Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Prüfungsschema

Rz. 36 Die Antworten suchende Ausgangsfrage vor einer Entscheidung über eine Ersatzleistung an den Fordernden lautet regelmäßig: "Wer will von wem wieviel" (d.h., was warum aus welchem Rechtsgrund)? Rz. 37 Übersicht 2.1: WER will WAS von WEM WARUM WORAUS?mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 1. Vorrechte und Forderungsübergänge

Rz. 63 Bei der Regulierung sind die Forderungsübergänge und künftigen Leistungen von dritter Seite (SVT, Arbeitgeber, Dienstherr, sonstige Drittleistungs- und Versorgungsträger) zu beachten. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Unübersichtlichkeit des Versorgungssystems, das weder einheitliche Forderungsübergänge, noch stets gleichmäßiges Verteilen von Gläubigerleist...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Anspruch

Rz. 534 Den Eltern eines getöteten Kindes kann grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch zustehen. Dabei kommt es aber nicht auf individuelle Versorgungsabsprachen, sondern allein auf den gesetzlich geschuldeten Unterhalt an.[438] Rz. 535 Der Wegfall bzw. die Schmälerung von Kinder-, Erziehungs- und Elterngeld sind nicht ersatzfähig. Pflegeleistungen werden nicht als Unterhalt ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Kongruente Schadengruppen

(1) Sachliche Kongruenz Rz. 149 Die Differenzierung nach schadenkongruenten Forderungen hat Bedeutung auch für Teilabfindungen sowie für etwaige Forderungsübergänge auf Drittleistungsträger, aber auch – bei unzureichender Deckungssumme oder unzureichendem Vermögen des Schädigers – für quotenbevorrechtigte Forderungen des unmittelbar Verletzten. Rz. 150 Der BGH [114] betont die ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / bb) Unterhalt

Rz. 101 Die Zukunftsprognose richtet sich wesentlich an der hypothetischen beruflichen und privaten Entwicklung des Verstorbenen aus,[150] ergänzt um die unterhaltsrechtlich relevanten Veränderungen bei den etwaig vorhandenen weiteren Unterhaltspflichtigen. Gegebenenfalls muss gestuft geklagt und tenoriert werden (Rdn 127 f.). Rz. 102 Wer nach § 844 Abs. 2 BGB auf Schadenersa...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Haftungsnorm – Schadenersatznorm

Rz. 333 Die Herleitung des Anspruches hat zwei Stufen, nämlich Rz. 334 Aus welchem Rechtsgrund heraus die begehrte Zahlung zu erfolgen hat, beurteilt sich alsomehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Abgrenzung zum mittelbar Geschädigten

Rz. 47 Hinweis Siehe auch Rdn 342 ff., 837 ff. Rz. 48 Der Umstand, dass jemand nach einem Geschehnis Vermögenseinbußen hat oder immaterielle Beeinträchtigungen beklagt, bedeutet nicht automatisch, dass ihm hierfür auch stets ein anderer materiellen Schadensersatz und billige (immaterielle) Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld) zu leisten hat. Es bedarf stets einer Anspruchsn...mehr

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Literaturverzeichnis

Almeroth, Schadensersatz bei Verkehrsunfällen, 1. Aufl. 2023 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 82. Aufl. 2024 Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Aufl. 2021 Battis, Bundesbeamtengesetz, 6. Aufl. 2022 beck-online, Beck'sche Online-Kommentare (BeckOK) beck-online.GROSSKOMMENTAR (BeckOGK) Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs, Loseblatt, ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Längerfristiger Ausfall

Rz. 322 Schadenersatz für Erwerbseinbußen (Verdienstausfall, Minderverdienst, Rentenminderung)[227] ist, wenn der Ersatzberechtigte überhaupt nicht oder nicht mehr ohne Einbußen in das Erwerbsleben reintegriert werden kann, bis zu demjenigen Zeitpunkt zu leisten, in dem er voraussichtlich aus dem Erwerbsleben ausgeschieden wäre.[228] Es folgt dann i.d.R. der Bezug von Alters...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) § 116 Abs. 7 SGB X

Rz. 1271 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtigemehr

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§ 5 Verjährung / (b) Deckungsklage des Geschädigten

Rz. 718 Hinweis Zur Drittfeststellungsklage Rdn 137; § 3 Rdn 165 ff. Rz. 719 In der Allgemeinen Haftpflichtversicherung kann auch der Geschädigte ein schützenswertes Feststellungsinteresse haben, dass der Haftpflichtversicherer dem auf Schadenersatz Inanspruchgenommenen Deckung zu gewähren hat.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (7) Schmerzensgeld

Rz. 131 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 550 f. (a) Anspruchsberechtigung Rz. 132 Der Anspruch steht dem unmittelbar Geschädigten (und im Wege der Erbfolge dessen Erben) zu. Rz. 133 Ein isoliertes Angehörigenschmerzensgeld kennt das deutsche Schadenersatzrecht nicht. An seiner Stelle wurde m.W.v. 23.7.2017 (Primärschaden = Unfalltag) ein Hinterbliebenengeld eingeführt (Rdn 119 ff.). ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Bemessung

Rz. 135 Schmerzensgeld wird grundsätzlich als Kapitalleistung geschuldet. Nur unter besonderen Voraussetzungen wird eine Schmerzensgeldrente (gegebenenfalls neben einem Kapitalbetrag) gezahlt[98] (siehe § 1 Rdn 550 ff.).mehr

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§ 5 Verjährung / V. Spezialrechtliche Normen

Rz. 959 § 15 StVG – Verwirkung 1Der Ersatzberechtigte verliert die ihm aufgrund der Vorschriften dieses Gesetzes zustehenden Rechte, wenn er nicht spätestens innerhalb zweier Monate, nachdem er von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erhalten hat, dem Ersatzpflichtigen den Unfall anzeigt. 2Der Rechtsverlust tritt nicht ein, wenn die Anzeige infolge eines...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 4. Steuertarif

Rz. 42 Auf das zu versteuernde und entsprechend § 32a EStG abgerundete Einkommen ist entweder der Grund- oder der Splittingtarif zur Ermittlung der individuellen Steuerbelastung anzuwenden.[50] a) Steuerklassenwahl Rz. 43 Der Regulierung sollte die aus den Lohn- und Einkommensteuertabellen ermittelte Monatssteuer nicht ohne Überprüfung der konkreten Fallumstände zugrunde geleg...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Vorbemerkung

Rz. 1145 Die Praxis kennt auch Teilabfindungsvergleiche, durch die der Schadenersatz lediglich für bestimmte Zeiträume oder einzelne Schadenpositionen abgeschlossen wird. Es ist in diesen Fällen zugleich zu überlegen, ob eine Teilerledigung wirtschaftlich und lohnend ist. Auch fallen u.U. erhöhte Anwaltskosten an.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Beerdigungskosten

Rz. 118 Angemessene Beerdigungskosten sind dem Erben bzw. dem tatsächlichen Kostenträger zu ersetzten.mehr

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§ 5 Verjährung / e) Tatsächliche Veränderungen

Rz. 445 Ändert sich die Höhe wiederkehrender Leistungen wegen äußerer Umstände, die unabhängig vom Schadenereignis und seiner Folgen eintreten (z.B. Einkommenssteigerungen, Auflösung einer zweiten Ehe), beginnt für den zusätzlichen Teil des Schadenersatzes eine neue Verjährungsfrist.[428]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Entgangene Dienste

Rz. 123 Anspruchsberechtigt ist der Dienstberechtigte, und nicht die verletzte/getötete Person.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (e) Waise

Rz. 518 Den Waisen ist bis zum Ende der familienrechtlich geschuldeten Ausbildung Schadenersatz wegen entgangenen Barunterhaltes zu zahlen. Der familienrechtliche Barunterhaltsanspruch der Kinder endet häufig mit der Lehre (16.–18. Lebensjahr), kann allerdings (z.B. bei Aufnahme eines Studiums) auch darüber hinaus andauern.[412] Rz. 519 Der Betreuungsschaden tritt nur bis zur...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Einleitung

Rz. 1472 Grundsätzlich sind Anwaltskosten von jeder Partei selbst zu tragen und nur als Folge von Verzug oder (vor-)vertraglichem Fehlhalten als Schadenersatz geschuldet. Als Ausnahme wird dieser Grundsatz zugunsten eines kleinen, eng umrissenen Kreises von Geschädigten, die aus Gründen der Waffengleichheit besonderen Schutzes bedürfen, durchbrochen. Siehe dazu Rdn 1465 f.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Anspruchsberechtigung

Rz. 132 Der Anspruch steht dem unmittelbar Geschädigten (und im Wege der Erbfolge dessen Erben) zu. Rz. 133 Ein isoliertes Angehörigenschmerzensgeld kennt das deutsche Schadenersatzrecht nicht. An seiner Stelle wurde m.W.v. 23.7.2017 (Primärschaden = Unfalltag) ein Hinterbliebenengeld eingeführt (Rdn 119 ff.). Rz. 134 Zum Schockschaden Rdn 46.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Neue Partnerschaft

Rz. 496 Neben der Wiederverheiratungsmöglichkeit (Rdn 513 f.) ist auch die Aufnahme einer nicht-ehelichen Gemeinschaft (Rdn 515) im Einzelfall anspruchsbeeinflussend.[389]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (dd) Hinterbliebenenrente

Rz. 409 Die Gewährung von Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung setzt keine Zahlung von Versicherungsbeiträgen in einem bestimmten Zeitraum vor dem Tod voraus.[305] Ausreichend ist die Erfüllung der Wartezeit (i.d.R. fünf Jahre) durch den Verstorbenen.mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Möglichkeit der Klage

Rz. 388 Für die Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen reicht es im Allgemeinen aus, wenn der Geschädigte auf der Grundlage der ihm bekannten Tatsachen zumindest eine aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Feststellungsklage erheben kann (auch Rdn 438).[324] Rz. 389 BGH v. 17.12.2020[325] fasst die rechtlichen Aspekte der risikolosen Klageerhebung wie ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Materielle Gerechtigkeit

Rz. 362 Die Rechtsprechung versucht mit unbestimmten – und im konkreten Fall sich durchaus wandelbar erweisenden Rechtsbegriffen und -instituten – materielle Gerechtigkeit herbeizuführen:[430] Rz. 363 Das nach der Differenzmethode rein rechnerisch gewonnene Ergebnis bedarf anschließend noch einer normativen, am Schutzzweck der Haftung sowie an Funktion und Ziel des Schadenser...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Zinsfuß

Rz. 570 Der Zinsertrag ist abhängig von dem Zinsfuß, den der Geschädigte langfristig [480] nachhaltig erzielen kann.[481] Die gängigen Tabellen enthalten Berechnung für Zinsfüße von 3,5 % bzw. 4 % bis 7 %. Rz. 571 Die Relevanz des der Abzinsung zugrunde zu legenden Zinsfußes ist von der Laufzeit abhängig: Bei kurzen Laufzeiten ist die Relevanz eher gering; hier ist das Augenme...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Zivilrecht

Rz. 465 Die Nachweispflicht eines Verletzten (und damit auch die eines jeden seiner Rechtsnachfolger) erstreckt sich auf Eintritt und Höhe des Schadens.[560] Rz. 466 Abbildung 2.3: Kausalkettemehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Unfall bis 31.7.2002

Rz. 662 Auf die Rechts- und Haftungsänderungen durch das 2. Schadenrechtsänderungsgesetz[734] ist hinzuweisen. Nach Art. 229 § 5 S. 1 EGBGB sind die geänderten Vorschriften nicht anzuwenden, soweit das schädigende Ereignis vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1.8.2002 eingetreten ist.[735] Altfälle sind weiter nach dem im Unfallzeitpunkt geltenden Recht abzuwickeln. Rz. 6...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (d) Verwendung

Rz. 141 Das Schmerzensgeld gehört zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§ 1416 Abs. 1 BGB). Rz. 142 Für die Bezahlung eines Betreuers muss Schmerzensgeld nicht eingesetzt werden (§ 1836c Nr. 2 BGB a.F. i.V.m. § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII).[108] § 1880 BGB setzt § 1836c BGB a.F. fort.[109] Rz. 143 Zur Prozesskostenhilfe § 3 Rdn 6 f.mehr

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§ 5 Verjährung / 5. Urteilswirkung

Rz. 116 Die Verjährungsfrist für vollstreckbare Titel (auch Feststellungsurteile, gerichtliche Vergleiche [§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO]) beträgt 30 Jahre ab Rechtskraft des zugrundeliegenden Titels und gilt auch für Ansprüche aus vertraglicher Ersetzung eines rechtskräftigen Feststellungsurteils (Rdn 728; § 2 Rdn 1184 ff.). Rz. 117 In die Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 3 BG...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (g) Eigenes Einkommen

Rz. 532 Der eigene Verdienst, aber auch eine Mitarbeitsverpflichtung der Unterhaltsberechtigten im Haushalt (u.U. gesteigert nach eigenem Eintritt in den Ruhestand) und im Beruf,[434] sind anspruchsmindernd zu berücksichtigen.[435] Kinder sind etwa ab dem 12. Lebensjahr zur Mithilfe verpflichtet: Regelmäßig werden, unabhängig von Haushaltsgröße und Anspruchsstufe, ab diesem ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / i) Zusammenfassung

Rz. 40 Für die steuerliche Behandlung einmaliger oder wiederkehrender Leistungen kommt es allein darauf an, ob die Schadenersatzrente einer bestimmten Einkunftsart des EStG zuzuordnen ist:[49] Rz. 41 Übersicht 4.1: Schadenersatz und Versteuerungmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Ansprüche außerhalb der Sozialversicherung

Rz. 133 Auch bei Mithaftung kommen regelmäßig Befriedigungsvorrechte des Verletzten vor den anderen Drittleistungsträgern zum Tragen, sodass sich die Frage der Verteilung unter Mehreren nicht stellt. Rz. 134 Problematisch wird die Situation jedoch, wenn sowohl SVT als auch weitere Drittleistungsträger (z.B. private und gesetzliche Krankenversicherung; RVT und betriebliche Alt...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Tatsachensammlung, Schlüssigkeit einer Klage

Rz. 276 Erhalten verletzte Person bzw. anspruchsberechtigte Hinterbliebene Leistungen von dritter Seite, können sie insofern ihren Schadenersatzanspruch (und damit ihre Forderungsberechtigung/Aktivlegitimation) verlieren (Rdn 108 ff.). Forderungsübergänge führen zur Unschlüssigkeit von die Zession nicht beachtenden Klagen. Rz. 277 Die Verantwortung für einen vollständigen – A...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) Aspekte der Drittleistungen

Rz. 542 Soweit u.a. gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, beamtenrechtliche Versorgungsträger oder berufsständische Versorgungswerke Rentenleistungen an die Hinterbliebenen erbringen, sind diese auf den Unterhaltsschadenanspruch aufgrund von Forderungsübergängen zu verrechnen.[448] (a) Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung Rz. 543 Gesetzliche Ren...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (8) Heilbehandlungskosten

Rz. 144 Heilbehandlungskosten werden regelmäßig – außerhalb von Selbstbeteiligungen – von Drittleistungsträgern erbracht. Rz. 145 RVT gewähren nach Maßgabe der §§ 9 ff. SGB VI Leistungen zur Teilhabe (u.a. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wie Kur). Voraussetzung ist die Versicherteneigenschaft ("… haben Versicherte …", § 10 Abs. 1 SGB VI). Anstelle des RVT kommen a...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Schadenersatznormen (Übersicht)

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Beamtenrechtliche Versorgung

Rz. 546 Anders als beim RVT bzw. UVT (Rdn 543 ff.) und der Versorgung nach dem BVG gewährt die beamtenrechtliche Versorgung keine große oder kleine Witwenrente.[451] Kinder verändern nach §§ 20, 25 BeamtVG die Höhe des Witwen-/Witwergeldes.mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / b) Haushaltsführungsschaden

Rz. 31 Der Ausfall eines Verletzten im Haushalt ist, soweit die Haushaltsführung zugunsten der Familienangehörigen erfolgt, rechtlich als "Erwerbstätigkeit" (gegenüber der Familie) i.S.v. § 842 BGB zu qualifizieren,[38] im Übrigen handelt es sich um vermehrte Bedürfnisse (der verletzten Person) (§ 843 BGB). Diese zivilrechtliche/schadenersatzrechtliche Einordnung bestimmt ni...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / f) Beerdigungskosten, Unterhaltsschaden

Rz. 36 Zahlungen auf Unterhaltsschäden[46] sind weder bei Rentenzahlung oder als kapitalisierter Einmal-Betrag steuerpflichtig. Ebenso ist der Ersatz von Beerdigungskosten steuerbefreit.[47]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (5) Erwerbsschaden

Rz. 124 Der Verdienstausfall, auch in seiner künftigen Entwicklung, ist einzuschätzen. Rz. 125 Wer im Unfallzeitpunkt nicht erwerbstätig ist (wie Kind, Student, Hausfrau), muss – auch hinsichtlich etwaiger künftiger Drittleistungen – prognostisch betrachtet werden. Rz. 126 Die soziale Absicherung von Verletzten, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen bereits untergebra...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Grundsatz, Regel – Ausnahme

Rz. 1464 Grundsätzlich sind Anwaltskosten, wie auch das BVerfG [1541] hervorhebt, von jeder Partei selbst zu tragen[1542] und nur als Folge von Verzug oder (vor-)vertraglichem Fehlhalten als Schadenersatz geschuldet.[1543] Rz. 1465 Diesen Grundsatz hat die deutsche [1544] Rechtsprechung ausnahmsweise durchbrochen; und zwar für den Bereich der Haftpflichtschadenregulierung, besc...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 4. Dienstunfall

Rz. 217 Die Anerkennung eines Haftpflichtgeschehens als Dienstunfall entbindet das Gericht im anschließenden Schadenersatzprozess nicht von der Prüfung, ob der geltend gemachte Schaden eine adäquate Folge des Unfalls ist.[287]mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 2. Steuerschraube

Rz. 6 Der Ersatz des Steuerbetrages ist eine nach § 24 Nr. 1 lit. a EStG zu versteuernde Einnahme, so dass nunmehr eine "Steuerschraube" einsetzen kann: Jeder weitere Ersatz der im jeweiligen Folgejahr anfallenden Steuer löst seinerseits wieder eine Steuerpflicht aus.[7] Rz. 7 Mit Sicherheit vermeiden kann man diese Steuerschraube nur durch eine vorherige Einbeziehung der auf...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Prüfung

Rz. 56 Anlässlich eines Schadenfalles erbringen neben dem Ersatzpflichtigen häufig auch Dritte (wie Kaskoversicherung, Sozialversicherung, Arbeitgeber) Leistungen, wobei die Leistungsverpflichtung dann häufig mit einem Wechsel der Forderungsberechtigung einhergeht. Es ist regelmäßig darauf zu achten, ob der Direktgeschädigte hinsichtlich derjenigen Forderungsposition, die er...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (d) Scheidung

Rz. 516 Grundsätzlich ist auch dem Aspekt einer möglichen Scheidung (siehe auch § 6 Rdn 164 f.).[411] Rechnung zu tragen: In der Praxis wird dies relevant, wenn deutliche Anzeichen dafür vorhanden sind, dass die Ehe vor dem Tod des Unterhaltspflichtigen bereits zum Scheitern verurteilt war. Rz. 517 Die Darlegungs- und Beweislast trifft den Schädiger. Bei mehr als drei Jahre g...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (9) Vermehrte Bedürfnisse

Rz. 147 Gerade bei Schwerverletzten fallen neben den Leistungen (insbesondere der Sozialversicherung und Sozialhilfe) auch Eigenlasten bei den Verletzten an, die sich in ihrer Gestaltung (z.B. Pflege innerhalb der Familie anstelle Unterbringung in einer Heimpflege) künftig verändern können. Rz. 148 Nicht zuletzt unter Hinzutreten unfallfremder Erkrankungen können Drittleistun...mehr

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§ 5 Verjährung / (a) 30 Jahre, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB

Rz. 728 Die Verjährungsfrist für vollstreckbare Titel und damit auch Feststellungsurteile und gerichtliche Vergleiche (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) beträgt 30 Jahre ab Rechtskraft des zugrundeliegenden Titels und gilt auch für Ansprüche aus vertraglicher Ersetzung eines rechtskräftigen Feststellungsurteils.[742] In die Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB sind bei einem Fe...mehr