Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / V. Eröffnungsbeschluss

Rz. 149 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.5: Eröffnungsbeschluss Amtsgericht _________________________ Insolvenzabteilung Eröffnungsbeschluss Über das Vermögen der _________________________ – Schuldnerin – wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am _________________________ um _________________________ Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 1 S 2.

Rn 3 Von der Vorschrift kann etwa dann Gebrauch gemacht werden, wenn es gilt, Härten des Sachverständigenzwangs oder Konflikte mit Berufspflichten auszugleichen, sowie im Fall des Abs 3 (s Rn 1). Eine Befreiung kommt auch bei fehlender Kompetenz oder Verzögerungen auf Seiten des SV sowie allg zur Vermeidung eines Zwischenstreits in Betracht; grds auch zur Vermeidung eines Ab...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsnorm stellt zwingend folgende Leistungen von der Umsatzsteuer frei: die Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften und Angehörigen von Mutterhäusern für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder schulische Zwecke, die Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften durch juristische Personen des privaten ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Enthält eine in der Hauptsache ergangene Endentscheidung des Gerichts eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Der Antrag ist zulässig, sofern der Antragsteller Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Förmliches Beweisverfahren.

Rn 9 Dem Gericht steht schließlich die Möglichkeit offen, einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens über die jeweilige Rechtsfrage zu beauftragen. Wählt es diesen Weg, ist es an die Regeln über den Sachverständigenbeweis gebunden, dh es gilt der Strengbeweis (BGH NJW 94, 2959, 2960; krit Geisler ZZP 91, 176, 193 ff). Das Gericht hat dementsprechend zunächst ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Veräußerung auf Grund eines Pfandrechts ist nicht nur die Versteigerung nach § 814, sondern jede Verwertung des Pfandobjekts (also auch nach § 817a III 2, §§ 821–823, 825, 844, 857 IV, V; Weber DGVZ 18, 149, 154 mN). Nicht anwendbar ist § 806 dagegen bei einem Selbsthilfeverkauf unter Zuhilfenahme des GV gem §§ 383, 385 BGB, § 373 II HGB; dies gilt auch dann, wenn diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsverfahren.

Rn 3 In Antragsverfahren (s § 51 Rn 2) hat das Gericht gem II auf Antrag anzuordnen, dass der Beteiligte, der die EA erwirkt hat, binnen einer ihm zu setzenden Frist v nicht mehr als drei Monaten das Hauptsachverfahren einleitet. Dem gleichgestellt ist ein Ersuchen auf Bewilligung v VKH für ein Hauptsacheverfahren. Der Antrag nach II 1 unterliegt nicht dem Anwaltszwang (§§ 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Die europäische Entwicklung.

Rn 22 In Abkehr von allen in den nationalen Rechten vertretenen Auffassungen hat der EuGH den Streitgegenstand deutlich umfassender (aber ebenfalls prozessual) bestimmt. Die Rspr des EuGH geht davon aus, dass auch mehrere verschiedene Anträge und mehrere Rechtsschutzformen einen einheitlichen Streitgegenstand bilden, wenn der ›Kernpunkt‹ zweier Verfahren der Gleiche ist (EuG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ausschließlichkeitserklärung.

Rn 4 Die Prozessfähigkeit des Betreuten ist keine Voraussetzung für die Abgabe einer Ausschließlichkeitserklärung. Diese kann auch für einen nach den allgemeinen Vorschriften nicht prozessfähigen Betreuten abgegeben werden. Ob die Abgabe einer Ausschließlichkeitserklärung erforderlich ist, bestimmt sich nach dem Innenverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem, insb nach § 18...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Geldforderungen.

Rn 286 Erstreckt sich der Auftrag nur auf einen Teil des Anspruchs, ist dieser maßgeblich (Köln NJW 58, 1687). Antrag auf PfÜb gegen mehrere Drittschuldner betr verschiedene Angelegenheiten, indes erfolgt bei wirtschaftlicher Identität keine Addition (BGH JurBüro 11, 434). Zu den Nebenforderungen nach § 25 I Nr 1 RVG zählen auch Kosten früherer Vollstreckungsverfahren, nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachen.

Rn 3 Gegenstand eines Geständnisses können nur die von einer Partei behaupteten Tatsachen (§ 284 Rn 7) sein. Dazu gehören nicht nur nach außen sichtbare Geschehnisse oder Zustände, sondern auch innere Tatsachen wie Kenntnis, Absicht oder das Wissen und Wollen des Erfolges beim Vorsatz (vgl BGH NJW-RR 15, 1321, 1322 Rz 15). Erfasst werden ferner sog juristische Tatsachen. Das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Aufnahme des Vorbehalts der gem §§ 2014, 2015 BGB beschränkten Erbenhaftung in das Urt nach § 305 I hindert die Zwangsvollstreckung weder in das eigene Vermögen noch in den Nachlass; der Erbe muss die entspr Einwendungen mit der Klage nach § 767 iVm § 785 geltend machen. Mit der aufschiebenden Einrede kann er der Zwangsvollstreckung nicht uneingeschränkt entgegentre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 857 beinhaltet eine Auffangnorm, um das Vermögen des Schuldners umfassend als Haftungsgrundlage zu erschließen. Bewegliche Sachen des Schuldners sind nach den §§ 808 ff, Forderungen gem den §§ 829 ff, Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen sind nach den §§ 846 ff und Grundstücke aufgrund der §§ 864 ff sowie des ZVG zu pfänden. Auf andere Vermögensrechte kan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 856 ergänzt die Rechte der Pfändungsgläubiger aus den §§ 853–855a. Jeder Gläubiger, dem der entspr Anspruch überwiesen und der deswegen berechtigt ist, Hinterlegung oder Herausgabe zu fordern, kann Klage gegen den Drittschuldner erheben. Dieses Klagerecht schützt die Gläubiger vor einer verzögerlichen Handhabung durch den Drittschuldner. § 856 gestaltet damit den Einz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhalt der Prüfungspflicht.

Rn 2 Die in Abs 1 angeordnete Prüfung vAw (BGH NJW-RR 22, 1430 [BGH 21.04.2022 - I ZB 36/21] Rz 7; NJW 22, 3003 [BGH 02.06.2022 - I ZR 135/18] Rz 5) bedeutet keine Amtsermittlung iSd Untersuchungsgrundsatzes. Das Gericht hat erst in eine Prüfung einzutreten, wenn hinreichende Anhaltspunkte wie etwa der Inhalt beleidigender, völlig abseitiger Schriftsätze (Kobl RR 12, 891, 89...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die kroatische USt ist seit 1998 eine Mehrwertsteuer nach dem System der Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug. Eine systematische Annäherung an das europäische Mehrwertsteuersystem erfolgte seit der Einführung der USt. Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit 01.01.2010 wurde das UStG überarbeitet und zudem eine neue Verordnung zum UStG in Kraft gesetzt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beteiligung öffentlicher Stellen.

Rn 5 III nimmt – wie auch § 10 IV 2 – Behörden u juristische Personen des Öffentlichen Rechts v Anwaltszwang nach I, II aus. Das gilt auch vor dem BGH, wobei hier der Vertreter jedoch die Befähigung zum Richteramt haben muss. Hauptanwendungsfall v III sind das JugA u die öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger. Die Befreiung nach III greift nicht, wenn die öffentliche Stell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gegen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung.

Rn 16 Der formalisierte Charakter der Zwangsvollstreckung (s Rn 5) bringt es mit sich, dass Einwendungen des Schuldners und Dritter gegen die Zwangsvollstreckung von den Vollstreckungsorganen nicht geprüft werden. Die ZPO stellt daher verschiedene Rechtsbehelfe zur Verfügung, mit deren Hilfe die Beschränkung, die vorläufige Einstellung der Vollstreckung im Wege der einstweil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Begriff des Beistands.

Rn 3 Der Beistand ist im Gegensatz zu dem Bevollmächtigten (§ 10) kein Vertreter des Beteiligten, bedarf daher keiner Vollmacht nach § 11 und unterstützt den Beteiligten im Termin (insb bei Anhörungen oder mündlichen Verhandlungen), nicht aber im schriftlichen Verfahren. Er ist deshalb nicht selbst Beteiligter iSd § 7. Kein Beistand iSd § 12 sind der Verfahrensbeistand für m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kritik.

Rn 3 Die Streitbeilegungsverfahren nach dem VSBG wollen zwar den Anschein des Rechts erwecken (vgl §§ 17 I 1, 19 I 2 VSBG), ihnen fehlen aber gewisse rechtsstaatliche Elemente: Die Öffentlichkeit von Verfahren und Entscheidung sowie die Möglichkeit der Rechtsfortbildung und Rechtseinheit durch Rechtsmittelinstanzen. Soweit informelle Streitbeilegungsverfahren an die Stelle v...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5 Mögliche Organträger

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Organträger kann jeder Unternehmer sein (Abschn. 2.8. Abs. 2 S. 2). Eine Person, die kein Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG ist, kann kein Organträger sein (Abschn. 2.8. Abs. 2 S. 9 UStAE). Fraglich ist, inwieweit dies mit dem Unionsrecht (Art. 13 MwStSystRL) vereinbar ist. Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Organträger kann auch eine natürli...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Möglichkeit der Weiterbeschäftigung in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens

Rz. 93 Eine Kündigung, die aufgrund einer zum Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes führenden organisatorischen Maßnahme ausgesprochen worden ist, ist nur dann durch ein dringendes betriebliches Erfordernis "bedingt", wenn der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer anderweitig zu beschäftigen. Der nach der Generalklausel des § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG zu prüfende ult...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Glaubhaftmachung ist eine eigenständige Art der Beweisführung, die ggü dem üblichen Beweisverfahren bzgl der Beweismittel, der Beweisaufnahme und des Beweismaßes Besonderheiten aufweist. Die Glaubhaftmachung ist nur dort zulässig, wo sie das Gesetz vorschreibt oder ausdrücklich erlaubt. Eine entsprechende Anwendung des § 294 auf andere Fälle ist nicht möglich (BGH V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Nach § 39 S 1 kann ein unzuständiges Gericht auch durch rügelose Einlassung zur Hauptsache zuständig werden, in Verfahren vor den Amtsgerichten allerdings nur nach entspr Belehrung (§ 39 S 2). Die Regelung des § 39 S 1 beruht – so die Formulierung des BGH – auf der Erwägung, dass es nicht hinnehmbar wäre, wenn sich ein Bekl in (vom Gesetzgeber unterstellter) Kenntnis de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. §§ 795a–800, 1079–1086, 1093–1096, 1107–1117.

Rn 1 Gemäß § 795 S 1 findet aus den Titeln des § 794 die Zwangsvollstreckung wie aus Urteilen statt. Die §§ 724–793 sind entspr anzuwenden, soweit nicht in den genannten Vorschriften Spezialregelungen enthalten sind. Rn 2 Für Prozessvergleiche des § 794 I Nr 1 gilt als Spezialregelung § 795b; auf Vergleiche, die vor Gütestellen abgeschlossen werden, findet § 797a Anwendung; e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ermessensbindung.

Rn 3 Der zu erwartende Erkenntnisgewinn aus der Verwertung der strafrechtlichen Ermittlungen und die Nachteile, die den Prozessbeteiligten aus einer Verzögerung des Zivilverfahrens drohen, sind gegeneinander abzuwägen. Ist ein zeitnaher Abschluss des Strafverfahrens innerhalb eines Jahres nicht zu erwarten, scheidet eine Aussetzung idR aus (Zö/Greger Rz 2). In Arzthaftungssa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Der Klageantrag.

Rn 20 Die bisherigen Überlegungen zeigen, dass das im Klageantrag zum Ausdruck gebrachte klägerische Begehren und seine Rechtsbehauptung nach wie vor entscheidend für die Bestimmung des Streitgegenstandes sind (weitergehend Althammer Streitgegenstand und Interesse 12, der über den Antrag hinaus auf das klägerische Interesse abstellt; dazu Prütting FS Pekcanitez 15, 301). Dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 7 EuVTVO – Kosten in Verbindung mit dem gerichtlichen Verfahren.

Gesetzestext Umfasst eine Entscheidung eine vollstreckbare Entscheidung über die Höhe der mit dem gerichtlichen Verfahren verbundenen Kosten, einschließlich Zinsen, wird sie auch hinsichtlich dieser Kosten als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, es sei denn, der Schuldner hat im gerichtlichen Verfahren nach den Rechtsvorschriften des Ursprungsmitgliedstaats der Verp...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5 Kann bei Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand oder auch Pflegerinnen und Pflegern im Ruhestand, die infolge der Corona-Krise für ein Gesundheitsamt oder ein staatliches oder gemeinnütziges Krankenhaus Patientinnen und Patienten versorgen, der sogenannte Übungsleiterfreibetrag in Anspruch genommen werden?

Die ärztliche Versorgung von kranken Menschen zählt zu den begünstigten Tätigkeiten, für die der sogenannte Übungsleiterfreibetrag anzuwenden ist. Daher sind die Einnahmen aus dieser Tätigkeit in Höhe von bis zu 2.400 Euro im Kalenderjahr (3.000 Euro ab Kalenderjahr 2021) steuerfrei, wenn folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sind: Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kostenerstattung.

Rn 23 Die Kosten der Auskunft muss der Drittschuldner selbst tragen (AG Cuxhaven JurBüro 20, 443). Es besteht kein Erstattungsanspruch gegen den Schuldner aus den §§ 677, 683, 670 BGB, weil der Drittschuldner ein eigenes Geschäft führt. Ein Schadensersatzanspruch etwa aus § 280 I BGB scheitert, weil den Schuldner keine Nebenpflicht trifft, Pfändungen zu vermeiden (BGH NJW 99...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Auskunft des Schuldners über sein Vermögen ist ein Hilfsmittel iRd Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen und zugleich selbst eine Vollstreckungsmaßnahme. Sie soll dem Gläubiger ein effektives Mittel zur Durchsetzung seiner Rechte an die Hand geben, das verfassungsrechtlich aufgrund des Zwangsmonopols des Staates und des damit einhergehenden Verbots der Selbsthil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 6 Nach Rspr einiger OLG muss nicht nur eine bereits wirksame Klageschrift eingereicht werden, ehe eine einstweilige Anordnung erlassen werden kann, sondern auch die Zahlung des Prozesskostenvorschusses erfolgt sein (Köln FamRZ 87, 963, 964; Hamm NJW-RR 96, 1023, 1024; Naumbg OLGReport 00, 388; Frankf OLGR 08, 612, 613; ebenso Musielak/Voit/Lackmann Rz 2). Man wird ledigli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Freibeweis und Strengbeweis.

Rn 2 Das Verhältnis von Freibeweis und Strengbeweis sowie die damit zusammenhängende Entscheidung, ob ein Freibeweis grds zugelassen sein soll, stellt eines der zentralen Probleme des Rechts der fG dar. Heute lässt sich die Existenz des Freibeweises nicht mehr leugnen. Die entscheidende Frage muss daher lauten, wann und in welchem Umfang der Freibeweis heranzuziehen ist. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift erklärt in Abs 1 die Regelung des § 727 auf das Verhältnis des Vorerben, gegen den das Urt ergangen ist, das nach § 326 ggü dem Nacherben wirksam ist, für anwendbar. Das ist notwendig, weil der Nacherbe nach § 2100 BGB Erbe des Erblassers und nicht des Vorerben ist, sodass in deren Verhältnis nach den Maßstäben des Bürgerlichen Rechts keine Rechtsnachfolg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Materieller.

Rn 3 In materieller Hinsicht setzt § 737 einen Nießbrauch voraus, der am ganzen Vermögen des Schuldners besteht. Der Nießbrauch an Sachen oder einzelnen Rechten ist davon ebenso wenig umfasst wie der Nießbrauch an einzelnen Vermögensteilen, solange diese nicht miteinander das gesamte Vermögen ausmachen (s Rn 2, für die Belastung der Erbteile durch alle Miterben; MüKoZPO/Heßl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Anhörungspflichten (§ 292 Abs 4).

Rn 39 Gem Abs 4 S 1 ist der Mündel anzuhören, bevor Zahlungen gegen ihn festgesetzt werden. Die Anhörung muss nicht zwingend persönlich erfolgen (Prütting/Helms/Hammer § 168 aF Rz 30; MüKoFamFG/Heilmann § 168 aF Rz 19; Keidel/Engelhardt (20. Aufl) § 168 aF Rz 13; Haußleiter/Eickelmann § 168 aF Rz 12; BayObLG FamRZ 98, 1185). Einer Anhörung des Mündels bedarf es demgegenüber ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff.

Rn 1 Der Beistand tritt in der Verhandlung neben der Partei zu deren Unterstützung auf. Dies gilt uneingeschränkt im Parteiprozess (§ 79), in dem der Beistand auch neben einem Prozessbevollmächtigten der Partei auftreten kann (KG FamRZ 01, 1619; Zö/Althammer § 90 Rz 3; aA ThoPu/Hüßtege § 90 Rz 1). Nach dem Wortlaut (in der Verhandlung) gilt die Vorschrift auch im Anwaltsproz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anzuwendende Vorschriften.

Rn 8 S Rn 2. Für die Frist des § 406 II 1 ist der Verwertungsbeschl des § 411a maßgeblich. Ein Verlust von Rechten im vorangegangenen Prozess ist grds irrelevant (St/J/Berger § 411a Rz 23; aA Musielak/Voit/Huber § 411a Rz 12). Entspr gilt für § 411 IV. Eine mündliche Erläuterung (auf Antrag zwingend) ist genauso wie eine schriftliche Ergänzung nach den allg Grundsätzen mögli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird eine ausländische Behörde ersucht, den Beweis aufzunehmen, so kann das Gericht anordnen, dass der Beweisführer das Ersuchungsschreiben zu besorgen und die Erledigung des Ersuchens zu betreiben habe. (2) Das Gericht kann sich auf die Anordnung beschränken, dass der Beweisführer eine den Gesetzen des fremden Staates entsprechende öffentliche Urkunde über die Beweisauf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsvergleichende Einordnung.

Rn 3 Die internationale Entwicklung der letzten Jahrzehnte ist durch zahlreiche Varianten des kollektiven Rechtsschutzes gekennzeichnet (vgl nur Koch JZ 11, 438). Dabei wird gewöhnlich zwischen opt-out- und opt-in-Sammelklagen unterschieden. Das KapMuG nimmt dagegen eine im Rechtsvergleich auffällige Sonderstellung ein, weil es als Zwangsverfahren ausgestaltet ist. Ihm kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung.

Rn 3 Die in Abs 2 postulierte materielle Rechtskraft des Musterentscheids soll dessen konkrete Aussagen zu den Feststellungszielen des Musterverfahrens umfassen (BTDrs 17/8799, 26). Dabei ist es irrelevant, ob es sich um positive oder negative Feststellungen handelt, dh auch die Feststellung, dass ein Prospekt in bestimmter Hinsicht nicht fehlerhaft ist, ist von der Rechtskr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Firma.

Rn 32 Der Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 HGB). Träger der geltend gemachten Rechte und Verbindlichkeiten ist aber nicht die Firma, sondern stets, wer im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des prozessualen Anspruchs Inhaber der Firma ist. Erlischt die Firma während des Prozesses oder wird sie veräußert, bleibt der Inhaber unter seinem bürgerlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuweisung an die Gerichte.

Rn 7 Das FamFG gilt für Familiensachen und die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nur insoweit, als sie durch Bundesgesetz den Gerichten zugewiesen sind. Das ist bei allen in Rn 2 ff genannten Angelegenheiten der Fall. Falls nach Landesrecht in Übereinstimmung mit § 488 Abs 1 andere als gerichtliche Behörden zuständig sind, ist das FamFG mit bestimmten Einschränkunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterlassungsanspruch.

Rn 21 Wird von mehreren Klägern oder gegen mehrere Beklagte ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht, ist wirtschaftliche Identität gegeben, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nur ein Gegenstand umstr ist, zB bei Klage mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks auf Unterlassung von Immissionen (BGH NJW-RR 87, 1148 [BGH 29.01.1987 - V ZR 136/86]). Macht demgegenüber jeder K...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / 1. Entschädigung

Rz. 41 Nach § 24 Nr. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG muss es sich bei der Zahlung um eine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit handeln. Die Zahlung der Abfindung muss eine Gegenleistung für den Verlust des Arbeitsplatzes darstellen.[51] Dies ist nicht der Fall, wenn die Beendigung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vorgaben für Postanschrift und Vertreter des Vollstreckungsgläubigers im ersuchten Staat (Abs 3).

Rn 5 Die Vorgabe, dass der Vollstreckungsgläubiger keine Postanschrift (Zustellungsadresse) im ersuchten Staat (Art 2 lit e) haben muss (Abs 3 S 1), genießt im Konfliktfalle Anwendungsvorrang vor nationalen Vorgaben wie § 184 ZPO. Für Verfahren nach Art 46 ff kommt Art 47 IV 1 in vergleichbarer Weise dem Vollstreckungsschuldner entgegen. Rn 6 Ein Erfordernis eines ›bevollmäch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Wirkung.

Rn 83 Nach Eingang des Aufstockungsbegehrens darf das Kreditinstitut aus dem betreffenden Anteil des Guthabens nicht mehr an die Gläubiger leisten (nach St/J/Würdinger § 850k Rz 24, tritt die Wirksamkeit analog Abs 7 S 3 mit Beginn des vierten auf den Eingang der Bescheinigung folgenden Geschäftstag ein). Abzuleiten ist dies ggf aus dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Entscheidungserheblichkeit.

Rn 22 Die Zulassung der Revision setzt voraus, dass die zu klärende Rechtsfrage bzw der korrekturbedürftige Rechtsfehler im Revisionsverfahren entscheidungserheblich ist (BGH NJW 03, 831 [BGH 19.12.2002 - VII ZR 101/02]). Daran fehlt es, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung vor- oder gleichrangig und nicht nur hilfsweise auf eine zweite Begründung stützt, die sein Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 29c erweitert für das Prozessrecht den durch § 312b BGB (§ 312 BGB aF) bezweckten Schutz von Verbrauchern (§ 13 BGB) bei Haustürgeschäften, die in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und in Erweiterung des bisherigen Begriffs mit Wirkung vom 13.6.14 (BGBl I, 3642) als außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge bezeichnet werden (vgl Grüneberg/Grüneberg § 312...mehr