Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.9.4 Staatlich deutsche Einrichtungen

Rz. 38 Die Beschäftigung muss bei einer staatlich deutschen Einrichtung erfolgen. Die Gesetzesbegründung definiert den Begriff der staatlich deutschen Einrichtungen (BT-Drs. 15/3439 S. 6). Danach sind staatlich deutsche Einrichtungen Vereinigungen, Einrichtungen oder Unternehmen, deren Kapital (Grund- und Stammkapital) sich unmittelbar oder mittelbar ganz oder überwiegend in...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.15 Mitteilung zur Erfüllung der Aufgaben der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (Nr. 16)

Rz. 29c Mit Wirkung zum 18.2.2021 wurde durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) die Nr. 16 neu eingefügt. Die Übermittlung von Sozialdaten ist zulässig, soweit sie erforderlich ist für die Erfüllung der gesetzlichen Mitteilungspflichten nach § 5 Abs. 1 Rentenübersichtsgesetz (RentÜG) zur Erfüllung der Aufgaben der Zentralen Stelle für die Digi...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.3.7 Fristverlängerung und Übermittlung weiterer Sozialdaten (Abs. 2)

Rz. 26 Nach § 75 Abs. 4 Satz 5 Nr. 4 muss die Genehmigung der Aufsichtsbehörde auch den Fristablauf der Verarbeitung der übermittelten Sozialdaten enthalten (Rz. 36). Mit dem zum 25.5.2018 neu eingeführten Abs. 2 wird den Forschern bzw. Forschungseinrichtungen, denen Sozialdaten für ein bestimmtes Vorhaben nach Abs. 1 Satz 1 übermittelt wurden (Rz. 8), eine verlängerte Verwe...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.8 Neuantrag bei Beitragsrückstand

Rz. 32 Ist die Versicherung wegen rückständigem Beitrag erloschen, müssen zuerst die Rückstände beglichen werden, bevor eine Neuanmeldung möglich ist. § 6 Abs. 2 Satz 3 enthält 3 Regelungen: Zuerst stellt er klar, dass bei Erlöschen der Versicherung wegen rückständiger Beitrags-/Beitragsvorschusszahlungen ein Neuantrag erforderlich ist. Zum Schutz der Unfallversicherung wird d...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.6 Mitteilung zum Schutz des Kindeswohls (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 36b Zum 10.6.2021 wurde durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) Satz 6 angefügt. Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 6 ist die Übermittlung von Sozialdaten auch zulässig, soweit sie zum Schutz des Kindeswohls nach § 4 Abs. 1 und 5 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) erforderlich ist.mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.3.6 Datenschutzkonzept (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 25 Obwohl inhaltlich eher zu Abs. 4 passend wird seit dem 25.5.2018 mit dem neuen Satz 4 in Abs. 1 geregelt, dass der zuständigen Behörde nach Abs. 4 Satz 1 (Rz. 31) ein Datenschutzkonzept vorzulegen ist. In dem Datenschutzkonzept hat der Antragsteller insbesondere darzulegen, dass er die technischen und organisatorischen Anforderungen des Datenschutzes sowie den Grundsa...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.3.3 Unter den Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 70 (Nr. 2)

Rz. 26 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 lässt eine Übermittlung von Sozialdaten dann noch zu, wenn die Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Nr. 1 (Rz. 11) oder Nr. 2 oder des § 70 vorliegen (vgl. auch die Komm. zu § 69 und zu § 70).mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.5.4 Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendtherapeuten

Rz. 38 § 4 Abs. 3 wurde durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) um die neu geschaffene geschützte Berufsbezeichnung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten erweitert. Unter der Berufsbezeichnung "Psychologischer Psychotherapeut" (bzw. "Psychologische Psychotherapeutin") ist eine in Deutschland seit dem 1.1.1999 gesetzlich geschüt...mehr

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten und seitdem unverändert geblieben.mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Versicherung kraft Satzung in Abs. 1 Nr. 1 ist eine Unternehmerversicherung. Sie ist eine Einrichtung der solidarischen genossenschaftlichen Selbsthilfe der mitgliedschaftlich verbundenen Unternehmer (BSG, Urteil v. 20.9.1977, 8 RU 22/77), weshalb sie als eigenständige Versicherungssparte innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung zu qualifizieren ist (vgl. Schu...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.4 Fischerei- oder Jagdgäste

Rz. 53 Gast einer Fischerei oder Jagd ist, wer mit Erlaubnis, z. B. auf Einladung des Ausübungsberechtigten, fischt oder jagt. Jagdausübungsberechtigt ist der Eigentümer des Grundstücks oder der Jagdpächter. Alle jagd- und fischereibezogenen Begriffe ergeben sich nach der Rechtsprechung des BSG aus den Vorschriften des Bundesjagdgesetzes und den landesrechtlichen Jagdvorschr...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.2 Übermittlung in Drittstaaten auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 erweitert den Adressatenkreis des Abs. 1 (Rz. 11 bis 14) um Personen und Stellen in einem Drittstaat und internationale Organisationen, sofern diese über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen, das durch einen Angemessenheitsbeschluss i. S. v. Art. 45 DSGVO festgestellt wurde. Das bedeutet, dass auch dortigen Personen oder Stellen Sozialdaten unter den Vor...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.4 In Verbandsgremien und Kommissionen für Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften ehrenamtlich Tätige (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 22 Durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen ist seit dem 1.1.2005 eine neue Beitrittsberechtigung für ehrenamtlich Tätige in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen eingefügt worden. Zunächst war eine gesetzliche Pflichtversicherung angedacht (BT-Drs. 15/3439 S. 3 und Begründung S...mehr

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 2.1 Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Rz. 3 In der Art einer Einweisungsnorm nennt Abs. 1 die Versicherungsfälle im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. In den nachfolgenden Vorschriften werden die Voraussetzungen für den Eintritt eines Arbeitsunfalls (§ 8) und einer Berufskrankheit (§ 9) sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Voraussetzungen normiert.mehr

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 3 Literatur

Rz. 11 Becker, Gesetzliche Unfallversicherung, München 2004. Giesen, Arbeitsunfall und Dienstunfall, Dissertation 2017. Ricke, Der "Leistungsfall" in der Gesetzlichen Unfallversicherung – ein wehendes Vakuum, SGb 2002, 267. Römer/Brandenburg, Versicherungsfall § 3 BKV? Besprechung des BSG-Urteils vom 7.9.2004, BG 2006, 169. Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd. 2,...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.2 Zweckbindung und Verwendungsverbot (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Datenempfänger (Rz. 5) sind verpflichtet, die erhaltenen Daten nur zu den Zwecken zu verarbeiten, zu denen sie sie befugt erhalten haben (Zweckbindung). Rz. 7 Der Zweck oder die Zwecke ergeben sich aus dem konkreten Anlass oder aus der konkreten Aufgabenstellung des Empfängers und nicht aus den für den übermittelnden Leistungsträger geltenden Übermittlungsvorschrift...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.4 Verwendung der übermittelten Sozialdaten für weitere Forschungsvorhaben (Abs. 4a)

Rz. 39 Zum 25.5.2018 erhielt § 75 durch Art. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 mit Abs. 4a eine weitere ergänzende Möglichkeit – neben der nach Abs. 2 neu geschaffenen Möglichkeit der Beantragung von Folgeforschungsfragen (Rz. 26 bis 28) –, die Verwendung der für dieses Vorhaben übermittelten Sozialdaten auch für...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.1 Gerichtliches oder Vollstreckungsverfahren wegen Unterhaltsansprüchen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 4 Eine Datenübermittlung kommt nur gegenüber dem Gericht in Betracht, im Vollstreckungsverfahren auch gegenüber dem beauftragten Gerichtsvollzieher. Hierunter fallen ausschließlich Verfahren nach zivilrechtlichen Vorschriften. Für die gerichtlichen Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwillig...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.7 Ausgeschlossene Personen

Rz. 13 Gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind Haushaltsführende von der freiwilligen Versicherung ausgenommen. Haushaltsführer können der Unternehmer, der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem LPartG sein. § 1356 Abs. 1 Satz 2 BGB regelt die Möglichkeit der Übertragung auf einen der Ehegatten. Kommt eine Einigung nicht zustande, sind beide Ehegatten Haushaltsführende (Breuers, in...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.7 Versicherte unternehmerische Tätigkeiten

Rz. 21 Versicherungsfälle im Rahmen der Unternehmerversicherung sind diejenigen, die sich bei einer mit dem Unternehmen in wesentlichem Zusammenhang stehenden Tätigkeit ereignen. Im Gegensatz zum abhängig Beschäftigten kann der Unternehmer seine Tätigkeit selbst bestimmen, es steht ihm frei, in welcher Art und Weise er sein Unternehmen betreibt. Weil die Unfallversicherung d...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Bemm-Lindemann, Seemannsgesetz, 5. Aufl. 2003. Benz, Anmerkung zu BSG, SozR 3-2200 § 539 Nr. 7, SGb 1991, 553. Götsch, Seeunfallversicherung § 71, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd. 2, Unfallversicherungsrecht 1996. Köhler, Anmerkung zu BSG, Urteil v. 12.4.2005, B 2 U 11/04, NZS 2006 154, SdL 2006, 185. Merten, Anmerkung zu BSG, Urteil v. 12.4.2005, B 2 U 11/04, ...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.3.4 Einwilligung der betroffenen Person vorrangig (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 20 Die gesetzliche Übermittlungsbefugnis nach § 75 ist der Einwilligung nachrangig. Die Übermittlung ist nur dann ohne Einwilligung der betroffenen Person zulässig, wenn das Einholen einer Einwilligung der betroffenen Person unzumutbar ist. Ein verwaltungsmäßiger Aufwand begründet keine Unzumutbarkeit. Auch gilt nicht die Besorgnis, dass der Rücklauf der Einwilligungen n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 7 Begriff / 2 Rechtspraxis

2.1 Arbeitsunfall und Berufskrankheit Rz. 3 In der Art einer Einweisungsnorm nennt Abs. 1 die Versicherungsfälle im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. In den nachfolgenden Vorschriften werden die Voraussetzungen für den Eintritt eines Arbeitsunfalls (§ 8) und einer Berufskrankheit (§ 9) sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Voraussetzungen normiert. 2.2 Versic...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 71 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die deutschen Datenschutzvorschriften an die EU-Datenschutzrichtlinie angepasst wurden (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ...mehr

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 2.2.1 Begriffsinhalt und Abgrenzung

Rz. 4 Der Begriff des Versicherungsfalles wird im Gesetz nicht definiert. Allgemein wird darunter die Umschreibung des Versicherungswagnisses verstanden. Der Eintritt eines Versicherungsfalles ist – von vorbeugenden Leistungen abgesehen – zwingende Voraussetzung für den Eintritt eines Leistungsfalles; er darf jedoch nicht mit dem Leistungsfall gleichgesetzt werden (BSG, Urte...mehr

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 2.2.2 Voraussetzungen für den Eintritt eines Versicherungsfalles

Rz. 5a Zur Feststellung eines Versicherungsfalls sind in mehrerlei Hinsicht Zusammenhangsfragen zu klären. Zunächst muss der innere (sachliche) Zusammenhang zwischen dem konkreten unfallbringenden Verhalten (beim Arbeitsunfall) bzw. der schädigenden beruflichen Einwirkung (bei der Berufskrankheit) und einer versicherten Tätigkeit bestehen. Anders ausgedrückt: Die unfallbring...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 7 Begriff / 2.3 Verbotswidriges Handeln

Rz. 6 Abs. 2 stellt klar, dass der Verstoß gegen Verbote aller Art nicht (jedenfalls nicht ohne Weiteres) zum Leistungsausschluss führt. Gemeint sind sowohl gesetzliche als auch behördliche Verbote, Regelungen in Unfallverhütungsvorschriften und Verbote des Unternehmers. Die Regelung steht im Zusammenhang damit, dass fahrlässiges Verhalten weder ganz noch teilweise zum Verlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 4 Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX

Nach § 154 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Solange der Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl beschäftigter schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt, hat er für jeden unbesetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.[1] Bei nicht rechtzei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / Zusammenfassung

Begriff Der Säumniszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe, die für den Fall einer verspäteten Zahlung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer erhoben wird. Für Beiträge und Steuern entsteht der Säumniszuschlag kraft Gesetzes – und damit ohne Ermessensfreiheit seitens der festsetzenden Behörde. Säumniszuschläge sind von demjenigen zu entrichten, der die Beiträge oder Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 2 Säumniszuschläge für freiwillige Mitglieder

Freiwillig Versicherte müssen für Beiträge, mit denen sie säumig sind, einen Säumniszuschlag zahlen. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % des rückständigen, auf 50 EUR nach unten abgerundeten Beitrags. Die Regelung des Säumniszuschlags für freiwillige Mitglieder gilt auch für den Personenkreis der zuvor Nichtversicherten.[1]mehr

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Säumniszuschläge / 1 Säumniszuschläge für Arbeitgeber

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage und die Beiträge zum Umlageverfahren (U1 und U2) ihrer versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu dem durch die Satzung der Krankenkasse festgesetzten Fälligkeitstag einzuzahlen. Für die Beiträge zur Unfallversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 3.2 Verzicht im Einzelfall

Säumniszuschläge können auf Antrag erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre.[1] Dazu muss die Krankenkasse in jedem Einzelfall entscheiden, ob eine solche "Unbilligkeit" vorliegt. Der Erlass kann für Teile oder für die gesamten Säumniszuschläge erfolgen. Wichtig Für den Erlass muss ein Antrag gestellt werden Für den Erlass wegen Unbill...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist auf einen jährlichen Höchstbetrag von 600 EUR begrenzt.[1] Sie umfasst Barzuschüsse, aber auch Sachleistungen des Arbeitgebers. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zur ­Gesundheitsförderung zusätzlich[2] zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Entgeltumwandlungen sind ni...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld ist vom Gesetzgeber steuerfrei gestellt.[1] Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Arbeitslosengeld I nach dem SGB III und dem Arbeitslosengeld II, das im SGB II geregelt ist. Während das Arbeitslosengeld I dem Progressionsvorbehalt unterliegt, sind die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit (Arbeitslosengeld II) i...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Qualifizierungsgeld

Ab dem 1.4.2024 wird für bestimmte berufliche Weiterbildungen ein sog. Qualifizierungsgeld eingeführt.[1] Begünstigt sind Weiterbildungsmaßnahmen, die einen Strukturwandel bedingten Qualifizierungsbedarf des Unternehmens zum Gegenstand haben. Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Unternehmen, um durch zukunftssichernde Fort- und Weiterbildung bei den betroffenen Fachkräfte...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Fortbildung und Weiterbildung

Mit einer neuen Steuerbefreiungsvorschrift beabsichtigt der Gesetzgeber die Förderung von Weiterbildungsleistungen bei Arbeitnehmern, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.[1] Der Gesetzgeber unterscheidet 2 Fallgruppen der Weiterbildungsförderung, die über die arbeitsplatzbezogene Fortbildung hinausgehen: Bildungsmaßnahmen nach § 82 Abs. 1 und 2 SGB III und Weiterbildu...mehr

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Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.6 Zukunftssicherungsleistungen

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungseinrichtungen sind getrennt in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zu bescheinigen (Zeilen 22 und 23). Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht pauschal erhebt, gehören hierzu auch die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung und ohne Optio...mehr

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Elektronische Lohnsteuerbes... / 1.1 Gesetzliche Verpflichtung

Die Arbeitgeber müssen die entsprechenden Daten des Arbeitnehmers elektronisch unmittelbar an eine zentrale Übermittlungsstelle der Finanzverwaltung übersenden. Eine Ausnahme besteht für Arbeitgeber, die aufgrund der Härtefallregelung des § 39e Abs. 7 EStG vom elektronischen Lohnsteuerverfahren befreit sind.[1] Hierunter fallen insbesondere Arbeitgeber, die ausschließlich ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 8 Sozialversicherung der Leistungsbezieher nach dem SGB II

Der Bezug von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II begründet grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung.[1] Die Beiträge sind pauschaliert, werden allein vom Jobcenter getragen und an den Gesundheitsfonds gezahlt. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Krankengeld. In...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1.4 Asylberechtigte

Asylberechtigte und Personen, die einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen besitzen (anerkannte Flüchtlinge), haben grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld. Nicht leistungsberechtigt sind hingegen Personen, die Leistungen nach § 1 AsylbLG erhalten (Asylbewerber, ausreisepflichtige und geduldete Personen).[1] Hinweis Leistungen an geflüchtete Menschen aus der Ukraine Rechts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.3 Mehrbedarfe

Für besondere Lebenssituationen sieht das SGB II sog. Mehrbedarfe vor. Sie berücksichtigen Bedarfe, die nicht vom Regelbedarf abgedeckt werden. Die Mehrbedarfe sind grundsätzlich pauschaliert, nur bei unabweisbaren Bedarfen sind Aufwendungen in dem tatsächlich angefallenen Umfang anzuerkennen.[1] Mehrbedarfe werden in pauschalierter Höhe anerkannt bei werdenden Müttern ab der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / Zusammenfassung

Begriff Bei "Ein-Euro-Jobs" handelt es sich um Arbeitsgelegenheiten für Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Für jede Arbeitsstunde wird zum Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt. Die Bezeichnung "Ein-Euro-Job" hat sich durchgesetzt, obwohl es sich dabei nicht um die korrekte gesetzliche Bezeichnung handelt. Diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.1 Regelbedarf

Für die Ermittlung des Regelbedarfs werden leistungsberechtigte Personen nach ihrem Personenstand und Lebensalter einer Regelbedarfsstufe zugeordnet. Der Regelbedarf selbst wird in regelmäßigen Abständen auf der Grundlage einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt. Er wurde zuletzt zum 1.1.2023 zur Einführung des Bürgergeldes gesetzlich neu festgesetzt.[1] In den J...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Bürgergeld haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben[1], erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.[2] Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.2 Sofortzuschlag für Kinder

Bis zur Einführung der im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbarten Kindergrundsicherung ist in den Grundsicherungssystemen ein Sofortzuschlag für Kinder in Höhe von 20 EUR monatlich verankert. Damit sollen die Lebensumstände und Chancen der von Armut betroffenen oder bedrohten Kinder verbessert und finanzielle Spielräume für die Teilhabe an Gesellschaft, Bildung und Arbeitsm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 1 Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)

Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Agenturen für Arbeit und die Kommunen. Die Agenturen für Arbeit sind im Grundsatz zuständig für alle Leistungen zur beruflichen Eingliederung und die Zahlung von Bürgergeld (Regelbedarf, Mehrbedarfe), einschließlich der Sozialversicherung der Leistungsbezieher. Die übrigen Leistungen werden von kommunalen Trägern (d. h. v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.4 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bei einem Neuantrag auf Bürgergeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat unterbroch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / 10 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen

Während des "Ein-Euro-Jobs" besteht der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung weiter, da der Bezug des Bürgergeldes für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II andauert. Ebenso stellt der Bezug des Bürgergeldes für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II eine Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Der Ein-Euro-Job ist selbs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / 1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Die in der Umgangssprache als Ein-Euro-Jobs bezeichneten Tätigkeiten heißen offiziell Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.[1] Sie betreffen Menschen, die Bürgergeld beziehen. Diese können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / 1 Steuerfreie Vergütung für Mehraufwand

Empfänger von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II [1] erhalten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) für bestimmte Tätigkeiten eine Entschädigung für Mehraufwendungen – regelmäßig 1-2 EUR pro Arbeitsstunde. Die für einen sog. Ein-Euro-Job als Mehraufwandsentschädigung gezahlten Vergütungen sind steuerfrei[2] und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.[3] Eine Anrechnung ...mehr