Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.3 Steigerungsbeträge bei Aufteilung von Witwenrenten oder Witwerrenten auf mehrere Berechtigte (Abs. 3)

Rz. 33 Bei einer Aufteilung von Witwen- und Witwerrenten auf mehrere Berechtigte i. S. d. § 91 hält Abs. 3 eine entsprechende Regelung bereit und ordnet an, dass im gleichen Verhältnis auch hierzu gezahlte Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung aufgeteilt werden.mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.4 Verfassungsrechtliche Aspekte vor der vollständigen Rentenangleichung

Rz. 41a Die unterschiedliche Zugrundelegung von Entgeltpunkten Ost und West vor der vollständigen Rentenanpassung verstieß nicht gegen das Gebot der Gleichheit aus Art. 3 Abs. 1, 1 Abs. 3 GG (zuletzt ausführlich Sächs. LSG, Urteil v. 10.5.2022, L 4 R 284/20 KN, Rz. 23 ff., in Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG und des BVerfG).mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.2.6 Beispiel

Rz. 27 Beispiele zur Ermittlung des Zuschlags an Entgeltpunkten: a) Altersrente beginnt am 1.10.2019 Sonstige geringfügige Beschäftigung vom 1.4. bis 30.9.2017 mit einem Arbeitsentgelt von mtl. 450,00 EUR = insgesamt 2.700,00 EUR, für das der Arbeitgeber 15 % an Rentenversicherungsbeiträgen gezahlt hat. 2.700,00 EUR : 37.077,00 EUR (Durchschnittsentgelt für 2017) = 0,0728 × 0,806...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.3 Einführung des Euro (Satz 2)

Rz. 108 Seit Einführung des Euro ab 2002 enthalten die Tabellen der Anl. 14 keine Entgelte mehr. Abs. 1 Satz 2 bestimmt dementsprechend, dass von diesem Zeitpunkt an für glaubhaft gemachte Beitragszeiten von den für 2001 in DM-Beträgen festgelegten Werten der Anl. 14 auszugehen ist. Das bedeutet im Ergebnis, dass die Beträge der allgemeinen Einkommensentwicklung folgend fort...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.5 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 8 Ergänzend zu § 65 beinhaltet § 118a die Generalnorm für die Versendung einer Rentenanpassungsmitteilung. § 69 Abs. 1 beinhaltet die Verordnungsermächtigung. § 254c regelte übergangsrechtlich bis zum 30.6.2024 die Anpassung der Renten für bestimmte rentenrechtliche Zeiten im Beitrittsgebiet. Die Vorschrift ist zum 1.7.2024 als Folge der Angleichung der Rentenwerte in de...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.1.1 Mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten (Satz 1)

Rz. 10 Hierzu zählen (vgl. §§ 54 ff.) sämtliche Beitragszeiten (vollwertige Beiträge ebenso wie beitragsgeminderte Zeiten) einschließlich Kindererziehungszeiten, mit Ausnahme der in § 55 Abs. 1 Satz 3 genannten – auf § 70 Abs. 3a beruhenden – Zeiten, beitragsfreie Zeiten (Anrechnungs- und Ersatzzeiten, die Zurechnungszeit) sowie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.3.4 Verfassungsrechtliche Implikationen der Höherbewertung

Rz. 24a Es ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung nicht geboten, die rentenrechtliche Bewertung der Beitragszeiten der "West-Reichsbahner" ebenso wie in § 256c Abs. 3 vorzunehmen (BSG, Urteil v. 12.4.2017, B 13 R 25/14 R, Rz. 30 mit Anmerkungen von Sonnhoff, jurisPR-SozR 19/2017 Anm. 2, und Knospe, NZS 2017, 674).mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.2 Verfassungsrecht – Nullrunden, Inflationsausgleich, Altersvorsorge

Rz. 7 Sowohl die "Inflationsanpassung" 2000 als auch die "Nullrunde" 2004 sind nach den Feststellungen des BVerfG verfassungsgemäß (Nichtannahmebeschluss v. 26.7.2007, 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07). Es bestehen insgesamt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7.; auch nicht bei der schrittweisen Berücksichtigung des Altersv...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.6 Wegfall zum 1.7.2024

Rz. 27 Durch Art. 1 Nr. 27 des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird die Regelung dann zum 1.7.2024 außer Kraft gesetzt; dies ist eine Folgeänderung zur Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2024 (BT-Drs. 18/11923 S. 31 = BR-Drs. 155/17 S. 27). ...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 68a ergänzt § 68 i. V. m. § 255a Abs. 4 und übernimmt in Abs. 1 Satz 1 die bisherige in § 68 Abs. 6 geregelte Schutzklausel. Die Formulierung in Abs. 1 Satz 1 entspricht dabei der bisher in § 68 Abs. 6 enthaltenen Regelung (BT-Drs. 16/3794 S. 35). Sie modifiziert sie dahingehend, dass über den neuen Ausgleichsbedarf (Abs. 1 Satz 2) wegen der Schutzklausel unterbliebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 8 § 255a beinhaltet die gesetzlich angeordnete schrittweise Anhebung des aktuellen Rentenwertes (Ost) auf das Niveau des aktuellen Rentenwertes (West) bis auf 100 %. § 254c Satz 2 und § 118a enthalten die Regelungen über die Versendung der Anpassungsmitteilungen, wobei § 118a dann ab 1.7.2024 an die Stelle des § 254c tritt, der nur bis 30.6.2024 in Kraft bleibt. Die Anpa...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1.1.1 Einheitlicher Rentenwert

Rz. 11 Zum 1.7.2024 tritt kraft gesetzliche Anordnung an die Stelle aktuellen Rentenwerts (Ost) der aktuelle Rentenwert; damit wird die vollständige Angleichung der Renten und damit auch der aktuellen Rentenwerte abweichend von der Lohnentwicklung gesetzlich festgesetzt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) gilt nur noch für die Zeit bis einschließlich 30.6.2024. Ab 1.7.2024 gilt d...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 3 § 254c ist eine Sonderregelung zu § 65 zur Anpassung der Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt. Die Vorschrift korrespondiert daher auch mit § 255a, der eine übergangsrechtliche Sonderregelung zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts (Ost) für die Zeit vom 1.7.2018 bis zum 1.7.2023 beinhaltet. § 255b beinhaltet insoweit die Verordnungsermächtigung...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 11 Ulmer, Bewertung von freiwilligen Beiträgen in Berlin-Ost/DDR – Anmerkung zu dem Urteil des BSG vom 27.1.1999 – B 4 RA 7/98 R, NJ 1999, 615. Rz. 12 Zum Zweck von § 257: BSG, Urteil v. 27.1.1999, B 4 RA 7/98 R, Rz. 27. Ab 1.9.1952 bedurfte es keiner Gleichstellung mehr durch Sonderregelungen: BSG, Urteil v. 30.6.1967, 12 RJ 382/63.mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 1.2 § 262 – Steuerfinanziertes Element in der Rente – Verhältnis zu § 76g

Rz. 3a § 262, der Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt regelt und durch das RRG v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt wurde, sieht bei niedrigen Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen aus denselben sozialpolitischen Erwägungen eine Erhöhung der Entgeltpunkte vor, wie der Grundrentenzuschlag nach § 76g. Rz. 3b Die Mind...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.3 Teilzeitarbeit, Teilzeiträume (Satz 3)

Rz. 20 Bei Teilzeitarbeit ab 1.1.1950 werden die FRG-Tabellenwerte nur anteilig nach dem Verhältnis der Teilzeit- zur Vollzeitarbeit berücksichtigt (vgl. auch § 256b). Die Regelung entspricht der Regelung in § 256b Abs. 3 Satz 3 (auf die Komm. zu § 256b wird insoweit Bezug genommen). Rz. 21 Umfasst die Pflichtbeitragszeit nicht das gesamte Kalenderjahr (Teilzeiträume), ist nu...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 3 Literatur

Rz. 30 Altmann, Rentenanpassung zum 1.7.2023, B+P 2023, 659. Berdysz/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2020, Kompass/KBS 2020, Nr. 5/6, 15. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. DRV Hessen, Rentenanpassung 2018 – Fragen und Antworten, NachrDRV HE 2018, Nr. 3, 14. Glombik, Das Rentenniveau in Deut...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 2.2 Maßnahmen im Ausland

Rz. 42 Abs. 3 (bis zum 30.9.2020 Abs. 2) ermöglicht grundsätzlich eine Förderung der beruflichen Weiterbildung auch dann, wenn die zugelassene Maßnahme ganz oder überwiegend im Ausland stattfindet. Damit kann sowohl der internationalen Arbeitsteilung wie auch ganz speziellen Weiterbildungsnotwendigkeiten, die im Inland nicht oder nur unzureichend angeboten werden, Rechnung g...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.4 In wesentlichem Umfang

Rz. 14 Sachbezüge sind als wesentlich anzusehen, wenn sie für den laufenden Unterhalt ins Gewicht fielen, d. h. für den Versicherten von wirtschaftlicher Bedeutung waren Rz. 15 Zur Auslegung des Begriffs "in wesentlichem Umfang Sachbezüge" noch im Anwendungsbereich der Vorgängervorschriften in ArVNG Art 2 § 55 Abs. 2 hat das BSG (Urteil v. 12.3.1970, 4 RJ 67/66) festgestellt,...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Albrecht, Höhere Renten für Soldaten mit besonderer Auslandsverwendung, NachrDRV HE 2012, 7. Rz. 29 Zur doppelten Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei Berufssoldaten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit: BVerwG, Urteile vom 9.9.2021, 2 C 1.20, 2 C 4.20, 2 C 14.20, 2 C 16.20, 2 C 34.20 und 2 C 35.20. Eine besondere Auslandsverwendung i. S. v. §§ 25 Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.1 Grundsätzliches (Satz 1)

Rz. 6 Sinn der Vorschrift ist es, eine Regelung für die Ermittlung von Entgeltpunkten zu schaffen, wenn zwar für Zeiten vor 1991 Pflichtbeitragszahlung zeitlich dem Grunde nach nachgewiesen sind, nicht aber die Höhe des Entgelts. Sofern sich die Höhe des Entgelts nicht ermitteln lässt, wird die Beitragsbemessungsgrundlage aus den Tabellen der Anl. 1 bis 16 zum FRG ermittelt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.3.4 Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 21a Die unterschiedliche Bewertung der Wehrdienstzeiten – also solcher Zeiten die im Beitrittsgebiet geleisteten wurden und sich nach § 256a Abs. 4 richten und solcher Zeiten, die in den alten Bundesländern zurückgelegt wurden und nach Abs. 3 zu bewerten sind – beruht nach der Begründung des Gesetzgebers zu § 256a Abs. 4 darauf, dass im alten Bundesgebiet im Zeitraum von...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.2.2 Hochwertung mit den vorläufigen Werten der Anlage 10 bis 31.12.2018 (Satz 2)

Rz. 26 Bei Zuordnung des Arbeitsentgelts für Zeiten bis zum 31.12.2018 ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der jeweilige vorläufige Umrechnungswert der Anl. 10 für das jeweilige Kalenderjahr zu verwenden ist. Satz 2 wurde mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) mit Wirkung zum 1.1.2019 eingefügt und ist letztlich eine Konsequenz der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.4.2 Ermittlung des Abbaufaktors durch Division (Satz 2)

Rz. 21 Der Abbaufaktor wird dann ermittelt, indem der nach § 68 berechnete – größere – aktuelle Rentenwert durch den zum 1.7. festzusetzenden aktuellen Rentenwert nach § 255h Abs. 3 Nr. 1 oder 2 geteilt wird (BT-Drs. 20/1680 S. 29 = BR-Drs. 170/22 S. 25).mehr

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Jung, SGB VII § 79 Umfang d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten und durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) lediglich dahingehend geändert worden, dass Kinderzulagen nicht mehr berücksichtigt werden, da diese Leistung weggefallen ist. Im Übrigen entspricht § 79 dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 609 Abs. 2 RVO) und ist auch auf Versicherungsfälle anzuwenden, die...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.3 Normzweck

Rz. 11 § 70 hat zunächst die Funktion einer Umsetzungsnorm, der in § 63 Abs. 1 und Abs. 2 niedergelegten Grundsätze (vgl. Komm. zu 63). Sinn des § 70 ist daher insbesondere dem Äquivalenzprinzip Rechnung zu tragen und das Lebensleistungsprinzip real in der Rente und dessen Rangwert zu spiegeln. Das im Rentenrecht herrschende Äquivalenzprinzip ergibt sich aus § 63 Abs. 1. Das...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.1 Funktion und Voraussetzungen im Überblick

Rz. 6 Nach § 107 Abs. 1 Satz 3 und 4 vermindert sich seit dem 1.1.2002 der Abfindungsbetrag in Höhe des 24fachen Monatsbetrages bei kleinen Witwen- und Witwerrenten nach § 46 Abs. 1 Satz 2 um die Anzahl der Monate, für die eine solche Rente gezahlt worden ist. Rz. 7 § 269a hat insoweit Besitzschutzfunktion für Altfälle und dient dem Vertrauensschutz, der aus § 242a fließt. Da...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 4 Die Vorschrift ergänzt §§ 78 und 78a dahingehend, dass der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten (§ 66 Abs. 1) aus Entgeltpunkten (Ost) besteht, wenn den Zeiten der Kindererziehung bzw. der Rente des verstorbenen Versicherten ausschließlich Entgeltpunkte/Ost (§ 254b) zugrunde liegen (bisheriger Abs. 1). Rz. 5 Der Entgeltpunktezusc...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.3 Teilzeitbeschäftigung (Satz 3)

Rz. 18 Die Tabellenwerte gelten für eine Vollzeitbeschäftigung. Bei Teilzeitbeschäftigungen nach 1949 ist daher – wie bei glaubhaft gemachten Zeiten (§ 256b Abs. 1) – das Tabellenentgelt zugrunde zu legen, das dem Verhältnis der Teil- zur Vollzeitbeschäftigung entspricht (z. B. 50 % für eine Halbtagsbeschäftigung). Tatsächliche und übliche Arbeitszeit müssen daher ermittelt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 2.1 Rechtslage bis 31.12.2025

Rz. 5 Für die Zeit vom 1.7.2019 bis zunächst 1.7.2025 gilt das Sicherungsniveau vor Steuern von mindestens 48 %; diese Haltelinie wird unmittelbarer Bestandteil der Rentenanpassung, die durch die Niveauschutzklausel des § 154 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 255e ergänzt wird (BT-Drs. 19/4668, S. 36 f. = BR-Drs. 425/18 S. 33). Rz. 5a In dieser Übergangszeit wird daher die Bundesregie...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 3 Literatur

Rz. 23 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Düwell, Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz, jurisPR-ArbR 38/2017 Anm. 1. Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6, 3. Nakielski, Erwerbsminderungsrente und Ost-West-Rentenangleichung, SozSich 2017, 63. Ruland, Neue Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.4 Keine Veränderung des Ausgleichsbedarfs (Abs. 4)

Rz. 36 Der Wert des Ausgleichsbedarfs bleibt in den Jahren unverändert, in denen weder die Schutzklausel (Abs. 1) anzuwenden ist noch ein Abschmelzen des Ausgleichsbedarfs (Abs. 3) infrage kommt (vgl. Rz. 11). Der Ausgleichsbedarf beträgt dabei nach der Übergangsvorschrift § 255g in der Zeit bis zum 30.6.2026 1,0000. Eine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a erfolgt in d...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich die Zuordnung von Entgeltpunkten für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten, wenn sowohl Beitragszeiten in den alten Bundesländern als auch im Beitrittsgebiet und in den früheren deutschen Ostgebieten zurückgelegt sind (BT-Drs. 12/405 S. 129). Rz. 3 Normzweck ist insoweit die Wahrung des Trennungsprinzips bei der Ermittlung und Bewe...mehr

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Jansen, SGB X § 67f Erhebun... / 2.1 Zulässigkeit der Nachweiserbringung (Abs. 1)

Rz. 4 Der Anwendungsbereich des § 67f ist nur eröffnet, wenn auch ein elektronisches Verwaltungsverfahren durchgeführt wird. Unerheblich ist, ob es sich um ein antragsgebundenes oder antragsloses Verwaltungsverfahren handelt. Unter den Begriff "elektronische Durchführung eines Verwaltungsverfahrens" ist nicht die Kommunikation zwischen der betroffenen Person und der Behörde m...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.3 Arbeitsausfalltage vor 1984 (Satz 3)

Rz. 15 Nach § 252a Abs. 2 werden anstelle von Anrechnungszeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschaft Pauschalanrechnungszeiten für Ausfalltage ermittelt, wenn im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Arbeitsausfalltage als Summe eingetragen sind. Sie werden dem Ende der für das jeweilige Kalenderjahr bescheinigten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.3 Doppelte Stichtagsregelung (Satz 2)

Rz. 13 Wie bei der Übergangsregelung nach § 242a Abs. 1 Satz 2 sieht auch Satz 2 für den Anwendungsbereich des § 269a die doppelte Stichtagsregelung vor. Danach kommt der Betroffene auch dann in den Genuss der ungekürzten Rentenabfindung, wenn mindestens ein Ehegatte in der vorletzten Ehe vor dem 2.1.1962 geboren ist und diese Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde. Rz. 14 Au...mehr

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Jansen, SGB X § 67f Erhebun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erhebung von Sozialdaten im Rahmen eines elektronischen Verwaltungsverfahrens zur Nachweiserbringung. In Abs. 1 Satz 2, 3 und 4 werden die normbestimmenden Begriffe definiert. Abs. 2 enthält die datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für den Abruf der Nachweise. Abs. 3 regelt die Befugnis der nachweisanforder...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.1 Regelungsinhalt

Rz. 6 Nach Satz 1 werden Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt, angepasst, indem der bisherige aktuelle Rentenwert (Ost) durch den neuen aktuellen Rentenwert (Ost) ersetzt wird. Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst. Dies bezieht sich seit dem...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 26 Bergmann, Der Wegfall der Kürzung im Versorgungsausgleich, FamRB 2015, 314. Holzwarth, Anmerkung zur Entscheidung des BVerfG, Beschluss vom 11.12.2014, 1 BvR 1485/12 – Zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit des Wegfalls des Rentner- und Pensionistenprivilegs infolge des VAStrRefG, FamRZ 2015, 475. Norpoth, Landesrechtliche Übergangsregelungen zum Pensionärsprivileg...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (vgl. Art. 1 Nr. 65 des RÜG v. 25.7.1991, BGBl. I S. 1606). Durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 – RRG 1999) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) sollte die Vorschrift um einen Abs. 3 ergänzt werden, der den Monatsbetrag einer nur teilweise zu leistenden Rente für Bergleute ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.5.2 Teilzeiträume, Ausfalltage und Berufsausbildung (Sätze 2 bis 4) und Rechtsfolge (Satz 5)

Rz. 82 Nach Abs. 3a Satz 2 bis 5 werden für Teilzeiträume nur anteilige FRG-Tabellenwerte (vgl. hierzu Komm. zu § 256) und für Teilzeitbeschäftigungen nach dem 31.12.1949 Entgeltpunkte nach dem Verhältnis der Teil- zur Vollzeitarbeit (vgl. hierzu Komm. zu § 256b) berücksichtigt, zählen Monate, die zugleich mit Anrechnungszeiten wegen Krankheit (§ 58 Abs. 1 Nr. 1) oder Arbeitsa...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.6.1 Sonderfall § 255i (Satz 1)

Rz. 24 Wird der Rentenwert in der Übergangszeit vom 1.7.2022 bis zum Ablauf des 1.7.2025 zum 1.7. nach dem Mindestsicherungsniveau angepasst (§ 255i), so ordnet Satz 1 die zwingende Rechtsfolge an, dass der Ausgleichsbedarf 1,0000 beträgt. In diesen Jahren wird kein neuer Ausgleichsbedarf aufgebaut.mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.19 Markenverfahren

Rz. 37 Die Beitragsbemessungsgrundlage der ab 1977 bargeldlos entrichteten freiwilligen und Pflichtbeiträge (bis 1976 galt das sog. Markenverfahren) errechnet sich wie folgt: Praxis-Beispiel Freiwillige Beiträge für 2020 i. H. v. 1.004,40 EUR (12 × Mindestbeitrag von 83,70 EUR) Beitragssatz für 2020 : 18,6 (vgl. § 158)mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.5 Sachlicher Anwendungsausschluss

Rz. 20 § 256b ist nicht anzuwenden für nachgewiesene Beiträge, wenn nur die Beitragshöhe nicht bekannt ist (es gilt § 256c), Pflichtbeitragszeiten für eine Berufsausbildung i. S. v. § 247 Abs. 2a (es gilt § 256 Abs. 1), die Glaubhaftmachung eines höheren Arbeitsverdienstes als im Sozialversicherungsausweis bescheinigt (sog. Überentgelt; es gilt § 256a Abs. 3), Beitrittsgebietsze...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft gesetzt worden (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 202; hier noch zu § 259). Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 264 unverändert. Gültig ist die V...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 257 regelt als Übergangsvorschrift – ergänzend zu § 70 – wie für Beiträge, die in der Zeit nach dem Ende des 2. Weltkriegs – in der Zeit vom 1.7.1945 bis zum 31.8 1952 – nach Berliner Sonderrecht gezahlt wurden, Entgeltpunkte zu ermitteln sind (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 201, noch zu § 252); Sinn der Regelung ist es daher, Nachteile für Versicherte mit Beiträgen na...mehr

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Jung, SGB VII § 75 Abfindun... / 2.2 Ermessensentscheidung

Rz. 8 Es handelt sich bei der Gesamtvergütung um eine Ermessensentscheidung. Abweichend zur Abfindung nach § 76 und § 78 bedarf es weder eines Antrages noch einer Zustimmung des Versicherten. Eine gerichtliche Überprüfung dieser Ermessensleistung ist daher auch nur im Rahmen des § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG möglich. Einen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Gesamtvergütung hat ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.8 Gesetzesvorhaben – Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz

Rz. 29 Der Gesetzgeber plant mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) die Verlängerung der Haltelinie vor Steuern (vgl. zu den Gesetzesmaterialien: BR-Drs. 264/24, BT-Drs. 20/11898, BR-Drs. 264/1/24 und BR-Dr...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.4.2.1 Abs. 5 i. d. F. bis zum 21.7.2009

Rz. 37 Die Regelung sollte verhindern, dass sich der aktuelle Rentenwert bei steigender Lohnsumme nicht durch eine Verringerung aufgrund der übrigen in Abs. 5 genannten Faktoren mindert und bei negativer Veränderung der Einkommensentwicklung keine zusätzliche Minderung des aktuellen Rentenwerts eintritt. Zur Begründung im Einzelnen vgl. BT-Drs. 15/2149 S. 28. Die Faktoren für di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2 Voraussetzungen der Übergangvorschrift in Abs. 2

Rz. 14 Voraussetzungen für die Anwendung des Rentnerprivilegs aufgrund der Übergangsvorschrift nach Abs. 2 sind das Versorgungsausgleichsverfahren (Erst- oder Abänderungsverfahren) muss vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sein (Abs. 2), die zu kürzende Rente muss vor dem 1.9.2009 begonnen haben (Abs. 2), die Erstentscheidung über den Versorgungsausgleich muss nach dem 31.8.2009...mehr