Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Tod des Bevollmächtigten.

Rn 4 Mit dem Tod des Bevollmächtigten erlischt dessen Mandat (§§ 673, 675 BGB) und als Folge davon auch die Vollmacht (§ 168 S 1 BGB). Wurde für die Kanzlei des verstorbenen Rechtsanwalts ein Abwickler nach § 55 BRAO bestellt, so wird das Fortbestehen der Vollmacht fingiert, denn dieser gilt als bevollmächtigt, sofern die Partei nicht in anderer Weise für die Wahrnehmung ihr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ausnahmen.

Rn 7 Gesetzlich ausdrücklich zugelassene Ausn von der Unvereinbarkeitsregel und damit letztlich dem Gewaltenteilungsgrundsatz in diesem Bereich finden sich in § 4 II DRiG. Dort sind neben der Gerichtsverwaltung einschl der sog Justizverwaltung (Nr 1, dazu vor §§ 21a ff Rn 11), für die § 42 DRiG sogar eine grds Verpflichtung zur Übernahme von Tätigkeiten begründet, konkrete g...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerpflichtige nach portugiesischem Recht sind für Zwecke der Umsatzsteuer alle, die entweder mit ihren unternehmerischen Aktivitäten dem Körperschaftsteuergesetz oder dem Einkommensteuergesetz unterliegen. Das portugiesische Mehrwertsteuergesetz selbst enthält zwar keine generelle Definition, listet aber in Art. 2 CIVA all jene auf, die es...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Gründe, auf welche die Rechtsbeschwerde gestützt werden kann. Sie wiederholt Regelungen aus dem Revisionsrecht oder nimmt auf diese Bezug. Abs 1 entspricht fast wörtlich § 545 I in der bis zum In-Kraft-Treten der FGG-Reform, also bis zum 1.9.09 noch geltenden Fassung. Mit der Rechtsbeschwerde kann nur geltend gemacht werden, dass die angefochte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wesentliche Grundsätze.

Rn 24 Zu den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts gehören die Fundamente und Prinzipien unserer Rechtsordnung, also ihre Grundgedanken und die damit verbundenen Gerechtigkeitsvorstellungen (BGHZ 50, 370, 375 f). Damit sind Merkmale der Rechtsordnung gemeint, die so grds sind, dass sie selbst dem Gesetzgeber nur bedingt zur Disposition stehen. Sie sind nicht mit dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzusammenhang.

Rn 1 § 560 ist im Zusammenhang mit § 545 I zu sehen. Während § 545 I regelt, dass die Revision nur auf eine Verletzung des Rechts gestützt werden kann, wozu nach der Neufassung des § 545 I auch solche Rechtsnormen gehören, deren Geltungsbereich sich nicht über den Bezirk eines OLG hinaus erstreckt (§ 545 Rn 3 ff), regelt § 560 die Frage, wie irrevisibles Recht und die hierzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 14 Brüssel IIb-VO – Restzuständigkeit.

Gesetzestext Soweit sich aus den Artikeln 7 bis 11 keine Zuständigkeit eines Gerichts eines Mitgliedstaats ergibt, bestimmt sich die Zuständigkeit in jedem Mitgliedstaat nach dem Recht dieses Mitgliedstaats. Rn 1 Als Öffnungsklausel konzipiert, ist Art 14 die letzte, nur höchst hilfsweise einschlägige Auffangzuständigkeit (s dazu Art 7 Rn 1) und erfasst den – sehr seltenen –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gefährdungshaftung.

Rn 6 Sämtliche Ansprüche aus gesetzlicher Gefährdungshaftung des materiellen Rechts (Bsp: §§ 1 ff, 14 HaftpflG; §§ 7 ff StVG iVm § 115 VVG) werden vom weiten Begriff der unerlaubten Handlung iSd § 32 erfasst (BGHZ 80, 1, 3; Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 3; ThoPu/Hüßtege Rz 2; zur Gefährdungshaftung nach StVG vgl BGH NJW 83, 1755; zur Gefährdungshaftung nach AM...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 7 § 772 S 1 betrifft nicht den Vollstreckungszugriff, sondern nur die Veräußerung oder Überweisung im Weg der Zwangsvollstreckung, somit die Verwertung. Pfändung ist somit von § 772 S 1 nicht erfasst, ebenso wenig die Eintragung einer Sicherungshypothek; auch können Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung angeordnet werden. Die Versteigerung selbst soll nicht erfolgen, w...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerpflichtige nach spanischem Recht sind natürliche und juristische Personen sowie Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die im Zuge einer selbstständigen geschäftlichen Betätigung gegen Entgelt Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich. Von der Steuerpflicht ausgenommen sind ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bindungswirkung und rechtliches Gehör.

Rn 2 Abs 3 regelt die Bindungswirkung für und gegen die angemeldeten Verbraucher. Diese erfolgt im Widerspruch zu Art 103 I GG jedoch ohne rechtliches Gehör der angemeldeten Verbraucher. Das Gesetz sieht nicht vor, dass sie ihre Sicht der Dinge in irgendeiner Weise in das Verfahren einbringen könnten. Es gibt nicht einmal eine Regelung zur Einsichtnahme in die Verfahrensakte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Eil- und Sicherungsmaßnahmen.

Rn 6 Erfasst werden auch einstweilige Anordnungen der Gerichte einschließlich Sicherungsmaßnahmen (EuGH C-39/02 – Mærsk Olie & Gas A/S, Rz 46, IPRax 06, 262 [BGH 20.11.2003 - I ZR 294/02]), etwa ein schwedischer Arrestbeschluss (BGH NJW-RR 07, 1573 [BGH 21.12.2006 - IX ZB 150/05]). Das erkennt jetzt lit a UnterAbs 2 ausdrücklich an. Allerdings enthält die Vorschrift in Unter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vormerkung.

Rn 256 Für die Klage auf Eintragung ist der volle Wert des einzutragenden Rechts anzusetzen, § 6 (Zweibr RPfleger 67, 2 zu § 6d; Zö/Herget § 3 Rz 16.199 Auflassungsvormerkung; Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 37; Anders/Gehle/Gehle Anh § 3 Rz 135); das ergibt sich aus der weitgehenden wirtschaftlichen Identität mit dem Recht selbst. Die aA, die nach § 3 das Interesse im Einzelf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anschlussbeschwerde (Abs 3).

Rn 15 Das ZPO-Reformgesetz hat auch das Recht der Anschlussbeschwerde neu geregelt. Die selbstständige Anschlussbeschwerde, die innerhalb der Beschwerdefrist eingelegt werden musste, ist entfallen, weil der Beschwerdegegner bei vorhandener Beschwer selbst sofortige Beschwerde einlegen und so seine Rechte wahren kann. Praktischer Bedarf für eine Anschließung besteht nur in de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Prozessstandschaft.

Rn 15 Bei der Prozessstandschaft macht der Prozessstandschafter ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend, es kommt daher grds auf seine Hilfsbedürftigkeit an. Der Prozessstandschafter kann nicht geltend machen, sachlich sei nur der Rechtsinhaber interessiert, weshalb es nur auf dessen Bedürftigkeit ankomme, denn dann fehlte auch das eigene Interesse des Prozessstandschafte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. § 786a III.

Rn 7 Diese Vorschrift regelt den Fall der Verurteilung durch ein ausl Gericht unter dem Vorbehalt, dass der Bekl das Recht auf Beschränkung der Haftung geltend machen kann, wenn ein Fonds nach dem Haftungsbeschränkungsübereinkommen oder nach dem Straßburger Übereinkommen errichtet worden ist oder bei Geltendmachung des Rechts auf Beschränkung der Haftung errichtet wird. In d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.3.1 Anforderungen an den Vorlieferer

Rz. 144 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Händler kann die Differenzbesteuerung somit anwenden, wenn er das Fahrzeug erwirbt von einer Privatperson, die kein Unternehmer ist, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die kein Unternehmer ist, einem Unternehmer, der sein Privatfahrzeug veräußert, einem Unternehmer, der z. B. als Arzt oder Versicherungsvertreter steuerfreie U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschäftigte (Abs 2 Nr 1).

Rn 3 Die Rechtsform, in der die Genannten handeln, ist für die Anwendung der Norm ohne Bedeutung. Nach dem Wortlaut kommt es auch nicht darauf an, ob das Beschäftigungsverhältnis öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist, ob es zeitlich befristet und welcher Art die Beschäftigung ist und ob der Beschäftigte mit der Streitsache befasst ist oder eine Position mit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 2 Im Unterschied zu einer rechtgeschäftlich erteilten Vollmacht beruht die gesetzliche Vertretung auf einem Gesetz oder besonderer staatlicher Anordnung. Die gesetzliche Vertretung beurteilt sich nach dem einschlägigen materiellen Recht, bei juristischen Personen des Privatrechts nach dem maßgeblichen Gesellschaftsrecht, bei juristischen Personen des Öffentlichen Rechts n...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.6 Bezugsteuerpflicht

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Bezug von Dienstleistungen, deren Ort sich nach Art. 8 Abs. 1 MWSTG (vgl. Rz. 32) im Inland befindet und die erbracht werden durch Unternehmen mit Sitz im Ausland, die nicht im Register der Steuerpflichtigen eingetragen sind, begründet grundsätzlich die Bezugsteuerpflicht des inländischen Empfängers. Ebenfalls der Bezugsteuer unterliegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschränkt Geschäftsfähige nach Vollendung des 14. Lebensjahres (Nr 3).

Rn 5 Die Bestimmung erweitert die Verfahrensfähigkeit für beschränkt Geschäftsfähige nach Vollendung des 14. Lebensjahres und ermöglicht die eigenständige Geltendmachung von Rechten im kindschaftsrechtlichen Verfahren ohne Mitwirkung gesetzlicher Vertreter. Sie schafft ein Pendant zu den Widerspruchs- und Mitwirkungsrechten des genannten Personenkreises (zB § 1671 Abs 2 Nr 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die praktisch wenig bedeutsame Hauptintervention (Einwirkungsklage, Einmischungsklage) ermöglicht dem Hauptintervenienten während eines laufenden Prozesses (Haupt- oder Erstprozess), das umstrittene Recht gegen beide Parteien vor dem von ihnen angerufenen Gericht für sich in Anspruch zu nehmen. Da der Hauptintervenient seine Rechte in einem neuen, eigenständigen Verfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 735 ZPO – (aufgehoben)

Rn 1 Der frühere § 735, der die Zwangsvollstreckung gegen einen nicht rechtsfähigen Verein geregelt hatte, wurde mWz 1.1.24 durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 10.8.2021 (BGBl I 3436) ersatzlos aufgehoben. Der Gesetzgeber hat nunmehr dem nicht eingetragenen Verein die Rechts- und Parteifähigkeit verliehen. Will also ein Gläubiger a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Offenlegung der Prozessstandschaft.

Rn 41 Im Interesse der Gegenpartei hat der Prozessstandschafter die Ermächtigung offenzulegen und mitzuteilen, wessen Rechte er einklagt (BGHZ 125, 196, 201 = NJW 94, 2549; BGHZ 94, 117, 122 = NJW 85, 1826; BGH NJW 99, 2110 f; NZG 08, 711). Einer Offenlegung bedarf es nicht, sofern allen Beteiligten bekannt ist, welches Recht eingeklagt wird (BGHZ 108, 52, 58 = NJW 89, 2751;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsinterne Ermittlungen.

Rn 7 Der erkennende Richter kann zunächst versuchen, sich die Kenntnis des ausländischen Rechts durch eigene Recherchen zu verschaffen, indem er in Kommentare, Lehrbücher oder sonstige Veröffentlichungen zu ausländischen Rechtsordnungen – etwa die jährlich veröffentlichten Gutachten zum internationalen und ausländischen Privatrecht – Einsicht nimmt, Kollegen bzw andere Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Minderjährige.

Rn 5 Der Begründung eines eigenständigen Wohnsitzes kann die Minderjährigkeit einer Person entgegenstehen, womit die Frage eines abhängigen Wohnsitzes aufgeworfen ist. Ob Minderjährigkeit vorliegt, richtet sich nach dem durch das Kollisionsrecht der lex fori (in Deutschland Art 7 II EGBGB) berufenen Recht (Gebauer/Wiedmann/Gebauer/Berner Rz 5). Besteht danach Minderjährigkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Begrifflich handelt es sich um eine (selbstständige) streitgenössische Nebenintervention, sofern die Hauptsacheentscheidung auf ein zwischen dem Nebenintervenienten und der Gegenpartei bestehendes Rechtsverhältnis einwirkt. Neben den Voraussetzungen des § 66 verlangt § 69, der für den streitgenössischen Nebenintervenienten abw von §§ 67, 68 besondere Befugnisse und Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Das Zivilprozessrecht.

Rn 2 Als Zivilprozessrecht bezeichnet man die Summe der Normen, die die verfahrensrechtlichen Grundlagen für die Feststellung, die Verwirklichung und die Sicherung subjektiver Rechte und Rechtsverhältnisse aus dem Bereich des Zivilrechts ermöglichen. Trotz dieser engen Verknüpfung von Zivilrecht und Zivilprozessrecht müssen beide Bereiche strikt unterschieden werden. Zivilpr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Geltungsbereich.

Rn 1 Die §§ 864–871 regeln innerhalb der ZPO die Zwangsvollstreckung in Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das unbewegliche Vermögen findet statt durch die Zwangsversteigerung, die Zwangsverwaltung oder die Eintragung einer Sicherungshypothek (§ 867). Die nähere Ausgestaltung der Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwalt...mehr

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ZErb 04/2024, Sittenwidrigk... / 1 Gründe

I. Die am #.#.1930 geborene Erblasserin, deren Ehemann 2004 verstorben war, lebte mit ihrer einzigen Tochter zusammen. Weitere nähere Angehörige hatte die Erblasserin nicht. Die Tochter, geschieden und kinderlos, verstarb nach längerer Krankheit am 24.9.2022 im Alter von 71 Jahren im Klinikum N. in H. Die Erblasserin befand sich vom 2.9. bis 3.10.2022 im Klinikum N., und zwar ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Drittschuldner.

Rn 18 Auf den Drittschuldner kommt es in verschiedener Hinsicht an. Ihm wird im Arrestatorium verboten, an den Schuldner zu leisten. Außerdem wird eine Pfändung nach § 829 III grds mit Zustellung an den Drittschuldner wirksam, Ausnahme § 857 III. Wegen des Auffangcharakters von § 857 I ist der Begriff des Drittschuldners weit zu verstehen. Drittschuldner im eigentlichen Wort...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Warenlieferungen und Dienstleistungen (§ 13, § 13a, § 14 und 15–15b MWStG)

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter einer Warenlieferung versteht das MWStG die Verschaffung des Rechtes, über die Ware wie ein Eigentümer zu verfügen, d. h. die Übertragung des Eigentums im ökonomischen und nicht im rechtlichen Sinne. Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Warenlieferung gilt auch die Überlassung von Gegenständen zum vertragsgemäßen Gebrauch, wenn am Tag de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wenn im Termin ein Widerspruch nicht erhoben wird, dann wird der festgestellte Plan ausgeführt. Der Widerspruch ist spezieller Rechtsbehelf gegen den Teilungsplan. Damit kann sowohl die Behauptung, dem Gläubiger stünde ein besseres Recht zu, als auch die Verletzung von Verfahrensvorschriften bei Aufstellung des Termins gerügt werden (Wieczorek/Schütze/Storz Rz 10; aA Th...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zweck der Änderung.

Rn 4 Nach der Gesetzesbegründung zu § 545 I nF verfolgt die Vorschrift den Zweck, den Anwendungsbereich für die revisionsgerichtliche Überprüfung von Rechtsnormen im zivilgerichtlichen Verfahren zu erweitern. Dass nach der bisher geltenden Vorschrift der Revision neben Bundesrecht lediglich solche Vorschriften unterliegen, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines OLG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Widerspruchsberechtigung.

Rn 3 Widerspruchsberechtigt ist jeder Gläubiger, dessen Recht durch die Zuteilung ganz oder tw verdrängt wird. Voraussetzung ist weiterhin, dass nach den vorgelegten Unterlagen dem widersprechenden Gläubiger ein Pfandrecht tatsächlich zusteht (Zö/Seibel Rz 3). Dritte sind nicht widerspruchsberechtigt, sie sind darauf verwiesen, ggf ihre Rechte mit den Klagen nach § 771 oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das durch ein Orderpapier verbriefte Recht wird grds durch Übereignung der Urkunde im Wege der Einigung und Übergabe gem §§ 929 ff BGB übertragen, wobei ein Indossament zusätzliche Wirkungen begründet, vgl etwa Art 14 I, 15 I, 16 I WG. Forderungen aus indossablen Papieren sind deswegen durch Zugriff des Gerichtsvollziehers auf das Papier und damit im Allgemeinen wie bew...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Substanzüberlassende sonstige Leistungen durch verfügende Willenserklärung

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Substanzüberlassende sonstige Leistungen durch verfügende Willenserklärung sind ebenfalls solche durch positives Tun. Sie sind mit der (uneingeschränkten und vorbehaltlosen) Übertragung des Vollrechts bewirkt. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt an, in dem der Leistungsempfänger die faktische Herrschaftsbefugnis über das Recht erlangt, es also a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Eigene Sachentscheidung (Abs 1).

Rn 3 Aufgabe der Berufungsinstanz ist es, die erstinstanzliche Entscheidung auf eventuelle Fehler zu überprüfen. Ergibt sich ein solcher Fehler, so ist er vom Berufungsgericht zu korrigieren. Daraus resultiert die grundsätzliche Verpflichtung zu einer eigenen Sachentscheidung. Dies gilt auch, wenn Entscheidungsreife nur mit erheblichem Aufwand herbeigeführt werden kann, insb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Urteil im Urkunden- oder Wechselprozess (Abs 2 S 1 Nr 5).

Rn 33 Eine Zurückverweisung ist möglich, wenn das angefochtene Urt im Urkunden- oder Wechselprozess unter Vorbehalt der Rechte erlassen ist (§ 599). Wird dieses Vorbehaltsurteil vom Berufungsgericht bestätigt, so bedarf das Verfahren der Zurückverweisung, damit im Nachverfahren weiter verhandelt werden kann (Ddorf NJW-RR 09, 157). Keine Zurückverweisung, sondern eine eigene ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Rechtsgrundlagen, gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die umsatzsteuerliche Behandlung des Umsatzes, für den der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet, gelten die allgemeinen Bestimmungen des UStG: die Bemessungsgrundlage für den Umsatz richtet sich nach § 10 UStG, der Steuersatz richtet sich nach § 12 UStG, die Entstehung der Steuer regelt § 13 UStG, hinsichtlich des Vorsteuera...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die EU-Vorgaben sind zum 01.01.2015 in nationales Recht umzusetzen (vgl. Rz. 1 ff.). Die sich aufgrund der Änderungsverordnung ergebenden notwendigen Anpassungen des nationalen Rechts sind ebenfalls zum 01.01.2015 durchzuführen. Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Unternehmer, die ab dem 01.01.2015 an dem neuen Verfahren teilnehmen wollen, könn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bestimmung des Erfüllungsorts.

Rn 4 Für Verträge begründet Nr 1 in unterschiedlicher Ausgestaltung einen Wahlgerichtsstand zugunsten des Klägers am vertraglichen Erfüllungsort. Die Vorschrift beruht zwar auf dem Gedanken der Sach- und Beweisnähe, greift aber aus Gründen der Rechtssicherheit und Zuständigkeitsklarheit auch ein, wenn es hieran im Einzelfall fehlt (EuGH Slg 94 I-2913). Für die Auslegung gilt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung (§ 1059 II 1a).

Rn 24 Eine Schiedsvereinbarung kann aus zahlreichen formellen und materiellen Gründen unwirksam sein. Ist die Schiedsvereinbarung in Deutschland abgeschlossen, gelten ohne Weiteres die Formvorschriften des § 1031. Soweit eine deutsche Partei an einer Schiedsvereinbarung beteiligt ist, gilt für deren Rechts- und Geschäftsfähigkeit deutsches Recht, für natürliche ausländische ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Veränderte Rechtslage.

Rn 29 Die aktuelle Regelung beruht auf dem Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG v 22.11.20, BGBl I, 2466). Bis auf geringfügige terminologische Unterschiede stimmt § 835 III 2 Hs 1 mit der früheren gesetzlichen Regelung in § 835 III 2 aF üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Optionsbeteiligte (Abs 3).

Rn 6 Das Gericht kann vAw oder auf Antrag weitere Personen als Beteiligte hinzuziehen, wenn dies im FamFG oder einem anderen Gesetz vorgesehen ist (sog. ›Kann-Beteiligte‹ bzw. ›Optionsbeteiligte‹). Es handelt sich um solche Personen, deren materielles Recht durch den vermuteten Ausgang des Verfahrens zwar unmittelbar betroffen werden kann, von denen aber nicht zu erwarten is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweislastverträge.

Rn 106 Unter den Begriff ›Beweislastverträge‹ fallen ausschließlich solche Vereinbarungen, die sich unmittelbar und ausdrücklich auf die Verteilung der Beweislast zwischen den Parteien beziehen, dh die Rechtsanwendung im Falle eines non liquets bzgl eines bestimmten Tatbestandsmerkmals zum Gegenstand haben. Nicht hierher gehören Verträge, in denen eine Änderung der Beweislas...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmer sind nach niederländischem Recht alle Personen, die selbstständig ein Unternehmen führen. Dabei schließt der Begriff Unternehmen auch freie Berufe ein sowie die Nutzung von Vermögensgegenständen zur langfristigen Einnahmenerzielung (vgl. Art. 7 Mehrwertsteuergesetz). Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können Unterneh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Normzusammenhang.

Rn 1 § 546 ist im Zusammenhang mit §§ 545 und 559 zu sehen. Aus dem Zusammenhang dieser Normen und ihres Regelungsbereiches ergibt sich, dass das Revisionsgericht das Berufungsurteil nur in rechtlicher, nicht jedoch in tatsächlicher Hinsicht nachzuprüfen hat. Das Revisionsgericht hat seiner Überprüfung den vom Berufungsgericht festgestellten Sach- und Streitstand zugrunde zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klagegegner und Beweislast.

Rn 5 Die Klage ist gegen denjenigen zu richten, der das Vorzugsrecht bestreitet. Sind danach Schuldner und (ein oder mehrere) Pfändungsgläubiger gemeinsam zu verklagen, sind diese als Streitgenossen anzusehen (Abs 3; §§ 59 ff). Die Beweislast für das Bestehen des Rechts trägt der Kl, dh, dass er die Entstehung des Vorzugsrechts und der durch dieses gesicherten Forderung bewe...mehr