Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VII § 130 Örtlich... / 2.1 Unternehmenssitz (Abs. 1)

Rz. 3 Gemäß Satz 1 ist der Sitz des Unternehmens für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit maßgeblich. Der Begriff des Unternehmens stellt im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß § 121 Abs. 1 den Sammelbegriff für Betriebe, Einrichtungen und Tätigkeiten dar. Ein Unternehmen ist jede planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten, die au...mehr

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Jung, SGB VII § 184 Rücklage / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Unfallversicherungsträger haben nach § 172a Abs. 1 zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit, insbesondere für den Fall, dass Einnahme- und Ausgabeschwankungen durch Einsatz der Betriebsmittel gemäß § 172 nicht mehr ausgeglichen werden können, eine Rücklage bereitzuhalten. Rz. 3a Die Vorschrift berücksichtigt dabei die Besonderheiten in der landwirtschaftlichen Un...mehr

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Sauer, SGB III § 324 Antrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verschärft das Antragserfordernis aus § 323 um die Notwendigkeit einer vorzeitigen Antragstellung. An die Antragstellung ist keine besondere Form zu verlangen. Der Gesetzgeber will grundsätzlich erreichen, dass der Leistungsberechtigte zunächst die Leistung beantragt und erst dann mit der Aktivität beginnt, die den Leistungsanspruch begründet, z. B. an ei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.2.1 Prüfung bei der Forderungspfändung (§§ 829ff. ZPO)

Rz. 76 Sind die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eingehalten? Insbesondere: Erfolgte die Vollstreckungsmaßnahme in das richtige Vollstreckungsobjekt? In eine Geldforderung? (§ 829 ZPO) In eine hypothekarisch gesicherte Forderung? (§ 830 ZPO) In eine verbriefte Forderung? In einen Herausgabeanspruch? (§§ 846 bis 849 ZPO) In einen Eigentumsverschaff...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4.1 Der Vollstreckungstitel

Rz. 35 Der Vollstreckungstitel ist diejenige öffentliche Urkunde, in der der vollstreckbare (und zu vollstreckende) Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner verbrieft ist. Er allein bestimmt Inhalt und Umfang der Zwangsvollstreckung und legt auch die Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens fest. Er muss erkennen lassen, dass er vollstreckbar ist. Rz. 36 Die wichtigsten...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.1.3 Die Wahl der (richtigen) Vollstreckungsart

Rz. 73 Bei den Vollstreckungstiteln auf Herausgabe (§§ 883ff. ZPO), auf Vornahme von Handlungen (§§ 887, 888 ZPO), auf Duldung oder Unterlassung (§ 890 ZPO) und Abgabe einer Willenserklärung (§ 894 ZPO) ist die Vollstreckungsart vorgegeben. Insoweit kann auf die Kommentierung der einzelnen Vorschriften und die beigefügten Muster Bezug genommen werden.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Fortbildung und Umschulung

Rz. 5 Jedem Arbeitnehmer soll grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet werden, seine fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erhalten, zu erweitern oder der technischen Entwicklung anzupassen oder auszubauen (berufliche Fortbildung). Die Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen. Die Fortbildung und Umschulung kann sowohl in Ausbildungs- als auch in Arb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Berufsausbildung

Rz. 4 Das Berufsausbildungsverhältnis ist ein Vertragsverhältnis, welches darauf gerichtet ist, dem Auszubildenden in einem Betrieb erstmals eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit erforderlichen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem ordnungsgemäßen Ausbildungsgang zu vermitteln.[1] Das Berufs...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.4.2.3 Berücksichtigung der im SGB III vorgesehenen Förderungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit (Nr. 2a)

Rz. 121 Die Regelung der Nr. 2a verpflichtet die Einigungsstelle, bei ihrer Entscheidung die insbesondere im SGB III vorgesehenen Fördermaßnahmen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen. Ziel dieser Regelung ist es, Sozialpläne nicht mehr als reines Abfindungsinstrument, sondern als Mittel für die Beschaffung neuer Beschäftigungsperspektiven zu nutzen (so die ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Übersicht über die gesetzliche Regelung

Rz. 1 In den §§ 112 und 112a BetrVG sind der Interessenausgleich und der Sozialplan im Fall von Betriebsänderungen mit wesentlichen Nachteilen für die Belegschaft geregelt. Während in § 112 BetrVG das Zustandekommen und der Inhalt von Interessenausgleich und Sozialplan normiert sind, statuiert § 112a BetrVG weitere Voraussetzungen für die Erzwingbarkeit eines Sozialplans, we...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2.2 Sozialplanregelungen

Rz. 65 Sozialpläne können beispielsweise Regelungen enthalten über Angebote anderer Arbeitsplätze und deren Zumutbarkeit Ausgleiche für Nachteile infolge von Versetzungen (insbesondere Pendlerzuschuss, Umzugskostenzuschuss, Entgeltausgleich), Ansprüche auf Qualifizierungsmaßnahmen unter Einbeziehung der Arbeitsverwaltung (vgl. § 110 ff. SGB III), Dauerregelungen zum Ausgleich vo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.5 Sozialversicherungspflicht

Rz. 91 Bei Sozialplanabfindungen handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 Abs. 1 SGB IV (BSG, Urteil v. 21.2.1990, 12 RK 20/88). Entsprechend unterliegen sie nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Zahlung einer Abfindung möglicherweise zum Ruhen oder zeitweisen Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld na...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.4.2.1 Orientierung am Einzelfall (Nr. 1)

Rz. 105 Nach der gesetzlichen Regelung in § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BetrVG hat sich die Einigungsstelle beim Ausgleich oder bei der Minderung wirtschaftlicher Nachteile am Einzelfall zu orientieren. Die Einigungsstelle ist mithin gehalten, nicht pauschal und ohne Rücksicht auf die Situation einheitliche Abfindungszahlungen festzulegen, sondern festzustellen, welche Nachteile...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.4.2.2 Vermittelbarkeit der Arbeitnehmer/Weiterbeschäftigung (Nr. 2)

Rz. 114 Gemäß § 112 Nr. 5 Satz 2 Nr. 2 BetrVG ist die Einigungsstelle verpflichtet, bei der Bemessung der Leistungen nach dem Sozialplan die Aussichten betroffener Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Dabei sind insbesondere die Förderungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit gemäß § 112 Abs. 5 Nr. 2a BetrVG (s. u.) zu berücksichtigen. Rz. 115 Maß...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.1 Einschaltung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit, § 112 Abs. 2 Satz 1 BetrVG

Rz. 141 Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, so können sie den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersuchen (§ 112 Abs. 2 S. 1 BetrVG). Der Vorstand kann die Aufgabe einem Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Vermittlung durch den Vorstand der Bundesagentur ist freiwillig; keine Seite ist zur Einlassung verpflichtet. [1] ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 62 In dem Sozialplan wird bestimmt, welche Nachteile der Arbeitnehmer durch die Betriebsänderung in welcher Form und mit welchem Umfang ausgeglichen werden. Daher sind Leistungen eines Sozialplans nicht als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes anzusehen, sondern lediglich als Ausgleichs- und Überbrückungsleistungen (BAG, Urteil v. 9.11.1994, 10 AZR 281/94). E...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1.4 Gleichbehandlungssatz bei der Regelung des Geltungsbereichs von Sozialplannormen

Rz. 52 Die Betriebspartner haben bei Aufstellung des Sozialplans den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungssatz des § 75 Abs. 1 BetrVG zu beachten. Danach sind Arbeitnehmer grundsätzlich auch hinsichtlich der Ansprüche aus dem Sozialplan – insbesondere der Abfindungen – gleich zu behandeln. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Differenzierungen per se unzulässig sind. Das ergi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll es im Rahmen eines Interessenausgleichs zu einer gütlichen Einigung zwischen Betriebsrat und Unternehmer über das "Ob" und die Ausgestaltung der geplanten Betriebsänderung kommen. Es geht um Modifizierungen der geplanten Maßnahme, um die für die Arbeitnehmer entstehenden Nachteile zu verringern. Zunächst sollte in dem Interes...mehr

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Schell, SGB IX § 141 Überga... / 2.3 Vorrang der §§ 115, 116 SGB X gegenüber der Überleitung

Rz. 7 Eine Überleitung erfolgt ist nach Abs. 4 Satz 2 nicht, wenn es um einen Anspruch auf Arbeitsentgelt oder um einen Schadensersatzanspruch handelt. In diesen Fällen sind § 115 SGB X (Anspruch auf Arbeitsentgelt) und § 116 SGB X (Anspruch auf Schadenersatz) vorrangig.mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB IX § 104 Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Mit der Vorschrift ist das in § 8 für alle Rehabilitationsträger geregelte Wunsch- und Wahlr...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung übernimmt mit der Einordnung der Eingliederungshilfe in Teil 2 des SGB IX zum 1.1.2020 inhaltsgleich § 17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 SGB XII.mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB IX § 107 Übertragung, Verpfändung oder Pfändung, Auswahlermessen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung übernimmt mit der Einordnung der Eingliederungshilfe in Teil 2 des SGB IX zum 1...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.1 Übertragung des Anspruchs (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 enthält eine Regelung, die den Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe besonders sichert, da es sich hierbei um Leistungen zur Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und eines menschenwürdigen Daseins handelt. Sie schließt die Übertragung, Verpfändung und Pfändung aus und enthält diesbezüglich ein gesetzliches Verbot. Mit dem vollständige...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.4 Betreuung durch Geistliche ihres Bekenntnisses (Abs. 4)

Rz. 13 Abs. 4 übernimmt inhaltlich die Regelung des § 9 Abs. 3 SGB XII, die jedoch im Zusammenhang mit der Personenzentrierung nicht weiter auf stationäre Einrichtungen, sondern auf Leistungsanbieter abstellt. Durch diese Vorschrift wird für die Leistungsberechtigten die verfassungsrechtlich garantierte freie Religionsausübung (Art. 4 GG) sichergestellt. Ein vom Bekenntnis de...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift ist das in § 8 für alle Rehabilitationsträger geregelte Wunsch- und Wahlrecht für die Leistungen der Eingliederungshilfe präzisiert worden. Damit ist die Regelung auch lex specialis gegenüber der Vorschrift des § 33 SGB I. Mit der in der Eingliederungshilfe neu verankerten Personenzentrierung der Leistungen ist die Unterscheidung zwischen ambulanter, ...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden die Vorschriften des SGB IX mit Wirkung zum 1.1.2020 neu gefasst. Die Vorgängervorschrift des § 140 SGB XII wurde gemäß Art. 12 Nr. 7 i.V.m. Art. 26 BTHG als Übergangsregelung für die Zeit vom 1.1.2...mehr

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Schell, SGB IX § 120 Festst... / 2.3 Verfahrensweise bei Eilfällen (Abs. 4)

Rz. 6 Angesichts des zeitraubenden bürokratischen Brimboriums bei Teilhabekonferenz und Gesamtplankonferenz trifft Abs. 4 eine Regelung für Eilfälle. Der Träger der Eingliederungshilfe kann in solchen Fällen Leistungen nach Kapitel 3 bis 6, also Leistungen der Eingliederungshilfe, als vorläufige Leistungen schon vor Beginn der Gesamtplankonferenz erbringen. Falls der Eilfall...mehr

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Schell, SGB IX § 100 Eingli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt für den Bereich der Leistungen der Eingliederungshilfe, die zum 1.1.2020 aus dem Recht der Sozialhilfe im SGB XII herausgelöst und in den neuen Teil 2 des SGB IX eingestellt wurden, Regelungen des § 23 SGB XII zur Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer.mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundprinzip der Leistungserbringung (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 überführt das in § 9 Abs. 1 SGB XII geregelte Grundprinzip der Leistungserbringung nach den Besonderheiten des Einzelfalls in die Eingliederungshilfe. Dabei wird der Fokus jedoch auf die Besonderheiten bei Menschen mit erheblich eingeschränkter Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft gerichtet. Neben der Art de...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2 Rechtspraxis

2.1 Übertragung des Anspruchs (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 enthält eine Regelung, die den Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe besonders sichert, da es sich hierbei um Leistungen zur Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und eines menschenwürdigen Daseins handelt. Sie schließt die Übertragung, Verpfändung und Pfändung aus und enthält diesbezüglich ein ges...mehr

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Schell, SGB IX § 110 Leistungserbringung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Erbringung der Leistungen der medizinischen Rehabilita...mehr

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Schell, SGB IX § 108 Antragserfordernis

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 1 die Notwendigkeit einer Antragstellung und legt in Abs. 2 fest,...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.3 Kriterium der Zumutbarkeit (Abs. 3)

Rz. 9 Nach Abs. 3 wird mit dem Kriterium der Zumutbarkeit ein gesetzliches Korrektiv vorgesehen. Die Zumutbarkeit stellt sicher, dass die an objektivierbaren Kostengesichtspunkten orientierte Angemessenheitsobergrenze nach Abs. 2 im Einzelfall nicht zu unverhältnismäßigen Ergebnissen der Angemessenheitsprüfung führt. Bei einer individuell-konkreten Betrachtung der Lebenssitu...mehr

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Schell, SGB IX § 105 Leistungsformen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt für den Bereich der Leistungen der Eingliederungshilfe in den Abs. ...mehr

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Schell, SGB IX § 121 Gesamtplan

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden die Vorschriften des SGB IX mit Wirkung zum 1.1.2020 neu gefasst. Die Vorgängervorschrift des § 144 SGB XII wurde gemäß Art. 12 Nr. 7 i. V. m. Art. 26 BTHG als Übergangsregelung f...mehr

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Schell, SGB IX § 141 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen entsprechen, nachdem mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGBl. I S. 1948) in Abs. 1 ein Satz angefügt worden war, vollumfänglich der bisherigen Regelung des § 93 SGB XII , soweit sich dieser auf Leistungen nach dem Sechsten Kapitel des SGB XII bezog. Mit der Übernah...mehr

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Schell, SGB IX § 141 Überga... / 2.1 Voraussetzungen der Überleitung

Rz. 3 Die Überleitung setzt voraus, dass ein überzuleitender Anspruch gegeben ist, dass Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX erbracht werden und der Nachrangigkeitsgrundsatz beachtet wird. Der Nachrangigkeitsgrundsatz hat für die Leistungen der Eingliederungshilfe aber nur insoweit Bedeutung, als die Leistungen nach dem Teil 2 des SGB IX unter Berücksicht...mehr

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Schell, SGB IX § 143 Bundes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt für den Leistungsbereich der Eingliederungshilfe das bisher in § 121 SGB XII bestimmte Recht. Mit der Übernahme des Rechts der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in den Teil 2 des SGB IX, verbunden mit der Aufhebung des Sechsten Kapitels des SGB XII (§§ 53 bis 60a) durch Art. 13 Nr. 18, 19 BTHG, war § 121 Nr. 1 Buchst. c SGB XII aufzuheben (Ar...mehr

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Schell, SGB IX § 146 Period... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt für den Bereich der Eingliederungshilfe das hierfür bisher in § 124 SGB XII bestimmte Recht. Mit der Übernahme des Rechts der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in den Teil 2 des SGB IX, verbunden mit der Aufhebung des Sechsten Kapitels des SGB XII (Art. 13, Nr. 18, 19 BTHG) war in § 146 SGB IX zum 1.1.2020 eine eigene Vorschrift zu Periodizit...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem BTHG werden die zuvor im SGB XII normierten Regelungen zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ins SGB IX eingeordnet. Dabei handelt es sich um Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen nach § 58. Hinzu kommen nun die Leistungen anderer Anbieter nach § 60, das Wahlrecht der Menschen mit Behinderung nach § 62 und das...mehr

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Schell, SGB IX § 141 Überga... / 2.2 Verfahren für den Anspruchsübergang

Rz. 5 Die Überleitung erfolgt nach Satz 1 durch eine schriftliche Anzeige. Hierbei handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X), für den, was Bestimmtheit und Form angeht, § 33 SGB X gilt und der den Beteiligten bekanntzugeben ist (§ 37 SGB X). Er ist also sowohl dem leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen als auch dem Drittschuldner bekanntzugeben. Diesem g...mehr

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Schell, SGB IX § 110 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Erbringung der Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Sie übernimmt die für die Leistungen der Eingliederungshilfe bis zum 31.12.2019 in § 52 Abs. 2, 3 und 5 SGB XII enthaltenen Regelungen. § 52 Abs. 5 SGB XII wurde durch Art. 13 Nr. 17 BTHG zum 1.1.2020 aufgehoben.mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.1 Grundprinzip der Leistungserbringung (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 überführt das in § 9 Abs. 1 SGB XII geregelte Grundprinzip der Leistungserbringung nach den Besonderheiten des Einzelfalls in die Eingliederungshilfe. Dabei wird der Fokus jedoch auf die Besonderheiten bei Menschen mit erheblich eingeschränkter Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft gerichtet. Neben der Art des Bedarfs und den eigenen Kräften und Mitteln ist...mehr

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Schell, SGB IX § 121 Gesamt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden die Vorschriften des SGB IX mit Wirkung zum 1.1.2020 neu gefasst. Die Vorgängervorschrift des § 144 SGB XII wurde gemäß Art. 12 Nr. 7 i. V. m. Art. 26 BTHG als Übergangsregelung für die Zeit vom 1.1...mehr

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Schell, SGB IX § 120 Festst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden die Vorschriften des SGB IX mit Wirkung zum 1.1.2020 neu gefasst. Die Vorgängervorschrift des § 143a SGB XII wurde gemäß Art. 12 Nr. 7 i. V. m. Art. 26 BTHG als Übergangsregelung für die Zeit vom 1....mehr

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Schell, SGB IX § 148 Übermi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Überführung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in den Teil 2 des SGB IX war zum 1.1.2020 in diesem Buch auch eine eigene Vorschrift zur Übermittlung und Veröffentlichung der von den Trägern der Eingliederungshilfe zu führenden Statistik über die Leistungsberechtigten und die Ausgaben und Einnahmen der Träger der Eingliederungshilfe zu treffen. Eine solche R...mehr

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Schell, SGB IX § 118 Instru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden die Vorschriften des SGB IX mit Wirkung zum 1.1.2020 neu gefasst. Die Vorgängervorschrift des § 142 SGB XII wurde gemäß Art. 12 Nr. 7 i. V. m. Art. 26 BTHG als Übergangsregelung für die Zeit vom 1.1...mehr