 Abs. 1 BDSG maßgebliche Antworten, wobei stets der Einzelfall zu betrach...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Arbeit... / 2 Rechtsfolgen bei Verstößen

Das AGG sieht diverse Rechte für Betroffene vor, insbesondere ein Beschwerderecht, ein Recht zur Leistungsverweigerung [1] sowie Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche.[2] Jedenfalls kann ein abgelehnter Bewerber gemäß § 15 Abs. 4 AGG Entschädigung und Schadensersatz geltend machen.[3] Weder für IT-Tools noch für den Einsatz von KI gelten hier in Bezug auf Rechtsfolgen Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI und HR: Künstliche Intel... / 1.1 Künstliche Intelligenz

Um im Umgang mit KI-Anwendungen mitreden zu können, müssen Personaler nicht zu Informatikern mutieren. Entscheidend ist, Grundbegriffe und Funktionen zu kennen und sich ein grobes Bild zu machen, um die richtigen Fragen stellen zu können. Künstliche Intelligenz, "machine learning" und "neural networks" sind nicht nur schillernde Begriffe, die gelegentlich im Fernsehen auftau...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI und HR: Künstliche Intel... / 4 Ausblick: Europäische KI-Verordnung

Auf europäischer Ebene wird die KI-Verordnung [1], also ein für alle Mitgliedsstaaten geltendes Gesetz, in Kraft treten. Hiernach werden KI-Anwendungen in Risikoklassen eingeteilt, mit denen jeweils Pflichten für die Entwickler, aber auch für die Nutzer der Anwendungen einhergehen, also für die anwendenden Unternehmen. Bestimmte KI-Anwendungen und Praktiken werden gänzlich un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Automatisierte Transkri... / 6 Europäische KI-Verordnung

Direkte Angaben zum Thema Transkription finden sich zwar im Artificial Intelligence Act (KI-Verordnung) nicht.[1] Nach Erwägungsgrund (32a) sprechen jedoch Aufgaben, die eher vorbereitender Natur sind und keine nennenswerte eigene Bewertung vornehmen gegen ein Hochrisikosystem. "Sprachverarbeitung" und die KI-gestützte Übersetzung von vorläufigen bzw. "ersten" Dokumenten sin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI und HR: Künstliche Intel... / Zusammenfassung

Überblick Hinter dem Begriff "künstliche Intelligenz" (KI oder englisch: AI – "Artificial Intelligence") verbergen sich zumeist besondere, selbstlernende Algorithmen, bzw. Modelle, die mit vorzugsweise großen Datenmengen trainiert wurden. KI-basierte Software kann u. a. selbstständig unbekannte Sachverhalte bewerten, Prognosen und Empfehlungen abgeben oder auch Entscheidunge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI und HR: Künstliche Intel... / 2 Einsatzbeispiele für KI im Personalbereich

KI-basierte Anwendungen können in sämtlichen Phasen und Bereichen des Arbeitsverhältnisses eingesetzt werden und unter den richtigen Vorzeichen Vorteile für Unternehmen und Belegschaft bringen. Anwendungsfelder sind z. B.: die Personalgewinnung, die Personalbetreuung, die Mitarbeiterbindung, die Datenanalyse, das Einsatz- und Leistungsmanagement. Die folgenden Ausführungen geben e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI und HR: Künstliche Intel... / 3.6 Haftungsfragen

Bisher existieren keine speziellen Gesetze zur Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von KI-Systemen entstanden sind. Es gelten die allgemeinen Gesetze, also insbesondere die §§ 823 ff. BGB und die Haftung aus Vertrag. Allgemein gesagt dürfte gelten: Weil KI-Systeme komplex und undurchsichtig sind, wird es oft schwierig sein, die im Rechtssinn Verantwortlichen auszumache...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI und HR: Künstliche Intel... / 3 Rechtliche Besonderheiten beim Einsatz von KI im Personalwesen

3.1 Einleitung Beim Einsatz von KI im Personalwesen werden Aspekte der Mitbestimmung und des Datenschutzes eine dominante Rolle spielen, neben haftungsrechtlichen Aspekten und europäischer Gesetzgebung. Welche Regeln mit welchen Rechtsfolgen greifen, hängt von der konkreten KI-Anwendung ab. Die nachfolgenden Themen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig für den Einsat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI und HR: Künstliche Intel... / 3.1 Einleitung

Beim Einsatz von KI im Personalwesen werden Aspekte der Mitbestimmung und des Datenschutzes eine dominante Rolle spielen, neben haftungsrechtlichen Aspekten und europäischer Gesetzgebung. Welche Regeln mit welchen Rechtsfolgen greifen, hängt von der konkreten KI-Anwendung ab. Die nachfolgenden Themen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig für den Einsatz von KI zum T...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI und HR: Künstliche Intel... / 2.3 Mitarbeiterbindung (Retention)

Im Bereich Mitarbeiterbindung sind insbesondere KI-unterstützte Mitarbeiterbefragungen und die automatisierte Vermittlung von Jobangeboten ("Skill-Matching") hervorzuheben. Herkömmliche Mitarbeiterbefragungen sind in der Regel durchstrukturiert: Es gibt konkrete Fragen mit vorformulierten oder graduellen Angabemöglichkeiten (1–5). Die Auswertung von Freitexten ist zeitaufwänd...mehr