Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Entbehrlichkeit der Information.

Rn 18 Die Information des Patienten kann nur ausnw entbehrlich sein. Bei der Sicherungsaufklärung kann dies bei einer unaufschiebbaren Maßnahme, etwa bei einem Leben oder Gesundheit des Patienten bedrohenden Notfall denkbar sein. Gleiches gilt, wenn der Information erhebliche therapeutische Gründe, etwa eine zu befürchtende Selbstgefährdung des Patienten, entgegenstehen oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zusätzliche materielle Voraussetzungen des S 2.

Rn 13 Unter den zusätzlichen Voraussetzungen des S 2, der mWv 10.6.21 durch das KJSG (BGBl I 1444) eingefügt wurde, kann das Gericht auch das dauerhafte Verbleiben des Kindes in der Pflegefamilie anordnen. Die Anordnung kann nur in einem Verfahren gem S 1 und im Zuge einer Verbleibensanordnung gem S 1 ergehen (BTDrs 19/26107, 128). Bevor ein dauerhafter Verbleib des Kindes b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Vorteilsanrechnung und Schadensminderungspflicht.

Rn 17 Eine durch den Tod etwa angefallene Erbschaft sowie private Versicherungsleistungen mindern den Unterhaltsschaden idR nicht (s § 249 Rn 84 ff). Gesetzliche Renten werden zwar nicht angerechnet, führen aber idR wegen des gesetzlichen Forderungsübergangs des Ersatzanspruchs auf den Rentenversicherungsträger bis zur Höhe der Rentenleistung (§ 116 SGB X) zum wirtschaftlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unwirksamkeitsgründe.

Rn 24 Als Unwirksamkeitsgründe kommen insb §§ 134u 138 (§ 138 Rn 125 ff, 136; BGHZ 110, 336, 340; BGH WM 12, 30 Rz 10 ff; Karlsr WM 14, 2162, 2164; Brandbg EWiR 14, 341) in Betracht. Verstöße des Darlehensgebers gg § 32 I 1 KWG (BGH WM 18, 657 Rz 43) sowie einer Krankenkasse gg das Kreditaufnahmeverbot des § 220 I 1 SGB V führen nicht zur Nichtigkeit des Darlehensvertrages (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Lebensbedarf.

Rn 12 Der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden Ehegatten richtet sich nach den individuell ermittelten Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 90, 280). Dieser in § 1361 I normierte Begriff der ›ehelichen Lebensverhältnisse‹ ist identisch mit dem Maßstab für den nachehelichen Unterhalt (BGH FamRZ 16, 199; vgl iE § 1578 Rdn 2). Die ehelichen Lebensverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Versorgungsanrechte können ganz oder tw erlöschen, wenn die zur Begründung der Anrechte geleisteten Beträge erstattet werden. Hauptanwendungsfall ist die – unter bestimmten Voraussetzungen mögliche – Beitragserstattung in der GRV, die zur Auflösung des Versicherungsverhältnisses und infolge dessen zum Erlöschen der erworbenen Anrechte führt (§ 210 VI SGB VI). Damit steh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 110. Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v 24.03.1999, BStBl I 1999, 302

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Feststellung der Vaterschaft.

Rn 1 Besteht rechtlich eine Vaterschaft weder aufgrund einer Ehe noch infolge einer Anerkennung (Celle FamRZ 23, 1724 bei Zweifeln an einer ausländischen Vaterschaftsanerkennung), so ist diese nach Abs 1 gerichtlich festzustellen. Als Vater ist der Mann festzustellen, von dem das Kind genetisch abstammt (§ 1589). Das rechtlich vaterlose Kind hat ein aus seinem Persönlichkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einschränkungen.

Rn 6 § 400 ist nach Sinn u Zweck unanwendbar, wenn der Zedent vom Zessionar eine seiner Forderung wirtschaftlich gleichwertige Leistung erhält (so auch § 53 II SGB I), sei es freiwillig (BGHZ 4, 153, 156f) oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (BGHZ 13, 360, 367 ff; 59, 109, 115; NJW-RR 10, 1235, 1236), sofern hierdurch diejenigen Bedürfnisse befriedigt werden, dere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arbeitsverhältnisse mit beamtenähnlicher Versorgung.

Rn 3 Versorgungsanrechte nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen liegen vor, wenn die ausgleichspflichtige Person zwar nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht, wenn ihr aber aufgrund eines Arbeitsverhältnisses auf privatrechtlicher Grundlage eine Versorgung zugesagt worden ist, die inhaltlich vollständig oder jedenfalls in den wesentlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesetzlicher Forderungsübergang.

Rn 2 Ist der Betreute iSd § 1880 mittellos, so tritt die Staatskasse für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Betreuers ein. Ist die Staatskasse eingetreten und hat den Betreuer befriedigt, so bestimmt § 1881 S 1 eine Legalzession (BGH FamRZ 13, 440). Die Forderung verjährt gem § 195 in drei Jahren (BGH FamRZ 12, 627). Der Regress setzt die in § 1880 bestimmte Leistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ausnahmen.

Rn 8 Die wichtigsten Ausnahmen von der Regel in I stehen in II (u. Rn 9 ff) und anderen Vorschriften über ein Schmerzensgeld: va § 11 2 StVG, § 6 HaftpflG, § 8 ProdHaftG, § 53 II LuftVG, § 29 II AtomG und § 84 AMG. Eine Art von Schmerzensgeld gewähren auch die §§ 651f II; 844 III BGB; 21 II 3 AGG. Dagegen begründet der von der Rspr entwickelte Anspruch auf Genugtuung wegen V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kraft Gesetzes, § 832 I.

Rn 4 Zur Aufsicht über Minderjährige ist der Personensorgeberechtigte verpflichtet, also Eltern, §§ 1626 I, 1626a I (bei dauerndem Getrenntleben § 1671; zur Ausgestaltung im Einzelfall und zum Verhältnis zum Umgangsrecht BeckOGK/Wellenhofer § 832 Rz 15 ff), überlebender Elternteil, § 1680, nichteheliche Mutter, § 1626a II, Adoptiveltern, § 1754 III, Vormund, §§ 1789, 1795, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Abs 3).

Rn 5 Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, insb aus der Beamtenversorgung, sind gem III unter entspr Anwendung der Berechnungsgrundlagen der GRV in einen KoKa umzurechnen. Der Grund hierfür ist, dass bei diesen Versorgungssystemen der Erwerb von Anrechten durch freiwillige Beitragszahlung idR nicht möglich ist, weshalb auch entspr Rechengrößen zur Ermit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Versicherungsrecht.

Rn 14 Nach § 86 III VVG ist der Anspruchsübergang, solange der Partner den Schaden nicht vorsätzlich verursacht hat – schon von Gesetzes wegen ausgeschlossen, wenn sich ›der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person richtet, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt. Der in § 116 VI 1 SGB X für die gesetzliche Rentenversicherung nor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gleichgültigkeit (Abs 2).

Rn 6 Neben der gröblichen Pflichtverletzung erwähnt das Gesetz ausdrücklich als eigenständigen Ersetzungstatbestand die Gleichgültigkeit des Elternteils ggü dem Kind. Keine Gleichgültigkeit ist gegeben, wenn der Elternteil Handlungen in der eigenen Überzeugung unterlässt, damit den Interessen des Kindes zu entsprechen. Auch setzt ein Unterlassen oder Tun stets voraus, dass d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen für die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich.

Rn 4 Ein Anrecht der privaten Invaliditätsversorgung fällt gem § 28 I nur dann in den VA, wenn zwei kumulative Voraussetzungen erfüllt sind: Der Versicherungsfall muss bei dem Ausgleichspflichtigen innerhalb der Ehezeit (iSd § 3 I) eingetreten sein und der Ausgleichsberechtigte muss am Ende der Ehezeit bereits eine Invaliditätsrente beziehen oder jedenfalls die gesundheitlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anwendungsbereich.

Rn 10 Die Regeln des allgemeinen Schuldrechts gelten unmittelbar für die dort und im besonderen Schuldrecht aufgeführten sowie für die außerhalb des BGB geregelten Schuldverhältnisse, soweit sie sich mit den Besonderheiten der jeweiligen Regelung vereinbaren lassen. Das gilt auch für solche Schuldverhältnisse, welche sich aus Vorschriften des Sachen- (Bsp: §§ 987 ff), des Fa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen eines Verstoßes.

Rn 5 Kündigung oder Auflösungsvertrag ohne Schriftform ist unheilbar nichtig, § 125 1 (BAG NZA 05, 162 [BAG 16.09.2004 - 2 AZR 659/03]), auch Kündigungserklärungsfristen (vgl § 626 II, ferner § 88 III SGB IX) werden nicht gehemmt. Erforderlich ist neue form- und ggf fristgerechte Kündigung (BAG AP Nr 71 zu § 1 KSchG 1969). Umdeutung einer formunwirksamen Kündigung in eine An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unmittelbarer Kontrahierungszwang.

Rn 18 In den Fällen des unmittelbaren Kontrahierungszwangs ergibt sich dieser direkt aus einer gesetzlichen Vorschrift: Verkehrsrecht § 10 AEG; §§ 22, 47 IV PBefG; 21 II 3 LuftVG. Telekommunikationsrecht § 13 II PostG; §§ 16, 19 TKG. Energierecht §§ 18, 36 EnWG 2005; § 7 I EEG 2017; § 4 II KWKG 2002. Versicherungsrecht § 5 II, IV PflVG; § 199 II VVG. Sozialrecht §§ 23, 110 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schutzvorschriften.

Rn 19 Auch ohne Rechtsfähigkeit wird der Nasciturus an einigen Stellen des Gesetzes besonders geschützt. Er kann Erbe sein (§ 1923 II), ebenso Nacherbe (§ 2108), Vermächtnisnehmer (§ 2178), ferner wird er als Miterbe geschützt (§ 2043). Er hat Ersatzansprüche wegen Tötung eines Unterhaltsverpflichteten (§ 844 II 2; § 10 II 2 StVG; § 35 II 2 LuftVG; § 5 II 2 HaftpflichtG; § 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesetzesaufbau.

Rn 4 Nach allg Teil (§ 1–5) mit Regelungen und Begriffsbestimmungen, die für alle betroffenen Rechtsgebiete gleichermaßen gelten, regelt das AGG insb den Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (§§ 6–18), im Anschluss den Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr (§§ 19–21). Es folgen Einzelheiten zur Beweislast (§ 22), Unterstützung durch Antidiskriminierungsver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kein Versorgungsanspruch des Ausgleichsberechtigten.

Rn 6 § 33 I setzt weiter voraus, dass der Ausgleichsberechtigte noch keine laufende Alters- oder Invaliditätsversorgung aus einem im VA erworbenen Anrecht erhalten kann. Wenn mehrere Anrechte zu seinen Gunsten ausgeglichen wurden, genügt es, dass er aus dem auf Seiten des Ausgleichspflichtigen gekürzten Anrecht noch keine Versorgungsleistungen beziehen kann. Da I nach seinem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinsvormund und Vormundschaftsverein.

Rn 2 Nach I Nr 3 bedient sich der Verein bei der Führung der Vormundschaft einzelner Mitglieder oder Mitarbeiter, diese werden als echte Einzelvormünder bestellt. Sie tragen für den Mündel die Erziehungsverantwortung, haften selbst gem § 1794 und unterliegen der Aufsicht des FamG nach § 1802 II. Nach II Nr 1 wird der Verein als vorläufiger Vormund bestellt. In diesem Fall üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aktivvermögen.

Rn 5 Das Vermögen besteht aus der Summe aller geldwerten Sachen und Rechte, die dem Ehegatten am Stichtag gehörten bzw bereits entstanden waren (BGH FamRZ 22, 425). Zum Stichtag vorhandene Forderungen gegen den anderen Ehegatten rechnen mit zum Anfangsvermögen. Diese Ansprüche müssen aber genau wie andere am Stichtag bereits entstanden sein, ohne dass es auf ihre Fälligkeit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Durchsetzung der Entscheidung.

Rn 28 Anders als bei rechtsgestaltenden Entscheidungen im Wertausgleich bei der Scheidung, die keiner Vollstreckung mehr bedürfen, wird die schuldrechtliche Ausgleichsrente als Geldforderung tituliert, die nach den dafür geltenden Vorschriften der §§ 802a ff ZPO zu vollstrecken ist (§ 95 I Nr 1 FamFG). Die Einleitung und Durchführung der Vollstreckung obliegt dem Gläubiger, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HaagUntProt Art 10 HaagUntProt – Öffentliche Aufgaben wahrnehmende Einrichtungen.

Gesetzestext Für das Recht einer öffentliche Aufgaben wahrnehmenden Einrichtung, die Erstattung einer der berechtigten Person anstelle von Unterhalt erbrachten Leistung zu verlangen, ist das Recht maßgebend, dem diese Einrichtung untersteht. Rn 1 Art 10 betrifft den Unterhaltsrückgriff durch öffentliche Aufgaben wahrnehmende Einrichtungen (s.a. Art 64 EuUntVO). Dies sind öff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 15 Verlangt ein geschiedener Ehegatte Unterhalt nach § 1572, muss er sowohl zur gesundheitsbedingten Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit als auch zu den maßgeblichen Einsatzzeitpunkten schlüssig und substantiiert vortragen, im Bestreitensfall Beweis führen (BGH FamRZ 05, 1817; 01, 1291). Ein (geschiedener) Ehegatte muss, um die Voraussetzungen des § 1572 darzutun, iE di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unabhängige Amtsführung (I).

Rn 2 Der Vormund hat sein Amt im Interesse des Mündels zu führen und ist allein dessen Wohl verpflichtet (s § 1788 Rn 1). Er handelt dabei iRd allgemeinen gesetzlichen Beschränkungen (s § 1789 Rn 1 ff, 1802 II) grds selbstständig und eigenverantwortlich. Er wird bei der Führung der Vormundschaft durch das Jugendamt (§ 53a SGB VIII) und das FamG beraten und unterstützt (§ 180...mehr

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AGS 08/2024, Kopp/Schenke, VwGO - Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung

Begründet von Ferdinand O. Kopp; herausgegeben von Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke. 30. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. 75,00 EUR Die 30. Neuauflage umfasst eine Reihe von Gesetzesänderungen. U.a. wurde das im Jahr 2019 bereits beschlossene, aber erst zum 1.1.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts eingearbeitet. Durch dieses sind ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inventarisierungspflicht.

Rn 1 Als Grundlage der Vermögensverwaltung und zu deren effektiver gerichtlicher Kontrolle ordnet die Norm an, dass zu Beginn der Betreuung durch den Betreuer, dem der Aufgabenbereich Vermögensbetreuung übertragen wurde, ein Verzeichnis über das gesamte Vermögen des Betreuten anzulegen ist. Erwirbt der Betreute später neues Vermögen, so ist das Verzeichnis jeweils zu ergänze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Familiengericht begründet für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei einem anderen Versorgungsträger als demjenigen, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht (externe Teilung). (2) Eine externe Teilung ist nur durchzuführen, wennmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 192. Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) – vorher Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz – v 21.03.2013, BGBl I 2013, 556

Rn. 212 Stand: EL 103 – ET: 02/2014 Enthält neben Änderungen im EStG umfangreiche Änderungen im BGB u vor allem in der AO, weiter dem SGB II u XII und dem GmbHG (gGmbH zulässig). § 3 Nr 26 u Nr 26a EStG (§ 9 Abs 3 KStG; § 9 Nr 5 GewStG): Erhöhung von Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 3: Sorgerechtsübertragung bei Familienpflege.

Rn 5 Befindet sich das Kind mit Zustimmung der Eltern für längere Zeit in Familienpflege, wozu auch die Vollzeitpflege gem § 33 SGB VIII gehört, so kann das FamG auf Antrag der Eltern oder der Pflegeperson Angelegenheiten der elterlichen Sorge auf die Pflegeperson übertragen. Voraussetzung ist aber die Zustimmung der Eltern. Es können einzelne Angelegenheiten, aber auch die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übergangsregelungen Arbeitsrecht, Abs 1.

Rn 1 Gem I kommt es für die Anwendbarkeit der mit Erlass des AGG aufgehobenen Regelungen im BeschSchG, § 611a, b, § 612 III BGB und § 164 II SGB IX oder des AGG darauf an, ob die Benachteiligung/(sexuelle) Belästigung bis zum 17.8.06 (dann die erstgenannten Vorschriften, BAG BB 10, 180) oder ab dem 18.8.06 (dann das AGG) erfolgt ist. Daher kein Entschädigungsanspruch wegen A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 594c BGB – Kündigung bei Berufsunfähigkeit des Pächters.

Gesetzestext 1Ist der Pächter berufsunfähig im Sinne der Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung geworden, so kann er das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn der Verpächter der Überlassung der Pachtsache zur Nutzung an einen Dritten, der eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung gewährleistet, widerspricht. 2Eine abweichende Vereinba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gesetzliche Anordnung von Gesamtgläubigerschaft.

Rn 4 Bsp gesetzlich begründeter Gesamtgläubigerschaft sind §§ 525 II, 2151 III; § 117 SGB X; ferner die Mitberechtigung von Ehegatten nach § 1357 (str, vgl Staud/Looschelders § 428 Rz 63 ff), Anspruch auf Ersatz des Drittinteresses u der etwaige eigene Anspruch des tatsächlich Geschädigten (BGH NJW 85, 2411f [BGH 10.05.1984 - I ZR 52/82]), Ausgleichsanspruch zwischen Mitbürg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erwerbsschaden.

Rn 8 In der ersten Alt spricht I (anders als § 842) nicht von einer Beeinträchtigung von ›Erwerb oder Fortkommen‹, sondern nur von der ›Erwerbsfähigkeit‹. Das ist missverständlich, weil in der Sache kein Unterschied besteht: Auch in I wird das Fortkommen so berücksichtigt, wie sich das aus § 249 I ergibt (s § 842 Rn 1). Zudem meint auch I nicht die abstrakte Erwerbsfähigkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgleich nach Maßgabe der Anteile.

Rn 2 Die in § 430 vorgesehene Verteilung nach Köpfen ist eine bloße Hilfsregel, die nur dann gilt, wenn sich aus G oder Vertrag nichts anderes ergibt. Darlegungs- u beweispflichtig für Abweichungen von der Kopfteilvermutung ist derjenige, der sich darauf beruft (BGH NJW 90, 705 [BGH 29.11.1989 - IVb ZR 4/89]; BFH NJW 12, 1837, 1839 [BFH 23.11.2011 - II R 33/10]; München ZEV ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.1 Elternzeit/-geld

Das BSG hat in mehreren Entscheidungen[1] festgelegt, dass die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestbeitrags durch die Gewährung von Elterngeld nicht berührt wird, weil die Beitragsfreiheit nach § 224 Abs. 1 SGB V sich ausschließlich auf die dort genannten Leistungen bezieht. Diese Rechtslage gilt grundsätzlich auch in Fällen der Elternzeit, insbesondere bei unverheirateten E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verständlichkeit.

Rn 7 Die Verständlichkeit der Aufklärung (II 1 Nr 3) ist durch den konkreten Empfängerhorizont bedingt. Fehlen dem Patienten nach eigener Aussage oder nach Einschätzung des Behandelnden hinreichende Sprachkenntnisse, ist der Aufklärende zur Beiziehung eines Dolmetschers, bei fehlendem Hörvermögen zur Beiziehung eines Gebärdendolmetschers auf Kosten des Patienten gehalten (BT...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Studenten (Beiträge – KVdS) / 1.6 Zahlungsweise/Fälligkeit

Für die versicherten Studenten ist eine vom übrigen Recht der gesetzlichen Krankenversicherung abweichende Zahlungsweise vorgesehen.[1] Die Beiträge sind danach vor der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule für das Semester, für das die Einschreibung oder Rückmeldung erfolgen soll, im Voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Der GKV-Spitzenverband hat hier...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Familienbezogene Bestandteile des Entgelts.

Rn 8 Gem V sind ehe- oder familienbezogene Zuschläge, die in einer künftigen Versorgungsleistung enthalten sind, bei der Berechnung des Ehezeitanteils außer Betracht zu lassen. Die Vorschrift findet auf die unmittelbare Bewertungsmethode keine (entspr) Anwendung (vgl § 39 Rn 4). Unter V fallen nur Leistungsbestandteile, die lediglich für die Dauer einer bestehenden Ehe oder ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG.

Rn 90 Erhebt der ArbN nach betriebsbedingter Kündigung (zur Änderungskündigung BAG NZA 08, 528) nicht bis zum Ablauf der Frist des § 4 1 KSchG Kündigungsschutzklage, hat er mit Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung nach § 1a KSchG (0,5 Monatsverdienste/Beschäftigungsjahr, § 1a II KSchG), wenn der ArbG in der Kündigung auf ihre Betriebsbedingtheit und den Abf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1787 BGB – Amtsvormundschaft bei vertraulicher Geburt.

Gesetzestext Wird ein Kind vertraulich geboren (§ 25 Absatz 1 Satz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes), wird das Jugendamt mit der Geburt des Kindes Vormund. Rn 1 Normzweck. Da in Fällen der vertraulichen Geburt gem § 1674a das elterliche Sorgerecht beider Eltern ruht, besteht für das Kind ein vergleichbares Schutzbedürfnis wie in den Fällen des § 1786. Damit das Kind be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbot von Vereinbarungen zulasten der Versorgungsträger (Abs 2).

Rn 7 § 8 II bestimmt, dass durch eine Vereinbarung der Eheleute Versorgungsanrechte nur dann (unmittelbar) übertragen oder begründet werden können, wenn die maßgeblichen Regelungen dies zulassen und die betroffenen Versorgungsträger zustimmen. Danach dürfen keine Verträge geschlossen werden, die mit den maßgeblichen Versorgungsregelungen unvereinbar sind und auch nicht die Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH-...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.5 Weitere Einkünfte von Schülern/Fachschülern/Studenten

Soweit der Versicherte sonstige Einnahmen bezieht, sind diese ebenfalls beitragspflichtig, denn auch für eine Beitragsbemessung, für die die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Fachschüler und Berufsfachschüler nach § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V maßgebend ist, gilt der Grundsatz der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Erreichen die sonstigen Einnahmen ni...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / aa) Einführung

Rz. 46 Den vorläufigen Schlusspunkt in der Diskussion zur Inhaltskontrolle von Erb- und Pflichtteilsverzichten bildet die Entscheidung des BGH vom 19.1.2011.[111] In dem dort entschiedenen Fall hatte kurz vor Eintritt des Erbfalls eine körperbehinderte Sozialhilfeempfängerin ohne Gegenleistung auf ihren gesetzlichen Pflichtteil verzichtet. Der Sozialhilfeträger hatte nach Ei...mehr