Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2231 BGB – Ordentliche Testamente.

Gesetzestext Ein Testament kann in ordentlicher Form errichtet werden Rn 1 Das Formerfordernis soll bewirken, dass der wirkliche Wille des Erblassers zur Geltung kommt. Dieser wird nämlich genötigt, seinen letzten Willen gewissenhaft zu entwickeln und seine Verfügungen von Todes wege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nebenpflichten.

Rn 44 Die den Besteller betreffenden Aufklärungs-, Schutz- und Obhutspflichten sind zumeist nicht leistungsbezogen (§ 241 II). Die Mitwirkung des Bestellers an der Herstellung des Werks kann Nebenpflicht sein (wohl idR bloße Obliegenheit § 642, Vertragsauslegung; iE s § 642 Rn 3). Der Besteller hat den Unternehmer insbes auf ihm bekannte, für den Unternehmer jedoch schwer er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 14 Die Erlaubnis ist eine Zustimmung zur Vertragsänderung, die wiederum für die Umsetzung der begehrten Maßnahme nötig ist. Da § 554 kein gesetzliches Umbaurecht konstituiert, darf der Mieter nicht sofort baulich tätig werden; dies wäre eine Mietvertragspflichtverletzung gem §§ 280 I, 241 II. Versagt der Vermieter unberechtigt die Erlaubnis, muss der Mieter Klage erheben....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bestimmte Weisung.

Rn 8 Der Begriff des Handelns auf Weisung iSv II ist weit auszulegen. Es genügt, dass der Bevollmächtigte iRd Vollmacht zu einem bestimmten Rechtsakt schreitet, zu dessen Vornahme ihn der Vollmachtgeber durch ein gezieltes Verhalten veranlasst hat. Einer Weisung kommt es gleich, wenn der Vollmachtgeber trotz Kenntnis nicht eingreift, obwohl er könnte (BGHZ 50, 364, 368; Neun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Baubetreuung/Projektsteuerung.

Rn 30 Die rechtliche Einordnung von Baubetreuungs- und Projektsteuerungsverträgen fällt schwer, weil die ihnen inhärente Geschäftsbesorgung idR sowohl erfolgsbezogene Elemente der Mitwirkung an der technischen und organisatorischen Abwicklung des Bauvorhabens, als auch tätigkeitsbezogene Beratungs-, Kontroll- und Informationspflichten umfasst. Der BGH hat solcherart umfängli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 §§ 328 ff regeln die Einbeziehung Dritter, die am Vertragsschluss nicht beteiligt sind, in das Leistungsgefüge von Verträgen (aller Art, vgl Vor §§ 328–335 Rn 1). Dabei werden dem Dritten, soweit an ihn zu leisten ist, idR die Schutzpflichten nach § 241 II zugute kommen. Dagegen liegt ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte vor (vgl Vor §§ 328–335 Rn 2 ff), wenn ggü de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Durchführung.

Rn 16 Es bedarf für die sachenrechtlichen Akte grds nicht der Mitwirkung der anderen WEigtümer (BGH ZMR 01, 289, 291) oder dinglich Berechtigter (Hamm DNotZ 03, 355); etwas anderes kann vereinbart werden. Im Einzelfall bedarf die Vereinigung nach einer Erhaltungssatzung iSv § 172 I 1 BauGB einer Genehmigung (OVG Berlin-Brandenbg ZfIR 18, 423). Das durch die Vereinigung entst...mehr

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AGS 08/2024, Bemessung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Man mag es nicht mehr lesen, man liest es leider aber immer wieder. Und mal liest es leider auch immer wieder vom LG Koblenz, in meinen Augen ein "Club der gebührenrechtlich Unbelehrbaren" (vgl. zuletzt LG Koblenz, Beschl. v. 22.8.2023 – 6 Qs 38/23, AGS 2024, 17). Man mag, da man es eben immer wieder liest, auch nicht mehr dazu schreiben, wie es richtig wäre, denn es inte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 14 Verfügungen über das gemE unterfallen weder § 19 I noch § 10 I 2 (BGH NJW 13, 1962 [BGH 12.04.2013 - V ZR 103/12] Rz 9) noch § 9a II (§ 9a Rn 16; BGH ZMR 23, 1023 Rz 9). Sie bedürfen der Mitwirkung sämtlicher WEigtümer in Form des § 873 BGB (BGH ZMR 23, 1023 Rz 8; NZM 23, 373 Rz 9). Von Dritten zu verklagen sind die WEigtümer (BGH NJW 91, 333), nicht dem GdW (BGH NZM 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Hat der Gläubiger erklärt, die Leistung nicht anzunehmen oder muss er an der Leistung mitwirken, ist die tatsächliche Andienung des Leistungsgegenstandes nicht erforderlich; es reicht ein wörtliches Angebot (HP/Lorenz § 295 Rz 1; MüKoBGB/Ernst § 295 Rz 1). Das wörtliche Angebot dokumentiert die Leistungsbereitschaft des Schuldners ggü dem Gläubiger in hinreichender Art ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Für Vermächtnisse und Auflagen, nicht für Erbeinsetzungen, als vertragsmäßige Verfügungen vTw (§ 2278 II) eröffnet I einen einfacheren und kostengünstigeren Weg zur Aufhebung als § 2290. Das Aufhebungstestament des Erblassers kann in jeder für Testamente zulässigen Form errichtet werden, also zB eigenhändig (§ 2247). Der Vertragspartner muss nicht anwesend sein. Er wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Lebenszeitehe.

Rn 3 Das Gesetz geht trotz der durch die Einführung der Zerrüttungsvermutungen erleichterte Auflösung der Ehe von einem auf Lebenszeit angelegten Bund aus, was aber der Rechtsgültigkeit von Zweckehen, in denen wenigstens ein Ehegatte neben der ehelichen Lebensgemeinschaft auch andere Zwecke, zB den Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis erstrebt, nicht entgegensteht (Staud/Voppel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Durchsetzung der Aufhebung.

Rn 3 Der Aufhebungsanspruch wird durch Leistungsklage verfolgt, welche die für die Teilung abzugebenden oder zu duldenden Erklärungen und Handlungen iE zu bezeichnen hat (Staud/Eickelberg § 749 Rz 13). Bei der Gemeinschaft an einem Grundstück ist die Leistungsklage entbehrlich, weil die Versteigerung auch ohne Titel möglich ist (§ 181 ZVG). Sind zur Aufhebung der Gemeinschaf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II.

Rn 5 Sofern und soweit beide Eltern Inhaber der gesetzlichen Vertretungsmacht sind, können sie gem I 2 Hs 1 das Kind nur gemeinsam aktiv vertreten. Deshalb ist eine Rechtshandlung nur dann wirksam, wenn sie beide Eltern vornehmen. Eine Bevollmächtigung, die im Einzelfall auch stillschweigend erfolgen kann, ist aber zulässig (BGH FamRZ 20, 1171); ebenso gelten die Grundsätze ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auftraggeber.

Rn 10 Beim Auftrag fehlt es an einer vertraglichen Hauptpflicht des Auftraggebers (Unentgeltlichkeit). Auf Verlangen hat er dem Beauftragten einen Vorschuss zu leisten (§ 669) und die notwendigen Aufwendungen zu ersetzen (§ 670). Die Nebenpflichten des Auftraggebers ergeben sich aus dem Vertrag und § 241 II. Insoweit können auch Pflichten zur Mitwirkung bestehen (zB Aushändi...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 4. Auskunftsverweigerung Dritter

Rz. 168 Der Erbe kann die Auskunftserteilung nicht mit der Begründung verweigern, dass ein Dritter, dessen Auskunft oder Mitwirkung der Erbe benötigt, ein Tätigwerden verweigert. Hierzu hat bereits das RG[334] für den Fall, dass sich ein Anteil an einer Personengesellschaft im Nachlass befindet und die übrigen Mitgesellschafter nicht bereit sind, dem Erben die Unterlagen zur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Versorgungsanrechte können ganz oder tw erlöschen, wenn die zur Begründung der Anrechte geleisteten Beträge erstattet werden. Hauptanwendungsfall ist die – unter bestimmten Voraussetzungen mögliche – Beitragserstattung in der GRV, die zur Auflösung des Versicherungsverhältnisses und infolge dessen zum Erlöschen der erworbenen Anrechte führt (§ 210 VI SGB VI). Damit steh...mehr

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AGS 08/2024, Beschwerde(-be... / II. Beschwerdebefugnis

Die Klägerin sei postulationsfähig; sie habe die Beschwerde selbst einlegen dürfen. Die Beschwerde nach § 66 Abs. 2 S. 1 GKG unterliege nach § 66 Abs. 5 S. 1 Hs. 1 GKG nicht dem Vertretungszwang. Danach können Anträge und Erklärungen ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden. Diese Regelung sei gem. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Feststellung der Vaterschaft.

Rn 1 Besteht rechtlich eine Vaterschaft weder aufgrund einer Ehe noch infolge einer Anerkennung (Celle FamRZ 23, 1724 bei Zweifeln an einer ausländischen Vaterschaftsanerkennung), so ist diese nach Abs 1 gerichtlich festzustellen. Als Vater ist der Mann festzustellen, von dem das Kind genetisch abstammt (§ 1589). Das rechtlich vaterlose Kind hat ein aus seinem Persönlichkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Fruchtloser Fristablauf.

Rn 25 Fruchtlos ist die Frist abgelaufen (oder der Termin verstrichen), wenn der Schuldner die Leistung nicht vor dem Ablauf bewirkt hat. Das wird aber nicht als Herbeiführung des geschuldeten Leistungserfolgs verstanden. Vielmehr soll es nach der ganz hM genügen, dass der Schuldner die geschuldeten Leistungshandlungen vorgenommen hat (so schon BGHZ 12, 267, 269; BGHZ 227, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Beispiele für eine ordnungsgemäße Verwaltung.

Rn 24 Rechtsstreitigkeiten, einschl der Prozessführung (Hamm BB 76, 671), Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten nach § 2046, sofern sie nicht von einem Konto getilgt werden, das den gesamten Nachlass bildet, dafür aber nicht ausreicht und der Nachlass dadurch überschuldet wird (Celle FamRZ 03, 1224); Mitwirkung bei der Eigentumsübertragung (Saarbr ZFE 07, 439); Benutzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Verwaltung des Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu. 2Jeder Miterbe ist den anderen gegenüber verpflichtet, zu Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich sind; die zur Erhaltung notwendigen Maßregeln kann jeder Miterbe ohne Mitwirkung der anderen treffen. (2) 1Die Vorschriften der §§ 743, 745, 746, 748 finden Anwendung. 2Die Tei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einzelheiten zur Geschäftsfähigkeit.

Rn 9 Im Hinblick auf die Geschäftsfähigkeit fallen unter Art 7 deren Erlangung (Altersgrenze, Hamm BeckRS 18, 30848 u Brandbg BeckRS 20, 8525 zu Guinea; KG FamRZ 20, 842 zu Gambia; Emanzipationstatbestände wie in manchen Rechten zB die Eheschließung; Volljährigkeitserklärung etc), Beschränkung (aber nicht durch Eheschließung, s.o. Rn 7) und Beseitigung sowie deren von Alter,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berichtigung der Verbindlichkeiten vor Teilung.

Rn 2 § 2046 gestattet jedem Miterben, vor der Auseinandersetzung zunächst die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten zu verlangen, weil die Miterben den Gläubigerzugriff auf ihr Eigenvermögen nach § 2059 nur bis zur Teilung verhindern können (RGZ 95, 325). Rn 3 Abs I ist dispositiv, daher können die Miterben, ebenso wie der Erblasser nach § 2048 auch eine vollumfängliche o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mehrere Vor- und Nacherben.

Rn 31 Es können mehrere Erben als Vorerben eingesetzt sein. Sie bilden eine Erbengemeinschaft als Mitvorerben. Diese kann nach allg Regeln auseinandergesetzt werden. Die Mitwirkung der Nacherben ist nur erforderlich, soweit Verfügungen gem §§ 2113, 2114 getroffen werden müssen (Hamm ZEV 95, 336; RGZ 75, 366), und auch dort nicht, soweit Teilungsanordnungen des Erblassers rei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Auch die Mitwirkung des Nachlassgerichts, des Notars oder einer sonstigen Behörde bietet keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des vom Erben errichteten Inventars (vgl Zimmer ZEV 2008, 365). Auch kann die Auskunftspflicht der §§ 1978, 666, 681, 259, 260 nur im Klagewege durchgesetzt werden. Daher haben die Nachlassgläubiger die Möglichkeit, die eidesstatt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält eine abschließende Aufzählung aller Aufhebungsgründe. Die in I aufgeführten Tatbestände beziehen sich auf Verstöße gegen Eheschließungsvorschriften. II betrifft Fehler bei der Bildung des Eheschließungswillens (Nr 1–4) oder die Missbilligung des Motivs zur Eheschließung im Fall der Scheinehe (Nr 5). Wenn offenkundig ist, dass die beabsichtigte Ehe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz.

Rn 1 § 1114 beschränkt die selbstständige Belastung von Miteigentumsanteilen im Interesse der Vermeidung dadurch begründeter Schwierigkeiten bei der Grundbuchführung und der Zwangsversteigerung. Ein Rangvorbehalt bei einem Recht an einem im Miteigentum stehenden Grundstück kann für Hypotheken an dem Miteigentumsanteil nach dem Anteil des Miteigentümers am gesamten Vorbehalt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verletzung einer Mitwirkungsobliegenheit bei der Fehlersuche des Unternehmers.

Rn 7 Gem III Nr 2, der Art 12 V DIRL umsetzt, kann die Beweislastumkehr ferner entfallen, wenn der Verbraucher eine zumutbare Mitwirkungshandlung bei der Fehlersuche des Unternehmers unterlässt. Diese Mitwirkung ist nicht selbstständig durchsetzbar, sondern ist als bloße Obliegenheit des Verbrauchers ausgestaltet, deren Verletzung den Verlust der Beweislastumkehr bedeutet. R...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 3 Prüfungsausschuss

Grundlegende Regelungen über den Prüfungsausschuss finden sich in §§ 39, 40, 42 BBiG. Dieser wird von der zuständigen Stelle[1], also wiederum etwa der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer, errichtet. § 40 BBiG lautet auszugsweise: Zitatmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Die Regelung begründet eine zwingende, der Disposition verschlossene gesetzliche und endgültige Zuordnung des Kindes zu einer Frau. Die rechtliche Zuordnung knüpft unabhängig von genetischer Vererbung allein an die Geburt als zuverlässig und einfach feststellbaren Umstand an (BGH FamRZ 18, 290), auch um eine gespaltene Mutterschaft zu verhindern. Für die rechtliche Mutt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 736c BGB – Anmeldung der Liquidatoren

Gesetzestext (1) Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, sind die Liquidatoren und ihre Vertretungsbefugnis von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anzumelden. Das Gleiche gilt für jede Änderung in der Person des Liquidators oder seiner Vertretungsbefugnis. Wenn im Fall des Todes eines Gesellschafters anzunehmen ist, das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Änderung der Angaben (III).

Rn 15 Vergleichbar zu § 106 VI HGB müssen bestimmte in III beschriebene Änderungen eintragungspflichtiger Tatsachen ihrerseits zur Eintragung im Gesellschaftsregister angemeldet werden. Ergänzt wird III durch §§ 733, 734 III, 736c, 738. Der Anmeldezwang nach III endet erst mit Vollbeendigung der GbR und ist zwangsgeldsanktioniert (§ 707 Nr 2 iVm § 14 HGB). Wirkt ein Gesellsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses. Darunter wird alles zusammengefasst, was an tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen erforderlich oder geeignet ist, das zur Verwahrung, Sicherung und Erhaltung, und sogar der Vermehrung des Nachlasses erforderlich ist, einschließlich der Gewinnung von Nutzungen und Bestreitung laufender Verbindlichke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Missbrauch (§ 242).

Rn 14a Keine Duldungspflicht besteht entspr § 242 (s.a. LG Berlin ZMR 21, 971, 972), wenn die Abwägung zwar zulasten des Mieters ausgeht, eine Modernisierungsmaßnahme aber nur oder vorrangig dazu dient, den Mieter zur Kündigung oder zur Mitwirkung an der Aufhebung des Mietvertrages zu veranlassen (s.a. § 559d Rn 4; § 6 I WiStG). Dies gilt auch, wenn eine Modernisierungsmaßna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Notwendigkeit eines Vertrages.

Rn 3 Der Wortlaut von I betont als Regel die Notwendigkeit eines Vertrages zur Begründung oder Inhaltsänderung eines nicht auf Gesetz beruhenden Schuldverhältnisses. Das ist eine Folge der Privatautonomie: Niemand soll ohne seinen rechtgeschäftlich erklärten Willen den Wirkungen eines solchen Schuldverhältnisses ausgesetzt sein. Das gilt ausnahmslos für Verpflichtungen. Aber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Umgehungen (Abs 4).

Rn 12 Das Umgehungsverbot aus § 476 I 2 aF ist aus systematischen Gründen nunmehr in IV normiert, sodass sich dessen Geltungsbereich nicht mehr auf I beschränkt (BTDrs 19/27424, 44), indes ergeben sich in der Sache keine Änderungen. S § 312k. Bsp Umgehung ja/nein: ja: (vgl MüKo/Lorenz Rz 35 ff): die Veräußerung von Sachen durch Unternehmer im Auftrag eines Verbrauchers – and...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unmittelbarer Mitbesitz – Mitverschluss (Alt 1).

Rn 2 Als Übergabeersatz reicht Mitbesitz des Pfandgläubigers nur, wenn sich die Pfandsache unter seinem Mitverschluss befindet, so dass der Verpfänder bzw sein Besitzmittler, Besitzdiener oder seine Geheißperson die Sachherrschaft tatsächlich nicht ohne Mitwirkung des Gläubigers bzw seiner vorgenannten Personen ausüben kann (BGHZ 86, 300, 308; WM 63, 560, 561; RGZ 77, 201, 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fertig bereitliegende Rechtsordnung.

Rn 8 Die geltungserhaltende Reduktion soll bei Klauselwerken zulässig sein, die als kollektiv ausgehandelte Vertragswerke unter Mitwirkung der beteiligten Verkehrskreise zustande gekommen sind und damit als ›fertig bereitliegende Rechtsordnung‹ nicht ohne weiteres mit einseitig aufgestellten AGB vergleichbar sind (BGH NJW 95, 3117 [BGH 04.05.1995 - I ZR 70/93] für die ADSp; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1188 BGB – Sondervorschrift für Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Gesetzestext (1) Zur Bestellung einer Hypothek für die Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber genügt die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass er die Hypothek bestelle, und die Eintragung in das Grundbuch; die Vorschrift des § 878 findet Anwendung. (2) 1Die Ausschließung des Gläubigers mit seinem Recht nach § 1170 ist nur zulässig, wenn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beendigung.

Rn 15 Das Vertragsverhältnis als Schuldverhältnis iwS endet abgesehen von evtl nachwirkenden Treuepflichten (s § 158 Rn 23 und oben Rn 5). Rn 16 In der Praxis hat die Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung große Bedeutung. Das hängt in erster Linie damit zusammen, dass § 649 1 dem Besteller ein freies Kündigungsrecht gewährt, für dessen Ausübung es keiner sachli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zweck und Erscheinungsformen.

Rn 61 Die Funktion der Gesamtvertretung besteht darin, durch gegenseitige Kontrolle (Vier-Augen-Prinzip) treuwidrigen Rechtsgeschäften vorzubeugen und die Kompetenz der Vertreter in ihrer Gesamtheit zu bündeln (Staud/Schilken § 167 Rz 53). Von einer ›unechten‹ oder ›gemischten‹ Gesamtvertretung spricht man, wenn ein Gesellschafter, Vorstand oder Geschäftsführer nur zusammen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Parteivereinbarung.

Rn 2 Die Aufhebung muss durch die Parteien des Erbverzichts vereinbart werden. Der Erbverzicht kann deshalb nur zu Lebzeiten des Erblassers (§ 2347; BGH NJW 99, 798f) und des Verzichtenden (str, BGH NJW 98, 3117 [BGH 24.06.1998 - IV ZR 159/97]; aA MüKo/Wegerhoff Rz 3) aufgehoben werden. Auch eine auf § 242 oder § 313 gestützte Rückabwicklung scheidet nach dem Erbfall aus, da...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 1. Einleitung

Rz. 87 Der Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB ist ein selbstständiger Anspruch, der neben dem Auskunftsanspruch des § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB steht und von diesem klar zu trennen ist.[202] Aus diesem Grunde muss er vom Pflichtteilsberechtigten auch gesondert geltend gemacht werden und ist nicht automatisch im allgemeinen Auskunftsbegehren enthalten.[203] Währen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1459 BGB – Gesamtgutsverbindlichkeiten; persönliche Haftung.

Gesetzestext (1) Die Gläubiger eines Ehegatten können, soweit sich aus den §§ 1460 bis 1462 nichts anderes ergibt, aus dem Gesamtgut Befriedigung verlangen (Gesamtgutsverbindlichkeiten). (2) 1Für die Gesamtgutsverbindlichkeiten haften die Ehegatten auch persönlich als Gesamtschuldner. 2Fallen die Verbindlichkeiten im Verhältnis der Ehegatten zueinander einem der Ehegatten zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Vertragsbeitritt.

Rn 31 Beim Vertragsbeitritt wird nicht eine Partei ausgewechselt, vielmehr tritt die neue Partei an der Seite einer Altpartei in das Vertragsverhältnis ein (BGHZ 65, 49, 52f). Der Beitretende wird regelmäßig Gesamtschuldner der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, die Form der Mitberechtigung hängt von dem Innenverhältnis der Mitgläubiger ab. Der Vertr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gemeinsamer Haushalt.

Rn 16 Wie Rn 9; vgl auch Porer NZM 05, 489. Gemeinsame Haushaltsführung fordert über den gemeinsamen Aufenthalt in der Wohnung hinaus Mitwirkung, Mitentscheidung und Kostenbeteiligung (BGH ZMR 14, 286; AG Ddorf ZMR 14, 294; AG Tempelhof-Kreuzberg WuM 18, 92). Der Mieter kann auch in mehreren Wohnungen einen gemeinsamen Haushalt mit dem Eintrittsberechtigten geführt haben, et...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Miterbenanteil.

Rn 18 Ein Miterbenanteil, auch ein Teil davon (BGH NJW 63, 1610, 1611 [BGH 28.06.1963 - V ZR 15/62]), nicht aber ein Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen (NK-BGB/Bülow Rz 21), kann durch notariell beurkundete Einigung ohne Anzeige nach § 1280 verpfändet werden (§ 2033 I; RGZ 84, 395, 397 f; 90, 232, 234). Die Rechte des Miterben (§ 2038f) darf der Pfandgläubiger ausüben ...mehr