Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Entgeltumwandlung (VKA) / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regelt der TV-EUmw/VKA in § 3 Abs. 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten – West ("BBG") umzuwandeln. Gem. der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung – Sozialve...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steuerfrei. Im Jahr 2017 sind somit jährlich 3.048...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regeln der TV-EntgeltU-B/L, der TV-EntgeltU-Ärzte sowie der TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L jeweils in § 3 Abs. 2 Satz 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der Rentenversicherung ("BBG") umzuwandeln. Zusätzlich dürfen die jeweiligen...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EntgeltU-B/L

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EntgeltU-B/L fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende, die unter den Geltungsbereich eines der folgenden Tarifverträge fallen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bzw. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Tarifvertrag für Au...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 10.1 Wer bestimmt Anbieter und Durchführungsweg

Laut § 6 Satz 2 TV-Entgelt-B/L bzw. TV-EntgeltU-Ärzte bzw. TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L ist die Entgeltumwandlung ausschließlich bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durchzuführen; eine Ausnahme besteht lediglich für die Beschäftigten des Saarlandes sowie der Freien und Hansestadt Hamburg. Laut Protokollerklärung gelten dort für den Durchführungsweg aussc...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 16 Entgeltumwandlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Als Grundsatz gilt, dass der Beschäftigte gem. § 1b Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 BetrAVG in der Regel sofort bei Einzahlung eine unverfallbare Anwartschaft erwirbt. Eine Entgeltumwandlung über den Durchführungsweg der Pensionskasse, des Pensionsfonds und der Direktversicherung kann der Beschäftigte privat fortführen oder beitragsfrei stellen. In der Regel kann bei Beginn der Rente a...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12.1.1 Auswirkungen auf geringfügig Beschäftigte

Zu dem nach § 3 Nr. 63 EStG begünstigten Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer (§ 1 LStDV), unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Die Steuerfreiheit setzt lediglich ein bestehendes erstes Dienstverhältnis voraus. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1.1 Auswirkungen auf geringfügig Beschäftigte

Zu dem nach § 3 Nr. 63 EStG begünstigten Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer (§ 1 LStDV), unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Die Steuerfreiheit setzt lediglich ein bestehendes erstes Dienstverhältnis voraus. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12.2 Interne Durchführungswege

Rein arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusagen führen bei der Direktzusage und Unterstützungskasse – entsprechend der steuerlichen Behandlung – zu keinem geldwerten Vorteil. Erst nach Eintritt des Leistungsfalls sind die Versorgungsleistungen beitragspflichtig. Beiträge zugunsten einer Direktzusage oder Unterstützungskasse, die durch eine Entgeltumwandlung finanziert sind, si...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.2 Interne Durchführungswege

Rein arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusagen führen bei der Direktzusage und Unterstützungskasse – entsprechend der steuerlichen Behandlung – zu keinem geldwerten Vorteil. Erst nach Eintritt des Leistungsfalls sind die Versorgungsleistungen beitragspflichtig. Beiträge zugunsten einer Direktzusage oder Unterstützungskasse, die durch eine Entgeltumwandlung finanziert sind, si...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12.1 Externe Durchführungswege

Dem Arbeitsentgelt sind die nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG steuerfreien Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nicht hinzuzurechnen (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Dies gilt auch für Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Das heißt, sowohl zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Zuwendungen an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensi...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1 Externe Durchführungswege

Dem Arbeitsentgelt sind die nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG steuerfreien Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nicht hinzuzurechnen (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Dies gilt auch für Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Das heißt, sowohl zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Zuwendungen an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensi...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12.1.4 Auswirkungen auf das Krankengeld

Die Entgeltumwandlung reduziert auch die Bemessungsgrundlage für das Krankengeld gem. § 47 SGB V. Bei unregelmäßiger Umwandlung von Entgelt wird das Arbeitsentgelt vor der Entgeltumwandlung zugrunde gelegt und der durchschnittliche Betrag der Entgeltumwandlung der letzten 12 Monate (bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – BBG-West) t...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 16 Entgeltumwandlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Als Grundsatz gilt, dass der Beschäftigte gem. § 1b Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 BetrAVG in der Regel sofort bei Einzahlung eine unverfallbare Anwartschaft erwirbt. Eine Entgeltumwandlung über den Durchführungsweg der Pensionskasse, des Pensionsfonds und der Direktversicherung kann der Beschäftigte privat fortführen oder beitragsfrei stellen. In der Regel kann bei Beginn der Rente a...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1.4 Auswirkungen auf das Krankengeld

Die Entgeltumwandlung reduziert auch die Bemessungsgrundlage für das Krankengeld gem. § 47 SGB V. Bei unregelmäßiger Umwandlung von Entgelt wird das Arbeitsentgelt vor der Entgeltumwandlung zugrunde gelegt und der durchschnittliche Betrag der Entgeltumwandlung der letzten 12 Monate (bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – BBG-West) t...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EUmw/VKA

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EUmw/VKA fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte –, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied eines KAV/VKA ist, und die unter den Geltungsbereich eines der in § 1 TV-EUmw/VKA genannten Tarifverträge fallen; diese sind BAT, BAT-O, BAT-Ostdeutsche Sparkassen, BMT-G II, BMT-O, TV-...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.2 Beiträge an eine umlagefinanzierte Pensionskasse

Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten (= umlagefinanzierten) betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist, sind nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei. Seit...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.2 Beiträge an eine umlagefinanzierte Pensionskasse

Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem 1. Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten (= umlagefinanzierten) betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist, sind nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei. Seit dem...mehr

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Riester-Rente / 1.1.1 Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Zum Kreis der nach § 10a Abs. 1 EStG Abzugsberechtigten gehören insbesondere diejenigen, die in dem ­Veranlagungsjahr, für das die Förderung beansprucht werden soll[1], in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.[2] Das Steuerrecht knüpft insoweit an die sozialversicherungsrechlichen Begriffsbestimmungen an. Die Entscheidung des Trägers der g...mehr

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Riester-Rente / 1.1.5 Pflichtversicherte in einer ausländischen Rentenversicherung

Unmittelbar förderberechtigt sind seit dem Beitragsjahr 2010 nur diejenigen, die einem inländischen Alterssicherungssystem angehören. Der Wohnsitz des Förderberechtigten ist seitdem ohne Bedeutung. Aus Gründen des Vertrauensschutzes hat der Gesetzgeber für Pflichtmitglieder in einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem eine Übergangsregelung vorgesehen.[1] Diese ...mehr

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Riester-Rente / 1.1.6 Nicht begünstigte Personen

Personengruppen, die von der Absenkung des Renten- oder des Versorgungsniveaus wirtschaftlich nicht betroffen sind bzw. dem betreffenden Alterssicherungssystem nicht mehr aktiv[1] angehören, gehören nicht zu einer unmittelbar begünstigten Personengruppe.[2] Insbesondere die folgenden Personengruppen lösen für sich betrachtet keine unmittelbare Förderberechtigung aus: Selbstst...mehr

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Riester-Rente / 1.2 Mittelbare Zulageberechtigung

Bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten sieht das Gesetz eine Sonderregelung vor. Gehört nur ein Ehegatte zu einer begünstigten Personengruppe[1], erhält der andere Ehegatte eine sog. abgeleitete oder mittelbare Zulageberechtigung. Die mittelbar begünstigten Ehegatten sind zwar nicht direkt von der Niveauabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen, aber ...mehr

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Riester-Rente / 3.2.1 Berechnungsgrundsätze

Der Zulageberechtigte erhält die ungekürzte Altersvorsorgezulage nur, wenn er einen eigenen Anteil zur Schließung seiner Versorgungslücke leistet. Die insgesamt für die Altersvorsorge aufzubringenden Beträge setzen sich aus den Eigenbeiträgen des Zulageberechtigten und der gewährten Zulage zusammen. Erbringt der Zulageberechtigte nicht den von ihm erwarteten Eigenbeitrag, wi...mehr

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Riester-Rente / 1 Begünstigter Personenkreis

Der Kreis der begünstigten Personengruppen wird in § 10a Abs. 1 EStG definiert. Da die Altersvorsorgezulage eine Vorauszahlung auf die Wirkung des Sonderausgabenabzugs darstellt, verweist § 79 Satz 1 EStG zur Bestimmung der Zulageberechtigung auf die nach § 10a EStG begünstigten Personengruppen. Diese werden als "unmittelbar" Begünstigte bezeichnet. Im Zulageverfahren wird d...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4 Zuordnung des Besteuerungsrechts

Das DBA ordnet das Besteuerungsrecht für eine bestimmte Einkunftsart einem bestimmten Vertragsstaat zu, z. B. dem Ansässigkeitsstaat, dem Tätigkeitsstaat oder dem Quellen- bzw. Kassenstaat.[1] Hinweis Begriffe zur Zuordnung des Besteuerungsrechts Der Tätigkeitsstaat ist der Staat, in dem die jeweilige Tätigkeit ausgeübt wird. Der Quellen- bzw. Kassenstaat, ist der Staat, aus de...mehr

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Riester-Rente / 3.5.2 Zulageantrag

Das Zulageverfahren ist ein weitgehend automatisches Verfahren, welches auch als modifiziertes Anbieterverfahren bezeichnet wird. So hat der Anbieter den Zulageantrag des Anlegers zu erfassen und per Datensatz an die ZfA zu senden. Die Frist für die Stellung des Zulageantrags beträgt 2 Jahre. Er ist auf amtlichem Vordruck[1] bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres abzugeben, da...mehr

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Riester-Rente / 1.1.3 Beamte, Richter, Soldaten und ihnen gleichgestellte Personen

Unmittelbar begünstigte Personengruppen[1] sind: Empfänger von inländischer Besoldung. Empfänger von Amtsbezügen aus einem inländischen Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 des Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht, hierzu gehören z. B. Minister oder Staatssekretäre. Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versiche...mehr

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Riester-Rente / 7.5.1 In das Wohnförderkonto eingestellte Beiträge

Im Wohnförderkonto sind nach § 92a Abs. 2 EStG rein rechnerisch aufzunehmen: der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nach § 92a Abs. 1 EStG Tilgungsleistungen i. S. d. § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wenn der Steuerpflichtige zusätzlich zur Kapitalentnahme einen zertifizierten Darlehensvertrag für die Finanzierung des Wohneigentums verwendet sowie die für die Tilgungsleistungen gewäh...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1.1 Besonderheit Sozialversicherungsrente

In vielen DBA ist für Sozialversicherungsrenten eine Sonderregelung enthalten, die dem Kassenstaat das Besteuerungsrecht zuordnet. Existiert eine solche aber nicht, sind für die Zuordnung des Besteuerungsrechts die allgemeinen Grundsätze des OECD-Musterabkommens anzuwenden. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen grundsätzlich unter die Regelung des Art. 18 OECD...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.2.2 Besonderheit: Schweiz

Ruhegehälter aus der Pensionskasse der Schweiz unterliegen dem Anwendungsbereich des Art. 21 DBA Schweiz, da Beiträge in die Pensionskasse mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind.[1] Das Besteuerungsrecht der Leistungen wird dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen. Dies kann also Deutschland sein. Die eidgenössische Steuerverwaltung hingegen ordnet bei ...mehr

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Riester-Rente / 3.5.1 Grundsatz

Für die Gewährung der Altersvorsorgezulage ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA[1] – zuständig. Die ZfA fungiert insoweit als Finanzbehörde.[2] Organisatorisch ist die ZfA Teil der Deutschen Rentenversicherung Bund, finanzverfassungsrechtlich ist die Aufgabe der Zulageförderung dem Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen, welches sich hierzu im Wege der so...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1.2 Besonderheit: Schweiz

In Verbindung mit Sozialversicherungsrenten aus der Schweiz, also Leistungen aus der AHV (Alters- und Hinterbliebenenversorgung) und der IV (Invalidenversorgung), ist Art. 21 DBA Schweiz anzuwenden. Zudem besteht in der Schweiz eine sog. Pensionskasse als betriebliche Altersversorgung. Anders als in Deutschland ist diese in der Schweiz aber gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitge...mehr

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Riester-Rente / 1.1 Unmittelbar begünstigte Personen

Zu den unmittelbar begünstigten Personen gehören: die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung; die Pflichtversicherten in der Alterssicherung der Landwirte; Besoldungsempfänger und Empfänger von Amtsbezügen. Bezieher einer inländischen Besoldung bzw. von Amtsbezügen müssen für das Bestehen der Förderberechtigung allerdings im jeweiligen Beitragsj...mehr

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Riester-Rente / 2.1.2 Altersvorsorgeverträge in Form von Sparverträgen

Wird in einem Altersvorsorgevertrag Kapital angespart, ist dieses für eine lebenslange Altersversorgung des Anlegers einzusetzen. Dies soll durch die im AltZertG aufgestellten Kriterien sichergestellt werden. Hierzu gehören u. a.: Die Altersleistung darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr bzw. dem 60. Lebensjahr für Vertragsabschlüsse vor 2012 [1] ausgezahlt werden. Ein späterer...mehr

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Riester-Rente / 7.1 Grundsätze

Zusammen mit der Riester-Förderung wurde der Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung für Leistungen aus den begünstigten Altersvorsorgeverträgen und aus bestimmten Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung vollzogen. Während die Beiträge in der Ansparphase durch Altersvorsorgezulagen und ggf. einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug steuerlich unbelastet bleiben,...mehr

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Riester-Rente / 7.4.1 Ausschließlich auf geförderten Beiträgen beruhende Leistungen

Leistungen werden in der Auszahlungsphase in vollem Umfang der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG unterworfen, wenn sie insgesamt auf folgenden Beträgen beruhen: Beiträge, für die der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG oder eine Altersvorsorgezulage gewährt wurde, Beiträge und Zuwendungen, die nach § 3 Nr. 56, Nr. 63, Nr. 63a[1] oder Nr. 66 EStG steuerfrei geblieben sind...mehr

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Riester-Rente / 3.3.2 Berechnung des Mindesteigenbeitrags bei unmittelbar und mittelbar berechtigten Ehegatten

Für die Frage, ob Ehegatten, von denen einer unmittelbar und der andere mittelbar zulageberechtigt ist, die ungekürzte Altersvorsorgezulage erhalten, ist ausschließlich auf die Altersvorsorgebeiträge abzustellen, die auf den Vertrag des unmittelbar begünstigten Ehegatten eingezahlt wurden. Hieran hat sich auch durch die Einführung des Mindestbeitrags nichts geändert. Für das ...mehr

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Riester-Rente / 1.1.4 Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit

Auch der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem begünstigten inländischen Alterssicherungssystem löst eine unmittelbare Förderberechtigung aus. Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige unmittelbar vor dem Bezug der Leistung einer in § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG genannten Pers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / 6.2 Unschädliche Auszahlungen

Die förderunschädlichen Auszahlungen werden durch § 93 EStG und die entsprechenden Vorschriften aus dem AltZertG definiert. Hierbei handelt es sich um folgende Auszahlungen[1]: Monatlichen Leistungen Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen gleichbleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente, eines Auszahlungsplans mit gleichbleibenden oder steigenden Raten und unmitt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.3 Private Altersvorsorge

Hinsichtlich der Altersbezüge aus privaten Rentenversicherungen, privaten Versorgungs- und Veräußerungsrenten enthalten die DBA grundsätzlich keine gesonderten Vorschriften, weshalb der Auffangartikel[1] greift. Demnach hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / Zusammenfassung

Überblick Ziel der Riester-Förderung ist es, einen Anreiz zum eigenverantwortlichen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu setzen. Das steuerliche Förderungssystem setzt sich aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbe­trag und einer progressionsunabhängigen Zulage zusammen. So können auch Bezieher kleiner Einkommen und kinderreiche Familien eine steuerlich geförderte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Stellung der Deutschen Rentenversicherung Bund innerhalb der FinVerw

Rn. 11 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Der Hauptsitz befindet sich in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erläuterung zur Stellung der Deutschen Rentenversicherung Bund innerhalb der FinVerw

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Der Hauptsitz befindet sich in ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1.2 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung

1.2.1 Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags durch die Einzugsstelle Für Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, die mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Einzugsstellen eingezogen werden, erhält der Versicherte vom Rentenversicherungsträger keine Beitragsbescheinigung. Einer Beitragsbescheinigung über gezahlte Pflichtbeiträge kommen die Meldungen zur Sozialv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.2 Versicherungsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung

Um Lücken in der gesetzlichen Altersversorgung, die gegebenenfalls entstehen, wenn wegen der Pflege eines Pflegebedürftigen eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht ausgeübt oder aufgenommen wird, zu vermeiden, sind Pflegepersonen unter den Voraussetzungen der §§ 44 SGB XI und 3 Satz 1 Nr. 1 a SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. 10.2....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1 Rentenversicherung

1.1 Freiwillige Versicherung/Höherversicherung Für alle Zahlungen von Beiträgen an die Rentenversicherung, die nicht als Gesamtsozialversicherungsbeitrag gezahlt werden, gilt die Verordnung über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (RV-BZV). Beiträge zur freiwilligen Versicherung und zur Höherversicherung sowie Pflichtbeiträge der selbstständig Tätigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vorschriften für Steuervergütungen (§ 96 Abs 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Der Hauptsitz befindet sich in B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.2.1 Versicherungsschutz bis 31.12.2016

Pflegepersonen i. S. d. § 19 SGB XI sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI (mindestens Anerkennung der Pflegestufe I) in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Die Betreuung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 123 Abs. 2 SGB XI, die zwar Pflegegeld erhalten, jedoch ohne Pflegestufe sind, lösen für die Pf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 3.1.1 Rentenzahlbetrag/weitere Einkünfte

Beiträge sind zunächst aus dem Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Erreicht der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, werden zusätzlich nacheinander der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen des Rentners bis zur Beitragsbemessungsgre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1.2.1 Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags durch die Einzugsstelle

Für Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, die mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Einzugsstellen eingezogen werden, erhält der Versicherte vom Rentenversicherungsträger keine Beitragsbescheinigung. Einer Beitragsbescheinigung über gezahlte Pflichtbeiträge kommen die Meldungen zur Sozialversicherung, die im Rahmen der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnu...mehr