Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Antragsteller (Abs 1).

Rn 3 In Antragsverfahren knüpft Abs 1 die Beteiligtenstellung an die Stellung des verfahrenseinleitenden Antrags (§ 23 Abs 1). Für die Anwendung des Abs 1 ist die bloße Antragstellung ausreichend; es kommt daher nicht darauf an, ob eine Antragsberechtigung bestand oder der Antragsteller durch die zu treffende Entscheidung in materiellen Rechten betroffen sein wird. Diese rei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Personeller Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Zwang zur Nutzung einer Übermittlung elektronischer Dokumente betrifft zunächst alle Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Behörden, juristische Personen des Öffentlichen Rechts sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse, ebenso die im Arbeitsrecht tätigen Verbandssyndikusanwälte (BAG v 23.5.23 – 10 AZB 18/22 = NJW 23, 2213). Die Pflicht zur elektronischen Übermittlumg gilt a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Befreite Umsätze

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Befreit sind grundsätzlich sämtliche Umsätze der begünstigten Unternehmer (Betriebe gewerblicher Art) untereinander und an die Versicherten, Empfänger der Sozialhilfe oder an die Versorgungsberechtigten, und zwar in vollem Umfang. Die teilweise vertretene Auffassung, die Befreiung erfasse nur die gesetzlich vorgeschriebenen oder ausdrücklich zug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. PKH-Prüfungsverfahren.

Rn 26 Grds kommt eine Bewilligung von PKH für das Bewilligungsverfahren nicht in Frage. (Einzelheiten s § 114 Rn 6). Nach – allerdings abzulehnender – Ansicht soll ausnahmsweise eine Bewilligung von PKH im PKH-Verfahren dann in Betracht kommen, wenn auch der Gegner im Bewilligungsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, zwischen den Parteien Vergleichsverhandlungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Wahlrecht des Beklagten.

Rn 1 Die KfH ist zuständig, wenn eine der Parteien einer Handelssache dies begehrt (Dresd BB 16, 2704, 2705 [OLG Dresden 25.08.2016 - 8 U 347/16]; Cuypers ZAP Fach 13, 1827; Simons NZG 12, 609). Hat der Kl von seinem Initiativrecht nach § 96 keinen Gebrauch gemacht, so ermöglicht § 98 dem Beklagten seinerseits, die Zuständigkeit der KfH zu begründen. Es muss sich zum einen u...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Staatliche Hoheitsrechte

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerfrei gem. § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG ist auch die Vermietung und Verpachtung von staatlichen Hoheitsrechten, die die Nutzungen von Grund und Boden betreffen. Als solche kommen die sog. Regalien, wie z. B. Bergwerks-, Flößerei-, Fähr-, Brücken-, Salz- und Mineralgewinnungsrechte in Betracht. Die praktische Bedeutung ist allerdings ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Materiell-rechtliche Einwände.

Rn 9 Einwendungen, die gegen den titulierten Anspruch selbst gerichtet sind, und die dem Schuldner zustehen, kann der Gläubiger nur erheben, soweit sie der Schuldner gem § 767 II noch erheben könnte (BGH NJW 74, 2284 [BGH 11.07.1974 - II ZR 1/73]; str Wieczorek/Schütze/Storz Fn 39 mwN). Mit der Widerspruchsklage wird nur die Frage des besseren Rechtes geklärt, andere Gründe,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Pflicht zur Fortbildung, Abs 1 S 3.

Rn 7 Gerade das Familienrecht unterliegt einer stetigen Anpassung an die sozialgesellschaftlichen Veränderungen, aber auch auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur (früh-)kindlichen Entwicklung kommen immer wieder neue Erkenntnisse hinzu. Deshalb wird für die Aufgabenerfüllung des Verfahrensbeistands eine Fortbildung alle 2 Jahre als unerlässlich angesehen, um ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Materielle Verfahrensleitung und Dispositionsmaxime.

Rn 2 Im Ausgangspunkt obliegt es aufgrund der Dispositionsmaxime und des Beibringungsgrundsatzes den Parteien, den Prozess zu führen (grundlegend Tolani, Parteiherrschaft und Richtermacht 19). Sie müssen die Anträge formulieren, die relevanten Tatsachen vortragen, einschlägige Beweismittel benennen und ggf Einreden erheben. Das Gericht soll durch die materielle Prozessleitun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Besteht der unterliegende Teil aus mehreren Personen, so haften sie für die Kostenerstattung nach Kopfteilen. (2) Bei einer erheblichen Verschiedenheit der Beteiligung am Rechtsstreit kann nach dem Ermessen des Gerichts die Beteiligung zum Maßstab genommen werden. (3) Hat ein Streitgenosse ein besonderes Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend gemacht, so haften die üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vor die Zivilkammern, einschließlich der Kammern für Handelssachen, gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind. (2) Die Landgerichte sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständigmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gesetzliche Vertretung natürlicher Personen (Abs 2).

Rn 7 Nach Abs 2 sind für die Vertretung natürlicher nicht verfahrensfähiger Personen die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts anwendbar. Gesetzlich werden Minderjährige durch die Eltern (§ 1629 Abs 1 S 1 BGB) oder einen Elternteil (§§ 1629 Abs 1 S 4, 1680 Abs 1 BGB), den Vormund (§ 1793 Abs 1 S 1 BGB aF bzw §§ 1789, 1790 BGB nF) oder Ergänzungspfleger (§ 1909 Abs 1 S 1 BGB a...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.14 Konnte der steuerfreie Höchstbetrag von 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis gesondert ausgeschöpft werden oder ist gegebenenfalls zu prüfen, ob aus anderen Dienstverhältnissen bereits eine Zahlung geleistet wurde?

Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes konnten für jedes Dienstverhältnis gesondert geleistet werden. Der Betrag von insgesamt bis zu 1.500 Euro konnte daher pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden. Allerdings ist in den Fällen einer zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge und bei Betriebsübergängen nach § 613a des Bü...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / I. Person des Kündigenden

Rz. 23 Kündigen muss das Arbeitsverhältnis der konkrete Vertragspartner. Ist der Vertragspartner eine natürliche Person, muss diese natürliche Person die Kündigung aussprechen. Sind mehrere Personen Arbeitgeber, so z.B. in einer Gemeinschaftspraxis, müssen alle Arbeitgeber gemeinsam die Kündigung aussprechen. Bei juristischen Personen auf Arbeitgeberseite ist die Kündigung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Systematik der Rechtswegzuweisungen.

Rn 2 Die abstrakt eindeutige Zuweisung aller Rechtsstreitigkeiten zu einem der durch zT wesentlich unterschiedliche Verfahrensordnungen gekennzeichneten Rechtswege wird gesetzestechnisch dadurch erzielt, dass der Gesetzgeber neben notwendig lückenhafte enumerative Kataloge von Spezialzuständigkeiten für Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichte in den jeweiligen Prozessordnungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beteiligte in Gewaltschutzsachen.

Rn 2 Für diese Verfahren wird die allg Regelung des § 7 durch § 212 ergänzt. Beteiligte einer Gewaltschutzsache sind also zunächst der ASt (§ 7 I FamFG) u – wegen unmittelbarer Betroffenheit iSv § 7 II Nr 1 – der Ag. Dagegen sind auch in Verfahren nach § 2 GewSchG andere Personen, die in einem Rechtsverhältnis in Bezug auf die betroffene Wohnung stehen (Vermieter, Wohnungs-/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Organstreitigkeiten.

Rn 19 Als gesetzliche Vertreter der juristischen Person haben deren Organe keine Parteistellung. Ihnen wird verbreitet die Parteistellung zugebilligt, sofern sie eigenen Rechte gegen ein anderes Organ oder die Gesellschaft verfolgen (Zö/Vollkommer Rz 25; Hommelhoff ZHR 143 [79], 305 ff; abl BGHZ 122, 342, 345). Eher dürfte sich in diesen Fällen eine Feststellungsklage des Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Berufungsgericht hat die notwendigen Beweise zu erheben und in der Sache selbst zu entscheiden. (2) 1Das Berufungsgericht darf die Sache, soweit ihre weitere Verhandlung erforderlich ist, unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens an das Gericht des ersten Rechtszuges nur zurückverweisen,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Berichtigung (Abs 6 S 3).

Rn 28 Der nicht anfechtbare (BGH MDR 05, 46) Feststellungsbeschluss ersetzt nur die gerichtliche Protokollierung, so dass Unrichtigkeiten entspr § 164 jederzeit berichtigt werden können. Eine Erklärung ist unrichtig, wenn das Gewollte nicht zutr zum Ausdruck gebracht wird. Der Fehler muss also bei der Verlautbarung des Willens, nicht bei dessen Bildung unterlaufen sein (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf Verlangen des Gläubigers hat der Drittschuldner binnen zwei Wochen, von der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger zu erklären:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. c)

Rz. 73 [Autor/Stand] Deutsche Staatsangehörige sind selbst dann noch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben (unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts im Ausland!) und zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen. Dies gilt vor allem für Auslandsbedien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsnatur.

Rn 7 Bei der Einordnung einer Schiedsvereinbarung ist zwischen materiell-rechtlichem Rechtsgeschäft und Prozessvertrag zu unterscheiden. Die Einordnung erfolgt danach, wo die Vereinbarung ihre Hauptwirkungen hat. Der Kern einer Schiedsvereinbarung ist die Durchführung des schiedsgerichtlichen Verfahrens. Dieses ist nach heute anerkannter Auffassung ein echter Rechtsprechungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Rechtsbehelfe.

Rn 49 Es gelten die Ausführungen zu § 829 (§ 829 Rn 99). Maßgebend ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung, nicht diejenige zurzeit der Überweisung oder der Einlegung der Erinnerung (BGH NJW-RR 09, 211, 212). Mit der Erinnerung kann der Drittschuldner geltend machen, die Überweisung sei zu Unrecht erfolgt (Gottwald/Mock § 835 Rz 38). Bei einer Überweisung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verhältnis zu anderen Rechtsbehelfen.

Rn 2 § 926 enthält keine erschöpfende Regelung der Rechte des von einer einstweiligen Rechtschutzanordnung Betroffenen. Der Schuldner kann grds wahlweise auch im Wege der negativen Feststellungsklage eine Klärung des der Verfügung oder dem Arrest zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses herbeiführen (BGH NJW 78, 2157, 2158 [BGH 16.06.1978 - V ZR 73/77]; 86, 1815). Das Feststel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Teilnahme der Parteien.

Rn 11 Den Parteien ist Gelegenheit zur Anwesenheit zu geben, soweit nicht Rechte der Beteiligten entgegenstehen (vgl § 357; Art 103 I GG). Dies können insb Persönlichkeitsrechte sein (zB bei körperlichen Untersuchungen, s § 406 Rn 16 aE) oder die Grundsätze eines fairen Verfahrens (s Hamm MDR 15, 301 und Kobl VersR 12, 922 zur vermuteten Beeinflussung des Beweisergebnisses d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 21 EuBVO – Beweisaufnahme durch Bedienstete diplomatischer oder konsularischer Vertretungen.

Gesetzestext Die Mitgliedstaaten können in ihren nationalen Rechtsvorschriften die Möglichkeit für ihre Gerichte vorsehen, die Bediensteten ihrer diplomatischen oder konsularischen Vertretungen im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats und innerhalb ihres Akkreditierungsbereichs aufzufordern, im Rahmen eines bei den Gerichten des von ihnen vertretenen Mitgliedstaats anh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vorkaufsrecht.

Rn 254 Im Streit um das Bestehen des Rechts ist der Wert nach dem Interesse des Kl auf einen Bruchteil des Kaufgegenstandes festzusetzen, idR ½ (BGH RPfleger 57, 374), bei Löschung kommt es auf das konkrete wirtschaftliche Interesse des Klägers an (BGH MDR 18, 1077), für 1/10 des Verkehrswerts: (BayObLG JurBüro 96, 267; OLGR Naumburg 99, 336). Für den Gegenstand selbst gilt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unwirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen (§ 30 II 2).

Rn 7 § 30 II 2 bestimmt in Anlehnung an die ›Vorbilder‹ in Art 18 des Athener Übereinkommens von 2002 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See und in Art 15 der Anl zu § 664 HGB aF, dass vor Eintritt eines schadensursächlichen Ereignisses getroffene Gerichtsstandsvereinbarungen, die von § 30 II 1 abweichen, unwirksam sind. Dadurch soll nach dem Willen des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Die Rechtsstellung des Ausländers.

Rn 72 Nach anerkanntem völkerrechtlichem Fremdenrecht muss jeder Aufenthaltsstaat dem Fremden angemessenen Rechtschutz gewähren, er muss ihm also in den Grenzen des für jedermann eröffneten Rechtswegs freien Zugang zu den nationalen Gerichten einräumen. Darüber hinaus kann der Fremde grds die gleichen prozessualen Rechte wie die jeweiligen Staatsangehörigen beanspruchen. Im ...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / b) Einreichung als elektronisches Dokument oder in eigenhändig unterschriebener Form

Rz. 15 Seit dem 1.1.2022 gilt bundesweit eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für professionelle Rechtseinreicher. Gem. § 46g S. 1 ArbGG sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einsc...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2 Sonderfall juristische Person

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz führt die juristische Person in § 1a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG und in § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d UStG auf. Dabei wird nicht zwischen juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts unterschieden (zu Letzteren vgl. Abschn. 1a.1. Abs. 3 UStAE; zu Problemen der GKV als Erwerber vgl. Pommerin/Paßgang, UStB 2012, 235, vgl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Negative Feststellungsklage.

Rn 66 Wird einer negativen Feststellungsklage stattgegeben, ist das Nichtbestehen des betreffenden Rechts oder Rechtsverhältnisses rechtskräftig festgestellt. Ein Urt, welches diese aus sachlichen Gründen abweist, hat dieselbe Rechtskraftwirkung wie ein Urt, das das Gegenteil dessen, was mit der negativen Feststellungsklage begehrt wird, positiv feststellt (RGZ 74, 121; BGH,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erhebliche Gründe für die Friständerung.

Rn 5 Die für die Verlängerung richterlicher Fristen nach § 224 II erforderlichen ›erheblichen Gründe‹ sind ebenso zu verstehen wie in § 520 II 3 (BVerfG NJW 2007, 3342). Wegen des durch Art 2 II GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip (Art 20 III GG) verbürgten Rechts auf faire Verfahrensgestaltung dürfen die an die Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten einzuhaltenden Sorgfaltsanf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 9 Die Entscheidung des Gerichts über die Anhörung ist nicht isoliert anfechtbar, ist eine an sich gebotene Anhörung unterblieben, kann dies nur iR einer Beschwerde gegen die Endentscheidung nach §§ 58 ff (regelmäßig iVm § 11 RPflG) gerügt werden. Dies setzt eine Beschwerdebefugnis nach § 59 voraus. Diese besteht für den Mündel oder den Vormund, sofern er durch die Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Funktion und Bedeutung.

Rn 4 Das Mündlichkeitsprinzip führt zur Vereinfachung, Beschleunigung, und Konzentration des Verfahrens. Darüber hinaus dient es aber auch der materiellen Wahrheitsfindung im Prozess (Wieczorek/Schütze/Borck vor § 128 Rz 19, 31) und der prozeduralen Gerechtigkeit, weil es den Parteien erlaubt, unmittelbar auf das Prozessgeschehen Einfluss zu nehmen, Verfahrenskontrolle durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 17 AVAG – Verfahren und Entscheidung.

Gesetzestext (1) Der Bundesgerichtshof kann nur überprüfen, ob der Beschluss auf einer Verletzung des Rechts der Europäischen Union, eines Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrags, sonstigen Bundesrechts oder einer anderen Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt. Er darf nicht prüfen, ob das Gericht seine örtlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostenrisiko des § 93.

Rn 4 Vor der Stellung des Antrages nach § 927 I sollte der Schuldner zur Vermeidung der Kostenfolge aus § 93 den Gläubiger unter Androhung der Antragstellung zum Verzicht auf die Rechte aus der Arrestanordnung und zur Herausgabe des Titels auffordern. Anderenfalls hat der Schuldner bei einem sofortigen Anerkenntnis seitens des Gläubigers die Kosten des Aufhebungsverfahrens z...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

DLG, Vorsicht Umsatzsteuer – Grundlagen, die Sie kennen sollten, DLG-Merkblatt 429, 2018. Horn, Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbebetrieb aus umsatzsteuerlicher Sicht, HLBS-Report 2011, 158. Hörster, Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht, NWB 2022, 18. Klenk, Landwirtschaftlicher Betrieb und Gewerbebetrieb des Pauschallandwirts, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angemessene Vergütung.

Rn 26 Die Fiktion des § 850h II bezieht sich nicht auf die Erbringung der Arbeit als solcher, sondern nur auf die Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung (Dresden JurBüro 17, 323). Zugunsten des Gläubigers gilt eine angemessene Vergütung als geschuldet. Die angemessene Vergütung ist am Tariflohn bzw der betriebs-, sonst ortsüblichen Vergütung zu orientieren. Der Anspruch ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.2 Vorsteuerabzugsverbote im Zusammenhang mit Grundstücken (§ 15 Abs. 1b UStG)

Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Verwendet der Unternehmer ein Grundstück sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, so ist nach § 15 Abs. 1b UStG die Steuer für die Lieferungen, die Einfuhr und den i. g. Erwerb sowie für die sonstigen Leistungen i. Z. m. diesem Grundstück ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfügungsgrund.

Rn 3 Die Regelungsverfügung muss notwendig sein. Trotz des ggü § 935 unterschiedlichen Wortlauts ist auch hier erforderlich, dass für die Verfügung eine Dringlichkeit bzw Eilbedürftigkeit besteht. Hieran fehlt es, wenn dem Verfügungskläger auch mit einer späteren Verwirklichung seines Rechts im ordentlichen Prozessweg gedient ist (St/J/Grunsky Rz 7). Die Dringlichkeit entfäl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Pre-Trial-Discovery.

Rn 30 Umstritten ist die Behandlung der pre-trial-discovery des US-amerikanischen Zivilprozessrechts. Der BGH nimmt nicht generell einen Verstoß gegen den prozessualen ordre public an, da die bloße Möglichkeit, dass hierbei eine nach deutschem Prozessrecht unzulässige Ausforschung erreicht wird, die Voraussetzungen des § 328 I Nr 4 nicht erfülle. Es bedarf daher stets einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Festlegung des Schiedsortes ist zunächst ein eher technischer Vorgang, der zur Disposition der Parteien steht. Fehlt eine Parteivereinbarung, wird der Schiedsort durch das Schiedsgericht bestimmt. Wie sich aus Abs 2 ergibt, ist unabhängig vom Schiedsort im Einzelnen der Ort einer bestimmten vorzunehmenden Handlung vom Schiedsgericht nach freier Geeignetheit zu besti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 55 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 55 Brüssel Ia-VO0 In einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidungen, die auf Zahlung eines Zwangsgelds lauten, sind im ersuchten Mitgliedstaat nur vollstreckbar, wenn die Höhe des Zwangsgelds durch das Ursprungsgericht endgültig festgesetzt ist. Rn 1 Die Norm erfasst ausländische Entscheidungen (Art 2 lit a), die auf Zahlung eines Zwangsgeldes gerichtet si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 786a II 2.

Rn 5 Diese Vorschrift betrifft den Fall, dass der Fonds nach dem Seerechtlichen Haftungsbeschränkungsübereinkommen vom 19.11.76 (BGBl II 86, 786) idF v 2.5.96 (BGBl II 00, 790, ergänzt durch das Übereinkommen über die Haftung für Ölverschmutzungsschäden 1992, BGBl II 94, 1154) in einem anderen Vertragsstaat und nicht im Inland errichtet worden ist. § 786a II 2 nennt für dies...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.3.3 Rechtssichere Dokumentation Ihres Einkaufs

Rz. 152 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wollen Sie als Händler oder dessen steuerlicher Berater im Hinblick auf den späteren Verkauf die Differenzbesteuerung anwenden, müssen Sie sich zum Nachweis Ihres guten Glaubens um eine aussagekräftige und eindeutige Dokumentation bemühen (Weimann, ASR 6/2021, 8): Lassen Sie dazu den Vorlieferer bei Abschluss des Ankaufsvertrags eine Erklärun...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.3 Abfuhrverpflichtung und Haftung des Leistungsempfängers (§ 27 Abs. 4 öUStG)

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Führt ein ausländischer Unternehmer (weder Wohnsitz/Sitz noch gewöhnlichen Aufenthalt oder Betriebsstätte in Österreich) im Inland eine steuerpflichtige Leistung aus, hat der Leistungsempfänger, sofern er Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die auf diese Leistung entfallende Steuer einzubehalten und im Namen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Berechtigtes Interesse.

Rn 8 Berechtigt ist ein nach vernünftiger Erwägung durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse, das tatsächlicher Art sein kann und sich nicht auf vorhandene Rechte gründen oder auf das Verfahren beziehen muss (BayObLG FGPrax 95, 72, 73). Andere Informationsmöglichkeiten stehen dem berechtigten Interesse nicht entgegen (BayObLG FGPrax 97, 32), wohl aber missbräuchliche Zwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen.

Rn 10 Das Bestehen eines die Veräußerung hindernden Rechts eines Dritten (s dazu § 771 Rn 13, 16–38) muss glaubhaft gemacht werden. Dies hat durch den Dritten, den Schuldner oder einen Vertreter ggü dem GV zu erfolgen (§ 87 III GVGA). Für die Glaubhaftmachung gilt § 294; zu den Beweismitteln und dem Beweismaß s dort. Die eidesstattliche Versicherung kann zu Protokoll des GV ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Rückforderung.

Rn 47 Str ist, ob der Schuldner einen Rückforderungsanspruch gegen den Staat hat, wenn das Gericht den Vollstreckungstitel oder den Zwangsgeldbeschluss nach der Vollstreckung aufhebt. (Es besteht jedenfalls kein Rückforderungsanspruch, wenn der Zweck des Zwangsmittels erreicht oder nicht mehr erreichbar ist – hier fehlt es schon an einer Grundlage für die Aufhebung – Köln NZ...mehr