Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bedeutung/Entwicklung

Rn. 244 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Unter Entstrickung eines WG des BV mit Auslandsbeteiligung ist zu verstehen, dass in einem WG gebundene stille Reserven der deutschen Besteuerungshoheit ohne Rechtsträgerwechsel entzogen ("entstrickt") werden, ohne dass eine "Entnahme zu betriebsfremden Zwecken" iS § 4 Abs 1 S 2 EStG vorliegt. Die Ablehnung des finalen Charakters des Entnah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Rechtliche Bedeutung der Rechtsfähigkeit.

Rn 13 Die Rechtsfähigkeit ist den Personen nicht vom Gesetzgeber zugewiesen, sondern sie wird vorausgesetzt. Sie steht jeder Person zu. Personen ohne Rechtsfähigkeit gibt es nicht. Die Rechtsfähigkeit ist unabhängig von allen einer Person zukommenden Eigenschaften und Merkmalen (Staatsangehörigkeit, Beruf, Abstammung, Geschlecht usw). Sie ist unverzichtbar. Schließlich ist s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vereinbarungen.

Rn 11 Die Zugewinnausgleichsforderung stellt ein nur beschränkt verkehrsfähiges Recht dar. Rechtsgeschäfte, die gegen III verstoßen, sind nichtig (MüKo/Koch Rz 26), ohne dass die Nichtigkeit geheilt werden könnte (BGH FamRZ 04, 1353). Sinn der Regelung ist es, jedes Drittinteresse an der Beendigung des Güterstandes auszuschließen, weshalb Verträge mit Dritten auch dann unter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gegenstand.

Rn 14 Gegenstand der Pauschale müssen und können allein Betriebskosten (Rn 3 ff) mit Ausn der Heiz- und Warmwasserkosten sein. Deckt eine Pauschale verbrauchsabhängige Kosten ab, ist der Mieter nach § 241 II verpflichtet, einen übermäßigen, über das gewöhnliche und der Pauschale zu Grunde liegende Maß hinausgehenden Verbrauch zu vermeiden; liegt es nicht so, kann er nach § 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsätze.

Rn 12 Hinter der Einheitlichkeit verbirgt sich eine die Auslegung leitende Gliederung des Kaufrechts nach Inhalt und Adressaten. (1) Das Recht des Verbrauchsgüterkaufs besteht nicht nur aus den §§ 474–479 als unmittelbarem Verbrauchsgüterkaufrecht inkl der Normen über den Kauf von Waren mit digitalen Elementen. (2) Zu ihm gehören auch die dort einer bes Regelung unterworfene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wahrung einer Frist.

Rn 10 Der Ablauf einer Frist ist immer ein rechtlicher Nachteil, den es abzuwenden gilt. Die Frist ist nur deshalb in § 27 I Nr 2 genannt, weil es sich um den praktisch häufigsten Fall handelt, in dem ein Rechtsnachteil (Rn 8) verhindert werden soll (BRDrs 168/20, 84). Dass diese Voraussetzung etwa bei einem Grundbuchberichtigungsanspruch vorliegen könnte, ist idR nicht vors...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 794 BGB – Haftung des Ausstellers.

Gesetzestext (1) Der Aussteller wird aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber auch dann verpflichtet, wenn sie ihm gestohlen worden oder verloren gegangen oder wenn sie sonst ohne seinen Willen in den Verkehr gelangt ist. (2) Auf die Wirksamkeit einer Schuldverschreibung auf den Inhaber ist es ohne Einfluss, wenn die Urkunde ausgegeben wird, nachdem der Aussteller gesto...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 42 Nach § 2303 BGB hat grundsätzlich der Erbe die Pflichtteilslast – und zwar sowohl den ordentlichen als auch den außerordentlichen Pflichtteilsanspruch – zu tragen.[81] Rz. 43 Miterben haften daher vor der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft für den Pflichtteilsanspruch grundsätzlich als Gesamtschuldner (§§ 2058 ff. BGB).[82] Bei der Geltendmachung des Pflichtteils...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kündigungsfristklauseln (Nr 9c).

Rn 83 Mit Wirkung ab 1.3.22 darf nach Nr 9c eine formularmäßige Kündigungsfrist, die der Kunde einhalten muss, damit es nicht zu einer (stillschweigenden) Vertragsverlängerung kommt, nicht länger als 1 Monat (bislang 3 Monate, auch weiter für Altverträge, Art 229 § 60 S 2 EGBGB) sein. Dabei kommt es lediglich auf den Zeitraum zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einordnung.

Rn 1 Die Regelung löst ex Art 30 EGBGB ab und ist auf Arbeitsverträge anwendbar, die nach dem 17.12.09 geschlossen wurden (Art 29; BAG BeckRS 20, 16354; NZA 14, 1076 [BAG 19.03.2014 - 5 AZR 252/12 (B)]). Anders als bisher sind die Gemeinschaftsgerichte für die Interpretation der Verordnungsbestimmungen auch für die Mitgliedstaaten bindend zuständig (vgl Mauer/Stadtler RIW 08...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Inhalt.

Rn 23 Als Gestaltungsrechte verjähren Rücktritt und Minderung (§ 437 Nr 2) nur aufgrund besonderer Regelung (s BTDrs 14/6040, 226). Dazu ordnen § 218 I, deklaratorisch zitiert in IV 1, und V Alt 1 mit konstitutivem Verweis auf § 218 an, dass eine Erklärung des Rücktritts oder der Minderung unwirksam wird, wenn sich der Verkäufer zum Zeitpunkt der Erklärung zurecht auf die Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbot von Vereinbarungen zulasten der Versorgungsträger (Abs 2).

Rn 7 § 8 II bestimmt, dass durch eine Vereinbarung der Eheleute Versorgungsanrechte nur dann (unmittelbar) übertragen oder begründet werden können, wenn die maßgeblichen Regelungen dies zulassen und die betroffenen Versorgungsträger zustimmen. Danach dürfen keine Verträge geschlossen werden, die mit den maßgeblichen Versorgungsregelungen unvereinbar sind und auch nicht die Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HTÜ Art 10 HTÜ

Zusammenfassung Art 10 HTÜ0 Jeder Vertragsstaat kann sich das Recht vorbehalten, letztwillige Verfügungen nicht anzuerkennen, die einer seiner Staatsangehörigen, der keine andere Staatsangehörigkeit besaß, ausgenommen den Fall außergewöhnlicher Umstände, in mündlicher Form errichtet hat. Rn 1 Eine Reihe von Vertragsstaaten (darunter auch EU-Staaten wie Belgien, Frankreich, L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Vertriebsverträge (Abs 1 lit f).

Rn 15 Da das materielle Unionsrecht den Vertriebshändler als schwächere Partei ansieht (s Erw 23 und die Begründung zum ROM I, KOM [2005] 650, 6), knüpft lit f – als lex specialis zu I lit b – an dessen gewöhnlichen Aufenthalt (Art 19) an (NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Leible Art 4 Rz 46). Damit sollte eine französische Fehlrechtsprechung korrigiert (Mankowski IHR 08, 133, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 593b BGB – Veräußerung oder Belastung des verpachteten Grundstücks.

Gesetzestext Wird das verpachtete Grundstück veräußert oder mit dem Recht eines Dritten belastet, so gelten die §§ 566 bis 567b entsprechend. Rn 1 § 593b hat im Gegensatz zu § 566 eine korrekte amtliche Überschrift, da es auf die dingliche Veräußerung und nicht den schuldrechtlichen Vertrag ankommt (vgl Brandbg NL-BzAR 07, 466 = RdL 07, 263). Zu den Rechtsfolgen bei Veräußer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Rechtsfolgen endgültiger Unwirksamkeit.

Rn 7 Sind zur Erfüllung des endgültig unwirksamen Vertrages bereits Leistungen ausgetauscht worden, so ist die dem Minderjährigen rechtlich nachteilige Verfügung an den Vertragspartner unwirksam, so dass dieser Ansprüche nach §§ 985 ff geltend machen kann. Die für ihn vorteilhafte Übereignung durch den Vertragspartner ist dagegen wirksam. Da das unwirksame Verpflichtungsgesc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 595a BGB – Vorzeitige Kündigung von Landpachtverträgen.

Gesetzestext (1) Soweit die Vertragsteile zur außerordentlichen Kündigung eines Landpachtverhältnisses mit der gesetzlichen Frist berechtigt sind, steht ihnen dieses Recht auch nach Verlängerung des Landpachtverhältnisses oder Änderung des Landpachtvertrags zu. (2) 1Auf Antrag eines Vertragsteils kann das Landwirtschaftsgericht Anordnungen über die Abwicklung eines vorzeitig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 227 ist wie die Parallelvorschrift des § 32 StGB Ausdruck des allg Rechtsprinzips, dass Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht (s.a. Rn 9). Neben dem Individualrechtsschutz dient die Norm auch dem objektiven Interesse nach Bewährung der Rechtsordnung (MüKo/Grothe Rz 1). Wegen der inhaltlichen Nähe zum § 32 StGB können für die Auslegung des § 227 die dortigen Überl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 234. Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze (StAwG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2056

Rn. 254 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz dient der Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates der EU zur sog "Schwarzen Liste" der EU (erwähnt in § 3 Abs 1 S 1 Nr 1 StAbwG) sowie der empfohlenen Maßnahmen der Gruppe "Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)" in nationales Recht in einem koordinierten Vorgehen der Mitgliedstaaten. Personen und Unternehmen sollen durch ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 48. Maklervertrag (Abs 1 lit b).

Rn 47 Es ist der gewöhnliche Aufenthalt (Art 19) des Maklers entscheidend (München BeckRS 20, 2231; NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Leible Art 4 Rz 123; vgl zu der Rechtslage unter ex Art 28 EGBGB LG Frankf RIW 94, 778; Soergel/von Hoffmann Art 28 Rz 246. Beim Untermaklervertrag mit einem ausländischen Makler kann eine akzessorische Anknüpfung über III in Betracht kommen (arg ...mehr

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ZErb 08/2024, Testierwille ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1) begehrt die Erteilung eines Erbscheins nach dem am TT.MM.2022 verstorbenen AA (im Folgenden: der Erblasser) aufgrund testamentarischer Erbfolge. Sie war die Partnerin des Erblassers. Der Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Nachkommen. Seine Eltern und seine Schwester, der einzige Geschwisterteil, sind vorverstorben. Die Schwester des Erblass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Gesetzlicher Vorbehalt (Abs 2).

Rn 12 II behält dem Erblasser die Möglichkeit vor, spätere beeinträchtigende letztwillige Verfügungen, die Anordnungen nach § 2338 enthalten, zu treffen. Dazu muss der Bedachte ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling und sein späterer Erwerb wegen Verschwendung oder Überschuldung erheblich gefährdet (§ 2338 I) sein. Der Familie soll in guter Absicht das Vermögen erhalten wer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 17 Die Vorkaufsvereinbarung gewährt dem Berechtigten das subjektive Recht auf Vorkauf im Vorkaufsfall (zur Übertragbarkeit s § 473). Der aus der Ausübung resultierende Anspruch auf Übereignung kann durch Vormerkung gesichert werden (§ 883 I 2; BGH NJW 00, 1033 [BGH 03.12.1999 - V ZR 329/98] mwN). Darüber hinaus ist der Verpflichtete in der 1. Phase nicht gebunden, er hat ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 51 Der Anspruch ist § 906 II 2 BGB nachempfunden (BRDrs 168/20, 57), verschuldensunabhängig (BayObLG ZMR 94, 420, 421) und hat wohl immer noch einen ›aufopferungsentschädigenden Charakter‹ (s.a. BGH NZM 17, 604 Rz 29). Er ist Anspruch iSd § 1 Nr 1 AHB (BGH ZMR 03, 209) und verdrängt in seinem Anwendungsbereich § 906 II 2 BGB (BGH ZMR 21, 826 Rz 16; zum alten Recht bei der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Die Bereitstellung von Daten, Ia.

Rn 8a Der neue Ia geht auf Art 3 Ia VRRL zurück, den die ModernisierungsRL (Vor §§ 312 ff Rn 4a) eingefügt hat. Die Überführung in das deutsche Recht erfolgte bereits im Zuge der Umsetzung der DIRL (s Klink-Straub NJW 21, 3217). Der Begriff der personenbezogenen Daten entspricht der Definition in Art 4 Nr 1 DSGVO und umfasst alle Informationen, die sich auf eine identifizier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unverfallbarkeit der Anrechte.

Rn 8 In den Wertausgleich bei der Scheidung sind nur solche betrieblichen Anrechte bzw Teile von Anrechten einzubeziehen, die dem Grund und der Höhe nach bereits unverfallbar und damit ausgleichsreif sind (§ 19 I 1 und II Nr 1). Bei betrieblichen Anrechten ist daher im Wertausgleich bei der Scheidung immer zu klären, ob bzw inwieweit sie noch verfallbar sind. Diese Klärung s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Die Schutzvorschrift § 986 II: Abtretungsfälle, § 931.

Rn 9 § 404 an sich (Einwendungen des Schuldners bei der Abtretung) schützt den unmittelbaren Besitzer nicht ggü einem nach § 931 durch Abtretung des Herausgabeanspruchs neu an die Stelle des bisherigen Eigentümers tretenden Eigentümer. Denn der Herausgabeanspruch des neuen Eigentümers entsteht gerade erst durch Abtretung. § 986 II stellt damit eine Schutzvorschrift für den u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 48 § 14 II Nr 1 berechtigt den gestörten WEigtümer, gegen den Störer die schuldrechtlichen Unterlassungs- und/oder Beseitigungsansprüche durchzusetzen. Auch dann, wenn ein Verstoß gegen einen Beschl, eine Vereinbarung oder das Gesetz (§ 14 I Nr 2 Fall 2) vorliegt, kann von der GdW nach § 18 II Nr 2 kein Einschreiten verlangt werden. Daneben besteht das Recht, gegen Störun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 675a geht ursprünglich auf die überschießende Umsetzung der Überweisungsrichtlinie (97/5/EG, ABl Nr L 43, 25) in deutsches Recht zurück. Im Zuge der Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (2007/64/EG, ABl Nr l 319, 1) wurden die Informationspflichten bei der Erbringung von Zahlungsdiensten abschließend in §§ 675c ff geregelt. Der Raum für weitergehende Informationspf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Dauerwohnrecht ist veräußerlich und vererblich. 2Es kann nicht unter einer Bedingung bestellt werden. (2) Auf das Dauerwohnrecht sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Vorschriften des § 14 entsprechend anzuwenden. (3) Der Berechtigte kann die zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes und Grundstücks mitben...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Scheidungsurteil.

Rn 2 Für die Anerkennung ausl Scheidungsurteile gelten die Art 30 ff, 38 Brüssel IIb-VO. Danach werden diese Urt in allen Mitgliedstaaten ohne förmliche Nachprüfung anerkannt. Dies gilt ebenso für Entscheidungen zur Trennung ohne Auflösung des Ehebandes. Das Anerkennungsverfahren nach § 107 FamFG findet nicht statt (Art 43 I Brüssel IIb-VO). Für andere Scheidungsurteile (zB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausschlussfrist.

Rn 8 Der Erstattungsanspruch hängt von der Erfüllung einer Obliegenheit durch den Zahler ab. Der Zahler muss den Anspruch innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des konkreten Zahlungsbetrags geltend machen. Die Geltendmachung ist eine geschäftsähnliche Handlung. Richtiger Empfänger ist der Zahlungsdienstleister. Inhaltlich muss der Erstattungsanspruch Gegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Wechsel der Vertragspartei auf Vermieterseite.

Rn 1 Der in § 566 normierte Grundsatz ›Kauf bricht nicht Miete‹ übernimmt unter dieser ungenauen vom Gesetzgeber als sprichwörtlich bezeichneten Überschrift (richtig: Veräußerung bricht nicht den Mietvertrag) mit geringfügigen sprachlichen Änderungen die bisherige Regelung des § 571 aF. Es handelt sich hier um eine typische Mieterschutzbestimmung. Der Mieter soll nicht den M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. § 123 II 2.

Rn 31 Erwirbt eine andere Person aus dem Rechtsgeschäft unmittelbar ein Recht, kann die Erklärung auch dem Begünstigten ggü angefochten werden, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Sollte ein Anfechtungsrecht nach § 123 II 1 ausscheiden, kann auf diese Weise die Anfechtung eröffnet sein. Hauptanwendungsfall ist der Vertrag zugunsten Dritter, der anfechtbar is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist ein Verbraucherdarlehen in der Weise gewährt, dass der Darlehensgeber in einem Vertragsverhältnis über ein laufendes Konto dem Darlehensnehmer das Recht einräumt, sein Konto in bestimmter Höhe zu überziehen (Überziehungsmöglichkeit), hat der Darlehensgeber den Darlehensnehmer in regelmäßigen Zeitabständen über die Angaben zu unterrichten, die sich aus Artikel 247 §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelungsinhalt.

Rn 22 Die Entscheidung nach § 1361b hat immer nur vorläufigen Charakter für die Dauer des Getrenntlebens. Eine weitergehende Regelung, etwa die endgültige Zuweisung der Ehewohnung oder eine Umgestaltung der vertraglichen Grundlagen scheidet selbst dann aus, wenn ein Ehegatte kein Interesse an der Nutzung mehr hat (Zweibr FamRZ 90, 55; Hamm FamRZ 85, 706), oder wenn beide Ehe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zustimmung des Kindes (Abs 2).

Rn 2 Für die Anerkennung der Vaterschaft ist die Zustimmung des Kindes nur erforderlich, wenn der Mutter die elterliche Sorge ganz oder tw nicht zusteht. Daher ist die Zustimmung des volljährigen Kindes für die Vaterschaftsanerkennung immer erforderlich, während sie für ein verstorbenes Kind ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist wie folgt zu differenzieren: Rn 3 Bei Alleinso...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verzug.

Rn 116 Der Verzugseintritt richtet sich nach § 286; erforderlich ist deshalb grds eine Mahnung (§ 286 I). Im Mietvertrag kann jedoch eine angemessene Frist vereinbart werden, innerhalb derer der Mieter ab Zugang der Rechnung zu zahlen hat. Eine solche Vereinbarung kann auch in Formularmietverträgen getroffen werden. Nach Fristablauf kommt der Mieter auch ohne Mahnung nach § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. § 123.

Rn 4 Die Vorschrift ist ggü § 138 vorrangig. Wer durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wurde, kann grds allein nach § 123 anfechten. Ein Rechtsgeschäft ist nur anfechtbar, wenn seine Anstößigkeit ausschl auf einer unzulässigen Willensbeeinflussung durch widerrechtliche Drohung beruht (BGH NJW 08, 982 [BGH 17.01.2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Art 34 EuGüVO – Staaten mit mehr als einem Rechtssystem – Interpersonale Kollisionsvorschriften.

Gesetzestext Gelten in einem Staat für die ehelichen Güterstände zwei oder mehr Rechtssysteme oder Regelwerke für verschiedene Personengruppen, so ist jede Bezugnahme auf das Recht dieses Staates als Bezugnahme auf das Rechtssystem oder das Regelwerk zu verstehen, das die in diesem Staat geltenden Vorschriften zur Anwendung berufen. In Ermangelung solcher Vorschriften ist d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einführung.

Rn 19 Mit Gesetz vom 17.7.2017 (BGBl I 2017, 2421) ist Abs 3 neu eingefügt worden. Für alle Verletzungen ab dem 22.7.2017 sieht die Norm nunmehr vor, dass den Hinterbliebenen ein Hinterbliebenengeld – eine ›angemessene Entschädigung in Geld‹ zu zahlen sei, wenn ein besonderes persönliches Näheverhältnis besteht (ausf hierzu Huber/Kadner Graziano/Luckey). Die Norm – insbesond...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fehlende Kausalität zwischen Aufsichtspflichtverletzung und Schaden, § 832 I 2 Var 2.

Rn 16 Eine Entlastung nach § 832 I 2 Var 2 kommt – wie bei § 831 I 2 (§ 831 Rn 22) – zB in Betracht, wenn der Schaden in keinem Fall zu verhindern gewesen wäre (s RG Recht 1922 Nr 1154; Frankf NJW-RR 02, 236; Kobl NZV 12, 181 [OLG Koblenz 24.08.2011 - 5 U 433/11]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 58. Spiel (Abs 4).

Rn 57 Die engste Verbindung besteht idR mit dem Recht am Ort der Durchführung bzw des Abschlusses, da dort beide Parteien das Risiko auf sich nehmen (nach Staud/Magnus Art 4 Rz 520 gilt dies für Spiel unter Privaten, während bei gewerblich durchgeführten Spielen der gewöhnliche Aufenthalt (Art 19) des Spielunternehmens entscheidend sei, Staud/Magnus Art 4 Rz 521). S.a. § 762...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Haftung des Nachlasspflegers.

Rn 32 Der Nachlasspfleger ist dem Erben nach §§ 1915, 1833 verantwortlich (Hamm FamRZ 95, 696) und haftet ihm auf Grund des gesetzlichen Schuldverhältnisses für jede Verletzung seiner Pflichten, §§ 1915 I, 1833, 276. Rn 33 Der Nachlasspfleger haftet den Nachlassgläubigern nur bei Verletzung der Auskunftspflicht nach § 2012 I 2 und nach dem Recht der unerlaubten Handlung, wobe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wesensgehalt der RAP

Rn. 799 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Die RAP sind in § 5 Abs 5 EStG identisch definiert mit § 250 Abs 1 u 2 HGB. Das Handelsrecht passt sich hier spürbar den einkommensteuerlichen Vorgaben im Interesse einer steuerneutralen Umsetzung der 4. EG-Richtlinie an das nationale Recht an. Historisch sind die RAP ein Relikt aus der dynamischen Bilanztheorie Eugen Schmalenbachs. Derzufol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anfechtungsausschluss.

Rn 7 Auf das Anfechtungsrecht kann als höchstpersönliches (§ 1600a I) Recht nicht wirksam rechtsgeschäftlich verzichtet werden (BGH FamRZ 20, 1004). Die Anfechtung der Vaterschaft durch den rechtlichen Vater und die Mutter ist unabhängig davon, ob sie verheiratet sind, ausgeschlossen, wenn das Kind mit ihrer beiderseitigen Einwilligung durch eine ärztlich assistierte künstli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift soll die Durchführung einer Nachlassinsolvenz dort vermeiden, wo diese nur deshalb erforderlich wäre, weil sie auf die Anordnungen des Erblassers zurückzuführen wäre, was idR nicht seinem Willen entsprechen würde. Der Erbe kann die Herbeiführung der Haftungsbeschränkung nach den §§ 1990, 1991 hier auch dann herbeiführen, wenn eine die Kosten des Insolvenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Rechtswahl kann – anders als im internationalen Vertragsrecht und teilw auch nach der ROM II-VO – nur nachträglich erfolgen (s.a. BGH WM 11, 1465 Rz 41; BeckRS 11, 19296 Rz 42), jedenfalls bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (BGH NJW 22, 3072 [BGH 09.08.2022 - VI ZR 1244/20] Rz 19; 23, 3159 Rz 21 f – mit sogar noch weitergehender ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick und Gemeinsamkeiten von Abs 1 Nr 3 und 4 (Zeitpunkt).

Rn 13 Vorbehaltlich der Beschränkung durch II (s Rn 19) knüpft das Gesetz in § 773 I Nr 3, 4 ferner eine primäre – aber weiterhin akzessorische (vgl o Rn 3) – Bürgenhaftung (unter Ausschluss der Einrede der Vorausklage aus § 771) an bestimmte (unzureichende) Vermögensverhältnisse in der Person des Hauptschuldners. Dabei setzt Nr 3 formal an die Eröffnung eines Insolvenzverfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff der Schuldverschreibung auf den Inhaber.

Rn 8 Die Schuldverschreibung auf den Inhaber ist eine Urkunde, in welcher der Aussteller zu einer Leistung an den verfügungsberechtigten Inhaber der Urkunde verpflichtet wird. Hauptleistungspflicht ist die Erfüllung des Zahlungsversprechens (Frankf ZIP 13, 1560). Sie ist ein Inhaberpapier. Die Errichtung der Urkunde ist konstitutiv, dh das verbriefte Recht kann nicht ohne Ur...mehr