Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm bestimmt Art und Umfang der von den sonstigen (nichtärztlichen) Leistungserbringern für Abrechnungszwecke zu übermittelnden Daten. Für den GKV-Spitzenverband sind eine Richtlinienkompetenz und eine Berichtspflicht geregelt. Rz. 3 Krankenkassen sind auf die in Abs. 1 genannten Daten nicht nur für Abrechnungszwecke angewiesen. Vor dem Hintergrund, dass Verträge ü...mehr

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Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 2.1 Erstattungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen zahlen an die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer (§ 95) Erstattungen für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Damit werden die Aufwendungen für die erforderliche Erstausstattung in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur sowie die Betriebskosten im laufe...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt, welche Personen auf Hinweise der Versicherten auf Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sowie zum Aufenthaltsort solcher Erklärungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3) zugreifen dürfen. Die Daten haben gemeinsam, dass sie ggf. schnell verfügbar sein müssen und das Datenschutzinteresse der Versicherten nicht so hoch wie bei sensiblen Gesundheitsd...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 2.3 Erstbefüllung (Abs. 3)

Rz. 8 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten (Abs. 1) unterstützen die Versicherten auf deren Verlangen bei der erstmaligen Befüllung der elektronischen Patientenakte ausschließlich im aktuellen Behandlungskontext (Satz 1). Die Krankenkassen haben über den einmaligen Anspruch auf Erstbefüllung zu informieren (§ 343). Der Anspruch besteht zusätzlich zum Unterstützungsanspruch...mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 2.1 Elektronische Rechnung (Abs. 1)

Rz. 3 Abrechnungsdaten von Kostenerstattungsleistungen (z. B. selbstbeschaffte Leistungen nach § 13 Abs. 3) können über die Telematikinfrastruktur übermittelt werden (elektronische Rechnung, Satz 1). Die elektronische Rechnung ist möglich, wenn die hierfür erforderlichen Dienste und Komponenten der Telematikinfrastruktur verfügbar sind. Die erforderlichen Maßnahmen führt die...mehr

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Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 2.4 Übergang zur TI-Pauschale (Abs. 4)

Rz. 6 In der Vereinbarung nach Abs. 2 ist der Übergang von der Anschub- zu einer laufenden Finanzierung durch eine monatliche TI-Pauschale zu regeln. Die ab dem 1.7.2023 geltende TI-Pauschale findet zunächst 2 Jahre lang unverändert Anwendung (Abs. 5). Die Vertragspartner haben in der Vereinbarung (Abs. 2) eine Übergangsregelung für diejenigen Leistungserbringer zu vereinbar...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.2 Handwerksbetriebe (Abs. 2)

Rz. 8 Für Handwerksbetriebe nach Nr. 33 bis 37 der Anlage A zur Handwerksordnung (z. B. Augenoptiker oder Orthopädietechniker) kann die Zuständigkeit nach Abs. 1 Satz 1 im Rahmen ihrer Kompetenzen (§ 91 Abs. 1 HWO) auf die Handwerkskammern übertragen werden. Eine entsprechende Regelung ist am 1.7.2021 wirksam geworden (§ 91 Abs. 1 Nr. 14 HWO). Bei den entsprechenden Handwerk...mehr

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Sommer, SGB V § 309 Protoko... / 2.1 Protokollierung (Abs. 1)

Rz. 3 Zugriffe und Zugriffsversuche auf personenbezogene Daten der Versicherten sind von den Verantwortlichen (§ 307) zu protokollieren. Dazu sind geeignete technische Maßnahmen zu ergreifen, die eine Datenschutzkontrolle ermöglichen. Eine Protokollierung ist bei Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach den §§ 327 und 334 Abs. 1 (z. B. elektronische Patientenakte) erforde...mehr

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Sommer, SGB V § 350a Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermöglicht, wichtige medizinische Informationen aus Dokumenten wie Arzt- oder Befundberichten der Versicherten zu digitalisieren und in der elektronischen Patientenakte zu verarbeiten. Papiergebundene Daten der Versicherten können damit in die elektronische Patientenakte überführt werden und für eine bessere Versorgung nützlich sein. Insbesondere die Int...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.2.3 Daten für die Beratung der Vertragsärzte (Satz 5 bis 6)

Rz. 7a Soweit die Daten für die Aufgaben nach § 305a (Beratung der Vertragsärzte) erforderlich sind, haben die Rechenzentren den Kassenärztlichen Vereinigungen diese Daten auf Anforderung im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln (Satz 5). Da die Beratungen der Vertragsärzte seit dem 1.4.2020 in erforderlichen Fällen a...mehr

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Sommer, SGB V § 367 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV, KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vereinbaren mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) die Anforderungen an die technischen Verfahren zu telemedizinischen Konsilien. Ein Telekonsilium ist die zeitgleiche bzw. zeitversetzte Kommunikation zwischen einem einholenden Arzt/Zahnarzt u...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 2.2 Unterstützung durch Apotheker (Abs. 2)

Rz. 7 Apotheker sind bei der Abgabe von Arzneimitteln verpflichtet, die Versicherten auf deren Verlangen bei der Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte zu unterstützen (Satz 1). Dazu gehört insbesondere die inhaltliche Befüllung, Aktualisierung und Pflege arzneimittelbezogener Informationen (z. B. die Übertragung eines aktualisierten elektronischen Medika...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.6 Gutschrift der Krankenkasse (Abs. 6)

Rz. 11a Nach Abs. 1 wird zwischen den Leistungserbringern und den Kostenträgern grundsätzlich elektronisch abgerechnet. Im Rahmen des Abrechnungsvorgangs kommt es aufgrund der damit einhergehenden Medienbrüche (z. B. durch zahlungsbegründende Unterlagen in Papierform) zu Unsicherheiten und Hindernissen für ein vollständig digitalisiertes Abrechnungsverfahren. Leistungserbrin...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Dochow, Das Patienten-Datenschutz-Gesetz (Teil 2): Die elektronische Patientenakte und erweiterte Datenverarbeitungsbefugnisse der Krankenkassen, MedR 2021, 13. Eichenhofer, Die elektronische Patientenakte – aus sozial-, datenschutz- und verfassungsrechtlicher Sicht, NVwZ 2021, 1090. Haserück, Elektronischer Heilberufsausweis: Eintrittskarte zur Datenautobahn, Ärzte-Zeit...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.6 Verordnung von Soziotherapie (Abs. 6)

Rz. 10b Soziotherapie (§ 37a) wird von berechtigten Leistungserbringern ab 1.7.2027 elektronisch verordnet (Satz 1). Ausgenommen sind Sachverhalte, in denen die Verordnung aus technischen Gründen nicht möglich ist (Satz 2). Die erbringenden Dienstleister müssen die elektronische Verordnung elektronisch abrufen können (Satz 3). Ausgenommen sind wiederum Sachverhalte, in denen...mehr

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Sommer, SGB V § 344 Einwill... / 2.2 Speicherbefugnis der Krankenkassen oder Anbieter (Abs. 2)

Rz. 4 Verfügt der Versicherte über seine Daten (§§ 347 bis 351), sind die Krankenkasse, der Anbieter der elektronischen Patientenakte sowie der Anbieter einzelner Dienste und Komponenten der elektronischen Patientenakte befugt, die übermittelten Daten zu speichern (Satz 1). Sie dürfen dabei die Daten weder zur Kenntnis nehmen noch darauf zugreifen (Satz 2). Rz. 4a Die Kranken...mehr

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Sommer, SGB V § 350 Übertra... / 2.3 Vereinbarung (Abs. 2)

Rz. 4 Das Nähere zu Inhalt und Struktur der relevanten Datensätze haben der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Benehmen mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu vereinbaren (Satz 1). Die Regelung sieht vor, die Vereinbarung bis ...mehr

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Sommer, SGB V § 353 Erteilu... / 2.7 Einwilligung für einzelne Zugriffsberechtigte in deren Umgebung (Abs. 5 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 8 Die Einwilligung ist auch in der Umgebung der Zugriffsberechtigten nach § 352 Satz 1 Nr. 16 bis 18 (z. B. Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst) mittels der elektronischen Gesundheitskarte oder der digitalen Identität der Versicherten (§ 291 Abs. 8 Satz 1) möglich (Satz 1, 2). Die Einwilligung erstreckt sich auf den Zugriff auf Daten in der elektronischen Patientenak...mehr

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Sommer, SGB V § 306 Telemat... / 2.4 Anwendungen, Komponenten und Dienste (Abs. 4)

Rz. 15 Die Regelung enthält die Legaldefinition für die Anwendungen, Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur. Komponenten können dabei sowohl Computerprogramme (Software) als auch Geräte (Hardware) umfassen. Anwendungen in diesem Sinn sind nutzerbezogene Funktionalitäten auf der Basis von zugelassenen Diensten und Komponenten zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten ...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 2.5 Vergütung der Leistungserbringer für die Erstbefüllung (Abs. 5; aufgehoben mit Wirkung zum 15.1.2025)

Rz. 12 Für die Erstbefüllung (Abs. 3) erhalten die Leistungserbringer in der Zeit vom 1.1. bis 31.12.2021 eine einmalige Vergütung je Erstbefüllung in Höhe von 10,00 EUR. Die Regelung wird aufgehoben, da sie sich durch Zeitablauf erledigt hat und entsprechende Regelungen im Rahmen der Bundesmantelverträge umgesetzt wurden.mehr

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Sommer, SGB V § 364 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vereinbart mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Erbringung der konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgen...mehr

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Sommer, SGB V § 350 Übertra... / 2.1 Übertragungsanspruch (Abs. 1 in der bis zum 14.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 3 Versicherte können verlangen, dass Daten der Krankenkasse über beanspruchte Leistungen (§ 341 Abs. 2 Nr. 8) in die Patientenakte übertragen werden. Der Anspruch besteht ab dem 1.1.2022 und richtet sich gegen die Krankenkasse. Die Daten werden durch den Anbieter der elektronischen Patientenakte übertragen und in der Akte gespeichert. Die Daten in der Akte sind Kopien. D...mehr

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Sommer, SGB V § 325 Zulassu... / 2.4 Befristete Genehmigung (Abs. 4)

Rz. 6 Die gematik kann eine befristete Genehmigung zur Verwendung von nicht zugelassenen Komponenten und Diensten in der Telematikinfrastruktur erteilen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur erforderlich ist (Satz 1). Die Genehmigung erfolgt im Einvernehmen mit dem BSI, wenn sie der Sicherheit dient (Satz 2). Dies k...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.4 Ausgabe durch die Gesellschaft für Telematik (Abs. 4)

Rz. 11 Die gematik bestimmt geeignete Stellen, die elektronische Heilberufs- und Berufsausweise sowie die Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen ausgeben, wenn die Zuständigkeit weder für die Länder noch den Bund gesetzlich geregelt ist (Auffangzuständigkeit). Die gematik kann Ausweise und Komponenten auch selbst ausgeben. Für die akademischen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.6 Schriftform

Rz. 14 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit nach Abs. 3 Satz 1 grundsätzlich der Schriftform, die den gesetzlichen Anforderungen des § 125 Abs. 1 BGB genügt. Insoweit wird die von den Landesverbänden der Pflegekassen gemeinsam zu erklärende Kündigung allen formellen Anforderungen nur gerecht, wenn sie in einem Schriftstück (Urkunde) ausgesprochen wird.mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.4 Vorrang von Empfehlungen und Vereinbarungen (Abs. 4)

Rz. 9 Rahmenempfehlungen oder Verträge nach § 125 sind gegenüber den einseitig festgelegten Richtlinien nach Abs. 2, 3 vorrangig zu beachten. Dazu gehören u. a. Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln (§ 127 Abs. 9; Stand: 19.11.2019), Gemeinsame Rahmenempfehlungen gemäß § 125 Abs. 1 über die ei...mehr

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Sommer, SGB V § 361a Einwil... / 2.6 Rechtsverordnung (Abs. 6)

Rz. 11 Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird ermächtigt, Einzelheiten durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Dazu hat sich das BMG mit dem BfDI ins Benehmen zu setzen und mit dem BSI Einvernehmen herzustellen. Die Verpflichtung zur Benehmensherstellung sorgt für die notwendige Transparenz bei den Beteiligten. Sie ermöglicht die Unterrichtung des BfDI über die gepla...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.8 Anschluss an die Telematikinfrastruktur (Abs. 8)

Rz. 10d Voraussetzung für die Einführung der jeweiligen elektronischen Verordnung ist, dass die Erbringer verordneter Leistungen in der Lage sind, die Verordnung elektronisch abzurufen. Hierfür müssen sie sich an die Telematikinfrastruktur anbinden. Um hierbei eine fristgerechte Anbindung sicherzustellen, werden die jeweiligen Erbringer verordneter Leistungen verpflichtet, s...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.9 Wirtschaftlichkeit (Abs. 8)

Rz. 35 Die gematik ermittelt und berücksichtigt bei allen grundlegenden Entscheidungen zur Telematikinfrastruktur jeweils die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Umsetzung der Maßnahmen im Gesundheitswesen und in der Pflege zu. Die Kosten sind nachprüfbar zu dokumentieren. Daher sind die voraussichtlichen Gesamtkosten im Gesundheitswesen einschließlich der medizinischen R...mehr

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Sommer, SGB V § 314 Informa... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 5 Weyer, Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen – Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) und die Neuerungen insbesondere für die elektronische Patientenakte, WzS 2021, 263. gematik (Herausg.), Anwendungen, www.gematik.de/anwendungen (abgerufen: 11.7.2022). gematik (Herausg.), Informationspflichten gemäß § 314, www.gematik.de/media/gematik/Medien/Rechtl...mehr

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Sommer, SGB V § 370a Unters... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Versicherte sollen besser über telemedizinische Versorgungsangebote informiert werden und einen besseren Zugang zu dieser Form der Leistungserbringung zu erhalten. Die KBV wird dafür zur Unterstützung der KV beauftragt, ein bundesweit nutzbares zentrales Vermittlungsportal bereitzustellen, in dem Versicherte Termine der Videosprechstunde buchen können. Die Norm dient d...mehr

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Sommer, SGB V § 337 Recht d... / 3 Literatur

Rz. 8 Beyer, Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen, WzS 2021, 263. Cornelius/Spitz, Auskunfts- und Einsichtnahmerechte von Patienten im digitalisierten Gesundheitswesen, GesR 2019, 69. Kieser/Buckstegge, Wer worauf zugreifen darf – Neue datenschutzrechtliche Fragen durch die Einführung des E-Rezeptes, DAZ 2021, Nr. 17, 60. Kircher, Das Patientendaten-Sc...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7.1 Getrennte Vergütungsanteile (Abs. 2c)

Rz. 61 Abs. 2c stellt es den Partnern der Bundesmantelverträge-Ärzte, der KBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen frei, getrennte Vergütungsanteile an der Gesamtvergütung für die an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligten Arztgruppen festzulegen und dabei auch die Grundlagen für die Bemessung der Vergütungsanteile zu regeln (vgl. "können vereinbaren"). Allerd...mehr

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Sommer, SGB V § 350 Übertra... / 2.2 Übertragungsanspruch (Abs. 1 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 3a Die Krankenkasse ist verpflichtet, Daten über die bei ihr in Anspruch genommenen Leistungen über den Anbieter der elektronischen Patientenakte in die elektronische Patientenakte zu übermitteln und zu speichern (Satz 1). Die Krankenkasse hat ihre Versicherten über die einwilligungsbasierte Patientenakte zu informieren (§ 343). Damit ist der Versicherte in der Lage, der...mehr

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Sommer, SGB XI § 118 Beteil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 118 in seiner bis 30.6.2008 geltenden Altfassung räumte der Bundesregierung eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zu Zwecken der Beratung und Prüfung von Pflegeeinrichtungen ein. Da der Erlass einer solchen Prüfverordnung an der fehlenden Zustimmung des Bundesrats scheiterte (vgl. BR-Drs. 588/02, Beschluss v. 27.9.2002), wurde die Vorschrift durch Art. ...mehr

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Sommer, SGB V § 307 Datensc... / 2.2 Zugangsdienste der zentralen Infrastruktur (Abs. 2)

Rz. 6 Die zentrale Infrastruktur enthält die zentralen Dienste, welche die Anwendungen der Telematikinfrastruktur mit grundlegenden, anwendungsunabhängigen Funktionalitäten unterstützen. Hierzu gehören die sicheren VPN-Zugangsdienste (Virtuelles privates Netzwerk), die dazu dienen, die Nutzer an das geschlossene gesicherte Netz der Telematikinfrastruktur anzubinden (§ 306 Ab...mehr

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Sommer, SGB XI § 118 Beteil... / 2.4 Rechtsverordnung

Rz. 9 Abs. 2 ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen für das Anerkennungs- und Beteiligungsverfahren der nach Abs. 1 mitwirkungsberechtigten Organisationen auf Bundesebene zu regeln. Die Verordnung hat hierbei auch Regelungen zu den Erfordernissen an die Organisati...mehr

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Sommer, SGB V § 342a Ombuds... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 44a des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) v. 22.3.2024 (BGBl. I Nr. 101) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 26.3.2024 eingefügt. Die bisher in § 342 Abs. 3 vorgesehenen Aufgaben der Ombudsstellen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) bleiben auch mit Einführung der Opt-out-ePA ...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.1 Ausgabenist (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 sind die bis zum Ende des Vormonats gebuchten Ausgaben zu ermitteln, also das Ausgaben-Ist. Dabei handelt es sich um die kumulierten Beträge vom Beginn des Geschäftsjahres bis zum Ende des Vormonats hinsichtlich aller Leistungsausgaben, die Anteile der Pflegeversicherung an den umlagefinanzierten Kosten des Medizinischen Dienstes und alle sonstigen Au...mehr

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Sommer, SGB V § 372 Spezifi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Primärsysteme der Leistungserbringer, um personenbezogene Patientendaten zu verarbeiten (z. B. Praxisverwaltungssysteme oder Krankenhausinformationssysteme), werden in deren administrativer Verantwortung betrieben. Sie müssen allerdings ermöglichen, Patientendaten zu archivieren oder in andere Systeme zu übertragen, elektronische Verordnungen auszustellen, erforder...mehr

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Sommer, SGB V § 350a Anspru... / 2.3 Information und Aufklärung (Abs. 3)

Rz. 7 Die Krankenkassen haben ihre Versicherten über den Anspruch und das Verfahren der Digitalisierung und anschließenden Verarbeitung umfassend und leicht verständlich zu informieren (Satz 1). Sie haben darüber aufzuklären, dass die Übermittlung der Daten über den Anbieter der elektronischen Patientenakte und nur auf Antrag der Versicherten erfolgt (Satz 2). Die Aufklärung...mehr

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Sommer, SGB V § 347 Anspruc... / 2.4 Übermittlung von Daten II (Abs. 2 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 7 Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind verpflichtet, weitere Daten in die elektronische Patientenakte zu übermitteln und dort zu speichern: Daten zu Laborbefunden, Befundberichte aus bildgebender Diagnostik, Befundberichte aus invasiven oder chirurgischen sowie aus nicht-invasiven oder konservativen Maßnahmen und elektronische Arztbr...mehr

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Sommer, SGB V § 372 Spezifi... / 2.2 Interoperabilitätsverzeichnis (Abs. 2)

Rz. 8 Das bei der gematik angesiedelte Kompetenzzentrum für Interoperabilität betreibt eine Plattform, auf der technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen aufgeführt werden (§ 385 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5; www.ina.gematik.de; abgerufen: 15.6.2024). Die Spezifikationen von KBV und KZBV sind darauf zu veröffentl...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.17 Verbot informationstechnischer Systeme (Abs. 16)

Rz. 22 Informationstechnische Systeme sind verboten und dürfen nicht angewendet werden, wenn sie außerhalb der Telematikinfrastruktur betrieben werden (Satz 1). Damit werden technische Möglichkeiten zum Makeln von elektronischen Rezepten unterbunden (BT-Drs. 20/9048 S. 128). Versicherte können elektronische Verordnungen diskriminierungsfrei in allen Apotheken einlösen und di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die elektronische Patientenakte ist eine versichertengeführte elektronische Akte. Sie soll für eine bessere Verfügbarkeit von Patienteninformation sorgen, die Therapiesicherheit erhöhen, unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden und die Eigenverantwortung der Versicherten stärken. Damit gewährleistet wird, dass Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.8 Auftragsvergabe (Abs. 7)

Rz. 32 Bei der Vergabe jeglicher Aufträge durch die gematik unterhalb der Schwellenwerte (§ 106 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ist die Unterschwellen-Vergabeordnung anwendbar (Satz 1). Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regelt das Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte (EU-Schwellenwerte). Die ab Januar 2020 ...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.9 Zugangsdaten der Versicherten (Abs. 9)

Rz. 10e Versicherte können wählen, ob die für die elektronische Verordnung erforderlichen Zugangsdaten barrierefrei entweder durch einen Ausdruck in Papierform oder elektronisch bereitgestellt werden (Satz 1). Die Zugangsdaten können einem Vertreter zur Einlösung mittels des Sofortnachrichtendienstes (§ 311 Abs. 6) zugänglich gemacht werden (Satz 2). Eine Kommunikation zwisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 307 Datensc... / 2.4 Anwendungsinfrastruktur (Abs. 4)

Rz. 10 Die Anwendungsinfrastruktur besteht aus den Diensten für die konkreten Anwendungen, die den Nutzern i. S. d. digitalen Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen. Dazu gehören z. B. das Versichertenstammdatenmanagement (§ 291b Abs. 2), sichere Übermittlungsverfahren für die Kommunikation der Leistungserbringer (§ 311 Abs. 1 Nr. 5) sowie die Anwendungen nach § 334 Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 365 Vereinb... / 2.2 Schlichtungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 7 Kommt die Vereinbarung nach Abs. 1 nicht zustande, ist auf Antrag eines der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 einzuleiten. Antragsberechtigt sind sowohl die KBV als auch der GKV-Spitzenverband. Fristen sind in der Vorschrift nicht genannt. Eine wirksame Vereinbarung existiert seit dem 1.10.2016 als Anlage 31...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.13 Speicherdauer (Abs. 13)

Rz. 19 Die Rechnungsdaten zu einer elektronischen Verordnung, die nicht dem Sachleistungsprinzip unterliegt, werden mit Zustimmung des Versicherten für die Dauer von maximal 10 Jahren in den Diensten der elektronischen Verordnung (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6) gespeichert (Satz 1). Auf die Rechnungsdaten kann nur der jeweilige Versicherte zugreifen (Satz 2). Versicherte können ...mehr