Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Einzelne Vermögensgegenstände.

Rn 30 Bei der Veräußerung des Unternehmens stellt sich die Frage, ob und wie sich Rechts- oder Sachmängel einzelner Vermögensgegenstände auswirken: Beim Asset Deal geht es darum, ob sie für sich betrachtet Mängelansprüche auslösen oder nur, wenn sie den Wert des Unternehmens als solchen beeinträchtigen. Beim Share Deal eröffnet dessen Gleichstellung mit einem Asset Deal erst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen.

Rn 6 Ein Erbe ist bekannt, wenn der Erbschein erteilt ist oder die Gläubiger die zur sachgemäßen Rechtsverfolgung erforderlichen Tatsachen kennen. Dabei hat das Nachlassgericht insb die Situation des Nachlassgläubigers zu berücksichtigen, der ohne aufwendige Nachforschungen seine Rechte unmittelbar gegen den Erben geltend machen können soll (KG NJW-RR 99, 157 [KG Berlin 24.0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1675 BGB – Wirkung des Ruhens.

Gesetzestext Solange die elterliche Sorge ruht, ist ein Elternteil nicht berechtigt, sie auszuüben. Rn 1 Der Elternteil, dessen Sorge gem §§ 1673 I, II, 1674, 1751 I 1 ruht, kann sie rechtlich nicht ausüben; dies betrifft sowohl die elterlichen Rechte als auch die Pflichten. Durch das Ruhen endet die elterliche Sorge aber nicht, vielmehr ist lediglich ihre Ausübung gehemmt. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 739 BGB – Verjährung von Ansprüchen aus der Gesellschafterhaftung

Gesetzestext (1) Ist die Gesellschaft durch Liquidation oder auf andere Weise erloschen, verjähren Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft in fünf Jahren, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt. (2) Die Verjährung beginnt abweichend von § 199 Absatz 1, sobald der Gläubiger von dem Erlöschen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsfolgen.

Rn 15 Die Rechte aus der Garantie sind ›der Erklärung‹ des Garantiegebers, also ihr selbst, zu entnehmen; der Katalog beschreibt sie nur beispielhaft (s Rn 1). I Alt 2, die abstellt auf eine Erklärung des Garantiegebers ›in einer … einschlägigen Werbung‹, regelt die Konstellation, dass die erklärte Garantie hinter Werbeaussagen zurückbleibt; das Gesetz geht also vom Bestehen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beiträge; Gesellschaftsvermögen.

Rn 2 Angesichts der eigenen umfassenden Vermögensfähigkeit der (rechtsfähigen) GbR sind die Beiträge der Gesellschafter Gesellschaftsvermögen. Das gilt bereits für den Beitragsanspruch der GbR, nicht erst für den dann erbrachten Beitragsgegenstand (BTDrs 19/276351, 148). Auch bei der nicht rechtsfähigen GbR (§ 705 II Fall 2) gibt es kein Gesamthandsvermögen, da es bei ihr ga...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mängelrechte (Nr 2).

Rn 6 Die Rechte des Verbrauchers bei Mängeln des verbundenen bzw enthaltenen digitalen Produkts richten sich nach § 327d ff, zB bei mangelhafter Smartphone-App oder Cloud-Anbindung. Bei einem Kauf von Waren, die nicht notwendige digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind, kann das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht bei Mängeln an der Sache selbst oder die §§ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Langfristige Darlehen (Abs 1 Nr 2).

Rn 10 Nr 2 erfasst langfristige Darlehen u bringt zugleich die Grenze der rechtlich geschützten Zinserwartung des Darlehensgebers (10 1 / 2 Jahre; BGHZ 146, 5, 12) zum Ausdruck. Bei Prolongationsvereinbarungen, die sich auf die Zeit der Rückzahlung o den Zinssatz beziehen, tritt der Vereinbarungszeitpunkt an die Stelle des Auszahlungszeitpunkts. Die einseitige Ausübung eines R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. § 97 Abs. 2 BewG

Rz. 91 [Autor/Stand] § 97 Abs. 2 BewG erfasst als Betriebsvermögen auch alle Wirtschaftsgüter, die den sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts, den Vereinen ohne Rechtspersönlichkeit, den nichtrechtsfähigen Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen gehören, soweit diese einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft diene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aktuelle Bedeutung von ex Art 27 ff EGBGB.

Rn 2 Die ex Art 27 ff EGBGB (→ PWW-Online-Ergänzungsband, www.pww-oe.de) sind nicht nur für Altfälle von Bedeutung – die es immer wieder gibt –, sondern auch dort, wo ROM I nicht gilt. Das betrifft zum einen Fälle außerhalb des räumlichen Anwendungsbereichs von ROM I im Verhältnis zu Staaten, mit denen das EVÜ abgeschlossen wurde (s Art 24 ROM I Rn 3). Das gilt zum anderen f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm betrifft das Innenverhältnis der Gesamtschuldner u soll gewährleisten, dass die Lasten gerecht verteilt werden. Sie stellt dem Gesamtschuldner, der über die auf ihn entfallende Quote hinaus Leistungen erbracht hat, zwei selbstständige Ansprüche zur Verfügung: Die Ausgleichsforderung nach I sowie die ursprüngliche Gläubigerforderung, die nach II im Wege der cess...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Entspr Anwendung der §§ 566a–e.

Rn 11 Gem § 565 II gelten die §§ 566a–e analog. Damit ist eine Regelung für die vom Untermieter an den Zwischenvermieter erbrachte Sicherheit (§ 566a; AG Mannheim MietRB 09, 9) getroffen. Der Vermieter bzw der neue Zwischenvermieter treten in die durch die Mietsicherheit begründeten Rechte und Pflichten ein. Die Wirksamkeit von Vorausverfügungen des ersten Mieters über die M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz der Surrogation.

Rn 1 Das vom Erbschaftsbesitzer mit Mitteln der Erbschaft Erworbene geht, ohne Durchgangserwerb bei ihm (Staud/Gursky § 2019 Rz 4), unmittelbar (vgl aber Rn 2) dinglich auf den Erben über (dingliche Surrogation); es bedarf also keiner Übertragung oder Abtretung durch den Erbschaftsbesitzer. Die unmittelbare Ersetzung hat den Erhalt des Nachlasses als Ganzes zur Folge und kom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Relativer Erbverzicht (Abs 1).

Rn 2 I behandelt den erklärten relativen Erbverzicht und bestimmt, dass im Zweifel der Verzicht nur anzunehmen ist, wenn als Rechtsfolge derjenige, zugunsten dessen verzichtet wurde, Erbe wird. Der Verzicht ist aufschiebend bedingt und soll nur wirksam werden, wenn der mit ihm beabsichtigte Zweck eintritt. Tritt die Bedingung nicht ein, ist der Verzicht unwirksam. Ist er zug...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unterstützung (§ 29 II 1 Fall 1).

Rn 7 Unterstützung meint Hilfe (s.a. BGH NJW 18, 2550 Rz 66). Dies setzt voraus, dass sich der Verw unterstützen lassen will. Lehnt er eine Hilfe ab, geht die Unterstützung ins Leere. Die Verwaltungsbeiräte haben keine Pflicht, den Verw anzuhalten, seinen Pflichten nachzukommen (BGH NJW 18, 2550 [BGH 23.02.2018 - V ZR 101/16] Rz 66). Bsp: Begehung der Liegenschaft, Feststell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirksame Verfügungen.

Rn 4 Einziehung iSd § 1124 I ist nicht nur die Erfüllung des Anspruchs durch Zahlung des Mietzinses (auch bei Zahlung an den Insolvenzverwalter), sondern auch jede Handlung des Mieters, die zum Erlöschen der Forderung führt, insb die Hinterlegung (str für den Fall der Hinterlegung ohne Verzicht auf das Rücknahmerecht). Anderweitige Verfügungen sind Übertragung und Belastung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinbarungen.

Rn 2 § 205 gilt nur (BGH NJW-RR 12, 579 [BGH 25.01.2012 - XII ZB 461/11] Rz 23) bei vorrübergehenden (ggf konkludent) vereinbarten (BGH 7.11.14 – V ZR 309/12 Rz 22) Rechten des Schuldners, aufgrund derer er berechtigt ist, vorübergehend die Leistung zu verweigern, und der Gläubiger sich umgekehrt der Möglichkeit begibt, seine Ansprüche jederzeit weiterzuverfolgen. Ziel eines...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 49 WEG – Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse.

Gesetzestext (1) Werden Rechtsverhältnisse, mit denen ein Rechtserfolg bezweckt wird, der den durch dieses Gesetz geschaffenen Rechtsformen entspricht, in solche Rechtsformen umgewandelt, so ist als Geschäftswert für die Berechnung der hierdurch veranlassten Gebühren der Gerichte und Notare im Falle des Wohnungseigentums ein Fünfundzwanzigstel des Einheitswertes des Grundst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Entspr Anwendung bei Teilungsvertrag.

Rn 14 § 8 III ist entspr anwendbar, wenn der Teilungsvertrag aus objektivierter Erwerbersicht strukturell einer Aufteilung gem § 8 gleichkommt (BGH ZMR 21, 595 Rz 16). Dies ist der Fall, wenn nach den Gesamtumständen dieselben gegenläufigen Interessen wie bei einer Aufteilung durch einen Bauträger bestehen (BGH ZMR 21, 595 Rz 18). Das ist insb dann anzunehmen, wenn das Gebäu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Bußgeldvorschriften (§ 11 FAG)

Rn. 206 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die in § 11 Abs 1 Nr 1 FAG für den Fall der Nichteinhaltung der Einschlagsbeschränkung angedrohte Geldbuße bis zu einem Betrag von EUR 25 000 kann derzeit nicht verhängt werden, da in den bisherigen Rechts-VO ein Hinweis auf § 11 Abs 1 Nr 1 FAG fehlt und auch nach Meinung des VO-Gebers derzeit nicht erforderlich ist, und zwar aufgrund der E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Auf Mietverhältnisse über Grundstücke sind die Vorschriften der §§ 550, 554, 562 bis 562d, 566 bis 567b sowie 570 entsprechend anzuwenden. (2) Auf Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind, sind die in Absatz 1 genannten Vorschriften sowie § 552 Abs. 1, § 555a Absatz 1 bis 3, §§ 555b, 555c Absatz 1 bis 3, § 555d Absatz 1 bis 5, § 555e Absatz 1 und 2, § 555 f ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die elterliche Sorge erstreckt sich nicht auf Angelegenheiten des Kindes, für die ein Pfleger bestellt ist. (2) Steht die Personensorge oder die Vermögenssorge einem Pfleger zu, so entscheidet das Familiengericht, falls sich die Eltern und der Pfleger in einer Angelegenheit nicht einigen können, die sowohl die Person als auch das Vermögen des Kindes betrifft. (3) 1Geben d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Relative Unwirksamkeit.

Rn 7 Verstößt eine Verfügung gegen ein relatives Verfügungsverbot, ist sie im Verhältnis zum Geschützten unwirksam, iÜ aber wirksam. Umstr ist die dogmatische Begründung. Nach der Ansicht des BGH wird der Erwerber zwar im Verhältnis zur Allgemeinheit Eigentümer der Sache bzw Inhaber des Rechts, doch bleibt dem Veräußerer im Verhältnis zum Geschützten die Rechtsmacht, zu dess...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anbahnungssituation.

Rn 12 Auch Art 6 schützt wie seine Vorläufer grds an sich nur den passiven, nicht den aktiven Verbraucher, doch droht die Rspr des EuGH zu Art 17 (ex 15) EuGVVO dies zu verwässern, wenn wirklich keine Kausalität des Ausrichtens für den Vertragsschluss mehr gefordert wird (Rn 17; vgl Bisping ERPL 14, 513). Die objektiven Voraussetzungen sind in I lit a) und b) neu und alterna...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 5. Vorgehensweise bei interpersoneller Rechtsspaltung

Rz. 124 Ist das Rechtssystem nicht territorial, sondern nach Personengruppen gespalten (interpersonale Rechtsspaltung z.B. nach Religionszugehörigkeit wie beispielsweise im griechischen Thrazien oder in Syrien und anderen Staaten des Vorderen Orients und des Afrikas nördlich des Äquators), so ist auch hier gem. Art. 37 EuErbVO vorrangig ein internes interlokales Kollisionsre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Unterlassung von Wettbewerb und Nebentätigkeiten.

Rn 84 Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses muss der ArbN Wettbewerb unterlassen (vgl § 110 GewO; BAG NZA 13, 748), ferner Nebentätigkeiten, soweit das Arbeitsverhältnis dadurch beeinträchtigt wird (BGH NZA 20, 952). Die Aufnahme einer Nebentätigkeit kann weiterhin vertraglich unter Genehmigungspflicht gestellt werden (BAG NZA 20, 952 [BAG 19.12.2019 - 6 AZR 23/19]). De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zulässigkeit.

Rn 4 Eine inhaltlich unzulässige Eintragung ist vAw zu löschen (§ 53 I 2 GBO) und begründet auch vor Löschung keine Vermutung, sofern die Unzulässigkeit offenkundig ist (RGZ 88, 27). Unzulässig ist auch eine unvollständige und damit unbestimmte Eintragung (Frankf Rpfleger 75, 305f) oder Eintragung eines nicht eintragungsfähigen Rechts (BayObLG DNotZ 77, 111f). Ist die Eintra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ursprung und Überblick.

Rn 1 Verbraucherverträge werden heute materiell-rechtlich vielfach besonders geregelt und dementspr enthält Art 6 eine Sonderkollisionsnorm für Verbraucherverträge. Die Regel folgt Art 5 EVÜ = Art 29 EGBGB nach, der insb in der deutschen Rspr praktisch geworden ist (Basedow FS Jayme 3, 5), die aber nicht notwendigerweise alleuropäisch überzeugt. Bei der Auslegung sind die Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgeschlossene Angelegenheiten.

Rn 5 Der Negativkatalog der VO nennt einige ausgeschlossene Regelungsgegenstände, auch wenn diese sich nur als Vorfragen im Zusammenhang mit einem Ehescheidungs- oder Trennungsverfahren stellen. Rn 6 Ausgenommen sind die Rechts- u Handlungsfähigkeit natürlicher Personen (Art 1 II lit a). Die VO gilt ferner nicht für das Bestehen, die Gültigkeit oder die Anerkennung einer Ehe ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Arten.

Rn 3 Juristische Personen des Privatrechts mit körperschaftlicher Struktur sind eV, konzessionierter wirtschaftlicher Verein des BGB, AG, eG, GmbH, KGaA und VVaG. Für die Vereinigungen der Spezialgesetze gelten die §§ 21 ff lückenfüllend subsidiär, weil der Verein die Grundform der Vereinigungen mit Rechtspersönlichkeit darstellt. Die Stiftung des Privatrechts ist keine Pers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / g) Leistungsstörungen und Vergütung.

Rn 79 Bei Leistungsstörungen ist zwischen Nicht- und Schlechtleistung des ArbN zu unterscheiden: Rn 80 Der Anspruch auf Vergütung besteht nur, wenn (1) der Dienstverpflichtete die Dienstleistung erbringt oder (2) die Voraussetzungen einer Vergütung ohne Gegenleistung vorliegen (BAG NZA 15, 501 [BAG 22.10.2014 - 5 AZR 731/12]) und der Dienstberechtigte bspw im Annahmeverzug is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorvereine und Vorgesellschaften.

Rn 7 Vorvereine, die die Rechtspersönlichkeit durch Eintragung oder Konzessionierung anstreben, sind VoRp. Da das Vereinsrecht die Grundform des Rechts privater Körperschaften darstellt, sind die Vorgesellschaften anderer Rechtsform (zB die Vor-GmbH) als VoRp anzusehen (aA die hM, etwa BGHZ 20, 281, 285; Grüneberg/Ellenberger Rz 3). Freilich haben sich die Gründer dafür ents...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Räumlicher Geltungsbereich.

Rn 23 Grds beschränkt sich der räumliche Geltungsbereich des BGB auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Soweit allerdings ein Rechtsfall Auslandsberührungen persönlicher, sachlicher oder räumlicher Art aufweist, stellt sich für die Frage der Anwendung des materiellen Rechts eine kollisionsrechtliche Vorfrage. Dieser Bereich des sog Internationalen Privatrechts ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktionen des Schuldrechts.

Rn 3 Das Schuldrecht organisiert Güterbewegungen am Markt. Klassischerweise sind dies Waren, im Zeitalter der Informationstechnologie aber auch digitale Inhalte (s §§ 327 ff) sowie zunehmend personenbezogene Daten, die häufig an die Stelle einer monetären Vergütung treten (S 312 Ia; § 327 III; gundlegend Langhanke/Schmidt-Kessel, EuCML 2015, 218). Außerdem dient es – auch au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. 2Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Höhe der Vergütung.

Rn 75 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung, sofern nicht zwingende gesetzliche (zB §§ 1 ff MiLoG) oder kollektive Regelungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) für den ArbN höhere Vergütungen vorsehen (Rn 41, zu Sittenwidrigkeit Rn 57). Nach § 1 II des MiLoG gilt für ArbN flächendeckend und zwingend (BAG NJW 21, 2229 [BAG 27.04.2021 - 1 ABR 21/20]) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gegenstände des ehelichen Haushalts.

Rn 3 Der Begriff des Gegenstandes des ehelichen Haushalts ist identisch mit dem in §§ 1361a, 1568b, 1640 I 3 verwendeten, weshalb auf die Ausführungen dort verwiesen wird. Nicht zu den Haushaltsgegenständen gehört die Ehewohnung, weshalb ein Ehegatte, der die eheliche Wohnung allein gemietet hat, auch das Mietverhältnis allein kündigen kann (LG Stuttgart FamRZ 77, 200). Rn 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Rechtsentstehung.

Rn 3 Das auf die Bestellung gerichtete Verpflichtungsgeschäft bedarf der Form des § 311b (BGH DNotZ 68, 93 [BGH 17.05.1967 - V ZR 96/64]; zum Umgehungsgeschäft München NJW-RR 16, 340 [OLG München 25.09.2015 - 34 Wx 121/15]). Für das Bestellungsgeschäft soll § 873 indessen nicht gelten (BGH NJW-RR 16, 2035; unter Aufgabe von NJW-RR 91, 205 [BGH 07.11.1990 - XII ZR 11/89]; MüK...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die vertragsrechtlichen Folgen der Ausübung von Rechten des Verbrauchers im Bereich des Datenschutzes. Die DIRL hat die Regelung dieses Bereichs in ihrem ErwGr 40 ausdr den Mitgliedstaaten überlassen, womit § 327q über den Regelungsgehalt der DIRL hinausgeht (Rosenkranz ZUM 21, 195, 198). Art 3 VIII DIRL stellt dabei klar, dass die DSGVO auf alle p...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestehende rechtliche Vaterschaft eines anderen.

Rn 4 Das Kind muss bereits einen rechtlichen Vater haben. Andernfalls kann der leibliche Vater keine Ansprüche aus § 1686a geltend machen, sondern ist darauf zu verweisen, durch Vaterschaftsanerkennung oder -feststellungsantrag die rechtliche Vaterschaft zu erlangen und so die Rechte aus §§ 1684, 1686 zu erhalten (BRDrs 666/12, 11 f; Hoffmann FamRZ 13, 1077, 1079). Denn der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Internationaler Kauf.

Rn 19 Ohne besondere Vereinbarung gilt das BGB außerhalb des Geltungsbereichs des UN-Kaufrechts nach Maßgabe des IPR (zB Art 4 ROM I; für Verbraucherverträge gilt Art 6 ROM I). Das BGB kann anstelle ausländischen Rechts und des UN-Kaufrechts (vgl Stürner BB 06, 2029 ff; Piltz NJW 12, 3061 ff; 13; 2567 ff; 15, 2548 ff) vereinbart werden (zum Verbrauchsgüterkauf s Art 6 ROM I ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verhältnis zur Hypothek, Arten der zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse.

Rn 1 Wie die Hypothek ist die Grundschuld eine Grundstücksbelastung, kraft welcher der Eigentümer die Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu dulden hat; einen Zahlungsanspruch hat der Gläubiger nicht (Weiteres s § 1113 Rn 1). Anders als bei der Hypothek ist aber die Sicherung einer Forderung nicht Voraussetzung; eine solche Abrede kann auch nicht Inhalt des dinglichen Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zubehör.

Rn 2 Was Zubehör ist, richtet sich nach §§ 97 f. Obligatorische Rechte fallen nicht unter § 926 (BayObLG DNotZ 91, 667 [BGH 30.03.1990 - V ZR 113/89]). § 926 gilt analog für alle nicht wesentlichen Grundstücksbestandteile (RGZ 158, 368). Veräußerer und Erwerber müssen sich darüber einig sein, dass das Zubehör mit übereignet werden soll, was nach der Auslegungsregel I 2 wider...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 Während Abschn 1 (§§ 1–5) Regelungen für alle vom AGG erfassten Vertragsverhältnisse enthält, regelt Abschn 2 (§§ 6–18) den speziellen Schutz der Beschäftigten und unterteilt sich in vier Unterabschnitte: Verbot der Benachteiligung (§§ 6–10), Organisationspflichten des ArbG (§§ 11, 12), spezielle Rechte Beschäftigter (§§ 13–16) sowie ergänzende Vorschriften (§§ 17, 18).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Christiansen, Die bilanzsteuerliche Behandlung der Diensterfindungen, StBp 1982, 14; Müller-Dott, Einzelfragen aus der steuerlichen Bp, StbJb 1983/84, 265, 274. Rn. 1293 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Diensterfindungen sind nach § 4 Abs 2 G über ArbN-Erfindungen vom 25.07.1957 (BGBl I 1957, 756) während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindungen, die entweder aus der d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast für die Erbfähigkeit.

Rn 7 Das Nachlassgericht hat, wenn es auf den genauen Todeszeitpunkt beim Tod mehrerer Personen ankommt, diesen vAw zu ermitteln, § 2358. Daher ist weder die Feststellung eines Überlappens noch der Annahme des gleichzeitigen Versterbens ausreichend (Hamm NJW-RR 96, 70 [OLG Hamm 12.06.1995 - 15 W 120/95]). Rn 8 Die Beweislast für das Überleben trifft denjenigen, der hieraus Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Missbräuchliches Prozessverhalten.

Rn 51 Die Folgen bestimmter Verhaltensweisen in gerichtlichen Verfahren werden in erster Linie durch die jeweilige Verfahrensordnung geregelt (BVerfGE 74, 257, 260 f; BGHZ 36, 18, 20 ff; 74, 9, 12 ff; 95, 10, 19 ff). Bei unredlicher Verfahrenseinleitung kann jedoch ein Anspruch aus § 826 in Betracht kommen (zB BVerfGE 74, 257, 260 f; BGHZ 36, 18, 21; 154, 269, 271 ff; NJW 04...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Berechtigtes Interesse eines/des Mieters.

Rn 3 Nach BGH (ZMR 18, 405; NJW 85, 130, 131) genügen auf Seiten des Mieters vernünftige nachvollziehbare Gründe (LG Hamburg ZMR 20, 513; Beweise muss der Mieter nicht vorlegen, LG Berlin WuM 18, 360) für seinen Überlassungswunsch. Geschützt ist jedes rechtliche, persönliche, wirtschaftliche (LG Berlin MM 18, Nr 4, 28) oder familiäre Interesse des Mieters von einigem Gewicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausländischer Erblasser.

Rn 4 Der Staat kann nur gesetzlicher Erbe eines dem deutschen Erbrecht unterliegenden Erblassers werden, unabhängig vom letzteren Wohnsitz des Erblassers. Für Ausländer kann die Vorschrift nur dann eingreifen, wenn aufgrund von Rückverweisungen (München FamRZ 11, 1756) oder Staatsverträgen gem Art 25 EGBGB deutsches Erbrecht für die Beerbung heranzuziehen ist (Stauddinger/We...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1057 BGB – Verjährung der Ersatzansprüche.

Gesetzestext 1Die Ersatzansprüche des Eigentümers wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache sowie die Ansprüche des Nießbrauchers auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten. 2Die Vorschrift des § 548 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Norm enthält eine kurze Verjährun...mehr