Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Entstehung von Verpflichtungen

Rz. 53 Pensionsverpflichtungen entstehen i. d. R. durch vertragliche Vereinbarungen. Diese sog. Direktzusagen können entstanden sein durch: Einzelzusage (Pensionszusage), Gesamtzusage (Pensions- oder Versorgungsordnung), Betriebsvereinbarung (§ 87 BetrVG), Tarifvertrag, Besoldungsordnung (unmittelbare Versorgungszusage durch den Arbeitgeber), Gesetz (z. B. Beamtenversorgungsgesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 1.3 Vor- oder Nachpraktikum ohne Entgelt

Wird Arbeitsentgelt nicht gezahlt, tritt in der Kranken- und Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ein. Die Praktikanten sind aber dennoch in der Kranken- und Pflegeversicherung als Praktikanten[1] pflichtversichert; es sei denn, es besteht eine Vorrangversicherung, wie z. B. Familienversicherung. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist auf A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.6 Studienstarthilfe

Auszubildenden, die sich erstmalig an Hochschulen sowie Akademien, die Abschlüsse verleihen, die nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind oder an einer nichtstaatlichen Hochschule oder Akademie immatrikulieren und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird auf Antrag eine Studienstarthilfe i. H. v. 1.000 EUR gezahlt. Weitere Voraussetzung dafür ist, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 1.1 Zwischenpraktikum

Ist der Student immatrikuliert, besteht unabhängig von der Höhe des erzielten Arbeitsentgelts und der wöchentlichen Arbeitszeit in dieser Beschäftigung als Praktikant Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.[1] Deshalb ist der Praktikant weiterhin als Student in der studentischen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V krankenversi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 1.2 Vor- oder Nachpraktikum mit Entgelt

Einige Studienordnungen verpflichten zu einem Vorpraktikum, damit das Studium aufgenommen werden kann. Nach anderen Studienordnungen ist ein Praktikum im Anschluss an das Studium zu leisten. Liegt eine Immatrikulation noch nicht oder nicht mehr vor, sind die Praktikanten als Arbeitnehmer anzusehen und versicherungspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / Zusammenfassung

Begriff In der Praxis wird der Begriff des Praktikanten relativ weit und unbestimmt verwendet. Ein Praktikant ist im allgemeinen Sprachgebrauch praktisch jede "günstige" Arbeitskraft, die noch in einer anderweitigen Ausbildung bzw. Studium ist, oder den Berufseinstieg nach einem Studium sucht. Rechtlich ist ein "Praktikant" äußerst unterschiedlich einzuordnen, je nachdem, ob...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsfristen / 4 Sonderfälle

Ist ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt, so kann eine kürzere als die in § 622 Abs. 1 BGB genannte Frist von 4 Wochen auch einzelvertraglich vereinbart werden; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von 3 Monaten fortgesetzt wird.[1] Diese Vorschrift setzt nicht voraus, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunächst damit gerechnet haben,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 2.1.2 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht. Praktika sind auch im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung versicherungspflichtig. Lässt sich der Praktikant von der Rentenversicherungspflicht als Minijobber befreien[1], sind keine Pauschalbeiträge zu zahlen.[2] Bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 538,01 EUR bis zu 2.000 EUR sind die Reg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindererziehungsleistung / Zusammenfassung

Begriff Die Kindererziehungsleistung ist eine Leistung an Mütter, die vor dem 1.1.1921 geboren sind. Im Unterschied zur Kindererziehungszeit für Mütter und Väter der Geburtsjahrgänge 1921 bzw. 1927 und später steht die Kindererziehungsleistung nur Müttern zu. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Kindererziehungsleistung ist in den §§ 294 bis 299 SG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten in der Regel Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 1 Vorgeschriebene Praktika

Infographic Bei vorgeschriebenen Praktika handelt es sich um Praktika, deren Ableistung in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Generell gilt, dass weder die Regelungen des Übergangsbereichs bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 538,01 EUR bis 2.000 EUR im Monat (bis 31.12.2023: von 520,01 EUR bis 2.000 EUR)[1] noch die zur geringfügigen Beschäftigung[2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 2 Nicht vorgeschriebene Praktika

Hierbei handelt es sich um Praktika, die freiwillig absolviert werden, ohne dass sie in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind. Anders als bei den vorgeschriebenen Praktika sind die Regelungen des Übergangsbereichs bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 538,01 EUR bis 2.000 EUR[1] im Monat und die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung[2] anzuwenden. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 2 Vergütungspflicht von Praktikanten nach dem MiLoG

Ein echter Praktikant im Sinne des Berufsbildungsgesetzes erhält nur eine angemessene Aufwandsentschädigung und keine volle Vergütung seiner Arbeitszeit. Jedoch ist zu beachten, dass echte Praktikanten ebenso wie freiwillige grundsätzlich in den persönlichen Anwendungsbereich des MiLoG fallen, da sie gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Aufbau und Inhalt der Vorschriften

Rz. 1 Der Dritte Teil der Abgabenordnung mit der Überschrift "Allgemeine Verfahrensvorschriften "gliedert sich wie folgt in zwei Abschnitte mit weiteren Unterabschnitten: Erster Abschnitt: Verfahrensgrundsätze Unterabschnitt: Beteiligung am Verfahren Unterabschnitt: Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen Unterabschnitt: Besteuerungsgrundsätze, Beweismit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / Arbeitsrecht

Ein Arbeitnehmer hat im Allgemeinen keinen arbeitsrechtlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz von Geld- oder Ordnungsstrafen, die wegen rechtswidriger Handlungen während der Arbeitszeit verhängt worden sind.[1] Der Arbeitnehmer ist zu strafbaren oder ordnungswidrigen Handlungen aus dem Arbeitsverhältnis nicht berechtigt und nicht verpflichtet und kann solche von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigung / 1.2 Häufige Kurzerkrankungen

Die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers ist vom Gericht in 3 Stufen zu prüfen[1]: 1. Stufe: Besorgnis weiterer Erkrankungen Zunächst ist festzustellen, ob zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektive Tatsachen vorgelegen haben, die die Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang rechtferti...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 5 Wirksamkeit freiwilliger Beiträge

Freiwillige Beiträge sind nach § 197 Abs. 2 SGB VI wirksam, wenn sie bis zum 31.3. des Jahres gezahlt werden, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen.[1] Fällt dieser Tag auf einem Sonnabend, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, endet die Frist am folgenden Werktag.[2] Bei einer Überweisung gilt als Tag der Beitragszahlung der 8. Tag vor dem Tag der Wertstellung b...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beitragszahl... / 3 Zahlungsfrist

Beiträge (Abfindungsbeträge) können nur innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abfindung beim Rentenversicherungsträger eingezahlt werden. Nach bindender Feststellung einer Vollrente wegen Alters dürfen die Beiträge grundsätzlich dann nicht mehr gezahlt werden, wenn auch der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Achtung Zahlung während Altersvollre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beitragszahl... / Zusammenfassung

Begriff Seit Januar 1998 können Versicherte, die bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung für ihre unverfallbare Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung erhalten haben, den Abfindungsbetrag – ganz oder teilweise – für Beiträge zur Rentenversicherung verwenden. Seit 1.1.2012 gilt das Recht zur Beitragszahlung auch für Abfindungen von Anrechten bei der V...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 11 Beitragstragung

Freiwillige Beiträge sind von Versicherten allein zu tragen.[1] Sie können wirtschaftlich auch von anderen Personen oder Stellen übernommen – also von Dritten gezahlt werden, z. B. durch Verwandte, Bevollmächtigte, Arbeitgeber, den Grundsicherungsträger[2] oder den Bund. Versäumnisse dieser Dritten muss sich jedoch grundsätzlich der Versicherte zurechnen lassen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Der in § 1 Abs. 1 normierte sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes legt den die Entgeltfortzahlung auslösenden Tatbestand und seine Adressaten fest. Danach regelt das EFZG gem. § 1 Abs. 1 einheitlich für alle Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen (§§ 2, 12 EFZG) sowie im Krankheitsfall (§§ 3-9, 12 EFZG) und für die Heimarbeiter die wirtschaftlich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 5.1 Unterbrechung der Frist für wirksame Beitragszahlungen

Die Frist für die wirksame Zahlung freiwilliger Beiträge wird von einem Beitragsverfahren oder einem Verfahren über einen Rentenanspruch unterbrochen.[1] Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen ist auch nach Fristversäumnis zuzulassen, wenn ein Fall besonderer Härte vorliegt (z. B. bei drohendem Verlust der Anwartschaft auf Rente) und Versicherte an der rechtzeitigen Beitragszah...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 5 Wegfall des Altersrentenanspruchs

Kein Zuschlag an Entgeltpunkten für Beiträge während des Rentenwegfalls Ist der Anspruch auf eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze wegen eines zu hohen Hinzuverdienstes für Zeiten bis zum Jahr 2022 entfallen und kommt es zu späterer Zeit erneut zu einem Altersrentenanspruch, werden für die in der Zeit des Rentenwegfalls erzielten Rentenanwartschaften keine Zusc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 7 Höhe der freiwilligen Beiträge

Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte ist seit 1.1.2024 ein Beitrag in Höhe von 538 EUR (Geringfügigkeitsgrenze) monatlich (2023: 520 EUR). Der Höchstbeitrag ergibt sich aus der jeweiligen monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2024: 7.550 EUR/West, 2023: 7.300 EUR/West). Zwischen diesen beiden Grenzen kann jeder Betrag als Beitragsbemessungsgrundlage ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / Zusammenfassung

Begriff Wer eine Altersrente – egal ob Vollrente oder Teilrente – bezogen und daneben noch aufgrund einer Versicherungspflicht (z. B. wegen einer Beschäftigung) Rentenanwartschaften erworben hat, erhält Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters hinzugerechnet. Solange der Altersrentenanspruch insgesamt besteht, kommt es nicht (mehr) zu ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 4.2 Bezug einer Altersrente als Teilrente/Erwerbsminderungsrente

Wird eine Altersrente als Teilrente bezogen, können zeitlich unbegrenzt – also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze – freiwillige Beiträge gezahlt werden, die die Altersrente später durch Zuschläge an Entgeltpunkten erhöhen. Hinweis Höhe der Teilrente Die Teilrente kann stufenlos als beliebiger Prozentsatz von der vollen Altersrente gewählt werden, muss aber mindestens 10...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 2 Zuständiger Versicherungszweig

Zuständig für die freiwillige Versicherung ist der Träger der Rentenversicherung, der durch die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung bei der Vergabe der Versicherungsnummer festgelegt worden ist.[1] Sofern noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben wurde, ist zunächst die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Wurden zuletzt Beiträge zur knappschaftlichen Ren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 7 Zulässige unterschiedliche Behandlung (Rechtfertigungsgründe)

Unter bestimmten Umständen kann eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein, bspw. wegen beruflicher Anforderungen gemäß § 8 AGG: Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines der 8 in § 1 AGG genannten Merkmale ist danach nur zulässig, wenn das Merkmal "wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche An...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Während § 1 Abs. 1 den sachlichen Anwendungsbereich beschreibt, legt § 1 Abs. 2 den persönlichen Anwendungsbereich fest. Das EFZG gilt für alle Arbeitnehmer. Nach § 1 Abs. 2 sind dies Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Rz. 5 Die Regelung des § 1 Abs. 2 definiert den Begriff des Arbeitnehmers aber nur scheinbar, denn er gibt keine Hi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / Zusammenfassung

Begriff Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Rentenversicherung freiwillig beitreten und entsprechende freiwillige Beiträge zahlen. Im Gegensatz zur Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder einer Antragspflichtversicherung kann die freiwillige Versicherung jederzeit und beliebig beendet werden. Allerdings haben freiwillige Beiträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 1 Berechnung der Zuschläge an Entgeltpunkten

Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach dem Beginn einer Altersrente werden nach den allgemeinen Regelungen zur Rentenberechnung bestimmt. Der versicherte Verdienst eines Kalenderjahres wird durch das (ggf. vorläufige) Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das entsprechende Kalenderjahr geteilt. Praxis-Beispiel Berechnung des Zuschlags Ein Rentner erhält ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 3 Zuständiger Versicherungsträger

Für die Bearbeitung des Antrags auf freiwillige Versicherung ist grundsätzlich der Versicherungsträger zuständig, der das maschinelle Beitragskonto führt. Folgende Rentenversicherungsträger können zuständig sein: die Deutsche Rentenversicherung Bund, der jeweilige Regionalträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg), die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 10 Beitragszahlung

Die Entrichtung freiwilliger Beiträge ist durch Abbuchung (Einzugsermächtigung), Überweisung, Einzahlung, Scheck oder Barzahlung unmittelbar an den zuständigen Versicherungsträger möglich. Zur Vermeidung von Fristversäumnissen bietet es sich an, für die monatliche Beitragszahlung das Abbuchungsverfahren zu wählen. Als Nachweis der Beitragszahlung erhalten Versicherte späteste...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 2.2 Teilrentenbezug

Wird eine Beschäftigung neben einer Altersrente als Teilrente ausgeübt, dann besteht Versicherungspflicht und weitere Rentenanwartschaften werden erworben. Dies gilt – anders als bei einer Vollrente – auch für eine Beschäftigung während des Teilrentenbezug nach der Regelaltersgrenze. Seit 1.1.2023 bestehen auch bei vorgezogenen Altersrenten bis zum Erreichen der Regelaltersg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Blindenführhundpauschale / Zusammenfassung

Begriff Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Blindenführhund aus medizinischen Gründen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung für blinde oder hochgradig sehbehinderte Versicherte. Zu den Kosten gehören die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Tieres. Dessen Unterhaltskosten (z. B. für Futter oder Versicherung) werden durch eine monatliche Pauschale abgegolten. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 2 Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze bestimmt sich für den jeweiligen Arbeitnehmer in Abhängigkeit von seinem Geburtsjahrgang.[1] Die für die gesetzliche Rentenversicherung maßgebliche Regelaltersgrenze wird gemäß § 35 SGB VI für Geburtsjahrgänge ab 1964 mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Für Versicherte, die vor dem 1.1.1947 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / Zusammenfassung

Begriff Eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten versicherte Personen, die ein bestimmtes Lebensalter vollendet haben. Es gibt verschiedene Altersrenten, für die jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Abhängig von den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen kann derzeit die Altersrente grundsätzlich innerhalb der Spanne vom vollendeten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 1 Antragstellung/Rentenbeginn

Die Altersrente wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.[1] Der Antrag ist bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Er wird jedoch auch von allen anderen Leistungsträgern, Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen und von dort anschließend an den...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / Zusammenfassung

Überblick Das Flexirentengesetz beinhaltet viele Regelungen, um ein längeres und flexibleres Weiterarbeiten auch im Rentenalter zu fördern. Die wichtigsten Regelungen sind: Erwerb von Rentenanwartschaften während des Bezugs einer Altersvollrente, verbesserte Kombinationsmöglichkeiten von Hinzuverdienst und Rente, verbunden mit einer stufenlosen Altersteilrente, sowie ein frü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 4 Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Ist zwischen den Vertragsparteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze nicht vereinbart, setzt sich das Arbeitsverhältnis unverändert fort. Ist eine wirksame Altersgrenze vereinbart, kann der Beendigungszeitpunkt unter den Voraussetzungen des § 41 Satz 3 SGB VI hinausgeschoben, das Arbeitsverhältnis also befristet fortgeführt wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 3.2.1 Allgemeines

§ 41 Satz 2 SGB VI ist auf tarifvertragliche Altersgrenzen nicht unmittelbar anwendbar.[1] Verstößt eine tarifliche Altersgrenzenregelung jedoch gegen § 41 SGB VI, ist sie nach Auffassung des BAG nach § 134 BGB nichtig.[2] Auch tarifliche Altersgrenzenregelungen bedürfen eines sie rechtfertigenden Sachgrunds i. S. d. § 14 Abs. 1 TzBfG.[3] Eine tarifvertragliche Befristung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 3.3 Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen

Für die Anwendbarkeit des § 41 Satz 2 SGB VI gelten die Ausführungen in Bezug auf Tarifverträge entsprechend. Das BAG hat ausdrücklich klargestellt, dass auch die in einer Betriebsvereinbarung festgelegte Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Eintritt der Regelaltersgrenze wirksam ist, wenn der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt die Regelaltersrente aus der gesetzlichen R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 3.1 Altersgrenzen in Einzelarbeitsverträgen

Ob eine Altersgrenze wirksam ist oder nicht, regelt § 41 Satz 2 SGB VI . Danach ist eine Vereinbarung, wonach das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden soll, unproblematisch zulässig. Soll das Arbeitsverhältnis zu einem früheren Zeitpunkt enden, muss diese Vereinbarung innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem vorgesehenen Beendigungszeitpunkt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Für einen Anspruch auf eine Altersrente müssen immer 2 Voraussetzungen erfüllt sein: persönliche Voraussetzungen (z. B. ein bestimmtes Lebensalter wird vollendet oder Vorliegen einer Schwerbehinderung), eine bestimmte Mindestversicherungszeit wurde zurückgelegt.[1] Teilweise ist für den Anspruch auch vorausgesetzt, dass zusätzlich noch besondere versicherungsrechtliche Vorausse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungstage / 6 Zusammentreffen von Kranken-/Kurzarbeitergeld

Zeiten, in denen Krankengeld anstelle von Kurzarbeitergeld nach §§ 95 ff. SGB III Saison-Kurzarbeitergeld nach §§ 101 ff. SGB III oder Transferkurzarbeitergeld nach §§ 110 ff. SGB III gezahlt wird, sind nach Auffassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung ebenfalls nicht als beitragspflichtige Sozialversicherungstage anzusetzen. Dies gilt allerdings nicht, wenn währe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zweiter Bildungsweg / 3 Sozialversicherung

Auszubildende des Zweiten Bildungsweges sind wie Praktikanten in der Krankenversicherung[1] und in der Pflegeversicherung [2] versicherungspflichtig, wenn sie sich im förderungsfähigen Teil ihrer Ausbildung befinden. Die Förderungswürdigkeit des Ausbildungsabschnitts ist durch eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung nachzuweisen. Für den Eintritt der Versicherungspflicht i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungstage / 3 Beitragsfreie Zeiten

Zeiten des Bezugs von (Kinderpflege-) Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Versorgungskrankengeld gelten nicht als Sozialversicherungstage. Es handelt sich dabei um beitragsfreie Zeiten. Diese beitragsfreien Zeiten werden bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen nicht berücksichtigt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungstage / Zusammenfassung

Begriff Zeiten, die sozialversicherungsrechtlich mit Beiträgen belegt sind, werden als Sozialversicherungstage bezeichnet. Die Anzahl der Sozialversicherungstage ist beispielsweise zu ermitteln, wenn Beiträge für einen Teillohnzahlungszeitraum oder die Höhe einer Entgeltersatzleistung berechnet wird. Auch bei der Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen sind die Sozialversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zweiter Bildungsweg / 3.1 Beginn und Ende der Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag der Aufnahme des förderungsfähigen Ausbildungsabschnitts[1] und endet mit Ablauf des Tages, an dem der förderungsfähige Ausbildungsabschnitt beendet wird.[2]mehr