Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die deutschen Gerichte sind für Ehesachen zuständig, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausnahmen.

Rn 9 Eine Befreiung v Anerkennungsverfahren normiert I 2 für sog ›Heimatstaatsscheidungen‹, die im gemeinsamen Heimatstaat beider Ehegatten ergangen sind (bejahend auch für Scheidung aus dt Sicht staatenloser Palästinenser im Westjordanland KG FamRZ 22, 807 m Anm v Hein). Bei Mehrstaatern ist entspr Art 5 I 1 EGBGB die effektive Staatsangehörigkeit maßgeblich (BeckOKFamFG/Si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 270 FamFG – Anwendbare Vorschriften.

Gesetzestext (1) In Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 1 sind die für Verfahren auf Scheidung geltenden Vorschriften, in Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 2 die Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. In den Lebenspartnerschaftssachen nach § 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 137 II 1 kann Folgesache nur ein Verfahren sein, in dem eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist; die in Folgesachen ergehenden Entscheidungen werden nicht vor Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsausspruches wirksam. Die Vorschrift des § 148 ergänzt die in den §§ 40, 116 III 1 enthaltenen allgemeinen Vorschriften über den Eintritt der Wirksam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rücknahme des Scheidungsantrags.

Rn 1 Ein Scheidungsantrag kann gem § 113 I 2 iVm § 269 I, II ZPO in jeder Instanz (bis zum Eintritt der Rechtskraft eines Scheidungsbeschlusses) zurückgenommen werden. Die Rücknahme ist dem Gericht gegenüber zu erklären (§ 269 II 1 ZPO) und erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes oder in der mündlichen Verhandlung (§ 269 II 2 ZPO). Die Erklärung der Rücknahme unterlieg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll das Verfahren von Amts wegen aussetzen, wenn nach seiner freien Überzeugung Aussicht auf Fortsetzung der Ehe besteht. Leben die Ehegatten länger als ein Jahr getrennt, darf das Verfahren nicht gegen den Widerspruch beider Ehegatten ausgesetzt werden. (2) Hat der Antragsteller die Aussetzung des Verfahrens beantragt, darf das Gericht die Scheidung der Ehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgesonderte Verhandlung.

Rn 12 Da der Kl auf die von dem Bekl zu erteilende Auskunft angewiesen ist und sich mit ihr evtl erst nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abfinden wird, bevor er seinen Leistungsantrag präzisiert, wird bei der Stufenklage über jede Stufe grds separat verhandelt und entschieden (BGH NJW-RR 96, 833). Denn zu der Frage, ob der Bekl eine eidesstattliche Versicherung ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Mehrere Anträge des Antragstellers.

Rn 4 Der ASt kann Anträge in verschiedenen Ehesachen miteinander verbinden; schließen sich aber Voraussetzung und Verfahrensziel aus, ist eine Verbindung nur im Eventualverhältnis möglich. So kann der ASt einen Antrag auf Aufhebung der Ehe nur hilfsweise mit einem Antrag auf Scheidung der Ehe verbinden; insoweit ergibt sich aus § 126 III ein gesetzliches Eventualverhältnis (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Säumnisentscheidung (Abs 1 S 2).

Rn 4 Wird dem Scheidungsantrag stattgegeben, kann in Unterhalts- oder Güterrechtssachen bei Vorliegen der sich aus § 113 I 2 iVm §§ 330 ff ZPO ergebenden Voraussetzungen eine Säumnisentscheidung ergehen. Diese Einschränkung ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift. Einer Säumnisentscheidung gegen den Antragsgegner steht in Ehesachen aber bereits § 130 II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag.

Rn 4 Erforderlich ist der Antrag ›eines Beteiligten‹ auf Aufhebung und Zurückverweisung einer nicht mit der Rechtsbeschwerde angegriffenen Folgesache an das OLG. Dieser kann (auch sich wenn dies aus dem Wortlaut der Vorschrift nicht unmittelbar erschließt) nach ganz überwiegender Auffassung nur von einem Ehegatten gestellt werden, weil die Vorschrift nur dem Schutz ihrer Int...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gewöhnlicher Aufenthalt eines Antragsgegners (Nr 3).

Rn 5 Fehlt es an einer Zuständigkeit nach den Nr 1 und 2, ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk einer der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt (s Rn 4) hat. Sofern ein Versorgungsträger Antragsgegner ist, kommt es auf dessen Sitz (wie § 17 I ZPO) an (ThoPu/Hüßtege § 218 Rz 6). Bei VA-Verfahren, die einen Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9–19 VersAusg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Ebenso wie in Art 3 Brüssel IIa-VO sieht auch Art 3 sieben alternative Gerichtsstände vor (EuGH FamRZ 19, 1989 Rz 28 = ECLI:EU:C:2019:816), die in den sechs Nummern von lit a) mit dem gewöhnlichen Aufenthalt der beteiligten Eheleute zusammenhängen und nur in einer Alternative (lit b) mit der gemeinsamen Staatsangehörigkeit der Beteiligten. Art 3 verdrängt in seinem Anwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.

Rn 2 Die Vorschrift kommt nur zum Tragen, wenn das Rechtsmittelgericht oder aber der BGH zu dem Ergebnis kommt, dass die angefochtene Entscheidung, mit der der Scheidungsantrag abgewiesen worden ist, keinen Bestand haben kann und aufzuheben ist. Typischer Fall ist, dass die Scheidungsvoraussetzungen zwischenzeitlich vorliegen, weil von einem Scheitern der Ehe iSv § 1565 I BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht, Abs 1 Nr 2.

Rn 8 Abs 1 Nr 2 nennt die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht; die Vorschrift entspricht § 621 I Nr 5 ZPO aF. Hier geht es um Ansprüche während des Zusammenlebens der Ehegatten nach §§ 1360–1360 b BGB, bei Getrenntleben nach § 1361 BGB sowie nach rechtkräftiger Scheidung der Ehe gem §§ 1569 ff BGB.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überblick.

Rn 2 Hierunter fallen Verfahren auf Scheidung der Ehe (Nr 1), auf Aufhebung der Ehe (Nr 2) und auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe (Nr 3). Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts v 20.7.17 (BGBl I, 2787) ist auch eine gleichgeschlechtliche Ehe erfasst. Ehesachen sind auch Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aussetzung vAw (Abs 1).

Rn 3 Gem Abs 1 S 1 kommt die Aussetzung des Verfahrens vAw in Betracht, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts Aussicht auf Fortsetzung der Ehe besteht. Dafür, dass die Ehe noch zu retten ist, müssen aber konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die einen solchen Schluss zulassen. Abstrakte Erwägungen über die Versöhnungsaussichten reichen nicht aus (Ddorf FamRZ 1978, 609; H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkung.

Rn 14 Der Verzicht oder die wenigstens fahrlässig unterlassene Rüge führt dazu, dass der Mangel in Ansehung (nur) der Partei, die nicht gerügt bzw die verzichtet hat, grds rückwirkend (ex tunc) geheilt wird. Die mangelhafte Prozesshandlung gilt ab der Heilung als fehlerfrei und gültig, und zwar auch in den Rechtsmittelinstanzen (§§ 534, 556). Auf den vormaligen Verfahrensfeh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgesachen nach Abs 2 S 1.

Rn 8 Aus § 137 Abs 2 und Abs 3 ist zu entnehmen, welche Verfahren Folgesachen sein können. Der Katalog der in Abs 2 S 1 Nr 1–4 aufgezählten Folgesachen ist abschließend (MüKoFamFG/Heiter § 137 Rz 20; Dutta/Jacoby/Schwab/Lies-Benachib § 137 Rz 9; Zö/Lorenz § 137 Rz 5). Von der Aufnahme weiterer Familiensachen, wie etwa der sonstigen Familiensachen (§ 266), in den Katalog der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 1353 I 1 BGB wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen und demzufolge durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst. Danach kommen weder eine Scheidung (§ 1564 BGB) noch eine Aufhebung der (aufgelösten) Ehe (§ 1317 III BGB) in Betracht. Auch einem Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe wird die Grundlage entzogen (Prütting/Helms/Helms § 131...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Es weist auf Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Andere Familiensache.

Rn 4 Die Vorschrift des § 145 behandelt ausschließlich die nachträgliche Rechtsmittelerweiterung oder Anschließung in Bezug auf Teile des Verbundbeschlusses, die eine andere Familiensache betreffen als diejenige, die bereits mit einem Hauptrechtsmittel angefochten worden ist. Es muss unterschieden werden, ob es sich um einen anderen Verfahrensgegenstand handelt oder ob nur e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Abgabe.

Rn 2 Die Abgabe einer Kindschaftssache setzt die Rechtshängigkeit einer Ehesache voraus, die mit Erhebung des Antrags auf Scheidung der Ehe, Aufhebung der Ehe oder Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Ehe begründet wird, § 113 I 2 iVm § 261 I ZPO. Erforderlich ist gem § 113 I 2 iVm § 253 ZPO die Zustellung des Antrags (Hamm FamRZ 11, 58). Das Vorliegen eines An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung, Rechtsmittel.

Rn 6 Das Gericht entscheidet über die Aussetzung des Verfahrens durch Beschluss, und zwar auch dann, wenn ein Antrag nach Abs 2 abgelehnt wird (Prütting/Helms/Helms § 136 Rz 5; Zö/Lorenz § 136 Rz 5). Wird das Verfahren ausgesetzt, soll das Gericht den Ehegatten nahelegen, eine Eheberatung in Anspruch zu nehmen, Abs 4. In dem Beschluss ist auch die Dauer der Aussetzung festzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird die Scheidung der Ehe ausgesprochen, sind die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen gegeneinander aufzuheben. (2) Wird der Scheidungsantrag abgewiesen oder zurückgenommen, trägt der Antragsteller die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen. Werden Scheidungsanträge beider Ehegatten zurückgenommen oder abgewiesen oder ist das Verfahren in der Hauptsac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht § 616 ZPO aF. Abs 1 enthält – wie auch bereits § 616 I ZPO aF den Grundsatz der Amtsermittlung in Ehesachen; die Formulierung entspricht § 26. Allerdings besteht im Gegensatz zu § 616 I ZPO aF (›kann auch‹) kein Ermessen des Gerichts mehr (›hat‹). Der Untersuchungsgrundsatz gilt als Leitmaxime in allen Ehesachen iSv § 121 (ThoPu/Hüßtege § 127 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen § 613 ZPO aF. Es war erklärtes Ziel des Gesetzgebers, den Gesetzestext durch Aufgliederung in mehrere Abs besser lesbar zu machen (BTDrs 16/6308, 227). Neu ist die in Abs 1 S 2 enthaltene Regelung, die Anhörung eines Ehegatten unter den genannten Voraussetzungen in Abwesenheit des anderen Ehegatten stattfinden zu lassen. Abs 2 u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Vorbereitende Auskunftsansprüche; Stufenantrag.

Rn 26 Insb zur Vorbereitung eines bezifferten Unterhaltsanspruchs oder aber einer Zugewinnausgleichsforderung kann der ASt den Antragsgegner auf Auskunftserteilung in Anspruch nehmen. Im Verbundverfahren relevante materiell-rechtliche Anspruchsgrundlagen ergeben sich aus §§ 1580, 1605, 1379 BGB oder auch aus § 4 I VersAusglG (auch im Verbund: jurisPK-BGB/Breuers § 4 VersAusg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Zusammentreffen von Ansprüchen.

Rn 100 Nach § 33 I 2 FamGKG zählt bei Zusammentreffen mit einem vermögensrechtlichen Anspruch der höhere, Werte nichtvermögensrechtlicher Ansprüche werden addiert (Zweibr FamRZ 02, 255: Scheidung und Aufhebung). Für Folgesachen (s dort) gelten §§ 33 I 1, 44 I FamGKG. Vgl auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 43 FamGKG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 11 Urteile iSd § 313a II führen zu einer ermäßigten Verfahrensgebühr, in 1. Instanz von 3,0 auf 1,0 (KV 1211), insoweit aber bei Verzicht auf Entscheidungsgründe iFd § 313a I 2, in 2. Instanz Ermäßigung bei § 313a II von 4,0 auf 2,0 (KV 1222) und bei § 313a I 2 auf 3,0 (KV 1223). Wenn die Parteien einen Vergleich schließen und unter Verzicht auf Begründung und Rechtsmitte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbandsklage nach VDuG Aussetzung 246 ZPO 2 Verbandsklagen (VDuG) Aussetzung 252 ZPO 1a Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Güterrechtliche Ansprüche außerhalb der Zugewinngemeinschaft.

Rn 23 Auch Verfahren auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft können Folgesache sein. Gem § 1471 I BGB erfolgt die Auseinandersetzung des Gesamtgutes nach der Beendigung des Güterstandes, die (auch) mit Rechtskraft der Scheidung eintreten kann (PWW/Roßmann § 1471 Rz 2). Hierzu gehören zB der Anspruch auf Mitwirkung an der Verwaltung und Auseinandersetzung des Gesamtgutes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbundentscheidung.

Rn 2 Die Vorschrift ist anwendbar, soweit eine einheitliche Verbundentscheidung iSv § 142 angefochten wird (Prütting/Helms/Helms § 145 Rz 2; MüKoFamFG/Henjes § 145 Rz 2; Zö/Lorenz § 145 Rz 3); eine solche liegt nicht vor, wenn ausschließlich über den Scheidungsantrag entschieden worden ist, was aber aufgrund des ›Zwangsverbundes‹ mit der Folgesache VA gem § 137 II 2 nur in s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Abgetrennte Folgesachen (Abs 5).

Rn 38 Unter den Voraussetzungen des § 140 kann eine Folgesache aus dem Verbund abgetrennt werden. Gem Abs 5 S 1 hat eine Abtrennung von Folgesachen iSv Abs 2 keine Auswirkungen auf die Eigenschaft als Folgesache. Die Abtrennung ändert nichts daran, dass, vorbehaltlich etwa einer zulässigen Antragsänderung, eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist. Wird ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 118 FamFG – Wiederaufnahme.

Gesetzestext Für die Wiederaufnahme des Verfahrens in Ehesachen und Familienstreitsachen gelten die §§ 578 bis 591 der Zivilprozessordnung entsprechend. Rn 1 Diese Vorschrift enthält eine überflüssige Verweisung. Da § 113 I 1 in Ehe- u Familienstreitsachen die Regelung des § 48 II ausschließt, folgt die Anwendung v §§ 578–591 ZPO bereits aus § 113 I 2. Die Wiederaufnahme der...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Systematik

Rz. 40 Die Geschäftsgebühr entsteht nach der Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV für das anwaltliche Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung[73] bei der Gestaltung eines Vertrags. Entscheidend ist auch hier (nur), dass der Auftrag auf eine derartige Vertretung des Mandanten gerichtet ist;[74] ob der Anwalt dann letzten Endes tatsächlich nach außen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendungsbereich.

Rn 4 Erfasst sind zum einen Unterhaltssachen, die die Unterhaltspflicht für ein gemeinschaftliches Kind der Ehegatten betreffen. Die Vorschrift erfasst gleichermaßen Unterhaltssachen betreffend minderjährige und volljährige Kinder (ausdr zB Sternal/Weber § 232 Rz 4; ThoPu/Hüßtege § 232 Rz 5; MüKoFamFG/Pasche § 232 Rz 4). Maßgebend ist, dass es sich um Unterhaltsansprüche des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 114 I besteht in allen Ehesachen Anwaltszwang; bereits nach § 630 II 2 ZPO aF konnte aber die Zustimmung zum Scheidungsantrag und der Widerruf zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift des Gerichts erklärt werden. Diese Regelung ist nun in § 134 I, 1. Alt, Abs 2 enthalten. Gem § 114 IV Nr 3, 6 besteht für den Antragsgegn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Im Fall der Scheidung ist über sämtliche im Verbund stehenden Familiensachen durch einheitlichen Beschluss zu entscheiden. Dies gilt auch, soweit eine Versäumnisentscheidung zu treffen ist. (2) Wird der Scheidungsantrag abgewiesen, werden die Folgesachen gegenstandslos. Dies gilt nicht für Folgesachen nach § 137 Abs. 3 sowie für Folgesachen, hinsichtlich derer ein Beteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erklärungen, deren Feststellung vorgeschrieben ist (Nr 3).

Rn 14 Hierunter fallen die Zeugnisverweigerung vor einem beauftragten oder ersuchten Richter nach § 389 I, die Zustimmung zur Scheidung und zur Rücknahme des Scheidungsantrags (§ 134 FamFG). Im amtsgerichtlichen Verfahren korreliert die Vorschrift mit § 510a, der es dem Gericht ermöglicht, alle Erklärungen im Protokoll festzustellen, deren Protokollierung das Gericht für erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren auf Aufhebung der Ehe, Nr 2.

Rn 5 Das Verfahren auf Aufhebung der Ehe hat seine materiell-rechtliche Grundlage in den §§ 1313–1320 BGB und ist bedeutsam, wenn ein Ehegatte versuchen möchte, die Ehe ohne den ›Makel‹ der Scheidung zu beenden. Während die Ehe geschieden wird, weil sie nach Eheschließung gescheitert ist, § 1565 Abs 1 BGB, wird die Ehe aus Gründen aufgehoben, die bereits bei der Eheschließun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht entscheidet durch Beschluss, soweit durch die Entscheidung der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird (Endentscheidung). Für Registersachen kann durch Gesetz Abweichendes bestimmt werden. (2) Der Beschluss enthältmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anderweitige Regelung.

Rn 3 Gem I 1, 2. Var, S 2 tritt eine nicht befristete EA ebenso wie eine solche, deren Befristung noch nicht abgelaufen ist, m Wirksamwerden (fG-Familiensache; §§ 40 f) einer anderweitigen Regelung bzw im Falle einer anderweitigen Regelung durch eine Endentscheidung in Familienstreitsachen (§ 112) m deren Rechtskraft, soweit die Wirksamkeit nicht dieser nachfolgt, außer Kraf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abweisung des Scheidungsantrags (Abs 2).

Rn 5 Die Regelung entspricht inhaltlich weitgehend der Vorschrift des § 141 und enthält eine vergleichbare Regelung für den Fall der Abweisung des Scheidungsantrags. Abs 2 S 1 stellt grds klar, dass Folgesachen kraft Gesetzes gegenstandslos werden, wenn der Scheidungsantrag – aus welchem Grund auch immer (BGH FamRZ 23, 1222; 84, 256 Rz 3 zu § 629 III 1 ZPO aF) – abgewiesen w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anschlussbeschwerde.

Rn 5 Es gilt zunächst § 66 zur Statthaftigkeit, Form, Akzessorität u Auslegung bzw Umdeutung (s § 66 Rn 2–4). Die Frist richtet sich jedoch nach II 1 iVm § 524 II 2, 3 ZPO (s § 524 ZPO Rn 15 ff) u erfordert gem § 113 I 2 iVm § 329 II 2 ZPO die Zustellung einer beglaubigten Abschrift der richterlichen Verfügung über die Fristsetzung zur Beschwerdeerwiderung (BGH MDR 09, 216);...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Aus der Ehe resultierende Verfügungsbeschränkungen.

Rn 37a § 1365 BGB kann der ZV durch Gläubiger eines Ehegatten nicht entgegengehalten werden (BGH Beschl v 20.12.05 – VII ZB 50/05 Rz 8 juris = NJW 06, 849). Die fehlende Zustimmung eines Ehegatten kann indes in der Teilungsversteigerung mit der Interventionsklage – bei unstreitigem oder offenkundigem Zustimmungserfordernis auch mit der Vollstreckungserinnerung – geltend gema...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die Abgabeentscheidung.

Rn 5 S 3 ordnet die entsprechende Anwendung des § 281 II, III 1 ZPO an. Zwar gilt gem § 113 I 2 die Vorschrift des § 281 ZPO ›eigentlich‹ vollumfänglich; die ausdrückliche Regelung des § 123 S 3 nimmt die nicht ausdrücklich genannten Teile der Norm wieder aus (vgl auch MüKoFamFG/Lugani § 123 Rz 9). Hieraus folgt, dass Anträge betreffend die Zuständigkeit des Gerichts auch vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift findet Anwendung in Verfahren, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung (insb § 1671 BGB) den Aufenthalt des Kindes (nach § 1671, 1628 BGB) das Umgangsrecht (§§ 1684 III, IV, 1685, 1686a I Nr 1, II BGB) oder die Herausgabe des Kindes (§ 1632 BGB) betreffen. Rn 4 Verfahren wegen Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a I Nr 3, II BGB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Aussetzung des Versorgungsausgleichsverfahrens, Abs 2 S 2 Nr 2.

Rn 5 Die Regelung entspricht § 628 I Nr 2 ZPO aF und ermöglicht eine Abtrennung der Folgesache VA (nur) für den Fall, dass das Verfahren gem § 221 II im Hinblick auf eine erforderliche gerichtliche Klärung des Bestands oder der Höhe eines in den VA einzubeziehenden Anrechts bei dem jeweils zuständigen Fachgericht (Arbeits-, Sozial- oder Vewaltungsgericht) ausgesetzt worden i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Kostentragung in Scheidungssachen und Folgesachen. Sie geht als Spezialregelung den allgemeinen Bestimmungen vor (BTDrs 16/6308, 233), tritt aber ebenso wenig insgesamt an die Stelle der Kostenbestimmungen der ZPO wie auch § 243, sondern ersetzt wie diese Bestimmung als lex specialis lediglich die Vorschriften über die Verteilung der Kosten (BG...mehr