Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Handlungen des Gerichts.

Rn 8 Diese sind, soweit sie die Hauptsache betreffen und nach außen wirken, (zB Verhandlungen, Ladungen, Zustellungen, Beiladungen) unzulässig und grds gegenüber den Parteien unwirksam, und zwar unabhängig von der Kenntnis des Gerichts (BGH NJW 13, 2438 [BGH 21.03.2013 - VII ZB 13/12] – Zustellung nach Unterbrechung gem § 244; NJW-RR 18, 567 [BGH 01.03.2018 - IX ZR 2/18] Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 11 Erst wenn die Unzulässigkeit der Berufung endgültig feststeht, ist sie zu verwerfen. Der Verwerfungsbeschluss muss den maßgebenden Sachverhalt wiedergeben sowie den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen (BGH ZWE 12, 336). Daraus folgt, dass das Berufungsgericht in den Fällen der Versäumung der Berufungs- oder Begründungsfrist auf Antrag d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines (Abs 1 S 1).

Rn 1 Der Berufungsbeklagte, der in der 1. Instanz wenigstens tw unterlegen ist, kann seinerseits unter den Voraussetzungen des § 511 II Berufung einlegen. Hat er jedoch auf das Rechtsmittel verzichtet (§ 515) oder es nicht innerhalb der Monatsfrist des § 517 eingelegt, ist ihm dieser Weg grds versperrt. Er muss sich darauf beschränken, die Verwerfung oder Zurückweisung der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde.

Rn 8 Wie bei jedem Rechtsmittel sind Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde gesondert zu prüfen. Zulässigkeitsvoraussetzungen sind die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde, die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Frist und Form (§ 569) sowie die Beschwer des Beschwerdeführers, deren Beseitigung die sofortige Beschwerde dienen soll. In bestimmten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kraft Gesetzes ausgeschlossener Richter (Nr 2).

Rn 7 Auch diese Vorschrift konkretisiert und ergänzt das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter, und zwar um dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit, was zudem Grundlage für ein faires Verfahren ist. Kraft Gesetzes sind Richter vom Richteramt ausgeschlossen, wenn eine der in § 41 Nrn 1–8 aufgezählten ›Sachen‹ Gegenstand des angegriffenen Urteils ist. Bei Nr 6 ist z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Subjektives Recht, unmittelbarer Eingriff.

Rn 4 Die unmittelbare Beeinträchtigung eigener subjektiver Rechte ist inhaltsgleich m der unmittelbaren Rechtsbetroffenheit in § 7 II Nr 1 (BGH FamRZ 21, 1402, 1404; 17, 623). Sie liegt vor, wenn durch den Entscheidungssatz des angefochtenen Beschl ein bestehendes Recht des Beschwerdeführers aufgehoben, beschränkt, gemindert, ungünstig beeinflusst oder gefährdet, die Ausübun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wie jedes Rechtsmittel ist auch die Berufung fristgebunden. Das dient der Rechtssicherheit; denn es soll, insb im Interesse des Obsiegenden, möglichst zeitnah nach dem Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung feststehen, ob sie formell rechtskräftig ist, also mit einem Rechtsmittel nicht mehr angefochten werden kann. Die Vorschrift berücksichtigt daneben auch die Inter...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / bb) Vorläufige Vollstreckbarkeit des Titels

Rz. 20 Ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, darf die Zwangsvollstreckung hieraus nur beginnen, wenn das Urteil vorläufig vollstreckbar ist. Bei Prozessvergleichen oder Anwaltsvergleichen stellt sich diese Frage nicht, da diese mit ihrem Abschluss oder spätestens mit dem Ablauf einer Widerrufsfrist bestandskräftig und damit uneingeschränkt vollstreckbar sind. Rz. 21 Für Ur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Berufungskläger kann die Berufung bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurücknehmen. (2) 1Die Zurücknahme ist dem Gericht gegenüber zu erklären. 2Sie erfolgt, wenn sie nicht bei der mündlichen Verhandlung erklärt wird, durch Einreichung eines Schriftsatzes. (3) 1Die Zurücknahme hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels und die Verpflichtung zur Folge, die durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Berufung.

Rn 19 Wird eine Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt und später zurückgenommen, dann sind die Kosten eines Anwalts, den der Berufungsgegner bereits bestellt hat, grds erstattungsfähig. Wird der Zurückweisungsantrag allerdings gestellt, bevor der Berufungsführer seine Berufung begründet hat, ist grds nur eine ermäßigte 1,1-Verfahrensgebühr nach Nr 3200, 3201 Nr 1 VV RVG ers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verzicht.

Rn 14 Auf das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde kann – wie auf andere Rechtsmittel auch (vgl § 515) – verzichtet werden. Der Verzicht ist ggü dem Ausgangs- oder dem Beschwerdegericht zu erklären. Die Erklärung kann sowohl vor als auch nach Erlass der Ausgangsentscheidung abgegeben werden (BGH WM 18, 979 Rz 14). Der Verzicht ist unanfechtbar und unwiderruflich (BGH NJW 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mangelhafte Prozessführung.

Rn 10 Es schlägt nicht zum Nachteil des Streithelfers aus, wenn er Angriffs- oder Verteidigungsmittel wegen eines Widerspruchs zum Vortrag der Hauptpartei nicht vorbringen konnte. Darum kann der Streithelfer im Folgeprozess Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend machen, Beweisanträge stellen und Rechtsauffassungen vertreten, die im Vorprozess am Widerspruch der unterstütz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beschlussfassung (S 3).

Rn 41 Nach dem Eingang der Stellungnahme des Berufungsklägers bzw nach Fristablauf ohne Eingang einer Stellungnahme hat das Berufungsgericht (gesamter Spruchkörper, Rn 35) erneut darüber zu befinden, ob die Voraussetzungen für die Zurückweisung der Berufung (Rn 25 ff) weiterhin vorliegen. Bejaht es dies einstimmig, soll es die Berufung durch Beschl zurückweisen. Eine Änderun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zulässigkeit.

Rn 9 Die Zulässigkeit der Klage wird im Zwischenurteil (Abs 2 S 1) festgestellt (BGHZ 44, 46; NJW 03, 426 [BGH 28.11.2002 - III ZR 102/02]). Dieses ist selbstständig anfechtbar, auch bei gleichzeitiger Bejahung der Aufnahme des unterbrochenen Hauptsacheverfahrens (BGH NJW-RR 06, 913), und unterliegt daher der formellen Rechtskraft gem § 705. Ist es mit Rechtsmitteln nicht me...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Berufungsunfähiges Versäumnisurteil (Abs 1).

Rn 2 Hierzu zählt nur das Urt, welches gegen die säumige Partei wegen ihrer Säumnis ergangen ist (›echtes Versäumnisurteil‹). Das sind die in §§ 330, 331 geregelten Fälle, also das Versäumnisurteil gegen den Kl und das gegen den Beklagten. Mit dem erstgenannten Urt wird die Klage ohne sachliche Prüfung materiell-rechtlich abgewiesen. Das zweitgenannte Urt gibt der Klage auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 25 EuGFVO – Von den Mitgliedstaaten bereitzustellende Informationen.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission bis zum 13. Januar 2017 Folgendes mit,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtszug.

Rn 7 Der ProzBev muss ›für den Rechtszug‹ bestellt sein. Dieser beginnt mit Anhängigkeit (s § 261 Rn 2) und endet mit Eintritt der formellen Rechtskraft der abschließenden Entscheidung oder sobald dagegen ein Rechtsmittel eingelegt ist. Die Zustellung der abschließenden Entscheidung gehört stets noch zu dem Rechtszug, auch wenn bereits ein Rechtsmittel eingelegt ist. Diese m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Hinweispflicht (S 2).

Rn 36 Zur Wahrung des Anspruchs der Parteien, insb des Berufungsklägers, auf Gewährung rechtlichen Gehörs ( Art 103 I GG) müssen sie auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung durch Beschl hingewiesen werden. Dies kann durch den Vorsitzenden oder das Berufungsgericht, also den gesamten Spruchkörper, erfolgen. Selbstverständlich kann der Vorsitzende den Hinweis nicht ert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Hauptantrag stattgegeben.

Rn 21 Bei erfolgreichem Rechtsmittel des Bekl wird auch der Hilfsantrag Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens (BGH NJW-RR 90, 518 [BGH 24.01.1990 - VIII ZR 296/88]; Naumbg 25.4.14 10 U 48/13 juris).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelne Prozesshandlungen.

Rn 15 Der Prozessvergleich unterliegt dem Anwaltszwang (Schleswig MDR 99, 252 [OLG Schleswig 09.09.1998 - 12 U 56/95]) auch dann, wenn er vor dem Einzelrichter geschlossen wird (str; Zö/Althammer § 78 Rz 18; Musielak/Voit/Weth § 78 Rz 15). Ob ein Dritter, der einem Prozessvergleich beitreten will, dem Anwaltszwang unterliegt, ist streitig (dafür: Köln AnwBl 82, 113, 114; MüK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Fehlende Ursächlichkeit schuldhaften Verhaltens.

Rn 24 Nur ursächliches Verschulden (der Partei oder ihres Anwalts), dh ein Verschulden, das für die konkrete Fristversäumung im Sinne adäquater Kausalität ursächlich geworden ist, schadet der Wiedereinsetzung, nicht aber ein Mangel, der sich nicht rechtlich erheblich ausgewirkt hat. Dabei genügt allerdings Mitursächlichkeit, so dass die Partei die Möglichkeit ausschließen mu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Auf Antrag einer Partei ist die Bescheinigung über das Umgangsrecht nach Art 47 I unter Verwendung des Formblatts in Anhang V, hinsichtlich der Rückgabe unter Verwendung des Formblatts in Anhang VI – ohne Anhörung des Gegners (§ 48 II IntFamRVG) – auszustellen und vAw zuzustellen (§ 48 III IntFamRVG). Zuständig ist der Familienrichter bzw Vorsitzende des Familiensenats ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berufungsbeschränkung.

Rn 25 Der Berufungskläger kann sein Rechtsmittel durch die Berufungsanträge auf einen von mehreren Ansprüchen, auf einen mit Klage oder Widerklage erhobenen Anspruch und auf einen quantitativ abtrennbaren, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht von dem Schicksal des übrigen Teils unabhängigen Teil des in der 1. Instanz erhobenen Anspruchs beschränken. Dasselbe gilt für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erledigung des Verfahrens durch Antragsrücknahme oder Erledigung.

Rn 37 Die Rücknahme des Antrags erledigt eine Kindschaftssache nur in echten Antragsverfahren (s.o. Rn 28), zB einem Sorgeverfahren nach § 1671 BGB. Gem. § 22 I kann der Antrag bis zur Rechtskraft der Entscheidung zurückgenommen werden; nach Erlass der Endentscheidung bedarf die Rücknahme der Zustimmung der anderen Beteiligten. Gem § 22 III gilt dies auch, wenn alle Beteilig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urteile.

Rn 2 Wann die formelle Rechtskraft genau eintritt, hängt bei Urteilen davon ab, ob sie rechtsmittelfähig sind oder nicht. Urteile, gegen die kein Rechtsmittel statthaft ist, werden bereits mit ihrer Verkündung formell rechtskräftig. Das sind, soweit es sich wegen des Einspruchsrechts nicht um erste Versäumnisurteile handelt: Revisionsurteile des BGH, Kostenurteile nach § 99 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 18 Die Vorschrift gilt in allen Urteilsverfahren nach ZPO. Im WEG-Verfahren gilt § 313 ebenfalls, dann mit Belehrungspflicht bei befristeten Rechtsmitteln (BGHZ 150, 390, 393 = NJW 02, 2171, 2172; München MDR 06, 412); ebenso allgemein bei FG-Verfahren (für Belehrung auch insoweit BGHZ 150, 390, 393; § 39 FamFG nF; zu den Folgen bei offensichtlich falscher Belehrung Hamm ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teilanfechtung.

Rn 3 Bei teilbaren Verfahrensgegenständen ist eine Teilanfechtung zulässig (BGH FamRZ 16, 794; 16, 626). Eine unzulässige Teilanfechtung führt nicht zur Unzulässigkeit der Beschwerde, sondern zur Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung (BGH FamRZ 16, 895). Ob eine Beschränkung des Rechtsmittels vorliegt, ist durch Auslegung zu ermitteln. Bei dem Rechtsmittel eines Versorg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsmittelstreitwert, Bagatellstreitwert.

Rn 23 Die Festsetzung des ReS ist, wie die Festsetzung des ZuS, für sich nicht anfechtbar (Zweibr NJW-RR 15, 124 [OLG Zweibrücken 12.09.2014 - 4 W 60/14]). Dennoch muss das Gericht bei einer Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsmittels den Wert erneut prüfen. Eine Wertfestsetzung für den Bagatellstreitwert ist nach einer Ansicht selbstständig anfechtbar, wenn von ihr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO W

Waffengleichheit Einleitung ZPO 42 Wahlfeststellung 12 ZPO 15 Wahlordnung für die Präsidien 21b GVG 18 Wahlrecht 732 ZPO 4 ausschließlicher Gerichtsstand 35 ZPO 2 Eilverfahren 35 ZPO 3 Mahnbescheid 35 ZPO 3 Rechtsmissbrauch 35 ZPO 3 selbstständiges Beweisverfahren 35 ZPO 3 Vollstreckungsabwehrklage 35 ZPO 2 Widerklage 35 ZPO 3 Wahrhaftigkeitspflicht 138 ZPO 4 Wahrheitspflicht 27 FamFG 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung für die Beschwerdebefugnis in Ehe- und Familienstreitsachen sowie in fG-Familiensachen.

Rn 14 In Ehe- u Familienstreitsachen (§ 112) sind infolge Annäherung des Verfahrens an jenes der ZPO trotz eines insoweit fehlenden Verweises in § 117 II die im dortigen Berufungsverfahren entwickelten Grundsätze zur Beschwer entspr heranzuziehen (Rn 2). Aus diesem Grund genügt für die Beschwerdebefugnis des ASt dessen formelle Beschwer. Diese liegt vor, wenn die angefochten...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / f) Wiederholte Einlegung der Berufung

Rz. 37 Die Berufung kann während des Laufs der Berufungsfrist mehrfach eingelegt werden.[55] Dies erscheint insbesondere dann angezeigt, wenn dem Prozessbevollmächtigten Zweifel an der Zulässigkeit der zuerst eingelegten Berufung kommen. Ob es sich bei mehrfach eingereichten Berufungsschriften um ein und dieselbe Berufung oder mehrere unabhängig voneinander zu beurteilende R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsmittelverfahren.

Rn 10 Wegen der objektiven Voraussetzungen im Rechtsmittelverfahren kann der Antragsteller auf den Inhalt der Akten Bezug nehmen (BGH NJW-RR 90, 1212). Lediglich zur Statthaftigkeit und Zulässigkeit des Rechtsmittels ist ergänzend vorzutragen. Es muss angegeben werden, in welchen Punkten und weshalb eine vorinstanzliche Entscheidung iRd Rechtsmittels angegriffen werden soll ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Des Tatbestandes bedarf es nicht, wenn ein Rechtsmittel gegen das Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist. 2In diesem Fall bedarf es auch keiner Entscheidungsgründe, wenn die Parteien auf sie verzichten oder wenn ihr wesentlicher Inhalt in das Protokoll aufgenommen worden ist. (2) 1Wird das Urteil in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kontradiktorisches Verfahren vor einem deutschen Gericht.

Rn 3 Prozessvergleiche gem § 794 I 1 setzen voraus, dass sie vor einem deutschen Gericht abgeschlossen werden; dies sind zunächst Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der Vergleich kann auch vor einem Strafgericht, bspw im Privatklageverfahren oder dem Adhäsionsverfahren, geschlossen werden (Stuttg NJW 64, 110, 111 [OLG Stuttgart 30.07.1963 - 8 W 111/63]), auch im Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zeugnisse über die Rechtskraft der Urteile sind auf Grund der Prozessakten von der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges und, solange der Rechtsstreit in einem höheren Rechtszug anhängig ist, von der Geschäftsstelle des Gerichts dieses Rechtszuges zu erteilen. (2) 1Soweit die Erteilung des Zeugnisses davon abhängt, dass gegen das Urteil ein Rechtsmittel nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Begründetheit der Aufrechnung.

Rn 70 Besteht die Klageforderung und weist das Gericht die Klage aufgrund der zulässigen und begründeten Aufrechnung ab, so ist entsprechend § 322 II rechtskräftig festgestellt, dass die Klageforderung und die Gegenforderung in der Höhe der Klageforderung bestanden haben und dass beide Forderungen infolge der Aufrechnung erloschen sind. Beide Parteien sind jeweils in Höhe de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Befugnisse eines Streithelfers.

Rn 8 Da auch der streitgenössische Nebenintervenient an einem fremden Rechtsstreit mitwirkt, muss er den Prozess in der Lage zum Zeitpunkt seines Beitritts annehmen. Er ist nicht befugt, für sich selbst Anträge zu stellen und etwa eine Widerklage zu erheben. Dem streitgenössischen Nebenintervenienten kann mangels Parteistellung nichts zu- oder aberkannt werden. Ferner darf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Prozesskostenhilfe.

Rn 3 Nach ganz hM (ausf MüKoZPO/Wöstmann § 4 Rz 11; Musielak/Voit/Heinrich § 4 Rz 9) kommt es bei einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht auf dessen Eingang, sondern auf die sich an die Bewilligung anschließende Prozesshandlung an. Nachteilige Auswirkungen der im Bewilligungsverfahren eintretenden Verzögerung sollen ohne Belang sein. Das bedeutet für Gegens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 19 Eine isolierte Beschwerde gegen die Festsetzung des ZuS ist unzulässig. Rechtsmittel können – Statthaftigkeit vorausgesetzt – nur gegen die zu dieser Frage ergehende Entscheidung selbst eingelegt werden (Stuttg NJW-RR 05, 942; Karlsr JurBüro 07, 363; Ddorf MDR 08, 1120; MüKoZPO/Wöstmann § 2 Rz 18 f; Zö/Herget § 3 Rz 7; aA Bremen NJW-RR 93, 191 [OLG Bremen 01.07.1992 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit (Abs 1).

Rn 9 Ob die sofortige Beschwerde eröffnet ist, wird durch das Enumerationsprinzip (Abs 1 Nr 1) einerseits, eine beschränkte Generalklausel (Abs 1 Nr 2) andererseits bestimmt. Die sofortige Beschwerde findet zum einen dann statt, wenn dies in der ZPO sowie in anderen Gesetzen, die auf die ZPO verweisen (vgl etwa §§ 4, 6 InsO, § 17a IV 3 GVG für Entscheidungen der Amts- und La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Von Amts wegen.

Rn 2 Die Zulässigkeitsprüfung vAw steht unter dem verfassungsrechtlichen Postulat (Art 19 IV GG), den Parteien den Zugang zu der Berufungsinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht gebotener Weise zu erschweren (s nur BVerfGE 88, 118, 124 [BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 249/92]); hieraus folgt, dass die Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung nicht in einer mit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Gericht soll die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels dem Beteiligten auferlegen, der es eingelegt hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachverfahren.

Rn 14 Das Nachverfahren ist vAw auch vor Rechtskraft des Vorbehaltsurteils einzuleiten; anders bei § 600 Rn 3. Der Streitstoff beschränkt sich auf die Aufrechnung, unterliegt aber sonst keinen Beschränkungen im Hinblick auf Beweismittel, Klageänderungen und -erweiterungen, Parteiwechsel und Widerklage; zum Urkundsprozess § 600 Rn 6 f. Gegen die Klageforderung sind nur dann E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 318 dient der Rechtssicherheit. Das vom Gericht erlassene Urt wird mit der Verkündung oder Zustellung (§ 310 III) nach außen wirksam und verbindlich. Mit dem Geltungsanspruch des Urteils als einer staatlichen Entscheidung, auf deren Verbindlichkeit sich die Parteien einrichten und einrichten können müssen, wäre es nicht vereinbar, wenn das Gericht seinen Ausspruch jed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wirtschaftliche Werthäufung.

Rn 25 Der GeS der Widerklage ist in § 45 I 1, 3 GKG (identisch mit § 39 I 1, 3 FamGKG) speziell geregelt; § 5 Hs 2 greift insoweit nicht ein. Die Werte von Klage und Widerklage werden nach § 45 I 1, 3 GKG zusammengerechnet, sofern die Ansprüche wirtschaftlich nicht denselben Gegenstand betreffen. Zweck der Vorschrift ist es, den GeS niedrig zu halten, wenn die gemeinschaftli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer 60 GVG 4 Kammer für Handelssachen 93 GVG 1; 349 ZPO 1; 731 ZPO 2 auswärtige Kammer 93 GVG 5 Befugnisse des Vorsitzenden 349 ZPO 2 Berufungsverfahren 100 GVG 1 Besetzung 105 GVG 1 Beweisaufnahme 349 ZPO 2 Beweiserhebung 349 ZPO 2 Errichtung 93 GVG 4 Handelssachen 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt 102 GVG 1 Rechtsmittel 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene 114 GVG 1 selbstständiges Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit, Beschwer, Frist, Einlegung.

Rn 2 Die Beschwerde nach §§ 58, 117 ist statthaft gg Endentscheidungen (§ 38 I 1) in Ehe- u Familienstreitsachen, gg. Versäumnisentscheidungen jedoch nur im eingeschränkten Maße gem II 1 iVm § 514 ZPO. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung s § 58 Rn 2. Ausgeschlossen ist die Beschwerde gg Entscheidungen, bei denen hinsichtlich der Rechtsmittel ausdr auf §§ 567 ff ZPO verwies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verkündungsmängel.

Rn 8 Zum Problemkomplex: Jauernig NJW 86, 117. Vor Verkündung oder Zustellung kann das Urt mangels Existenz noch nicht angegriffen werden (RGZ 161, 61, 63). Bei der Verlegung des VT und dem unangemessenen Hinausschieben der Frist des Abs 1 S 2 handelt es sich um einen Verfahrensfehler, der eine sofortige Beschwerde nach § 252 begründen kann (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 8); ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsfolgen bei formellen Fehlern.

Rn 5 Eine mangelhafte oder fehlende Begründung des Beschlusses stellt einen Verfahrensfehler dar, der mit Rechtsmitteln angreifbar ist. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens kann das erstinstanzliche Gericht der Beschwerde abhelfen und die Begründung nachholen oder ergänzen (§ 68 I), soweit es sich nicht um eine Endentscheidung in Familiensachen handelt. Fehlt dem Beschluss ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nichtbeachtung der Befangenheit.

Rn 18 Ist der Befangenheitsantrag gem § 46 II für begründet erklärt worden, steht der abgelehnte Richter dem durch Gesetz ausgeschlossenen gleich. Das Tätigkeitsverbot wirkt umfassend. Die beschränkte Handlungsmöglichkeit aus § 47 entfällt. Bei Nichtbeachtung treten dieselben Folgen ein, wie bei dem ausgeschlossenen Richter (s Rn 15 f). Die Mitwirkung eines gem § 42 II ableh...mehr