Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.3 Förderfähige Kosten für neue Versorgungsformen

Rz. 54 In § 6 der Verfahrensordnung sind die förderfähigen Kosten für neue Versorgungsformen beschrieben. Danach sind förderfähig nur die Kosten, die dem Grunde nach nicht von den Vergütungssystemen der Regelversorgung umfasst sind. Dies sind neben den Kosten für gesundheitliche Versorgungsleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, insbesondere Projektmanagementko...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.4 Leistungsaushilfe bei Schließung oder Insolvenz (Abs. 2a)

Rz. 22 Wenn eine Krankenkasse insolvent ist oder geschlossen wird, dann können leistungsaushelfende Krankenkassen ein Darlehen aus der Liquiditätsreserve erhalten. Das Darlehen wird aufgrund eines Antrags durch das BAS gewährt. Damit werden Leistungsansprüche von Versicherten finanziert, deren Mitgliedschaftsverhältnisse noch nicht geklärt sind (BT-Drs. 17/6906). Rz. 23 Der S...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.16 Bundesrichtlinien für die einheitliche Anwendung der Verträge (Abs. 7)

Rz. 120 Die KBV kann gegenüber den KVen keine Einzelanweisungen erlassen, weil es sich bei letzteren um selbständige Körperschaften auf Landesebene handelt. Die KBV ist berechtigt, Richtlinien zu erlassen (Huster/Münkler, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 75 Rz. 23). Die in Abs. 7 genannten Richtlinien der KBV/KZBV sollen die einheitliche Anwendung und die Durchführung der Vertr...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft. In den letzten 10 Jahren änderte sich der Gesetzestext zu § 46 zweimal – und zwar durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung ab 23.7.2015. Bis zu dem Zeitp...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.5 Verfassungsrecht

Rz. 67 Es ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, dass gemäß § 264b Abs. 2 (i. d. F. v. 19.2.2002, gültig bis 31.12.2012) die dort genannten Fallkonstellationen von Witwenrenten vom Bezug des Zuschlags zur Witwenrente nach § 78a ausgeschlossen sind. Da die Bezieher von Witwenrenten bei sog. Altehen nach dem bis 31.12.2001 geltenden Recht ohnehin eine höher...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.17.2 Beitragsverfahren

Rz. 159 § 173 regelt dem Grundsatz nach, dass Beitragsschuldner selbst zu tragende Beiträge unmittelbar an die Träger der Rentenversicherung zu zahlen haben; es besteht die Möglichkeit der Nachentrichtung nach § 197 Abs. 1. § 212b sieht das Recht zur Prüfung der Beitragszahlung bei versicherungspflichtigen Selbstständigen durch die Träger der Rentenversicherung vor.mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Niemeyer, Auf dem Prüfstand – 2. Vergleichsbewertung, rv 2018, 104. Rz. 25 Bei § 71 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 handelt es sich gleichsam um eine vor die Klammer gezogene...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2 Rechtspraxis

2.1 Äquivalenzprinzip – Grundsatz der Lebensleistung bei der Rentenberechnung nach Abs. 1 Rz. 11 Abs. 1 ist die Kernvorschrift zur Ermittlung der Höhe einer Rente. Die Regelung stellt das beherrschende Prinzip des Rentenrechts dar. Sinn der Regelung ist die Festschreibung das rentenrechtlichen Prinzips der Lebensleistung bzw. des Äquivalenzprinzips. Das prägende Prinzip der T...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.4 Freiwilligkeit

Rz. 62 Ein weiteres Kernelement des Beschäftigungsverhältnisses ist die freiwillige Ausübung der Tätigkeiten (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 30.1.1963, 3 RK 36/59); daher stellt die Arbeitsleistung von Strafgefangenen keine versicherungspflichtige Beschäftigung dar (st. Rspr. des BSG, vgl. z. B. BSG, Urteil v. 24.10.2013, B 13 R 83/11 R). Es ist verfassungsrechtlich nicht zu bea...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.7 Sonstige Leistungen der Alterssicherung der Landwirte

Rz. 10 Das ALG kennt alle die Rentenarten, die denen in der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Ausnahme der knappschaftliche Besonderheiten) entsprechen (§§ 11 bis 16 ALG). Die Hofabgabe als eine Voraussetzung für die Altersrente greift faktisch in die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG ein und ist damit verfassungswidrig, wenn in unzumutbarer Weise Einkünfte entzogen werden...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.6 Zugangsfaktor größer als 1,0 (Nr. 2b und Nr. 4b)

Rz. 36 Sofern eine abschlagsfreie Rente beansprucht werden kann, diese aber nicht in Anspruch genommen wird, sieht das Gesetz – in Umsetzung von § 63 Abs. 5 – zur Sicherstellung des Zuschlagsprinzips einen höheren Zugangsfaktor vor. Sinn ist es, Versicherte dafür zu belohnen, dass sie vorerst die Solidargemeinschaft der Beitragszahler nicht beanspruchen. Dabei weist der Gese...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.8.2 Sinn und Funktion

Rz. 49 Soweit mit Satz 3 angeordnet wird, dass der Bezug einer Rente vor Vollendung des 62. Lebensjahres des Versicherten nicht als Zeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme gilt, wird mit dieser – letztlich negativen – Fiktion im Interesse des Versicherten eine Ausnahme von dem sich aus § 77 Abs. 2 Satz 1 HS 1, Abs. 3 Satz 1 ergebenden Grundsatz geschaffen, dass ein früherer Z...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11 Meldung freier Kapazitäten durch die Vertragsärzte

Rz. 39 Die elektronische Lösung aber auch andere Lösungen hängen entscheidend davon ab, dass die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte ihre freien Zeiten oder freien Behandlungstermine der Terminservicestelle melden. Ein Herumtelefonieren im Bedarfsfall wegen eines Behandlungstermins wäre für die Terminservicestelle viel zu aufwendig und würd...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.18 Verträge mit Einrichtungen, die ambulant Schwangerschaftsabbrüche durchführen (Abs. 9)

Rz. 122 Abs. 9 regelt die Verpflichtung der KVen, mit Einrichtungen zur Vornahme von ambulanten Schwangerschaftsabbrüchen Verträge über die ärztlichen Leistungen sowie deren Vergütung zu schließen. Diese Verpflichtung ergab sich bisher aus § 368n Abs. 6 RVO der weggefallen ist. Diese ärztlichen Leistungen gehören zur vertragsärztlichen Versorgung (vgl. § 73 Abs. 2 Nr. 11). V...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Die Regelung stellt sicher, dass sich die neben einem Altersteilrentenbezug gezahlten Beiträge (während des Vollrentenbezuges besteht Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Nr. 1) immer rentensteigernd beim Bezug der späteren Vollrente auswirken (BT-Drs. 15/2149 S. 24). Nach bis Juli 2004 geltendem Recht traten vermehrt Fälle auf, in denen solche Beiträge nicht in vollem...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Regelungsinhalt der Norm ist die Bestimmung des Rentenartfaktors und damit die Bestimmung eines einer jeden Rentenart zugewiesen festen Faktors für die Rentenberechnung. Der Rentenartfaktor ist der Multiplikator für die volle Rente wegen Alters, die den Prototyp der selbsterwirtschafteten Rente mit Lohnersatzfunktion darstellt, die mit dem Faktor "1" bewertet wird und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.20 Personen in beruflicher Bildung, geringfügig Beschäftigte und Arbeitnehmer der Gesellschaft (Satz 2)

Rz. 174 Satz 2 stellt klar, welche Personen als versicherungspflichtige Arbeitnehmer i. S. d. Satz 1 Nr. 1, 2, 7 und9 anzusehen sind und welche nicht. Dabei trifft der Gesetzgeber für die 3 Personengruppen – Personen in beruflicher Bildung nach Nr. 1, geringfügig Beschäftigte nach Nr. 2 und Arbeitnehmer der Gesellschaft nach Nr. 3 – besondere Anordnungen. Satz 2 Nr. 1 ordnet...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Der Sinn der zum 1.1.1992 neu eingeführten Zuschlagsregelung bei Waisenrenten erklärt sich aus dem Regelungsinhalt der einschlägigen Vorgängervorschriften, die jeweils regelten, dass sich die Waisenrente einer Halbwaise um den Kinderzuschuss und die Waisenrente einer Vollwaise um ein Zehntel der für die Berechnung der Versichertenrente maßgebenden allgemeinen Bemessung...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzende Regelungen finden sich insbesondere in § 187a (Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) und in § 187b (Zahlung von Beiträgen bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse). Weiter sind § 66 (Persönliche Entgeltpunkte) und § 75 (Entgeltpunkte fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.1 Überblick

Rz. 119 Keine Versicherungspflicht besteht, wenn die Tätigkeit in einem rentenpflichtversicherungsschädlichen Maße unterbrochen wird. Rz. 120 Da die selbstständige Tätigkeit nicht nur vorübergehender Natur sein darf und daher auf Dauer angelegt sein muss, kann es Fallkonstellationen geben, in denen die soziale Schutzbedürftigkeit der in § 2 geregelten Personengruppe nicht (me...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.3 Aktueller Rentenwert nach Nr. 3

Rz. 23 Der aktuelle Rentenwert richtet sich nach § 68 (West) bzw. nach § 255a (Ost) und ist der Teil der Rentenformel, der die Rentendynamik bewirkt. Das bezieht sich zum einen bei einem neuen Rentenfall auf die aktuelle Bewertung der während des gesamten "Versicherungslebens" erworbenen persönlichen Entgeltpunkte und zum anderen auf die Anpassung der bereits laufend gezahlt...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 3 Rechtsprechung

Rz. 29 Bei der innerstaatlichen Berechnung der Rente nach dem europäischen Koordinierungsrecht nach der EGV 883/2004 beginnt der belegungsfähige Gesamtzeitraum für die Gesamtleistungsbewertung bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres, selbst wenn der Versicherte erst danach nach Deutschland gekommen ist: BSG, Beschluss v. 17.4.2012, B 13 R 347/11 B; die Verfassungsbeschwer...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.1 Bildung des Innovationsfonds

Rz. 4 Die Überschrift bezieht sich auf die Bildung des Innovationsfonds als Sondervermögen und weist i. V. m. Abs. 1 Satz 1 dem Gemeinsamen Bundesausschuss die gesetzliche Aufgabe zu, anhand der gesetzlichen Grundlagen die Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung sowie der Versorgungsforschung zu entwickeln und nach § 92b durchzuführen. Ein ...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.8 Weiterentwicklung der Terminservicestellen

Rz. 36 Die Weiterentwicklung der Terminservicestellen zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle beinhaltet auch, dass sie die gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten zu unterstützen haben. Das Unterstützungsangebot bezieht sich i. d. R. auf die neutrale Bekanntgabe mehre...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.1 Rechtslage vor Einführung des § 76d am 1.8.2004

Rz. 10 § 76d ist die Folge der Rechtsprechung des BSG (vgl. insoweit die ausdrückliche Gesetzesbegründung, BT-Drs. 15/2149 S. 24). Das BSG hatte bereits vor Inkrafttreten des § 76d geurteilt, dass bei dem Wechsel von der Altersteil- zur Altersvollrente die während des Teilrentenbezugs erworbenen Entgeltpunkte aus Pflichtbeitragszeiten den Rangstellenwert in vollem Umfang erh...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.2 Beitragszahlung (§ 187b) nach Rentenfall

Rz. 42 Die Ausführungen unter Rz. 37 ff. – Beitragszahlung (§ 187a) nach Rentenfall gelten entsprechend mit folgender Einschränkung: Beiträge wegen einer Abfindung dürfen nach bindender Feststellung (vgl. § 77 SGG) einer Vollrente wegen Alters nicht mehr gezahlt werden (§ 187b Abs. 2). Das Zahlungsverbot gilt dann nicht, wenn der Antrag auf Beitragszahlung schon vor Bindungswir...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Die Gesamtleistungsbewertung nach den §§ 71 bis 74 dient der Ermittlung von Entgeltpunkten für beitragsfreie Zeiten (§ 71 Abs. 1) und der Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten (§ 71 Abs. 2). Bei der Grundbewertung werden alle erwirtschafteten Beiträge und Berücksichtigungszeiten zugrunde gelegt. Die in § 73 niedergelegte Vergleichsbe...mehr

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Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 2.6 Entwicklung des Risikostrukturausgleichs (Abs. 5; aufgehoben zum 1.1.2020)

Rz. 20 Abschmelzen von Finanzmittel über der Obergrenze (Abs. 2a) und Abführung an den Gesundheitsfonds (Abs. 4) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Risikostrukturausgleich bis zum 31.12.2019 fortentwickelt wird (vgl. § 268 Abs. 5). Unter dieser Voraussetzung ist Abs. 4 ab 1.1.2020 anzuwenden. Rz. 21 Die RSA-Reform befindet sich noch im Gesetzgebungsprozess und wird erst im ...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Während § 44 den Personenkreis bestimmt, der bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld hat, befasst sich § 46 mit dem Zeitpunkt des Beginns des Anspruchs auf Krankengeld. Dieser Beginn des Anspruchs ist mit dem Entstehen des Stammrechts auf Krankengeld gleichzusetzen. Satz 1 unterscheidet zwischen dem Entstehen des Anspruchs bei Beginn einer stationären Behan...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.3 Dauer der Unterbrechung

Rz. 125 Die dogmatische Einordnung eines Rechtsinstituts der Unterbrechung kann jedenfalls dort offen bleiben, wo die Annahme einer rentenpflichtversicherungsschädlichen Unterbrechung ohnehin ausscheidet; dies hängt von der Dauer der Unterbrechung ab; es gilt zu unterscheiden: kurzzeitige untermonatige Unterbrechung der Tätigkeit, längerfristige übermonatige Unterbrechung der ...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.6 Sonderregelung des Abs. 2 Satz 2 für Vorhaben der Versorgungsforschung

Rz. 18 Abs. 2 Satz 2 sieht für Vorhaben der Versorgungsforschung nach § 92a Abs. 1 und 2 Satz 1 bis 4 Sonderregelungen vor. Soweit der Innovationsausschuss bis zum 15.12.2019 keine Schwerpunkte und Kriterien für das Bewilligungsjahr 2020 festgelegt hatte, hätten diese abweichend von Satz 1 durch das BMG festgelegt werden müssen. Der Innovationsausschuss hätte die vom BMG fes...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.11 Empfehlungen zur Überführung in die Regelversorgung

Rz. 73 Nach § 13 Abs. 1 der Verfahrensordnung berät der Innovationsausschuss bei geförderten Vorhaben zu neuen Versorgungsformen den jeweiligen Bericht über die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Vorhaben (Evaluationsbericht) und berücksichtigt dabei den jeweiligen Schluss- und Ergebnisbericht. Er beschließt jeweils spätestens 3 Monate nach Eingang der jeweilige...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.5 Verfassungsrecht

Rz. 27 Halbwaisenrente und Vollwaisenrente haben lediglich Unterhaltsersatzfunktion (vgl. auch oben unter Rz. 4 f. – Normzweck). Der Anspruch speist sich aus den erwirtschafteten Entgeltpunkten des verstorbenen Versicherten – also aus einem fremden Versicherungskonto. Zwar unterliegen grundsätzlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 § 72 steht zunächst im Zusammenhang mit allen anderen im Dritten Titel – Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte – genannten Vorschriften zur Gesamtleitungswertung; also den §§ 71 ff. Weitere korrespondierende Vorschriften finden sich in § 263 Abs. 2a, Abs. 3 und Abs. 5 bis 7, der für bestimmte beitragsfreie Zeiten nur einen begrenzten Gesamtleistungswert oder gar ke...mehr

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Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 2.2.2 Höhere Obergrenze (Satz 2)

Rz. 11a Eine Krankenkasse mit weniger als 50.000 Mitgliedern kann eine höhere Obergrenze beantragen, die das 0,5-fache (bis 11.11.2022: 0,8-fache) einer Monatsausgabe (Satz 1) übersteigt. Der Antrag ist vom Vorstand zu stellen und zu begründen. Die Mitgliederzahl richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der Haushalt vom Vorstand aufgestellt wird. Die Aufsichtsbehörde kann ein...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.10 Zuweisung an die Liquiditätsreserve (Abs. 8)

Rz. 28 Der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds werden im Jahr 2023 25 Mio. EUR zugeführt (Satz 1). Dazu wird das Zuweisungsvolumen nach § 17 Abs. 2 RSVA für das Ausgleichsjahr 2023 um 25 Mio. EUR bereinigt. Der Betrag entspricht den Einsparungen, die sich durch die gedeckelten Verwaltungsausgaben der Krankenkassen des Jahres 2023 ergeben (§ 4 Abs. 5). Die Mittel werden g...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.2 Ermittlung der Dauer (Satz 2)

Rz. 29 Satz 2 regelt die Bestimmung der Dauer. Die Dauer der Erziehung von Kindern bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres ergibt sich aus der Summe der Kalendermonate mit Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, die der Witwe oder dem Witwer zugeordnet worden sind, beginnend nach Ablauf des Monats der Geburt; bei Geburten am Ersten eines Monats jedoch vom Monat der G...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.6 Evaluation der Förderung

Rz. 27 Das BMG hat nach Abs. 5 Satz 1 die Aufgabe übernommen, eine wissenschaftliche Auswertung (Evaluation) der Förderung nach dieser Vorschrift zu veranlassen. Dabei soll insbesondere ausgewertet werden, ob das Gesamtprojekt Innovationsfonds im Hinblick auf das übergeordnete Ziel einer Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgreich war...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.1 Funktion

Rz. 65 Satz 1 hat damit Erhaltungsfunktion eines einmal festgesetzten Zugangsfaktors (so ausdrücklich auch die gesetzgeberischen Erwägungen, vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 172; zur Zielsetzung instruktiv auch BSG, Urteil v. 19.10.2011, B 13 R 9/11 R, Rz. 24, 25 f.). Damit sollte die Perpetuierung des reduzierten Zugangsfaktors sichergestellt werden. Eine Kürzung des Zugangsfaktors ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Über den Zugangsfaktor, der den Umfang der für die Ermittlung der Monatsrente maßgebenden persönlichen Entgeltpunkte (Summe aller Entgeltpunkte × Zugangsfaktor, vgl. § 66) bestimmt, fließt das Alter des Versicherten bei Rentenbeginn in die Rentenberechnung ein. Der Zugangsfaktor – seit 1992 Teil der dynamischen Rentenformel – soll sowohl aus versicherungsmathematischen ...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.3 Weitere Pflichtverletzungen

Rz. 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 regelt die Rechtsfolgen bei weiteren Pflichtverletzungen nach § 31. Seit dem 28.3.2024 regelt auch Abs. 7 Rechtsfolgen, allerdings nur in Fällen willentlich nicht aufgenommener, tatsächlich und unmittelbar möglicher Arbeit als weitere Pflichtverletzung (vgl. Abs. 7 Satz 1). Auf diese spezielle Leistungsminderung wird in einem gesonderten Abschnitt ...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.3 Versorgungsforschung (Abs. 2)

Rz. 13 Neben der Förderung neuer Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung fördert der Gemeinsame Bundesausschuss aus dem Innovationsfonds auch die Versorgungsforschung (vgl. Abs. 2). Nach der Gesetzesbegründung definiert sich diese Versorgungsforschung als wissenschaftliche Untersuchung der Versorgung des Einzelnen und der Bevölkerung mit gesundheitsrelevanten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 2.1.6 Vergleichsbewertung Formel

Rz. 17 Die Vergleichsbewertung lässt sich in folgende Rechenformel (zur Berechnung vgl. §§ 121, 124 Abs. 1) fassen: Praxis-Beispielmehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.10.6 Mehrfachversicherung bei Handwerkern

Rz. 83 Soweit der Handwerker neben seiner selbstständigen Handwerkstätigkeit eine andere versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, kommt es zu einer sog. Mehrfachversicherung (vgl. hierzu auch die Komm. unter Rz. 8 – Vorgängervorschriften und Rz. 148 ff. – Mehrfachversicherung). D.h., es besteht aufgrund von zwei völlig getrennt zu betrachtenden Sachverhalten Versicherun...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Ogrzewalla, Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz), Kompass/BKn 2004, Nr. 1...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.6 Evaluation der Tätigkeit der Terminservicestellen

Rz. 65 Mit der bundesweiten Einführung von Terminservicestellen hatte der Gesetzgeber Neuland betreten, wobei im Voraus nicht bewertet werden konnte, wie sich Terminservicestellen bewähren bzw. ob sie geeignet sind, die Wartezeitenproblematik bei Behandlungsterminen zu lösen. Deshalb ist der KBV mit Abs. 1a Satz 15 die Aufgabe übertragen worden, die Auswirkungen der Tätigkei...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.3 Ende der Versicherungspflicht

Rz. 142 Die Versicherungspflicht endet immer mit der Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit. Notwendig ist der Aufgabewille des Selbstständigen und die tatsächliche auf Dauer angelegte Einstellung der selbstständigen Tätigkeit. Rz. 143 Indizien für die Aufgabe der Tätigkeit kann je nach Berufsgruppe z. B. die Löschung aus dem Verzeichnis für zulassungsfreie Handwerke oder die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch Art. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) eingefügte Vorschrift ist am 1.1.2002 in Kraft getreten. Sie wurde durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) ab 1.1.2005 geändert: In Abs. 1–3 sind aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften u. a. in...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.3.1 Bewertungsmaßstab 0,075 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 22 Grundlage für die Berechnung des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten sind die rentenrechtlichen Zeiten des Versicherten mit der höchsten Rente sowie dessen Zugangsfaktor (§ 66 Abs. 2 Nr. 3). Das gilt auch dann, wenn die andere – wegen niedrigerer Bewertung ihrer Zeiten – zweithöchste Rente längere rentenrechtliche Zeiten enthält, die einen höheren Zuschlag bedeut...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14 Ausübung der Tätigkeit und Auswirkung auf die Versicherungspflicht

Rz. 105 Die jeweils in § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 9 genannte Tätigkeit muss zur Auslösung des Versicherungspflichttatbestandes tatsächlich ausgeübt werden (vgl. zu den Besonderheiten bei der Ausübung der Handwerkstätigkeit die Komm. unter Rz. 73 ff. – Ausübung der selbstständigen Handwerkertätigkeit). Nur wenn die jeweilige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird und auch nicht beende...mehr