Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Voraussetzungen.

Rn 2 Im Ausgangspunkt enthält § 637 I eine Selbstverständlichkeit. Natürlich steht es dem Besteller frei, etwaige Mängel des abgenommenen Werks selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Der Regelungsgehalt der Vorschrift betrifft also eigentlich (nur) die Frage, wer die hierdurch bedingten Kosten zu tragen hat. Die allg tatbestandlichen Voraussetzungen für diesen Aufwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 § 15 setzt Art 15 RL 2000/43/EG, Art 17 RL 2000/78/EG und Art 6 und 8d RL 67/207 EWG um, und kommt Forderung des EuGH nach Sanktion mit ›wirklich abschreckender Wirkung ggü dem Arbeitgeber, (…) und in jedem Fall in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden‹ (EuGH DB 97, 983 – Draehmpaehl; BAG AP AGG § 8 Nr 3 m Anm Krieger) nach. I regelt verschuldensabhängige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 17 Bei Beendigung des Verlöbnisses zu Lebzeiten beider Verlobter entsteht der wechselseitige Anspruch auf Rückgabe der einander gemachten Geschenke (§ 1301 1). Bei Beendigung durch den Tod eines Verlobten ist ein solcher Anspruch im Zweifel ausgeschlossen (§ 1301 2). Rn 18 Bei Rücktritt vom Verlöbnis kommen Ansprüche auf Schadensersatz in Betracht, §§ 1298, 1299. Daneben k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entlastung.

Rn 8 Entlastung ist die Billigung der Führung des Vorstandsamts durch die Mitgliederversammlung. Mit der Entlastung des Vorstandes verzichtet der Verein auf Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche, aber nicht auf solche, die die Mitgliederversammlung aufgrund der ihr erteilten Informationen nicht zu überblicken vermag (so für eG: BGH NZG 05, 562 = WuB II D § 34 GenG 1.05 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1212 BGB – Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse.

Gesetzestext Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Erzeugnisse, die von dem Pfande getrennt werden. Rn 1 Erzeugnisse (§ 99 I) werden, dinglich nicht abdingbar, unabhängig von Eigentum u Besitz anders als beim Nutzungspfandrecht nach § 1213 vom Pfandrecht auch nach Trennung von der Pfandsache erfasst, soweit nicht §§ 936, 945, 949, 954 oder 956 eingreifen. Auf Zivilfrüchte (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kenntnis des Vertreters und Rechtsnatur des Wahlrechts.

Rn 14 Aus II ergibt sich, dass der Vertreter nur dann auf das positive Interesse nach I haftet, wenn er den Mangel der Vertretungsmacht gekannt hat. Nach Maßgabe des § 166 II muss er sich die Kenntnis des Vertretenen zurechnen lassen (Köln NJW-RR 90, 760). Weil II dispositiv ist, kann der Vertreter durch eine Individualvereinbarung, nicht aber durch AGB (§ 309 Nr 11 lit b) a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Enteignungsgleicher Eingriff.

Rn 6 Es wird unterschieden zwischen dem – rechtswidrigen – enteignungsgleichen und dem – an sich rechtmäßigen – enteignenden Eingriff. Ein Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff setzt voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art 14 GG geschützte Rechtsposition von hoher Hand unmittelbar eingegriffen und dem Berechtigten dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemute...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1220 BGB – Androhung der Versteigerung.

Gesetzestext (1) 1Die Versteigerung des Pfandes ist erst zulässig, nachdem sie dem Verpfänder angedroht worden ist; die Androhung darf unterbleiben, wenn das Pfand dem Verderb ausgesetzt und mit dem Aufschub der Versteigerung Gefahr verbunden ist. 2Im Falle der Wertminderung ist außer der Androhung erforderlich, dass der Pfandgläubiger dem Verpfänder zur Leistung anderweiti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1238 BGB – Verkaufsbedingungen.

Gesetzestext (1) Das Pfand darf nur mit der Bestimmung verkauft werden, dass der Käufer den Kaufpreis sofort bar zu entrichten hat und seiner Rechte verlustig sein soll, wenn dies nicht geschieht. (2) 1Erfolgt der Verkauf ohne diese Bestimmung, so ist der Kaufpreis als von dem Pfandgläubiger empfangen anzusehen; die Rechte des Pfandgläubigers gegen den Ersteher bleiben unber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag vor 145 ff 28 Rang Bestimmung des ~s 879 12 der Vormerkung 883 20 Rangänderung Einigung 880 2 Eintragung 880 3 Rechtsfolge 880 6 Zustimmung des Eigentümers 880 4 Zwischenrecht 880 8 Rangordnung 1583 1; 1991 12 Rangvorbehalt 881 1 Ausnutzung 881 6 Einigung 881 2 Eintragung 881 3 Erlöschen des vorbehaltenen Rechts 881 9 Veräußerung 881 5 Wirkung 881 7 Zwischenbelastung 881 8 Rasse ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1057 BGB – Verjährung der Ersatzansprüche.

Gesetzestext 1Die Ersatzansprüche des Eigentümers wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache sowie die Ansprüche des Nießbrauchers auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten. 2Die Vorschrift des § 548 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Norm enthält eine kurze Verjährun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Pflichten des Auftraggebers.

Rn 70 Der Auftraggeber ist ggü dem Makler zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Ansonsten treffen ihn nur die Nebenpflichten aus § 241 II. Eine Pflichtverletzung liegt idR nicht vor, wenn der Auftraggeber die ursprüngliche Absicht zum Abschluss des Hauptvertrags aufgibt oder erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt (BGH NJW 67, 1225 [BGH 22.02.1967 - VIII ZR 215/64])...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1426 BGB – Ersetzung der Zustimmung des anderen Ehegatten.

Gesetzestext Ist ein Rechtsgeschäft, das nach den §§ 1423, 1424 nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten vorgenommen werden kann, zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Gesamtguts erforderlich, so kann das Familiengericht auf Antrag die Zustimmung des anderen Ehegatten ersetzen, wenn dieser sie ohne ausreichenden Grund verweigert oder durch Krankheit oder Abwesenheit an der A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Nutzung und Gebrauchsvorteile.

Rn 17 Für die rechtsgrundlose Nutzung einer fremden Sache ist grds der Verkehrswert des Gebrauchs zu ersetzen (AnwK/Linke § 818 Rz 33; Grüneberg/Sprau § 818 Rz 23 mw Bsp aus der Rspr), der bspw bei einem vertragslosen Miet- oder Pachtgebrauch regelmäßig dem ortsüblichen, hilfsweise dem angemessenen Miet- bzw Pachtzins entspricht (BGH NJW 08, 1266 Rz 50 – ortsübliche Geschäft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 Eine weitere Schutzbestimmung des redlichen Besitzers stellt § 989 dar, wenn der Besitzer kein Recht zum Besitz (mehr) hat. Allerdings entsteht dem Eigentümer ein einforderbarer Anspruch auf Schadensersatz (§§ 249 ff) nur, soweit der nichtberechtigte Besitzer die Verschlechterung der Sache, deren Untergang oder Nichtherausgabe schuldhaft zu vertreten hat und Rechtshängi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Kündigung des Beauftragten.

Rn 3 Für die Kündigung gelten im Grundsatz die gleichen Regeln, was wegen der Unentgeltlichkeit des Auftrags gerechtfertigt erscheint. Die ordentliche Kündigung muss so gewählt werden, dass der Auftraggeber anderweitig Fürsorge für das Geschäft treffen kann (zB anderer Sicherungsgeber, BGH WM 72, 661). Eine zur Unzeit erklärte Kündigung ist gleichwohl wirksam, verpflichtet a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ersatz für Verwendungen (S 1).

Rn 2 Der Begriff ›Verwendungen‹ entspricht § 994, erweitert auf die vertraglich vorgesehene Bebauung eines Grundstücks (Erman/Grunewald Rz 2; Staud/Mader/Schermaier Rz 3 mwN; offen Hamm NJW 96, 2104, 2105 [OLG Hamm 11.01.1996 - 22 U 67/95]). Dazu gehören auch wesentliche Veränderungen, da § 457 II 1 abschließend nur Wertverschlechterungen regelt (Arg aus Rechtsfolge Schadens...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruch in Ansehung der Sache.

Rn 5 Der Anspruch muss in Ansehung der Sache bestehen (Alt 1). Er besteht also nicht nur, wenn sich der Anspruch des Gläubigers auf die Sache erstreckt, sondern auch dann, wenn zwischen dem Anspruch und der Sache eine sonstige rechtliche Beziehung besteht (BGHZ 93, 191, 198 f mwN). Der Anspruch braucht auch nicht die Sache selbst zum Gegenstand haben. Es kann sich auch um ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichtverletzung.

Rn 10 Pflichtverletzung ist die unberechtigte Abweichung einer Partei vom Vertragsprogramm respective Programm des Schuldverhältnisses. Sie ist Voraussetzung für sämtliche Rechtsbehelfe. Erforderlich ist daher zunächst die Feststellung des Vertragsprogramms mit den einzelnen Pflichten der Parteien, worin eine Hauptaufgabe bei der Anwendung der Vorschrift liegt (s den notwend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auswirkungen auf schuldrechtliche Ausgleichsansprüche (Abs 3).

Rn 8 Sämtliche gem den §§ 20–24 bestehende schuldrechtliche Ausgleichsansprüche nach der Scheidung erlöschen mit dem Tod eines der beiden Ehegatten (§ 31 III 1). Sie gehen daher weder als Forderung noch als Verbindlichkeit auf Erben über. Aus dem nach § 31 III 3 für entspr anwendbar erklärten § 1586 II 1 BGB ergibt sich jedoch die Einschränkung, dass Ansprüche auf rückständi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge: Wiedereinräumung des unmittelbaren Besitzes.

Rn 6 Der Rückgabeanspruch des Vermieters gem I ist spiegelbildlich zu § 535 I 2 auf die Wiedereinräumung des unmittelbaren Besitzes gerichtet (BGH NJW 88, 2665 [BGH 11.05.1988 - VIII ZR 96/87]). Die Rückgabe der Mietsache ist bei beweglichen Sachen Bringschuld (Erman/Jendrek § 546 Rz 9; Grüneberg/Weidenkaff § 546 Rz 10). Bei Nichterfüllung der Rückgabepflicht kann der Vermie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 Nach I kann der Veranstalter seine Haftung für Schäden die keine Körperschäden sind und die außerdem nicht schuldhaft herbeigeführt werden, auf den dreifachen Reisepreis beschränken. Verschulden umfasst auch Fahrlässigkeit (§ 276 I). Eine Beschränkung für Leistungsträger (vgl § 651h I Nr 2) gibt es nicht (mehr). Rn 3 Wie bei § 651h II nach II gilt der Vorrang internation...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 17 Eigenbedarf (BGH ZMR 06, 702 u ZMR 19, 668) ist das zahlenmäßig am meisten geltend gemachte berechtigte Interesse des Vermieters, der nicht zwingend Eigentümer sein muss, LG Hambg ZMR 11, 789. Rechtsstreite werden häufig wegen Schadensersatzes geführt (AG Grünstadt ZMR 13, 722; Börstinghaus NZM 05, 775). Eigenbedarf – zum Reformbedarf Hinz NZM 23, 185 – bedeutet, dass ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Schutz in anderen Mitgliedstaaten.

Rn 7 Vor Gerichten eines anderen EU-Mitgliedstaates hängt der Schutz vor exzessiven Schadensersatzsummen vom op des betreffenden Landes ab (vgl Erw 32 S 2). Auf die zunächst geplante gemeinschaftsrechtliche spezielle Vorbehaltsklausel zur Abwehr von Punitive Damages ist letztlich verzichtet worden. Dementsprechend ist in überkompensatorischem Schadensersatz nicht in jedem Fa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 696 BGB – Rücknahmeanspruch des Verwahrers.

Gesetzestext 1Der Verwahrer kann, wenn eine Zeit für die Aufbewahrung nicht bestimmt ist, jederzeit die Rücknahme der hinterlegten Sache verlangen. 2Ist eine Zeit bestimmt, so kann er die vorzeitige Rücknahme nur verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 3Die Verjährung des Anspruchs beginnt mit dem Verlangen auf Rücknahme. Rn 1 § 696 enthält den Rücknahmeanspruch des Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Strukturelle Besonderheiten.

Rn 55 IGgs zur gesetzlichen und rechtsgeschäftlichen Stellvertretung bedarf es zur Begründung der organschaftlichen Vertretungsmacht eines gesellschaftsrechtlichen Bestellungsaktes (§§ 27 I; 84 AktG; 46 Nr 5 GmbHG), durch den der Vertreter in die Organstellung berufen wird (Neuner AT § 46 Rz 30). Eine weitere Besonderheit der Organschaft besteht darin, dass sie außer der Zur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gegenstand.

Rn 14 Gegenstand der Pauschale müssen und können allein Betriebskosten (Rn 3 ff) mit Ausn der Heiz- und Warmwasserkosten sein. Deckt eine Pauschale verbrauchsabhängige Kosten ab, ist der Mieter nach § 241 II verpflichtet, einen übermäßigen, über das gewöhnliche und der Pauschale zu Grunde liegende Maß hinausgehenden Verbrauch zu vermeiden; liegt es nicht so, kann er nach § 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmöglichkeit der Herstellung.

Rn 2 § 249 I erfordert die fortdauernde Möglichkeit der Herstellung (etwa BGHZ 92, 85, 87). Bei § 249 II 1 muss diese zumindest einmal bestanden haben (vgl § 249 Rn 22). Wenn es daran fehlt, eröffnet § 251 I dem Geschädigten den Weg zum Geldersatz wegen seiner Vermögensminderung (vgl Rn 5 f). Beispiele bilden eine nicht heilbare Verletzung, die Tötung eines Tieres, die Zerst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsfolgen.

Rn 9 Der Tierhalter haftet gem § 833 1 ohne Verschulden. Ob Verschuldensfähigkeit erforderlich ist, richtet sich nach der zur Haltereigenschaft nicht (voll) Geschäftsfähiger vertretenen Position (s.o. Rn 7): Dann kann es uU durchaus auf die Verschuldensfähigkeit ankommen, weil ohne diese evtl keine Haltereigenschaft begründet wird (missverständlich deshalb die Formulierung, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Keine erfolglose Nacherfüllungsfrist.

Rn 4 Während der Unternehmer des Architekten- oder Ingenieurvertrags in Bezug auf den ›Mangel‹ (Schaden) am Bauwerk unmittelbar auf Schadensersatz in Geld haftet, besteht gegen den Bauunternehmer grds zunächst nur der primäre Anspruch auf Nachbesserung, §§ 634 Nr 1, 635 (s § 634 Rn 2). Weitere Mängelrechte hat der Besteller gegen den Bauunternehmer grds erst nach erfolglosem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unvermögen.

Rn 6 Der Primäranspruch erlischt bei objektiver Unmöglichkeit ggü allen Gesamtschuldnern, Unvermögen befreit hingegen nur den jeweils betroffenen Schuldner (§ 275). Die Schadensersatzpflicht nach §§ 280 I, III, 283; 311a II besteht nur ggü dem Schuldner, der die Unmöglichkeit zu vertreten hat. Bei zu vertretendem Unvermögen haftet der Betroffene auf Schadensersatz, die übrig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1445 BGB – Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut.

Gesetzestext (1) Verwendet der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, Gesamtgut in sein Vorbehaltsgut oder in sein Sondergut, so hat er den Wert des Verwendeten zum Gesamtgut zu ersetzen. (2) Verwendet er Vorbehaltsgut oder Sondergut in das Gesamtgut, so kann er Ersatz aus dem Gesamtgut verlangen. Rn 1 Nach § 1445 I findet eine Ausgleichung statt, wenn der verwaltende Ehegatt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verstöße.

Rn 15 Kündigt der Vermieter eine Erhaltungsmaßnahme nicht oder nicht iSv § 555a II ordnungsmäßig an, entfällt – ggf tw – die Duldungspflicht (LG Berlin ZMR 19, 275; AG Köln WuM 15, 669). Dies soll zB der Fall sein, wenn der Vermieter eine Mitwirkungspflicht behauptet (LG Berlin ZMR 19, 275). Stellungnahme. Dem ist nicht zuzustimmen. Die Ankündigung ist ausreichend, der Vermi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Bei erheblichen Mängeln kann der Reisende nach fruchtloser Fristsetzung (aber § 651k II 2) kündigen (I), und zwar schon vor Reiseantritt, wenn die Kündigungsvoraussetzungen schon bestehen (BGH NJW 90, 572 [BGH 23.11.1989 - VII ZR 60/89]; 80, 2192 [BGH 26.06.1980 - VII ZR 210/79]; Ddorf NJW-RR 98, 51). Mit Kündigung entfällt nicht (mehr) der Anspruch auf den Reisepreis a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Boykott.

Rn 26 Ein Boykott kann außer durch §§ 3 I, 4 Nr 4 iVm § 9 UWG und das Recht am Unternehmen (§ 823 Rn 81) auch durch § 826 erfasst werden. Im Verhältnis zwischen Unternehmen dürften die Vorschriften des UWG idR vorrangig sein; mit Blick auf das Recht am Unternehmen kann im Rahmen der Anspruchskonkurrenz ein Boykott nur unter von § 823 I abweichenden Voraussetzungen zum Schade...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ökonomische Funktionen des Haftungsrechts.

Rn 18 Unter dem Blickwinkel der ökonomischen Analyse des Rechts dient das Haftungsrecht der Minimierung von Unfallkosten sowie der Schadensprävention (Assmann/Kirchner/Schanze/Assmann 17, 43). Aus dieser Perspektive ergeben sich zwei Gestaltungsmöglichkeiten: Durch das Haftungsrecht können Anreize zur Schadensvermeidung gesetzt oder von vornherein das Schadensrisiko unter de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 39 Bei der Unterlassungsklage (Rn 27) darf der Klageantrag nicht auf die Verurteilung zum Unterlassen der Vertiefung schlechthin gerichtet sein, denn der Verpflichtete (Rn 8 f) ist zur Vertiefung berechtigt, wenn er für eine ausreichende anderweitige Befestigung (Rn 23 ff) sorgt. Deshalb muss die zu unterlassende Vertiefung zB in Anlehnung an den Gesetzestext umschrieben ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sachgefahr (§ 644 I S 3).

Rn 4 Von der Leistungs- und Vergütungsgefahr zu unterscheiden ist die Sachgefahr. Sie betrifft die vom Besteller für die Werkerstellung beigestellten Stoffe und Materialien, für die der Unternehmer nach allg Grundsätzen obhutspflichtig ist (BGH NJW 83, 133; s iE § 631 Rn 30). Verletzt der Unternehmer diese Obhutspflichten schuldhaft, haftet er gem §§ 280 I, 241 II auf Schade...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2182 BGB – Haftung für Rechtsmängel.

Gesetzestext (1) 1Ist ein nur der Gattung nach bestimmter Gegenstand vermacht, so hat der Beschwerte die gleichen Verpflichtungen wie ein Verkäufer nach den Vorschriften des § 433 Abs. 1 Satz 1, der §§ 436, 452 und 453. 2Er hat den Gegenstand dem Vermächtnisnehmer frei von Rechtsmängeln im Sinne des § 435 zu verschaffen. 3 § 444 findet entsprechende Anwendung. (2) Dasselbe gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verzug.

Rn 3 Nur derjenige Gesamtschuldner gerät in Verzug, bei dem die Voraussetzungen des § 286 vorliegen; Mahnung ggü Kfz-Versicherer hat allerdings wg § 10 IV AKB Gesamtwirkung zu Lasten des Versicherten (Nürnbg NJW 74, 1950f [OLG Nürnberg 30.04.1974 - 7 U 5/74]). Verlangt der Gläubiger ggü einem der in Verzug befindlichen Gesamtschuldner Schadensersatz statt der Leistung, änder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechte und Pflichten des Verwalters.

Rn 3 Der Verwalter ist zur umfassenden Verwaltung des Gesamtguts berechtigt (§ 1422), aber auch verpflichtet. Ihn trifft die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung, zur Erhaltung und Mehrung des Wertes des Gesamtguts und zur Auskunftserteilung ggü dem nicht verwaltenden Ehegatten (§ 1435). Rn 4 Mindert sich der Wert des Gesamtguts durch unerlaubte einseitige Maßnahmen (§§ 142...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Folge.

Rn 4 Es ist der mangelbedingte Nichterfüllungsschaden, das positive Interesse, zu ersetzen. Der Reisende ist so zu stellen, wie er stünde, wenn der Veranstalter den Vertrag mangelfrei erfüllt hätte (BGH NJW 12, 2107, 2109 [BGH 17.04.2012 - X ZR 76/11]). Insoweit der mangelbedingte Minderwert schon durch Minderung geltend gemacht ist, ist er bei der Schadenshöhe nicht noch ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz.

Rn 148 Verletzt der Vermieter schuldhaft seine Nebenpflicht (Rn 140), auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen, schuldet er Schadensersatz (BGH NJW-RR 23, 373 Rz 41; NZM 22, 949 Rz 36). Dieser richtet sich auf Freihaltung des Mieters von den unnötigen Kosten (BGH NZM 22, 949 [BGH 05.10.2022 - VIII ZR 117/21] Rz 36; 15, 132 Rz 11; NJW 11, 3028 [BGH 06...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Gestaltungsrechte.

Rn 6 Selbstständige Gestaltungsrechte wie das Wiederkaufsrecht, das Aneignungsrecht u das Recht, die Rückauflassung eines Grundstücks zu verlangen (BGHZ 154, 64, 69), unterfallen § 413, das Vorkaufsrecht (RGZ 148, 105, 112) sowie das Recht aus einem Vertragsangebot (RGZ 111, 46, 47) dann, wenn sie vertraglich übertragbar ausgestaltet worden sind. Rn 7 Bei unselbstständigen Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsbereich/andere Beendigungsgründe.

Rn 2 Der Besteller ist in der Ausübung des Kündigungsrechtes nach § 649 wirklich ›frei‹. Die Kündigungsmöglichkeit besteht neben anderen Beendigungstatbeständen, etwa der Kündigung aus wichtigem Grund gem § 648a (s dort) oder gem § 649 (Kostenanschlag), die gleichwohl für den Besteller wegen der für ihn im Verhältnis zu § 648 2 günstigeren Folgen für die Vergütung nicht obso...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelungszweck.

Rn 1 § 311a I erfasst objektive und subjektive (gerade für den Schuldner bestehende) Leistungshindernisse (§ 306 aF hatte eine Nichtigkeit nur im Falle einer objektiven, also für jedermann bestehenden anfänglichen Unmöglichkeit der Leistung angeordnet). Rn 2 Der auf eine unmögliche Leistung gerichtete Vertrag ist wirksam; dass die Primärleistung nicht erbracht zu werden brauc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 441 und 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. 2Von den Anforderungen nach § 434 Absatz 3 oder § 475b Absatz 4 kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unte...mehr