Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2 Berechtigter Personenkreis

Rz. 4 Anspruch auf Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge haben ausschließlich die in § 210 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 1a Satz 1 genannten Personenkreise. Hierzu zählen im Einzelnen Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und auch nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben (§ 210 Abs. 1 Nr. 1), Versicherte, die ihre Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs....mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift gehört zu einem Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen zur Verstärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung. Die Gesetzesmaterialien weisen darauf hin, dass der wirtschaftliche, technische und qualifikationsspezifische Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt einerseits zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften führt, andererseits je...mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2.2 Gewinne aus der Verwaltung von Fremdbeiträgen (Abs. 2)

Rz. 26 Die Vorschrift bestimmt: Soweit die Einzugsstellen bei der Verwaltung von Fremdbeiträgen Gewinne erzielen, wird deren Aufteilung durch Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen oder ihren Verbänden und der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der Bundesagentur für Arbeit geregelt. Rz. 27 Hiernach verbleiben bei der Verwaltung der Fremdbeiträge erzielte Gewinne nicht...mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2.1 Vergütung der Einzugsstellen (Abs. 1)

Rz. 8 Mit Abs. 1 wird die Rechtsgrundlage für die pauschale Vergütung der von den Einzugsstellen, den Trägern der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit für andere Sozialversicherungsträger vorgenommenen Arbeiten im Rahmen des gemeinsamen Beitragseinzugs geregelt. Die Regelung gilt entsprechend für die Künstlersozialkasse. Rz. 9 Mit dieser Vergütung werden alle d...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.1 Ordnungswidrigkeiten

Rz. 2g Das Zwölfte Kapitel enthält die Bußgeldvorschriften und trifft ergänzende Regelungen zur Zuständigkeit, Vollstreckung und Unterrichtung speziell für das Arbeitsförderungsrecht. Die Verfahren richten sich nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Rz. 2h Eine Ordnungswidrigkeit definiert das OWiG grundsätzlich als eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung. Hinz...mehr

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Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 2.1 Auskunfts- und Vorlagepflichten des Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber

Rz. 6 Die Vorschrift begründet eine Auskunfts- und Vorlagepflicht in zweifacher Hinsicht. Abs 1 HS 1 verpflichtet den Beschäftigten zunächst, die zur Durchführung des Meldeverfahrens (z. B. Bekanntgabe seiner Krankenkasse) und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben gegenüber seinem Arbeitgeber zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen (hierzu BT-Drs. 11/2...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur fachkundigen Stelle i. S. d. § 176 Abs. 1 und 2, deren Zulassung Träger bedürfen (§ 178), um Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchführen zu dürfen oder durch Dritte durchführen lassen zu dürfen sowie deren Zulassung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung i. S. d. § 45 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 (§ 179) und Maßnahmen...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die vom Gesetzgeber für erforderlich gehaltenen Regelungen zum Verfahren der Zulassung von Trägern und Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach dem SGB III. Zum Zulassungsverfahren von Trägern und Maßnahmen sind wesentliche Bestimmungen von der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) in das SGB III überführt und damit für alle Träg...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 2.2 Mitglieder des Beirates und Berufung (Abs. 2), Vorschlagsberechtigung (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 bestimmt die Anzahl der Mitglieder des Beirates mit 11. Hiervon darf der Beirat weder nach oben noch nach unten abweichen. Der Gesetzgeber bestimmt Anzahl und Funktionen der Mitglieder nach ihrer Herkunft und bestimmt damit den Proporz im Beirat, der nicht verändert werden darf, um eine möglichst ausgeglichene Interessenvertretung zu gewährleisten. Die V...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für Träger von Weiterbildungsmaßnahmen und stellt damit ein Glied im System der Weiterbildungsförderung nach dem Recht der Arbeitsförderung dar. Dieses System wird in den §§ 178 bis 180 sowie der aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 184 erlassenen Akkreditierun...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Gegenstand des § 106b sind Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei verordneten Leistungen. Eingebürgert hat sich bei unwirtschaftlichen Verordnungen der Begriff Arzneimittelregress (vgl. Engelhard, in: juris-PK SGB V, § 106 Rz. 7), der nicht verschuldensabhängig ist (BSG, Beschluss v. 10.10.2023, B 6 KA 34/22 B). In dem Wort "Regress" kommt schon zum Ausdruck, dass es sich um...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es gilt seit 2017 der Grundsatz, dass die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit ärztlich verordneten Leistungen durch Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner auf der regionalen KV-Ebene geprüft wird. Bei der Ausgestaltung der Prüfungen sind die Vertragspartner auf Landesebene grundsätzlich frei, müssen sich aber an die gesetzlichen Vorgaben in Abs. 1 sowie an die b...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.1 Prüfvereinbarung auf Landesebene bzw. auf der Ebene der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)

Rz. 12 Die Pflicht, Vereinbarungen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung zu schließen, bildet ein Kernstück der Vorschrift. Zusammen mit § 106 und § 106a inkludiert § 106b ein rechtliches System der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei vertragsärztlichen Tätigkeiten. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung geht es nicht um die Festsetzung des richtigen Honorars, sondern um die Aufrechterh...mehr

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Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Befugnisse der Agenturen für Arbeit zur Prüfung der Qualität durchgeführter Maßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine originäre Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit als Leistungsträgerin für die Arbeitsförderung unabhängig davon, dass die akkreditierten Zertifizierungsstellen feststellen, ob Träger und Maßnahmen die Voraussetzungen für die Zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2.3 Hinterbliebene ohne Anspruch auf Rente wegen Todes wegen Nichterfüllung der allgemeinen Wartezeit

Rz. 13 Eine Erstattungsberechtigung könnte sich nach dem Tod eines Versicherten auch für seine Hinterbliebenen ergeben, wenn diese wegen Nichterfüllung der allgemeinen Wartezeit keinen Anspruch auf Rente wegen Todes haben. Nach dem Wortlaut des § 210 Abs. 1 Nr. 3 zählen zum anspruchsberechtigten Personenkreis die Witwe, der Witwer, der überlebende Lebenspartner sowie die Wai...mehr

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Jansen, SGB X § 67f Erhebun... / 2.2 Zulässigkeit des Nachweisabrufs (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 enthält die datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für den Abruf der Nachweise. Die nachweisanfordernde Stelle darf den Nachweis der betroffenen Person bei der nachweisliefernden Stelle abrufen und die nachweisliefernde Stelle darf den Nachweis an die nachweisanfordernde Stelle übermitteln, wenn sich die betroffene Person für den automatisierten Nachweisabruf entsc...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 eingefügt worden. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Neustrukturierung der Regelungen zu den Wirtschaftlichkeitsprüfungen, welche ab 2017 gelten. Sie regelt...mehr

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Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 2.1 Prüfungsarten und Rahmenempfehlungen zu den Prüfungsvoraussetzungen nach Abs. 2

Rz. 14 Nach Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift sind die im Plural aufgeführten Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, also die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), verpflichtet, mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) jeweils nach vertragsärztlicher sowie vertragszahnärztlicher Versorgung getrennte ...mehr

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Sauer, SGB III § 133 Saison... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 133 enthält eine Fortschreibung von Übergangsregelungen zur Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes (Saison-Kug) in Bezug auf das Gerüstbauerhandwerk. Die bis zum 31.3.2012 in § 434n Abs. 2 bis 5 enthaltenen Sonderregelungen für den Gerüstbau waren zunächst zeitlich befristet fortgeschrieben worden. Dabei ist es geblieben. Rz. 2a § 434n Abs. 2 stellte ursprünglich kl...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.2.2 Eigene Vermittlungsbemühungen (Nr. 2)

Rz. 21 Nr. 2 verlangt vom Träger die Fähigkeit, durch eigene Vermittlungsbemühungen die Eingliederung von Teilnehmern unterstützen zu können. Dies unterstreicht den Paradigmenwechsel bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung, der durch die Bundesagentur für Arbeit vollzogen worden ist. Gegenüber früher werden eben nicht mehr von Trägern angebotene Bildungsmaßnahmen dur...mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 1 Allgemeines

Rz. 7 Mit der seit dem 1.1.1996 geltenden Fassung wird die Rechtsgrundlage für die Beitragseinzugsvergütung geregelt. D Die Anspruch auf Vergütung auslösenden Tatbestände wurden kontinuierlich erweitert. Die Meldeverfahren und die Ausstellung der Versicherungsnummernachweise wurden in die Vergütungspflicht einbezogen. Außerdem wurden Tätigkeiten zugunsten anderer Träger berü...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.2.4 Qualitätssicherungssystem (Nr. 4)

Rz. 30 Nr. 4 verlangt von dem Träger, der die Zulassung u. a. zur Förderung der beruflichen Weiterbildung begehrt, die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems. Die Träger sind verpflichtet, ein System zur Sicherung der Qualität anzuwenden, das durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Leistungen gewährleistet und kontinuierlich verbes...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Geis/Kowalczyk, Die deutsche Teilung und der rechtswidrige Wegfall des Rentenanspruchs der Flüchtlinge und Übersiedler, NJ 2022, 289. Merten, Zulässigkeit der Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der DDR zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten – Anmerkung zu dem Beschluss des BVerfG vom 13.12.2016 – 1 BvR 713/13 = NJ 2017, 163, NJ 2017, 165. Moser, Bundesverfassun...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 2.1.2 Angemessene Teilnahmebedingungen

Rz. 19 Angemessene Teilnahmebedingungen i. S. d. Abs. 1 Nr. 2 beziehen sich sowohl auf die rechtlichen Beziehungen zwischen Maßnahmeträger und Teilnehmer als auch auf die Ausgestaltung der Maßnahme. Fragen der Effizienz sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit spielen nur eine untergeordnete Rolle; sie werden vorrangig über Abs. 1 Nr. 3 geprüft. Träger mussten schon angemess...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 2.2 Ermittlung des Grenzbetrags – Rechtsfolge

Rz. 12 Der Grenzbetrag ist grundsätzlich die Summengrenze bis zu der beide Leistungen – also Altersrente und Unfallrente – höchstens zu gewähren sind. Beide Rentenhöhen sind zu berechnen, die Summe der beiden Renten wird mit dem Grenzbetrag verglichen und nur wenn mit beiden Renten der Grenzbetrag nicht überschritten wird, wird keine Anrechnung der Unfallrente auf die Alters...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.2.3 Betriebliche Lernphasen und Grundkompetenzen

Rz. 19 Abs. 2 Satz 2 schreibt für den Regelfall betriebliche Lernphasen als Bestandteil der Weiterbildungsmaßnahme vor. Damit wird insbesondere das Ziel verfolgt, arbeitsmarktnahe praktische Erfahrungen in die Maßnahme einzubinden und den Kontakt der Teilnehmer zur betrieblichen Wirklichkeit herzustellen. Daneben ist seit dem 1.8.2016 die Vermittlung von Grundkompetenzen vor...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.3 Zusatz- und Sonderversorgungssysteme

Rz. 26 Das AAÜG bezieht sich auf die in den Anl. 1 und 2 genannten Versorgungssysteme wie folgt: Anl. 1: Zusatzversorgungssysteme Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz (ab 17.8.1950), Zusätzliche Altersversorgung der Generaldirektoren der zentral geleiteten Kombinate und ihnen gleichgestellte Leiter zentral gelenkter Wirtschaftsorganisationen (ab 1.1.1986), Zu...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 2.1.3 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Rz. 24 Abs. 1 Nr. 3 macht die Zulassung der Maßnahme von ihrer Planung und Durchführung nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit (das nachhaltig günstigste Verhältnis von Kosten und Nutzen, die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Ressourcen – Maximal- bzw. Minimalprinzip) und Sparsamkeit (die eingesetzten Mittel werden auf den zur Erfü...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.2 Referenzprüfung zur Zulassung von Maßnahmen

Rz. 23 Abs. 3 eröffnet für den Träger die Möglichkeit einer vereinfachten Prüfung durch die fachkundige Stelle durch eine Referenzprüfung (vgl. schon § 9 Abs. 2 AZWV). Eine solche Referenzprüfung ist nicht bezogen auf eine Zulassung als Träger möglich. Insoweit kommt eine Vereinfachung der Prüfung nur aufgrund vorgelegter Zertifikate und Anerkennungen i. S. v. Abs. 4 Satz 2 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.3.1 Mindestentgeltpunkte (Satz 1 und Satz 3)

Rz. 18 § 256a Abs. 4 ist lex specialis und verdrängt die Bewertung von in den alten Bundesländern zurückgelegter Wehr- oder Zivildienstes nach § 256 Abs. 3. Die Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten des Wehrdienstes mit 1,0 Entgeltpunkten gemäß § 256 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 kommt daher nicht in Betracht. Bei der Ableistung eines Wehrdienstes im Beitrittsgebiet ...mehr

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Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 2.2.2 Mängelbeseitigung

Rz. 20 Abs. 3 regelt die Folgen pflichtwidrigen Verhaltens des Maßnahmeträgers. Abs. 3 Satz 1 greift den Fall auf, dass die Agentur für Arbeit bei ihren Aktivitäten nach Abs. 1 Mängel aufdeckt. Zunächst ist unerheblich, ob die Agentur für Arbeit eventuelle Mängel selbst entdeckt oder durch die Teilnehmer an der Maßnahme auf Mängel aufmerksam gemacht wird. Abs. 3 Satz 1 berec...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.4 Einschränkung der Zulassung, Änderungsmitteilung

Rz. 42 Nach Lage und voraussichtlicher Entwicklung des Arbeitsmarktes bzw. auf Wunsch des Trägers darf die fachkundige Stelle die Zulassung sowohl maßnahmebezogen als auch örtlich einschränken (Abs. 5 Satz 1). Daher hat die fachkundige Stelle schon bei der Prüfung der Trägerzulassung zu berücksichtigen, welche Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung ein Träger künftig an welc...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.8 Zulassungen von Trägern und Maßnahmen

Rz. 50 Die Verpflichtung nach Abs. 9 betrifft alle fachkundigen Stellen ausnahmslos. Die fachkundigen Stellen werden nach § 177 Abs. 1 von der Akkreditierungsstelle zu für die Zulassung akkreditierte Zertifizierungsstellen. Fachkundige Stelle kann im Falle des § 177 Abs. 5 auch die von der Bundesagentur für Arbeit intern bestimmte Stelle sein. Rz. 51 Die Akkreditierungsstelle...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.3 Gesetzlich festgesetzter Vorjahres-Vergleichswert (Abs. 3)

Rz. 25 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 dem § 255a ein neuer Abs. 3 angefügt, der gesetzlich vorgibt, dass für die Ermittlung des Vergleichswerts zum 1.7.2022 der Wert 33,41 EUR als Vorjahreswert gilt (vgl. auch Gesetzesmaterialien: BT-Drs. 20/1680 S. 26 f. = BR-Dr...mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 2.3 Prämien für bestandene Weiterbildungsprüfungen

Rz. 28 Abs. 3 ist (in der bis zum 30.6.2023 geltenden Fassung) nur noch anzuwenden, wenn die berufliche Weiterbildung vor dem 1.7.2023 begonnen worden ist. Abs. 3 enthält ein befristetes Prämiensystem für Weiterbildungsmaßnahmen zum Abschluss eines Ausbildungsberufes mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren. Ein weitergehendes Prämienwesen mit laufenden zusätzlichen...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.3 Umsetzung der Rentenanpassung

Rz. 13 Der ab 1.7. jeden Jahres maßgebende aktuelle Rentenwert wird – nach der Verordnungsermächtigung i. S. d. § 69 Abs. 1 – ab dem Jahre 1992 durch Rechtsverordnung festgesetzt. Nach § 69 Abs. 1 hat die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den zum 1.7. eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert und den Ausgleichsbedarf bis zum 30.6. des ...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.4 Bundesagentur für Arbeit als fachkundige Stelle

Rz. 19 Abs. 5 darf von vornherein nicht angewendet werden, wenn bereits eine geeignete und zugelassene Maßnahme im erreichbaren (Tagespendel-)Bereich angeboten wird. Abs. 5 stellt im Regel-Ausnahme-Verhältnis die Ausnahmesituation dar, in der bei Vorliegen der Voraussetzungen durch eine Agentur für Arbeit eine Maßnahme für eine Einzelperson zugelassen werden darf. Rz. 19a Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1.4 Vollständige Rentenangleichung Ost-West

Rz. 4b Mit den Verträgen zur Herstellung der Deutschen Einheit ist festgelegt worden, dass auch für die Renten im Beitrittsgebiet der Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit gelten soll. In Art. 30 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) wurde vereinba...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 N.N., Amtshaftung: Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers bei rentenschädlichen Zusatz-Beitragszeiten – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, MDR 2021, 872. N.N., Pflicht des Rentenversicherungsträgers zum Hinweis auf rentenschädliche Auswirkungen eines späteren Hinzuerwerbs – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, VersR 2021, 1043. Papier,...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.3 Normzweck

Rz. 6 Die Rentenanpassung verfolgt den Zweck, die Renten an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Es gilt das Prinzip der lohnbezogenen Rente (vgl. etwa BT-Drs. 16/13424 S. 34). Vorrangiges Ziel ist es daher, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Die Kaufkraft von Ruheständlern soll – auch und gerade gegenüber den Erwerbstätigen – erhalten bleiben und sich nicht vom ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 264a regelt – ergänzend zu § 76 (vgl. auch § 264) –, wann aus einem zugunsten oder zulasten des Versicherten durchgeführten Versorgungsausgleich anstelle von Entgeltpunkten (§ 76 Abs. 1) Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind. In den neuen Bundesländern ist der Versorgungsausgleich nach Art. 234 § 6 Satz 1 EGBGB bei Ehescheidungen ab dem 1.1.1992 durchzuführen. §...mehr

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Sauer, SGB III § 133 Saison... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelungen sollen nach der gesetzgeberischen Intention die zeitweise Überführung der im Rahmen der früheren Winterbauförderung im Bereich des Baunebengewerbes (Gerüstbau, Garten- und Landschaftsbau) entwickelten branchenspezifischen Lösungen zur Überbrückung witterungsbedingter Arbeitsausfälle in das neue System zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung über Sai...mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.2.3 Erwartung einer erfolgreichen beruflichen Weiterbildung (Nr. 3)

Rz. 26 Nr. 3 setzt für die Zulassung des Trägers zur Förderung der beruflichen Weiterbildung voraus, dass Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung des Leiters und der Lehrkräfte des Trägers eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung erwarten lassen. Darüber hat die Zertifizierungsstelle eine Prognoseentscheidung zu treffen. Der Gesetzgeber hebt durch die Normierung die Qua...mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 2.2 Vergabeverfahren

Rz. 20 Abs. 2 gestattet eine befristete Abkehr vom Bildungsgutscheinverfahren. Stattdessen dürfen die Maßnahmen nach Abs. 2 nach Vergaberecht an Träger von Maßnahmen vergeben werden. Gesetzliche geregelte Folge des Vergabeverfahrens ist der Suspens von der Zulassung der Maßnahme durch die Fachkundige Stelle nach § 176 Abs. 2 Satz 2. Folglich muss auch kein Nachweis über die ...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 2.1.1 Gestaltung der Maßnahme

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 1 enthält 2 Voraussetzungen für die Zulassung einer Maßnahme. Einerseits muss die Maßnahme eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen, andererseits muss sie arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein. Die Erwartung einer erfolgreichen beruflichen Bildung ist nicht an das Ziel der Integration in den Ersten Arbeitsmarkt, sondern lediglich an den erfolgreichen Maß...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.2.3 Rechtslage seit 1.7.2004

Rz. 23 Wegen der neu gefassten Begrenzungsregelungen aufgrund des 2. AAÜG-ÄndG ist das BVerfG erneut angerufen worden. Es stellte am 23.6.2004 (BVerfG, Beschlüsse v. 23.6.2004, 1 BvL 3/98, 1 BvL 9/02, 1 BvL 2/03) fest, dass § 6 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 8 AAÜG nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 GG vereinbar sei, hatte jedoch keine Bedenken bezüglich der neuen ...mehr

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Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 2.2.1 Betretungsrecht

Rz. 14 Abs. 2 Satz 1 räumt der Agentur für Arbeit das Recht ein, zur Durchführung der Überwachung und Erfolgsbeobachtung die Grundstücke des Trägers und seine Geschäfts- und Unterrichtsräume zu betreten. Dieses Betretungsrecht besteht nur zum Zweck der Überwachung und Beobachtung; dies muss die Agentur für Arbeit ggf. erklären. Rz. 15 Das Betretungsrecht steht der Agentur für...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 2.3 Mögliche Verlängerung bis 2039; Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz

Rz. 8 Das Sicherungsniveau ist i. S. d. § 154 Abs. 3 nur noch bis 2025 gesichert. Es bestand zunächst wegen der Geltung der Haltelinie noch bis 2025 kein Handlungsbedarf, sodass der Gesetzgeber sich darauf beschränkt hat, mit dem Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) den Nachholfaktor wieder einzuführen. Die m...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.3 Ausschlussgründe

Rz. 21 Abs. 3 enthält Ausschlusstatbestände, bei deren Vorliegen eine Weiterbildungsmaßnahme – wenn nicht ein Fall nach Abs. 3 Satz 2 vorliegt – nicht von der Zertifizierungsstelle zugelassen werden darf. Damit wird der Charakter der beruflichen Weiterbildung, nämlich die auf vorhandenen Berufskenntnissen aufbauende Vermittlung weiteren beruflichen Wissens gesichert. Für den...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.4 Rentenanpassungen durch Verordnung seit 2009 im Überblick

Rz. 9 Der aktuelle Rentenwert (West/Ost) wird jeweils durch die aktuelle Rentenwertbestimmungsverordnung, die auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen der §§ 69, 255b zu erlassen wird, festgesetzt und ist in den Jahren 2009 ff. wie folgt erhöht worden: ab 1.7.2009 auf 27,20 EUR bzw. 24,13 EUR (Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 v. 17.6.2009, BGBl. I S. 1335), ab 1.7.2...mehr