Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.2.3 Übersicht über Freibeträge vom Einkommen Auszubildender

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Sauer, SGB III § 422 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Um Beziehern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, insbesondere Arbeitgebern und Trägern von Maßnahmen Planungssicherheit zu geben und die Agenturen für Arbeit vom Aufrollen laufender Fälle zu entlasten, sollen die zu Maßnahmebeginn bzw. im Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Vorschriften für laufende Fälle regelmäßig weiter anwendbar bleiben, soweit nicht Sond...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 2.4 Außertarifliche Arbeitsverhältnisse (Abs. 6)

Rz. 15 Abs. 6 regelt die Anwendung von § 389 n. F. über die Begründung von Anstellungsverhältnissen mit dem neu definierten Personenkreis der obersten Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit. Dafür benennt die Vorschrift 2 Fallgestaltungen: einerseits die Übertragung einer in der Neufassung enthaltenen Funktion und andererseits die Fortführung einer der in der Neufassung...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.5 Personalvertretung

Rz. 29 Abs. 7 betrifft das passive Wahlrecht zu den Personalvertretungen der Zollverwaltung. Die übergeleiteten Beamten und Angestellten besitzen es auch dann, wenn sie noch nicht seit 6 Monaten dem Geschäftsbereich ihrer neuen obersten Dienstbehörde angehören. Rz. 30 Die Regelung gewährleistet, dass die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Dienststelle der Zollver...mehr

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Sauer, SGB III § 435 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434f nach § 435 überführt. § 434f war durch Art. 3 Nr. 35 des Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) eingefügt worden und am 27.3.2002 in ...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.1 Berufung

Rz. 6 Die Mitglieder der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit werden nicht gewählt (vgl. die Sozialwahlen bei den anderen Sozialversicherungsträgern), sondern berufen. Die Berufung erfolgt für eine Amtsdauer von 6 Jahren, sofern nicht ein Mitglied lediglich für den Rest einer Amtsperiode (als Nachfolger) berufen wird. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form der Ber...mehr

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Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 2.3 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 regelt den durch Abs. 2 nicht mit abgedeckten Fall eines Arbeitsverhältnisses vor der Begründung des Anstellungsverhältnisses nach Abs. 1. Die Vorschrift ordnet das Ruhen der Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis an. Das bedeutet im Falle einer Nichtverlängerung des Anstellungsverhältnisses und dessen Ende (insbesondere durch Ablauf der Befristung) ein...mehr

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Sauer, SGB III § 444a Geset... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zu Neuregelungen der Versicherungspflicht auf Antrag (§ 28a), zur Zahlung einer Weiterbildungsprämie an Arbeitnehmer (§ 131a) und zur Bemessung des Arbeitslosengeldes (Alg) für Zeiten einer Berufsausbildung im Bemessungszeitraum in einer außerbetrieblichen Einrichtung (§ 151). Abs. 1 gewährt Personen, die sich am 1.8.2016 berei...mehr

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Sauer, SGB III § 448 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 132 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a. F. betraf Personen mit Aufenthaltsgestattung, bei denen eine gute Bleibeperspektive angenommen wird, für geduldete Personen sowie für Inhaber verschiedener humanitärer Aufenthaltstitel. Für sie eröffnete § 132 befristet und in Abhängigkeit von Status und Aufenthaltsdauer den Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung. Damit will der Gese...mehr

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Sauer, SGB III § 441 Bürger... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt, dass § 133 Abs. 1 in der ab 1.1.2010 geltenden Fassung nur auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld (Alg) anzuwenden ist, die ab diesem Zeitpunkt neu entstehen. Rz. 4 Die Vorschrift ist ab 2010 auch dann auf einen neu entstandenen Anspruch auf Alg anzuwenden, wenn bei diesem die Anspruchsdauer aufgrund eines noch vorhandenen Restanspruches aus einem f...mehr

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Sauer, SGB III § 421e Vorüb... / 2.1 Insolvenzgeldverfahren

Rz. 3 Ist der insolvente Arbeitgeber auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union tätig, teilt die Bundesagentur für Arbeit dem zuständigen ausländischen Träger von Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz 1 das Insolvenzereignis und die im Zusammenhang mit der Erbringung von Insolvenzgeld getroffenen Entscheidungen mit...mehr

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Sauer, SGB III § 444a Geset... / 2.3 Bemessung des Arbeitslosengeldes nach außerbetrieblicher Ausbildung (§ 151)

Rz. 7 Abs. 3 bezieht sich auf die seit dem 1.8.2016 maßgebende Bemessungsregelung, nach der für Zeiten einer Berufsausbildung, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz in einer außerbetrieblichen Einrichtung durchgeführt wurde (§ 25 Abs. 1 Satz 2), die erzielte Ausbildungsvergütung zugrunde zu legen ist. Wurde eine Ausbildungsvergütung nic...mehr

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Sauer, SGB III § 422 Leistu... / 2.2 Planungssicherheit

Rz. 5 Planungssicherheit für Empfänger von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung kann aber eine Regelung nicht bieten, die einschränkungslos Ausnahmen zulässt, indem sie den Grundsatz für Gesetzesänderungen nur gelten lässt, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist. Gerade die seit einigen Jahren ersichtliche Anhäufung haushaltspolitischer Motive für gesetzliche Neuregelung...mehr

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Sauer, SGB III § 439 Siebte... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eine Übergangsregelung zur Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld (Alg). Sie begünstigt im Grundsatz lebensältere Arbeitslose, die von der Neufassung des § 127 a. F. allein deshalb nicht profitieren können, weil ihr Anspruch auf Alg bereits vor dem 1.1.2008 entstanden ist. Vorausgesetzt wird lediglich, dass die Arbeitslosenversicheru...mehr

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Sauer, SGB III § 442 Beschä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 442 enthält Übergangsregelungen zum Gesetz für verbesserte Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt, mit dem die freiwillige Weiterversicherung, das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nach § 28a weiterentwickelt und entfristet wurde. Abs. 1 enthält ein Sonderkündigungsrecht für Selbständige und Auslandsbeschäftigte, die bereits vor der Neuregelung des Versicherung...mehr

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Sauer, SGB III § 436 Zweite... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Regelung legt dem Arbeitnehmer, der nach alter Rechtslage versicherungspflichtig war, nach neuer Rechtslage jedoch ab 1.4.2003 versicherungsfrei wäre, die Obliegenheit auf, sich durch Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Ein solcher Fall liegt typischerweise bei einem Entgelt von mehr als 325,00 EUR bis zu 400,00 EUR monatlich vor. Rz. 3 Stellt de...mehr

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Sauer, SGB III § 442 Beschä... / 2.1 Sonderkündigungsrecht für Selbständige und Auslandsbeschäftigte (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 erhält die freiwilligen Weiterversicherungen, die für Selbständige (§ 28a Abs. 1 Nr. 2) und Auslandsbeschäftigte (§ 28a Abs. 1 Nr. 3) am 31.12.2010 bestanden haben, kraft Gesetzes über den 31.12.2010 hinaus unbegrenzt aufrecht. Es bedarf dazu keines Antrages und auch keiner Zustimmung. Ein Widerspruch ist in der gesetzlichen Regelung nicht vorgesehen. Ggf...mehr

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Sauer, SGB III § 370 Beteil... / 2.2 Gründung von und Beteiligung an Gesellschaften

Rz. 9 Die Ermächtigung durch die Vorschrift zielt darauf ab, durch die Gründung von Gesellschaften oder die Beteiligung an einer Gesellschaft insbesondere fiskalische Aufgaben auf der Grundlage privatrechtlicher Vorschriften zu lösen, ohne an die für das öffentlich-rechtliche Handeln geltenden besonderen Bestimmungen gebunden zu sein. Rz. 10 Auf die Rechtsform einer in Betrac...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.1 Zusammensetzung der Selbstverwaltung aus 3 Gruppen

Rz. 7 Mit § 379 wird die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit den Verbänden und Vereinigungen überlassen und dafür auf eine Wahl verzichtet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände haben letztlich entscheidenden Einfluss auf die Zusammensetzung jedenfalls des Verwaltungsrats. Angesichts der drittelparitätischen Besetzung der ...mehr

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Sauer, SGB III § 396 Kennze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert Verbote für die Stellen, die die nach dem Recht der Arbeitsförderung vorgesehenen Leistungen erbringen und sonstige Aufgaben wahrnehmen, insbesondere die Agenturen für Arbeit und beauftragte Dritte. Sie hat ihren Ursprung im Gebot der Unparteilichkeit der Bundesagentur für Arbeit bei der Arbeitsvermittlung, ist aber bei den Datenschutzvorschrif...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 2.2 Trägerzulassung und Anerkennung als fachkundige Stelle (Abs. 3 und 4)

Rz. 7 Abs. 3 bestimmt im Grundsatz, dass Träger bis zum Jahresende 2012 keine Zulassung nach § 176 benötigten. Dies gilt allerdings nicht, soweit Träger Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung durchführen oder durchführen lassen wollen. Daher müssen die Agenturen für Arbeit zunächst Träger mit der Durchführung von Maßnahmen beauftragen, bis ein ausreichendes ...mehr

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Sauer, SGB III § 444a Geset... / 2.1 Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (§ 28a)

Rz. 3 Abs. 1 bezieht sich auf die seit dem 1.8.2016 neuen Weiterversicherungstatbestände der Inanspruchnahme einer Elternzeit nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4) und der beruflichen Weiterbildung, wenn dadurch ein beruflicher Aufstieg ermöglicht, ein beruflicher Abschluss vermittelt oder zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigt...mehr

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Sauer, SGB III § 452 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält ein Übergangsrecht aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Dieses Gesetz v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) enthielt ursprünglich neue §§ 449 und 450 (Art. 30 Nr. 1 und 10), die Angaben waren jedoch bereits belegt. Deshalb bedurfte es in rechtsförmlicher Hinsicht ihrer Aufhebung, die mit Art. 89 Nr. 4 des Gesetzes über ...mehr

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Sauer, SGB III § 438 Gesetz... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 § 438 enthielt seit dem 1.4.2012 nur noch eine Übergangsregelung zur Abschaffung des Winterausfallgeldes bei Überführung der weiteren Winterbauleistungen in den Rechtskreis des Kurzarbeitergeldes. Die Regelung trug dem Umstand Rechnung, dass bei einem Regelbemessungszeitraum für das Arbeitslosengeld von einem Jahr Bemessungszeiträume erst dann nicht mehr in die Zeit fal...mehr

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Sauer, SGB III § 418 Tragun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift ist zwischenzeitlich bedeutungslos, weil sie keinen Anwendungsbereich mehr hat. Die verbliebene Restgruppe von geförderten Arbeitnehmern, deren Beschäftigungsverhältnisse vor 2008 begründet worden sind, ist bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. Rz. 4 Die Förderung war zwar nicht befristet, reichte aber nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehm...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.3 Vorschlagsberechtigung für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften

Rz. 17 Abs. 2 bestimmt die Bundesregierung, den Bundesrat und die Spitzenvereinigungen der kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften als vorschlagsberechtigte Stellen für die Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften im Verwaltungsrat. Damit erhalten der Bund und die Länder jeweils 3 Sitze in der Gruppe und haben dieselbe Stärke, die Kommunen sind mit jeweils ei...mehr

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Sauer, SGB III § 447 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose und das Alg bei beruflicher Weiterbildung sind Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. § 3 Abs. 2). Daher ist auf diese Leistungen grundsätzlich § 422 anzuwenden. Rz. 4 Nach Maßgabe des § 422 wären deshalb für diese Leistungen nicht die wegen der niedrigeren Sozialversicherungspauschale ab 1.1.2019 höheren Leistungen m...mehr

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Sauer, SGB III § 388 Ernenn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt allein den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit dazu, die Beamtinnen und Beamten der Bundesagentur für Arbeit zu ernennen (Abs. 1). Damit trägt die Vorschrift dem Leitungsgefüge in der Bundesagentur für Arbeit, das durch einen 3-köpfigen Vorstand bestimmt wird, Rechnung. Das Ernennungsrecht wird einheitlich geregelt und unterscheidet insbeson...mehr

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Sauer, SGB III § 375 Amtsdauer / 2 Rechtspraxis

2.1 Amtsdauer Rz. 3 Die Amtsdauer der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane ist gesetzlich auf 6 Jahre festgelegt und gewährleistet damit in personeller Hinsicht eine kontinuierliche Selbstverwaltungsarbeit. Die Amtsdauer bezieht sich auf die Amtsperiode der Selbstverwaltungsorgane. Im typisierten Regelfall stimmen Amtsperiode des Organs und Amtsdauer der Mitglieder überein....mehr

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Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 2.2 Rückkehr des Beamten in das frühere Amt (Abs. 2)

Rz. 25 Abs. 2 sichert der obersten Führungskraft das vor der Beurlaubung übertragene Amt. Sie wird auch wieder dementsprechend besoldet. Eine Ausnahme davon ist nur möglich, wenn die Altersgrenze erreicht worden ist. Bei Beschäftigten lebt das frühere Arbeitsverhältnis wieder auf. Rz. 26 Eine oberste Führungskraft, deren Anstellungsverhältnis nicht verlängert wird, kann durch...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.4 Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten

Rz. 26 Abs. 6 regelt die Tragung der finanziellen Lasten für die Versorgungsbezüge der Beamten. Für die bis zur Überleitung in den Dienst des Bundes zurückgelegten Dienstzeiten ist die Bundesagentur zur Tragung verpflichtet, für die Zeiten seit der Übernahme der Bund. Die Durchführung der Versorgungslastenteilung erfolgt entsprechend den Maßgaben der Abs. 2 bis 5 des § 107b ...mehr

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Sauer, SGB III § 444a Geset... / 2.2 Weiterbildungsprämie an Arbeitnehmer (§ 131a)

Rz. 5 Abs. 2 bezieht sich auf die seit dem 1.8.2016 nach § 131a Abs. 3 zu zahlende Prämie in Höhe von 1.000 EUR nach Bestehen einer einschlägig geregelten Zwischenprüfung (§ 131a Abs. 3 Nr. 1) und in Höhe von 1.500 EUR nach Bestehen der Abschlussprüfung (§ 131a Abs. 3 Nr. 2) an Arbeitnehmer, die an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu eine...mehr

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Sauer, SGB III § 394 Verarb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) eingefügt worden. Sie entspricht im Wesentlichen dem früheren § 402; lediglich redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen. Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) ist Abs. 1 Sat...mehr

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Sauer, SGB III § 421a Arbei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bundesregierung wird nach der Gesetzesbegründung der Bundesagentur für Arbeit die Durchführung des befristeten Arbeitsmarktprogramms "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" nach § 368 Abs. 3 Satz 2 übertragen, in dessen Rahmen Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG geschaffen werden sollen. Neben der mit einer Tätigkeit verbundenen gesellschaftli...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.5 Regelungen durch Vertrag

Rz. 33 Abs. 6 bestimmt, dass im Übrigen, also außerhalb der durch das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis begründeten Rechte und Pflichten, vertragliche Regelungen für die Rechtsstellung der Mitglieder des Vorstands maßgebend sind. Das betrifft durch die ausdrückliche Benennung im Gesetz insbesondere die Gehalts- und Versorgungsansprüche sowie die Haftung der Vorstandsmitgl...mehr

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Sauer, SGB III § 422 Leistu... / 2.6 Rechtsfolge

Rz. 12 Trifft die Übergangsregelung zu, ist das zuletzt geltende Recht maßgebend. Die Regelung beschreibt zwar die Anwendung der maßgebenden Vorschrift(en) in der am Tag vor dem Inkrafttreten der Neufassung gültigen Fassung. Dabei bleibt aber nicht unberücksichtigt, dass dieselbe Übergangsregelung (möglicherweise mit Einschränkungen) auch auf die letzte Fassung anzuwenden is...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.4 Beauftragung Externer

Rz. 31 Abs. 1 Satz 3 trägt dem Umstand Rechnung, dass die Innenrevision hinsichtlich ihrer Personalausstattung oder fachlichen Kompetenz Schwierigkeiten haben könnte, bestimmte Dienstleistungen einer Revision zu unterziehen. Rz. 32 Gerade in größeren Behörden sind hoch komplexe Prüfgebiete vorhanden, die quasi den Aufbau eigenständiger, spezialisierter Revisionseinheiten notw...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.8 Mitglieder und Stellvertreter

Rz. 40 Abs. 6 begrenzt den Verwaltungsrat vergleichbar größeren Aktiengesellschaften auf 21 Mitglieder. Damit kann jede der 3 Gruppen (Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Körperschaften) 7 Mitglieder im Verwaltungsrat haben. Vorschlag und Berufung richten sich nach den §§ 377 bis 379. Für die Unterstützung eines Vorschlages eines Mitgli...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.4 Genehmigungsvorbehalt (Abs. 2)

Rz. 54 Die Satzung und die Anordnungen der Bundesagentur für Arbeit bedürfen der Genehmigung durch das BMAS (Abs. 2). Damit kommt das BMAS zugleich seiner Aufsichtspflicht nach. Dabei ist zu beachten, dass die Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Arbeitsförderung lediglich einer Rechtsaufsicht des BMAS unterliegt, nicht jedoch einer Fachaufsicht, die sich nur auf die Bund...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.6 Vortrag beim BMAS

Rz. 36 Abs. 4 regelt die Möglichkeiten des Verwaltungsrates, die Angelegenheit dem BMAS vorzutragen, wenn er der Auffassung ist, der Vorstand habe seine Pflichten verletzt. Er kann nicht selbst Korrekturen verlangen oder z. B. eine aus seiner Sicht pflichtwidrige Entscheidung aufheben. Ihm bleibt nur der Vortrag beim BMAS. Rz. 37 Das BMAS führt die Aufsicht über die Bundesage...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.6 Verordnungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 59 Abs. 4 ermächtigt das BMAS zum Erlass einer Rechtsverordnung, wenn die Bundesagentur für Arbeit ihr Anordnungsrecht trotz Aufforderung durch das BMAS nicht binnen 4 Monaten wahrnimmt. Dasselbe gilt für Änderungen bereits erlassener Anordnungen. In diesem Fall wird die bestehende Anordnung durch die Rechtsverordnung geändert. Rz. 60 Die Regelung ermächtigt zur Ersatzvor...mehr

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Sauer, SGB III § 447 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gewährleistet, dass sich ein höheres Arbeitslosengeld (Alg) bei beruflicher Weiterbildung und eine höhere Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Arbeitslose ab dem 1.1.2019 aufgrund der Absenkung der Sozialversicherungspauschale nach § 153 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 auf 20 % auch bei diesen Leistungen errechnet, obwohl es sich um Leistungen der aktiven Arbeitsförd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 421 Förder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mit der Regelung sollte vor dem Hintergrund der im Herbst 2015 hohen Zahl an Flüchtlingen der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit eröffnet werden, kurzfristig auch im Rahmen des Arbeitsförderungsrechts Maßnahmen zur Vermittlung erster Kenntnisse der deutschen Sprache zu fördern. Damit ergänzten sich § 421 und § 131. Beide Regelungen sollten zusammen die Einglieder...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.2.4 Übersicht über Freibeträge vom Einkommen der Eltern sowie Ehegatten/Lebenspartner

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.6 Ausschluss von Interessenkonflikten

Rz. 13 Abs. 5 Satz 1 verbietet Vorstandsmitgliedern die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat hat nach § 373 Abs. 1 den Vorstand zu überwachen, während dem Vorstand die Leitung und Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit übertragen ist. Dadurch wollte der Gesetzgeber eine klare Trennung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Verwaltung und der Selb...mehr

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Sauer, SGB III § 430 Sonsti... / 2.4 Konkursausfallgeld

Rz. 6 Die Regelung über die weitere Anwendung der Vorschriften des AFG berücksichtigt das Inkrafttreten des neuen Insolvenzrechts ab 1999. Das Recht des AFG ist nicht nur in Fällen anzuwenden, in denen ein Konkursverfahren eröffnet worden ist, sondern auch in Fällen der Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse und in Fällen der vollständigen Be...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.2.2 Übersicht über Freibeträge als Sozialpauschale

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Sauer, SGB III § 448 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Übergangsrecht zur Neufassung des Zugangs von Ausländern zur Förderung von Berufsausbildung und Berufsvorbereitung, wodurch neben der Grundnorm des § 59 auch die Regelung in § 132, die den Zugang nach § 59 befristet erweitert hatte, aufgehoben worden ist. Satz 1 der Regelung verhindert, dass die Möglichkeit der Förderung von Gestatteten, bei ...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.1 Grundlage der Vorschrift

Rz. 3 Die Zuständigkeiten bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen, die bislang auf die Bundesanstalt für Arbeit (ab 2004: Bundesagentur für Arbeit) und auf die Zollverwaltung aufgeteilt waren, werden weitgehend bei der Zollverwaltung gebündelt. Bei der Bundesagentur für Arbeit ver...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.1 Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit

Rz. 7 Verwaltungsausschüsse neben dem Verwaltungsrat werden nur bei den Agenturen für Arbeit gebildet, nicht jedoch bei den besonderen Dienststellen und den Regionaldirektionen. Bei den Regionaldirektionen ist dies darauf zurückzuführen, dass diese keinen eigenen operativen Verantwortungsbereich haben, weil sie Steuerungsaufgaben für die Agenturen für Arbeit wahrnehmen und d...mehr