Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.7 Datenmigration in die Patientenkurzakte (Abs. 6; aufgehoben mit Wirkung zum 26.3.2024)

Rz. 9a Die Migration von elektronische Notfalldaten zur elektronischen Patientenkurzakte (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7) und von Daten des elektronischen Medikationsplans zu einer eigenständigen Online-Anwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur, die nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, beginnt im Jahr 2023 (BT-Drs. 19/27652 S. 129). Wünscht ...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.4 Verordnungsermächtigung (Abs. 2b)

Rz. 18 Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird ermächtigt, neben dem in Abs. 2a genannten medizinischen Informationsobjekt weitere medizinische Informationsobjekte und sonstige Daten aus Digitalen Gesundheitsanwendungen, Digitalen Pflegeanwendungen und Disease-Management-Programmen festzulegen. In der Rechtsverordnung können Zeitpunkte festgelegt werden, bis zu denen...mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.4 Ärztliche Verordnungen (Abs. 2)

Rz. 4 Zugriffsberechtigte (Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen, z. B. berufsmäßige Gehilfen oder Apotheker) dürfen auf personenbezogene Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) der Versicherten in einer elektronischen Verordnung (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6) zugreifen. Der Kreis der zugriffsberechtigten Personen sowie die Voraussetzungen für den Zugriff erg...mehr

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Sommer, SGB V § 374 Abstimm... / 2.1 Einheitliche Vorgaben (Satz 1)

Rz. 4 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene sowie der Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene sind an den Festlegungen für offene und standardisierte Schnittstell...mehr

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Sommer, SGB V § 349 Anspruc... / 2.10 Informationspflicht der Leistungserbringer, Verlangen des Versicherten (Abs. 6 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 12 Leistungserbringer, die den Medikationsplan oder die Notfalldaten ändern, sind verpflichtet, Versicherte darüber zu informieren, dass die Änderungen in die Patientenakte übertragen und dort gespeichert werden können (Nr. 1). Die Information ist unaufgefordert im Rahmen der Änderung der Gesundheitskarte abzugeben und richtet sich auf die konkret erhobenen Daten. Sie ka...mehr

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Sommer, SGB XI § 118 Beteil... / 2.3 Adressat der Mitwirkungsrechte

Rz. 8 Inhaber der in Abs. 1 für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen festgeschriebenen Beteiligten- bzw. Mitwirkungsrechte sind die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen. Die nach Abs. 2 erlassene Pflegebedürftigenbeteiligungsverordnung (PfleBeteiligungsV) v. 22.3.2013 legt hierzu zunächst in § 1 die allgemeinen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 2.2.2 Begrenzung des Zuschusses

Rz. 15 Nach Abs. 2 Satz 2 ist der Zuschuss nach Satz 1 in der Höhe begrenzt auf den Betrag, der als Arbeitgeberanteil bei Versicherungspflicht in der sozialen Pflegesicherung als Beitragsanteil zu zahlen wäre, höchstens jedoch auf die Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine private Pflegeversicherung zu zahlen hat. Auf diese Weise wird der privat Pflegepflichtvers...mehr

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Sommer, SGB V § 313 Elektro... / 2.1 Betrieb (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik betreibt den elektronischen Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur (Satz 1). Alternativ können Dritte mit dem Betrieb beauftragt werden (Satz 2). Der Dienst kann die Daten enthalten, die für die Suche, Identifikation und Adressierung von Leistungserbringern, organisatorischen Einheiten von Leistungserbringern oder allen anderen Nutzern der Telematikinfra...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.17 Terminologie (Abs. 7)

Rz. 10 Das BfArM stellt bis zum 1.1.2021 eine medizinische Terminologie und eine Nomenklatur kostenfrei für alle Nutzer zur Verfügung und unterhält dafür ein nationales Kompetenzzentrum für medizinische Terminologien (SNOMED CT, LOINC). Dazu gehören insbesondere das Lizenzmanagement, die strategische Weiterentwicklung, die Koordination von Änderungen, Beiträge zur Übersetzun...mehr

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Sommer, SGB V § 349 Anspruc... / 2.2 Übermittlung und Speicherung durch weitere Zugriffsberechtigte (Abs. 1 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 4b Weitere Leistungserbringer können Daten des Versicherten in die elektronische Patientenakte übermitteln und dort speichern. Neben den in den §§ 346 bis 348 genannten Leistungserbringern können auch die in § 352 genannten weiteren Leistungserbringer und sonstigen zugriffsberechtigten Personen Daten der Versicherten im Rahmen ihrer Tätigkeit speichern. Die Daten müssen ...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.8 Zuständige Leistungsträger

Rz. 23 Gemäß § 28a Abs. 2 werden die Träger der Eingliederungshilfe durch Landesrecht bestimmt. Der Gesetzgeber will damit Art. 84 Abs. 1 GG Genüge tun, wonach die Leistungsträger auf Landesebene nicht durch Bundesrecht bestimmt werden dürfen (BT-Drs. 18/9522 S. 320). Zuständige Träger der Eingliederungshilfe sind jedenfalls ab 1.1.2020 nicht mehr die Träger der Sozialhilfe ...mehr

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Sommer, SGB V § 349 Anspruc... / 2.9 Änderung der Daten (Abs. 5 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 11 Ändern sich Daten in Anwendungen nach § 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und 5 (Medikationsplan, Notfalldaten) sind die Änderungen verpflichtend in der elektronischen Patientenakte zu verarbeiten (Satz 1). Der Anspruch des Versicherten richtet sich gegen den Leistungserbringer, der die Daten geändert hat (Satz 2).mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 16 Krönke, Opt-out-Modelle für die Elektronische Patientenakte aus datenschutzrechtlicher Perspektive, Bertelsmann Stiftung, www.bertelsmann-stiftung.de/en/publications/publication/did/opt-out-modelle-fuer-die-elektronische-patientenakte-aus-datenschutzrechtlicher-perspektive#:~:text=E-Mail-,Description,Datengrundlage%20für%20eine%20effiziente%20Gesundheitsversorgung; ab...mehr

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Sommer, SGB V § 344 Einwill... / 2.5 Widerspruch gegen eine bereitgestellte Patientenakte (Abs. 3 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 5a Versicherte können einer bereitgestellten elektronischen Patientenakte auch nach abgelaufener Widerspruchsfrist widersprechen (Satz 1). Der Widerspruch ist jederzeit und ohne Anlass möglich. Rz. 5b Der Widerspruch kann gegenüber der Krankenkasse erklärt werden (Satz 2). Eine besondere Form ist dafür nicht vorgeschrieben. Alternativ kann der Widerspruch über eine Benutz...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.8 Elektronische Rechnung (Satz 2 Nr. 8)

Rz. 14b Die elektronische Rechnung wird als neue Anwendung der Telematikinfrastruktur in die Liste der Kernanwendungen aufgenommen (BT-Drs. 20/9048 S. 108). Gegenwärtig basiert der Kostenerstattungsprozess bei medizinischen Leistungen, die nicht dem Sachleistungsprinzip unterliegen und von den Versicherten zunächst selbst getragen werden, mit Ausnahme der Abrechnung von elek...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.11 Wearables (Abs. 8)

Rz. 32 Die Krankenkassen können ermöglichen, dass Versicherte über die Benutzeroberfläche eines geeigneten Endgeräts Daten aus tragbaren elektronischen Geräten (Wearables; z. B. Smartwatches oder Fitness-Tracker) in die elektronische Patientenakte nach § 341 Abs. 2 Nr. 6 übermitteln und dort speichern. Damit können Versicherte auf Wunsch eigene Gesundheitsdaten wie Schrittzä...mehr

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Sommer, SGB V § 349 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm enthält einen Anspruch der Versicherten gegen zugriffsberechtigte Personen, Daten aus Anwendung der Telematikinfrastruktur (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 6) und elektronische Arztbriefe (§ 383 Abs. 2) an die elektronische Patientenakte zu übermitteln und dort zu speichern und ggf. an eine veränderte Datenlage anzupassen. Der Versicherte ist durch die zugriffsb...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Elektronische Verordnungen im Rahmen der Telematikinfrastruktur werden schrittweise und zeitlich gestuft eingeführt (www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-flaechendeckende-e-rezept-nutzung-erfolgt-stufenweise-westfalen-lippe-und-schleswig-holstein-starten; zuletzt abgerufen: 12.8.2022). Die Gesellschaft für Telematik (gematik) hat die Aufträge, zunächst ...mehr

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Sommer, SGB XI § 117 Zusamm... / 2.2 Modellvorhaben (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 5 Die Regelung des Abs. 2 Satz 1 wurde mit Wirkung zum 30.10.2012 durch das PNG eingefügt. Hiernach können die Landesverbände der Pflegekassen und die Prüfinstitutionen des § 114 Abs. Satz 1 mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden und mit Änderung durch das PSG I seit 1.1.2015 auch unmittelbar mit den obersten Landesbehörden für die Durchf...mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.6 Zugriff ohne eGK (Abs. 4)

Rz. 7 Leistungserbringer dürfen auf Daten der elektronischen Patientenakte zugreifen, ohne die elektronische Gesundheitskarte oder die digitale Identität des Versicherten (§ 291 Abs. 8 Satz 1) zu nutzen. Ein zeitlicher Zusammenhang mit der Behandlung ist dazu nicht erforderlich. Der Zugriff ist nur möglich, wenn der Versicherte diesen über die Benutzeroberfläche eines geeign...mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Krankenkassen haben ihre Versicherten mit der Einführung der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei über deren Funktionsweise, einschließlich der Art der in ihr zu verarbeitenden Daten und über die Zugriffsrechte, zu informieren...mehr

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Sommer, SGB V § 362 Nutzung... / 2.2 Versichertennummer (Abs. 2)

Rz. 4 Als Versichertennummer kann der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer (§ 290 Abs. 1 Satz 2) genutzt werden (Satz 1). Die Regelung ermöglicht es, die Karte oder digitale Identität bei einem Wechsel in ein anderes Sicherungssystem lückenlos zu nutzen. Die Krankenversichertennummer kann aus der Rentenversicherungsnummer generiert werden (Satz 2). Die Versicher...mehr

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Sommer, SGB V § 374 Abstimm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Primärsysteme der Leistungserbringer, um personenbezogene Patientendaten zu verarbeiten (z. B. Praxisverwaltungssysteme oder Krankenhausinformationssysteme), werden in deren administrativer Verantwortung betrieben. Sie müssen allerdings ermöglichen, Patientendaten zu archivieren oder in andere Systeme zu übertragen, elektronische Verordnungen auszustellen, erforder...mehr

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Sommer, SGB V § 344 Einwill... / 2.3 Datenübermittlung und Speicherbefugnis der Krankenkassen oder Anbieter (Abs. 2a)

Rz. 4b Versicherte können der Übermittlung bestimmter Daten in die Patientenakte widersprechen (§ 343 Abs. 1a Satz 3 Nr. 13, 350). Widerspricht ein Versicherter dem nicht, sind Krankenkassen und Anbieter der Patientenakte, von Diensten oder von Komponenten verarbeitungsbefugt (Satz 1). Eine Kenntnisnahme der Daten sowie ein Zugriff darauf durch Krankenkasse oder Anbieter ist...mehr

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Sommer, SGB XI § 117 Zusamm... / 2.4 Kostenregelungen (Abs. 5 und 6)

Rz. 10 Abs. 5 Satz 1 bestimmt, dass die Pflegekassen und ihre Verbände sowie der Medizinische Dienst und der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. ausschließlich diejenigen Kosten der Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht zu tragen haben, die ihnen in eigener, d. h. originärer Aufgabenerfüllung entstehen (z. B. Fahrtkosten). Dagegen ist eine finanziel...mehr

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Sommer, SGB V § 385 Bedarfs... / 2.5 Gesetzliche Spezifikationsaufträge (Abs. 5)

Rz. 16 Der Beauftragungsprozess wird vorübergehend nicht auf gesetzliche Aufträge zur Spezifikation von technischen, semantischen oder syntaktischen Standards, Profilen oder Leitfäden (§§ 355, 372, 373 und 374a) angewendet, die vor dem 1.1.2024 (Abs. 4 Satz 3) wirksam erteilt wurden. Die entsprechenden Regelungen werden erst vom 1.1.2025 an angewendet. So wird für die aktuel...mehr

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Sommer, SGB V § 370a Unters... / 2.6 Meldung freier Praxistermine (Abs. 5)

Rz. 7 Die KBV trifft die erforderlichen technischen Festlegungen, um freie Praxistermine (§ 75 Abs. 1a) von den Vertragsärzten unter Verwendung von informationstechnischen Systemen (Praxisverwaltungssysteme) an die Terminservicestellen zu übermitteln und deren Buchung zu ermöglichen (Satz 1). Durch die Meldung über die Praxisverwaltungssysteme wird den Vertragsärzten Aufwand ers...mehr

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Sommer, SGB V § 349 Anspruc... / 2.3 Information (Abs. 2 in der bis zum 14.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 5 Zur Tätigkeit zugriffsberechtigter Personen gehört eine Information, dass Versicherte die Übertragung und Speicherung von Daten verlangen können (Nr. 1). Die Information ist unaufgefordert im Rahmen der Behandlung abzugeben und richtet sich auf die konkret erhobenen Daten. Sie kann durch allgemeine Hinweise in der Praxis ergänzt werden. Rz. 6 Der Versicherte hat von der...mehr

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Sommer, SGB V § 313 Elektro... / 2.3 Zweck (Abs. 3)

Rz. 5 Der Verzeichnisdienst darf ausschließlich zum Zwecke der Suche, Identifikation und Adressierung der in Abs. 1 Satz 3 genannten Nutzer im Rahmen der Telematikinfrastruktur sowie durch die gematik für Prüfmaßnahmen insbesondere hinsichtlich der Korrektheit und Verwendbarkeit der Daten des Verzeichnisdienstes verwendet werden (Satz 1). Nutzer sind die Leistungserbringer (...mehr

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Sommer, SGB V § 353 Erteilu... / 2.2 Widerspruch in Anwendungsfällen (Abs. 1 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 3b Versicherte können der Verarbeitung von Daten, die gemäß § 342 Abs. 2a, 2b und 2c als Anwendungsfälle in der elektronischen Patientenakte verarbeitet werden können (z. B. Medikationsdaten), insgesamt widersprechen (Satz 1). Der Widerspruch erfolgt selbstbestimmt und eigenverantwortlich über die Benutzeroberfläche eines geeigneten Endgeräts oder durch Erklärung gegenüb...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.8 Prüfung durch den GKV-Spitzenverband (Abs. 5)

Rz. 25 Der GKV-Spitzenverband prüft jährlich zum 1.1., ob alle Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt haben (Satz 1). Die Prüfung berücksichtigt die verschiedenen Umsetzungsstufen (Abs. 2). Erstmalig wird zum 1.1.2021 geprüft. Kommt eine Krankenkasse ihrer Verpflichtung nicht fristgerecht nach, erlässt der GKV-Spitzenverband ...mehr

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Sommer, SGB V § 344 Einwill... / 2.8 Tod des Versicherten (Abs. 6)

Rz. 8 Erfährt die Krankenasse vom Tod eines Versicherten, hat sie dessen elektronische Patientenakte zu löschen. Davon ist abzusehen, wenn Dritte entgegenstehende berechtigte Interessen geltend machen und nachweisen. Eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) nur ausnahmsweise zulässig. Eine Verarbeitung der in der elek...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Norm bündelt und erweitert die Aufgaben der gematik.mehr

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Sommer, SGB V § 337 Recht d... / 2.4 Zugriffsberechtigte Dritte (Abs. 3 i. d. F. ab 15.1.2025)

Rz. 7 Die Versicherten sind jederzeit berechtigt, dem Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 4, 5 und 7 zu widersprechen (§ 353 Abs. 1 und 2) sowie im Wege der Einwilligung (§ 353 Abs. 3 bis 6) auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 6 zu erteilen (Satz 1). Satz 1 ist nicht anwendbar, wenn Daten auf der elektronischen Ges...mehr

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Sommer, SGB V § 335 Diskrim... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 6 Domurath/Neubeck (2018), Verbraucher-Scoring aus Sicht des Datenschutzrechts, Veröffentlichungen des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen, www.svr-verbraucherfragen.de/wp-content/uploads/WP_Verbraucher-Scoring_und_Datenschutzrecht.pdf (abgerufen: 10.8.2022). Kircher, Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) und die elektronische Patientenakte (ePA) – Regelungsüberb...mehr

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Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 2.4 Elektronische Verordnungen (Abs. 4 a. F. bis zum 25.3.2024)

Rz. 6 Versicherte haben das Recht, auf ihre Daten in Anwendungen zuzugreifen, die elektronische Verordnungen enthalten (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6). Dazu sind geeignete technische Verfahren vorzusehen, die zur Authentifizierung einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten (Satz 1). Es sind Verfahren zu wählen, die dem hohen Schutzbedarf der Daten entsprechen. Eine Zwei-Fakto...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.10 Patientenkurzakte (Abs. 4)

Rz. 6 Die KBV trifft die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität der elektronischen Patientenkurzakte (Satz 1). Die Patientenkurzakte wird als Informationsobjekt der elektronischen Patientenakte gespeichert (§ 341 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. i. V. m. § 342 Abs. 2a Nr. 2 Buchst. a). Dabei hat die KBV zu berücksichtigen, dass die elektronischen...mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 2.6 Beihilfeberechtigte Personen (Abs. 7)

Rz. 25 Nach Abs. 7 Satz 1 haben Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben und bei einem privaten Versicherungsunternehmen pflegeversichert sind, sowie Personen, für die der halbe Beitragssatz nach § 55 Abs. 1 Satz 3 gilt, gegenüber dem Arbeitgeber oder Dienstherrn, der die Beihil...mehr

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Sommer, SGB V § 361a Einwil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 28 des Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2793) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 29.12.2022 eingefügt. Es wird die Übermittlung von Daten aus elektronischen Verordnungen von verschr...mehr

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Sommer, SGB V § 385 Bedarfs... / 2.7 Zertifizierung durch Dritte (Abs. 7)

Rz. 18 Die Konformitätsbewertung und Zertifikatsausstellung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, § 387) kann auch durch vom Kompetenzzentrum akkreditierte Stellen erfolgen (Beliehene). Damit wird sichergestellt, dass der Zertifizierungsprozess (§ 387) auf verschiedene Akteure aufgeteilt wird und qualitativ hochwertige und schnelle Zertifizierungsverfahren ermöglicht (BT-Drs. 20/9048 S. 142).mehr

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Sommer, SGB V § 361a Einwil... / 2.2 Einwilligung des Versicherten (Abs. 2)

Rz. 5 Die Datenübermittlung an einen Berechtigten (Abs. 1) und die weitere Verarbeitung bedarf der Einwilligung des Versicherten. Die Versicherten behalten die volle Kontrolle und Hoheit über ihre Daten (BT-Drs. 20/3876 S. 61). Die Schnittstellen müssen so gestaltet sein, dass nur die Versicherten und nur nach deren aktiver Einwilligung die Daten übermittelt werden können. U...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Zum 1.7.2008 wurde Abs. 1 durch Art. 1 Nr. 37 des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (Pflege-WG) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) geändert. Zum 1.1.2020 wurde Abs. 3 durch Art. 39 Nr. 10 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungs...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.3 Einvernehmen, Authentisierungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 21 Soweit Fragen der Datensicherheit berührt sind, sind diese durch die gematik im Benehmen mit dem BSI zu regeln (Satz 1). Die Vorgaben nach dem BSI-Gesetz zur Einhaltung von Mindeststandards in der IT-Sicherheit und zur Meldung von IT-Störungen an das BSI sind dabei nicht zu beachten. Die Regelungen in § 311 sind für die IT-Sicherheit ausreichend. Doppelregulierungen w...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 2.4 Datenmigration in die Patientenakte (Abs. 4)

Rz. 6 Die bislang auf der elektronischen Gesundheitskarte speicherbaren elektronischen Hinweise der Versicherten auf Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (§ 356) sowie ihren Aufbewahrungsort werden, sobald die technischen Voraussetzungen hierzu vorliegen, nur noch in der elektronischen Patientenakte nach § 341 gespeichert (Satz 1). Die Daten werden mit Einwilligung des Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.4 Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (Abs. 4)

Rz. 10 Die in Abs. 2 Satz 1 genannten Leistungserbringer sowie Psychotherapeuten verordnen digitale Gesundheitsanwendungen (§ 33a) elektronisch (Satz 1). Die Verpflichtung gilt ab 1.1.2025. Der Termin wird auf den 1.4.2024 angepasst, weil die Umsetzung des elektronischen Rezeptes durch die Primärsystemhersteller langsamer verläuft als ursprünglich geplant (BT-Drs. 20/3876 S....mehr

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Sommer, SGB V § 349 Anspruc... / 2.7 Information (Abs. 4 in der bis zum 14.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 8 Ärzte oder Apotheker, die den Medikationsplan oder die Notfalldaten ändern, sind verpflichtet, Versicherte darüber zu informieren, dass die Änderungen in die Patientenakte übertragen und dort gespeichert werden können (Nr. 1). Die Information ist unaufgefordert im Rahmen der Änderung der Gesundheitskarte abzugeben und richtet sich auf die konkret erhobenen Daten. Sie k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 313 Elektro... / 2.5 Datenbestand (Abs. 5)

Rz. 7 Die Landesärztekammern, die Landeszahnärztekammern, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die Landesapothekerkammern, die Psychotherapeutenkammern und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung stehenden Daten fortlaufend in einem automatisierten Verfahren an den Verzeichnisdienst zu übermitteln...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 353 Erteilu... / 2.5 Einwilligung in die Datenverarbeitung (Abs. 3 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 6 Soweit Versicherte der Datenverarbeitung nicht widersprochen haben (Abs. 1 oder 2), erteilen sie die nach § 347 Abs. 1 Satz 3, § 347 Abs. 3 Satz 5, § 348 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 6 oder § 349 Abs. 2 Satz 6 erforderliche ausdrückliche Einwilligung in die Datenverarbeitung von Ergebnissen genetischer Untersuchungen oder Analysen i. S. d. Gendiagnostikgesetzes (§ 11 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.21 Kostenerstattung (Abs. 11)

Rz. 15 Der KBV oder der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben entstandenen Kosten von der gematik zu erstatten (Satz 1, 5). Die KBV unterrichtet die gematik bis zum 1.9. eines jeden Jahres über die voraussichtlich entstehenden Kosten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben des Folgejahres (Satz 2). Dafür stellt die KBV die für die Rechnun...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.10 Zugriff über ein Endgerät (Abs. 7)

Rz. 31 Die Krankenkassen stellen den Zugriff auf die Patientenakte (spätestens bis zum 1.1.2022) einschließlich des Medikationsplans sowie der Patientenkurzakte sowie der Protokolldaten über eine Benutzeroberfläche barrierefrei sicher, die sowohl durch ein mobiles als auch ein stationäres Endgerät (Smartphone, Tablet, Desktop-PC) zu nutzen ist (Satz 1). Die erforderliche Bar...mehr