Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.3.5 Verfassungsrecht – Abschmelzung

Rz. 35 Es liegt kein Verfassungsverstoß in der Abschmelzung des Ausgleichsbedarfs (vgl. zutreffend und exemplarisch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 2.9.2015, L 8 R 405/14, Rz. 43; Bay. LSG, Urteil v. 26.6.2013, L 1 R 1046/12, Rz. 42, unter Berufung auf BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26.7.2007, 1 BvR 824/03, zur Rechtmäßigkeit der Nullrunde 2014; vgl. auch Thüringer LSG,...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 2.2.2 Hinterbliebenenrenten

Rz. 19 Die Absenkung des Zugangsfaktors für Hinterbliebenenrenten ist ebenfalls verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; die Finanzierbarkeit und damit die Funktionsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, legitimiert die Absenkung. Zudem darf der Gesetzgeber, um eine Besserstellung von Hinterbliebenen gegenüber Versicherten zu vermeiden, auf ...mehr

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Jung, SGB VII § 76 Abfindun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) am 1.1.1997 in Kraft getreten und entspricht im Wesentlichen den §§ 604, 605 RVO. Rz. 2 Durch das UVEG wurde der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) als Voraussetzung für die Abfindung gegenüber dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 604 RVO) von 30 auf 40 % erhöht. Rz. 3 Verschlimmern s...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Nach Abs. 1 erhöht sich die Monatsrente um Steigerungsbeträge aus Höherversicherungsbeiträgen. Diese Leistung ist kein Bestandteil der Rente, sondern ausdrücklich eine Zusatzleistung in festen Beträgen vom Nennwert der Beiträge ohne Dynamisierung (vgl. § 65). Abs. 2 regelt allgemein die Anrechnungsmodalitäten der Steigerungsbeträge, wenn auf eine Witwenrente oder Witwer...mehr

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Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 2.3 Meldungen für selbstzahlende Versicherte (Abs. 3)

Rz. 16 Die Vorschrift bestimmt, dass Beschäftigte oder Hausgewerbetreibende die Meldungen nach § 28a abzugeben haben, wenn sie den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlen. Dabei hat die Einzugsstelle mitzuwirken. Rz. 17 Für Heimarbeiter ordnet die Norm das Gleiche nicht an. Zwar liegt es nahe, auch Heimarbeiter in diesen Regelungskomplex einzubeziehen, indessen steht der Norm...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.7 Verfallswirkung bei Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge

Rz. 35 Hinsichtlich der Verfallswirkung als Rechtsfolge der Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge sind die folgenden Rechtsvorschriften einschlägig: § 210 Abs. 6 für nach dem 31.12.1991 entstandene Ansprüche auf Beitragserstattung (§ 300 Abs. 1), § 1303 Abs. 7 RVO, § 82 Abs. 7 AVG, § 95 Abs. 7 RKG für vor dem 1.1.1992 entstandene Ansprüche auf Beitragserstattung (Umkehrschlus...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.2 Voraussetzungen

Rz. 9 Der Mitnahmeanspruch setzt voraus: es muss sich um eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit i. S. d. § 240 handeln (sachlicher Anwendungsbereich), auf diese Rente muss der Versicherte einen Anspruch haben, der Versicherte muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gehabt haben, und zwar zum Zeitpunkt des Eintritts des Leistungsfalls. 2.2.1 Anspr...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.3.4 Deckelung (Satz 4)

Rz. 32 Satz 4 sieht eine Decklung vor, wenn nach den vorangegangenen Berechnungsschritten der Ausgleichsbedarf insbesondere nach der Anwendung des Satzes 3 den Wert 1,0000 übersteigt. Dann wird der bisherige aktuelle Rentenwert abweichend von Satz 1 mit dem Faktor vervielfältigt, der sich ergibt, wenn der Anpassungsfaktor mit dem im Vorjahr bestimmten Wert des Ausgleichsbeda...mehr

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Jansen, SGB X § 67f Erhebun... / 2.4 Vorschaufunktion (Abs. 4)

Rz. 12 Bevor die für die Entscheidung zuständige Behörde den abgerufenen Nachweis verwenden darf, muss der betroffenen Person im automatisierten Nachweisabrufverfahren i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, für das sich die betroffene Person zuvor entschieden hat, die Möglichkeit gegeben werden, den Nachweis vorab einzusehen. Die betroffene Person kann dann entscheiden, ob der Nachwe...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 3 Literatur

Rz. 16 DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2023 beim Renten Service der Deutschen Post AG – Zahlungen der allgemeinen Rentenversicherung und Zahlungen der knappschaftlichen Rentenversicherung beim Renten Service unter den Postabrechnungsnummern (PANR) 705, 706, 905, RdSchr 1/2023. DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2022 beim Renten Service der Deutschen Post AG –...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt (ursprünglich als § 256a Abs. 6 geregelt, vgl. BT-Drs. 12/405 S. 21 f.; Abs. 6 wurde dann in die eigenständige Vorschrift in § 259b überführt, vgl. BT-Drs. 12/826 S. 18 sowie BT-Drs. 12/786 S. 45, da aus rechtssystematischen Grün...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 84 nach § 178 überführt. § 84 war mit Wirkung zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. Die Vorschrift ist zum 1.4.2012 al...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 3 § 269b verdrängt als Sonderregelung § 107 und korrespondiert mit § 242a, der unter den dort genannten Voraussetzungen als Übergangsvorschrift den Anspruch auf kleine Witwenrente oder kleine Witwerrente auch ohne Beschränkung auf 24 Kalendermonate – wie es nach § 46 Abs. 1 Satz 2 vorgesehen ist – regelt.mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.3 Wegfall zum 1.7.2024

Rz. 41 Durch Art. 1 Nr. 18 des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 wird die Regelung dann zum 1.7.2024 außer Kraft gesetzt; dies ist eine Folgeänderung zur Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2024 (BT-Drs. 18/11923 S. 30 = BR-Drs. 155/17 S. 24). Es soll eine volls...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.5 Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungen – Nachweise ab 2020

Rz. 28 Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungen sind in folgenden Bundesgesetzblättern dokumentiert: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2020 v. 17.12.2019, BGBl. I S. 2848. Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2021 v. 30.11.2020, BGBl. I S. 2612. Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2022 v. 30.11.2021, BGBl. I S. 5044. Sozialversicherungsrechengrößen-...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 35 Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 269 Abs. 1 sind als akzessorische Zusatzleistungen einer gesetzlichen Altersrente der Basisversorgung ("erste Schicht") anzusehen und unterliegen daher der nachgelagerten Besteuerung gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG (BFH, Urteile v. 19.5.2021, X R 20/19, und ...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 teilweise von § 85 nach § 180 überführt worden. § 85 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. Zum 1.1.2004 wurde § 85 Abs. 3 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.2.1 Fallgruppen Entgeltpunkte (Ost) statt Entgeltpunkte (Abs. 1)

Rz. 19 Abs. 1 regelt die Fallgruppen bzw. Tatbestände, bei denen an die Stelle der ermittelten Entgeltpunkte stattdessen Entgeltpunkte (Ost) treten; dabei unterscheidet Abs. 1 in Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (HS 1 Nr. 1 bis 4b) und in Reichsgebiets-Beitragszeiten (HS 2 Nr. 5 bis 7). Erfasst sind daher grundsätzlich alle Beitragszeiten, die außerhalb der alten Bundesländer ...mehr

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Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 2.4 Einzelfallprüfung

Rz. 21 Nach § 106c, § 15 der Vereinbarung Nordrhein kann über den von den Vertragsparteien auf Landesebene festgelegten Prüfungsgegenstand eine umfassende Einzelfallprüfung oder eine repräsentative Einzelfallprüfung durchgeführt werden. Bei der repräsentativen Einzelfallprüfung wird die Wirtschaftlichkeit, so wie § 106a Abs. 4 vorgibt, anhand einer repräsentativen Auswahl von...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 2.3 Gesetzesvorhaben – Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz

Rz. 14 Der Gesetzgeber plant mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) die Verlängerung der Haltelinie vor Steuern (vgl. zu den Gesetzesmaterialien: BR-Drs. 264/24, BT-Drs. 20/11898, BR-Drs. 264/1/24 und BR-Dr...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 3 Literatur

Rz. 19 Altmann, Rentenanpassung zum 1.7.2023, B+P 2023, 659. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Burkiczak, Verfassungsmäßigkeit der Bewertung von FRG-Zeiten mit dem Rentenwert Ost bei Umzug ins Beitrittsgebiet, NZS 2017, 744. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplan...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.8 Erkenntnisübermittlung

Rz. 19 Abs. 6 wurde aus dem aufgehobenen § 308 übernommen. Die Regelung überzeugt nicht, weil sie die Übermittlung von Erkenntnissen zu sehr in das Ermessen der Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden legt. Richtig ist, dass schutzwürdige Interessen von Verfahrensbeteiligten nicht beeinträchtigt werden dürfen. Die Gewissheit über Erkenntnisse betrachten d...mehr

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Jung, SGB VII § 76 Abfindun... / 2.2 Mehrere Renten

Rz. 11 Hat der Versicherte Anspruch auf mehrere Renten aus der Unfallversicherung, kommt eine Abfindung nur in Betracht, wenn deren Vomhundertsätze zusammen nicht die Zahl 40 (also maximal 35) erreichen. Zu berücksichtigen sind nur Renten auf unbestimmte Zeit, keine vorläufigen Entschädigungen. Rz. 12 Ist eine Rente bereits in der Vergangenheit abgefunden worden, ist die aus ...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.1.2 Höherversicherungsbeiträge

Rz. 9 Beiträge der Höherversicherung nach Satz 1, 1. Var. wirken sich rentensteigernd aus. Rz. 10 Beiträge sind zur Höherversicherung gezahlt, wenn sie als solche bezeichnet wurden (§ 280). Darüber hinaus gelten freiwillige Beiträge neben einer Nachversicherung als Höherversicherungsbeiträge (§ 281). Der Gesetzgeber wies insoweit darauf hin, dass die Beiträge der Höherversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 2.3 Wegfall zum 1.7.2024

Rz. 17 Durch Art. 1 Nr. 20 des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wurde die Regelung dann zum 1.7.2024 außer Kraft gesetzt; dies ist eine Folgeänderung zur Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2024 (BT-Drs. 18/11923 S. 30 = BR-Drs. 155/17 S. 25)....mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 255e i. d. F. ab 1.1.2019 enthält eine Niveauschutzklausel für die Rentenanpassungen von 2019 bis 2025, mit der in der allgemeinen Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 ein Sicherungsniveau vor Steuern von mindestens 48 % (Mindestsicherungsniveau) abgesichert wird. Dabei enthält Abs. 1 die Niveauschutzklausel. Abs. 2 beinhaltet die Modalitäten für die Berechnung des f...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzt wird § 76e durch § 66 Abs. 1 Nr. 9 (persönliche Entgeltpunkte), § 113 Abs. 1 Nr. 10 (Höhe der Rente), § 186a (Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung im Nachversicherungszeitraum), § 192a i. V. m. § 40a DEÜV (Meldepflicht der Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung) und § 212a Abs. 1 Satz 4 (Prüfung der Beitragszahlungen und Meldungen für Zeiten einer bes...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 264b – seit dem 1.1.2013 § 264c aufgrund Art. 4 Nr. 25 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474; vgl. insoweit auch BT-Drs. 17/10773 S. 7, 15, es wurde § 264b – Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung neu eingefügt, sodass die bisherigen §§ 264b und 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.2.2.4 Ausnahme von der Ausnahme – Rückausnahmeregelung (Satz 2)

Rz. 57 Von der Ausnahme nach Satz 1 sieht Satz 2 wiederum eine Rückausnahme vor. Den nach § 286d Abs. 2 von der Verfallswirkung nicht erfassten Beiträgen nach dem 20.6.1948 und vor dem 19.5.1990 im Beitrittsgebiet bzw. ab 1.2.1949 in Berlin, sind stets Entgeltpunkte (Ost) zuzuordnen. Die Sonderregelung des Abs. 2 Satz 1 ist auf diese Beitragszeiten nicht anzuwenden, weil sie...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.2.2 Rechtslage ab 1.1.1997

Rz. 20 Die bisherigen Begrenzungsregelungen galten seit 1997 aufgrund der Modifizierungen nach dem AAÜG-ÄndG v. 11.11.1996 (BGBl. I S. 1674) nur noch für einen engen Kernbereich der Spitzenfunktionäre in Staat, Parteien, Wirtschaft und Gesellschaft der ehemaligen DDR sowie für hauptberufliche Mitarbeiter des MfS und AfNS (vgl. BT-Drs. 13/4587 S. 9). Rz. 21 § 6 Abs. 2 AAÜG bez...mehr

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Jansen, SGB IV § 28n Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die Vorschrift räumt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine umfassende Ermächtigung ein. Mit Zustimmung des Bundesrates kann das BMAS zu vielen Punkten, die mit der Beitragsabrechnung und der Abrechnung und Weiterleitung der Beiträge zusammenhängen, Rechtsverordnungen erlassen. Der Umfang der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen ist in den ...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.3 Analogiefeindlichkeit und Herstellungsanspruch

Rz. 27a Bei Überschreiten der in § 262 Abs. 1 Satz 1 festgelegten Höchstgrenze von 0,0625 Entgeltpunkten bleibt kein Raum für die Erhöhung der Mindestentgeltpunkte nach dieser Vorschrift. Mangels planwidriger Regelungslücke scheidet auch eine Analogie aus. Es ist daher möglich, dass die Voraussetzungen einer die Altersrente erhöhenden Privilegierung nach § 262 zwar im Zeitpu...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt und durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ebenfalls zum 1.1.1992 in Abs. 2 um den letzten Halbsatz ergänzt. Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 262...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.3.1 Grundbewertung

Rz. 6 Die Grundbewertung dient der Ermittlung von Entgeltpunkten für beitragsfreie Zeiten. Zur Ermittlung des Dividenden wird nach § 72 Abs. 1 die Summe aller Entgeltpunkte für Beitrags- und Berücksichtigungszeiten gebildet; das stellt die Gesamtleistung dar. Der Divisor wird ermittelt durch den Zeitraum, in dem Beitragsentrichtung möglich war; belegungsfähiger Zeitraum § 72...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Vorgängervorschriften waren Art. 2 § 11 Abs. 2 AnVNG, Art. 2 § 11 Abs. 2 ArVNG, § 54 Abs. 5 RKG i. V. m. Art. 2 § 21 KnVNG; der Gesetzgeber hat mit § 261 das alte Recht inhaltlich übernommen (das war ausdrückliche gesetzgeberische Absicht, vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 201; ursprünglich vorgesehen in § 256). Zeiten der Doppelversicherung werden nicht doppelt bewertet. Für da...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 255b Abs. 1 ergänzt die Verordnungsermächtigung des § 69 und berechtigt die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates den aktuellen Rentenwert (Ost) jeweils zum 1. Juli eines Jahres, und zwar bis zum 30. Juni des Jahres neu festzulegen. Die Regelungen zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts finden sich im Übrigen in den §§ 68, 255a und 255d.mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.1.2 Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 13a Die Sonderregelungen in § 247 Abs. 2a i. V. m. § 256 Abs. 1 verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BSG, Urteil v. 20.10.2009, B 5 R 72/08 R). Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BSG v. 20.10.2009 wurde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss v. 7.4.2010, 1 BvR 678/10). Rz. 13b Der Wegfall der günstigeren Bewertung der ersten Versicherungsjahre...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.5 Steigerungsbeträge bei Anrechnung von Leistungen, Rentenaufteilung, Rentenabfindung

Rz. 28 Die Höherversicherungsleistung bleibt – wegen ihrer Eigenschaft als Zusatzrente – von den Vorschriften über das Zusammentreffen von Renten und Einkommen (§§ 89 ff.) unberührt. Dagegen werden die Steigerungsbeträge nach Abs. 2 bis 4 mitgerechnet, wenn es um die Anrechnung bestehender Leistungen auf die Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten geht (§ 90), b...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.2 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler für die Rentenanpassung zum 1.7.2020 (Abs. 2)

Rz. 13 Nach Abs. 2 wird für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2020 die Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler für das Jahr 2018 abweichend von § 68 Abs. 7 nach § 68 Abs. 4 neu ermittelt. Rz. 14 Die Hochbewertung der Durchschnittsentgelte in der Anl. 10 für die Jahre 2019 bis 2024 durch das (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) ist nun...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.2.4 Berücksichtigung des vorläufig bestimmten Durchschnittsentgelts (Satz 2)

Rz. 23 Für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und das davor liegende Jahr sind die vorläufigen Durchschnittsentgelte dieser Jahre (wie bei § 70 Abs. 1) maßgebend, um eine realitätsnahe Bewertung sicherzustellen (Abs. 2 Satz 2). Rz. 24 Für die Bestimmung des vorläufigen Durchschnittsentgelts regelt § 69 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung; die E...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.3 Beitragszahlung nach § 281a

Rz. 23 § 281a lässt die Zahlung von Beiträgen zur Wiederauffüllung von Rentenanwartschaften zu, die durch einen Abschlag an Entgeltpunkten (Ost) gemindert worden sind. Bei entsprechender Beitragszahlung vermindert sich der Abschlag an Entgeltpunkten (Ost). Zur Berechnung der Entgeltpunkte (Ost) aus den eingezahlten Beiträgen vgl. Komm. zu § 281a.mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 6 Die Vorschrift ist eine Übergangsregelung zu § 76b – Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung. Für die Wartezeiterfüllung durch Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung beinhaltet § 244a i. V. m. § 50 die einschlägigen Regelungen. Außerdem ist § 230 Abs. 8 zu beachten (Besch...mehr

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Jansen, SGB X § 77a Grenzüb... / 2.2 Zulässigkeit für Nachweisübermittlungen innerhalb der EU (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 regelt die sozialdatenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für Nachweisübermittlungen deutscher Behörden an Behörden eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union. Die automatisierte Übermittlung eines Nachweises nach Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2018/1724 an eine Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union ist zulässig, wenn diese Behörd...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 1.3 Sozialversicherungsausweis der DDR (SVA)

Rz. 13 Besondere Bedeutung für einen etwaigen Nachweis diverser in § 256a angesprochener Tatsachen ist der Sozialversicherungsausweis der DDR (SVA). Einen solchen Ausweis erhielt jeder DDR-Bürger zu Beginn seines 1. Beschäftigungsverhältnisses bzw. der Ausbildung oder des Studiums. Aussteller des SVA war i. d. R. die Institution, der der DDR-Bürger angehörte; also i. d. R. d...mehr

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Jansen, SGB VI § 267 Rente ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 i. d. F. des Rentenreformgesetzes (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 202). Sie sollte ab 1.1.2001 durch das RRG 1999 v. 22.12.1997 (BGBl. I S. 2998) i. V. m. dem Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) ne...mehr

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Jung, SGB VII § 80a Vorauss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Wartezeit vor Beginn des Anspruchs auf Rente und zur Höhe der rentenberechtigenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), die von § 56 Abs. 1 abweichen. Die abweichenden Regelungen gelten ausschließlich für Versicherte nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a und b , also für Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens und ihre im Unte...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.1 Verhältnis der Rentenanpassung und der Rentenanpassung (Ost)

Rz. 10 § 254c Satz 1 sieht eine Anpassung der Renten vor, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt. § 254c ist daher eine Sonderregelung zu § 65. Flankiert wird § 254c von § 255c, der regelt, dass zum 1.7.2024 der aktuelle Rentenwert an die Stelle des aktuellen Rentenwerts (Ost) tritt (zur Anpassungsmitteilung vgl. weiter unten unter Rz. 16 ff.). Rz. 11 Der Gesetzg...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.3.3 Begrenzte Gesamtleistungsbewertung

Rz. 9 Abschließend bestimmt die Regelung über die begrenzte Gesamtleistungsbewertung i. S. d. § 74 für bestimmte Anrechnungszeiten (zu den einzelnen Anrechnungszeiten vgl. § 58) – erfasst werden von § 74 Satz 1 Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder Zeiten der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme – eine Begrenzung des sich aus der G...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 1.4 Praktische Bedeutung der Regelung

Rz. 6 Die Vorschrift hat kaum noch praktische Bedeutung. Sie ergänzt § 70 um Entgeltpunkte für Zeiten, in denen in der Vergangenheit für ein und dieselbe Beschäftigung Pflichtbeiträge zu mehreren Versicherungszweigen gezahlt werden mussten (sog. Doppelversicherung). In diesen Fällen sind Entgeltpunkte nur einmal zu berücksichtigen. Dagegen gilt für mehrere Pflichtbeiträge auf...mehr

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Jung, SGB VII § 78 Abfindun... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift regelt die sog. große Abfindung. Der Umfang der Abfindung, deren Berechnung und deren Auswirkungen sind in § 79 geregelt. Im Gegensatz zur lebenslangen Abfindung der sog. kleinen Renten nach einem Grad der MdE von unter 40 % gemäß § 76 ist die Abfindung dieser Renten lediglich für einen Zeitraum von 10 Jahren und dies auch nur bis zur Hälfte möglich. Die...mehr