Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Allgemeines

Rz. 1681 [Autor/Stand] Mit der Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007[2] mit Wirkung zum 1.1.2009 und der Einführung eines neuen Versicherungstyps im Sinne des Einkommensteuerrechts – dem vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag – sowie eines neuen gesetzlich definierten Mindesttodesfallschutzes mit dem JStG 2009 vom 19.12...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Grundsätze zur Kapitalabfindung nach § 1585 Abs. 2 BGB

Rz. 926 Eine Kapitalabfindung statt laufender Zahlung einer Unterhaltsrente kann zwischen den – früheren – Eheleuten in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB frei vereinbart werden. Rz. 927 Der Unterhaltsberechtigte kann allerdings bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete dadurch nicht "unbillig belastet" wird, gem. § 1585 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Überblick zu den prägenden und nicht prägenden Einkünften

Rz. 1522 In der Ehe angelegte sind folgende Einkünfte:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Unzumutbare Erwerbstätigkeit des Verpflichteten

Rz. 1780 Auch der Verpflichtete verfügt u.U. über Erwerbseinkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 1216 Hat der Unterhaltsberechtigte bereits vor Eingehung der Ehe über gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich seiner Erkrankung verfügt und diese Umstände verschwiegen, kann eine Unterhaltsbegrenzung nach § 1579 Nr. 8 BGB wegen grober Unbilligkeit in Frage kommen.[1273] Wie jeder andere nacheheliche Unterhaltsanspruch kann auch der Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB z...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / I. Maßstab der Bedürftigkeit

Rz. 1743 Für den nachehelichen Unterhalt gilt im Hinblick auf die Bedürftigkeit nach § 1570 BGB:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II (ALG II))

Rz. 683 Mit Wirkung vom 1.1.2005 waren die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst worden, dem Bürgergeld [721] (bis 1.1.2023: Arbeitslosengeld II (ALG II)). Bürgergeld im Überblick:[722]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Abzugsposten vom Einkommen

Rz. 1911 Das unterhaltsrechtlich zu bestimmende Einkommen wird grundsätzlich berechnet durch Abzug von Bei begrenzter Leistungsfähigkeit sind an die Möglichkeit des Abzugs dieser Positionen erhöhte Anforderungen zu stellen. Dabei sind im Einzelfall d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Einnahmen

Rz. 129 Der Einkommensteuer unterliegen nur die Einnahmen aus den sieben in § 2 EStG aufgeführten Einkunftsarten. Steuerbar sind folglich nur die Betriebseinnahmen und die Einnahmen im Sinne von § 8 EStG , soweit sie also den Gewinneinkünften bzw. Überschusseinkünften zugeordnet werden können. Interessant ist, dass der Begriff der Betriebseinnahmen im EStG nicht definiert ist....mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 1888 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowerten folgt den allgemeinen Grundsätzen. Besonderheiten, sind zum Teil darin begründet, dass viele vorgeschaltete Fragen der Besteuerung bislang ungeklärt waren oder weiterhin ungeklärt sind. Darüber hinaus ist die Auswirkung der technischen Eigenschaften auf die Praxis insbesondere im Ra...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Abänderungsantrag oder Vollstreckungsabwehrantrag

Rz. 236 Das Verhältnis des Abänderungsantrags nach § 238 FamFG zum Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO ist problematisch. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig zu vollziehen,[295] jedoch aus praktischen Gründen geboten. Da beide Verfahren mit unterschiedlichen Mitteln unterschiedliche Ziele verfolgen, schließen sich der Abänderungsantrag und der Vollstreckungsabwehr...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / g) Durch Entwicklung nach der Scheidung ausgelöste Versorgungsnachteile

Rz. 68 Die oben dargestellte Sperre, nach der ein Ausgleich der während der Ehe entstandenen Versorgungsnachteile regelmäßig bereits über den Versorgungsausgleich ausgeglichen worden ist, findet naturgemäß keine Anwendung mehr, wenn die Versorgungsnachteile auf Entwicklungen und Umstände erst nach der rechtskräftigen Scheidung zurückzuführen sind. Denn diese Nachteile werden...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 1182 Eine Begrenzung des Anspruchs auf Altersunterhalt ist nach § 1579 BGB wegen grober Unbilligkeit, insbesondere nach § 1579 Nr. 1 BGB wegen kurzer Ehedauer möglich. Daneben ist auch – wie bei jedem nachehelichen Unterhaltsanspruch – eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung nach § 1578b BGB möglich. Maßgebend für eine solche Abwägung ist vorrangig die Frage ehebeding...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Sozialhilfe und Grundsicherung, SGB XII

Rz. 689 Sozialhilfe, die gem. SGB XII geleistet wird, hat auf den Unterhaltsanspruch keinen Einfluss. Sozialhilfe mindert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten nicht. Sozialhilfe hat subsidiären Charakter (§ 2 SGB XII). Der Anspruchsübergang hinsichtlich der Leistung gem. § 94 SGB XII befreit den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Leistungspflicht.[728] Rz. 690 Nach...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Pensionsrückstellungen

Rz. 457 Beispiel für Unterhaltsrelevanz Der Ehemann ist Unterhaltsschuldner und Alleingesellschafter der M-GmbH, die einträgliche Gewinne erwirtschaftet und jährlich eine Pensionsrückstellung von 20.000 EUR erfolgswirksam passiviert, sodass der Gewinn jährlich um diesen Betrag niedriger ausfällt als ohne diesen. Es handelt sich damit generell um eine für die Ermittlung des Un...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Additionsmethode, Differenzmethode, Anrechnungsmethode

Rz. 1637 Das Maß des Unterhalts gem. § 1578 Abs. 1 BGB bestimmt sich nach den prägenden ehelichen Lebensverhältnissen, an denen beide Eheleute gleichmäßig, also hälftig, teilgenommen haben. Auf diesen Bedarf muss sich der Berechtigte nach § 1577 Abs. 1 BGB sein gesamtes in der Ehe angelegtes und nicht angelegtes, also das prägende und nicht prägende Einkommen anrechnen lasse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Nils Häck, Bonn (Rz. 1–350) Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Julian Böhmer, Düsseldorf (Rz. 801–895) Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 3.2 Krankenkassen übernehmen Erstattung für Renten- und Arbeitslosenversicherung

Neben der beschriebenen grundsätzlichen Zuständigkeit haben sowohl die Rentenversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit mit den Krankenkassen eine Vereinbarung[1] getroffen, dass die Krankenkassen die Erstattung der Renten- bzw. Arbeitslosenversicherungsbeiträge grundsätzlich übernehmen. Unabhängig von dieser Vereinbarung ist in bestimmten Fällen entweder der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 1 Auf- bzw. Verrechnung oder Erstattung?

Die "Gemeinsamen Grundsätze zur Auf- bzw. Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung" sind sowohl von den Krankenkassen als auch von den Arbeitgebern bei der Verrechnung und Rückzahlung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu beachten. Sie ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Besonde... / Zusammenfassung

Überblick Zu Unrecht entrichtete Beiträge werden in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich erstattet. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch einige Ausnahmen. Diese kommen insbesondere bei der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zum Tragen. Nicht immer erfolgt die Beitragserstattung z. B. an den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber. Gesetze, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / Zusammenfassung

Begriff Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen, die sich gegenüberstehen, durch Verrechnung. Sie ist entweder durch Aufrechnungsvertrag oder durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung eines Schuldners, der zugleich Gläubiger ist, möglich. Aufzurechnen ist gegen die Nettolohnforderung; der Arbeitgeber bleibt zur Abführung der öffentlichen Abga...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Besonde... / 5 Erstattung zu Recht entrichteter Rentenversicherungsbeiträge

Selbst wenn Beiträge zu Recht entrichtet worden sind, besteht oftmals weder ein Anspruch auf freiwillige Versicherung noch auf Rente. In diesen Fällen sieht das SGB VI die Erstattung der Versichertenanteile der Rentenversicherungsbeiträge sowie der vollen Höherversicherungsbeiträge – gleichgültig, wer diese getragen hat – vor. Hinweis Zeitpunkt der Antragstellung Die Erstattung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 2 Verrechnung durch die Einzugsstelle

Sofern die zur Verrechnung anstehenden Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen noch nicht verjährt[1] sind, kann die Krankenkasse als Einzugsstelle eine solche vornehmen. Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitgeber zur Aufrechnung von Beiträgen berechtigt ist und er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, sie zu viel Beiträge berechnet hat und diese vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / Zusammenfassung

Begriff Zur Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen kann es dann kommen, wenn diese zu Unrecht entrichtet wurden oder beanstandet werden. Eine Beitragserstattung von Versichertenbeitragsanteilen zur Rentenversicherung liegt immer dann vor, wenn zu Recht entrichtete Beiträge ganz oder teilweise erstattet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 6 Beitragserstattung in der Rentenversicherung

Rentenversicherungsbeiträge können für folgende Personenkreise erstattet werden[1]: Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben, Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, Witwen, Witwer oder Waisen, wenn wegen nicht erfüllter allgemeiner Wartezeit ein Anspruch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Besonde... / 5.6 Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge bei Tod des Versicherten

Hat ein Verstorbener bis zu seinem Tode die Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt, sodass kein Anspruch auf Rente wegen Todes besteht, werden die von dem Verstorbenen entrichteten Rentenversicherungsbeiträge auf Antrag erstattet. Halbwaisen haben aber nur dann einen Anspruch auf Beitragserstattung, wenn eine Witwe oder ein Witwer nicht vorhanden ist. Mehreren Waisen steht d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 2 Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen

In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden zu Unrecht gezahlte Beiträge auf Antrag erstattet.[1] Hinweis Begriff "zu Unrecht entrichtete Beiträge" Beiträge sind auch dann irrtümlich geleistet, wenn der Zahlende angenommen hat, dass die Möglichkeit einer freiwilligen (Weiter-)Versicherung besteht. Soweit die Beiträge zur Rentenversicherung nicht wirks...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 1.1 Antrag des Arbeitnehmers notwendig

Für die Aufrechnung ist weiterhin Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung abgibt, dass ihm kein Bescheid über eine Forderung eines Leistungsträgers vorliegt und seit Beginn des Erstattungszeitraums Leistungen der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht beantragt, nicht bewilligt oder gewährt worden sind. Er muss bestätigen, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsgruppen / 1 Angabe von Beitragsgruppen

Da die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich in der gleichen Weise berechnet werden, kann der Gesamtsozialversicherungsbeitrag im Allgemeinen in einem Arbeitsgang errechnet werden. Weil der Anspruch auf die Beiträge jedoch nicht alleine dem Gesundheitsfonds, sondern ihrem Anteil entsprechend der Pflegekasse, den Trägern der Renten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wintergeld und Beitragserst... / 4 Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Die auf das Saison-Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) sind grundsätzlich vom Arbeitgeber alleine zu tragen (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind für das Saison-Kurzarbeitergeld nicht zu entrichten). Die Beiträge werden dem Arbeitgeber im Rahmen der Winterbauförderung in der im Einzelfall maßgeblichen (vol...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Direktversicherung

Begriff Direktversicherungen sind ein Mittel der betrieblichen Altersversorgung, durch die in Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei eine Rentenversicherung aufgebaut werden kann. Versichert werden können Arbeitnehmer, aber auch der GmbH-Geschäftsführer. Die Versicherungsprämien für die Direktversicherung können von der GmbH als Arbeitgeberin (sog. arbeitgeberfinanzier...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studienbeihilfe / 1 Versicherungsrechtliche Behandlung der Empfänger von Studienbeihilfen

Personen, die eine beruflich weiterführende (berufsintegrierte bzw. berufsbegleitende), mit der Beschäftigung in einem prägenden oder engen inneren Zusammenhang stehende Ausbildung oder ein Studium absolvieren, sind ihrem Erscheinungsbild nach Arbeitnehmer und nicht Studierende. Hiervon ist auszugehen, wenn das Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen der Ausbildun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 2 Unterschiedliche Beurteilung der Versicherungspflicht

Ist die Arbeitsunterbrechung auf eine Arbeitskampfmaßnahme zurückzuführen (Streik oder Aussperrung), spielt es für den Erhalt der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung keine Rolle, ob es sich um einen rechtmäßigen oder rechtswidrigen Arbeitskampf handelt. Kranken- und Pflegeversicherung: Rechtswidriger oder rechtmäßiger Arbeitskampf entscheidend Ausn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 1 Fortbestand der Beschäftigung ohne Entgeltanspruch

Beschäftigungen, die ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt unterbrochen werden, gelten in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für einen Monat als fortbestehend.[1] Infolgedessen bleibt auch die Versicherungspflicht in einer Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt für einen Monat erhalten. Eine Aussperrung führt zum Ruhen der Hauptpflichten aus dem Ar...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 16 Kündigung und Beendigung

Auf die Regelungen zur Beendigung des Anstellungsvertrags ist besondere Sorgfalt zu legen. Es muss von beiden Parteien geprüft werden, ob der Anstellungsvertrag auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden soll. Wichtig Vorzeitige Beendigung bei Befristung nur gegen Abfindung Die Gesellschaft kann eine Befristung sehr teuer zu stehen kommen; will sie sich von ihrem G...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 14 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das erst nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers in Kraft tritt, gilt nicht von Gesetzes wegen, sondern nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung, die sich beide Parteien gründlich überlegen sollten. Der Geschäftsführer ist durch das nachvertragliche Wettbewerbsverbot in seiner beruflichen Tätigkeit stark eingeschränkt, die Gesells...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen des Arbeitgebers / 6.1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Als Erholungsbeihilfen kommen sowohl Barzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für einen Urlaub bzw. eine Kur als auch die Unterbringung in Erholungsheimen des Arbeitgebers in Betracht. Erholungsbeihilfen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wichtig Erholungsmaßnahmen als Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse Kein steue...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12.1 Dienstwagen

Die Vereinbarung über die Stellung eines Dienstwagens sollte, wegen des hohen Streitpotentials, möglichst präzise gefasst sein. Neben der Aufnahme des Typs bzw. der Klasse des Fahrzeugs ist zu regeln, ob ein Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens besteht. Ferner können Vereinbarungen für den Fall von Verkehrsunfällen sowie für die Abwicklung bei Beendigung des Dienstver...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 48 Ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil kann auch gegen wiederkehrende Bezüge veräußert werden, etwa gegen Renten- oder Ratenzahlungen. Es kann dem Veräußerer auf die Versorgung ankommen. Dann ist als Gegenleistung meist die Zahlung einer Rente, i. d. R. einer Leibrente, vereinbart. Es kann auch das Interesse des Erwerbers im Vordergrund stehen, etwa um...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5.1 Unentgeltliche Übertragung

Rz. 51 Unentgeltliche Übertragungen kommen insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vor. Der BGH beschreibt mit vorweggenommener Erbfolge die Übertragung von Vermögen (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger.[1] Praxis-Beispiel V hat einen Gewerbebetrieb. Das Kap...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5.2 Entgeltliche Übertragung

Rz. 56 Wurden die wiederkehrenden Bezüge unter kaufmännischen Gesichtspunkten mit dem Wert des übertragenen Vermögens abgewogen, ist von einer entgeltlichen Übertragung auszugehen. Es ist für die steuerliche Beurteilung zu unterscheiden:[1] Verkauf gegen Zahlung einer Leibrente, Verkauf gegen Zahlung eines festen Barpreises und einer Leibrente, Verkauf gegen Ratenzahlung, Verkauf...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.2 Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

Um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen handelt es sich, wenn eine existenzsichernde und Ertrag bringende Wirtschaftseinheit[1] auf zukünftige Erben unentgeltlich übertragen bzw. verschenkt wird und die zukünftigen Erträge des Vermögens ausreichen, um den Beschenkten in die Lage zu versetzen, an den Schenker Versorgungsleistungen (z. B. eine Rente) zu erbringen...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.2 Veräußerungsgewinn bei Anteilserwerb vor dem 1.1.2009 (bestandsgeschützte Alt-Anteile)

Der fiktive Veräußerungsgewinn auf den 31.12.2017 ist steuerfrei. Dies ergibt sich aus der bis 2017 geltenden Rechtslage, wonach ein Bestandsschutz bei Einführung der Abgeltungsteuer gewährt wurde und die Veräußerungsgewinne aus Investmentanteilen nach Ablauf der 1-jährigen Haltefrist des § 23 EStG steuerfrei waren. Ab dem 1.1.2018 unterliegen bei diesen Anteilen sämtliche Er...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.4 Sonstige Kapitalforderungen

Sonstige Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG sind alle Kapitalforderungen, die nicht unter die übrigen Vorschriften des § 20 Abs. 1 EStG fallen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um private, öffentlich-rechtliche oder gesetzliche Forderungen bzw. um steuerfreie Kapitalentschädigungen[1] handelt. Wichtig Steuererstattungszinsen § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG regel...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.1 Überblick

Nach § 20 Abs. 2 EStG sind steuerpflichtig: die Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, die Veräußerung von Dividenden- und Zinsscheinen ohne das jeweilige Stammrecht, Gewinne bei Termingeschäften sowie die Veräußerung eines solchen Finanzinstruments, die Veräußerung eines Anteils an einer stillen Gesellschaft/eines partiarischen Darlehens, die Rechtsübertragung bei Hypotheke...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.5.3 Grenzsteuersatz über 25 %

Es kann aber nicht in allen Fällen auf den einkommensteuerlichen Grenzsteuersatz des Anlegers abgestellt werden. Werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (erstmals) Steuervergünstigungen durch Einbeziehung der Kapitalerträge gewährt, kann auch bei einem über 25-prozentigen Grenzsteuersatz die tarifliche Einkommensteuer auf die Kapitalerträge günstiger als die Abgeltun...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 3 Gesetzlicher Ausschluss des Jahresausgleichs

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, ist dies nicht gleichbedeutend damit, dass für den betreffenden Arbeitnehmer in jedem Fall ein Arbeitgeberausgleich durchzuführen ist. Das Gesetz enthält mehrere, durch die ­elektronische Lohnsteuerkarte unveränderte Ausschlussgründe, die auch bei ansonsten begünstigten Arbeitnehmern einer betrieblichen Lohnsteuererstattung nach Abla...mehr