Fachbeiträge & Kommentare zu Künstliche Intelligenz (KI)

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 1 Einführung in die Datenregulierung von KI-Systemen

Künstliche Intelligenz findet bereits in vielfältigsten alltäglichen Systemen indirekt oder direkt Anwendung. Dies geschieht bewusst über die Nutzung von ChatBots, die mit sog. generativer Künstlicher Intelligenz Inhalte, Audios, Bilder oder Videos erzeugen oder indirekt über die Online-Suche von Inhalten, die Entwicklung von Medikamenten oder beim Einsatz von autonomen Syst...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 3.1 Aufbau der KI-VO, Sanktionen und Compliance-Folgen

Die KI-VO umfasst 113 Artikel, 180 Erwägungsgründe, 13 Anhänge und gliedert sich in 13 Kapitel. Der Aufbau der KI-VO orientiert sich stark an der Risikokategorisierung von KI-Systemen. Nach einem allgemeinen Teil werden zur Abgrenzung die verbotenen KI-Systeme (konkret "Verbotene Praktiken im KI-Bereich") nach Art. 5 KI-VO sowie anschließend Hochrisiko-KI-Systeme und deren u...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 3.4.2 Verbotene KI-Praktiken

Es gibt eine Reihe von verbotenen Praktiken bei KI-Systemen sowie KI-Modellen nach Art. 5 KI-VO. Im nachfolgenden wird eine Übersicht gegeben: KI-Systeme zur Beeinflussung von Personen oder absichtlichen Manipulation bzw. Täuschung mit dem Ziel diese zu beeinflussen und dieser Person/Personengruppe erheblichen Schaden zuzufügen; KI-Systeme, welche die Vulnerabilität oder Schut...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 3.4.4.3 KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und systemischen Risiko

KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), werden nach Art. 3 Nr. 63 KI-VO wie folgt definiert: "…in KI-Modell – einschließlich der Fälle, in denen ein solches KI-Modell mit einer großen Datenmenge unter umfassender Selbstüberwachung trainiert wird –, das eine erhebliche allgemeine Verwendbarkeit aufweist und in der Lage ist, unabhängig von der Art und Weise seines I...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 3.4.4.2 Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme

Die in Art. 50 KI-VO normierten Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme können unbeschadet der Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme gelten (Art. 50 VI KI-VO). Diese Gruppe von KI-Systemen ist geeignet, mit natürlichen Personen zu interagieren oder Inhalte zu erzeugen, die ein besonderes Risiko in Bezug auf Identitätsbetrug oder Täuschung berge...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 3.2 Anwendungsbereich der KI-VO

Die KI-VO gilt insbesondere für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, gem. Art. 2 Abs. 1 Buchst. a), b) KI-VO. Die Definition eines Anbieters nach Art. 3 Nr. 3 KI-VO umfasst natürlich, juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder sonstige Stellen, "...die ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck entwickelt oder entwickeln lässt und es unter ih...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 7 Umsetzung und Implementierung einer KI-Compliance

Die Umsetzung einer rechtmäßigen KI-Compliance ist wesentlich von der Risikokategorisierung des KI-Systems und der Rolle im KI-Lifecycle (insb. Anbieter oder Betreiber) abhängig. So treffen härtere Compliance-Folgen Hochrisiko-KI-Systeme gegenüber KI-Systemen mit einem eingeschränkten oder niedrigen Risiko. Der Anwendungsbereich nach Art. 2 KI-VO ist weitreichend, sowohl was ...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 3.5.2 Eingeschränktes und niedriges Risiko von KI-Systemen

Werden bestimmte KI-Systeme nach Art. 50 KI-VO oder GPAI nach Art. 51 ff. KI-VO verwendet, müssen Transparenzpflichten wahrgenommen werden. KI-Systeme i. S. d. Art. 50 Abs. 1 bis 4 KI-VO müssen im Ergebnis die synthetische Erzeugung der Inhalte für die Nutzer kenntlich machen. Gem. Art. 50 Abs. 5 Satz 1 KI-VO müssen die genannten Informationen den betreffenden natürlichen Per...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 2 Technische Grundlagen und Anwendungsmöglichkeiten sowie weiterführende Potenziale von KI

Es existieren unterschiedlichste KI-Systeme, -Techniken sowie -Modelle. Für eine stärkere Systematisierung kann man diese grob in regelbasierte KI-Systeme sowie selbstlernende bzw. machine-learning basierte KI-Systeme untergliedern. Regelbasierte KI-Systeme bauen auf den Erfahrungen sowie der Programmierung von Menschen auf und treffen ihre Entscheidungen anhand der eingepfl...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 3.5.1 Compliance bei Hochrisiko-KI-Systemen

Ist ein KI-System als Hochrisiko-KI-System qualifiziert worden, müssen nach Art. 8 ff. KI-VO für Anbieter umfangreiche Anforderungen erfüllt werden. Diese können insbesondere die folgenden Compliance-Anforderungen umfassen: Einrichtung, Dokumentation sowie Verwendung eines Risikomanagementsystems (Art. 9 KI-VO), Qualität der verwendeten Daten (Art. 10 KI-VO), Technisch Dokument...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 3.4.4 Eingeschränktes Risiko und niedriges Risiko von KI-Systemen

3.4.4.1 Einordnung der Begrifflichkeiten und Systematik In der Kaskade des risikobasierten Ansatzes der KI-VO folgen nach "verbotener" KI und Hochrisiko-KI-Systemen sog. KI-Systeme mit einem eingeschränkten oder sogar niedrigen Risiko. KI-Systeme mit einem eingeschränkten Risiko werden nach der KI-VO als bestimmte KI-Systeme bezeichnet (Art. 50 KI-VO). Sind KI-Systeme ebenfal...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 3.3 Was ist ein KI-System?

Wesentliches Element zur Anwendbarkeit der Datenregulatorik in der KI-VO ist das Vorliegen eines KI-Systems. Dies ist wesentlich an Art. 3 Nr. 1 KI-VO geknüpft. Danach ist ein KI-System, "… ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erha...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 5 KI-Reallabore

Die umfangreiche Regulatorik der KI-VO soll nicht KI-Innovationen in der EU behindern. Aus diesem Grund wurden in Kapitel 6 "Maßnahmen zur Innovationsförderung" eingeführt (Art. 57 ff. KI-VO). Die EU-Kommission verwendet hierzu das Instrument der sog. regulatorischen Sandkästen (bzw. auch als Sandbox-Regime bezeichnet). Art. 57 Abs. 1 KI-VO bezeichnet diese als KI-Reallabore...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 6.3 Überblick von KI-Systemen im TaxTech-Bereich

Bereits im Jahr 2018 wurden in einer Studie 5 relevante Einsatzgebiete für Künstliche Intelligenz im Steuerbereich identifiziert. Diese umfassen insbesondere:[1] Tax Analytics, Natural Language, Automation, Process Analytics, Tax Maturity. Inzwischen gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Tools und Anwendungen für zahlreiche Steuerarten bzw. -bereiche (indirekte Besteuerung, di...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 3.4.3 Hochrisiko-KI-Systeme

Die Risikoqualifizierung des Art. 6 KI-VO für Hochrisiko-KI-Systeme teilt sich in die materiellen Verfahrensvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 1, 2 KI-VO sowie assoziierten verfahrensrechtlichen Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 bis 6 KI-VO. Die Definition für Risiko nach Art. 3 Nr. 2 KI-VO umfasst eine "…Kombination aus der Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Schadens und ...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 3.4 Risikobasierte Qualifizierung von KI-Systemen

3.4.1 Risikobasierte Klassifizierung Die KI-VO vertritt einen risikobasierten Ansatz für KI-Systeme und KI-Modelle. Danach sollten Art und Inhalt der Vorschriften auf die Intensität und den Umfang der Risiken zugeschnitten werden, die von KI-Systemen ausgehen können.[1] Daraus leitet die KI-VO das Verbot für bestimmte inakzeptable Praktiken bei KI ab, sowie Anforderungen an H...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 6.1 Allgemeine Praxisfragen und Herausforderungen bei KI-Systemen

Die Einführung von ChatGPT hat eindrucksvoll vor Augen geführt, wie KI-Modelle und KI-Systeme außerhalb von rein zahlenbasierten Prozessen auch die Fähigkeit zur Textgenerierung erreichen können. Diese sog. großen Sprachmodelle bzw. Large Language Model (LLM) bestimmen durch ein Wahrscheinlichkeitsmodell die Anordnung von Worten und Sätzen und fügen diese in einen weitgehend...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / Zusammenfassung

Überblick Die aktuellen Entwicklungen im KI-Bereich haben gezeigt, dass KI-Systeme und KI-Anwendungen ihren Platz im Rechts- und Steuerrechtsbereich verdient haben. Aber auch darüber hinaus wird KI einen immer stärkeren Bestandteil des Lebens bzw. der Arbeitswelt einnehmen. Vor diesem Hintergrund sind auch die neuen Datenregulierungsinitiativen (z. B. die KI-VO) zu sehen. De...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 4 Haftungsfragen beim Einsatz von KI-Systemen

Für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, aber auch bei der Bereitstellung von GPAI stellt sich häufig die Frage zum Umfang einer möglichen Haftung. Zur Haftungsabsicherung bei KI-Systemen wurde von der EU-Kommission eine Standardvertragsklausel bereitgestellt,[1] die auf eine Standardklausel für die Beschaffung von algorithmischen Systemen der Stadt Amsterdam aus dem Jahr...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 3 Allgemeine Informationen und Qualifizierung von KI-Systemen nach der KI-VO

3.1 Aufbau der KI-VO, Sanktionen und Compliance-Folgen Die KI-VO umfasst 113 Artikel, 180 Erwägungsgründe, 13 Anhänge und gliedert sich in 13 Kapitel. Der Aufbau der KI-VO orientiert sich stark an der Risikokategorisierung von KI-Systemen. Nach einem allgemeinen Teil werden zur Abgrenzung die verbotenen KI-Systeme (konkret "Verbotene Praktiken im KI-Bereich") nach Art. 5 KI-V...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 3.4.4.1 Einordnung der Begrifflichkeiten und Systematik

In der Kaskade des risikobasierten Ansatzes der KI-VO folgen nach "verbotener" KI und Hochrisiko-KI-Systemen sog. KI-Systeme mit einem eingeschränkten oder sogar niedrigen Risiko. KI-Systeme mit einem eingeschränkten Risiko werden nach der KI-VO als bestimmte KI-Systeme bezeichnet (Art. 50 KI-VO). Sind KI-Systeme ebenfalls von dieser Kategorie nicht umfasst, stellen diese KI...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 3.4.1 Risikobasierte Klassifizierung

Die KI-VO vertritt einen risikobasierten Ansatz für KI-Systeme und KI-Modelle. Danach sollten Art und Inhalt der Vorschriften auf die Intensität und den Umfang der Risiken zugeschnitten werden, die von KI-Systemen ausgehen können.[1] Daraus leitet die KI-VO das Verbot für bestimmte inakzeptable Praktiken bei KI ab, sowie Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und Transparenz...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 6.2 Überblick von KI-Systemen im LegalTech-Bereich

Im Unterschied zu anderen KI-Anwendungen, die stark auf rein numerische Prozesse ausgerichtet sind, ist im Rechts- sowie Steuerbereich die Verarbeitung von Sprache die wichtigste Komponente der Arbeit. Aus diesem Grund galt viele Jahre der Rechts- bzw. Steuerbereich als wenig automatisierungsfreundlich und wurde vernachlässigt. Inzwischen wurde dieser Bereich aber kontinuier...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 3.5 Compliance-Folgen

3.5.1 Compliance bei Hochrisiko-KI-Systemen Ist ein KI-System als Hochrisiko-KI-System qualifiziert worden, müssen nach Art. 8 ff. KI-VO für Anbieter umfangreiche Anforderungen erfüllt werden. Diese können insbesondere die folgenden Compliance-Anforderungen umfassen: Einrichtung, Dokumentation sowie Verwendung eines Risikomanagementsystems (Art. 9 KI-VO), Qualität der verwendet...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche ... / 6 Praxisfragen bei KI-Anwendungen sowie TaxTech- und LegalTech-Systeme

6.1 Allgemeine Praxisfragen und Herausforderungen bei KI-Systemen Die Einführung von ChatGPT hat eindrucksvoll vor Augen geführt, wie KI-Modelle und KI-Systeme außerhalb von rein zahlenbasierten Prozessen auch die Fähigkeit zur Textgenerierung erreichen können. Diese sog. großen Sprachmodelle bzw. Large Language Model (LLM) bestimmen durch ein Wahrscheinlichkeitsmodell die An...mehr

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KI-Verordnung: Wesentliche Elemente und deren Auswirkungen auf Kanzleien und Unternehmen

Zusammenfassung Überblick Die aktuellen Entwicklungen im KI-Bereich haben gezeigt, dass KI-Systeme und KI-Anwendungen ihren Platz im Rechts- und Steuerrechtsbereich verdient haben. Aber auch darüber hinaus wird KI einen immer stärkeren Bestandteil des Lebens bzw. der Arbeitswelt einnehmen. Vor diesem Hintergrund sind auch die neuen Datenregulierungsinitiativen (z. B. die KI-V...mehr

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Organisation von HR / 3.2.2 Annährung über HR-Ratio

Teilweise wird für die Größe der HR-Organisation eine Ratio aus Mitarbeiteranzahl und Vollzeitäquivalenten angegeben. Diese Kennzahl wird Betreuungsquote oder HR-Ratio genannt. Dazu findet man in der Literatur unterschiedlichste Angaben, was nicht erstaunt, wenn man die vielfältigen Ansätze und Aufgaben von HR-Organisationen miteinander vergleicht. Ein Benchmarkvergleich ist...mehr

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Organisation von HR / 1.2 HR-Kernprozesse

Generell lassen sich die Aufgaben des HR-Bereichs mit Hilfe einer HR-Prozesslandkarte gliedern in HR-Unterstützungsprozesse, worin alle administrativen Aufgaben enthalten sind (Entgeltabrechnung, Vertragswesen, Bescheinigungen, Personalakte), HR-Kernprozesse mit allen Aspekten der lebenszyklusorientierten Personalarbeit von der Einstellung bis zum Ausscheiden von Mitarbeiter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Organisation von HR / 4.3.4 Innovationsstrategie

Die Innovationsstrategie der Digitalisierung zielt auf die Erhöhung der Qualität bei den erbrachten Dienstleistungen. Ziel der Strategie ist es, die HR-Produkte für bestimmte Zielgruppen besser zu individualisieren, die Produktpalette zu erweitern, Prozesse besser auszurichten und auf wertschöpfende Dienstleistungen zu fokussieren. So werden dem Management, Führungskräften u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Organisation von HR / 3.4 Kompetenz der Mitarbeiter im Personalbereich

Die Einordnung der Personalabteilung wird wesentlich von der Person des Personalleiters/-in sowie deren Mitarbeitern beeinflusst. Neben betriebswirtschaftlichen Kenntnissen sind hier vor allem strategisches Denken und sozialwissenschaftliche Kenntnisse relevant. Wichtig Mitarbeiterkompetenz Die Kompetenzen im Personalbereich sind den Aufgaben/Herausforderungen der HR-Organisat...mehr

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Organisation von HR / Einführung

Der Bereich Human Resources, abgekürzt HR, bezeichnet die Organisationseinheit eines Unternehmens, die für verschiedene Zielgruppen im Unternehmen Aufgaben erfüllt, die das Personal betreffen. Der HR-Bereich eines Unternehmens spielt damit eine zentrale Rolle bei der Verwaltung, Entwicklung und Bindung des Personals. Die Aufgaben des Bereichs sind vielfältig und verlangen ein...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI) oder auch artifizielle Intelligenz (AI) ist ein Teilgebiet der Informatik, das sich mit der Automatisierung intelligenten Verhaltens und dem maschinellen Lernen befasst. Es handelt sich dabei um die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. Sie ermöglicht es technischen Sys...mehr

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Stakeholdermanagement / 7 Stakeholdermanagement: Ausblick

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, nicht nur wirtschaftlich erfolgreich zu sein, sondern auch sozial verantwortlich und ökologisch nachhaltig zu agieren. Dies führt zu einer weiteren Evolution des Stakeholdermanagements, das zunehmend in den Mittelpunkt strategischer Unternehmensentscheidungen rückt. Zukünftige Trends und Entwicklungen Verstärkte Einbindung und Divers...mehr

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Informationssysteme als Vor... / 5.3 KI im Nachhaltigkeitsmanagement

Mögliche Anwendungen von KI im Nachhaltigkeitsmanagement: Energieeffizienz und -management Anwendung: KI wird eingesetzt, um Energieverbrauchsmuster zu analysieren und Energieeffizienzmaßnahmen zu optimieren. Beispiel: Ein größeres Datenzentrum nutzt KI-Algorithmen zur Steuerung der Klimaanlagen und zur Anpassung der Kühlleistung basierend auf dem tatsächlichen Bedarf und Wette...mehr

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Informationssysteme als Vor... / 5.4 KI in der Wesentlichkeitsanalyse

Anwendungen von KI im Kontext der Wesentlichkeitsanalyse KI-gestützte Datenanalyse Anwendung: KI-Technologien wie maschinelles Lernen und Natural Language Processing (NLP) werden genutzt, um große Mengen an internen und externen Daten zu analysieren, die Relevanz verschiedener Nachhaltigkeitsthemen zu bewerten und Prioritäten zu setzen. Beispiel: Ein multinationales Unternehmen...mehr

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Informationssysteme als Vor... / 5 Big Data und KI

In der modernen Datenanalyse, besonders im Bereich des Nachhaltigkeits- und Risikomanagements, spielen Big Data und künstliche Intelligenz (KI) eine immer wichtigere Rolle. Beide Technologien können eingesetzt werden: Definition Big Data: Big Data bezieht sich auf sehr große Datensätze, die herkömmliche Datenverarbeitungswerkzeuge aufgrund ihrer Größe, Komplexität oder Geschw...mehr

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Informationssysteme als Voraussetzung für Nachhaltigkeit: Daten, Big Data und KI

Zusammenfassung Überblick Im Nachhaltigkeitsmanagement sind Daten unerlässlich, um fundierte Entscheidungen zu treffen und die Leistung zu messen. Dies erfordert ein effektives Datenmanagement, um sicherzustellen, dass Daten zuverlässig, aktuell und relevant sind. Die Auswahl der richtigen Datenarten, von internen Betriebsdaten bis hin zu externen Indikatoren, ist entscheiden...mehr

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Informationssysteme als Vor... / 5.2 Big Data in der Wesentlichkeitsanalyse

Big Data spielt eine entscheidende Rolle in der Wesentlichkeitsanalyse, indem es Unternehmen ermöglicht, große Mengen verschiedenartiger Daten schnell zu sammeln, zu analysieren und zu interpretieren. Dies unterstützt die Identifizierung und Priorisierung von Nachhaltigkeitsthemen, die für Stakeholder und das Geschäft wesentlich sind, und verbessert dadurch die Genauigkeit u...mehr

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Informationssysteme als Vor... / 5.1 Big Data im Nachhaltigkeitsmanagement

Mögliche Anwendungen von Big Data im Nachhaltigkeitsmanagement: Energie- und Ressourcenmanagement Anwendung: Big Data wird verwendet, um Energieverbrauchsdaten aus unterschiedlichen Betriebsteilen zu sammeln und zu analysieren. Durch die Analyse dieser Daten können Muster erkannt und Maßnahmen zur Energieeffizienz verbessert werden Beispiel: Ein großes Produktionsunternehmen sa...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 1.1 Allgemeines

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Literaturauswertung zum HGB / 2.57 IT-Bilanzierung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.86 Prüfung des Jahresabschlusses

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Literaturauswertung zum HGB / 2.51 Immaterielles Vermögen

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GmbH 2 Go (Teil 24): Ausübu... / IV. Zustimmung der KI als Voraussetzung für die Wirksamkeit des Beschlusses

Auch ein satzungsmäßig implementiertes Erfordernis einer KI als notwendige Instanz zur Wirksamkeit für Beschlüsse, die der qualifizierten Mehrheit bedürfen, erscheint mit den gesellschaftsrechtlichen Prinzipien nicht vereinbar. Eine solche Klausel würde zu einer indirekten Einschränkung des in § 47 Abs. 2 GmbHG verankerten Stimmrechts der Gesellschafter führen. Die KI könnte ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 24): Ausübu... / I. Einleitung: Was kann, darf und soll KI?

Im Dokumentarfilm "Eternal You – Vom Ende der Endlichkeit" wird die Geschichte der Südkoreanerin Jang Ji Sung erzählt. Sie trauert um ihre Tochter, die im Alter von nur sieben Jahren gestorben ist. In einem virtuellen Raum begegnet die Mutter einem scheinbar lebensechten Avatar der Tochter. Die Mutter chattet über die Tastatur mit dem Avatar. Ethisch und psychologisch werfen...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 24): Ausübu... / III. Streitschlichtung bei Stimm-Patt: Goldene Stimme für KI Avatare

Beispiel Für den Fall eines Stimm-Patts sieht die Satzung der GmbH vor, dass der KI Avatar des verstorbenen Gründungsgesellschafters verbindlich entscheidet, ob der Beschluss gefasst ist oder nicht. Bei einer goldenen Stimme für KI Avatare beim Stimm-Patt könnte die KI als neutraler Entscheider fungieren und durch datenbasierte Entscheidungen die Effizienz in Entscheidungsproze...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 24): Ausübung von Stimmrechten und sonstigen Gesellschafterrechten durch KI Avatar? (GmbHStB 2025, Heft 1, S. 25)

Mögliche Fragestellungen und allererste Antworten Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Lara Weigand, wissenschaftliche Mitarbeiterin[*] Die rasante Entwicklung künstlicher Intelligenz eröffnet neue Möglichkeiten auch im Gesellschaftsrecht, wirft jedoch zugleich grundlegende rechtliche Fragen auf. Können KI-Avatare eines verstorbenen Gesellschafters Stimmrechte au...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 24): Ausübu... / V. KI Avatare als Beirat/Aufsichtsrat

1. Aufsichtsrat im aktienrechtlichen Sinne Gemäß § 100 Abs. 1 S. 1 AktG können Mitglieder des Aufsichtsrats im aktienrechtlichen Sinne nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein. Selbst wenn KI-Systeme in Zukunft als Rechtssubjekt anerkannt werden würden, wäre eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mangels erforderlicher persönlicher Verantwortlichkeit[9] rechtli...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 24): Ausübu... / 2. Fehlende Rechtssubjektivität des Avatars

Trotz dieser grundsätzlich für möglich gehaltenen Ausgabe stimmloser Geschäftsanteile bleibt fraglich, ob dieses Stimmrecht anstelle eines Gesellschafters – also einer Rechtspersönlichkeit mit Rechtsfähigkeit – an einen KI Avatar übertragen werden kann – also letztlich auf einen bloßen Algorithmus einer KI-Software. Der KI Avatar kann nicht Gesellschafter sein: Ihm fehlen die...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 24): Ausübu... / 2. Aufsichtsrat ohne aktienrechtliche Berechtigung

Der Einsatz eines KI Avatars als Mitglied des Aufsichtsrats einer GmbH stößt auf erhebliche rechtliche Hürden. Zwar bestehen keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen im GmbHG hinsichtlich der Anforderungen an ein Aufsichtsratsmitglied, allerdings wird aus haftungsrechtlichen Gründen überwiegend in entsprechender Anwendung von § 100 Abs. 1 S. 1 AktG gefordert, dass Mitgli...mehr