Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.6 Beginn und Ende der Zusatzleistung

Rz. 29 Nach § 108 gelten die Vorschriften über Beginn, Änderung und Ende von Renten für laufende Zusatzleistungen entsprechend (vgl. §§ 99 ff.).mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 2.1 Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost) bei Witwen- und Witwerrenten (Abs. 1 Satz 1 a. F.)

Rz. 8 Nach § 78a erhöht sich die Witwen- bzw. Witwerrente (vgl. §§ 46, 243, 303) um einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten, wenn der überlebende Ehegatte ein Kind in dessen ersten 3 Lebensjahren erzieht. Die Höhe des Zuschlages richtet sich nach der Dauer der Kindererziehung (vgl. im Einzelnen Komm. zu § 78a). Rz. 9 Mit der Kinderkomponente soll die Minderung dieser Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.2 Rentenangleichung zum 1.7.2024

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575), ab 1.1.2018 in Kraft gesetzt, die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert umgesetzt. Dabei versucht der Gesetzgeber, der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen. Es soll eine vollständige Rentenangleichung Ost-West bis 2024 stattfinden. Da der An...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1.1 Ein Rentenwert und seine Folgen (Satz 1)

Rz. 10 Satz 1 umfasst zwei Regelungsinhalte: zum 1.7.2024 wird ein einheitlicher Rentenwert für Gesamtdeutschland geschaffen und die Anpassung der hiervon betroffenen Renten. 2.1.1.1 Einheitlicher Rentenwert Rz. 11 Zum 1.7.2024 tritt kraft gesetzliche Anordnung an die Stelle aktuellen Rentenwerts (Ost) der aktuelle Rentenwert; damit wird die vollständige Angleichung der Renten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2.2 Versicherte, die bei Erreichen ihrer Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllen

Rz. 8 Nach § 210 Abs. 1 Nr. 2 können sich Versicherte ihre bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge auf Antrag auch erstatten lassen, wenn sie ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben. Der Erstattungsanspruch des in § 210 Abs. 1 Nr. 2 genannten Personenkreises ist damit zu begründen, dass wegen nicht erfüllter allgemeiner W...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.1.2 Rentengarantie – Verbot der Rentenminderung (Satz 1)

Rz. 12 Dabei kann es zu Rentenerhöhungen aber auch zu Rentenminderungen kommen. Abs. 1 Satz 1 stellt die Generalnorm auf und verbietet eine Minderung des neuen aktuellen Rentenwerts, wenn dieser geringer ausfällt als der bisherige aktuelle Rentenwert. Die Generalnorm stellt damit sicher, dass eine Minderung des aktuellen Rentenwerts generell ausgeschlossen ist. Rz. 13 Hierbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 7 Vorgängervorschriften bestehen nicht, da das bis zum 31.12.1991 geltende Recht Rentenabschläge bei vorzeitig in Anspruch genommenen Renten nicht kannte.mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.6.2 Vereinbarkeit von § 256a Abs. 4 mit Art. 3 Abs. 1 GG

Rz. 86 Die unterschiedliche Bewertung der Wehrdienstzeiten beruht nach der Begründung des Gesetzgebers zu § 256a Abs. 4 darauf, dass im alten Bundesgebiet im Zeitraum von 1961 bis 1981 tatsächlich Beiträge für die zurückgelegten Wehrdienstzeiten entrichtet wurden, im Beitrittsgebiet jedoch nicht. Die von § 256 Abs. 3 Satz 1 abweichende Bewertung der Wehrdienstzeiten im Beitr...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2.4 Versicherungsfreie/von der Versicherungspflicht befreite Personen

Rz. 24 Nach dem bis zum 10.8.2010 geltenden Recht waren versicherungsfreie (§§ 5, 230) oder von der Versicherungspflicht befreite Personen (§§ 6, 231) grundsätzlich nur zur freiwilligen Versicherung berechtigt, wenn sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bereits erfüllt hatten (§ 7 Abs. 2 Satz 1 i. d. F. v. 1.1.1992 bis 31.7.2010). Durch das 3. SGB-IV ÄndG v. 5.8.2010 (BGB...mehr

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Jung, SGB VII § 75 Abfindun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zweck der Vorschrift ist es, Versicherte, die eine leichte Verletzung erlitten haben und ihre Folgen aber voraussichtlich nicht zu einer Rente auf unbestimmte Zeit führen werden, für kurze Zeit nicht zum Rentenbezieher werden zu lassen und damit einer möglichen Erwartungshaltung entgegenzuwirken. Darüber hinaus bewirkt die Abfindung durch einen einmaligen Geldbetrag ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.7 Pflichtbeiträge bei Erwerbsunfähigkeit (Abs. 5)

Rz. 87 Die Regelung bezieht sich auf die in § 248 Abs. 2 genannten fiktiven Pflichtbeitragszeiten vom 1.7.1975 bis zum 31.12.1991. Rz. 88 Diese Zeiten sind bei der Rente – wie in den Fällen des Abs. 4 – mit 0,75 Entgeltpunkten pro Kalenderjahr anzurechnen. Teilzeiträume erhalten ebenfalls nur den anteiligen Wert. Rz. 89 Treffen Pflichtbeiträge i. S. v. § 248 Abs. 2 mit anderen...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Nach Abs. 1 erhöht sich die Monatsrente um Steigerungsbeträge aus Höherversicherungsbeiträgen. Diese Leistung ist kein Bestandteil der Rente, sondern ausdrücklich eine Zusatzleistung in festen Beträgen vom Nennwert der Beiträge ohne Dynamisierung (vgl. § 65). Abs. 2 regelt allgemein die Anrechnungsmodalitäten der Steigerungsbeträge, wenn auf eine Witwenrente oder Witwer...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.7 Verfallswirkung bei Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge

Rz. 35 Hinsichtlich der Verfallswirkung als Rechtsfolge der Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge sind die folgenden Rechtsvorschriften einschlägig: § 210 Abs. 6 für nach dem 31.12.1991 entstandene Ansprüche auf Beitragserstattung (§ 300 Abs. 1), § 1303 Abs. 7 RVO, § 82 Abs. 7 AVG, § 95 Abs. 7 RKG für vor dem 1.1.1992 entstandene Ansprüche auf Beitragserstattung (Umkehrschlus...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 255e i. d. F. ab 1.1.2019 enthält eine Niveauschutzklausel für die Rentenanpassungen von 2019 bis 2025, mit der in der allgemeinen Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 ein Sicherungsniveau vor Steuern von mindestens 48 % (Mindestsicherungsniveau) abgesichert wird. Dabei enthält Abs. 1 die Niveauschutzklausel. Abs. 2 beinhaltet die Modalitäten für die Berechnung des f...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzt wird § 76e durch § 66 Abs. 1 Nr. 9 (persönliche Entgeltpunkte), § 113 Abs. 1 Nr. 10 (Höhe der Rente), § 186a (Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung im Nachversicherungszeitraum), § 192a i. V. m. § 40a DEÜV (Meldepflicht der Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung) und § 212a Abs. 1 Satz 4 (Prüfung der Beitragszahlungen und Meldungen für Zeiten einer bes...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.5 Steigerungsbeträge bei Anrechnung von Leistungen, Rentenaufteilung, Rentenabfindung

Rz. 28 Die Höherversicherungsleistung bleibt – wegen ihrer Eigenschaft als Zusatzrente – von den Vorschriften über das Zusammentreffen von Renten und Einkommen (§§ 89 ff.) unberührt. Dagegen werden die Steigerungsbeträge nach Abs. 2 bis 4 mitgerechnet, wenn es um die Anrechnung bestehender Leistungen auf die Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten geht (§ 90), b...mehr

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Jung, SGB VII § 80a Vorauss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Wartezeit vor Beginn des Anspruchs auf Rente und zur Höhe der rentenberechtigenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), die von § 56 Abs. 1 abweichen. Die abweichenden Regelungen gelten ausschließlich für Versicherte nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a und b , also für Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens und ihre im Unte...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.1.2 Entgeltpunkte nach den Anlagen 1 bis 16 zum FRG

Rz. 16 Abweichend von §§ 256a bis 256c werden Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet vom 9.5.1945 bis 19.5.1990 FRG-Tabellenentgelte (Anl. 1 bis 16 nach dem Stand vom 30.6.1990) zugeordnet, aus denen die Entgeltpunkte zu ermitteln sind. Das entspricht der Bewertung bestimmter Pflichtbeitragszeiten im Rahmen von § 256b Abs. 1, die bei der Rente ebenfalls mit FRG-Tabellenwert...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.4 Lohnfaktor für die Rentenanpassung zu 1.7.2025 (Abs. 4)

Rz. 24 Der sog. Lohnfaktor ist neben dem Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung und dem Nachhaltigkeitsfaktor das zentrale beeinflussende Moment bei der Bestimmung und Fortentwicklung des aktuellen Rentenwerts; Ausgangsvorschrift ist insoweit § 68 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 i. V. m. § 68 Abs. 7. Der Lohnfaktor spiegelt grundsätzlich die Entwicklung der beitragspflichtigen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 5a Unmittelbare Vorgängervorschriften existieren nicht. Allenfalls kommen als Vorgängervorschriften die §§ 19 Abs. 2 sowie 22 FRG in Betracht. Mit § 259a ist erst durch Art. 1 Nr. 75 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) mit Wirkung ab 1.1.1992 (Art. 42 Abs. 1 des Gesetzes) eine Übergangsregelung für Versicherte geschaffen worden, die bis zum 18.5.1990 ihren gewöhnlichen...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.2 § 259a gilt nicht (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 28 Die Sonderregelung in § 259a S 1 für vor 1937 geborene Versicherte gilt nicht für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem i. S. d. Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG); Satz 2 (vgl. GRA der DRV zu § 259b SGB VI, Stand: 30.4.2015, Abschn. 3). Rz. 29 Das bedeutet, dass Pflichtbeitragszeiten i. S. v. § 5 AAÜG – unabhängig ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 8 § 255a beinhaltet die gesetzlich angeordnete schrittweise Anhebung des aktuellen Rentenwertes (Ost) auf das Niveau des aktuellen Rentenwertes (West) bis auf 100 %. § 254c Satz 2 und § 118a enthalten die Regelungen über die Versendung der Anpassungsmitteilungen, wobei § 118a dann ab 1.7.2024 an die Stelle des § 254c tritt, der nur bis 30.6.2024 in Kraft bleibt. Die Anpa...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1.1.1 Einheitlicher Rentenwert

Rz. 11 Zum 1.7.2024 tritt kraft gesetzliche Anordnung an die Stelle aktuellen Rentenwerts (Ost) der aktuelle Rentenwert; damit wird die vollständige Angleichung der Renten und damit auch der aktuellen Rentenwerte abweichend von der Lohnentwicklung gesetzlich festgesetzt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) gilt nur noch für die Zeit bis einschließlich 30.6.2024. Ab 1.7.2024 gilt d...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Albrecht, Höhere Renten für Soldaten mit besonderer Auslandsverwendung, NachrDRV HE 2012, 7. Rz. 29 Zur doppelten Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei Berufssoldaten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit: BVerwG, Urteile vom 9.9.2021, 2 C 1.20, 2 C 4.20, 2 C 14.20, 2 C 16.20, 2 C 34.20 und 2 C 35.20. Eine besondere Auslandsverwendung i. S. v. §§ 25 Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.2.2 Hochwertung mit den vorläufigen Werten der Anlage 10 bis 31.12.2018 (Satz 2)

Rz. 26 Bei Zuordnung des Arbeitsentgelts für Zeiten bis zum 31.12.2018 ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der jeweilige vorläufige Umrechnungswert der Anl. 10 für das jeweilige Kalenderjahr zu verwenden ist. Satz 2 wurde mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) mit Wirkung zum 1.1.2019 eingefügt und ist letztlich eine Konsequenz der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 4 Die Vorschrift ergänzt §§ 78 und 78a dahingehend, dass der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten (§ 66 Abs. 1) aus Entgeltpunkten (Ost) besteht, wenn den Zeiten der Kindererziehung bzw. der Rente des verstorbenen Versicherten ausschließlich Entgeltpunkte/Ost (§ 254b) zugrunde liegen (bisheriger Abs. 1). Rz. 5 Der Entgeltpunktezusc...mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.2 Zuständige Einzugsstelle für krankenversicherungsfreie Beschäftigte

Rz. 6 Für die freiwillig bei einer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle abzuführen, bei der der Arbeitnehmer freiwillig versichert ist. Freiwillige Beiträge zur Krankenversicherung gehören nach § 28d Satz 1 nicht zum Gesamtsozialversicherungsb...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 3a Unmittelbare Vorgängervorschriften gibt es nicht. Vorgängervorschriften gab es insoweit nur für den Bereich des heutigen Beitrittsgebietes. Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 76 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) mit Wirkung ab 1.1.1992 (Art. 42 Abs. 1 des Gesetzes) in das SGB VI eingefügt. Dadurch wurden die in der ehemaligen DDR neben der Sozialpflichtversiche...mehr

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Jung, SGB VII § 75 Abfindun... / 2.2 Ermessensentscheidung

Rz. 8 Es handelt sich bei der Gesamtvergütung um eine Ermessensentscheidung. Abweichend zur Abfindung nach § 76 und § 78 bedarf es weder eines Antrages noch einer Zustimmung des Versicherten. Eine gerichtliche Überprüfung dieser Ermessensleistung ist daher auch nur im Rahmen des § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG möglich. Einen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Gesamtvergütung hat ...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.4 Gleichmäßige Verteilung (Abs. 2)

Rz. 28 Nach Abs. 2 HS 1 werden die zusätzlichen Entgeltpunkte gleichmäßig auf die vollwertigen Pflichtbeiträge vor 1992 verteilt, um so ggf. in einen Versorgungsausgleich einbezogen werden zu können (so die ausdrückliche gesetzgeberische Intention, vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 202). Rz. 29 Sofern der Rente Entgeltpunkte/Ost (§ 254d) zugrunde liegen, werden nach Abs. 2 HS 2 ihnen a...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zur Gesetzesentwicklung bis zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (2. SGB VI-ÄndG) v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3013) vgl. GRA der DRV zu § 255c SGB VI, Stand: 23.11.2017, Historie. Die Vorschrift ist dann durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften (2. SGB VI-ÄndG) v....mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 1.1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 6 Eine ergänzende Vorschrift findet sich in § 272 Abs. 3 Satz 2, der mit Wirkung zum 1.7.2024 die ursprünglich in § 245d Abs. 1 (am Ende) in seiner noch bis zum 30.6.2024 gültigen Fassung enthaltene Definition der Reichsgebiets-Beitragszeiten übernommen hat. Rz. 7 Außerdem sind § 187 (Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsau...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.3.1 Hälftiger Anpassungsfaktor (Satz 1)

Rz. 26 Mögliche Rentenerhöhungen führen nach Abs. 3 Satz 1 zur Abschmelzung des Ausgleichsbedarfs. Funktion des Abs. 3 Satz 1 ist es daher Rentenerhöhungen der Folgejahre um den etwaigen Ausgleichsbedarf der vorangegangenen Jahre konkret abzuschwächen, nach der gesetzlichen Anordnung des Satz 1 jedoch höchstens zur Hälfte (SG Nürnberg, Gerichtsbescheid v. 20.4.2016, S 16 R 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.2.1 Anrechnung bei Auflösung (Satz 1)

Rz. 31 Nach § 90 Abs. 1 werden auf eine Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten für denselben Zeitraum bestehende Ansprüche auf Witwenrente oder Witwerrente, auf Versorgung, auf Unterhalt oder auf sonstige Renten nach dem letzten Ehegatten angerechnet. Nach Satz 1 werden hiervon auch die zu einer Witwenrente oder Witwerrente geleisteten Steigerungsbeträge erfa...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 42 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022, 207. Düring, Die gesetzliche Rentenversicherung und das Verfassungsrecht, Die Zukunft des Rechts- und Sozialstaats 2024, 105. Glombik, Das Rentenniveau in Deutschland, SozSich Öst 2017, 261. ders., Das Rentenniveau, VR 2017, 309. Herrmann/Ogrzewalla, R...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.6.2 Abweichung vom tatsächlichen Arbeitsentgelt – Absolutheit des Hochrechnungsgebots (Satz 2)

Rz. 88 Weicht die tatsächlich erzielte beitragspflichtige Einnahme von der durch den Rentenversicherungsträger errechneten voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahme ab, so bleibt diese nach Satz 2 für diese Rente generell außer Betracht. Es verbleibt daher ausnahmslos bei dem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Betrag – also den Entgeltpunkten –, auch wenn das ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.2.4 Praxishinweise

Rz. 59 Mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde ein neuer Abs. 3 in § 317a eingefügt, der eine Sonderregelung zu der ebenfalls geänderten Vorschrift § 256d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a beinhaltet und anordnet, dass die Rente ab 1.7.2020 von Amts wegen neu festzustellen und zu leisten ist, wenn sich die berechtigte Person nach dem 18.5.1990 nicht mehr gewöhnlich im Inland aufgehalten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 5 Die Vorgängervorschrift für zurückgelegte Zeiten in den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten findet sich in Art. 2 § 11 Abs. 3 AnVNG (der Gesetzgeber hat mit der Schaffung von § 260 ausdrücklich das Ziel verfolgt, dass die neue Regelung der alten Rechtslage entspricht; vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 201 – hier noch geregelt in § 255). Für die saarländischen Beitragsze...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 259 ist mit dem Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992); durch Art. 1 Nr. 74 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ist bereits mit Wirkung zum 1.1.1992 Satz 1 ergänzt worden um die Worte "für jeden Teilzeitraum der entsprechende Anteil". Durch Art. 1 Nr. 54 des Gese...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.1.2 Durchschnittswert aus allen vollwertigen Pflichtbeiträgen (Satz 1)

Rz. 15 Sind im Versicherungsverlauf des Versicherten 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten belegt, ordnet Abs. 1 Satz 1 weiter die Prüfung an, ob sich aus den Kalendermonaten mit vollwertigen Pflichtbeiträgen ein Durchschnittswert von weniger als 0,0625 Entgeltpunkten ergibt. Rz. 16 Der Durchschnittswert ist aus sämtlichen, bis zum Rentenfall zurückgelegten vollwertigen Pflic...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 90 Ruland, Ab 1. Juli 2024 – Ein einheitliches Rentenrecht in ganz Deutschland, NZS 2024, 1. ders., Der Einfluss der Gerichte auf die Rentenüberleitung, NZS 2024, 481. Sack, Die Besonderheiten des "Ostrentenrechts", rv 2018, 39. Schäfer, Berechnung der Altersrente bei Versicherungszeiten aus verschiedenen EU-Staaten – Anm. zu: SG Frankfurt (Oder), Urteil v. 15.9.2021 – S 29...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.3 Bewertungsmodelle und deren Sinn

Rz. 5 Der Einfluss beitragsfreier Zeiten auf die Höhe der Rente wird durch die Gesamtleistungsbewertung nach § 71 i. V. m. §§ 72 bis 74 ermittelt. Dabei ergibt sich die Ermittlung der Entgeltpunkte durch die Gesamtleistungsbewertung in drei Schritten: Ermittlung der Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten durch die Grundbewertung nach § 72 Ermittlung der Gewährung eines Zuschla...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift, in welchen übergangsrechtlichen Fällen Beitragszeiten ohne Entgeltpunkte bleiben; nach Nr. 1 gilt dies für Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung der Arbeiter für Zeiten vor dem 1.1.1957, wenn bereits anderweitig Pflichtbeiträge für dieselbe Beschäftigung gezahlt wurden. Nach Nr. 2 werden darüber hinaus Pflichtbeiträge zur Rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.7 Teilzeiträume (Satz 1 letzter HS)

Rz. 23 Der durch das Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) mit Wirkung zum 1.1.1991 eingefügte letzte HS des Satzes 1 regelt den Umgang mit Teilzeiträumen. Rz. 24 Bei nur teilweise mit Arbeitsentgelten belegten Jahren bzw. Monaten (Teilzeiträume), sind die Jahresbeträge der Tabelle entsprechend anteilig – ggf. tageweise – zugrunde zu legen. Rz. 25 Dies stellt sicher, dass für Sach...mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.5 Zuständige Einzugsstelle für Seeleute

Rz. 10 Für deutsche Seeleute, die auf einem Seeschiff beschäftigt sind, das nicht berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, und die auf Antrag des Reeders in die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einbezogen worden sind (§ 2 Abs. 3 Satz 1 SGB IV), ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See nach § 28i Satz 4 die zuständige Einz...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (vgl. zur Gesetzesbegründung auch BT-Drs. 11/5530 S. 56). Eingefügt wurde die Vorschrift im Gesetzgebungsverfahren durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss); vgl. BT-Drs. 11/5490 S. 162; im Gesetzesentwurf noch § 260a). Durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.3 Verfassungsrecht

Rz. 26 Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. – sog. Nullrunden (so für die Nullrunde im Jahre 2004 vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26.7.2007, 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07; und für die Nullrunde im Jahr 2005 vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 3.6.2014, 1 BvR 79/09, 1 BvR 1235/09, 1 BvR 1298/09, 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.3 Beschäftigte im Übergangsbereich nach dem ab dem 1.10.2022 geltenden Recht

Rz. 23a Durch Art. 9 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde zum 1.10.2022 der Übergangsbereich (bisher Gleitzone) in § 20 Abs. 2a Satz 6 SGB IV neu geregelt. Hierdurch wurde die bisherige Regelung des § 163 Abs. 10 SGB X grundsätzlich in die allgemeinen Vorschriften des SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 10 Die Vorschrift regelt, wie Entgeltpunkte für Beitragszeiten (vgl. § 66 Abs. 1 Nr. 1) zu ermitteln sind. Sie bezieht sich auf Pflicht- und freiwillige Beiträge (Abs. 1), Kindererziehungszeiten (Abs. 2), Beiträge, die für Arbeitsentgelte aus nach § 23 b Abs. 2 Satz 1 bis 4 SGB IV aufgelösten Wertguthaben gezahlt wurden (Abs. 3), zusätzliche Entgeltpunkte für Kinderberücksic...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.2 Mindestentgeltpunkte für Rentenfälle vor 1992 (Abs. 1)

Rz. 27 Renten, die nach vor 1992 geltendem Recht berechnet worden sind (zur Umwertung vgl. § 307), erhielten ab 1.1.1992 nach Art. 82 RRG 1992 (vgl. Rz. 2) einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten, wenn 35 Jahre zurückgelegt waren und der Monatsdurchschnitt aus den Pflichtbeiträgen ab 1.1.1973 bis zum Rentenbeginn den Wert von 0,0625 unterschritten hat. Dabei wurden besti...mehr