Physiotherapie

Physiotherapie gilt als ärztliche verordnete Bewegungstherapie. Sie zählt zu den Heilmitteln. Die Bezeichnung Physiotherapie ersetzt seit einigen Jahren den Begriff Krankengymnastik, der im allgemeinen Sprachgebrauch jedoch noch recht häufig angewendet wird.

Ziel der Physiotherapie ist es, die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Physiotherapie kann z. B. bei

  • funktionellen Störungen von Organsystemen (z. B. Herz-Kreislauferkrankungen)
  • bestehenden (chronischen) Krankheiten
  • Verletzungsfolgen
  • Operationen
  • angeborenen Schädigungen oder
  • Bewegungsfehlverhalten

von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin verordnet werden.

Die Physiotherapie wird von staatlich geprüften Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen ausgeübt. Diese legen gemeinsam mit dem Patienten und der Patientin im Behandlungsplan das Ziel der Behandlung fest. Als aktive oder passive körperlichen Übungen und Maßnahmen, die zur Zielerreichung notwendig sind, kommen z. B. in Betracht:

  • Anwendung von Massagetechniken
  • Behandlung unter Hinzunahme von Geräten
  • Aktivierung von Organfunktionen (z. B. Atemtherapie)

Physiotherapie kann als Einzelbehandlung oder Gruppentherapie durchgeführt werden. Die Behandlungszeit beträgt ca. 15-25 Minuten.



Physiotherapie und Krankenversicherung

Die Zuzahlung zur Physiotherapie beträgt bei Personen, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, 10 Prozent der Kosten des Heilmittels. Außerdem kommen je Verordnung 10 Euro hinzu.

Versicherte mit schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen haben ggf. einen längerfristigen Behandlungsbedarf. Dann können die Krankenkassen die medizinisch notwendige und dauerhaft benötigte Physiotherapie für mindestens ein Jahr genehmigen.