Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prozesshandlungen.

Rn 19 Da jeder Streitgenosse grds Prozesshandlungen nur mit Wirkung für seinen eigenen Prozess vornimmt, sind die Prozesshandlungen notwendiger Streitgenossen gesondert auf ihre Wirksamkeit zu untersuchen (BGHZ 131, 376, 381 = NJW 96, 1060). Jeder Streitgenosse ist berechtigt, sich durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Zustellungen sind separat an jeden Strei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Antragsfrist.

Rn 14 Zu beachten ist, dass der Verlegungsanspruch nur besteht, wenn der Antrag binnen einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung gestellt wird (Abs 3). Damit soll verhindert werden, dass der Antrag kurz vor dem Termin gestellt und so zur Verfahrensverzögerung missbraucht wird (Wieczorek/Schütze/Gerken Rz 24). Für die Berechnung der Wochenfrist ist der Zugang ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Keine oder verhältnismäßig geringe Mehrkosten.

Rn 9 Darüber hinaus dürfen durch die Zuvielforderung entweder keine Mehrkosten oder nur geringfügige Mehrkosten entstanden sein. Im Gegensatz zu der bis zum 27.7.01 geltenden Gesetzeslage, wonach keine Mehrkosten entstanden sein durften, ist es jetzt also unschädlich, wenn geringfügige Mehrkosten entstehen. Auf die frühere Rspr kann insoweit daher nicht mehr zurückgegriffen ...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Gegenstandswertfestsetzungsantrag

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.11: Gegenstandswertfestsetzungsantrag Az: _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________/_________________________ beantragen wir, den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG für das gerichtliche Verfahren auf _________________________ EUR und für den Vergleich au...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / c) Sonderproblem des Fünf-Monats-Zeitraums des § 66 Abs. 1 S. 2 letzter Hs. ArbGG

Rz. 29 § 66 Abs. 1 S. 2 letzter Hs. ArbGG besagt, dass die Berufungsfrist – und ebenso auch die Berufungsbegründungsfrist – spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils beginnt. Rz. 30 Damit werden gerade diejenigen Verfahren erfasst, in denen nach Ablauf von fünf Monaten seit Urteilsverkündung immer noch kein vollständiges, mit Tat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Absehen von der Bewilligung wegen geringer Ratenanzahl (Abs 4).

Rn 67 Nach § 115 IV wird PKH nicht bewilligt, wenn die Kosten der Prozessführung der Partei vier Monatsraten und die aus dem Vermögen aufzubringenden Teilbeträge voraussichtlich nicht übersteigen. Zur Ermittlung hat das Gericht zunächst die zu erwartenden monatlichen Raten zu ermitteln und danach die zu erwartenden Prozesskosten. Berücksichtigt werden die Gerichtskosten und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Glaubhaftmachung.

Rn 6 Die für die Bewilligung der Wiedereinsetzung maßgeblichen Tatsachen müssen, soweit sie sich nicht schon aus den Akten ergeben oder sonst gerichtsbekannt oder offenkundig sind (vgl BGH NJW 06, 1205 [BGH 15.02.2006 - XII ZB 215/05]), glaubhaft gemacht werden (vgl auch den Beitrag von Koch NJW 16, 2994). Die Glaubhaftmachung richtet sich nach § 294. Nach dessen Abs 2 komme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zustandekommen und Wirkung.

Rn 10 Dem Antragsgegner muss vor einer stattgebenden Entscheidung grds rechtliches Gehör iSv Art 103 I GG gewährt werden. Kommt das aus zeitlichen Gründen nicht in Betracht, ist eine knappe Befristung der Einstellung ratsam und zugleich die Nachholung des rechtlichen Gehörs (Celle OLGZ 70, 355, 356; Musielak/Voit/Lackmann § 707 Rz 8). Nach Fristablauf muss über die Einstellu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 29 Gegen die Entscheidung des Richters ist die sofortige Beschwerde nach § 127 gegeben. Das gilt auch dann, wenn statt des eigentlich zuständigen Rechtspflegers der Richter entschieden hat (Köln FamRZ 88, 740). Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers ist nach § 11 I RPflG ebenfalls die sofortige Beschwerde gegeben (Naumbg JurBüro 02, 537). Rechtspfleger und Richter ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dogmatische Einordnung.

Rn 20 Die dogmatische Einordnung der Sicherungsanordnung ist auch auf Grund der ursprünglichen unklaren Gesetzesbegründung und der kurzfristigen Umformulierung durch den Rechtsausschuss mit erheblichen praktischen Konsequenzen äußerst strittig. Die ursprünglich im Gesetzgebungsverfahren vorgesehene Hinterlegungsanordnung gem § 302a ZPO-Entwurf hätte eine prozessuale Sicherhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellung an Nichtbeklagten.

Rn 7 Die Klage kann nach dem Inhalt der Klageschrift gegen den ›richtigen‹ Beklagten als wahren Schuldner gerichtet sein, aber versehentlich einem Dritten – etwa einem Namensvetter (plastisch Saarbr OLGR 97, 253) – zugestellt werden. In dieser Konstellation wird niemand Partei: Dies folgt für den Zustellungsempfänger daraus, dass er nach dem erkennbaren Willen des Kl nicht P...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / II. Teilnahme des Arbeitgebers an der Güteverhandlung

Rz. 27 Auch auf Arbeitgeberseite stellt sich die Frage, ob die Teilnahme des Arbeitgebers bzw. des Geschäftsführers oder eines sonstigen Mitarbeiters der Arbeitgeberin an der Güteverhandlung sinnvoll ist. Auch hier wird der Anwalt Überlegungen dazu anstellen, ob das Auftreten des betreffenden Mandanten bzw. arbeitgeberseitigen Vertreters einer günstigen vergleichsweisen Rege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 54 Der Anwalt erhält für Vollstreckungsanträge nach Abs 1 und Kostenvorschussanträge gem Abs 2 eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG. Kostenrechtlich bilden die Anträge nach Abs 1 und 2 auch bei späterer Verurteilung zur Vorauszahlung eine Angelegenheit. Gem § 18 I Nr 12 RVG stellt die Vollstreckung der Entscheidung auf Zahlung eines Kostenvorschusses jedoch eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 4 Nach Abs 3 kann das Gesuch auch zu Protokoll der Geschäftstelle erklärt werden. Gemäß § 78 V besteht daher kein Anwaltszwang für die Einreichung beim LG als Gericht der Hauptsache (Frankf MDR 99, 186; OLGR 04, 221). Für das weitere Verfahren beim LG (mündliche Verhandlung sowie Widerspruchseinlegung gegen Beschlussentscheidung) muss ein Anwalt hinzugezogen werden. Dies ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Säumnisentscheidung (Abs 1 S 2).

Rn 4 Wird dem Scheidungsantrag stattgegeben, kann in Unterhalts- oder Güterrechtssachen bei Vorliegen der sich aus § 113 I 2 iVm §§ 330 ff ZPO ergebenden Voraussetzungen eine Säumnisentscheidung ergehen. Diese Einschränkung ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift. Einer Säumnisentscheidung gegen den Antragsgegner steht in Ehesachen aber bereits § 130 II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenerstattung.

Rn 41 Nach § 127 IV findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht statt (BGH MDR 2010, 767). Damit erstreckt sich der Grundsatz, dass im PKH-Prüfungsverfahren eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist, auch auf das Beschwerdeverfahren. Auch eine Erstattung der dem Beschwerdegegner entstandenen Kosten nach Maßgabe der im Hauptsacheverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und Gebühren.

Rn 12 Durch die Verweisung an ein anderes Gericht entsteht kein neues Verfahren; es zieht lediglich um und bleibt ansonsten dasselbe Verfahren mit allen sich hieraus ergebenden Konsequenzen (zB Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 6 FamGKG Rz 5). Die Vorschrift verweist weder auf § 3 IV noch – anders als § 153 S 2 – auf § 281 III 1 ZPO. Gem § 6 I FamGKG ist das frühere Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Streitgenossen.

Rn 30 Gewinnt der Kl gegen sämtliche Streitgenossen oder gewinnen sämtliche Streitgenossen gegen den Beklagten, ist nach § 91 zu entscheiden. Dies gilt auch dann, wenn nach § 100 I die Kosten nach Kopfteilen verteilt werden. Wird die Klage nur eines Streitgenossen oder die Klage nur gegen einen Streitgenossen abgewiesen, liegt insoweit wiederum ein teilweises Unterliegen vor,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkungen der Kündigung.

Rn 2 Die Wirkungen der Kündigung des Mandatsverhältnisses oder des Widerrufs der Vollmacht treten im Innenverhältnis sofort ein (§ 86 Rn 3), dieses wird nicht als fortbestehend fingiert (BGH NJW 59, 2307, 2308; 65, 1019, 1020 [BGH 05.02.1965 - V ZB 12/64]). Im Außenverhältnis treten die Wirkungen erst ein, wenn die weiteren Voraussetzungen nach Abs 1 erfüllt sind, es sei den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 4 Die Rechtsbeschwerde muss binnen einer Frist von einem Monat begründet werden (Abs 2 S 1). Die Begründungsfrist beginnt ebenso wie die Einlegungsfrist mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung (Abs 2 S 2). Sie kann auf Antrag vom Senatsvorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Die Norm betrifft die Kostengrundentscheidung im Urt nach § 343 S 2, in dem besonders auszusprechen ist, dass die säumige gewesene Partei die dadurch veranlassten Kosten zu tragen hat. Wird das ›übersehen‹, ist das Urt im Kostenpunkt nach § 321 zu ergänzen; eine Korrektur in der Kostenfestsetzung ist dagegen nicht möglich (str wie hier: MüKoZPO/Prütting Rz 10; Musielak/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift stellt den (strengen) Grundsatz auf, dass allein die Fristversäumung dazu führt, dass deren hieran geknüpfte nachteilige Folgen eintreten; es bedarf mithin grds keiner Belehrung, keiner Androhung und auch (sofern nicht besonders gesetzlich angeordnet) keines gegnerischen Antrags. Dies ist insb für die Rechtsmittelfristen von Bedeutung. Im Zivilprozess erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aktenausdruck (Abs 1).

Rn 5 Auch wenn die elektronische Kommunikation eröffnet ist, ist daneben (noch) die in Papierform zulässig. Auch kann weiterhin die Akte nicht elektronisch geführt werden (vgl § 298a I 1: ›können‹). Dann verlangt Abs 1, ein in elektronischer Form bei Gericht eingegangenes (vgl § 130a Rn 2) oder im Gericht erstelltes (§ 130b) Dokument (zB Text-, Grafik-, Videodatei) für die A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Geschäftsstelle bescheinigt auf Antrag den Zeitpunkt der Zustellung. (2) 1Die Beglaubigung der zuzustellenden Schriftstücke wird von der Geschäftsstelle vorgenommen. 2Dies gilt auch, soweit von einem Anwalt eingereichte Schriftstücke nicht bereits von diesem beglaubigt wurden. (3) 1Eine in Papierform zuzustellende Abschrift kann auch durch maschinelle Bearbeitung begl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Darlegungslast (Abs 1 S 2).

Rn 13 Werden die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung vollstreckt, muss der Gläubiger zusätzlich dem Antrag eine nachprüfbare Aufstellung der Zwangsvollstreckungskosten und entspr Belege als elektronisches Dokument (Rn 11) beifügen. Der Vollstreckungsgläubiger muss dazu jede einzelne Position darlegen und durch elektronische Dokumente den Nachweis führen, etwa die Mand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittelbelehrung, Rechtsmittel, Abänderung.

Rn 11 Der Beschluss ist den Beteiligten förmlich zuzustellen, § 113 I 2 iVm § 329 III ZPO. Er ist mit der Beschwerde gem § 256 anfechtbar; der Antragsgegner kann die Abänderung gem § 240 beantragen. Gegen eine Entscheidung, mit der in einem vereinfachten Unterhaltsverfahren eine Beschwerde verworfen wird, ist die Rechtsbeschwerde zulassungsfrei statthaft (BGH FamRZ 23, 212)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gegenstand.

Rn 5 Aus § 139 ergibt sich eine Pflicht des Gerichts, die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Punkte des Streits (Sachverhältnis) mit den Parteien umfassend zu erörtern. Welche Punkte für den Streit wesentlich sind, bemisst sich nicht nach der Einschätzung der Parteien, sondern bestimmt das Gericht iRd vom Kl bestimmten Streitgegenstands und der vom Beklagten vorgebra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 30 Nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 VV RVG erhält der Anwalt auch dann eine Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Für das Verfahren muss eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben sein. Daher fällt eine Terminsgebühr nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag, Zuständigkeit und Vollstreckungsvoraussetzungen.

Rn 3 In formeller Hinsicht setzt die richterliche Durchsuchungsanordnung nach Abs 1 einen Antrag des Gläubigers voraus. Der GV selbst ist dagegen nicht antragsbefugt, auch nicht im Auftrag des Gläubigers (vgl § 61 III 1 GVGA; Musielak/Voit/Lackmann § 758a Rz 11). Die Antragstellung ist schriftlich, elektronisch oder zu Protokoll der Geschäftsstelle auch ohne Anwalt möglich (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fristbeginn und Fristberechnung.

Rn 4 Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem das Hindernis für die Nichteinhaltung der Frist entfallen ist, dieser Tag wird also nicht mitgerechnet (§ 187 I BGB). Das Hindernis entfällt in dem Zeitpunkt, in dem entweder die Ursache der Verhinderung – zB Krankheit (BGH NJW 11, 1601 [BGH 05.04.2011 - VIII ZB 81/10]); Unkenntnis einer ergangenen Ents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entgegennahme.

Rn 5 Der empfangende RA muss zum Empfang des Schriftstücks als zugestellt bereit sein. Das setzt voraus, dass er die Zustellungsabsicht kennt (BGH NJW 81, 462 [BGH 29.10.1980 - IVb ZR 599/80]). Unterzeichnet er das Empfangsbekenntnis (Rn 6), wird vermutet, dass er das Schriftstück erhalten und als zugestellt angenommen hat (s.a. § 174 Rn 2). § 195 verpflichtet den Anwalt, an...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 6 Das Verfahren der Sicherungsvollstreckung und die nachfolgende Verwertung sind eine Angelegenheit, sodass die Gebühren nur einmal erhoben werden dürfen (AG München DGVZ 07, 43). Der Anwalt erhält die Gebühren nach den Nr 3500, 3513 VV RVG. Der Gegenstandswert beläuft sich nach § 25 Nr 1 RVG auf den vollen Wert des zu vollstreckenden Anspruchs. Ein Abschlag ist nicht vorz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Den Antrag nach § 718 I muss ein Anwalt stellen (§ 78). Die Vorabentscheidung ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung oder aufgrund schriftsätzlicher Erörterung durch Teilurteil nach § 301 (Kobl OLGZ 90, 229; Hamm NJW-RR 87, 252; München MDR 19, 1151 [OLG München 05.06.2019 - 7 U 1844/19], Rz 35 f; BeckOKZPO/Ulrici § 718...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Entstehung und Anrechnung der Beratungsgebühr

Rz. 38 Die Beratungsgebühr ist angefallen, wenn der Anwalt den Auftrag angenommen und die erforderlichen Informationen erhalten hat. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt eine Anrechnung der vereinbarten/üblichen/gekappten Beratungsgebühr in voller Höhe auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zeitlich und sachlich zusammenhängt, § 34 Abs. 2 RVG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Vorläufige Wertfestsetzung.

Rn 20 Die vorläufige Festsetzung nach § 63 I GKG ist nicht anfechtbar (Hamm MDR 05, 1309; OLGR Celle 06, 534; Brandbg FamRZ 08, 1207; Ddorf MDR 08, 1120; Köln JMBlNW 08, 239; Jena MDR 10, 1211; Frankf MDR 12, 733). § 68 I 1 GKG lässt die Beschwerde nur für den Beschl nach § 63 II GKG zu; die Anforderung des Gebührenvorschusses nach § 67 GKG ist für sich anfechtbar, was einen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vergleiche vor Gütestellen.

Rn 32 Vergleiche, die von einer der durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestellen abgeschlossen worden sind, stehen Prozessvergleichen gleich. Ein solcher Vergleich hat nicht die Wirkung des § 127a BGB. Den in § 794 I Nr 1 genannten staatlichen Gütestellen sind die von den Landesregierungen bei den Industrie- und Handelskammern errichteten Eini...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren.

Rn 3 Die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses setzt einen formlosen Antrag voraus, den die Prozessbeteiligten, Parteien und Streithelfer stellen dürfen, ohne dass sie sich dafür eines Anwalts bedienen müssen (§ 78 III). Ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis muss nicht gegeben sein (München FamRZ 85, 202), so dass sich die Prüfungskompetenz des Urkundsbeamten der Geschäftsstell...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / d) Begründung der Berufung schon bei ihrer Einlegung

Rz. 22 Für die Begründung der Berufung räumt das Gesetz dem Berufungsführer in § 66 Abs. 1 ArbGG eine Frist ein, die doppelt so lang ist wie die Einlegungsfrist und auf Antrag auch noch verlängert werden kann (siehe unten Rdn 44 ff.). § 520 Abs. 3 S. 1 ZPO erwähnt aber auch explizit die Möglichkeit, die Berufungsbegründung sogleich in die Berufungsschrift mit aufzunehmen. Vi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten.

Rn 38 Das Abänderungsverfahren nach Abs 1 ist auch ein gebührenrechtlich selbstständiges Verfahren (§ 31 II 1 1 FamGKG, sodass gem § 29 FamGKG die Gerichtsgebühren gesondert erhoben werden (Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 32 FamGKG Rz 2). Anders die Überprüfungsverfahren nach Abs 2, 3: Nach der ausdrücklichen Regelung in § 32 Abs 2 S 2 gehören diese Verfahren kostenrechtlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Streit um Parteifähigkeit.

Rn 13 Sofern ein Parteiunfähiger behauptet, parteifähig zu sein, gilt er für die Auseinandersetzung über seine Parteifähigkeit als parteifähig (BGH NJW 93, 2942, 2944 [BGH 16.06.1993 - I ZB 14/91]; 82, 238 [BGH 29.09.1981 - VI ZR 21/80]). Im sog Zulassungsstreit kann der Parteiunfähige einen Anwalt beauftragen und Rechtsmittel gegen eine Entscheidung einlegen, die ihm die Pa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskundige Tatsachen.

Rn 3 Gerichtskundig sind Tatsachen, die dem Gericht – entweder dem Einzelrichter oder der Mehrheit eines Kollegiums – aus seiner jetzigen oder früheren Tätigkeit in dienstlicher Eigenschaft bekannt geworden sind (Stackmann NJW 10, 1409). Dies können Erkenntnisse aus früheren Zivil- und Strafverfahren sein, aus Vorgängen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit oder aus Angelegenheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten eines Güteverfahrens.

Rn 78 Die Kosten eines vorgerichtlichen Güteverfahrens sind keine Kosten des Rechtsstreits, weil es sich bei dem Güteverfahren um außergerichtliche Tätigkeiten handelt. Da in vielen Fällen Güteverfahren vorgeschrieben sind, so zB nach § 15a EGZPO, ordnet Abs 3 an, dass die Kosten eines solchen Verfahrens als Kosten des Rechtsstreits gelten und je nach Kostenquote von der unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Eingang des Dokuments.

Rn 8 Abs 5 legt den Zeitpunkt der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf den Moment der Aufzeichnung der Datei und damit der Speicherung durch das vom Gericht bereitgestellte Empfangsgerät fest (Speicherung im EGVP s BGH MDR 20, 1272; 20, 1330 [BGH 25.08.2020 - VI ZB 79/19]). Der Zeitpunkt des Eingangs bei Gericht ist insb iRv § 167 maßgeblich, wenn es um die Wahrung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beglaubigungsbefugnis.

Rn 2 Die Geschäftsstelle hat die Beglaubigungsbefugnis für die bei der Zustellung zu übergebende beglaubigte Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks. Vom Anwalt eingereichte Schriftstücke kann gem S 2 auch dieser beglaubigen. Darüber hinaus hat der RA keine Beglaubigungsbefugnis (BGH NJW 84, 2890). Der GV ist bei der Parteizustellung beglaubigungsbefugt (vgl § 192 II 2). ...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Formeller.

Rn 6 Abs 2 regelt die Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz abschließend (Musielak/Voit/Lackmann § 719 Rz 5). Die Vorschrift ist lex specialis zu § 707; sie schließt § 707 daher in ihrem Anwendungsbereich aus. Prozessuale Tatbestandsvoraussetzung ist ein Antrag des Schuldners, der nur von einem beim BGH zugelassenen Anwalt gestellt werden kann (BGH NJW-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zuständigkeit.

Rn 282 Im Zwischenstreit um die örtliche Zuständigkeit ist nach einer Ansicht der volle Wert anzusetzen (Ddorf RPfleger 72, 463; BayObLG, NJW-RR 02, 882; in Berufung geringer: OLGR Frankf 99, 153). Da indes bei der Rechtswegbestimmung (s dort) nur ein Bruchteil anzusetzen ist, gilt dies auch hier, jedenfalls wenn Hilfsverweisungsanträge gestellt sind und es deshalb nur um da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beweisaufnahme.

Rn 23 Findet ein auswärtiger Beweisaufnahmetermin statt, so kann für diesen Termin ein besonderer Anwalt beigeordnet werden, wenn die Terminswahrnehmung durch einen Vertreter der Partei nötig und sachgerecht ist (Brandbg AnwBl 96, 54). Es muss ein Beweisaufnahmetermin stattfinden, ein Termin zur mündlichen Verhandlung reicht nicht aus (Brandbg Beschl v 7.3.07 – 10 WF 53/07)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion 815 ZPO 5; 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 6 MediationsG 4 Zession 50 ZPO 34 Zessionar 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung 373 ZPO 7 Abgrenzung zur Partei 373 ZPO...mehr