Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Feststellungsklage.

a) Positive Feststellungsklage. Rn 130 Ausgangspunkt ist die Bewertung des str Rechts nach den insoweit geltenden Regeln, zB §§ 3 oder 6–9 ZPO, §§ 41 ff GKG (BGH MDR 10, 355; Kobl VersR 87, 289; OLGR Jena 08, 1009). Hierauf aufbauend ist generell nach § 3 das wirtschaftliche Interesse des Klägers/Rechtsmittelführers an der Feststellung zu schätzen; im Regelfall wird der Wert ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Aufrechnung.

Rn 55 s § 5 Rn 7 und unten Vergleich. Der Ausgleichsanspruch ist nach seiner jeweiligen Eigenart zu bewerten; es gelten keine Besonderheiten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Durchsuchungsanordnung.

Rn 91 Interesse des Kl an der Maßnahme, je nach Aussicht 1/10–1/2 des Wertes der zu vollstreckenden Forderung (Köln MDR 88, 329), bei bestimmtem Vollstreckungsobjekt ein Bruchteil von dessen Wert.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Domain-Name.

Rn 87 Freigabe mit dem Interesse des Kl zu bewerten (Köln GRUR-RR 06, 67: 25.000 EUR).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zinsen.

Rn 277 s § 4 Rn 18, § 9 Rn 4; künftigen Zins schätzt die Rspr (OLGR Naumbg 07, 846; Ddorf FamRZ 23, 1741) nach § 3, nicht nach § 9. Zugewinnausgleich s Folgesachen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ersetzungsbefugnis.

Rn 128 s § 5 Rn 19. Erwerbsverbot s § 6 Rn 6. Familiensachen s Ehesachen, Folgesachen, Gewaltschutz, Kindschaftssachen. Fälligkeit s § 3 Rn 6.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Insolvenz.

a) Grundlagen. Rn 169 Für das Verfahren gelten § 58 GKG, § 28 RVG; maßgeblich ist der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens. Ausgaben einer Betriebsfortführung sind abzuziehen (München JurBüro 22, 306). Der Aussonderungsanspruch nach § 47 InsO wird nach den allgem Vorschriften bewertet, dsgl Forderungen des Insolvenzverwalters (BGH NJW 66, 996; NJW-RR 88, 689;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Drittwiderspruchsklage.

Rn 89 s Widerspruchsklage. Duldung der Zwangsvollstreckung s Anfechtungsklagen, Duldungsklagen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Rechnungslegung.

Rn 203 Es gelten iW die gleichen Grundsätze wie bei der Auskunft (BGH NJW 01, 1284: notwendige Fremdkosten berücksichtigungsfähig) und der eidesstattlichen Versicherung (s jeweils dort). Der ZuS, der GeS und der ReS des Kl werden idR mit einem Bruchteil des Leistungsinteresses angesetzt (Schlesw JurBüro 02, 80: 1/10); sie können den Wert des Leistungsanspruchs erreichen, wen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Übereinstimmend erklärte Erledigung (§ 91a).

aa) Grundlagen. Rn 124 Maßgeblich ist die Summe aller bis zum Eintritt angefallenen Kosten, so dass auch der urspr Streitwert festgesetzt werden muss; dieser ist die Obergrenze (BGH AGS 22, 376; Köln AnwBl 83, 517; Ddorf JurBüro 94, 241; Hambg MDR 97, 890; aA Oldbg JurBüro 99, 374 unter Hinweis auf § 15 aF = § 40 GKG, verfehlt wegen Änderung des Streitgegenstands, vgl § 4 Rn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Handlung.

Rn 163 Klage auf Vornahme ist nach § 3 mit dem Interesse des Kl zu bewerten (BayObLG JurBüro 01, 142). Hauptantrag s § 5 Rn 14. Hausrat s Folgesachen. Heimfallanspruch s Erbbaurecht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Prozessverbindung.

Rn 201 Wertaddition (§ 5 Rn 3) ist erst ab Verbindung vorzunehmen; erfallene Gebühren bleiben erhalten (Ddorf AG 09, 666). Prozessvoraussetzung s Zwischenstreit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Herausgabe.

Rn 165 s § 6 Rn 4 ff. Herausgabe eines Kindes s Folgesachen, Kindesherausgabe. Herausgabe des Titels s Vollstreckungsabwehrklage. Hilfsantrag s § 5 Rn 14, s.a. Fristsetzung. Hilfsaufrechnung s § 5 Rn 10, 13. Hilfswiderklage s § 5 Rn 29.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Verfahren.

Rn 77 Die Streitwertbeschwerde ist nur innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Beweisverfahrens zulässig; auf das Hauptsacheverfahren kommt es nicht an (Köln MDR 13, 809 [OLG Köln 04.03.2013 - 16 W 41/12] mwN).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vorabentscheidung.

Rn 252 § 718. Der GeS ist nach § 3 auf die einzusparenden Kosten der Sicherheitsleistung (Hamm FamRZ 94, 248; Frankf JurBüro 96, 312; Köln KostRspr § 3 ZPO Nr 456: Avalkosten) oder bei deren Ermäßigung auf einen Bruchteil der Differenz zu schätzen (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 801: 1/10).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Klagen gegen Dritte.

Rn 120 Sie sind nach dem erhobenen Anspruch zu bewerten; der Erbanteil des Kl ist nicht erheblich (Hartmann/Touissant/Laube Anh I § 48 GKG (§ 3 ZPO) Rz 41 Erbrechtlicher Anspruch (Dritter); Zö/Herget § 3 Rz 16.65 (Erbrechtliche Ansprüche).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Offenbarungsversicherung.

Rn 195 s Eidesstattliche Versicherung. Öffentliche Zustellung Für die Beschwerde gegen die Ablehnung ist ein Bruchteil des Hauptsachewertes festzusetzen, je nach Bedeutung bis hin zu vollen Wert (Frankf MDR 99, 1402 [KG Berlin 21.05.1999 - 13 WF 4024/99]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Erbenhaftung.

Rn 115 Der Vorbehalt beschränkter Haftung nach § 305 führt nicht zu einer Herabsetzung des Wertes. Wird Rechtsmittel nur wegen des Vorbehalts eingelegt, sind GeS und ReS nach dem Interesse des Rechtsmittelführers zu bewerten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Bierlieferungsvertrag.

Rn 79 Im Streit um die Erfüllung eines B. ist das Interesse des Kl nach § 3 zu schätzen; es entspricht grds dem erwarteten Gewinn (Bambg MDR 77, 935; JurBüro 85, 441). Interesse an längerfristiger Bindung ist durch einen Aufschlag zu berücksichtigen (Braunschw JurBüro 79, 436). Bei Klage des Abnehmers gegen die Brauerei ist nach § 6 S 1 der Verkehrswert der verlangten Liefer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesamtgläubiger.

Rn 150 s § 5 Rn 20. Gesamtschuldner s § 5 Rn 20. Geschäftsführer s Gesellschaftsrecht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Frachtführerpfandrecht.

Rn 146 s § 6 Rn 15, 17. Franchising s Feststellungsklage b; § 9 Rn 4. Freigabe s Gesellschaftsrecht Rn 154, s Hinterlegung. Freistellung s Befreiung von einer Verbindlichkeit. Fremdwährung s ausländische Währung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) § 773.

Rn 263 Nach § 3 ist der volle Wert des Gegenstands anzusetzen, abzgl der zugunsten des Vorerben eingetragenen, bei Nacherbfolge unberührt bleibenden Belastungen (Schlesw JurBüro 68, 735; aA Zö/Herget § 3 Rz 16.209 Widerspruchsklage).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Organvertreter.

Rn 197 Für Klagen aus dem Anstellungsverhältnis gilt ohne Rücksicht auf den Grad der Abhängigkeit § 42 I GKG (BGH NJW 81, 2466 [BGH 05.05.1980 - NotZ 9/79] zur aF; auch BGH NJW-RR 06, 213 [BGH 09.06.2005 - III ZR 21/04]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Enteignung.

Rn 113 Im Streit um die Zulässigkeit ist der Verkehrswert anzusetzen (BGH NJW 63, 2173; BGHZ 50, 291), auch bei Einwänden nur eines Wohnungseigentümers (BGH WuM 00, 32); bei Klage auf Entschädigung gilt die Höhe der str Differenz, wobei Zinsen nur angesetzt werden, wenn sie als Entschädigung für entgangene Substanz Hauptforderung sind (BGH MDR 70, 994), sonst gilt § 4 I. Vgl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Altenteil.

Rn 38 Für Wert der dinglichen Sicherung gilt § 6. GeS richtet sich, soweit nicht § 51 FamFG einschlägig, nach § 9; Wohnrecht wird nach § 3 bewertet s iÜ § 9 Rn 3, s Unterhalt. Alternativer Klageantrag s § 5 Rn 16. Änderung der Klage s Klageänderung. Anderweitige Verwertung s Zwangsvollstreckung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gewerblicher Rechtsschutz.

a) Grundlagen. Rn 158 Die Streitigkeiten (idR Unterlassungsklagen) sind vermögensrechtlicher Art (Brandbg JurBüro 97, 594). Es ist nach § 3 zu bewerten; § 51 GKG erweitert diesen Grundsatz für bestimmte Rechtsgebiete auf alle Verfahrensarten. Regelstreitwerte bestehen nicht; sie sind wegen der jeweiligen Besonderheiten des Falles nicht wünschenswert (Nürnbg GRUR 07, 815; Hamb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Besichtigung einer Wohnung.

Rn 74 s § 8 Rn 25. Besitz s Unterlassung Rn 228 f, § 6 Rn 5. Betagter Anspruch s § 3 Rn 6. Betreuerauswahl GeS idR 3.000 EUR ohne Rücksicht auf das Vermögen des Betreuten (BayObLG JurBüro 04, 140). Vorlage der Bestellungsurkunde bei Bankabhebung durch Betreuer: Bewertung nach dem Geschäftsaufwand (BGH FamRZ 10, 968). Beweissicherung s Beweisverfahren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Früchte.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vorzugsweise Befriedigung.

Rn 258 § 805. Es gilt § 6 entsprechend. Von den Forderungen des Kl und des Bekl ohne Nebenforderungen sowie dem Versteigerungserlös einschließlich Hinterlegungszinsen zählt der geringste Betrag (hM Anders/Gehle/Kunze bei Vorzugsweiser Befriedigung; Zö/Herget § 3 Rz 16.202 Vorzugsweise Befriedigung).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nennwertprinzip.

Rn 189 s § 3 Rn 6. Nichtigkeitsklage s Gesellschaftsrecht c). Nichtvermögensrechtliche Streitigkeit s § 3 Rn 8.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kaution.

Rn 40 Auch bei Hinterlegung Nominalbetrag (s § 3 Streitwert-Lexikon Hinterlegung); die Zinsen sind zu addieren (LG Hamburg NJWE-Mietr 97, 199).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Heizung.

Rn 36 Jahresbetrag der denkbaren Mietminderung (LG Hamburg JurBüro 94, 116); bei Verurteilung zur Wärmeabrechnung bestimmt sich der ReS entsprechend den Grundsätzen der Auskunft (BGH WuM 08, 615 [BGH 16.06.2008 - VIII ZB 87/06]; GrundE 21, 1486; s § 3 Streitwert-Lexikon Auskunft).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Weiteres.

Rn 108 Der Hauptsachewert ist Obergrenze (Köln FamRZ 01, 432). Für einen Vergleich ist idR der Hauptsachewert maßgeblich. § 33 I 2 FamGKG gilt nicht. Vgl auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 41 FamGKG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Akkreditiv.

Rn 36 Nennwert, bei anwaltlicher Tätigkeit zur Beschaffung eines Akkreditivs Höhe der zu sichernden Forderung (BGH JurBüro 92, 537). Aktien s Besitz, § 6 Rn 4. Aktiengesellschaft s Anfechtungsklagen und Gesellschaftsrecht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Teilerledigung.

Rn 222 s Erledigung, Stufenklage Rn 220. Teilklage Maßgeblich ist nur der Streitgegenstand. Teilungsplan s Verteilungsverfahren. Teilungsversteigerung s Widerspruchsklage.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nebenforderungen.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Einstweilige Verfügung.

a) Allgemeines. Rn 110 Der ZuS hat über § 937 mittelbare Bedeutung für die Zuständigkeit des Gerichts der Hauptsache. Der GeS und der ReS bestimmen sich gem § 53 I Nr 1 GKG nach § 3. Ausgangspunkt ist der nach allgem Grundsätzen zu bestimmende Wert der (hypothetischen) Hauptsache (Kobl JurBüro 94, 738: Gedanke des § 6; Brandbg MDR 07, 1225: § 41 I GKG), von dem nach Maßgabe d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Dienstverhältnis.

Rn 86 Für ZuS und ReS gilt grds § 9; für den GeS gilt § 42 I GKG, nicht §§ 42 iVm 52 IV GKG analog (BGH JurBüro 05, 543). Im Streit um das Bestehen ist der Wert nach § 3 zu schätzen (BGH NJW-RR 86, 676; KG KostRspr § 3 ZPO Nr 122). S.a. § 9 Rn 3.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zeugnisverweigerung.

Rn 276 Im Zwischenstreit ist der Wert nach § 3 zu schätzen (BayObLG FamRZ 86, 1237); eine Unterscheidung zwischen vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wäre fruchtlos. Der Hauptsachewert ist nicht Grundlage eines Bruchteilswertes (so aber KG JurBüro 68, 739), sondern allenfalls äußerer Rahmen (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 1034).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Wohnrecht.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zwischenstreit.

Rn 290 s Ablehnung, Rechtswegbestimmung, Sicherheitsleistung, Vorlegung einer Urkunde, Zeugnisverweigerung, Zuständigkeit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Titel.

Rn 224 s § 6 Rn 4. Titulierungsinteresse s Folgesachen Rn 138, Vergleich Rn 234. Trennung s Prozesstrennung. Überbau s § 7 Rn 3, § 9 Rn 3. Umgang mit dem Kind s Folgesachen Rn 137. Umlegungsverfahren s Baulandsachen. Umschreibung s § 6 Rn 8.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Bedingte Ansprüche.

Rn 66 Bei aufschiebender Bedingung ist der Wert des Anspruchs nach allg Regeln festzulegen und hiervon ausgehend das Interesse des Kl nach § 3 unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit des Bedingungseintritts zu schätzen; das kann Bruchteil oder vollen Wert ergeben (BGH MDR 82, 36). Bei auflösender Bedingung idR voller Wert (hM Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 24; vgl auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Rechtsmittel.

a) Normen. Rn 204 Beim ReS (§ 2 Rn 5) ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln nach §§ 511 II Nr 1, 567 II ZPO, § 61 I FamFG, § 544 II Nr 1 ZPO (früher: § 26 Nr 8 S 1 EGZPO) betroffen. Wegen der Voraussetzungen im Einzelnen wird auf die Kommentierung der zitierten Vorschriften verwiesen. Für die Höhe des Streitwertes gelten nach § 2 die §§ 3 ff. Im arbeitsgerichtlichen Verfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Miete und Pacht.

Rn 185 Die Kommentierung findet sich nebst alphabetischer Zusammenstellung von Einzelpunkten bei § 8 und hinsichtlich Miet- und Mieterhöhungsklagen bei § 9. Musterverfahren s Rn 172.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Eigentumsvorbehalt.

Rn 105 s § 6 Rn 5, 19. Eigentumswohnung s Wohnungseigentum. Einbenennung § 42 FamGKG. Grds ist der Regelwert von 5.000 EUR anzusetzen (Zweibr FamRZ 04, 285; Dresden FamRZ 11, 1810, jew zur aF). Einsichtnahme in Unterlagen, Beschwerdewert richtet sich nach dem Aufwand (BGH NJW-RR 01, 929; WM 11, 1335; NZG 22, 1117; 23, 1233; iÜ s Auskunft).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abänderung.

Rn 28 Der Wertfestsetzung § 3 Rn 18; Einfluss auf die Kostengrundentscheidung § 3 Rn 22.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Bankkonto.

Rn 63 bei Streit um Einrichtung Orientierung am Entgelt der Bank (LG Lübeck NJW 01, 82). Bauhandwerkersicherungshypothek s § 6 Rn 17 (Eintragung und Löschung), § 5 Rn 5 (wirtschaftliche Identität), Vormerkung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Folgesachen.

a) Bewertung im Verbund. Rn 134 Nach § 44 I FamGKG gelten Scheidungs- und Folgesachen als ein Verfahren (vgl auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 44 FamGKG). Ihre Werte werden nach § 33 I 1 FamGKG addiert; § 33 I 2 FamGKG gilt nicht. Der Kostenverbund bleibt auch dann bestehen, wenn eine Folgesache gem § 140 FamFG abgetrennt wird, vgl auch § 137 V 1 FamFG; Ausnahme: Kindscha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abberufung.

Rn 30 s Gesellschaftsrecht, s Wohnungseigentum Rn 273. Abfindungsvergleich s Vergleich.mehr