Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Dem Verbraucher stehen folgende Rechte zu: Nacherfüllung (Nr 1), Beendigung des Vertrags (Nr 2 Alt 1), Minderung des Preises (Nr 2 Alt 2), Schadensersatz (Nr 3 Alt 1) sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen (Nr 3 Alt 2) (s zu den RL-Vorgaben Stürner, Europäisches Vertragsrecht 21, § 23 Rz 46 ff). Rn 3 Der in Nr 1 geregelten Nacherfüllung kommt dabei Vorrang vor den andere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Entbehrlichkeit der Fristsetzung.

Rn 12 Fristsetzung, dh eine letzte Chance für den Schuldner, kann in bestimmten Situationen entbehrlich sein, so dass sofort mit Eintritt der zu vertretenden Pflichtverletzung Schadensersatz statt der Leistung verlangt werden kann. Die einschlägigen Fallkonstellationen entsprechen weitestgehend denjenigen beim Rücktritt (s § 323 Rn 29 sowie Schlechtriem/Schmidt-Kessel Schuld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Weitere Gründe für eine Ersatzbeschränkung.

Rn 76 Es gibt wenigstens noch eine Gruppe von Fällen, bei denen der Schadensersatz beschränkt werden muss. Ein Beispiel bildet BGH NJW 76, 1143, 1144 [BGH 03.02.1976 - VI ZR 235/74]: Jemand erleidet einen Stammhirnschaden mit der Folge von Lähmungen und Sprachstörungen durch bloße Beleidigungen und leichte Tätlichkeiten, oder ein Unfallverletzter wird vom Arzt grob fehlerhaf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss.

Rn 2 Die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung iSd § 639 ist grds zu unterscheiden von den rechtsgeschäftlichen Abreden der Vertragsparteien über die Beschaffenheit des herzustellenden Gewerkes. Es steht ihnen iRd Privatautonomie bspw frei, eine hinter den anerkannten Regeln der Technik (zur Bedeutung für die Mangelfreiheit des Werkes s § 633 Rn 23) zurückbleibende Art der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verstöße.

Rn 32 Informiert der Verw falsch, unvollständig, verspätet oder nicht, schuldet er Schadenersatz (München ZMR 11, 406), ggf auch Schmerzensgeld (BayObLG WE 96, 159). Im Falle einer pflichtwidrig erteilten oder nicht erteilten Information kann der Verw abbestellt werden (München ZMR 06, 637; AG Bonn ZMR 10, 320).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Geltendmachung.

Rn 57 Ansprüche aus dem Verw-Vertrag – etwa auf Schadenersatz, auf Vornahme einer Maßnahme nach § 18 II oder auf Herausgabe –, sind, soweit sie der GdW zustehen, nach § 9b II, I 2 durchzusetzen, oder durch einen neuen Verw. Anderes gilt bei einem Anspruch, der einem WEigtümer zusteht (Rn 56).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ggü den WEigtümern.

Rn 55 Der Verw haftet den WEigtümern nach hM aus dem Verw-Vertrag (BGH ZWE 20, 44 Rz 7) entweder unter dem Gesichtspunkt des Vertrags zu Gunsten Dritter oder mit Schutzwirkung für Dritte (Rn 46).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 27 Mögliche Ansprüche der WEigtümer aus einer Bruchteilsgemeinschaft oder Ansprüche, die sich aus den in einer Urkunde mit dem Grundstücksnachbarn ergeben können (BGH NJW 23, 1059 Rz 9). Ferner Ansprüche gegen den Bauträger auf Eigentumsverschaffung (BGH ZMR 20, 197 Rz 10). Das Recht, Schadenersatz zu verlangen, wenn das gemE und das SonderE von einer baulichen Veränderun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Versicherung.

Rn 15 Jeder Verwaltungsbeirat kann für sich eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung schließen. Ferner ist es nach § 18 II zulässig, auf Kosten der GdW eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen (KG ZMR 04, 780).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Haftung der GdW.

Rn 13 Die GdW haftet für ein Verschulden der Verwaltungsbeiräte, soweit diese nach §§ 9b II, 24 III, VI 2, 29 II 1, 2 als ihr Organ tätig werden. Im Verhältnis der WEigtümer untereinander sind die Beiräte keine Erfüllungsgehilfen iSv § 278 BGB. Eine unmittelbare Haftung der Verwaltungsbeiräte ggü den WEigtümern kommt grds nicht Betracht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Inhalt der Schadensersatzpflicht.

Rn 32 § 346 IV verweist auf die §§ 280 bis 283. Das bedeutet: Ersatz eines Schadens aus der Verzögerung der Rückgewähr kann nur nach §§ 280 II, 286 verlangt werden. Für einen Schadensersatz ›in Geld‹ statt der Rückgewähr sind die §§ 281 bis 283 maßgeblich; regelmäßig muss der Gläubiger also nach § 281 I 1 zunächst eine Frist setzen. Für eine Teilrückgewähr gilt § 281 I 2 und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1299 BGB – Rücktritt aus Verschulden des anderen Teils.

Gesetzestext Veranlasst ein Verlobter den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden, das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet, so ist er nach Maßgabe des § 1298 Abs. 1, 2 zum Schadensersatz verpflichtet. Rn 1 Gibt ein Verlobter dem anderen schuldhaft Anlass zu dessen Rücktritt aus wichtigem Grund, hat der Zurückgetretene seinerseits Anspruch auf Schadensersatz ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Ansprüche des Käufers.

Rn 17 Eine mangelhafte Nacherfüllung, unabhängig davon, ob der Mangel nicht beseitigt ist oder die nachgelieferte Kaufsache einen neuen Mangel aufweist (aA Saarbr NJW 07, 3503, 3504 f [OLG Saarbrücken 25.07.2007 - 1 U 467/06]: Schadensersatz wegen Verletzung einer Nebenleistungspflicht), begründet einen neuen Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung (Auktor NJW 03, 120, 121 [B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anschein eines wirksamen Vertrags.

Rn 42 In der ersten Untergruppe liegt der äußere Anschein eines Vertragsschlusses vor, doch ist dieser wenigstens mit dem beabsichtigten Inhalt unwirksam. Als Grund hierfür kommen alle Nichtigkeitsgründe in Betracht, etwa §§ 105, 125, 134, 138 usw. Anerkannt ist die cic-Haftung hier seit RGZ 104, 265 (Weinsteinsäure). Auch § 306 III genügt. Sonderregeln für die Schadensersat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 21 Ausgangspunkt der nach § 275 II erforderlichen Abwägung ist das Gläubigerinteresse. Freilich bereitet dessen Bestimmung Schwierigkeiten. Da es um die Frage der Begrenzung des Anspruchs auf Erfüllung in Natur wegen Unzumutbarkeit für den Schuldner geht, kann es nicht um das Erfüllungsinteresse des Gläubigers im schadensrechtlichen Sinne gehen (so offenbar BGH NJW 05, 32...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 342 BGB – Andere als Geldstrafe.

Gesetzestext Wird als Strafe eine andere Leistung als die Zahlung einer Geldsumme versprochen, so finden die Vorschriften der §§ 339 bis 341 Anwendung; der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger die Strafe verlangt. Rn 1 Die §§ 339–341 gehen davon aus, die Vertragsstrafe bestehe in Geld. Sie sollen aber nach § 342 1 auch bei anderen Strafleistunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift geht davon aus, dass Schadensersatz für den Verlust einer Sache oder eines Rechts auch verlangen kann, wer möglicherweise (BGHZ 6, 55, 61) auch Ansprüche aus dem Sacheigentum (insb aus § 985, der im Ergebnis eine Übertragung des Eigentums an den Schädiger bedeutet, s.u. Rn 5) oder aufgrund des Rechts gegen einen Dritten hat. Dabei soll § 255 einen Verstoß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Grundsätze.

Rn 6 Die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs tritt in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen ohne Abnahme ein, wenn eine Abnahme nach der Beschaffenheit des Werkes ausgeschlossen ist (§ 646) oder wenn der Unternehmer eine Fertigstellungsbescheinigung vorlegt (§ 641a). Lange war str, ob nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch Kündigung der Vergütungsanspruch aus § 649 au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auswirkungen auf die Schadensersatzpflicht des Vorerben.

Rn 5 Der vollständig befreite Vorerbe ist nur in zwei Fällen schadensersatzpflichtig (§ 2138 II): Rn 6 Er bleibt schadensersatzpflichtig für Verfügungen, die er entgegen § 2113 II vorgenommen hat, also unentgeltliche Verfügungen über Nachlassgegenstände einschließlich solcher, für die kein hinreichendes Entgelt in den Nachlass gelangt ist. Eine Benachteiligungsabsicht des Vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 4 Nach II 2 ergeben sich nach Maßgabe Art 250 § 10 EGBGB Informationspflichten, ggf auch zu der Ersatzreise und deren Reisepreis. II 3 fingiert die Annahme des Angebots zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Fristablauf; das gilt nicht für das Angebot einer Ersatzreise. Für den Fall des Rücktritts verweist III 1 folgerichtig auf § 651h I 2, V, ohne den Ans...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorsorgekosten.

Rn 16 Unter Vorsorgekosten versteht man Aufwendungen, die der Geschädigte schon vor einer konkreten Schädigung macht, um den aus solchen Schädigungen drohenden Schaden gering zu halten oder ganz zu verhindern (vgl Lange/Schiemann Schadensersatz, § 6 VIII). Die Rspr hierzu ist nicht einheitlich. Bei der Verletzung musikalischer Urheberrechte ist der GEMA ein 100 %-iger Zuschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Gesetzlich genannte Fälle.

Rn 13 § 281 II Alt 1 ordnet dies zunächst für den Fall der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung durch den Schuldner an; eine Fristsetzung wäre in diesem Fall überflüssig (BGH NJW 02, 1571, 1573 [BGH 07.03.2002 - III ZR 12/01]). Hier sind – va an die Endgültigkeit der Verweigerung – strenge Anforderungen zu stellen, die jedoch im Blick auf die Aufwertung des Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 3 Nach § 336 I gilt die Hingabe einer Draufgabe ›als Zeichen des Abschlusses des Vertrags‹. Das meint aber nur eine widerlegliche Vermutung; der Vertragsschluss kann auch anders bewiesen werden. Die Vereinbarung einer Draufgabe bedeutet gleichfalls keine Formabrede mit der Folge von § 126. Rn 4 Da die Draufgabe im Zweifel nicht als Reugeld gelten soll (§ 336 II), führt sie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorrang der Nacherfüllung (Nr 1).

Rn 15 Das Recht des Verkäufers zur zweiten Andienung (BTDrs 14/6040, 220; BVerfG ZGS 06, 470, 472; die folgenden Zitate) und den darin liegenden Vorrang der Nacherfüllung ggü den Rechten des Käufers auf Aufhebung der Leistungsbeziehung, durch Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung, und Minderung gem Nrn 2 u 3 hat der Gesetzgeber bewusst nicht ausdrücklich geregelt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Positives und negatives Interesse.

Rn 17 Allerdings kann bei der Pflichtverletzung in Schuldverhältnissen dieser schadensfreie Zustand in verschiedener Weise bestimmt werden, nämlich als Schadensersatz statt der Leistung (dazu Huber AcP 2010, 10, 319 ff, früher Schadensersatz wegen Nichterfüllung) oder als Ersatz desjenigen Schadens, den der Gläubiger durch das enttäuschte Vertrauen auf die Erfüllung erlitten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Schuldrecht ist das Recht der durch Pflichten zwischen Personen konstituierten und gestalteten Rechtsverhältnisse zwischen diesen Personen. Das durch das SchRModG neugestaltete Schuldrecht baut deshalb folgerichtig für Störungen, dh nicht dem Pflichtenplan entspr Entwicklungen, auf dem zentralen Begriff der ›Pflichtverletzung‹ auf (s Rn 5–8). Die Gliederung folgt dann d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 682 BGB – Fehlende Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers.

Gesetzestext Ist der Geschäftsführer geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, so ist er nur nach den Vorschriften über den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen und über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verantwortlich. Rn 1 § 682 dient dem Schutz des geschäftsunfähigen und des in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Geschäftsführer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2183 BGB – Gewährleistung für Sachmängel.

Gesetzestext 1Ist eine nur der Gattung nach bestimmte Sache vermacht, so kann der Vermächtnisnehmer, wenn die geleistete Sache mangelhaft ist, verlangen, dass ihm an Stelle der mangelhaften Sache eine mangelfreie geliefert wird. 2Hat der Beschwerte einen Sachmangel arglistig verschwiegen, so kann der Vermächtnisnehmer anstelle der Lieferung einer mangelfreien Sache Schadens...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Anspruchshöhe.

Rn 36 Der Ausgleichsanspruch gewährt dem Beeinträchtigten eine angemessene Entschädigung in Geld, deren Höhe sich nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung bemisst (BGH NJW 09, 762, 765 [BGH 19.09.2008 - V ZR 28/08]); sie kann im Einzelfall die Höhe des vollen Schadensersatzes erreichen, wenn die zu duldende Einwirkung (Rn 16–32) zu einer Substanzschädigung geführt h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 4 § 281 begründet zusätzliche Voraussetzungen nur für solche Fälle, in denen der Tatbestand des § 280 erfüllt ist. Nur insoweit kommt es auf Pflichtverletzung und Vertretenmüssen an. Aus dem Umstand, dass Schadensersatz statt der Leistung verlangt wird, ergeben sich keine abweichenden Anforderungen an die Pflichtverletzung; diese bleibt jeweils identisch (s § 280 Rn 10 ff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 851 BGB – Ersatzleistung an Nichtberechtigten.

Gesetzestext Leistet der wegen der Entziehung oder Beschädigung einer beweglichen Sache zum Schadensersatz Verpflichtete den Ersatz an denjenigen, in dessen Besitz sich die Sache zur Zeit der Entziehung oder der Beschädigung befunden hat, so wird er durch die Leistung auch dann befreit, wenn ein Dritter Eigentümer der Sache war oder ein sonstiges Recht an der Sache hatte, e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge der Qualifikation.

Rn 51 Rechtsfolge der Qualifikation eines Schadenspostens als Schadensersatz statt der Leistung ist die Anwendung der §§ 281–283, mithin das grds Erfordernis einer Nachfristsetzung (s § 281 Rn 5–11). §§ 281 II, 282, 283, 325 sowie eine Reihe weiterer Vorschriften begründen allerdings zahlreiche Ausnahmen davon (s § 281 Rn 12–18). Eine Qualifikation des Schadens kann unterblei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ansprüche gegen Dritte.

Rn 1 Der Nießbraucher genießt Rechtsschutz wie ein Eigentümer in Bezug auf Herausgabe, §§ 985, 986, Nutzungen, §§ 987, 990 I, II, 991 I, 993 I, 988, oder Schadensersatz, §§ 991 II, 989, 990 I u II, 992. Andere Ansprüche können auf Besitzschutz, § 858 iVm § 1036, gerichtet sein, s.a. die petitorischen Ansprüche, § 1007 iVm § 1036; Schadensersatz, § 823, und Unterlassung, § 10...mehr

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zfs 08/2024, Keine Deckung ... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. kann von der Bekl. weder Deckungsschutz noch Schadensersatz verlangen. 1. Der geltend gemachte Rechtsschutzfall – ein behaupteter Verstoß der Audi AG gegen europäische Abgasvorschriften, der diese zum Schadensersatz in Gestalt des sog. Differenzschadens verpflichtet – ist in der von der Kl. unterhaltenen Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nicht versichert. a) Im Tatsäch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1.) Ausfallschäden.

Rn 36 Da der Anspruch auf Nacherfüllung ein modifizierter Erfüllungsanspruch ist (§ 439 Rn 8), führt eine Leistungsstörung aus verzögerter Nacherfüllung zu einem Verzug des Verkäufers mit einer Hauptleistungspflicht. Es gilt die Verzugshaftung (HP/Faust Rz 70; Lorenz NJW 05, 1889, 1891).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Außerordentliches Kündigungsrecht des Darlehensgebers (Abs 1).

Rn 5 Die fristlos zulässige Kündigung nach I setzt außer einem wirksamen Vertrag über ein (un)verzinsliches Gelddarlehen voraus, dass zwischen Vertragsschluss u Kündigungszeitpunkt in den speziellen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers o in der Werthaltigkeit einer gestellten (Dritt-)Sicherheit objektiv (Freitag WM 01, 2370, 2373) eine wesentliche Verschlechterung (da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Frustrationsschaden und Rentabilitätsvermutung.

Rn 19 Die Berechnung des ersatzfähigen Schadens nach den durch das Schadensereignis nutzlos gewordenen Aufwendungen des Geschädigten wird überwiegend abgelehnt, weil die Kausalität des Ereignisses für die Aufwendungen fehlt (Staudinger/Schiemann § 249 Rz 123; etwa BGHZ 55, 146 Jagdpacht, s § 249 Rn 44). Auch soll die Höhe des Schadens nicht von der Selbsteinschätzung durch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundlagen.

Rn 5 Vom Erstattungsanspruch umfasst sind alle Aufwendungen, die objektiv erforderlich waren, um die Mängel und deren Erscheinungsformen zu beseitigen (BGH NJW 73, 46 [BGH 12.10.1972 - VII ZR 51/72]). Weil die Selbstvornahme in der Sache nichts anderes ist als die – nun vom Besteller übernommene – Nacherfüllung (§ 635), lassen sich für den Umfang der Kostenerstattungspflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundkonzeption und Regelungstechnik.

Rn 6 Das Spektrum denkbarer Regelungstechniken im Haftungsrecht reicht von der Fallgruppenbildung (wie etwa ursprünglich im englischen Recht) bis zur umfassenden Generalklausel (wie etwa im französischen Recht). In §§ 823 ff wurde ein Mittelweg gewählt, indem 3 ›kleine‹ (eingeschränkte) Generalklauseln sowie Sondertatbestände für einzelne Regelungsbereiche geschaffen wurden....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verhältnis zu Ansprüchen des Eigentümers.

Rn 61 Problematisch ist das Verhältnis solcher Ansprüche zu Ansprüchen des Eigentümers aus § 823 I. Str ist, ob analog § 1281 Schadensersatz an beide Berechtigte zu leisten ist (so die wohl hM, Staud/J Hager § 823 Rz B 135 mwN), ob eine Gesamtgläubigerschaft iSd § 428 (Prütting Sachenrecht Rz 398) oder eine vorrangige Forderungszuständigkeit jedenfalls des Anwartschaftsberec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Rechte bei unzulässigem Gebrauch.

Rn 175 Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch einen vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538). Wegen unzulässigen Gebrauchs kann der Vermieter gem § 541 Unterlassung verlangen (s § 541 Rn 7), nicht aber nach § 1004 (BGH NJW 07, 2180 [BGH 17.04.2007 - VIII ZB 93/06]). Dieser Anspruch verjährt während des L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1585b BGB – Unterhalt für die Vergangenheit.

Gesetzestext (1) Wegen eines Sonderbedarfs (§ 1613 Abs. 2) kann der Berechtigte Unterhalt für die Vergangenheit verlangen. (2) Im Übrigen kann der Berechtigte für die Vergangenheit Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur entsprechend § 1613 Abs. 1 fordern. (3) Für eine mehr als ein Jahr vor der Rechtshängigkeit liegende Zeit kann Erfüllung oder Schadensersatz w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangelmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die §§ 249 bis 255 regeln Umfang und Art des zu leistenden Schadensersatzes. Dagegen sagen sie über den Grund von Schadensersatzansprüchen nichts. Solche Vorschriften finden sich über das ganze BGB und seine Nebengesetze verstreut; die wichtigsten im BGB sind die §§ 280 und 823. Erst iVm einer solchen Vorschrift erlangen die §§ 249 ff Bedeutung. Rn 2 Dabei gelten die §§ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Keine Erfassung.

Rn 15 Selbst dann, wenn eine Erfassung technisch nicht möglich war, soll eine Schätzung möglich sein (Streyl WuM 17, 560, 562; im Überblick Schmid Teil I L; zur formalen Seite s BGH ZMR 17, 30 Rz 27 und 15, 111 Rz 18). Nach hier vertretener Ansicht gilt hingegen § 556a I 1 (Rn 7). Der Mieter kann allerdings nachweisen, dass er bei korrekter Verbrauchserfassung weniger zu zah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist das digitale Produkt mangelhaft, so kann der Verbraucher den Vertrag gemäß § 327o beenden, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB U

Überbau 912 8 Duldungspflicht 912 18 Eigentumsverhältnisse 912 27 Gebäude 912 5 Gestattung 912 31 Überbaurente 912 20 Übereinkommen, internationale Abstammung Art. 19 HaagUntProt 1 Auslandsbezug Art. 19 ROM III 1 EuGüVO Art. 62 EuGüVO 1 ROM III Art. 69 EuUntVO 1 Verhältnis zu ROM III Art. 19 ROM III 1 Übereinstimmung 2038 27 Übergabe Kaufsache 433 14 Übergabe Kaufsache 446 11; 448 4 Übergab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB F

Fachkenntnisse 1987 4 Factoring 134 55; 398 24 Eigentumsvorbehalt 449 23 Facultas alternativa 257 5 Fahren automatisiertes 1 ProdHaftG 16 Fahrfunktionen Automatisierung 823 159 Fahrlässigkeit 275 26; 276 9, 13; 287 1 erforderliche Sorgfalt 276 9 grobe ~ 15 AGG 11 gruppentypische Maßstäbe 276 13 höhere Fähigkeiten 276 13 Mindeststandard 276 13 objektiviert 276 10 Übernahmeverschulden 276 10...mehr