Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / Il. Grundsätzlich: Gebühr Nr. 4104 VV

Die Gebühr Nr. 4104 VV entstehe für eine Tätigkeit des Verteidigers im vorbereitenden Verfahren bis zum Eingang u.a. des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht (s. Anmerkung zu Nr. 4104 VV). Die Gebühr Nr. 4106 VV entstehe mit Beginn des gerichtlichen Verfahrens, u.a. mit dem Eingang des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht. Hierbei habe sich der Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Konkreter Belastungsvergleich (Nr. 1 Halbs. 2, Nr. 2 Halbs. 2)

"..., es sei denn, die Person weist nach, ..." Rz. 191 [Autor/Stand] Funktion. Die durch den abstrakten Belastungsvergleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) aufgestellte Vermutung, der betroffene Stpfl. sei in einem ausländischen Gebiet ansässig, in dem er mit seinem Einkommen einer niedrigen Besteuerung i.S. von § 2 Abs. 1 unterliegt, kann widerlegt werden. Diese Möglichkeit eines Gegenbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Progressionsvorbehalt (Satz 1)

„(5) [1] Ist Absatz 1 anzuwenden, kommt der Steuersatz zur Anwendung, der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt; ...” Rz. 322 [Autor/Stand] Funktion von Satz 1: Progressionsvorbehalt. Satz 1 enthält als wichtige Sonderregelung zum Steuertarif einen Progressionsvorbehalt, der für "normal" beschränkt steuerpflichtige Einkünfte in § 50 EStG nicht vorgesehen ist. Der Sin...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer bei nachträglicher Besteuerung von Kapitaleinkünften zum Abgeltungsteuertarif

Leitsatz Werden Zinseinnahmen zunächst nach dem regulären Einkommensteuertarif besteuert, löst eine spätere Anwendung des gesonderten Tarifs gemäß § 32d Abs. 1 EStG eine Herabsetzung der als Zuschlag zur tariflichen Einkommensteuer festgesetzten Kirchensteuer aus. Die hiermit verbundene Minderung des Sonderausgabenabzugs für gezahlte Kirchensteuer nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 Halb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Spendenabzug bei Zuwendung mit konkreter Zweckbindung und unzutreffender Angabe in der Zuwendungsbestätigung

Leitsatz 1. Eine Zuwendung mit der Zweckbindung, ein bestimmtes, einzelnes Tier in konkreter Art und Weise zu unterstützen, kann als Sonderausgabe abzugsfähig sein, da das Letztentscheidungsrecht darüber, ob und wie der begünstigte Empfänger seine steuerbegünstigten Zwecke fördert, bei diesem verbleibt; er muss die Zuwendung nicht annehmen. 2. Bei zweckgebundenen Spenden ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.1 Übersicht

Rz. 1 § 40b EStG sieht eine Pauschalierung der LSt für bestimmte Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers vor; begünstigt werden Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen der nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung[1] sowie Beiträge für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers[2]. Rz. 2 Die Pauschalierung nach § 40b Abs. 1, 4 EStG steht im Zusammenhang mit de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2 Beiträge für Direktversicherungen (Abs. 1 a. F.)

Rz. 32 Die Pauschalierung von Beiträgen für Direktversicherungen nach § 40b Abs. 1 EStG ist ab 2005 aufgehoben worden. An die Stelle der Pauschalierung ist die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG getreten (Rz. 2).[1] Für Beiträge aufgrund einer Versorgungszusage des Arbeitgebers, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurde (Altzusage), besteht eine Übergangsregelung zur weiteren Anw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag

I. Allgemeiner Überblick Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Für die VZ 1965–1974 sah § 10c EStG für SA iSd §§ 10 u 10b EStG den Abzug einheitlicher SA-Pauschbeträge vor, und zwar 936 DM bei ArbN, 636 DM bei Rentnern und 200 DM bei anderen StPfl. Rn. 2 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Nach der Rechtslage für die VZ 1975–1989 wird für die nach § 2 Abs 4 EStG bei der Ermittlung des Einko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeiner Überblick

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Für die VZ 1965–1974 sah § 10c EStG für SA iSd §§ 10 u 10b EStG den Abzug einheitlicher SA-Pauschbeträge vor, und zwar 936 DM bei ArbN, 636 DM bei Rentnern und 200 DM bei anderen StPfl. Rn. 2 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Nach der Rechtslage für die VZ 1975–1989 wird für die nach § 2 Abs 4 EStG bei der Ermittlung des Einkommens vom Gesamtbetrag d...mehr

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Altersvorsorge / 3.1.2 Rürup-Vertrag

Durch die sog. "Rürup-Rente"[1], die mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführt wurde, werden auch Beiträge des Steuerpflichtigen in privatrechtlich geregelte Rechtsverhältnisse zu Gunsten einer Basisversorgung als Sonderausgaben dem Grunde nach begünstigt. Steuerpflichtige, die keinem gesetzlichen Alterssicherungssystem angehören, können damit eine steuerlich begünstigte Basi...mehr

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Altersvorsorge / 2 Gesetzliche Rentenversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerbeitrag[1]) gehören ohne weitere Voraussetzungen zu den im Rahmen des Höchstbetrags nach § 10 Abs. 3 EStG abziehbaren Sonderausgaben. Aufgrund der durch den Sonderausgabenabzug eintretenden Steuerfreistellung in der Ansparphase werden aber die Leistungen aus der gesetzlichen Re...mehr

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Einkommensteuer / 3.4.1 Sonderausgaben

Der Abzug von Sonderausgaben ist teilweise voll und teilweise nur beschränkt möglich. Unbeschränkt abzugsfähig sind insbesondere wiederkehrende Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, mit der Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs oder mit der Übertragung eines mindestens 50 %-Anteils an einer ...mehr

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Einkommensteuer / 2 Persönliche Steuerpflicht

Steuerschuldner der Einkommensteuer sind natürliche Personen. Das gesetzliche Einkommensteuerschuldverhältnis beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Die Frage der Einkommensteuerpflicht unterscheidet danach, ob der Steuerschuldner der deutschen Einkommensbesteuerung unterliegt. Dabei wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden: Unbeschränk...mehr

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Einkommensteuer / 3.4.2 Außergewöhnliche Belastungen

Private Kosten, die keine Sonderausgaben sind, können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn sie den Steuerpflichtigen ganz individuell treffen und außerhalb des Üblichen liegen, also dem Grunde und der Höhe nach zwangläufig sind. Einige Aufwendungen sind durch gesetzlich festgelegte Pauschbeträge abgegolten (z. B. Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pa...mehr

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Einkommensteuer / 1.1 Leistungsfähigkeitsprinzip

Dieses Prinzip wird auch als Prinzip der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit bezeichnet. Dazu zählen folgende Grundsätze: gleiche Besteuerung für Bürger eines nahezu identischen Einkommens (horizontale Gleichbehandlung); unterschiedliche Besteuerung bei unterschiedlichen Einkommen (vertikale Gleichbehandlung); Ist-Besteuerung; Geltung des objektiven und des subj...mehr

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Einkommensteuer / 4. Berechnungsschema

Daraus ergibt sich das folgende Berechnungsschema:[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Überblick, Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 10b EStG ist durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v. 10.10.2007[1] neu gefasst worden. Damit werden die steuerbegünstigten Zwecke nunmehr allein in §§ 52–54 AO, die berechtigten Empfänger in der Vorschrift selbst geregelt. §§ 48, 49 EStDV und die Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV sind daher aufgehoben worden. Der bisher gesplittete Hö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.2 Rechtslage ab Vz 2007

Rz. 155 Die Zuwendungen gehören wie bisher zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, sind daher der Höhe nach begrenzt abziehbar. Ab Vz 2007 ist die Rechtslage deutlich einfacher geworden. Abziehbar sind bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zur Höhe von 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter sowie zusätzl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 118 Die Beschränkung auf inländische Zuwendungsempfänger war EG-widrig, da diese Regelung gegen den Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit[1] verstoßen hat, soweit nur Zuwendungen (auch Sachzuwendungen) an inländische Einrichtungen abgezogen werden konnten.[2] Der EuGH hat es aber als zulässig angesehen, dass die im Spenderstaat zuständige Finanzbehörde vom Stpfl....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6 Höhe des Abzugs der Zuwendungen

Rz. 129 Die Zuwendungen gehören zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben und sind daher der Höhe nach begrenzt. 6.1 Rechtslage bis Vz 2006 6.1.1 Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher sowie der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke Rz. 130 Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.1.2.1 Zuwendungen an Stiftungen nach § 10b Abs. 1 S. 3 EStG

Rz. 136 Die begünstigten Zuwendungen an Stiftungen (Rz. 93ff.) waren über die Höchstbeträge des § 10b Abs. 1 S. 1, 2 EStG hinaus bis zum Vz 2006 bis zur Höhe von 20.450 EUR (bis 31.12.2001: 40.000 DM) als Sonderausgaben abziehbar. Der abziehbare Zuwendungsbetrag wurde damit zusätzlich zu den bisherigen Höchstbeträgen gewährt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.1.2.2 Zuwendungen in den Vermögensstock anlässlich der Gründung einer Stiftung

Rz. 137 Die Zuwendungen können nach § 10b Abs. 1a EStG im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Vz nach Antrag des Stpfl. bis zu einem Betrag von 307.000 EUR (bis 31.12.2001: 600.000 DM) neben den als Sonderausgaben i. S. d. Abs. 1 zu berücksichtigenden Zuwendungen und über den nach § 10b Abs. 1 EStG zulässigen Höchstbetrag hinaus abgezogen werden. Eine weitere Komment...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8.1 Allgemeines

Rz. 175 Zuwendungen an politische Parteien sind gem. § 10b Abs. 2 EStG bis zum Betrag von 1.650/3.300 EUR für Alleinstehende/Verheiratete im Fall der Zusammenveranlagung als Sonderausgaben abziehbar. Diese Regelung gilt ab Vz 1994, nachdem das BVerfG die zuvor geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte und daher den Gesetzgeber aufgefordert hatte, bis spätestens E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Geltungsbereich

Rz. 17 § 10b EStG gilt für alle unbeschränkt und beschr. ESt-Stpfl., da § 50 Abs. 1 S. 3 EStG die Anwendbarkeit des § 10b EStG für beschr. Stpfl. nicht ausschließt. Rz. 18 Für KSt-Stpfl. enthält § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 S. 3 KStG eine entsprechende Regelung, die ab Vz 2007 durch G. v. 15.10.2007 den Änderungen des § 10b EStG entsprechend angepasst worden ist. Die Rege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4 Unentgeltlichkeit

Rz. 37 Die Zuwendung muss unentgeltlich geleistet werden. Aus dem Tatbestandsmerkmal des § 10b EStG "… zur Förderung …" ergibt sich, dass die Zuwendung um der Sache willen ohne die Erwartung eines gesonderten Vorteils gewährt werden muss; die Spendenmotivation muss im Vordergrund stehen.[1] Ein Abzug der Zuwendungen ist daher ausgeschlossen, wenn die Zuwendungen zur Erlangun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 10 Nach § 10 Abs. 1 S. 1 EStG sind Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung bestimmter steuerbegünstigter Zwecke als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar, nach Abs. 1a weitere Spenden an bestimmte Stiftungen. Rz. 11 § 10b EStG regelt aber entgegen der Überschrift der Vorschrift nicht "steuerbegünstigte Zwecke",...mehr

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Steuervorauszahlungen / 1.2 Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Anknüpfungspunkt für die Vorauszahlungen ist grundsätzlich die Abschlusszahlung des zuletzt veranlagten Jahres. Dabei bleiben bestimmte Aufwendungen kraft gesetzlicher Regelung außer Ansatz, insbesondere der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.[1] Dies gilt auch, wenn aufgrund der Höhe des Einkommens feststeht, dass ...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 5.1 Mietverhältnisse im Scheidungsfall

Durch die richtige Gestaltung einer Wohnungsüberlassung im Rahmen der Ehescheidung kann der Überlassende Steuern sparen. Hierzu 2 Beispiele aus der BFH-Rechtsprechung. Praxis-Beispiel Kein Mietverhältnis Der Ehemann A zahlt aufgrund der bei der Ehescheidung getroffenen Unterhaltsvereinbarung seiner geschiedenen Ehefrau B monatlich 2.250 EUR. Außerdem überlässt er ihr die bishe...mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1.1 Zu versteuerndes Einkommen

Rz. 5 Da die Einkommensprüfung auf einer automatisierten Abfrage der bei den Finanzbehörden gespeicherten steuerrechtlichen Daten basiert (vgl. § 151b), ist als maßgebliches Einkommen zunächst das in § 2 Abs. 5 EStG benannte Einkommen heranzuziehen, denn hierbei handelt es sich um die Einkünfte, die die Finanzverwaltung zur Veranlagung der Einkommensteuer ermittelt hat (Abs....mehr

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Unentgeltliche Wohnungsüber... / 2.3.1 Überlassung von Wohnraum an geschiedenen Ehegatten

Die Überlassung eines Grundstücks an den früheren Ehegatten zur Abgeltung von dessen Zugewinnausgleichsanspruch ist entgeltlich, denn zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören nicht nur die für die Überlassung eines Gegenstandes gezahlten Miet- oder Pachtzinsen, sondern auch alle sonstigen Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.10 Versorgungsausgleich

Rz. 162a Die Vorschriften über den Versorgungsausgleich nach Scheidung einer Ehe sind durch das G. zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs[1] mit Wirkung zum 1.9.2009 grundlegend geändert worden. Die steuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem JStG 2008 (BGBl I 2007, 3150) in § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG niedergelegt und sind aufgrund des G. v. 22.12.2014[2] in § 10 Abs. 1a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.7 Rechtliche Behandlung der Versorgungsleistungen

Rz. 91 Soweit der Verpflichtete die wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen erbringt, sind sie vom Berechtigten nach § 22 Nr. 1 EStG zu versteuern, soweit der Verpflichtete zum Abzug der Leistungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F. (Leibrente oder dauernde Last) berechtigt ist, sog. Korrespondenzp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.1 Begriff

Rz. 1 § 22 EStG erfasst als sog. siebte Einkunftsart die sonstigen Einkünfte und ergänzt den Einkünftekatalog des § 2 Abs. 1 Nr. 1–6 EStG unsystematisch um eine Gruppe bestimmter, vom Gesetzgeber als steuerbar angesehener Besteuerungstatbestände. Dies zeigt sich darin, dass die Vorschrift überwiegend subsidiären Charakters ist, sie greift insoweit immer nur, wenn die Vorauss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.3 Realsplitting

Rz. 13 Gegen die Besteuerung der Unterhaltsleistungen, die Beschränkung der Abziehbarkeit als Sonderausgaben auf einen Höchstbetrag sowie auf geschiedene und dauernd getrennt lebende Ehegatten bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (§ 10 EStG Rz. 170b).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 55 Die Übertragung existenzsichernden Vermögens war bis zum 31.12.2007 gesetzlich nicht geregelt, sondern beruhte überwiegend auf Richterrecht, das von der Finanzverwaltung in mehreren Anwendungsschreiben gebilligt worden ist. Für Übergabeverträge, die vor dem 1.1.2008 geschlossen worden sind, gelten die bisherigen Rechtsgrundsätze in Rz. 55 – 97 weiter.[1] Ausgenommen si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.2 Ausreichend Ertrag bringende Wirtschaftseinheit

Rz. 70 Die übergebene Wirtschaftseinheit muss ausreichend Ertrag bringend sein. Das bedeutet, dass die erzielbaren Nettoerträge aus dem übergebenen Vermögen im konkreten Fall bei überschlägiger Berechnung ausreichen, die Versorgungsleistungen zu erbringen. Ist dies offenkundig nicht der Fall, kann der Vertragstypus "Versorgungsleistungen" nicht vorliegen, da der Übergeber ke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.7 Korrespondenzprinzip bei Versorgungsleistungen

Rz. 97k Versorgungsleistungen sind in vollem Umfang nach § 22 Nr. 1a EStG zu versteuern, wenn der Verpflichtete sie nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehen kann. Durch das JStG 2010[1] ist die Neuregelung neu gefasst worden. Die Versorgungsleistungen sind unabhängig davon zu versteuern, ob sich der Abzug dieser Leistungen als Sonderausgaben auch tatsächlich ausgewirkt hat. Zug...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3 Begriff der Leibrenten – dauernde Last

Rz. 19 Zu unterscheiden ist zwischen privaten Leibrenten wie Versorgungsbezügen anlässlich von Vermögensübertragungen (Rz. 20ff.) und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da Erstere mit dem Ertragsanteil, Letztere (ab 2040) vollen Umfangs (Rz. 151ff.) besteuert werden. Die Unterscheidung zwischen privaten Leibrenten und dauernder Last ist deshalb von Bedeutung, wei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.5 Zuschüsse der Rentenversicherung zur Krankenversicherung von Rentnern

Rz. 53 Zuschüsse der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung der Rentner zur Krankenversicherung (§ 106 SGB VI) sind nach § 3 Nr. 14 EStG steuerfrei. Rz. 53a Die Aufwendungen der Rentner für ihre Kranken- und Pflegeversicherung sind nur als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG abziehbar, soweit sie die Zuschüsse übersteigen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 3 Realsplitting, § 22 Nr. 1a EStG

Rz. 163 Nach § 22 Nr. 1a EStG sind Einkünfte aus Leistungen und Zahlungen zu versteuern, wenn sie vom Geber nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG als Sonderausgaben abgezogen werden können. Nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG können Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden, unbeschränkt stpfl. Ehegatten auf Antrag und mit Zustimmung des Empfängers bis zu einem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.6 Korrespondenzprinzip

Rz. 16 Das Korrespondenzprinzip besagt, dass in den Fällen, in denen der Verpflichtete seine Leistung steuerlich abziehen kann, der Berechtigte diese Leistung versteuern muss und umgekehrt. Ein solches allgemeines Korrespondenzprinzip kennt das ESt-Recht nicht.[1] Der Vermieter muss die Mietzahlungen nach § 21 EStG versteuern, der Mieter kann sie gleichwohl nicht abziehen. K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.5 Umfang der Versorgungsleistungen

Rz. 97i Versorgungsleistungen sind alle im Übergabevertrag vereinbarten wiederkehrenden Leistungen in Geld oder Geldeswert. Hierzu gehören insbesondere Geldleistungen, Übernahme von Aufwendungen und Sachleistungen, nicht aber die Verpflichtung zur Erbringung persönlicher Dienstleistungen durch persönliche Arbeit, sofern nicht eine fremde Arbeitskraft zur Verfügung gestellt w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.1 Allgemeines

Rz. 97b Das Verständnis der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist durch die gesetzliche Regelung unverändert geblieben. Der Übergeber behält sich typischerweise die Erträge des übertragenen Vermögens vor, die nunmehr vom Übernehmer erwirtschaftet und ganz oder teilweise an den Übergeber in Form von Versorgungsleistungen abgeführt werden müssen. Die Versorgungslei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.1 Existenzsichernde Wirtschaftseinheit

Rz. 59 Nach früherer Auffassung war Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerlich privilegierte private Versorgungsleistung die Übertragung einer Ertrag bringenden Wirtschaftseinheit, die bereits vom Übergeber bewirtschaftet worden war und durch ihre Erträge zumindest teilweise seine Existenz sicherte, zur Weiterführung durch den Übernehmer. Ein solcher ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.3 Bewirtschaftung durch den Übernehmer

Rz. 79 Die existenzsichernde Wirtschaftseinheit muss grundsätzlich mit dem Ziel der Bewirtschaftung durch den Übernehmer übertragen werden. Auch aus diesem Grund war bisher die Übertragung von Wertpapieren, typisch stillen Beteiligungen und insbesondere Geldvermögen für das selbst genutzte Einfamilienhaus nicht begünstigt, da ein eigenes Bewirtschaften des Übernehmers nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 126 Die Einkünfte ermitteln sich nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des § 9 EStG. Rz. 126a Mangels Existenz eines Rentenstammrechts (Rz. 21f.) können AfA auf seine entgeltliche Anschaffung nicht geltend gemacht werden. Es liegen aber auch keine sonstigen Werbungskosten vor. Dies folgt darau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2b Die Vorschrift ist mit dem Begriff der "sonstigen Einkünfte" durch das EStG 1934 neu eingefügt und in der Folgezeit mehrfach geändert worden. Angesichts des Zeitablaufs werden nur die Änderungen ab 2000 dargestellt. Durch das StSenkG v. 23.10.2000[1] sind Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 2 EStG an die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.2.3 GmbH-Anteil

Rz. 97e Eine begünstigte Übertragung von GmbH-Anteilen setzt voraus, dass ein Anteil von mindestens 50 % übertragen wird (vom Stammkapital, nicht die Übertragung der Stimmrechte), der Vermögensübergeber zuvor als Geschäftsführer tätig war und der Vermögensübernehmer die Geschäftsführungstätigkeit nach der Übertragung übernimmt. Begünstigt ist auch die Übertragung von Anteile...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.3 Besteuerung privater Leibrenten

Rz. 157 Die Besteuerung sonstiger Leibrenten, die nicht solche i. S. d. Doppelbuchst. aa sind, erfolgt ab Vz 2005 wie bisher mit dem Ertragsanteil. Es kann sich um bereits bestehende private Rentenversicherungen, Veräußerungsleibrenten und Versorgungsleistungen handeln. Der Grund für die Besteuerung mit dem Ertragsanteil liegt darin, dass diese Renten aus versteuertem Einkom...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.7 Zurechnungsregeln der Bezüge bei freiwilliger, freiwillig begründeter Rechtspflicht oder bei Zahlungen an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person

Rz. 122 § 22 Nr. 1 S. 2 EStG enthält besondere Regeln, wem die Einkünfte zuzurechnen sind, um sicherzustellen, dass die Einkünfte einmal – aber auch nur einmal – der ESt unterliegen bzw. von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden können. Rz. 123 Als Grundsatz sind wiederkehrende Bezüge im Privatbereich beim Empfänger nach § 22 Nr. 1 S. 1 EStG zu besteuern, der Verpflichtete...mehr