Fachbeiträge & Kommentare zu Mietmangel

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ZAP 20/2019, Kündigung des ... / 3. Sekundäre Darlegungslast des Vermieters

Sofern ein ausreichend substantiierter Vortrag des Mieters zu einem Mangel vorliegt, muss der Vermieter aufgrund der ihn treffenden sekundären Darlegungs- und Beweislast ebenfalls substantiiert vortragen und ggf. unter Beweis stellen, warum kein (erheblicher) Mangel vorhanden ist, er bestehende Mängel endgültig behoben hat und/oder gesetzliche Ausschlusstatbestände (z.B. §§ ...mehr

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ZAP 9/2021, Neuere Entwickl... / III. Pacht und Miete

Bezugsverpflichtung bei Pachtvertrag: Eine Brauerei, die Gaststätten verpachtet, darf im Gegenzug eine vertragliche Bierbezugspflicht vereinbaren. Das stellt keine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 BGB dar. Auch weitere, den Gastwirt belastende Klauseln – wie ein Mindestbezug, Ausgleichszahlungen im Fall, dass der Mindestbezug unterschritten wird, eine eventuell dar...mehr

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ZAP 3/2021, Kündigung von W... / ii) Einzelfälle

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ZAP 20/2019, Kündigung des ... / 5. Vorliegen eines unverschuldeten Rechts- oder Tatsachenirrtums des die Miete mindernden Mieters

Das in früherer Zeit geltende Mieterschutzgesetz sah in § 3 Abs. 2 MSchG eine Regelung vor, welche den Mieter vor einem unverschuldeten Zahlungsverzug infolge rechtsirrig erhobener Mietminderungs-, Zurückbehaltungsrechte und/oder Aufrechnungserklärungen schützte. Diese Regelung wurde sodann nicht in das BGB übernommen. Nach überkommener Meinung ist § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB...mehr

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ZAP 20/2019, Kündigung des ... / 6. Abdingbarkeit des Zurückbehaltungsrechts

Der formularvertragliche Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Mietsache ist bei einem Wohnraummietverhältnis wegen § 309 Nr. 2b) BGB unwirksam, sowohl was § 320 BGB als auch was § 273 BGB betrifft. Aufgrund der synallagmatischen Verpflichtung ist der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts aus § 320 BGB nach § 309 Nr. 2a) BGB grundsätzlich ausgeschlossen, ...mehr

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ZAP 12/2020, Die Eigenbedar... / b) Höhe der Nutzungsentschädigung

Der Vermieter kann demgemäß nach § 546a Abs. 1 Alt. 1 BGB als Mindestentschädigung die vertraglich vereinbarte Miete verlangen, wobei diese grds. dem Betrag entspricht, der vertraglich zur Zeit der Beendigung des Mietverhältnisses zu entrichten war (Schmidt-Futterer/Streyl, 14. Aufl. 2019, § 546a BGB Rn 54). Das Vorliegen von Mietmängeln schon vor Mietvertragsbeendigung führ...mehr

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ZAP 19/2017, Lärmschutz im ... / 4. Sport- und Freizeitlärm

Nach der 18. BImSchV sind sowohl für Sport- wie auch für Freizeitanlagen spezielle Regelwerke vorhanden, um Geräuschimmissionen zu beurteilen (s. oben II.). Diese Regelungen sind der TA-Lärm nachempfunden, berücksichtigen aber die Besonderheiten von Freizeitanlagen. Denn dort treffen in besonderem Maße die Interessen der Nutzer und der betroffenen Anwohner häufig aufeinander...mehr

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ZAP 2/2024, Unbekleideter Vermieter im Hof: Kein Grund für Mietminderung

(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 18.4.2023 – 2 U 43/22) • Sonnt sich der Vermieter unbekleidet auf dem Grundstück, so wird hierdurch die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt, wenn keine gezielte Einwirkung beabsichtigt ist. Hinweis: Ein Minderungsgrund wegen nachteiliger Einwirkung i.S.e. Mietmangels wird durch das Sonnenbad des Vermieters nicht begründet. Gr...mehr