Fachbeiträge & Kommentare zu Sachleistung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belegschaftsrabatte: Voraus... / 5.1 Endpreis

Bei Anwendung des Rabattfreibetrags ist die besondere Bewertungsvorschrift in § 8 Abs. 3 EStG zu beachten. Danach dürfen die Waren nicht mit amtlichen Sachbezugswerten bewertet werden. Rabattfreibetrag und amtliche Sachbezugswerte schließen sich gegenseitig aus. Maßgebend sind die Endpreise (einschließlich Umsatzsteuer), zu denen der Arbeitgeber die Waren oder Dienstleistung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.4.3 Zeitliche Zuordnung

Das Zuflussprinzip gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bar- oder Sachlohn einräumt. So fließt z. B. bei dem Versprechen des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer einen Gegenstand (ein Grundstück, Wertpapiere) zuzuwenden, Arbeitslohn nicht bereits mit der wirksamen Zusage zu, z. B. ein Grundstück unentgeltlich oder verbilligt zu überlassen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belegschaftsrabatte: Voraus... / 5.3 Preisnachlass für beschädigte und gebrauchte Waren

Erwirbt ein Arbeitnehmer Geräte und Möbel, die nicht unerheblich beschädigt oder zu Vorführzwecken erkennbar genutzt worden sind, ist für die Berechnung des Preisvorteils der um 4 % geminderte erzielbare Endpreis für beschädigte oder gebrauchte Waren maßgebend, da beschädigte oder gebrauchte Gegenstände eine andere Marktgängigkeit als neue Waren haben. Es entsteht ein steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.2.1 Einnahmen in Geld

Einnahmen sind alle Güter in Geld oder Geldeswert (Sachbezüge), die als "Frucht und Ertrag" der Arbeit als Ausfluss der Tätigkeit des Arbeitnehmers diesem zugerechnet werden, soweit sie als Entlohnung für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft anzusehen sind. Für die Annahme von Arbeitslohn spielt es keine Rolle, unter welcher Bezeichnung und in welcher Form die Einnahmen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Arbeitslohn... / 4.2 Betriebsveranstaltungen

Der Begriff der Betriebsveranstaltung, die mögliche Steuerfreiheit sowie die Berechnung des hierfür vorgesehenen Freibetrags sind gesetzlich geregelt.[1] Entsprechende Zuwendungen bleiben bis zu einem Freibetrag von 110 EUR steuerfrei. Darüber hinaus liegt – aufgrund gesetzlicher Definition – steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belegschaftsrabatte: Voraus... / 4 Belegschaftshandel nicht als Hauptzweck

Begünstigt sind nur Waren, die der Arbeitgeber selbst herstellt oder vertreibt, bzw. nur sonstige Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber aus seiner Produkt- bzw. Leistungspalette unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr mit fremden Dritten selbst am Markt erbringt. Dabei ist entscheidend, mit welchen Produkten der Arbeitgeber konkret am Markt erscheint. Bezieht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Arbeitslohn... / 1 Begriff

Der steuerrechtliche Begriff Arbeitslohn umfasst alle Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, die einem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft zufließen und den Arbeitnehmer bereichern. Zuwendungen des Arbeitgebers im überwiegend eigenbe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 10.1 Vorsteuerabzug aus dem Anschaffungsvorgang

Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer als Nutzer eines Firmen-Pkw vereinbaren, dass er als Arbeitgeber im Innenverhältnis die Anschaffungskosten lediglich bis zu einer festgelegten Obergrenze oder bis zu einer bestimmten Ausstattung des Fahrzeugs übernimmt. Den Teil der Anschaffungskosten, der diesen Wert bzw. diese Grenze überschreitet, muss der Arbeitnehmer im Innenver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belegschaftsrabatte: Voraus... / 1 Grundzüge

Erhält ein Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden und deren Bezug nicht pauschal versteuert wird, gelten als deren Werte die um 4 % geminderten Endpreise, zu denen der Arbeitgeber oder der dem Abgabeort nächstansässige A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Sachlicher Umfang

Rz. 12 Erforderliche Verpflegung bedeutet selbstverständlich zunächst die Gewährung von Nahrung. Darüber hinaus aber wohl auch die Gewährung von Arznei- und Heilmitteln. Letzteres wird allgemein angenommen, da § 617 BGB einen fehlenden Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzen soll.[1] Nur ein approbierter Arzt kann eine ärztliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Serbien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Für die Leistungsinanspruchnahme in Serbien gilt ein ähnliches Verfahren. Leistungsumfang Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in Anspruch nehmen. Dies sind Sachleistungen, die wegen des Gesundhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bosnien und Herzegowina / 6.1 Sachleistungsprinzip

Für die Leistungsinanspruchnahme in Bosnien und Herzegowina gilt ein dem Sachleistungsprinzip ähnliches Verfahren. Leistungsumfang Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in Anspruch nehmen. Dies sind Sachleistungen, die wegen des Gesundheitszustandes sofort notwendig sind und nicht bis zur beabsicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Montenegro / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Für die Leistungsinanspruchnahme in Montenegro gilt ein ähnliches Verfahren. Leistungsumfang Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in Anspruch nehmen. Dies sind Sachleistungen, die wegen des Gesun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Serbien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Serbien eingesetzt werden, können Sachleistungen in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Norwegen / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Island / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Malta / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowakei / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowenien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Slowenien eingesetzt werden, können auch in Slowenien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Slowenien Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Irland / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Irland eingesetzt werden, können auch in Irland Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Irland Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer für e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liechtenstein / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Portugal / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinigtes Königreich / 7.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bosnien und Herzegowina / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Bosnien und Herzegowina eingesetzt werden, können Sachleistungen in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist die Anspruchsbescheinigung BH 6. 6.1 Sachleistungsprinzip Für die Leistungsinanspruchnahme in Bosnien und Herzegowina gilt ein dem Sachleistungsprinzip ä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowakei / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Slowakei eingesetzt werden, können auch in Slowakei Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Slowakei Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Montenegro / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Montenegro eingesetzt werden, können Sachleistungen in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowenien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Spanien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Irland / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Portugal / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Portugal eingesetzt werden, können auch in Portugal Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung auf die Azoren Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Norwegen / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Norwegen eingesetzt werden, können auch in Norwegen Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Spitzbergen Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Spanien / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Spanien eingesetzt werden, können auch in Spanien Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung auf die Balearen Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Malta / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Malta eingesetzt werden, können auch in Malta Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Malta Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer für eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Frankreich eingesetzt werden, können auch in Frankreich Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Martinique Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kosovo / 8 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in den Kosovo entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den bosnischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Serbien / 8 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Serbien entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den serbischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Malta / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Spanien / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bosnien und Herzegowina / 8 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Bosnien und Herzegowina entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den bosnischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liechtenstein / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowakei / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Island / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Island eingesetzt werden, können auch in Island Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungspri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kosovo / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend im Kosovo eingesetzt werden, können keine Sachleistungen im Rahmen der Sachleistungsaushilfe in Anspruch nehmen. Aufgrund der fehlenden Infrastruktur ist die gegenseitige Leistungsaushilfe mit dem Kosovo ausgesetzt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Montenegro / 8 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Montenegro entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den montenegrinischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Israel / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Weibliche Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Israel eingesetzt werden, können Sachleistungen für den Fall der Mutterschaft in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt der Mutterschaftsleistungen ist die Anspruchsbescheinigung ISR/D 111. Derzeit wird dieses Abkommen von israelsicher Seite nicht umgesetzt, sodass eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Israel / 9 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Israel entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und die Zeitraum richten sich nach den israelischen Rechtsvorschriften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Island / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinigtes Königreich / 7.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr