Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VII § 159 Veranla... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 11 BT-Drs. 16/9154 S. 29. Lauterbach-Platz , UV-SGB VII, § 159 Rz. 10.mehr

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Schell, SGB IX § 9 Vorrangi... / 2.3 Prüfung zur Beeinflussung von Rentenleistungen (Abs. 2)

Rz. 13 § 9 Abs. 2 dehnt den präventiven Grundsatz des Abs. 1 speziell auch auf Anträge wegen Erwerbsminderungsrenten aus. Durch geeignete Teilhabeleistungen (§ 4 i. V. m. § 5) sollen kostenintensive Erwerbsminderungsrenten vermieden oder gemindert werden. Auch wer gesundheitlich eingeschränkt ist, soll für die Erwerbsarbeit aktiviert werden bzw. solange wie möglich seinen be...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.3 Ausschluss des Anspruchsübergangs nach § 94 Abs. 3 SGB XII

Auch im dritten Absatz des § 94 SGB XII finden sich einige Ausnahmetatbestände, nach denen der Übergang von Unterhaltsansprüchen ausgeschlossen ist. Danach gehen Unterhaltsansprüche nicht über wenn der Unterhaltspflichtige leistungsberechtigt nach dem Dritten (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Vierten (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Kapitel des SGB XII ist od...mehr

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Schell, SGB IX § 9 Vorrangi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei Anträgen auf Sozialleistungen (§ 12 SGB I), die wegen einer Behinderung bzw. drohenden Behinderung oder von einem Menschen mit Behinderung oder drohenden Behinderung gestellt werden, hat der den Antrag bearbeitende Rehabilitationsträger (vgl. § 6) zu prüfen, ob der Betroffene Teilhabeleistungen (§ 4) benötigt, damit dieser unter Berücksichtigung der Ziele des § 4 auf D...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.7.2 Kosten der Diagnostik

Rz. 42 Die Kosten der Diagnostik hat, wenn nicht der Unfallversicherungsträger zuständig ist (§ 11 Abs. 5 SGB V), die Krankenkasse zu tragen (§ 43a SGB V i. V. m. § 46 Abs. 1 SGB IX) – und wenn das Kind nicht krankenversichert ist, der Träger der Eingliederungshilfe (vgl. Rz. 41). Zur Diagnostik zählen auch die psychologischen, heilpädagogischen und psychosozialen Diagnostik...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.2.1 Überblick

Rz. 11 § 46 Abs. 1 befasst sich mit den Leistungen, die den medizinischen Leistungen i. S. d. § 5 zugeordnet werden und deren Kosten allein von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen sind (§ 43 Abs. 1, letzter Halbsatz SGB V). Es handelt sich hier um die interdisziplinäre, multimodale Diagnostik (= ganzheitliche Diagnostik mit Beteiligung unterschiedlicher Heilber...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.3.1 Verfahren zwecks Genehmigung der interdisziplinären Frühförderung

Rz. 17 Wenn der Förder- und Behandlungsplan erstellt wurde, ist aufgrund der Landesrahmenempfehlungen i. d. R. eine Genehmigung der Frühfördermaßnahmen seitens der die Kosten tragenden Rehabilitationsträger notwendig. Vorher kann mit der eigentlichen interdisziplinären Förderung nicht begonnen werden. Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 bis 4 FrühV (vgl. Rz. 3) kann der Antrag auf Genehmi...mehr

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Schell, SGB IX § 10 Sicheru... / 2.3 Beteiligung des Integrationsamtes (Abs. 3)

Rz. 9 Die Integrationsämter zählen nicht zu dem Kreis der Rehabilitationsträger i. S. d. § 6. Mit der Beteiligung der Integrationsämter verfolgt der Gesetzgeber u. a. jedoch das Ziel, einen Hilfebedarf nach den §§ 151 bis 241 (3. Teil des SGB IX) zu klären und den Integrationsämtern bei unklaren Ansprüchen die Möglichkeit zu geben, bei begleitenden Hilfen zum Arbeitsleben in V...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.5.3 Vereinbarung bezüglich der Abrechnung der Entgelte

Rz. 36 Die Vergütung, die den Leistungserbringern für die Erbringung der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderleistung gezahlt wird, hat den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu entsprechen. Sie soll die Einrichtung in die Lage versetzen, die Komplexleistung Frühförderung nach den maßgebenden Bestimmungen (§ 46 SGB IX, Frühförde...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 3 Literatur/Materialien und Rechtsprechung

Rz. 50 Arbeitshilfe des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V., Düsseldorf, zur Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder, veröffentlicht auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen unter http://www.behindertenbeauftragter.de Internetseite der Vereinigun...mehr

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Schell, SGB IX § 9 Vorrangi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 8, der bis auf mehrere vorgenommenen Präzisierungen und Aufgabenausweitungen inhaltlich de...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.6 Abgrenzung der Leistungen

2.6.1 Zuständigkeitsabgrenzung zwischen IFF und SPZ als Interdisziplinäre Frühförderstellen Rz. 37 SPZs bieten in integrierter Form spezielle medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen an (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 202 zu § 128). Die Behandlung durch SPZs ist nach § 119 Abs. 2 Satz 1 SGB V auf diejenigen Kinder auszurichten, die wegen der Art, Schwere oder...mehr

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Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gefahrtarif Rz. 3 Gemäß Abs. 1 Satz 1 setzt die Vertreterversammlung des Unfallversicherungsträgers (vgl. § 33 Abs. 1 SGB IV) im Wege der Satzung (autonomes Recht) den Gefahrtarif fest. Der Gefahrtarif ist im Sinne des Begriffs Tarif ein verbindliches Verzeichnis. Es handelt sich dabei um eine Tabelle der Risikogemeinschaften einer Berufsgenossenschaft. Die Gefährdungsris...mehr

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Schell, SGB IX § 10 Sicheru... / 2 Rechtspraxis

2.1 Frühzeitiges Erkennen eines Bedarfs auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1) Rz. 3 Das in § 10 Abs. 1 aufgeführte Gebot, gleichzeitig mit der Einleitung einer medizinischen Rehabilitationsleistung, während dieser und nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation die Notwendigkeit einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu prüfen, soll gewährleisten, dass die...mehr

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Schell, SGB IX § 48 Verordn... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verordnungsermächtigung für den Bereich der "(interdisziplinären) Früherkennung und Frühförderung" Rz. 3 Die ""rüherkennung und Frühförderung" i. S. d. § 46 besteht aus einem interdisziplinär abgestimmten, "ganzheitlichen" System ärztlicher, medizinisch-therapeutischer, psychologischer, heilpädagogischer und sozialpädagogischer Leistungen. Die notwendigen medizinischen un...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.3 Förderung und Therapie aufgrund des Förder- und Behandlungsplans (Abs. 2)

2.3.1 Verfahren zwecks Genehmigung der interdisziplinären Frühförderung Rz. 17 Wenn der Förder- und Behandlungsplan erstellt wurde, ist aufgrund der Landesrahmenempfehlungen i. d. R. eine Genehmigung der Frühfördermaßnahmen seitens der die Kosten tragenden Rehabilitationsträger notwendig. Vorher kann mit der eigentlichen interdisziplinären Förderung nicht begonnen werden. Nach...mehr

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Schell, SGB IX § 9 Vorrangi... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 4 Je früher ein Teilhabebedarf wegen einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Behinderung erkannt wird, desto größer sind die Chancen, den Eintritt einer Behinderung oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden oder die Auswirkungen einer Behinderung im Lebensalltag des Betroffenen abzufedern. Außerdem hat sich seit langer Zeit die Erkenntnis durchgesetzt, dass ...mehr

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Jung, SGB VII § 159 Veranla... / 2 Rechtspraxis

2.1 Veranlagung (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 regelt die Veranlagung der Unternehmen anhand der im Gefahrtarif gemäß § 157 gegliederten Tarifstellen (§ 157 Abs. 2) mittels deren darunter gefassten Gefahrklassen (§ 157 Abs. 3). Der Gefahrtarif ist im Sinne des Begriffs Tarif ein verbindliches Verzeichnis. Es handelt sich dabei um eine Tabelle der Risikogemeinschaften einer Beru...mehr

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Jung, SGB VII § 158 Genehmi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm basiert auf dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. S. 1254). Sie ersetzt inhaltlich die früheren §§ 732, 733 und 876 Abs. 3 Satz 2 RVO.mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2 Rechtspraxis

2.1 Wesen der Leistung "Früherkennung und Frühförderung" Rz. 8 Die Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit (drohender) Behinderung. Zu diesen (drohenden) Behinderungen werden auch erhebliche Entwicklungsstörungen gezählt, die später die Schulpflicht und damit die Teilhabe einschränken. Die Frühförderung ...mehr

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Jung, SGB VII § 151 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Bestimmung basiert auf dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. S. 1254). Sie entspricht inhaltlich dem früheren § 723 Abs. 2 RVO.mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 30. Diese Vorschrift verschmolz für noch nicht eingeschulte Kinder erstmals die heilpädagogischen M...mehr

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Schell, SGB IX § 10 Sicheru... / 2.2 Gefährdung des konkreten Arbeitsplatzes (Abs. 2)

Rz. 8 Nach § 10 Abs. 2 soll mit dem Leistungsempfänger und dem für die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständigen Rehabilitationsträger unverzüglich die Notwendigkeit weiterer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geprüft werden, wenn während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation erkennbar wird, dass der Arbeitsplatz des Rehabilitanden gefährdet ist. Unver...mehr

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Jung, SGB VII § 152 Umlage / 3 Literatur

Rz. 5 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 152 Rz. 4 und 6. Diemer, Zur Beitragsgerechtigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung, SGb 1993 S. 608. Fuchs, Die Legitimation der gesetzlichen Unfallversicherung, SGb 1995 S. 421. Lauterbach-Platz, UV-SGB VII, § 152 Rz. 9 und 10a. Platz, Das Beitrags- und Finanzierungssystem der gewerblichen Berufsgenossenschaften, BB 1991 S. 2437. S...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die interdisziplinäre Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 bietet Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsstörungen bis zum Schuleintritt eine frühzeitig einsetzende, individuelle Förderung auf der Basis eines ganzheitlichen Frühförderkonzeptes. Die einzelnen Bestandteile sind: ein niederschwelliges Beratungsangebot für besorgte Eltern/Bezugspersonen des Kin...mehr

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Schell, SGB IX § 48 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9522 S. 252) entspricht die Vorschrift weitestgehend dem bis 31.12.2017 geltenden § 32. Die Verordnungsermächtigung wird jedoch ...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.6.2 Heilmittel oder Heilpädagogik als solitäre Leistung

Rz. 39 Die Komplexleistung nach § 46 kommt nur dann in Betracht, wenn die Heilmittel (§ 32 SGB V) und die heilpädagogischen Leistungen (§ 79) als Einzelleistungen nicht ausreichen, um die Entwicklungsstörung bzw. -verzögerung zu beheben und somit ein interdisziplinäres Förder-/Therapieprogramm von mehreren Professionen (= multimodal) notwendig wird. Die Inanspruchnahme von H...mehr

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Elternunterhalt / 1.2.3 Die Vermutungsregelung des § 94 Abs. 1a SGB XII

Es wird gesetzlich vermutet, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR nicht übersteigt (§ 94 Abs. 1a S. 3 SGB XII). Diese Regelung soll dazu führen, dass im Regelfall auf eine Prüfung von Unterhaltsansprüchen verzichtet wird. Der Sozialhilfeträger darf jedoch eine Prüfung der Einkommensverhältnisse vornehmen, wenn es hinreichend...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.2 Ausschluss des Anspruchsübergangs nach § 94 Abs. 1a SGB XII

Nach dem durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz neu eingeführten Abs. 1a sind Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100.000 EUR (Jahreseinkommensgrenze). Der Übergang von Ansprüchen der Leistungsbere...mehr

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Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 2.6 Laufzeit des Gefahrtarifs (Abs. 5)

Rz. 17 Spätestens nach 6 Kalenderjahren (Gefahrtarifperiode) ist gemäß Abs. 5 der Gefahrtarif zu überprüfen. Nach § 67 Abs. 1 SGB IV ist das Haushaltsjahr das Kalenderjahr. Die Vertreterversammlung hat zu überprüfen, ob der bisherige Gefahrtarif beizubehalten oder ob ein neuer aufzustellen und zu erlassen ist. Hierbei besteht ein relativgroßer Ermessensspielraum für die Unfa...mehr

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Jung, SGB VII § 158 Genehmi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Voraussetzung für die Wirksamkeit des Gefahrtarifs i. S. d. § 157 ist die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Dieser Grundsatz gilt auch für jede Änderung oder Verlängerung des Gefahrtarifs. Die Genehmigung kann zeitlich befristet werden. Der Gefahrtarif ist öffentlich bekanntzumachen (vgl. § 34 Abs. 2 SGB IV). Der Aufsicht steht im Rahmen des Genehmigungsverfahren...mehr

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Jung, SGB VII § 151 Beitrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die mit der Umsetzung der gesetzlichen Forderung des § 1 ASiG verbundenen Kosten dürften allerdings vor allem kleinere Betriebe davon abhalten, eigene Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Um in solchen Fällen zu gewährleisten, dass die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung in den Betrieben wahrgenommen wird, können die Unfa...mehr

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Jung, SGB VII § 159 Veranla... / 2.2 Einschätzung der betrieblichen Verhältnisse (Abs. 2)

Rz. 8 Entscheidend für die Veranlagung zu den Gefahrklassen sind die tatsächlichen Verhältnisse in dem jeweiligen Unternehmen. Der Unternehmer hat auf Verlangen des Unfallversicherungsträgers über alle Tatsachen, die für die Erhebung der Beiträge notwendig sind, Auskunft zu geben (vgl. § 98 SGB X). Die Satzung bestimmt im Einzelnen, welche Angaben insoweit zu machen sind, um ...mehr

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Elternunterhalt / 2.2 Der Anspruchsübergang nach § 94 SGB XII

Der Unterhaltsanspruch der Eltern gegen die Kinder geht, nachdem das Sozialamt in Vorleistung getreten ist, gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII bis zur Höhe der gewährten Leistungen auf den Sozialhilfeträger über. Das Sozialamt kann dann also den Unterhaltsanspruch, den der Vater oder die Mutter gegen das Kind haben, im eigenen Namen gegen das Kind geltend machen. Voraussetzung...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.5 Landesrahmenvereinbarungen (Abs. 4)

Rz. 28 Bei der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 handelt es sich um Leistungskomplexe, die sowohl Leistungen der medizinischen Rehabilitation nach § 42 Abs. 1 und 2 als auch Leistungen zur sozialen Teilhabe gemäß § 79 SGB IX (vgl. § 46 Abs. 3) umfassen – und zwar in interdisziplinärer Art. Das bedeutet, dass die Rahmenbedingungen für die Einrich...mehr

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Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 2.1 Gefahrtarif

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 Satz 1 setzt die Vertreterversammlung des Unfallversicherungsträgers (vgl. § 33 Abs. 1 SGB IV) im Wege der Satzung (autonomes Recht) den Gefahrtarif fest. Der Gefahrtarif ist im Sinne des Begriffs Tarif ein verbindliches Verzeichnis. Es handelt sich dabei um eine Tabelle der Risikogemeinschaften einer Berufsgenossenschaft. Die Gefährdungsrisiken sind in de...mehr

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Schell, SGB IX § 9 Vorrangi... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 16 Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess": https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/_publikationen/reha_vereinbarungen/pdfs/GEReha-Prozess.BF01.pdf. Basiskonzept für die Bedarfsermittlung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: https://www.bar-frankfurt.de/bar-ev.html. Rz. 17 Anspruch eines Gehörlosen auf Rente wegen Erwerbsminderung bis zur verbindlichen Zusic...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.1 Wesen der Leistung "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit (drohender) Behinderung. Zu diesen (drohenden) Behinderungen werden auch erhebliche Entwicklungsstörungen gezählt, die später die Schulpflicht und damit die Teilhabe einschränken. Die Frühförderung bezieht die Familien bzw. sonstige Bezugspersonen in die...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.5.2 Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)

Rz. 33 Nach § 119 SGB V können Sozialpädiatrische Zentren (SPZs) zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung ermächtigt werden, wenn sie fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche sozialpädiatrische Behandlung bieten. Die Behandlung durch sozialpädiatrische Zentren ist auf diejenigen Kinder aus...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.6.1 Zuständigkeitsabgrenzung zwischen IFF und SPZ als Interdisziplinäre Frühförderstellen

Rz. 37 SPZs bieten in integrierter Form spezielle medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen an (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 202 zu § 128). Die Behandlung durch SPZs ist nach § 119 Abs. 2 Satz 1 SGB V auf diejenigen Kinder auszurichten, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Krankheit oder einer drohenden Krankheit nicht von geeigneten Ärzten oder in g...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.2.2 Diagnostik

Rz. 12 Der Zugang zu der Diagnostik in einer interdisziplinär tätigen Früherkennungs- und Frühförderstelle i. S. d. § 46 Abs. 4 (Rz. 29 ff., 33 ff.) erfolgt grundsätzlich nur über eine ärztliche Verordnung, da Leistungen der Krankenkassen grundsätzlich nur über ärztliche Verordnungen erfolgen können. In bestimmten Bundesländern kann auch der Amtsarzt bzw. Arzt des öffentlich...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.7 Zuständigkeit für die Übernahme der Kosten (Abs. 5)

2.7.1 Überblick Rz. 41 Bei der Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 handelt es sich um Teilhabeleistungen (vgl. § 4) – nämlich schwerpunktmäßig um spezielle Leistungen der medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1, §§ 42 ff. SGB IX; § 43a letzter HS SGB V) und um Leistungen zur sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5 SGB IX; § 79 SGB IX). Kostenträger sind deshalb in erster Linie die...mehr

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Jung, SGB VII § 155 Beiträg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung gestattet es der Berufsgenossenschaft im Wege der Satzung, die Berechnung anstatt auf Basis der Arbeitsentgelte anhand der Zahl der Versicherten (Kopfbeitrag) vorzunehmen. Auch hier ist das Unfallrisiko zu berücksichtigen.mehr

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Jung, SGB VII § 159 Veranla... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zurückzuführen. Inhaltlich ist sie mit dem früheren § 734 Abs. 1 und § 743 RVO vergleichbar. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2010 neu gefasst durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 3...mehr

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Jung, SGB VII § 160 Änderun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift beruht auf dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Inhaltlich ist sie mit dem früheren § 734 Abs. 2 RVO vergleichbar.mehr

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Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift zum Gefahrtarif ist Ausdruck des Prinzips der risikogerechten Beitragsdifferenzierung in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie benennt die Kriterien, die in dem Gefahrtarif zu berücksichtigen sind. Der Gefahrtarif dient der Abstufung der Beiträge nach den unterschiedlichen Unfall- und Berufskrankheitengefahren.mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.2 Diagnostik (Früherkennung) einschließlich Aufstellung eines Förder- und Behandlungsplans (Abs. 1)

2.2.1 Überblick Rz. 11 § 46 Abs. 1 befasst sich mit den Leistungen, die den medizinischen Leistungen i. S. d. § 5 zugeordnet werden und deren Kosten allein von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen sind (§ 43 Abs. 1, letzter Halbsatz SGB V). Es handelt sich hier um die interdisziplinäre, multimodale Diagnostik (= ganzheitliche Diagnostik mit Beteiligung unterschie...mehr

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Jung, SGB VII § 155 Beiträg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zurückzuführen. Sie ersetzt den früheren § 728 Abs. 2 RVO.mehr

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Jung, SGB VII § 159 Veranla... / 2.1 Veranlagung (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 regelt die Veranlagung der Unternehmen anhand der im Gefahrtarif gemäß § 157 gegliederten Tarifstellen (§ 157 Abs. 2) mittels deren darunter gefassten Gefahrklassen (§ 157 Abs. 3). Der Gefahrtarif ist im Sinne des Begriffs Tarif ein verbindliches Verzeichnis. Es handelt sich dabei um eine Tabelle der Risikogemeinschaften einer Berufsgenossenschaft. Diese ...mehr

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Schell, SGB IX § 9 Vorrangi... / 2.1 Überblick

Rz. 4 Je früher ein Teilhabebedarf wegen einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Behinderung erkannt wird, desto größer sind die Chancen, den Eintritt einer Behinderung oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden oder die Auswirkungen einer Behinderung im Lebensalltag des Betroffenen abzufedern. Außerdem hat sich seit langer Zeit die Erkenntnis durchgesetzt, dass früh einsetze...mehr