Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 9 Das Verlangen zur Stellung einer Prozesskostensicherheit muss der Beklagte äußern. Der Nebenintervenient kann Sicherheit für die dem Beklagten entstehenden Kosten verlangen, sofern dieser nicht widerspricht (Zö/Herget § 110 Rz 4). Entgegen der hM kann auch der einfache Nebenintervenient für seine eigenen Kosten Sicherheit verlangen (Rützel NJW 98, 2086; MüKoZPO/Schulz §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nebenkosten.

Rn 50 Der Anspruch auf Abrechnung ist dem Auskunftsanspruch (§ 3 Streitwert-Lexikon Auskunft) vergleichbar; er ist nach § 3 mit einem Bruchteil des wirtschaftlichen Interesses des Mieters an der Abrechnung zu bewerten (LG Bonn JurBüro 92, 117), zB mit 1/3 des jährlichen Vorschusses (LG Frankfurt NZM 00, 759); bei Erwartung einer Rückzahlung ist deren Betrag Ausgangswert (Köl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Soweit die Maßnahme rechtswidrig und der Antragsteller dadurch in seinen Rechten verletzt ist, hebt das Gericht die Maßnahme und, soweit ein Beschwerdeverfahren (§ 24 Abs. 2) vorausgegangen ist, den Beschwerdebescheid auf. 2Ist die Maßnahme schon vollzogen, so kann das Gericht auf Antrag auch aussprechen, dass und wie die Justiz- oder Vollzugsbehörde die Vollziehung rü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 3 Seit dem ZPO-Reformgesetz v 27.7.01 (BGBl I 1887) gibt es in der ZPO und in den auf sie verweisenden Gesetzen nur noch die sofortige Beschwerde und die Rechtsbeschwerde; die früheren Formen der einfachen, der befristeten und der weiteren Beschwerde finden sich gelegentlich außerhalb der ZPO (vgl zB §§ 66, 68 GKG). Mit der ZPO-Reform sollte ›auch das Beschwerderecht als ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. 2Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen. 3Die Entscheidung kann durch Beschluss ergehen. 4Gegen den Beschluss findet die Rechtsbeschwerde statt. (2) 1Das Berufun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erfordernis.

Rn 7 Nach stRspr und der von dieser Rspr immer wieder bestätigten aktuellen Gesetzeslage bedürfen bestimmende Schriftsätze der eigenhändigen Unterschrift der Person, die für den Schriftsatz verantwortlich zeichnet. Für die Klageschrift ist auf §§ 130 Nr 6, 253 IV zu verweisen, für die Berufung auf §§ 519 IV, 520 V und für die Revision auf die §§ 549 II, 551 IV. Einerseits hat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhalt und Bedeutung.

Rn 4 Im Gegensatz zu den vorbereitenden Schriftsätzen enthalten die bestimmenden Schriftsätze solche Parteierklärungen, die mit der Einreichung bzw Zustellung als Prozesshandlung wirksam werden. Die bestimmenden Schriftsätze sind also im Prozess von zentraler Bedeutung. Sie eröffnen entweder eine neue Prozesslage (Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Streitverkündung) oder sie be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Konkurrenzen, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 5 Das Verfahren nach § 52 steht in keinem Konkurrenzverhältnis zu dem Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 54 II oder zu dem gg eine EA statthaften Rechtsmittel nach § 57 (Stuttg FamRZ 15, 2078). Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 52 entfällt jedoch, wenn sich die EA erledigt hat (Stuttg FamRZ 15, 2078; Karlsr FamRZ 11, 571). Ein Wahlrecht soll zwischen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berufung.

Rn 18 Für Rechtsmittelverfahren ist jeweils gesondert PKH zu beantragen. Das PKH-Gesuch für die Berufung muss erkennen lassen, in welchen Punkten, in welchem Umfang und aus welchen Gründen die Partei Berufung einlegen will (Schlesw NJW-RR 99, 432). Das Berufungsgericht kann das Ergebnis der Beweisaufnahme der 1. Instanz bei der Prüfung der Erfolgsaussichten berücksichtigen (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Die Vorschrift stellt zum einen klar, dass mit der Zustellung des Ergänzungsurteils (oder des die Ergänzung ablehnenden Urteils, Rn 1) die Frist für eine dagegen einzulegende Berufung (§ 517) zu laufen beginnt. Zum anderen wird die Berufungsfrist im Hinblick auf die Anfechtung des vorangegangenen ›Haupturteils‹ verlängert; sie beginnt mit der Zustellung des Ergänzungsur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 15 EuGFVO – Vollstreckbarkeit des Urteils.

Gesetzestext (1) Das Urteil ist ungeachtet eines möglichen Rechtsmittels vollstreckbar. Es darf keine Sicherheitsleistung verlangt werden. (2) Artikel 23 ist auch anzuwenden, wenn das Urteil in dem Mitgliedstaat zu vollstrecken ist, in dem es ergangen ist. Rn 1 Das Urteil ist gem Abs 1 ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; daran können nationale Regeln nichts ände...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Im Interesse der Beschleunigung des Berufungsverfahrens muss das Berufungsgericht sofort im Anschluss an die Prüfung der Zulässigkeit und wahrscheinlichen Begründetheit des Rechtsmittels (§ 522) dem Verfahren Fortgang geben, wenn es die Berufung nicht zuvor durch Beschl als unzulässig verworfen (§ 522 Rn 2 ff) oder als unbegründet zurückgewiesen (§ 522 Rn 22 ff) hat. Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2.

Rn 3 Für das vom Testamentsvollstrecker im Aktivprozess zugunsten des Erben erwirkte Urt kann eine vollstreckbare Ausfertigung nach Abs 2 S 1 erst nach der Beendigung der Testamentsvollstreckung erteilt werden, weil der titulierte Anspruch bis dahin immer noch der Verwaltungs- und Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers unterliegt (MüKoZPO/Wolfsteiner § 728 Rz 8)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 § 133 ist neu gefasst durch Art 22 Nr 15 FGG-RG v 17.12.08 (BGBl I, 2586). Die seit 1.9.09 geltende Neufassung trägt der Änderung des Rechtsmittelrechts Rechnung und ordnet in allgemeiner Form die Zuständigkeit des BGH in Zivilsachen (§ 13) für die Rechtsmittel der Revision, Sprungrevision, Rechtsbeschwerde und die zusätzlich eingeführte Sprungrechtsbeschwerde an. Abwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Unterschrift der Richter, die an der Entscheidung (nicht bloß an deren Verkündung) mitgewirkt haben, soll bestätigen, dass der Spruchkörper (nicht notwendigerweise jeder einzelne beteiligte Richter) das Urt, so wie es unterschrieben wird, für verbindlich erachtet und das abgefasste Urt dem Beratungsergebnis entspricht; Änderungen nach Unterschrift sind unzulässig (S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausfertigung des Urteils.

Rn 3 Eine Klausel, die sich nicht auf der Ausfertigung des Urteils befindet oder sich nicht auf das in der Ausfertigung verkörperte Urt bezieht, das die Vollstreckung ermöglicht, ist unwirksam (MüKoZPO/Wolfsteiner § 725 Rz 1). Vielmehr muss das Klauselorgan eine Originalausfertigung der Klausel genau derjenigen Urteilsausfertigung beifügen, aus der vollstreckt werden soll (L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostentragung Dritter (Abs 3).

Rn 9 Im Scheidungsverbundverfahren sind in den Folgesachen der fG regelmäßig Dritte beteiligt, wie zB in Kindschaftssachen der Verfahrensbeistand oder das Jugendamt oder auch das Kind selbst oder in VA-Sachen die beteiligten Versorgungsträger. Abs 3 stellt klar, dass diese Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben und die Anordnung einer Kostenerstatt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Eintritt der Rechtskraft in erster Instanz.

Rn 2 Der erstinstanzliche Scheidungsausspruch wird frühestens rechtskräftig, wenn die Ehegatten unmittelbar nach seiner Verkündung auf Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel verzichten, § 144. Ein Verzicht auf das Antragsrecht nach § 147 ist nicht erforderlich und kann uU ungewollte Auswirkungen auf andere Folgesachen haben (vgl zur Auslegung eines Rechtsmittelverzichts Naum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ehescheidung.

Rn 16a Der beantragte Scheidungsausspruch kann m der Begründung angefochten werden, dass die Ehescheidung entgegen § 137 I vor Entscheidungsreife der Folgesachen oder entgegen § 140 II unter Auflösung des Scheidungsverbunds ausgesprochen wurde (BGH FamRZ 13, 1879). Ein zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Ehe eingelegtes Rechtsmittel ist auch ohne formelle Beschwer zulässig,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichtvornahme einer Handlung.

Rn 11 Der Gläubiger hat die Nichtvornahme bzw die unvollständige und unzureichende Vornahme der geschuldeten Leistung trotz Handlungsmöglichkeit im Zeitpunkt der Vollstreckung (hM; statt vieler Köln MDR 03, 114) und vergeblicher Aufforderung darzulegen. Andere, auch nachträglich entstandene, Einwendungen gegen den titulierten Anspruch können nur mit Rechtsmitteln gegen diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren vor dem staatlichen Gericht.

Rn 6 In den Fällen des Abs 2 muss die benachteiligte Partei einen Antrag an das zuständige OLG bis zum Ablauf von zwei Wochen stellen, nachdem dieser Partei die Zusammensetzung des Schiedsgerichts bekannt geworden ist. Durch Bezugnahme auf § 1032 III hat das Gesetz klargestellt, dass auch hier das Verfahren vor dem staatlichen Gericht und das Schiedsverfahren nebeneinander l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Beschwer.

Rn 18 Die von der Rspr entwickelten Grundsätze zum Streitwert (oben Rn 16) gelten auch für die Bemessung der Beschwer hinsichtlich der Möglichkeit von Rechtsmitteln (BGH NJW-RR 22, 782 [BGH 29.03.2022 - VIII ZR 99/21] mwN). Dies führt ua dazu, dass häufig die Grenze der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 II Nr 1 ZPO: 20.000 EUR) bei Verbandsklagen trotz faktisch sehr hoher wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verbindung von Ehesachen (Abs 1).

Rn 2 Gem § 113 I 1 ist die Vorschrift des § 20, wonach eine Verbindung oder Trennung von Verfahren möglich ist, soweit das Gericht dies für sachdienlich hält nicht auf Ehesachen anzuwenden (aA wohl B/L/A/H [76. Aufl] § 126 Rz 4). Vielmehr bestimmt sich die Verbindung der Ehesachen gem § 113 I 2 nach den Vorschriften der ZPO (§§ 33, 147, 260 ZPO) und wird durch die in § 126 I...mehr

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AGS 06/2023, Notwendige Rec... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Angeklagten in einem Verfahren wegen Beleidigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u.a. verteidigt. Nachdem der Angeklagte vom AG zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verteilt worden war, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, hat der Pflichtverteidiger hiergegen im Namen des Angeklagten Berufung eingelegt. Zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beispiele für ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden der Partei selbst.

Rn 20 Nichtzahlung eines vom Anwalt angeforderten Kostenvorschusses (BGH 14.12.17 – VII ZR 253/17, juris Rz 7 f; NJW-RR 05, 143, 145 [BGH 26.07.2004 - VIII ZR 10/04]; bei Mittellosigkeit vgl aber nachfolgend bedürftige Partei). Es begründet auch keinen Hinderungsgrund iSd § 233, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 8 Ergeht der Beweisbeschluss aufgrund mündlicher Verhandlung oder enthält er eine Terminsbestimmung, ist er wie im Fall des § 128 II zu verkünden, § 329 I 1, II 2. Ergeht er ohne mündliche Verhandlung und ohne Terminsbestimmung, genügt formlose Mitteilung, § 329 II 1. Rn 9 Die Ladung von Zeugen (§ 379) oder Sachverständigen (§ 402 iVm § 379) kann ebenso wie die Einholung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verschulden.

Rn 4 Der Restitutionskläger war schuldlos außerstande, den Restitutionsgrund im früheren Verfahren geltend zu machen, wenn er ihn seinerzeit nicht kannte oder hätte kennen müssen, oder, wenn er zwar bekannt oder erkennbar war, ein Geltendmachen aber keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Sind etwa Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist schon abgelaufen, als der Restitutionsgrun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt.

Rn 6 Eine Frist für den Antrag gibt es nicht. Der Antrag ist vor Beendigung des Rechtszuges zu stellen, zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Gebühren anfallen können (Ddorf MDR 14, 1172). Der Rechtszug endet mit Verkündung der Endentscheidung, Rücknahme der Klage oder des Rechtsmittels, übereinstimmender Erledigungserklärung oder Vergleich (Ddorf FamRZ 06, 628). Ein verspätet ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 75 FamFG – Sprungrechtsbeschwerde.

Gesetzestext (1) Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Beschlüsse, die ohne Zulassung der Beschwerde unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Beschwerdeinstanz unmittelbar die Rechtsbeschwerde (Sprungrechtsbeschwerde) statt, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufschub.

Rn 2 Auch der unbeschränkt haftende Miterbe kann Aufschub der Auseinandersetzung verlangen, wenn sich der Gläubiger nicht rechtzeitig meldet, da er nach §§ 2060 Nr 1, 2061 nur anteilig für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Der Aufschub dauert bis zum Ablauf sämtlicher Rechtsmittelfristen bzw bis sämtliche Rechtsmittel dieses Verfahrens erschöpft sind. Bei bereits beantra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Erzwingung des Hauptsacheverfahrens bzw der Aufhebung der Einstweiligen Anordnung.

Rn 1 Als Folge, dass es sich beim EA-Verfahren um ein selbstständiges u v der Hauptsache unabhängiges Verfahren handelt (§ 49 Rn 1), ermöglicht § 52 angelehnt an § 926 ZPO in Amtsverfahren die Erzwingung der Durchführung des Hauptsacheverfahrens. Leitet in Antragsverfahren derjenige, der die EA erwirkt hat, das Hauptsacheverfahren nicht ein, ist die EA aufzuheben. Gründe für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1105 ZPO – Zwangsvollstreckung inländischer Titel.

Gesetzestext (1) 1Urteile sind für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung zu erklären. 2Die §§ 712 und 719 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 707 sind nicht anzuwenden. (2) 1Für Anträge auf Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 15 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist das Gericht der Hauptsache zuständig. 2Die Entscheid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1102 ZPO – Urteil.

Gesetzestext 1Urteile bedürfen keiner Verkündung. 2Die Verkündung eines Urteils wird durch die Zustellung ersetzt. Rn 1a Für das Urteil gelten die allgemeinen Regeln in §§ 313 ff (s Art. 19 EuGFVO), es besteht aus Rubrum, Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründen; unter den Voraussetzungen des § 313a können Tatbestand und Entscheidungsgründe entfallen. Rn 1b Gem. Art 7 II Eu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeitsfrage.

Rn 2 Alle Fragen der Zulässigkeit wie allg und bes Prozessvoraussetzungen (vAw) sowie Prozesshindernisse (Einrede), auch gerichtsinterne Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan (Karlsr NJW-RR 13, 437). Nicht: Zwischenstreit über prozessuale Fragen (§ 303) oder Anspruchsgrund (§ 304); wirksame Aufnahme des unterbrochenen Rechtstreits (BGH NJW 96, 3345); Beendigung des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verzichtsurteil.

Rn 29 In beiden Instanzen kann der Kl einen Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch erklären (§ 307). In 2. Instanz ist daneben auch ein Verzicht auf die Berufung möglich (§ 515; unten Rn 28). Bleibt die Berufung des Klägers gegen ein erstinstanzliches Verzichtsurteil erfolglos, so wird die Berufung zurückgewiesen. Dabei handelt es sich um ein streitiges Urt, nicht um ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Vorläufige Wertfestsetzung.

Rn 20 Die vorläufige Festsetzung nach § 63 I GKG ist nicht anfechtbar (Hamm MDR 05, 1309; OLGR Celle 06, 534; Brandbg FamRZ 08, 1207; Ddorf MDR 08, 1120; Köln JMBlNW 08, 239; Jena MDR 10, 1211; Frankf MDR 12, 733). § 68 I 1 GKG lässt die Beschwerde nur für den Beschl nach § 63 II GKG zu; die Anforderung des Gebührenvorschusses nach § 67 GKG ist für sich anfechtbar, was einen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahrensbeteiligte.

Rn 98 Diese können sich auf eine fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers und die Entziehung ihres gesetzlichen Richters gem §§ 547 Nr 1, 579 I Nr 1 ZPO oder § 338 Nr 1 StPO berufen. Mängel der Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans werden dabei inzident im Rechtsmittelverfahren geprüft. Fehler bei der Wahl des Präsidiums berühren die Bestimmung des gesetzlichen Richters a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Von Amts wegen.

Rn 2 Die Zulässigkeitsprüfung vAw steht unter dem verfassungsrechtlichen Postulat (Art 19 IV GG), den Parteien den Zugang zu der Berufungsinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht gebotener Weise zu erschweren (s nur BVerfGE 88, 118, 124 [BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 249/92]); hieraus folgt, dass die Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung nicht in einer mit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Festsetzung auf Namen des Anwalts neben Festsetzung auf Namen der Partei.

Rn 13 Obschon die Verstrickung beendet ist, sobald ein Kostenfestsetzungsbeschluss für die Partei ergangen ist, besteht das Beitreibungsrecht des Anwalts weiter. Eine Festsetzung zugunsten des Anwalts ist also noch möglich, auch wenn bereits ein Kostenfestsetzungsbeschluss zugunsten der Partei ergangen ist (BGH NJW 94, 3292; insoweit missverständlich verneinend BGH FamRZ 07,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Der Erlass eines Versäumnisurteils.

Rn 6 Der Einspruch setzt wie ein Rechtsmittel den Erlass des Versäumnisurteils voraus. Ein vorher eingelegter Einspruch ist unwirksam (RGZ 110, 169, 170). Das gilt für die nach § 311 verkündeten Versäumnisurteile. Für die Versäumnisurteile im schriftlichen Vorverfahren nach § 331 III, die nach § 310 III erst mit Zustellung an beide Parteien (s § 331 Rn 36) wirksam werden, is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unanfechtbarkeit.

Rn 14 Die Bewilligung der Wiedereinsetzung ist nach der ausdrücklichen Regelung in Abs 3 nicht anfechtbar. Sie kann weder iRe Rechtsmittels gegen die Hauptsacheentscheidung vom Rechtsmittelgericht überprüft werden noch iRe vom Gericht gegen die Wiedereinsetzung zugelassenen (jedoch unstatthaften) Rechtsbeschwerde: Eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 2 Der Beitritt erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes. Im Parteiprozess kann die Erklärung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden. Im Anwaltsprozess und im Rechtsmittelverfahren ist der Schriftsatz durch einen Rechtsanwalt zu unterzeichnen; dies gilt nicht in einem bei dem Landgericht anhängigen selbstständigen Beweisverfahren (BGH NJW 1...mehr

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zfs 06/2023, Keine Nachholu... / Leitsatz

1. Hat eine Strafkammer in der Hauptverhandlung bereits über die Art und Dauer (derselben) Strafverfolgungsmaßnahme entschieden, bleibt für die Nachholung einer Entschädigungsentscheidung kein Raum mehr; im Zweifel ist anzunehmen, dass es sich um eine abschließende Entscheidung hinsichtlich der Entschädigung handelt. 2. Der Wortlaut des § 8 Abs. 3 S. 1 StrEG differenziert nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt nur für Beschlüsse des BGH in der Rechtsbeschwerdeinstanz. Weiter ist Voraussetzung, dass die angefochtene Verbundentscheidung nur teilw aufgehoben wird. Das ist nur in Bezug auf solche Teile der Verbundentscheidung möglich, die auch Gegenstand des Beschwerdeverfahrens waren; iÜ ist der Beschluss des Familiengerichts rechtskräftig geworden (Prütting/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Senat für Familiensachen (Abs 2).

Rn 8 Die Verweisung auf § 23b I und II setzt die Bemühungen des Gesetzgebers um, für Familiensachen auch in der Berufungsinstanz eine einheitliche Zuständigkeit zu begründen. Danach ist entsprechend den Regelungen für das Amtsgericht (vgl § 23b Rn 2 ff) auch beim OLG von Gesetzes wegen ein Familiensenat für Rechtsmittel in Familiensachen zuständig. Die Errichtung des Senats ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einfluss auf die Kostengrundentscheidung.

Rn 22 Hoch str ist, ob eine Änderung des GeS und damit auch eine hierauf gerichtete Beschwerde noch zulässig ist, wenn die nicht mehr abänderbare Kostengrundentscheidung unrichtig würde (Bsp: Nach Abweisung von Klage und Widerklage, die gleich hoch bewertet werden, hebt das Gericht die Kosten gegeneinander auf; nachträglich stellt sich heraus, dass die Widerklage den doppelt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Aufnahme des Verfahrens.

Rn 6 Mit dem Eintritt der in § 241 beschriebenen Ereignisse beginnt die Unterbrechung, ohne dass es auf die Kenntnis ankommt (ThoPu/Hüßtege § 241 Rz 6). Die Unterbrechung endet mit der Aufnahme des Verfahrens. Die Form der Aufnahme ergibt sich aus § 250 (s dort). Erforderlich ist eine schriftsätzliche Anzeige des (neuen) gesetzlichen Vertreters ggü dem Gericht oder eine ents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einleitung des Verfahrens.

Rn 2 Ein Antrag auf Erlass einer EA ist zwingende Voraussetzung, wenn ein entspr Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Das ist in allen Familienstreitsachen (§ 112) der Fall. Bei fG-Familiensachen ist hingegen zu differenzieren. Um reine Antragsverfahren handelt es sich, soweit für §§ 49 ff v Bedeutung, bei Ehewohnungs- u Haushaltssachen (§ 203), Gewalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beschwerde ohne VKH-Antrag.

Rn 2 Abw v Zivilprozess (§ 519 I ZPO) ist die Beschwerde in Familiensachen – auch nach § 40 IntFamRVG (str, s § 63 Rn 4) – gem I 1 beim FamG (iudex a quo) einzulegen. Dieses leitet das Rechtsmittel ohne Abhilfeprüfung (§ 68 I 2) an das OLG bzw KG weiter (sog Devolutiveffekt). Eine Wahlmöglichkeit für die Rechtsmitteleinlegung entweder beim iudex a quo oder beim iudex ad quem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nachprüfung von Vorentscheidungen.

Rn 6 Ebenso wie iRd § 512 sind in der Revisionsinstanz nachprüfbar nur solche Vorentscheidungen des Berufungsgerichts, die das Gesetz nicht für unanfechtbar erklärt hat (zu überprüfbaren/nicht überprüfbaren Vorentscheidungen vgl § 512 Rn 2–8). § 557 II schließt eine Inzidentprüfung oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durch das Revisionsgericht iRe Rechtsmittels, zB eines ...mehr