Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Serbien / C. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 8 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Es gelten die Regeln der Repräsentation und der Erbfolge nach Stämmen (Art. 9 serbErbG). Eheliche, nichteheliche und adoptierte Abkömmlinge erben gleichberechtigt. Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers; bei Vorversterben eines Elternteils treten dessen Abkömmlinge in den Erbteil jeweils ihres Vorf...mehr

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Luxemburg / 4. Vor- und Nacherbfolge

Rz. 75 Die Einsetzung von Nacherben oder Nachvermächtnisnehmern (substitution) ist als Verstoß gegen den Grundsatz der Testierfreiheit des Erblassers verboten und macht das Testament nichtig.[46] Nacherbfolge in diesem Sinne ist jede Verfügung, durch die einem eingesetzten Erben oder Vermächtnisnehmer auferlegt wird, etwas für einen Dritten zu erhalten und an ihn herauszugeb...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / a) Der Fall

Rz. 202 Die Klägerin, eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, nahm die Beklagten aus übergegangenem Recht ihres Versicherten R. wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten auf Ersatz materiellen Schadens in Anspruch. Rz. 203 Die Stadtwirtschaft W. GmbH beabsichtigte, auf dem Gelände ihres Betriebshofs eine Halle zu errichten. Sie beauftragte die Beklagte z...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / D. Erbverfahrensrecht

Rz. 106 Es gilt das Verfahrensrecht des spanischen Zentralstaates, namentlich die ZPO (LEC) und das Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit; auf die Ausführungen im Länderbericht Spanien: Steinmetz/Garcia/Huzel, Länderbericht Spanien: Gemeinspanisches Recht, Rdn 203 ff. wird daher verwiesen. Rz. 107 Hinsichtlich des Instanzenzuges ist gemäß Art. 478 LEC zu beachten, dass ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / e) Stiftung

Rz. 70 Es ist möglich, mit einem Testament die Gründung einer Stiftung anzuordnen, Art. 102 ErbG FBuH, Art. 104 ErbG RS, Art. 106 Abs. 2 ErbG BD BuH. Der gesetzliche Regelfall ist die Stiftung für wohltätige bzw. allgemein-nützliche Zwecke, für welche das Gesetz über Vereine und Stiftungen Bosnien und Herzegowinas[66] sowie das Gesetz über Vereine und Stiftungen der Föderati...mehr

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Frankreich / aa) Allgemeines

Rz. 3 Nach Art. 1 Abs. 2 lit. d) EuErbVO sind güterrechtliche Fragen vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgeschlossen. Andererseits bestimmt Art. 23 Abs. 2 lit. b) EuErbVO, dass dem Erbstatut die Nachlassansprüche des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners unterliegen. Auch im französischen Internationalen Privatrecht galt bislang bereits der Grundsatz, dass die güterrec...mehr

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Italien / 11. Testamentsvollstreckung

Rz. 127 Nach Art. 700 Abs. 1 c.c. kann der Erblasser selbst einen oder mehrere Testamentsvollstrecker (auch einen Erben oder Vermächtnisnehmer) ernennen. Die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers kann er nicht einem Dritten, insbesondere nicht dem Nachlassgericht überlassen; er kann lediglich den Testamentsvollstrecker ermächtigen, andere Personen an seiner Stell...mehr

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Entsendung / 2.2.2 Kurzfristige Entsendungen

Bei kurzfristigen Entsendungen von weniger als 2 Monaten können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden, auch wenn das Arbeitsentgelt von der aufnehmenden Tochtergesellschaft als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht wird. Weitere Voraussetzungen sind, dass der Arbeitnehmer keinen anderen Arbeitnehmer ablöst und sich der arbeitsvertragliche Entgelta...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / a) Der Fall

Rz. 42 Die Kläger machten Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, bei welchem die Ehefrau des Klägers zu 1) und Mutter der Kläger zu 2) und zu 3) als Fahrerin eines Pkw getötet wurde, nachdem sie nach links in eine bevorrechtigte Straße eingebogen und dort mit dem Kraftfahrzeug des Beklagten zu 1) zusammengestoßen war, dessen Haftpflichtversicherer die Bekl...mehr

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Rumänien / 6. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 23 Art. 1036 CCN bestimmt wie das französische Vorbild (Art. 968 frz. c.c.), dass zwei oder mehr Personen nicht in demselben Testament verfügen können, sei es zugunsten des anderen oder zugunsten eines Dritten. Diese Regelung befand sich im alten CC im Abschnitt zu den Formvorschriften. Daraus wurde von der Rechtsprechung der rumänischen Gerichte abgeleitet, die Wirksamk...mehr

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Entsendung / 2.4 Ende einer Entsendung

Eine Entsendung gilt als beendet, wenn der Entsendezeitraum abläuft und der Arbeitnehmer nach Deutschland zurückkehrt. Wechselt der im Ausland tätige Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, so gilt die Entsendung als beendet, da er als "Ortskraft" gilt. Etwas anders gilt, wenn es sich um einen Betriebsübergang handelt.mehr

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Irland / 3. Erbverzicht

Rz. 149 Ein Verzicht (renunciation) auf das legal right ist zu Lebzeiten des Erblassers schriftlich durch den Ehegatten (Sec. 113 ISA) oder durch den eingetragenen Lebenspartner (Sec. 113A ISA) möglich. Der Verzicht kann in einem vor oder während der Ehe geschlossenen Ehevertrag (ante-nuptial oder post-nuptial contract) bzw. Partnerschaftsvertrag (ante- oder post-civil partn...mehr

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Italien / IV. Zivilverfahren

Rz. 291 Nach Art. 50 lit. a–c it. IPRG sind italienische Gerichte für Nachlassverfahren international zuständig, wennmehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 2. Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt

Rz. 163 Gemäß Art. 36 Abs. 2 lit. a EuErbVO gilt jede Verweisung aufgrund Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers als Bezugnahme auf das Recht der Gebietseinheit, in der der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Konkret bedeutet dies, dass bei einer Verweisung aufgrund von Art. 21 EuErbVO (sei es unmittelbar, sei es aufgru...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 1.1 Freizügigkeitsrecht innerhalb der EU und EWR und weiterer Sonderregelungen

Staatsangehörige der EU-Staaten sowie Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum – EWR (Island, Norwegen und Liechtenstein) bedürfen keines Aufenthaltstitels; Gleiches gilt auch für Staatsangehörige aus der Schweiz.[1] Freizügigkeitsberechtigt sind Unionsbürger für eine Tätigkeit als Arbeitnehmer, aber auch zur Arbeitss...mehr

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Bosnien und Herzegowina / VI. Internationale Gerichtszuständigkeit

Rz. 12 Die ausschließliche internationale Zuständigkeit der bosnisch-herzegowinischen Gerichte in Erbsachen bestand nach dem IPRG für in BuH gelegene Grundstücke, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers, und zwar für bosnisch-herzegowinische Angehörige Art. 71 Abs. 1, für Ausländer Art. 72 Abs. 1 und für staatslose Ausländer Art. 73 Abs. 1 IPRG. Die Bestimmung ...mehr

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Ungarn / I. Einführung

Rz. 42 Das ungarische Erbrecht erhielt im Jahre 2013 seine heutige Form. Die heutige Rechtsquelle des materiellen Erbrechts ist das neue Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetz Nr. V aus dem Jahre 2013; im Folgenden: Ptk. [44]), welches das frühere Bürgerliche Gesetzbuch[45] außer Kraft gesetzt hat. Die Vorschriften des neuen Ptk. sind auf die ab 15.3.2014 eingetretenen Erbfälle anzuw...mehr

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Beitragserstattung / Zusammenfassung

Begriff Zur Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen kann es dann kommen, wenn diese zu Unrecht entrichtet wurden oder beanstandet werden. Eine Beitragserstattung von Versichertenbeitragsanteilen zur Rentenversicherung liegt immer dann vor, wenn zu Recht entrichtete Beiträge ganz oder teilweise erstattet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversiche...mehr

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Frankreich / 6. Die Stellung gesetzlicher Erben

Rz. 92 Das französische Recht unterscheidet allgemein ordentliche gesetzliche Erben (successeurs réguliers) und außerordentliche gesetzliche Erben (successeurs irréguliers). Ersteren steht die sog. saisine [77] zu, d.h., der Besitz geht kraft Gesetzes im Augenblick des Erbfalls auf den Erben über, während Letztere, zu denen heute gem. Art. 724 Abs. 3, 811 C.C. nur noch der St...mehr

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Italien / a) Allgemeines

Rz. 230 Die italienische Rechtsordnung unterscheidet zwischen der einfachen Annahme (accettazione pura e semplice) und der Annahme unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung (accettazione con beneficio di inventario) als zwei grundlegend verschiedenen Rechtsgeschäften. Während Letztere unter der zusätzlichen Voraussetzung der rechtzeitigen Inventarerrichtung zu einer Trennun...mehr

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Polen / III. Das Europäische Nachlasszeugnis

Rz. 105 Im Bereich, der durch die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.2.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses[23] nicht reguliert wurde, fin...mehr

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Beitragserstattung / 6 Beitragserstattung in der Rentenversicherung

Rentenversicherungsbeiträge können für folgende Personenkreise erstattet werden[1]: Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben, Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, Witwen, Witwer oder Waisen, wenn wegen nicht erfüllter allgemeiner Wartezeit ein Anspruch ...mehr

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Belgien / b) Bruchteilvermächtnis

Rz. 56 Weiter kann der Erblasser durch ein Bruchteilvermächtnis i.S.d. Art. 4.192, 4.195–4.196 ff. ZGB (legs à titre universel) dem Begünstigten eine bestimmte Quote des Nachlasses vermachen, die dann im Erbfall unmittelbar auf ihn übergeht. Er muss jedoch sein Recht gegenüber Pflichtteilerben, sind solche nicht vorhanden, gegenüber Universalvermächtnisnehmern und ansonsten ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 62 Das klagende Land nahm die Beklagte, einen Haftpflichtversicherer, in Prozessstandschaft für die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz aus nach § 179 Abs. 1a SGB VI übergegangenem Recht in Anspruch. Rz. 63 Die Beklagte hatte für die materiellen Schäden der im März 1996 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzten, seinerzeit 19 Jahre alten Frau G. zu 55 % einzust...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / a) Der Fall

Rz. 175 Der klagende Rentenversicherungsträger verlangte von dem beklagten Kfz-Haftpflichtversicherer aus übergegangenem Recht die Erstattung von Leistungen, die er an seine Versicherte (Geschädigte) aufgrund eines Verkehrsunfalls erbracht hatte. Rz. 176 Die Geschädigte wurde bei einem Verkehrsunfall im August 2001 mit einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug,...mehr

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Auslandstätigkeit / 1.3 EU/EWR-Staaten und die Schweiz

Wird eine Auslandstätigkeit in einem EU/EWR-Staat oder in der Schweiz ausgeübt, werden nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates angewendet. Liegt eine Entsendung in einen Mitgliedstaat vor, gelten die deutschen Rechtsvorschriften für die gesamte Beschäftigungsdauer weiter. Damit eine Entsendung vorliegen kann, muss die entsandte Person vom persönlichen, gebietlichen ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 132 Das Berufungsgericht meinte, bereits zum Unfallzeitpunkt seien die Schadensersatzansprüche von N. auf alle in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger übergegangen, soweit es denkbar gewesen sei, dass diese aufgrund des Unfallereignisses später einmal Leistungen zu erbringen hätten. Daher seien Schadensersatzansprüche damals auch auf die Klägerin übergegangen. Du...mehr

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Polen / 1. Pflichtteilshöhe und Pflichtteilsergänzung

Rz. 56 Den Abkömmlingen, dem Ehegatten sowie den Eltern des Erblassers, die gesetzliche Erben sein würden, stehen, wenn der Berechtigte dauernd arbeitsunfähig oder wenn ein berechtigter Abkömmling minderjährig ist, zwei Drittel des Wertes des Erbteils, der ihnen im Falle der gesetzlichen Erbfolge zugefallen wäre, und in anderen Fällen der halbe Wert dieses Erbteils zu (Art. ...mehr

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Norwegen [1] / XII. Entziehung des Erbrechts durch Urteil

Rz. 85 Die Voraussetzungen für eine gerichtliche Aberkennung des Erbrechts sind in § 72 ADL geregelt. Rz. 86 Wenn jemand wegen einer Straftat gegen denjenigen, den er beerben sollte, verurteilt wird, und der Erblasser stirbt bzw. aufgrund der strafbaren Handlung seine Testierfähigkeit verliert, kann dem Täter sein Erbrecht bzw. sein Recht auf uskifte durch Urteil ganz oder te...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 362 Der klagende Rentenversicherungsträger nahm den Beklagten aus übergegangenem Recht des Geschädigten wegen ausgefallener Rentenversicherungsbeiträge in Anspruch. Rz. 363 Der beklagte Kreis haftete dem Grunde nach als Krankenhausträger für den auf einem ärztlichen Versäumnis beruhenden Hirnschaden des Geschädigten, den dieser im Zusammenhang mit seiner Geburt am 1.1.199...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / a) Der Fall

Rz. 98 Die Klägerin nahm die Beklagte nach einer ärztlichen Behandlung ihres inzwischen verstorbenen Ehemannes (im Folgenden: Patient) aus originär eigenem Recht auf Schadensersatz in Anspruch. Rz. 99 Der Patient ließ am 27.4.2012 in dem von der Beklagten betriebenen Krankenhaus eine Koloskopie mit Polypektomie durchführen. Am 28.4.2012 wurde eine Darmperforation festgestellt...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / a) Der Fall

Rz. 47 Die Klägerin begehrte als Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung von dem beklagten Haftpflichtversicherer – soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse – aus gemäß § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenem Recht die Erstattung von Aufwendungen, die sie für ihre Versicherte R. erbracht hatte und künftig erbringen muss. Die Versicherte erlitt am 29.5.1993 einen Verkeh...mehr

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Türkei / 3. Adoptivkinder

Rz. 18 Adoptierte Personen erben doppelt: Adoptivkinder und deren Nachkommen beerben den Adoptierenden und seine Blutsverwandten und beerben zugleich ihre biologischen Eltern (Art. 500 Abs. 1 ZGB), da ihre Verwandtschaft zu ihren biologischen Eltern andauert (Art. 314 Abs. 2 ZGB). Der Adoptierende und seine Verwandten können dagegen das Adoptivkind nicht beerben. Die Erbenei...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / I. Belegenheitsrecht für Immobilien

Rz. 9 Zwischen der Republik Belarus und der Bundesrepublik Deutschland gilt Art. 28 Abs. 3 des Konsularvertrages mit der UdSSR vom 25.4.1958[3] aufgrund der Zustimmung zur Fortgeltung der deutsch-sowjetischen Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus[4] fort. Danach findet das Recht der belegenen Sache in Bezug auf unbewegliches Vermögen Anwen...mehr

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Luxemburg / c) Gemeinschaftliche Testamente

Rz. 32 Die Abfassung eines gemeinschaftlichen Testaments, welches in Luxemburg gem. Art. 968 Cciv verboten ist (siehe Rdn 119), wird in Luxemburg – entsprechend Art. 4 des Testamentsformübereinkommens – als Formvorschrift aufgefasst.[24] Errichtet ein Luxemburger also in Deutschland mit seinem Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament i.S.d. §§ 2267 ff. BGB, wird dies nach ...mehr

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Schweden / 1. Allgemeines

Rz. 41 Die Regelungen über gesetzliches und testamentarisches Erbrecht sind im Erbgesetzbuch (1958:637, Ärvdabalken – ÄB) zu finden, das wiederholt in vielerlei Hinsicht novelliert bzw. modifiziert worden ist. 1969 erhielt das nichteheliche Kind volles Erbrecht. 1981 wurden die Vorschriften über die Schulden des Verstorbenen neu geregelt, 1988 die Bestimmungen über das Erbre...mehr

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Rumänien / III. Die Nacherbfolge

Rz. 36 Die Nacherbeinsetzung war – wie die Verpflichtung eines Beschenkten durch den Schenker zur Weitergabe der Schenkung an einen Dritten – nach dem während der sozialistischen Periode geltenden rumänischen Recht unzulässig. Eine entsprechende Verfügung führte nicht nur zur Nichtigkeit der Anordnung der Nacherbfolge, sondern machte auch die Berufung des Vorerben hinfällig....mehr

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Entsendung / 5 Entsendung nach Deutschland

Wird eine im Ausland tätige Person im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nach Deutschland entsandt, müssen die Voraussetzungen für eine Entsendung nach deutschem Recht erfüllt werden.[1] Sollte eine Entsendung nach Deutschland vorliegen, ist die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften ausgeschlossen. Praxis-Beispiel Entsendung nach Deutschland Ein kolumbia...mehr

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Schweden / 3. Die Erben der zweiten Klasse

Rz. 61 Ist der Erblasser nicht verheiratet und hat er keine Kinder, so erben die Verwandten der zweiten Erbklasse (ÄB 2:2). Rz. 62 Die zweite Erbklasse umfasst die Eltern des Erblassers und ihre Abkömmlinge. Leben beide Eltern, erben sie jeweils zur Hälfte (ÄB 2:2). Ist ein Elternteil vorverstorben, treten seine Kinder (die Geschwister des Erblassers) bzw. seine Kindeskinder ...mehr

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Serbien / Literaturtipps

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Schweiz / 1. Allgemeines und Grundsätze

Rz. 193 Die Sicherungsmaßregeln bezwecken die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Erbganges. Sie sollen sicherstellen, dass "kein Erbunrecht geschieht", sondern "die kraft Erbrechts Berufenen zu ihrem Recht kommen".[351] Die Sicherungsmaßregeln des ZGB verfolgen mithin einen zivilrechtlichen Zweck. Sie werden allerdings häufig auch steuerrechtlichen Zwecken d...mehr

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Frankreich / c) Abgrenzung zwischen Güterrecht und Erbrecht

Rz. 65 Bei den Güterständen mit Gesamtgut fällt zunächst das jeweilige Eigengut der Ehegatten in den Nachlass. Weiterhin gehört der jeweilige Anteil der Ehegatten am Gesamtgut zum Nachlass. Keine Besonderheiten ergeben sich beim Güterstand der Gütertrennung. Das jeweilige Vermögen des Verstorbenen geht auf seine Erben über. Beim Güterstand der Teilhabe am Zugewinn besteht na...mehr

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Polen / 7. Verjährung

Rz. 67 Im polnischen Recht verjähren die Ansprüche aus dem Pflichtteil sowie die Ansprüche der Erben auf Herabsetzung von Vermächtnissen und Auflagen nach Ablauf von fünf Jahren seit der Veröffentlichung des Testaments (Art. 1007 § 1 ZGB). Gemäß Art. 1007 § 2 ZGB verjährt der Anspruch gegen den aufgrund einer vom Erblasser erhaltenen Schenkung zur Ergänzung des Pflichtteils ...mehr

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Schweiz / b) Inventar (sog. Erbschaftsinventar, Art. 553 ZGB)

Rz. 198 Das Erbschaftsinventar bezweckt die Sicherung des Nachlasses durch behördliche Feststellung seines Bestandes. Dadurch soll verhindert werden, dass Erbschaftsgegenstände zwischen Erbgang und Erbteilung unbemerkt verschwinden.[360] Rz. 199 Das Erbschaftsinventar ist als Sicherungsmittel abzugrenzen vom öffentlichen Inventar (Art. 580 ff. ZGB). Die diesem eigenen Wirkung...mehr

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Bosnien und Herzegowina / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 18 Aufgrund des verfassungsrechtlichen Staatsaufbaus besteht in Bosnien und Herzegowina weder ein einheitliches materielles Erbrecht noch ein einheitliches Nachlassverfahrensrecht. Die drei Erbgesetze, die in Bosnien und Herzegowina angewendet werden (siehe Rdn 1), sind miteinander nicht harmonisiert, so dass in Bosnien und Herzegowina über drei materiell rechtliche Erbo...mehr

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Schweiz / 2. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 135 Die – gesetzlichen und eingesetzten – Erben haben die Befugnis, die ihnen zugefallene Erbschaft auszuschlagen (Art. 566 Abs. 1 ZGB). Die Ausschlagung ist schriftlich oder mündlich bei der gemäß dem anwendbaren kantonalen Recht zuständigen Behörde[236] zu erklären (Art. 570 Abs. 1 ZGB). Die Ausschlagungserklärung hat innert einer Frist von drei Monaten (Art. 567 Abs. ...mehr

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Frankreich / e) Der gerichtliche Widerruf eines Testaments

Rz. 116 Nach dem Tod des Erblassers können testamentarische Verfügungen auf Verlangen gesetzlicher Erben gerichtlich widerrufen[92] werden, wenn ein Vermächtnisnehmer Auflagen [93] (charges) nicht erfüllt (Art. 1046, 954 C.C.). Die Klage muss nach Art. 2224 C.C. innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt, ab dem die Nichterfüllung feststeht, erhoben werden.[94] Klagebefugt si...mehr

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Ungarn / V. Staatsverträge

Rz. 31 Ungarn ist kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens mit erbrechtlichem Regelungsgegenstand (Testamentsformübereinkommen 1961; Erbrechtsübereinkommen 1989). Rz. 32 Ungarn hat in den früheren Jahrzehnten eine Reihe von bilateralen Rechtshilfeabkommen abgeschlossen. Kollisions-, Zuständigkeits- bzw. Anerkennungsvorschriften in Erbsachen enthalten die Rechtshilfeabkomm...mehr

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Arbeitnehmererfindungen / 2 Freie Erfindungen

Bei Erfindungen von Arbeitnehmern, die keine Diensterfindungen sind, sog. freie Erfindungen[1], muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unverzüglich durch Erklärung in Textform mitteilen.[2] Er muss ihm des Weiteren ein nicht ausschließliches Recht zur Benutzung der Erfindung zu angemessenen Bedingungen anbieten, bevor er sie während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ander...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / f) Nachfolgende Erbordnungen

Rz. 21 Sofern keine Erben der ersten vier Ordnungen gem. Art. 1057–1060 ZGB RB vorhanden sind, treten die übrigen Verwandten des Erblassers vom dritten bis zum sechsten Verwandtschaftsgrad ein. Dabei schließt die nähere Verwandtschaft die entferntere Verwandtschaft aus, Art. 1061 Abs. 1 ZGB RB. Verwandte desselben Verwandtschaftsgrades erben zu gleichen Teilen, Art. 1061 Abs...mehr