Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.4 Gleichmäßige Verteilung (Abs. 2)

Rz. 28 Nach Abs. 2 HS 1 werden die zusätzlichen Entgeltpunkte gleichmäßig auf die vollwertigen Pflichtbeiträge vor 1992 verteilt, um so ggf. in einen Versorgungsausgleich einbezogen werden zu können (so die ausdrückliche gesetzgeberische Intention, vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 202). Rz. 29 Sofern der Rente Entgeltpunkte/Ost (§ 254d) zugrunde liegen, werden nach Abs. 2 HS 2 ihnen a...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 270b gilt für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für vor dem 2.1.1961 geborene Versicherte, bei denen aus Gründen des Vertrauensschutzes noch die Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten – Berufsschutz – zu prüfen ist (§ 240, vgl. auch BT-Drs. 14/4230 S. 29). Rz. 3 Diese Renten werden – entsprechend dem bis 31.12.2000 geltenden Recht (§ 112 Sa...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 21 Da § 240 Bezugsnorm ist und diese Regelung nur Übergangscharakter hat, verliert auch die Regelung des § 270b zunehmend an Relevanz für die Praxis. § 240 verschafft nur noch den Personen einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, die vor dem 2.1.1961 geboren sind; vgl. zu dieser Stichtagsregelung § 240 Abs. 1 Nr. 1. Es steht daher...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1 Ermächtigung für den aktuellen Rentenwert und den Ausgleichsbedarf (Abs. 1)

Rz. 9 Abs. 1 ermächtigt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den zum 1. Juli eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert und den Ausgleichsbedarf bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres zu bestimmen. Seit dem Jahr 2007 muss bei den Rentenanpassungen neben dem neuen aktuellen Rentenwert auch der neue Ausgleichsbedarf bestimmt werden; alle...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.4 Entgelte gemäß §§ 5 ff. AAÜG

Rz. 17 Über die vom Zusatzversorgungsträger oder einem Sonderversorgungsträger nach § 8 AAÜG gemeldeten Zeiten hat ausschließlich der Rentenversicherungsträger zu entscheiden, soweit es um die Begrenzung der tatsächlichen Arbeitsentgelte auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze/West (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 31.7.1997, 4 RA 35/97, und v. 9.11.1999, B 4 RA 2/99 R; mit Blic...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 1.1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 6 Eine ergänzende Vorschrift findet sich in § 272 Abs. 3 Satz 2, der mit Wirkung zum 1.7.2024 die ursprünglich in § 245d Abs. 1 (am Ende) in seiner noch bis zum 30.6.2024 gültigen Fassung enthaltene Definition der Reichsgebiets-Beitragszeiten übernommen hat. Rz. 7 Außerdem sind § 187 (Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsau...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.3.1 Hälftiger Anpassungsfaktor (Satz 1)

Rz. 26 Mögliche Rentenerhöhungen führen nach Abs. 3 Satz 1 zur Abschmelzung des Ausgleichsbedarfs. Funktion des Abs. 3 Satz 1 ist es daher Rentenerhöhungen der Folgejahre um den etwaigen Ausgleichsbedarf der vorangegangenen Jahre konkret abzuschwächen, nach der gesetzlichen Anordnung des Satz 1 jedoch höchstens zur Hälfte (SG Nürnberg, Gerichtsbescheid v. 20.4.2016, S 16 R 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.2.2 Beitragszeiten im Saarland

Rz. 14 § 260 Satz 2 bezieht sich weiter auf sog. Saarbeiträge, für die in der Zeit vom 20.11.1947 bis zum 31.8.1957 eine geringere Beitragsbemessungsgrenze als im Bundesgebiet galt (vgl. § 248 Abs. 3, § 258). Die Beitragsentrichtung erfolgte bis zum 5.7.1959 noch in Franken. Die im Bundesgebiet maßgebende Beitragsbemessungsgrenze galt im Saarland erst vom 1.9.1957 an (vgl. i...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3 Kindererziehungszeiten (Abs. 2)

Rz. 47 Kindererziehungszeiten sind vollwertige rentenrechtliche Zeiten und damit Ausdruck und Dank der Gesellschaft für die Geburt und Erziehung von Kindern, weil und soweit der erziehende Elternteil in dieser Zeit nicht in der Lage war, eine Tätigkeit im Beruf auszuüben. Um diese Lücke zu schließen, hatte der Gesetzgeber bereits im alten Recht (RVO/AVG) durch das HEZG (Hint...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.21 In-Prinzip bei Sondernachzahlungen

Rz. 39 Die Vorschrift gilt darüber hinaus aber auch für einige Sondernachzahlungen, für die ansonsten grundsätzlich vom ungünstigeren In-Prinzip auszugehen ist (vgl. Komm. zu § 70 Abs. 5 sowie § 256 Abs. 6 Satz 2). Nach dem Für-Prinzip sind zu bewerten: die Nachentrichtungen nach früherem, bis 1991 geltenden Recht, insbesondere nach Art. 2 § 27 AnVNG/Art. 2 § 28 ArVNG (bei Heir...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.7 Weiterer Anwendungsausschluss – Pflichtbeitragszeiten von 1950 bis 1990 (alte Bundesländer)

Rz. 27 Die auf 5/6 gekürzten Tabellenwerte der Anl. 1 bis 16 zum FRG gelten auch für glaubhaft gemachte Beitragszeiten vom 1.1.1950 bis zum 31.12.1990 "im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet" (Abs. 1 Satz 9), da die Werte der Einkommensstruktur in diesem Gebiet entsprechen; vgl. Rz. 21 ff.).mehr

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Jung, SGB VII § 80 Abfindun... / 2.1 Höhe der Abfindung

Rz. 6 Abfindungsbetrag ist der 24-fache monatliche Durchschnittsbetrag der Witwen- oder Witwerrente, der für die letzten 12 Monate vor Wegfall der Rente geleistet wurde. Hiermit wird sichergestellt, dass auch eventuell anzurechnendes Einkommen (vgl. § 65 Abs. 3) berücksichtigt wird. Erfolgt eine Wiederheirat aber nach Ablauf von 3 Kalendermonaten und vor Ablauf von 12 Kalend...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.3 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 3 Die Bußgeldverfahren richten sich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Grundsätzlich sind die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit zuständig für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 404 Abs. 2, die Hauptzollämter für diejenigen nach § 404 Abs. 1 sowie Abs. 2 Nrn. 3 und 4. Abs. 1 bestimmt damit als bundesgesetzliche Vorschrift in Einkl...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 1.2 Korrespondierende Regelungen

Rz. 3 Der in § 68 geregelte aktuelle Rentenwert ist der Teil der Rentenformel (vgl. §§ 64, 254b), der die Rentendynamik bewirkt. Das bezieht sich zum einen auf die aktuelle Bewertung der während des gesamten "Versicherungslebens" erworbenen persönlichen Entgeltpunkte (vgl. § 66) und zum anderen auf die Anpassung der bereits laufend gezahlten Renten zum 1. Juli eines jeden Ja...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 42 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022, 207. Düring, Die gesetzliche Rentenversicherung und das Verfassungsrecht, Die Zukunft des Rechts- und Sozialstaats 2024, 105. Glombik, Das Rentenniveau in Deutschland, SozSich Öst 2017, 261. ders., Das Rentenniveau, VR 2017, 309. Herrmann/Ogrzewalla, R...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich ergänzend zu § 70, welche Beitragsbemessungsgrenzen (§ 159 i. V. m. § 157) für die vorübergehend dem Deutschen Reich eingegliederten Gebiete (Satz 1), für saarländische Beitragszeiten und für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (Satz 2) gelten, dass Arbeitsausfalltage vor 1984, die keine Anrechnungszeiten sind, als Beitragszeiten bei der Be...mehr

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Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 2.2 Zahlung der Beiträge für Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende (Abs. 2)

Rz. 14 Die Hausgewerbetreibenden gelten als selbständige Gewerbetreibende (vgl. § 12 Abs. 1), obgleich sie im Allgemeinen in eigenen Betriebsstätten im Auftrag und für Rechnung anderer gewerbliche Erzeugnisse herstellen oder bearbeiten. Der Heimarbeiter gilt nach § 12 Abs. 2 als Beschäftigter. Der Auftraggeber des Heimarbeiters oder Hausgewerbetreibenden gilt als dessen Arbe...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.4.3 Rentenanpassung zum 1.7.2005

Rz. 39 Bei der Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2005 nach § 255e Abs. 1 bis 3 i. V. m. § 68 (also unter Einbeziehung des Nachhaltigkeitsfaktors) waren die Sonderregelungen des zwischenzeitlich weggefallenen § 255f zu beachten, d. h. § 68 Abs. 2 Satz 3 war nicht und § 68 Abs. 7 nur in modifizierten Weise anzuwenden (aktueller Rentenwert per 30.6.2005 = 26,13 EUR, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 3 Literatur

Rz. 45 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022, 207. Brettschneider, Von der "Rente ab 67" bis zur "Grundrente" – Eine Analyse der Rentenpolitik in der Ära Merkel, Sozialer Fortschritt 2023, 579. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Dünn/Bilgen, Das Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.3.3 Fortschreibung des Werts des Ausgleichsbedarfs (Satz 3)

Rz. 31 Satz 3 beinhaltet die Regelungen zur Fortschreibung des Werts des Ausgleichsbedarfs im Folgejahr. Der Wert des Ausgleichsbedarfs verändert sich, indem der im Vorjahr bestimmte Wert mit dem hälftigen Anpassungsfaktor vervielfältigt wird. Die Vorschrift dient damit dazu, die ggf. nach Abs. 3 Satz 1 noch notwendige Abschmelzung in den Folgejahren fortschreiben zu können,...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.1.2 Rentenanpassung zum 1.7.2024

Rz. 15 Entgeltpunkte (Ost) werden nur noch bis zum 30.6.2024 mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) vervielfältigt, da dieser zum 1.7.2024 wegfällt. Die Regelung wird durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) – mit dem insgesamt die Rentenangleichung Ost und West erreicht werden soll – aufgehoben. An die Stelle der Regelung über die Entgeltpunkt...mehr

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Jansen, SGB X § 67f Erhebun... / 2.3 Übermittlung der Identifikationsnummer nach § 1 IDNrG (Abs. 3)

Rz. 11 Die nachweisanfordernde Stelle darf nach Abs. 3 die Identifikationsnummer nach § 1 IDNrG zur Zuordnung der Datensätze der betroffenen Person und zum Abruf des Nachweises an die nachweisliefernde Stelle übermitteln, wenn der Nachweis aus einem Register abgerufen werden soll, das in der Anlage zum IDNrG aufgeführt ist (z. B. elektronisch geführte Personenstandsregister)...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.5 Auslagen

Rz. 7 Die grundsätzlich von der Staatskasse zu tragenden notwendigen Auslagen für ein Verfahren (vgl. § 105 OWiG), das eine Bundesbehörde durchführt, werden durch Abs. 3 als zulässige besondere gesetzliche Bestimmung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Zollverwaltung auferlegt. Der Grundsatz, dass Auslagen und Vereinnahmung in einer Hand liegen, bleibt damit gewahrt. Rz. 8...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Inhaltlich regelt § 269a die Fälle, in denen die Abfindung der kleinen Witwen- und Witwerrente ungekürzt zu leisten ist. Damit ist § 269b eine Übergangsregelung zu § 107 Abs. 1 Satz 3 zur Rentenabfindung bei Wiederheirat von Witwen und Witwern ohne Anrechnung der geleisteten kleinen Witwenrente oder Witwerrente bei Todesfällen vor Inkrafttreten des Altersvermögensgeset...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 5 Die Vorgängervorschrift für zurückgelegte Zeiten in den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten findet sich in Art. 2 § 11 Abs. 3 AnVNG (der Gesetzgeber hat mit der Schaffung von § 260 ausdrücklich das Ziel verfolgt, dass die neue Regelung der alten Rechtslage entspricht; vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 201 – hier noch geregelt in § 255). Für die saarländischen Beitragsze...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.2.2 Ermittlung des Vergleichswerts, Zeitpunkt und Nachhaltigkeitsfaktor (Satz 2)

Rz. 13 Der Zeitpunkt der Ermittlung des Vergleichswerts wird durch Satz 2 festgelegt; wie auch der Referenzwert nach Abs. 1 erfolgt die Festlegung jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres. Rz. 14 Der Vergleichswert wird dabei ausgehend von seinem Vorjahreswert nach dem für die Veränderung des aktuellen Rentenwerts geltenden Verfahren nach den §§ 68 und 255d ermittelt. § 255d st...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 259 ist mit dem Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992); durch Art. 1 Nr. 74 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ist bereits mit Wirkung zum 1.1.1992 Satz 1 ergänzt worden um die Worte "für jeden Teilzeitraum der entsprechende Anteil". Durch Art. 1 Nr. 54 des Gese...mehr

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Jung, SGB VII § 76 Abfindun... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Abfindung der Rente erfolgt ausschließlich auf Antrag des Versicherten.Mit der Abfindung wird die laufende Rentenzahlung an den Versicherten abgelöst und der Rentenanspruch erlischt dauerhaft in Höhe des abgefundenen Anteils. Der Anspruch auf Heilbehandlung und Leistungen zur Teilhabe hingegen bleibt durch die Abfindung unberührt. Die Abfindung ist eine Ermessensle...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 85 nach § 179, teilweise jedoch auch nach § 180 überführt. § 85 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. Zum 1.1.2004...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.7 Berechnungsbeispiel

Rz. 20 Praxis-Beispiel Mindestdauer von besonderen Auslandseinsätzen und frühestmögliche Zuschläge Lösung: Es liegen mindestens 180 Tage an besonderen Einsätzen vor und zwar insgesamt 305 Tage; dabe...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung v. 1.1.1992 in das Gesetz eingefügte Vorschrift (vgl. auch BT-Drs. 12/405 S. 129) ist wie folgt geändert worden: ab 1.1.2005 durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396): In Abs. 2 wurden aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften u. a...mehr

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Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 2.2 Gegenstände der Prüfungen, Beurteilungs- und Prüfkriterien

Rz. 17 Nach § 106a Abs. 1 Satz 2 kann die Prüfung neben dem zur Abrechnung vorgelegten Leistungsvolumen auch Überweisungen sowie sonstige veranlasste ärztliche Leistungen, insbesondere aufwendige medizinisch-technische Leistungen, umfassen. Keinen Einfluss auf die Regelungen haben honorarwirksame Begrenzungsregelungen (Satz 2 HS 2). In der Prüfvereinbarung können die Vertrags...mehr

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Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 als § 183 neu gefasst. Sie wurde im Wesentlichen aus § 86 nach § 183 überführt. § 86 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst word...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 76e wurde durch das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz v. 5.12.2011 (BGBl. I S. 2458) mit Wirkung zum 13.12.2011 neu in das Gesetz eingefügt (zu den Gesetzesmaterialien vgl. BR-Drs. 526/11, BT-Drs. 17/7143 und BT-Drs. 17/7389; wobei die Gesetzesbegründungen in BR-Drs. 526/11 S. 28 und in BT-Drs. 17/7143 S. 21 wortgleich sind). In der Rentenversicherung werden nunm...mehr

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Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 2 Rechtspraxis

Rz. 11 Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen ärztlicher Leistungen erstrecken sich nach Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift auf das zur Abrechnung vorgelegte ärztliche Leistungsvolumen einschließlich der Sachkosten, auf Überweisungen sowie auf die sonstigen veranlassten Leistungen insbesondere aufwendige medizinisch-technische Leistungen. Honorarwirksame Begrenzungsregelungen haben jedo...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.4 Entgeltpunkte (Ost) neben Entgeltpunkten (Abs. 2)

Rz. 17 Sind bei der Rente sowohl Entgeltpunkte (Ost) als auch Entgeltpunkte zu berücksichtigen, werden die jeweiligen Monatsteilbeträge aus §§ 64, 254b zur Monatsrente zusammengezogen (Abs. 2). Auch die Berechnung von 2 Monatsteilbeträgen aus persönlichen Entgeltpunkten und persönlichen Entgeltpunkten (Ost) darf ab 1.7.2024 nicht mehr erfolgen.mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 90 Ruland, Ab 1. Juli 2024 – Ein einheitliches Rentenrecht in ganz Deutschland, NZS 2024, 1. ders., Der Einfluss der Gerichte auf die Rentenüberleitung, NZS 2024, 481. Sack, Die Besonderheiten des "Ostrentenrechts", rv 2018, 39. Schäfer, Berechnung der Altersrente bei Versicherungszeiten aus verschiedenen EU-Staaten – Anm. zu: SG Frankfurt (Oder), Urteil v. 15.9.2021 – S 29...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.4 Europäisches Recht und Abkommensrecht

Rz. 19 Das europäische Recht – insbesondere das Europäische Koordinierungsrecht der EGV 883/2004 – machen erforderlich, dass der Begriff "Inland" i. S. d. § 270b gleichzusetzen ist mit dem Gebiet aller EU-Mitgliedstaaten. Die Gleichstellungsregelung des Art. 7 EGV 883/2004 i. V. m. Art. 4, 5 EGV 883/2004 macht es daher erforderlich, dass eine Rente wegen teilweiser Erwerbsmi...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 3 Literatur

Rz. 42 Altmann, Rentenanpassung zum 1.7.2023, B+P 2023, 659. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant,...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.1 Rentenanwartschaften im Beitrittsgebiet (Abs. 1)

Rz. 9 § 264a i. d. F. ab 1.9.2009 gilt für Entscheidungen über den Versorgungsausgleich, die im Rahmen des VersAusglG ergehen (vgl. hierzu auch Komm. zu § 76). Für Verfahren über den Versorgungsausgleich, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sind, ist das bis dahin geltende Recht weiterhin anzuwenden (§ 48 VersAusglG). 2.1.1 Rechtslage ab 1.9.2009 Rz. 10 Soweit bei einem dur...mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend zu § 99 Abs. 2 den Rentenbeginn für Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten (sog. Geschiedenenrenten, vgl. § 243). Für geschiedene Ehegatten, deren Unterhaltsanspruch sich nach dem Recht richtet, das im Beitrittsgebiet gegolten hat, gilt § 243a.mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.6 Rentenwertbestimmungsverordnung – Nachweise ab 2020

Rz. 29 Die Rentenwertbestimmungsverordnungen sind in folgenden Bundesgesetzblättern dokumentiert: Rentenwertbestimmungsverordnung 2020 v. 8.6.2020, BGBl. I S. 1220. Rentenwertbestimmungsverordnung 2021 v. 31.5.2021, BGBl. I S. 1254. Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand – Rentenanpassungs- und Erwerbsminderung...mehr

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Sauer, SGB III § 131b Weite... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine befristete Ausnahmeregelung von dem Grundsatz, dass die Dauer einer Vollzeitmaßnahme zur beruflichen Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führt, nur dann angemessen i. S. d. Voraussetzungen für die Zulassung einer Maßnahme durch die fachkundige Stelle (§ 179 Abs. 1 Nr. 3) ist, wenn die Dauer d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2 Rechtspraxis

2.1 Vergütung der Einzugsstellen (Abs. 1) Rz. 8 Mit Abs. 1 wird die Rechtsgrundlage für die pauschale Vergütung der von den Einzugsstellen, den Trägern der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit für andere Sozialversicherungsträger vorgenommenen Arbeiten im Rahmen des gemeinsamen Beitragseinzugs geregelt. Die Regelung gilt entsprechend für die Künstlersozialkasse...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.2.1 Rechtslage bis zum 31.12.1996

Rz. 17 Nach § 6 Abs. 2 AAÜG i. d. F. des Rü-ErgG war für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem nach Anl. 1 Nr. 2, 3 oder 19 bis 27 oder Anl. 2 Nr. 1 bis 3, in denen Arbeitseinkünfte bis zum jeweiligen Betrag der Anl. 8 (ab 1.1.1997 aufgehoben durch Art. 1 AAÜG-ÄndG) bezogen wurden, höchstens der jeweilige Betrag der Anl. 4 (ab 1.7.2004 aufgehoben durch das AAÜG...mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) v. 18.7.2016 (BGBl. I S. 1710) mit Wirkung zum 1.8.2016 neu gefasst. Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für m...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 28 Bachmann/Jenner, Zehn Jahre neuer Versorgungsausgleich – Wie alte Versorgungsausgleichsentscheidungen auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rechts eine Rolle spielen, RVaktuell 2019, 165. Borth, Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz und der Versorgungsausgleich, FamRZ 2017, 1542. Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, Broschüre, herausgegeb...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 5 § 255e ist eine Sonderregelung zu § 68. Die Schutzklausel beeinflusst insoweit auch die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, die durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Juli eines Jahres das Sicherungsniveau vor Steuern des jeweiligen Jahres zu bestimmen hat (§ 255f). Rz. 6 Ergänzende Regelungen finden sich in §§ 255d, 255i und § 255j. Weite...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 32 Deinert, Mini- und Midijobs – Geringfügige Beschäftigung und Gleitzone, AiB 2012, 643. Irion, Grundrente demütigt Rentenbeiträge aus Minijobs – Übersehene Anreizumkehr-Schwelle der Grundrente bei 1.352 EUR schafft Gestaltungsmöglichkeiten bei Minijobs, BAV, Versorgungsausgleich, Pflegepersonen und mehr, rv 2020, 173. Lorenz-Schmidt, Das Instrumentarium der Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 255 Abs. 1 enthält zu § 67 eine Übergangsregelung für den Rentenartfaktor bei großen Witwen- und Witwerrenten (zur knappschaftlichen Rentenversicherung vgl. § 82, § 265 Abs. 7). § 67 in seiner Fassung v. 20.12.2000 gültig bis 31.12.2001 enthielt für großen Witwen- und Witwerrenten nach Ablauf des Sterbevierteljahrs noch den günstigeren Rentenartfaktor von 0,6. Der en...mehr