Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Stufenklage (§ 254).

a) Erste Stufen. Rn 217 Die Einzelbewertung der Ansprüche auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Rechnungslegung wird unter diesen Stichworten erläutert. Wegen der möglicherweise nach Einzelwerten anfallenden Terminsgebühren (s.u. Rn 220) empfiehlt sich generell eine differenzierte Festsetzung des Gebührenstreitwertes, welche die Einzelwerte und alsdann den höchsten W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kaufvertrag.

Rn 173 Die Kaufpreisklage wird mit dem Nennwert der Forderung bewertet (§ 3 Rn 6); das gilt auch bei Ratenzahlung, § 9 greift nicht ein. Die Kaufsache ist – selbst wenn der Streit nur um eine Gegenforderung geht – nach § 6 S 1 mit dem Verkehrswert anzusetzen, nicht mit dem Gewinn des Verkäufers (Kobl JurBüro 94, 738). S Abnahme.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vollmacht.

Rn 245 Die Beurkundung einer Altersvorsorgevollmacht kann mit dem vollen Wert des Vermögens angesetzt werden (Oldbg FamRZ 06, 499; Zweibr FamRZ 08, 1877; LG Koblenz FamRZ 08, 2298; für ½: LG Osnabrück NdsRPfl 97, 28). Für die Herausgabe der Urkunde über eine widerrufene Vollmacht ist der Umfang der Vollmacht und der Wert des von der Vollmacht betroffenen Vermögens maßgebend ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Auskunft (s.a. Stufenklage, Vollstreckungsabwehrklage).

a) Zuständigkeitsstreitwert. Rn 56 Er ist für vermögens- wie für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten grds festzusetzen, wenn nicht ausschl Zuständigkeit etwa nach § 71 II, III GVG, §§ 23 Ziff 2, 23a GVG besteht oder das Familiengericht zuständig ist. Zunächst ist der Gegenstand, dessen Erlangung mit Hilfe der Auskunft angestrebt wird, nach den für ihn maßgeblichen Kriteri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ehegattenunterhalt.

Rn 92 s Folgesachen, s § 9. Ehelichkeitsanfechtung s Kindschaftssachen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Rechtsbeschwerde.

Rn 209 über Kosten: Mindestbeschwerdewert ist nicht erforderlich (BGH FamRZ 05, 196).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einseitige Erledigung.

aa) Grundlagen. Rn 126 Maßgeblich sind für GeS und ReS grds die bis zur Klageänderung angefallenen Kosten des Rechtsstreits (BGH NJW-RR 05, 1728; MDR 06, 109; NJW 15, 3173; WuM 08, 35: ReS des Bekl; Karlsr JurBüro 81, 1231: Mahnverfahren; KG JurBüro 03, 644; 06, 201; für vollen Hauptsachewert in 2. Instanz OLGR Jena 08, 845). Wertgrenze ist der urspr Hauptsachewert (BGH MDR 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Streit um die Wirksamkeit oder das Fortbestehen eines Versicherungsvertrags.

aa) Grundsatz: Prämie. Rn 238 Maßgeblich ist für den klagenden Versicherungsnehmer das Interesse am abstrakten Deckungsschutz, für den klagenden Versicherer das Interesse am Bezug der Prämie. Beides ist, wenn ein Versicherungsfall nicht in Rede steht, nach § 3 grds mit den Prämien zu bewerten (OLGR Frankf 00, 142); dabei ist bei regelmäßig zu zahlender Prämie und ungewisser L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Hypothek.

Rn 168 s § 6 Rn 14 ff. Immission s Unterlassung Rn 229.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Drittschuldnerklage.

Rn 88 Für Klage des Gl auf Zahlung ist der Betrag der gepfändeten, eingeklagten Forderung anzusetzen (Saarbr JurBüro 89, 849; Köln MDR 91, 899), nicht hingegen der Wert der Forderung, wegen derer gepfändet wurde; dsgl für außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts (Köln JurBüro 92, 267).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Dauerschuldverhältnis.

Rn 84 Die Klage auf Feststellung ist nach dem Interesse des Kl gem § 3 zu bewerten. Dauerwohnrecht s Dienstbarkeit. Deckungsklage s Versicherung c). Depotschein s § 6 Rn 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Quittung.

Rn 202 s § 6 Rn 4. Ratenzahlungskredit s § 4 Rn 18. Räumung s § 8 Rn 20. Reallast s § 7 Rn 3, § 9 Rn 3.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Erledigung der Hauptsache s.a. Feststellung des Kosteninteresses.

a) Übereinstimmend erklärte Erledigung (§ 91a). aa) Grundlagen. Rn 124 Maßgeblich ist die Summe aller bis zum Eintritt angefallenen Kosten, so dass auch der urspr Streitwert festgesetzt werden muss; dieser ist die Obergrenze (BGH AGS 22, 376; Köln AnwBl 83, 517; Ddorf JurBüro 94, 241; Hambg MDR 97, 890; aA Oldbg JurBüro 99, 374 unter Hinweis auf § 15 aF = § 40 GKG, verfehlt we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erbunwürdigkeit.

Rn 119 Maßgeblich ist nicht das wirtschaftliche Interesse des Kl an seiner Besserstellung, sondern gem § 3 der Wert der Beteiligung des Bekl am Nachlass (BGH NJW 70, 197; Kobl MDR 97, 693). Gleichzeitige Klage auf Herausgabe des Nachlasses ist wegen Identität nicht zu addieren (BGH JurBüro 69; 1168; § 5 Rn 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Handelsregister.

Rn 162 Die Klage auf Zustimmung zu einer Eintragung ist – in weiten Spielräumen – mit dem Interesse des Kl hieran zu bewerten (Karlsr NJW-RR 07, 1046 [OLG Karlsruhe 29.05.2006 - 15 W 9/06]). Die Höhe der Einlage sowie die wirtschaftliche Tragweite des Streites können einen Anhaltspunkt liefern.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Campingvertrag.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Wiederaufnahme.

Rn 266 Maßgeblich ist der Wert des betr Urteils ohne Nebenforderungen, begrenzt durch das Antragsziel, nicht der Streitwert des Ausgangsverfahrens (BGH AnwBl 78, 260). Wiederkehrende Leistung s § 9.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Streitwertarten.

Rn 2 Entsprechend den Funktionen des Streitwertes ist zwischen verschiedenen Arten von Streitwerten zu unterscheiden. Bei jeder Wertfestsetzung ist vorher zu prüfen, welcher Streitwert festgesetzt werden soll. Erst nach Klärung dieser Frage lassen sich die jeweils einschlägigen Normen und Bewertungsgrundsätze verlässlich erkennen. Einzelheiten werden bei §§ 3 ff dargestellt....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Prozesstrennung.

Rn 200 Für die Zeit danach ist Neubewertung geboten, soweit, zB für die Gebühren, noch relevant; erfallene Gebühren bleiben erhalten. Die Beschwer ist, wenn nicht die Trennung willkürlich war, getrennt zu ermitteln (BGH NJW 00, 217 [BGH 20.07.1999 - X ZR 139/96]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Auskunft und Vorlegung.

Rn 121 s Auskunft, für ReS bei Nachlassverzeichnis auch BGH NJWE-FER 97, 233.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Erbrechtliche Streitigkeiten.

a) Erbauseinandersetzungen. Rn 116 Bei Streit um das Erbrecht ist der Wert gem § 3, nicht § 6, nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers oder Rechtsmittelführers an dem geltend gemachten Erbteil zu bemessen; unstr Anteile oder Pflichtteile bleiben ohne Ansatz (BGH NJW 75, 1415; Köln JurBüro 79, 1704; BayObLG JurBüro 93, 227; Karlsr RPfleger 92, 254). Will der Kl das ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Arrest § 916 ZPO, § 119 II FamFG.

a) Allgemeines. Rn 49 Wegen § 53 I GKG gilt für GeS und ReS § 3; der ZuS ist wegen § 919 ohne Relevanz. In Familiensachen gilt § 42 I FamGKG, wobei der Gedanke des § 41 FamGKG Bedeutung hat. Der Umfang des zu sichernden Anspruchs ist Obergrenze (Köln FamRZ 01, 432 für § 42 I GKG aF, nunmehr § 9 ZPO iVm §§ 48 I GKG, § 23 I 1 RVG), idR nach Maßgabe des Sicherungsinteresses Bruc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vergleich.

a) Grundlagen. Rn 233 Abgesehen von § 45 IV GKG besteht Bedeutung für den GeS der Vergleichsgebühr des RA (für Einbeziehung mitverglichener weiterer Gegenstände in den Wert der Terminsgebühr Karlsr JurBüro 06, 420). Maßgeblich ist der geregelte oder erledigte Gegenstand des Vergleichs, nicht dessen Ergebnis, insb nicht der Betrag einer Kapitalabfindung (München JurBüro 01, 14...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) § 180 ZVG.

Rn 264 Nach § 3 ist das Interesse des Kl maßgeblich, zB die Verschleuderung zu verhindern (Frankf JurBüro 89, 1305; Saarbr JurBüro 89, 1598; Bambg JurBüro 91, 1694; OLGR Celle 94, 96: 20 %). S.a. Verteilungsverfahren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Widerspruchsklage.

a) § 771. Rn 261 Ausgangspunkt ist § 6. Maßgebend ist der Wert der Forderung, für die vollstreckt wird, ohne Nebenforderungen (BGH WM 83, 246), begrenzt durch den geringeren Wert des Pfandobjekts (§ 6 Rn 18). Es kommt auf den obj Verkehrswert an (BGH JurBüro 17, 263). Tilgung der Forderung vor Klageerhebung (§ 4) verringert deren Wert (Schlesw JurBüro 57, 179). Das Pfandobjek...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Notweg.

Rn 194 s.o. Rn 103, § 7 Rn 3, 7, § 9 Rn 3, Eigentum. Normativer Streitwert s § 3 Rn 4. Nutzungsverhältnis § 8 Rn 3 ff.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anschlusspfändung.

Rn 43 s Zwangsvollstreckung. Anschlussrechtsmittel s Rechtsmittel d). Anspruchsmehrheit s § 5.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Bewirtung.

Rn 78 Die Ansprüche sind ohne Besonderheiten auf der jeweils einschlägigen Grundlage zu bewerten. Bezifferter Leistungsantrag s § 3 Rn 4. Bezugsverpflichtung § 3, maßgeblich ist das Interesse des Kl (BGH NJW-RR 89, 381: entg Gewinn oder Kostenersparnis), s Bierlieferungsvertrag.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Unterlassung.

a) Allgemeines. Rn 228 Für ZuS, GeS und ReS des Kl ist nach § 3 dessen Interesse an der Beseitigung der Störung maßgeblich (Köln JurBüro 90, 246; Ddorf MDR 91, 353: Sondermüll; Kobl WuM 08, 37: Gasversorgung); ReS des Bekl wird durch Interesse an Beseitigung der Unterlassungsverpflicht bestimmt und kann vom Verurteilungsinteresse abweichen (BGH GRUR 23, 597 [BGH 24.11.2022 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gastwirtspfandrecht.

Rn 149 s § 6 Rn 15, 17. GeS s § 2 Rn 4. Gegendarstellung s Ehrverletzung. Gegenseitiger Vertrag s Zug-um-Zug. Gemeinschaft. Die Auflassungsklage gegen ein Mitglied wird ohne Abzug von Belastungen mit dem Wert des betr Bruchteils angesetzt (KG MDR 08, 1417 = JurBüro 08, 652), s.a. Aufhebung, Widerspruchsklage. Genossenschaft s Gesellschaftsrecht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Wahlschuld.

Rn 259 s § 5 Rn 19. Wärmelieferung ist nach § 3 zu bewerten (BGH NJW-RR 89, 381). Wechsel s § 4 Rn 27, § 6 Rn 4. Werkunternehmerpfandrecht s § 6 Rn 14 ff, 21. Wertpapiere s § 6 Rn 4. Wettbewerbsrecht s Gewerblicher Rechtsschutz; Widerklage s § 5 Rn 24.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ordnungsgeld.

Rn 196 Bei einer Sanktion gegen Parteien, Zeugen oder Sachverständige ist wegen der Festgebühren nach Nr 2111, 2121, 2124 KV Anl 1 GKG und mangels Gebührentatbestandes im RVG eine Wertfestsetzung nur für Anwaltskosten in der Beschwerde geboten; den Wert bestimmt die Höhe des Ordnungsgelds. Weiter s Zwangsvollstreckung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Angreiferinteresse.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Fristsetzung.

Rn 147 § 255. Der Antrag ist als zusätzliches Druckmittel entspr der Auskunft (s dort) nach § 3 mit 1/4 des Hauptantrags zu bewerten. Eine Wertaddition mit dem Wert des Leistungsantrags findet wegen wirtschaftlicher Identität idR nicht statt (BGH NJW-RR 18, 331 [BGH 28.09.2017 - V ZB 63/16]; s § 5 Rn 15 f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vorrang.

Rn 257 s Verteilungsverfahren, Widerspruchsklage Rn 243.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtliche Grundlagen.

Rn 4 Für viele Fälle ist die Wertfestsetzung gesetzlich geregelt (normativer Streitwert), insb in §§ 6–9 ZPO, §§ 39 ff GKG, §§ 33 ff FamGKG. Grundlage sind zunächst die Angaben des Angreifers, die klar und bestimmt sein müssen (KG NJW-RR 17, 703 [KG Berlin 31.01.2017 - 21 W 2/17]). Die Bewertung bezifferter Anträge mit dem angegebenen Betrag folgt einem ungeschriebenen Grund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anerkenntnis.

Rn 39 Ist für sich ohne Einfluss auf den Streitwert; erst ab Erlass eines Teilanerkenntnis-Urteils ermäßigt sich der Wert für den str Teil (Bambg JurBüro 90, 771; Nürnbg MDR 05, 120, München MDR 17, 120), Bedeutung ggf für Nr 3104 Anl 1 RVG; für Beschwerde nach §§ 93, 99 II 1 ist Kosteninteresse maßgeblich (Frankf AnwBl 81, 155).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Berufung.

Rn 71 s Rechtsmittel; zum Bewertungszeitpunkt § 4 Rn 5.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Unbezifferter Leistungsantrag.

a) Zuständigkeits- und Gebührenstreitwert. Rn 225 Grundlage der Bewertung des ZuS und des GeS ist der Betrag (zB eines Schmerzensgeldes), der sich bei Klageerhebung nach § 3 aus dem Sachvortrag des Kl ergibt (hM Bambg JurBüro 78, 1391; Schlesw JurBüro 80, 604; Hamm AnwBl 84, 202; KG MDR 10, 888 [KG Berlin 15.03.2010 - 12 W 9/10]). Sonderregelungen wie § 9 ZPO, §§ 41 ff GKG si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Beförderung.

Rn 67 Der Wert der Beschwer ist in Anlehnung an § 9 zu ermitteln (BGH DRiZ 08, 291); s.a. § 9 Rn 3.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vorlegung einer Urkunde.

Rn 255 Im Zwischenstreit beträgt der Wert einen nach der Bedeutung des Vorgangs zu bemessenden Bruchteil des Hauptsachewertes (Köln MDR 83, 321).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nachverfahren.

Rn 186 s Urkunden- und Wechselprozess; Nachlassverzeichnis entspr Auskunft; Namensrecht Vorrangig zu prüfen ist, ob es sich um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit handelt (§ 3 Rn 8). Gewerblich genutzte (Firmen-)Namen sind nach § 3 zu bewerten. S.a. Domain.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Einstweilige Anordnung.

a) Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen. Rn 106 § 41 FamGKG. Die Regelung erfasst jede vom FamFG erfasst einstweilige Anordnung. Ausgangswert ist der Wert der entspr Hauptsache; dessen Hälfte wird idR nicht unterschritten. Im Einzelfall kann ein höherer oder geringerer Wert angenommen werden (Brandbg JurBüro 10, 368). Entbehrlichkeit eines Hauptsacheverfahrens führt nicht zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zwischenfeststellungsklage.

Rn 289 Zunächst gelten die Grundsätze der Feststellungsklage (s dort). Wegen wirtschaftlicher Identität idR keine Wertaddition, es sei denn mit dem überschießenden Teil (§ 5 Rn 5; offen gelassen in BGH NJW-RR 92, 698).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Befristeter Anspruch.

Rn 69 Wertverringerung infolge Befristung nach § 3 zu schätzen (Köln FamRZ 89, 417). Beherbergungsvertrag § 8 ZPO, § 41 GKG anwendbar, wenn der mietrechtliche Teil überwiegt, andernfalls § 3, s.a. Miete. Beiordnung in der Verfahrenskostenhilfe: Wert der Hauptsache (BGH FamFR 10, 516 = FamRZ 10, 1892). Belästigung s Unterlassung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vorbehaltseigentum.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Markenrecht.

Rn 184 Maßgeblich nach § 3 ist im Löschungsverfahren das Interesse an der Aufrechterhaltung (BGH GRUR 06, 704 [BGH 16.03.2006 - I ZB 48/05]: im Regelfall 50.000 EUR; GRUR 15, 581: 500.000 EUR mit ausf Begr im B vom 30.7.15 – I ZB 61/13; 24.11.16 – I ZB 52/15: 10 Mio EUR). Im Markenverletzungsverfahren kann ein geringerer Wert anzusetzen sein (Nürnbg GRUR 07, 815).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kraftloserklärung.

Rn 180 s Aufgebot. Kündigung Bankkonto. Nach § 3 ist das Interesse an Erhalt oder Auflösung des Kontos maßgeblich (Stuttg BeckRS 22, 20236), nicht der Gebührenaufwand (so aber LG Lübeck NJW 01, 82 [LG Lübeck 13.09.2000 - 12 O 310/00]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Herausgabe von Sachen.

Rn 287 Nach § 25 I Nr 2 RVG geben die einschlägigen Vorschriften des GKG, insb § 41 II GKG, eine Wertgrenze vor; ältere Rspr ist überholt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Aussonderungsrecht.

Rn 62 § 6s Insolvenz. Auswechslung des Streitgegenstands, für GeS Addition der Gegenstände (KG MDR 08, 173; s.a. Klageänderung). Automatenaufstellvertrag, Unterlassungsanspruch nach § 3 zu bewerten (Kobl RPfleger 80, 486); § 41 GKG ist nicht anwendbar (Kobl RPfleger 1980, 487).mehr