Kommentierung 23.09.2024 BFH

Ein Antrag gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Halbsatz 1 i.V.m. § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG kann für denjenigen Veranlagungszeitraum, in dem eine Beteiligung veräußert wird, als erstes Antragsjahr gestellt werden, wenn der Antragsteller in diesem Veranlagungszeitraum bis zur Veräußerung zu irgendeinem Zeitpunkt in ausreichendem Umfang an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Die Beteiligungsvoraussetzungen müssen nur für das erste Antragsjahr erfüllt sein; ihr Wegfall in einem der folgenden vier Veranlagungszeiträume ist unerheblich.

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Kommentierung 03.04.2024 BFH

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen im Regelfall der Abgeltungsteuer. Wer an einer Kapitalgesellschaft in gewissem Umfang beteiligt ist, kann die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens wählen, auch um sich einen anteiligen WK-Abzug zu sichern. Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Vorliegen der Antragsvoraussetzungen in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen zu unterstellen. Die Tatbestandsmerkmale für die Optionsbesteuerung müssen daher nur im Antragsjahr (Erstjahr), nicht aber in den Folgejahren vorliegen.

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News 11.03.2021 Praxis-Tipp

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können sich gegen unterschiedliche insolvenzrechtliche Vermögensbereiche richten. Hierzu gehören der vorinsolvenzrechtliche Vermögensteil, die Insolvenzmasse und das insolvenzfreie Vermögen.

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News 26.08.2019 BFH Kommentierung

Die Ausschlussfrist für die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Kapitaleinkünften aus einer unternehmerischen Beteiligung gilt auch, wenn verdeckte Gewinnausschüttungen erst durch eine Außenprüfung festgestellt werden.

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News 28.06.2018 FG Kommentierung

Bestehen die Betriebseinnahmen einer GmbH & Co. KG im Wesentlichen aus Dividenden einer 100%igen Tochtergesellschaft, geht die Steuerbefreiung des § 3c Abs. 2 EStG (Teileinkünfteverfahren) anteilig oder vollständig verloren, wenn die KG hohe Zinsen für Gesellschafterdarlehen an die Kommanditisten zu zahlen hat und nach Abzug dieser Sondervergütungen nur bescheidene Restgewinne erzielt werden.

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News 04.01.2017 FG Kommentierung

Ein Anteilseigner kann die Anwendung des Teilabzugsverbots für Veräußerungsverluste nicht abwenden, wenn das Finanzamt zuvor bei ihm eine dem Teileinkünfteverfahren unterliegende verdeckte Gewinnausschüttung bestandskräftig festgestellt hat.

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News 20.09.2016 FG Kommentierung

Der Antrag auf Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren ist auch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung zulässig, wenn im Rahmen einer Außenprüfung erstmalig eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt wird.

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News 01.09.2016 Praxis-Tipp

Der Steueranspruch wird bei den Einkünften aus Kapitalvermögen grundsätzlich durch Erhebung der Abgeltungsteuer abgegolten. Dies betrifft neben Dividenden auch verdeckte Gewinnausschüttungen, die gleichfalls der Abgeltungsteuer unterliegen. Diese werden regelmäßig im Rahmen von Betriebsprüfungen aufgedeckt. Es wird dann auch regelmäßig festgestellt, dass die Kapitalerträge ohne Kapitalertragsteuereinbehalt durch die GmbH beim Anteilseigner zugeflossen sind.

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News 05.10.2015 BFH Kommentierung

Der Antrag auf Besteuerung der Kapitaleinkünfte aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach der tariflichen Einkommensteuer unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu stellen.

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News 19.09.2014 FG Pressemitteilung

Wer private Beteiligungserträge erzielt, muss den Antrag, das Teileinkünfteverfahren anstelle des Abgeltungssteuersatzes anzuwenden, spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung stellen. Dies hat das FG Münster entschieden.

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News 28.10.2013 BMF

Das BMF hat zur Anwendung des Teilabzugsverbots auf Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Wirtschaftsgütern an Kapitalgesellschaften in der steuerlichen Gewinnermittlung und auf Substanzverluste und Substanzgewinne sowie auf sonstige Aufwendungen bezüglich im Betriebsvermögen gehaltener Darlehensforderungen Stellung genommen.

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News 03.09.2013 FG Pressemitteilung

Nach einem Urteil des FG Düsseldorf gilt das Teileinkünfteverfahren auch in Verlustfällen. Demnach ist ein Liquidationsverlust bei Auskehrung von Stammkapital nur zu 60 % abzugsfähig.

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